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0915/04
0722/04B
0269/1/04
0269/04B
0715/03
0856/03
Drucksache 274/17

... MobiPro-EU wird seit Januar 2016 durch ein Vernetzungsprojekt begleitet, welches die Aufgabe hat, gemeinsam mit dem BMAS, den Trägern und der FGQ (Fachgruppe Qualitätssicherung in MobiPro-EU) Ergebnisse und Erkenntnisse wie z.B. gute Praxisbeispiele transferfähig zu sichern und künftigen Akteuren zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 168/1/17

... c) Zum Biotopverbund gehört auch die Wiedervernetzung bestehender länderübergreifender Verbundstrukturen. Der Bundesrat empfiehlt der Bundesregierung die Fortschreibung und Stärkung des Bundesprogramms Wiedervernetzung in Abstimmung mit den Ländern.



Drucksache 558/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die zeitnahe Umsetzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System (ECRIS)) unter Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen. Die damit einhergehende bessere Vernetzung der vorhandenen Datenbanken zwischen den Mitgliedstaaten ist essentiell für eine effektive Strafverfolgung.



Drucksache 168/17 (Beschluss)

... c) Zum Biotopverbund gehört auch die Wiedervernetzung bestehender länderübergreifender Verbundstrukturen. Der Bundesrat empfiehlt der Bundesregierung die Fortschreibung und Stärkung des Bundesprogramms Wiedervernetzung in Abstimmung mit den Ländern.



Drucksache 428/17 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat bewertet eine bessere Vernetzung von Lehrkräften positiv und spricht sich für die Förderung von Begegnung und Austausch in diesem Bereich aus. Auch die digitale Vernetzung kann hierzu einen Beitrag leisten, kann die persönliche Begegnung jedoch keinesfalls ersetzen. Der Bundesrat plädiert zudem dafür, dass Instrumente auf EU-Ebene kritisch auf ihren Mehrwert geprüft werden sollten. So ist zum Beispiel die Aussage, dass eine Etablierung von eTwinning in allen Schulen Europas dazu beitragen könnte, die digitale Kompetenz zu erhöhen und Klassenräume zu öffnen, aus Sicht des Bundesrates zu pauschal und sie wird nicht mit Nachweisen hinterlegt.



Drucksache 38/1/17

... 13. Darüber hinaus sollte aus Sicht des Bundesrates geprüft werden, ob neben der Größe als Kriterium für regulatorische Erleichterungen im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ergänzend auch weitere risikobeeinflussende Faktoren wie das Geschäftsmodell des Instituts, seine Komplexität oder der Grad seiner Vernetzung im Finanzsystem Berücksichtigung finden sollten.



Drucksache 314/1/17

... Meldungen an das Jugendamt bei Verdacht auf eine vorliegende oder drohende Kindeswohlgefährdung abgeben, ist im Sinne des Kinderschutzes grundsätzlich wünschenswert, aber in erster Linie durch dialogische Prozesse in den Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen in den Kommunen sicherzustellen. Die Wahrnehmung des Beratungsanspruches gemäß § 4 Absatz 3 KKG bietet hierfür zudem einen geeigneten und regelhaft vorgesehenen Rahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 4 Nummer 1 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8a Absatz 1 und Absatz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9a Satz 2 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 13 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b - neu - § 27 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII Artikel 1 Nummer 15 ist wie folgt zu fassen:

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 4a - neu - SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 38 Absatz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz - neu - SGB VIII

13. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - * § 41 Absatz 1 und Absatz 3 SGB VIII

14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu -* § 42 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb1 - neu - § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 46 Absatz 3 SGB VIII

19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 48b SGB VIII

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 50 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII

21. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Überschrift zu § 58a SGB VIII , Buchstabe b § 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 SGB VIII und Buchstabe c § 58a Absatz 2 Satz 1a - neu - SGB VIII

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 71 Absatz 5 Satz 2 SGB VIII

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 76a Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VIII

24. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

25. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

26. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

27. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VIII

28. Zu Artikel 1 Nummer 45a - neu - § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

29. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c § 101 Absatz 2 Nummer 13 SGB VIII

30. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB VIII

31. Zu Artikel 2 Nummer 01- neu - § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - KKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Absatz 2 KKG

33. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3a - neu - KKG

34. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 KKG

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 5 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB V

37. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 1 SGB V

38. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 2 SGB V

Zu Artikel 4

'Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

41. Hilfsempfehlung zu Ziffer 40

Zu Artikel 5a

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

42. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1632 Absatz 4 BGB und Nummer 3 § 1696 Absatz 3 BGB

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 44 Absatz 2a Satz 2 AsylG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 44 Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - AsylG

45. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, weitere Kosten

Zu Ziffern 48, 49, 50, 51

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 558/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt die zeitnahe Umsetzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System (ECRIS)) unter Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen. Die damit einhergehende bessere Vernetzung der vorhandenen Datenbanken zwischen den Mitgliedstaaten ist essentiell für eine effektive Strafverfolgung.



Drucksache 731/17

... Die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) und die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser haben sich als hilfreich erwiesen, um den Agrarsektor für Innovationen zu mobilisieren. Im Rahmen dieser Partnerschaft wurden Pilotprojekte mit zahlreichen Teilnehmern in ganz Europa finanziert und werden Netze aufgebaut, um neue Kenntnisse allgemein zugänglich zu machen. Wie erfolgreich sie sein werden, hängt davon ab, wie leistungsfähig Berater, landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildungssysteme, Forscher und Landwirtschaftsverbände sind, die zusammengenommen als System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft bezeichnet werden, das von einem Mitgliedstaat zum anderen sehr unterschiedlich funktioniert. Insbesondere der landwirtschaftliche Betriebsberater spielt dabei eine entscheidende Rolle. Im Rahmen einer modernen GAP sollten die landwirtschaftlichen Beratungsdienste innerhalb dieser Systeme gestärkt werden. Dies sollte zur Bedingung für die Genehmigung von GAP-Strategieplänen gemacht werden. Erleichtert werden sollte das durch mehr Unterstützung für Peer-to-Peer-Austausch sowie Vernetzung und Zusammenarbeit von Landwirten, auch innerhalb von Erzeugerorganisationen, da diese häufig ein wichtiges Instrument für Wissensaustausch, Innovation und Kosteneinsparungen für die Landwirte sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 696/17

... Die Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Schutz des öffentlichen Raums und ihre diesbezüglichen Konzepte unterscheiden sich voneinander. Die EU kann die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, den wachsenden Herausforderungen beim Schutz des öffentlichen Raums zu begegnen, indem sie Foren für den Austausch einschlägigen Fachwissens und bewährter Verfahren einrichtet. Dies sollte auf allen relevanten Ebenen geschehen - auf der politischen Ebene, der Ebene der an der Strafverfolgung Beteiligten und der eher operativen Ebene der spezialisierten Strafverfolgungsstellen, die mit dem Schutz des öffentlichen Raums befasst sind. Wie im Neunten Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion7 angekündigt und auch in der umfassenden Bewertung der EU-Sicherheitspolitik herausgestellt wurde, basiert dieser Austausch auf der Vernetzung, die einen strukturierteren Austausch bewährter Verfahren im Hinblick auf die Gewinnung von Erkenntnissen aus früheren Anschlägen, die Ausarbeitung von Empfehlungen und die Verbreitung innovativer Lösungen für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums ermöglichen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... 2. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erstmals Regeln für das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen geschaffen werden sollen. Er bedauert jedoch, dass mit dem Gesetzentwurf nicht die Chance genutzt wurde, die Rahmenbedingungen für den Einsatz automatisierter und vernetzter Fahrzeuge rechtssicher auszugestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 573/17

... Zur Unterstützung des Prozesses hat die Kommission ferner ein Forum für intelligente Spezialisierung9 eingerichtet, das die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden seit 2011 bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Strategien der intelligenten Spezialisierung berät. Es erleichtert das Voneinanderlernen, das Sammeln und Analysieren von Daten, und es bietet rund 170 Regionen und 18 nationalen Regierungen in der EU Gelegenheit zur Vernetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 87/17 (Beschluss)

... b) Darüber hinaus sollte aus Sicht des Bundesrates geprüft werden, ob neben der Größe als Kriterium für regulatorische Erleichterungen im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ergänzend auch weitere risikobeeinflussende Faktoren wie das Geschäftsmodell des Instituts, seine Komplexität oder der Grad seiner Vernetzung im Finanzsystem Berücksichtigung finden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/17 (Beschluss)




a Zu Artikel 281 und 282

b Zu Artikel 325a

c Zu Artikel 325ai

d Zu Artikel 392 und 395

e Zu Artikel 428a ff.

4. Zu Artikel 429a

a Zu Absatz 1 Buchstabe d

b Zu Absatz 2 Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 658/1/17

... 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Stärkung des Eisenbahnverkehrs einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer emissionsfreien Mobilität bildet. Die Vernetzung mit weiteren Verkehrsmitteln ist daher von besonderer Bedeutung. Die in Artikel 6 vorgesehene Verbesserung der Bedingungen zur Fahrradmitnahme wird unterstützt. Gleichzeitig bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob weitere verbindliche Vorgaben und Standards zur Fahrradmitnahme oder zu Einrichtungen an Bahnhöfen und Stationen zur Vernetzung der Verkehrsmittel im Rahmen der Verordnung erforderlich sind, und diese gegebenenfalls im weiteren Normsetzungsverfahren einzubringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/1/17




Zum Verordnungsvorschlag insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften des Verordnungsvorschlags

2 Hauptempfehlung*

2 Hilfsempfehlung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 38/17 (Beschluss)

... 13. Darüber hinaus sollte aus Sicht des Bundesrates geprüft werden, ob neben der Größe als Kriterium für regulatorische Erleichterungen im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ergänzend auch weitere risikobeeinflussende Faktoren wie das Geschäftsmodell des Instituts, seine Komplexität oder der Grad seiner Vernetzung im Finanzsystem Berücksichtigung finden sollten.



Drucksache 3/17 (Beschluss)

... -Emissionen" wird eine integrierte Betrachtung und Vernetzung der Energieverbrauchssektoren (Sektorkopplung) immer wichtiger. Der Bundesrat regt an, diesen Gesichtspunkt mittelfristig verstärkt zu berücksichtigen.



Drucksache 180/17 (Beschluss)

... 4. Für eine zielführende Forschung im Bereich Wertschätzung von Lebensmitteln ist die Vernetzung und Koordination notwendig. Daher hält der Bundesrat den Aufbau eines deutschlandweiten Forschungsnetzwerks für unerlässlich und bittet die Bundesregierung, ein solches aufzubauen und zu unterstützen. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Thema Wertschätzung von Lebensmitteln in relevanten Strategien und Projektschwerpunkten ressortübergreifend zu verankern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Lebensmittelverluste in Deutschland verringern


 
 
 


Drucksache 429/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Mitteilung die "einzigartige Rolle" der Hochschulbildung hervorhebt und somit diesen Bildungsbereich in seiner Bedeutung wahrnimmt. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass effektive Bildungs- und Berufsbildungssysteme ein Grundstein für eine gerechte, offene und demokratische Gesellschaft sind. Der Austausch guter Praxis und die freiwillige Vernetzung von Hochschuleinrichtungen können zur Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten einen maßgeblichen Beitrag leisten.



Drucksache 227/17

... Deutschland wird in einer neuen Dimension durch den internationalen Terrorismus bedroht. Nicht mehr hierarchische Strukturen, sondern autonome Terrorzellen und radikalisierte Einzeltäter bedrohen das freiheitliche Zusammenleben der Menschen. Große Bedeutung für die veränderte Form der Bedrohung hat die moderne Informationstechnik. Geschwindigkeit und Reichweite der Kommunikation haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten vervielfacht. Menschen gleicher Gesinnung vernetzen sich weltweit und knüpfen Kontakte zu Menschen, denen sie noch nie persönlich begegnet sind. Extremistische und terroristische Inhalte können ungefiltert eingestellt und verbreitet werden. Die zunehmende Vernetzung bietet terroristischen Strukturen neue Möglichkeiten zu arbeitsteiligem weltweitem Zusammenwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 315/16

... All dies sind positive Signale, nur reichen sie ganz eindeutig nicht aus. Damit Lernende stärker mit der tatsächlichen Arbeitswelt in Berührung kommen, wird die Kommission eine Reihe von Unterstützungsdiensten einrichten, um den Wissensaustausch, die Vernetzung und die Zusammenarbeit zur Berufsausbildung zu erleichtern. Sie wird Strukturreformen unterstützen, indem sie Peer Counselling und den Austausch bewährter Verfahren, auch über soziale Medien, fördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 193/16

... Drittens behindert die Fragmentierung die datengesteuerte Wissenschaft21. Dateninfrastrukturen sind getrennt nach wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen, nach Ländern und nach Verwaltungsmodellen. Es gibt Unterschiede zwischen den Zugangsstrategien für die Vernetzung, für die Datenspeicherung und die Verarbeitung von Daten. Nichtvernetzte und langsame Daten- und Recheninfrastrukturen behindern die wissenschaftliche Erkenntnis, schaffen Silos und bremsen die Weitergabe von Wissen. Gemeinsam nutzbare Forschungsdaten, Analysewerkzeuge für offene Daten und vernetzte Recheneinrichtungen müssen der großen Mehrheit der Forscher22 in Europa zur Verfügung stehen - nicht nur den Spitzenwissenschaftlern führender Disziplinen an den großen Forschungseinrichtungen. Zudem orientieren sich Europas Hochschulen und Forschungszentren im Allgemeinen an nationalen Strukturen, denn es fehlt an Möglichkeiten für die Verarbeitung, Speicherung und Analyse von Daten im europäischen Maßstab. Das erschwert die wissenschaftliche Zusammenarbeit in der EU, vor allem wenn es um die datengestützte fachübergreifende Zusammenarbeit geht23. In einer jüngst durchgeführten öffentlichen Konsultation24 vertrat eine überwältigende Mehrheit die Auffassung, dass eine Europäische Cloud für offene Wissenschaft durch eine bessere gemeinsame Nutzung von Ressourcen auf nationaler und internationaler Ebene die Wissenschaft effizienter machen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/16

... - Produkten: angesichts der Weiterentwicklung des Internet der Dinge bietet die weitere Integration der IKT in alle Arten von Produkten und Artefakten ein breites Spektrum von Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Industriezweige, darunter Startups, und verändert alle Wirtschaftsbereiche. Dazu zählen auch die Entwicklung der Märkte für das vernetzte Auto, in Kleidung integrierte Geräte (Wearables) oder intelligente Haushaltsgeräte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 769/16 (Beschluss)

... es sicherzustellen, dass bei einer Zuordnung von Schulden zur Bundesfernstraßengesellschaft eine Überschuldung der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann. Eine zu weitgehende Verschuldung bzw. eine Überschuldung würde auch die Finanzierung anderer Verkehrsträger und damit die Gesamtfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur gefährden. Aus haushaltsund verkehrspolitischer Sicht muss deshalb bereits jetzt eine Obergrenze der Verschuldung festgelegt werden. Die Gesellschaft darf Schulden nur für Investitionen und für kurzfristige Zwischenfinanzierungen aufnehmen. Nur so kann der für die Daseinsvorsorge unabdingbare politische Handlungsspielraum in Bund und Ländern bei der Gestaltung, Entwicklung und Vernetzung der öffentlichen Infrastruktur sowie bei deren Erhalt und Sanierung wirksam gewahrt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 335/16 (Beschluss)

... 2. Er beurteilt grundsätzlich positiv, dass die Kommission vorhandene Instrumente wie eTwinning auch für die Umsetzung der Ziele der Pariser Erklärung zur Förderung der gemeinsamen europäischen Werte nutzt. Er erinnert jedoch daran, dass über den virtuellen Kontakt nicht die persönliche Begegnung und der direkte Dialog in den Hintergrund geraten dürfen, deren Mehrwert eine virtuelle Vernetzung nicht ersetzen kann. Dies gilt ebenso für das von der Kommission angekündigte Projekt zum virtuellen Austausch über "Erasmus+", wodurch junge Menschen aus der EU und Drittstaaten im Rahmen eines moderierten Austauschs in Kontakt treten sollen, um Verständnis und Respekt füreinander zu entwickeln sowie ihre interkulturellen Kompetenzen zu verbessern.



Drucksache 432/16 (Beschluss)

... c) Nach Ansicht des Bundesrates erfordern die vereinbarten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens eine Nachjustierung des Bundesverkehrswegeplanes mit wirksamer Stärkung der Bundeswasserstraßen für den Güterverkehr sowie der Anlagen des kombinierten Verkehrs. Hierbei sind deutlich mehr Anreize zur Verlagerung des Straßenverkehrs auf Schiene und Binnenschiff sowie eine stärkere Vernetzung der Verkehrsmittel erforderlich. Die Hinderungsgründe für durchgehende Transportketten sollten beseitigt werden. In diesem Zusammenhang plädiert der Bundesrat für ein Forschungsprogramm zur Verbesserung der durchgängigen Informationsbereitstellung für intermodale Transportketten, zur Verbesserung der Integration der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG


 
 
 


Drucksache 809/16 (Beschluss)

... e) Der Bundesrat stellt fest, dass es schon längst nicht mehr um einen Konkurrenzkampf zwischen erneuerbaren und konventionellen Energien geht, sondern um eine effiziente Vernetzung des Gesamtsystems, in dem die erneuerbaren Energien bereits die dominante und weiter wachsende Rolle spielen. Auch wenn der Anteil der fossilen Energieerzeugung immer weiter sinkt, werden effiziente und flexible Kraftwerke als Ergänzung der erneuerbaren Energien noch so lange gebraucht, bis Stromspeicher, Nachfrageflexibilisierung und intelligente Netze diese Rolle vollständig übernehmen können.



Drucksache 811/16

... Für die Erprobung und Umsetzung integrierter innovativer Lösungen in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern s i.d.R. gionen und Stadtgebiete am besten geeignet. Gestützt auf die regionen- und städtespezifische Unterstützung der EU-Regionalpolitik, die EU-Städteagenda bzw. die im Zuge von Habitat III jetzt neu vorgelegte globale Städteagenda, den globalen Bürgermeisterkonvent45, die Europäische Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte und Gemeinschaften" und das CIVITASNetz46 haben Europas Städte und Regionen entscheidend zur Energiewende beigetragen, indem sie sich diese zu eigen machten und Innovationen im Bereich Klima und Energie von der Basis aus förderten. Darüber hinaus kann die Vernetzung von Stadtvierteln, Städten und Regionen dabei helfen, bewährte Verfahren auszutauschen sowie Ressourcen und Investitionen zu bündeln. Daher gilt es, die über die Foren für intelligente Spezialisierung und Horizont 2020 für intelligente und nachhaltige Städte zur Verfügung stehende Unterstützung auf Aspekte inklusiver Städte auszuweiten, um die erreichten Ergebnisse weiter auszubauen. Initiativen wie der Schwerpunktbereich "Intelligente und nachhaltige Städte" von Horizont 2020, die gemeinsame Programminitiative "Das städtische Europa" und die Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung47 sowie die Europäische Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte und Gemeinschaften" sollten systematisch angeglichen und aufgestockt werden, damit von ihnen Anreize für die Weiterentwicklung und Einführung von Lösungen zur Reduzierung der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 625/16

... Diese Änderungsverordnung trägt zu einer weiteren Etablierung eines gemeinsamen Datenaustauschstandards im gesamten Ausländerwesen sowie in den mit dem Ausländerwesen kommunizierenden Behördenzweigen bei. Die weitere elektronische Vernetzung der betroffenen Behörden führt in der öffentlichen Verwaltung zu verkürzten Geschäftsprozessen, denn die übermittelten Daten können unter Vermeidung von Medienbrüchen schneller weiterverarbeitet werden. Zudem ist im Ausländerwesen, mit jeder weiteren elektronischen Vernetzung der Behörden untereinander, eine Reduzierung und der spätere Wegfall von postalischen Datenübermittlungen zu erwarten; dies kann zu einem beachtlichen Gewinn an Effizienz führen. Vor allem Bearbeitungszeiten verkürzen sich bei einer höheren Qualität der Datenlage.

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Drucksache 625/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Rechtsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg


 
 
 


Drucksache 537/1/16

... 4. Ein flächendeckender Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität und bedarfsgerechter Qualität ist auch - gestützt auf einen wirksamen Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt - eine notwendige Voraussetzung für die Realisierung des Nutzens, den die Menschen, die Gesellschaft und die Wirtschaft durch den digitalen Wandel in einem digitalen Binnenmarkt generieren können. Hochleistungsfähige Netze und funktionierende Telekommunikations-Märkte bilden die Grundlage für die Entwicklung und den Einsatz innovativer Produkte und Dienstleistungen und die umfassende digitale Transformation. Die beispielsweise im Rahmen des Internets der Dinge erfolgende Vernetzung von verschiedensten Objekten, die Entwicklung des autonomen Fahrens, die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und die Vernetzung entlang der Wertschöpfungsketten in einer "Wirtschaft 4.0" erfordern neben einer umfassenden Konnektivität auch erhebliche Kapazitäten und bedarfsgerecht bereitgestellte Qualitäten des Internetzugangs.



Drucksache 432/16

... Eine vorausschauende Verkehrsplanung erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Verkehrswege und eine Abstimmung der Planungen aller Verkehrsträger, um Fehlinvestitionen zu vermeiden und die Vernetzung der Verkehrsträger in Wegen und Leistung zu fördern.

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Drucksache 432/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Artikel 2
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

d Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A

b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

c Weitere Module

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

III. Alternative

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demografie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1

I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 809/1/16

... e) Der Bundesrat stellt fest, dass es schon längst nicht mehr um einen Konkurrenzkampf zwischen erneuerbaren und konventionellen Energien geht, sondern um eine effiziente Vernetzung des Gesamtsystems, in dem die erneuerbaren Energien bereits die dominante und weiter wachsende Rolle spielen. Auch wenn der Anteil der fossilen Energieerzeugung immer weiter sinkt, werden effiziente und flexible Kraftwerke als Ergänzung der erneuerbaren Energien noch so lange gebraucht, bis Stromspeicher, Nachfrageflexibilisierung und intelligente Netze diese Rolle vollständig übernehmen können.



Drucksache 66/2/16

... Der vorgeschlagene neue Absatz 6 stellt klar, dass die langfristige Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem ersten Arbeitsmarkt nur durch die umfassende Vernetzung von bestehenden Förderungsmöglichkeiten und Maßnahmen erreicht werden kann. Öffentlich geförderte Beschäftigung darf daher andere Fördermaßnahmen nicht ausschließen. Sollten durch weitere Fördermaßnahmen zusätzliche Kosten entstehen, können diese ebenfalls auf Antrag durch Zuschüsse aufgefangen werden.

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Drucksache 66/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Nummer 14a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 42


 
 
 


Drucksache 432/1/16

... c) Nach Ansicht des Bundesrates erfordern die vereinbarten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens eine Nachjustierung des Bundesverkehrswegeplanes mit wirksamer Stärkung der Bundeswasserstraßen für den Güterverkehr sowie der Anlagen des kombinierten Verkehrs. Hierbei sind deutlich mehr Anreize zur Verlagerung des Straßenverkehrs auf Schiene und Binnenschiff sowie eine stärkere Vernetzung der Verkehrsmittel erforderlich. Die Hinderungsgründe für durchgehende Transportketten sollten beseitigt werden. In diesem Zusammenhang plädiert der Bundesrat für ein Forschungsprogramm zur Verbesserung der durchgängigen Informationsbereitstellung für intermodale Transportketten, zur Verbesserung der Integration der

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Drucksache 432/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG


 
 
 


Drucksache 79/16

... Die EU-Strategie für die Gasspeicherung sollte zudem für eine bessere Vernetzung der regionalen Märkte sorgen, da bei der Speicherung noch Potenzial für die Nutzung von Synergien im Energiebinnenmarkt vorhanden ist. Damit die Speicheranlagen wirksam genutzt werden können, müssen die Mitgliedstaaten auf regionaler Ebene eng zusammenarbeiten und sich mit den Nachbarländern abstimmen. Diese verstärkte regionale Zusammenarbeit wird das Vertrauen in die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Speicheranlagen außerhalb des Hoheitsgebiets der einzelnen Mitgliedstaaten erhöhen.

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Drucksache 79/16




Mitteilung

Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt

1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur

4 Speicherinfrastruktur

Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte

4 Aktionslinien:

2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte

Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen

4 Aktionslinien:

Gasspeicherung im Binnenmarkt

4 Aktionslinien:

Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung

4 Aktionslinien:

3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN

4 Aktionslinien:

4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG

4 Aktionslinien:

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 521/16

... Die EU-Finanzierung mobilisiert in erheblichem Umfang Fördermittel der Mitgliedstaaten und private Investitionen. Das gilt auch für die digitale Wirtschaft, eine der zehn Prioritäten dieser Kommission. Dort wurde Investitionsbedarf für Hochleistungsrechner, Cybersicherheit, digitale Qualifikationen und Vernetzung festgestellt. Die Kommission wird ausloten, wie dieser Investitionsbedarf durch die Bündelung von EU-, nationalen und privaten Geldern gedeckt werden kann.

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Drucksache 521/16




1. Einleitung

2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen

Beseitigung des Zahlungsrückstands

Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit

Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit

Genauere Überprüfung und Analyse

3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen

Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen

Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung

Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:

4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen

2 Finanzanhang


 
 
 


Drucksache 249/16 (Beschluss)

... werden jedoch bereits durch den zur Entscheidung bei der Kommission vorliegenden Beschränkungsvorschlag für NMP (1-Methyl-2-pyrrolidon) widerlegt. Ein Vergleich der Stoffbewertungen des Impact Assessments zum vorliegenden Richtlinienvorschlag und einzelner Anhang-XV-Dossiers (beispielsweise zu Cr(VI)-Verbindungen) offenbart umso mehr die Notwendigkeit einer stärkeren Vernetzung der Arbeitsgruppen zur Stoff- und Risikobewertung. Abgestimmte bzw. gemeinsame Positionen ermöglichen klare und einheitliche Rechtsetzungen, die sowohl dem Schutz der Beschäftigten als auch der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft dienen. Sich überlagernde oder im schlechtesten Fall widersprechende Anforderungen treffen besonders KMU und behindern die Fortentwicklung des



Drucksache 455/1/16

... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wegen der besonderen Bedeutung von Querungshilfen (Wildunterführungen und Grünbrücken) für die Vernetzung der Lebensräume allgemein und den genetischen Austausch bei wandernden Tierarten im Besonderen sowie der hohen Empfindlichkeit im Querungsbereich gegenüber Beunruhigungen eine grundsätzliche Untersagung der Jagdausübung gerechtfertigt ist. Der Bundesrat spricht sich daher für ein Verbot der Jagdausübung und des Errichtens von Jagdeinrichtungen für die Ansitzjagd im Umkreis von 300 Metern von der Mitte von Wildquerungshilfen, mit Ausnahme der Nachsuche, aus. Das Verbot zielt auf eine wirksame Vernetzung von Lebensräumen an Querungshilfen, deren Zielarten bezüglich einer Jagdausübung störungsempfindlich sind, d.h. Wildunterführungen und Grünbrücken, die zum Zwecke der Wildquerung angelegt wurden. Andere Durchlässe wie Betonröhren unter der Straße oder Querungshilfen für Fledermäuse sind nicht von der Regelung erfasst.

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Drucksache 455/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz

'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes

§ 46
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

Zu § 40

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 433/1/16

... c) Nach Ansicht des Bundesrates erfordern die vereinbarten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens eine Nachjustierung des Bundesverkehrswegeplans insgesamt und somit auch eine wirksame Stärkung der Schienenverkehrswege für den Personen- und Güterverkehr sowie der Anlagen des kombinierten Verkehrs. Hierbei sind deutlich mehr Anreize zur Verlagerung des Straßenverkehrs auf Schiene und Binnenschiff sowie eine stärkere Vernetzung der Verkehrsmittel mit modernsten Technologien erforderlich.

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Drucksache 433/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage zu § 1 , Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG


 
 
 


Drucksache 287/16

... (18) Paketzustelldienste erbringende Universaldienstanbieter dürfen multilaterale und bilaterale Vereinbarungen über Endgebühren abschließen und andere Programme zur besseren Vernetzung ihrer Zustellnetze einführen. Aus Gründen des Diskriminierungsverbots ist miteinander im Wettbewerb stehenden Paketzustelldiensten Zugang zu den gleichen Endgebühren zu gewähren, die auch zwischen den Vertragsparteien multilateraler Vereinbarungen gelten. In manchen Fällen kann es gerechtfertigt sein, dass von Drittzustellern höhere Endgebühren verlangt werden, als sie von Universaldienstanbietern entrichtet werden, die Vertragsparteien einer derartigen Vereinbarung sind. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Vertragsparteien einer multilateralen Vereinbarung über Endgebühren belegen können, dass die Kosten für Einführung, Betrieb und Verwaltung der Vereinbarung, die zusätzlich anfallenden Kosten für die Übernahme von Sendungen von nicht benannten Paketzustelldiensten und ihre Bearbeitung sowie andere derartige Kosten nicht von den Endgebühren gedeckt werden, die vom Drittanbieter im Einlieferungsmitgliedstaat zu entrichten sind.

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Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 455/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wegen der besonderen Bedeutung von Querungshilfen (Wildunterführungen und Grünbrücken) für die Vernetzung der Lebensräume allgemein und den genetischen Austausch bei wandernden Tierarten im Besonderen sowie der hohen Empfindlichkeit im Querungsbereich gegenüber Beunruhigungen eine grundsätzliche Untersagung der Jagdausübung gerechtfertigt ist. Der Bundesrat spricht sich daher für ein Verbot der Jagdausübung und des Errichtens von Jagdeinrichtungen für die Ansitzjagd im Umkreis von 300 Metern von der Mitte von Wildquerungshilfen, mit Ausnahme der Nachsuche, aus. Das Verbot zielt auf eine wirksame Vernetzung von Lebensräumen an Querungshilfen, deren Zielarten bezüglich einer Jagdausübung störungsempfindlich sind, d.h. Wildunterführungen und Grünbrücken, die zum Zwecke der Wildquerung angelegt wurden. Andere Durchlässe wie Betonröhren unter der Straße oder Querungshilfen für Fledermäuse sind nicht von der Regelung erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes


 
 
 


Drucksache 537/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Ausrichtung der strategischen Ziele der Kommission an einer umfassenden Konnektivität mit dem Ziel der Gigabit-Gesellschaft. Schnelle und flächendeckende Breitbandnetze sind eine wichtige Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und soziale Entwicklung. Ein flächendeckender Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität und bedarfsgerechter Qualität ist auch - gestützt auf einen wirksamen Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt - eine notwendige Voraussetzung für die Realisierung des Nutzens, den die Menschen, die Gesellschaft und die Wirtschaft durch den digitalen Wandel in einem digitalen Binnenmarkt generieren können. Hochleistungsfähige Netze und funktionierende Telekommunikations-Märkte bilden die Grundlage für die Entwicklung und den Einsatz innovativer Produkte und Dienstleistungen und die umfassende digitale Transformation. Die beispielsweise im Rahmen des Internets der Dinge erfolgende Vernetzung von verschiedensten Objekten, die Entwicklung des autonomen Fahrens, die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und die Vernetzung entlang der Wertschöpfungsketten in einer "Wirtschaft 4.0" erfordern neben einer umfassenden Konnektivität auch erhebliche Kapazitäten und bedarfsgerecht bereitgestellte Qualitäten des Internetzugangs.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.