11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Vermietende"
Drucksache 347/19
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetz es zur Förderung der Elektromobilität
... Um den Einbau von Ladestationen auch im vermieteten Wohnungseigentum zu ermöglichen, sind die Regelungen des Miet- und des Wohnungseigentumsrechts aufeinander abzustimmen. Möglich ist dies nur, wenn der Vermieter das Recht hat, den Einbau der Ladestelle, die sein Mieter verlangt, auch selbst durchzuführen oder durch die Wohnungseigentümergemeinschaft durchführen zu lassen. Denn nur so ist es dem vermietenden Wohnungseigentümer möglich, sich in der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtskonform zu verhalten.
Drucksache 347/19 (Beschluss)
... Um den Einbau von Ladestationen auch im vermieteten Wohnungseigentum zu ermöglichen, sind die Regelungen des Miet- und des Wohnungseigentumsrechts aufeinander abzustimmen. Möglich ist dies nur, wenn der Vermieter das Recht hat, den Einbau der Ladestelle, die sein Mieter verlangt, auch selbst durchzuführen oder durch die Wohnungseigentümergemeinschaft durchführen zu lassen. Denn nur so ist es dem vermietenden Wohnungseigentümer möglich, sich in der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtskonform zu verhalten.
Drucksache 447/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... Auch in dieser Konstellation ist die Möglichkeit, vom Mieter eine Provision zu erlangen, "verbrannt", da der Erstinteressent die Wohnung nicht angemietet hat. Für den Makler führt dies zu dem absurden Ergebnis, dass er, um überhaupt eine Provision zu erhalten, einem neuen Mietinteressenten keine Wohnung anbieten kann, die er aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit einem anderen Interessenten zuvor in seinen "Bestand" geholt hat. Anders formuliert: Der Makler hat Kenntnis von einer zu vermietenden Wohnung, die den Interessen eines wohnungssuchenden Vertragspartners entspricht, kann diese diesem jedoch nicht anbieten, da er den Auftrag zum Anbieten der Wohnung bereits zuvor aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit einem anderen Interessenten eingeholt hat.
Drucksache 447/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... Auch in dieser Konstellation ist die Möglichkeit, vom Mieter eine Provision zu erlangen, "verbrannt", da der Erstinteressent die Wohnung nicht angemietet hat. Für den Makler führt dies zu dem absurden Ergebnis, dass er, um überhaupt eine Provision zu erhalten, einem neuen Mietinteressenten keine Wohnung anbieten kann, die er aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit einem anderen Interessenten zuvor in seinen "Bestand" geholt hat. Anders formuliert: Der Makler hat Kenntnis von einer zu vermietenden Wohnung, die den Interessen eines wohnungssuchenden Vertragspartners entspricht, kann diese diesem jedoch nicht anbieten, da er den Auftrag zum Anbieten der Wohnung bereits zuvor aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit einem anderen Interessenten eingeholt hat.
Drucksache 447/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... Mangels verlässlicher Anhaltspunkte erscheint die Annahme vertretbar, dass die Vermieter in 50 Prozent dieser Fälle die Wohnungsvermittlung selbst übernehmen, während sie in den verbleibenden 50 Prozent der Fälle auch künftig Makler einschalten. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass viele Vermieter gerade in angespannten Wohnungslagen der Innenstädte Privatvermieter sind, die aus Zeitgründen oder wegen der Entfernung des eigenen Wohnorts zur zu vermietenden Wohnung nicht willens oder in der Lage sind, die Mietersuche selbst zu übernehmen. Bei 268 500 Fällen jährlich und Kosten von 349 Euro pro Fall ergibt sich für die Vermieter ohne Einschaltung eines Wohnungsvermittlers ein Erfüllungsaufwand von 93,71 Millionen Euro.
Drucksache 113/13
... Auf Grund der vorgesehenen Regelungen sind geringfügige Einzelpreisanpassungen möglich. Die Nachfrage nach Bauprodukten von hoher energetischer Qualität wird steigen. Da solche Produkte mehr und mehr zu Standardprodukten werden, ist für diese mit einem Sinken der Preise infolge der Skaleneffekte bei Herstellung und Vertrieb oder wenigstens mit stabilen Preisen zu rechnen. Diese Wirkung trat schon bei früheren Novellierungen auf. Für das Mietniveau sind Steigerungen bei künftig zu vermietenden neu gebauten Wohnungen und Häusern auf Grund höherer Investitionsanforderungen nicht auszuschließen, weil investiv bedingte Steigerungen der Mieten und Gesamtwohnkosten zwar in der Regel, aber nicht immer durch die eingesparten Energiekosten der Nutzer kompensiert werden.
Drucksache 653/08
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
... Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme am Wirtschaftsleben heutzutage kaum noch denkbar. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist häufig gefährdet, wenn die Lohnzahlung nicht bargeldlos erfolgen kann, Sozialleistungen werden nur unter Einschränkungen bar ausgezahlt, und Vermietende erwarten die Mietzahlungen per Dauerauftrag. Auch machen die zunehmende Einschränkung des persönlichen Services bei den Bankdienstleistungen und die vermehrte Schließung von Bankfilialen die Notwendigkeit einer Kontokarte immer dringender.
Drucksache 635/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
... " soll dem Umstand Rechnung tragen, dass der aus der Vorschrift Verpflichtete nicht zwingend der Eigentümer der zu vermietenden Immobilie sein muss (z.B. bei der Vermietung durch Verwaltungsgesellschaften in eigenem Namen).
Drucksache 168/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
Drucksache 431/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG )
Drucksache 591/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.