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"Verhaltensmuster"
Drucksache 107/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Eine zügige Erledigung eines Bußgeldverfahrens sollte dabei nicht nur im rechtsstaatlichen Interesse des betroffenen Bürgers ebenso liegen wie in jenem der beteiligten Behörden sowie Gerichten. Auch die Allgemeinheit hat ein solches Interesse am zeitnahen Abschluss von Bußgeldverfahren - insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten: Gerade hier erfassen Ordnungswidrigkeitentatbestände nicht wenige Verhaltensmuster, deren Unrechtsgehalt in der Gefährdung von Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu erblicken ist. Eine entsprechend zeitnahe Einwirkung und die möglichst kurzfristige Umsetzung von etwaigen Fahrverboten gegen den Betroffenen stellen ein wichtiges Instrument dar, um einen Verstoß gegen elementare Verkehrsregeln zu ahnden. Auch abseits des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts besteht aus rechtsstaatlicher Sicht die Notwendigkeit der effektiven Durchführung von Bußgeldverfahren. Es erscheint im Übrigen erstrebenswert, die dadurch gewonnenen zeitlichen Kapazitäten - ohne Nachteile für die Betroffenen in Ordnungswidrigkeitenverfahren - für die Durchführung von bedeutenderen Verfahren, insbesondere Strafrichter- und Schöffensachen, einsetzen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 80a Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 107/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Eine zügige Erledigung eines Bußgeldverfahrens sollte dabei nicht nur im rechtsstaatlichen Interesse des betroffenen Bürgers ebenso liegen wie in jenem der beteiligten Behörden sowie Gerichten. Daher soll den Bußgeldbehörden die Möglichkeit eröffnet werden, dem Betroffenen bereits im Bußgeldbescheid nach pflichtgemäßem Ermessen einen finanziellen Anreiz im Interesse einer zügigen Erledigung des Bußgeldverfahrens einschließlich der Vollstreckung zu gewähren. Auch die Allgemeinheit hat ein solches Interesse am zeitnahen Abschluss von Bußgeldverfahren - insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten: Gerade hier erfassen Ordnungswidrigkeitentatbestände nicht wenige Verhaltensmuster, deren Unrechtsgehalt in der Gefährdung von Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu erblicken ist. Eine entsprechend zeitnahe Einwirkung und die möglichst kurzfristige Umsetzung von etwaigen Fahrverboten gegen den Betroffenen stellen ein wichtiges Instrument dar, um einen Verstoß gegen elementare Verkehrsregeln zu ahnden. Auch abseits des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts besteht aus rechtsstaatlicher Sicht die Notwendigkeit der effektiven Durchführung von Bußgeldverfahren. Es erscheint im Übrigen erstrebenswert, die dadurch gewonnenen zeitlichen Kapazitäten - ohne Nachteile für die Betroffenen in Ordnungswidrigkeitenverfahren - für die Durchführung von bedeutenderen Verfahren, insbesondere Strafrichter- und Schöffensachen, einsetzen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 116/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2018) 173 final
... (15) Die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten sollten über die erforderlichen Befugnisse verfügen, um Sachinformationen mittels Auskunftsersuchen wirksam zusammenzutragen. Sie sollten befugt sein, gegebenenfalls die Beendigung einer verbotenen Handelspraktik anzuordnen. Eine abschreckende Wirkung, wie die Befugnis zur Verhängung von Geldbußen und die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen, kann einer Änderung von Verhaltensmustern sowie vorgerichtlichen Lösungen zwischen den Parteien förderlich sein und sollte daher Teil der Befugnisse der Durchsetzungsbehörden sein. Die Kommission und die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten sollten eng zusammenarbeiten, um einen gemeinsamen Ansatz bei der Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie zu gewährleisten. Insbesondere sollten die Durchsetzungsbehörden einander Amtshilfe leisten, indem sie beispielsweise Informationen austauschen und bei Untersuchungen, die eine grenzüberschreitende Dimension haben, Unterstützung bieten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette
Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten
Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbot unlauterer Handelspraktiken
Artikel 4 Benannte Durchsetzungsbehörde
Artikel 5 Beschwerden und Vertraulichkeit
Artikel 6 Befugnisse der Durchsetzungsbehörde
Artikel 7 Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden
Artikel 8 Nationale Vorschriften
Artikel 9 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 10 Ausschussverfahren
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... (16) Um Geldwäsche, damit zusammenhängende Vortaten und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu verhüten und zu bekämpfen und die Rolle der zentralen Meldestelle bei der Bereitstellung von Finanzinformationen und Finanzanalysen zu stärken, sollte diese befugt sein, Informationen oder Analysen auszutauschen, die sich bereits in ihrem Besitz befinden oder bei den Verpflichteten auf Ersuchen einer anderen zentralen Meldestelle oder einer zuständigen Behörde ihres Mitgliedstaats eingeholt werden können. Dieser Austausch sollte die aktive Rolle einer zentralen Meldestelle bei der Verbreitung ihrer Analysen an andere zentrale Meldestellen nicht beeinträchtigen, wenn diese Analysen auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hindeutende Anhaltspunkte, Verhaltensmuster oder Verdachtsmomente offenbaren, die für diese anderen zentralen Meldestellen von unmittelbarem Interesse sind. Die Finanzanalyse umfasst zum einen eine operative Analyse, die sich je nach Art und Umfang der erhaltenen Angaben und der erwarteten Verwendung der Informationen nach der Verbreitung auf Einzelfälle und spezifische Ziele oder auf geeignete ausgewählte Informationen konzentriert, und zum anderen eine strategische Analyse, die die Trends und Muster der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Gegenstand hat. Den organisatorischen Status und die Rolle, die den zentralen Meldestellen nach den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten übertragen werden, sollte diese Richtlinie jedoch unberührt lassen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benennung der zuständigen Behörden
Kapitel II ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN
Artikel 4 Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen
Artikel 5 Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden
Artikel 6 Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden
Kapitel III DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN
Artikel 7 Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle
Artikel 8 Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden
Artikel 9 Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten
Kapitel IV EUROPOL
Artikel 10 Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen
Artikel 11 Datenschutzanforderungen
Kapitel V zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten
Artikel 12 Anwendungsbereich
Artikel 13 Verarbeitung sensibler Daten
Artikel 14 Aufzeichnung von Auskunftsersuchen
Artikel 15 Beschränkung der Rechte betroffener Personen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Überwachung
Artikel 17 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 18 Bewertung
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)3 werden ab Mai 2018 statt der bislang noch bestehenden 28 nationalen Rechtsvorschriften für ganz Europa einheitliche Vorschriften gelten. Der neu geschaffene Mechanismus der federführenden Aufsichtsbehörde4 stellt sicher, dass in der EU für die Aufsicht über ein Unternehmen, das Daten grenzüberschreitend verarbeitet, nur noch eine Datenschutzbehörde zuständig ist. Dadurch wird die einheitliche Auslegung der neuen Vorschriften gewährleistet. So wird in grenzüberschreitenden Fällen, in die mehrere nationale Datenschutzbehörden einbezogen sind, ein einziger Beschluss gefasst, damit sichergestellt ist, dass gemeinsame Probleme auch gemeinsam gelöst werden. Darüber hinaus schafft die DS-GVO gleiche Bedingungen für EU-Unternehmen und in Drittländern ansässige Unternehmen, denn Letztere werden dieselben Vorschriften anwenden müssen wie EU-Unternehmen, wenn sie in der EU Waren und Dienstleistungen anbieten oder Verhaltensmuster von Personen erfassen wollen. Ein größeres Vertrauen der Verbraucher kommt sowohl den in der EU als auch den in Drittländern ansässigen Wirtschaftsteilnehmern zugute.
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschränkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft
5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN
5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilität
5.3. Normen
5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
Drucksache 541/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Der zahlenmäßig als eher klein einzuschätzender Personenkreis der Haftentlassenen ist von dieser Regelungskonstellation besonders dann betroffen, wenn zum Beispiel in Fällen einer geplanten Rehabilitationsmaßnahme eine vorzeitige Haftentlassung in Betracht kommt, aber der konkrete Haftentlassungstermin erst bei Nachweis einer Aufnahmezusage durch eine Fachklinik festgelegt werden kann. Die Aufnahmezusage ihrerseits ist abhängig vom Nachweis eines Kostenträgers. Noch in der Haft gestellte Anträge werden wegen der nach dem Justizvollzugsgesetz geregelten Zuständigkeit der Heilfürsorge zurückgewiesen. Aber auch bei einem regulären Haftende muss verhindert werden, dass der betroffene Personenkreis zunächst sich selbst überlassen bleibt, in alte Verhaltensmuster zurückfällt und eine dringend benötigte Rehabilitationsmaßnahme nicht in Anspruch nehmen kann. Der Zeitpunkt der Antragstellung auf Sozialhilfe darf daher nicht ausschlaggebend sein, ob jemand Krankenhilfe nach dem SGB XII erhält, in die GKV aufgenommen wird oder sich privat krankenversichern muss.
1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG
2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG
Artikel 6a Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.
4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII
6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII
8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII
9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII
§ 39b Vorläufige Entscheidung
§ 39c Aufrechnung, Verrechnung
10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII
11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII
12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII
13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II
14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II
15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge
16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche
17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen
18. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... Zudem kann das Rauchritual durch den Gebrauch von elektronischen Zigaretten und deren gerade für Kinder und Jugendliche attraktive "Geschmacksrichtungen" durch hierfür besonders empfängliche Kinder und Jugendliche einstudiert werden und damit der Einstieg in das Rauchen allgemein gefördert bzw. entsprechende Verhaltensmuster eingeprägt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 20a Verbot der Außenwerbung
§ 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
Im Einzelnen
2.3. Weitere Kosten
Drucksache 541/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Der zahlenmäßig als eher klein einzuschätzender Personenkreis der Haftentlassenen ist von dieser Regelungskonstellation besonders dann betroffen, wenn zum Beispiel in Fällen einer geplanten Rehabilitationsmaßnahme eine vorzeitige Haftentlassung in Betracht kommt, aber der konkrete Haftentlassungstermin erst bei Nachweis einer Aufnahmezusage durch eine Fachklinik festgelegt werden kann. Die Aufnahmezusage ihrerseits ist abhängig vom Nachweis eines Kostenträgers. Noch in der Haft gestellte Anträge werden wegen der nach dem Justizvollzugsgesetz geregelten Zuständigkeit der Heilfürsorge zurückgewiesen. Aber auch bei einem regulären Haftende muss verhindert werden, dass der betroffene Personenkreis zunächst sich selbst überlassen bleibt, in alte Verhaltensmuster zurückfällt und eine dringend benötigte Rehabilitationsmaßnahme nicht in Anspruch nehmen kann. Der Zeitpunkt der Antragstellung auf Sozialhilfe darf daher nicht ausschlaggebend sein, ob jemand Krankenhilfe nach dem SGB XII erhält, in die GKV aufgenommen wird oder sich privat krankenversichern muss.
1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG
2. Zu Artikel 1 § 7 RBEG und Artikel 3 Nummer 2 § 27a SGB XII
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG
Artikel 6a Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG
5. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII
7. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II
8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII
9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII
10. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII
§ 39b Vorläufige Entscheidung
§ 39c Aufrechnung, Verrechnung
11. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII
12. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII
13. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII
14. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II
15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II
16. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge
17. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche
18. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen
19. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Drucksache 304/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Aktuell werden die Auswirkungen von E-Zigaretten und E-Shishas auf die Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen diskutiert. Gesundheitsinstitute haben sich mit dieser Frage beschäftigt und kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der in den E Zigaretten und E-Shishas enthaltenen Hauptbestandteile, wie Nikotin und chemische Substanzen, die konkrete Gefahr zur Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen sowie erhebliche Risiken für Gesundheitsschädigungen und die Einübung von Verhaltensmustern, wie dem Rauchen klassischer Tabakprodukte, bestehen.
Drucksache 304/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Aktuell werden die Auswirkungen von E-Zigaretten und E-Shishas auf die Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen diskutiert. Gesundheitsinstitute haben sich mit dieser Frage beschäftigt und kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der in E-Zigaretten und E-Shishas enthaltenen Hauptbestandteile, wie Nikotin und chemische Substanzen, die konkrete Gefahr zur Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen sowie erhebliche Risiken für Gesundheitsschädigungen und die Einübung von Verhaltensmustern, wie dem Rauchen klassischer Tabakprodukte, bestehen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Damit sich nachhaltigere Verhaltensmuster entwickeln, müssen die Verbraucher für die Problematik der Lebensmittelverschwendung sensibilisiert und dabei unterstützt werden, Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen. Lebensmittelverschwendung ist in erster Linie auf folgende Faktoren zurückzuführen:
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 330/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)
... Der Ausbildungsstand von Frauen gegenüber demjenigen von Männern in den für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben relevanten Bereichen rechtfertigt dieses Ungleichgewicht in keiner Weise. Die Mehrheit der Führungskräfte hat nach wie vor eine juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung; der Anteil von Hochschulabsolventinnen liegt hier über dem männlicher Absolventen. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass nicht zuletzt traditionelle Denk-und Verhaltensmuster eine Erhöhung weiblicher Teilhabe in verantwortungsvollen Bereichen verhindern. Dadurch fehlen weibliche Vorbilder und Modelle, die zu einer höheren Frauenbeteiligung führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 289b Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 70
Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 14 Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 15 Änderung des Teilhabestatistikgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung
1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland
2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa
3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz
4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG
a Legitimer Zweck der Mindestquote
b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung
aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich
bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich
c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote
aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit
bb Quotenhöhe nicht unzumutbar
cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand
dd Großzügige Übergangsfristen
2. Artikel 3 Absatz 3 GG
3. Weitere Grundrechte
III. Europarechtliche Zulässigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Primärrecht
3. Sekundärrecht
4. Empfehlungen der Unionsorgane
IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung
V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung
1. Anwendungsbereich
a Börsennotierung
b Mitbestimmung
c Rechtsformen
d Gremium
2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote
a Quotenhöhe
b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen
c Regelung für mitbestimmte Unternehmen
d Übergangsvorschriften
3. Ausnahmetatbestände
a Arbeitnehmerstruktur
b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen
c Härtefallklausel
4. Sanktion
a Vertreter der Anteilseigner
b Vertreter der Arbeitnehmer
c Verfahren
d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten
5. Berichtspflicht
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -
Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 16 Inkrafttreten
Drucksache 300/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Welche Anforderungen durch § 2 Nummer 1 an eine artgerechte Haltung von Tieren wildlebender Arten zu stellen ist, ist u.a. vom Oberverwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 28. Juni 1994 konkretisiert worden: Danach hat sich die Haltung solcher Tiere daran zu orientieren, wie sich Tiere der jeweiligen Art unter ihren natürlichen Lebensbedingungen verhalten, und nicht daran, ob das Tier sich auch an andere Lebensbedingungen (unter Aufgabe vieler der ihm in Freiheit eigenen Gewohnheiten und Verhaltensmuster) anzupassen vermöge. Verhaltensgerecht sei eine Unterbringung auch dann nicht, wenn das Tier zwar unter den ihm angebotenen Bedingungen überleben könne und auch keine Leiden, Schmerzen und andere Schäden davontrage, das Tier aber seine angeborenen Verhaltensmuster so weit ändern und an seine Haltungsbedingungen anpassen müsse, dass es praktisch mit seinen wildlebenden Artgenossen nicht mehr viel gemeinsam habe (OVG Schleswig, Zeitschrift Natur und Recht 1995, 480, 481).
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -
Zu Artikel 1 Nummer 1
3 4.
3 5.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
10. [und Registrierung]
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1
19. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -
§ 21b1
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 40a
20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6
21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
22. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
3 23.
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1
25. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
26. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -
27. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
28. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -
29. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3
30. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5
33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -
34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 , Nummer 10a - neu - § 8a , Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 15 Absatz 1 Satz 2 , Buchstabe c § 15 Absatz 4 , Nummer 34 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 1 Nummer 5 - neu -
37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5
38. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
40. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d
42. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -
43. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
44. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4
45. Hauptvorschlag zu Ziffer 57*
Zu Artikel 1 Nummer 18
46. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -
47. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11b
§ 11b
48. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
49. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2
51. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3
52. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe c § 15 Absatz 4 Satz 2 - neu -
53. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15
54. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1
55. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
56. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1
57. Hilfsvorschlag zu Ziffer 45*
Zu Artikel 1 Nummer 39
58. Zum Gesetzentwurf allgemein
59. Zum Gesetzentwurf allgemein
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
61. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Zur Verbesserung der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern sowie zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Kooperation und zur Zentralisierung der zum Menschenhandel vorhandenen Erkenntnisse sollten die Mitgliedstaaten nationale, multidisziplinäre Strafverfolgungseinheiten im Bereich Menschenhandel einrichten. Diese Einheiten sollten als Kontaktstellen für EU-Agenturen, insbesondere für Europol, fungieren 28 und die ermittelten Daten an die Nationalen Europol-Stellen senden, die sie an Europol weiterleiten. Sie sollten sich mit allen Formen des Menschenhandels befassen und ihre Aufklärungsrate bei Menschenhandelsfällen sowie die diesbezügliche Datenerhebung und -analyse verbessern. Es müssen Verfahren existieren, die den Informationsaustausch zwischen lokalen und regionalen Strafverfolgungseinheiten sowie den nationalen Behörden regeln. Die Einheiten sollten auch auf Veränderungen in Verhaltensmustern reagieren, zum Beispiel hinsichtlich der Anwerbung von Opfern des Menschenhandels und der Werbung für deren Dienstleistungen im Internet.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 300/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Welche Anforderungen durch § 2 Nummer 1 an eine artgerechte Haltung von Tieren wildlebender Arten zu stellen ist, ist u.a. vom Oberverwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 28. Juni 1994 konkretisiert worden: Danach hat sich die Haltung solcher Tiere daran zu orientieren, wie sich Tiere der jeweiligen Art unter ihren natürlichen Lebensbedingungen verhalten, und nicht daran, ob das Tier sich auch an andere Lebensbedingungen (unter Aufgabe vieler der ihm in Freiheit eigenen Gewohnheiten und Verhaltensmuster) anzupassen vermöge. Verhaltensgerecht sei eine Unterbringung auch dann nicht, wenn das Tier zwar unter den ihm angebotenen Bedingungen überleben könne und auch keine Leiden, Schmerzen und andere Schäden davontrage, das Tier aber seine angeborenen Verhaltensmuster so weit ändern und an seine Haltungsbedingungen anpassen müsse, dass es praktisch mit seinen wildlebenden Artgenossen nicht mehr viel gemeinsam habe (OVG Schleswig, Zeitschrift Natur und Recht 1995, 480, 481).
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2a Absatz 1c - neu - , Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -
§ 21b1
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 40a
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6
19. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1
22. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
23. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -
24. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
25. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -
26. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3
27. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
28. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a
29. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5
30. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5
33. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
36. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d
37. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4
40. Hauptvorschlag zu Ziffer 50*
Zu Artikel 1 Nummer 18
41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
43. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
44. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2
45. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3
46. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15
47. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1
48. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
49. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1
50. Hilfsvorschlag zu Ziffer 40*
Zu Artikel 1 Nummer 39
51. Zum Gesetzentwurf allgemein
52. Zum Gesetzentwurf allgemein
53. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... - weiter bewerten, wie die Verschwendung in der gesamten Lebensmittellieferkette am besten begrenzt werden kann, und prüfen, wie die Umweltauswirkungen von Verhaltensmustern bei Erzeugung und Verbrauch gesenkt werden können (Mitteilung über nachhaltige Lebensmittel bis spätestens 2013);
Drucksache 278/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe KOM (2011) 275 endg.
... Die verbesserten Mechanismen zur Ermittlung der Bedürfnisse der Opfer, zur Information der Opfer über den Verfahrensverlauf und zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes im Verfahren werden auch den Opfern von Terroranschlägen zugute kommen. Ebenso werden die Belange von Opfern von Verkehrsdelikten, für die keine speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Maßnahmen vorgesehen sind, durch die Sensibilisierungsmaßnahmen und die Änderung der kulturellen Verhaltensmuster der Angehörigen der Rechtsberufe in Verbindung mit Bewertungsmaßnahmen besser berücksichtigt, indem beispielsweise eine ärztliche Versorgung gewährleistet wird, bevor ein Verkehrsdelikt nachgewiesen wurde.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 , 4, 5 und 6
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 und 22
Artikel 24 Schulung betroffener Berufsgruppen
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel 1 Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Information Hilfe
Artikel 3 Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde
Artikel 4 Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall
Artikel 5 Recht, zu verstehen und verstanden zu werden
Artikel 6 Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Kapitel 3 Teilnahme am Strafverfahren
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 12 Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 14 Recht auf Rückgabe von Eigentum
Artikel 15 Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens
Artikel 16 Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Kapitel 4 Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer
Artikel 17 Schutzanspruch
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 22 Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 23 Recht auf Schutz der Privatsphäre
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 24 Schulung der betroffenen Berufsgruppen
Artikel 25 Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
Artikel 26 Umsetzung
Artikel 27 Bereitstellung von Daten und Statistiken
Artikel 28 Ersetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 337/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik KOM (2010) 284 endg.
... ") auf fachliche und berufliche Kompetenzen, auch auf dem Gebiet der Risiken, sowie auf typische Verhaltensmuster der Kandidaten ausdehnen, um sicherzustellen, dass die künftigen Verwaltungsratsmitglieder in ihrem Urteil unabhängiger sind.
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Die paradoxe Situation, dass Energieeffizienzgewinne durch die Nachfrage nach energieintensiveren oder neuen Produkten zunichte gemacht werden, muss beendet werden. Es ist höchste Zeit, dass wir Worten Taten folgen lassen. Die Energieeffizienz muss daher in alle relevanten Politikbereiche, einschließlich Aus- und Weiterbildung, einbezogen werden, damit die derzeitigen Verhaltensmuster geändert werden. Energieeffizienzkriterien müssen in allen Bereichen durchgesetzt werden, auch bei der Vergabe öffentlicher Mittel.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 208/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz (2009/2137(INI))
... 9. betont, dass ein nachhaltiger Konsum gefördert werden muss und dass sowohl die Erbringer von Dienstleistungen und Einzelhändler als auch die Verbraucher besser in Bezug auf das Konzept des nachhaltigen Konsums geschult und aufgeklärt werden müssen, damit sie sich entsprechende Verhaltensmuster aneignen;
2 Einleitung
2 Verbraucherbarometer
Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz
Drucksache 786/09
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport
... Der Transport - insbesondere durch mehrere Klimazonen - stellt nachweislich hohe Anforderungen an die thermoregulative, physiologische und emotionale Belastungsfähigkeit der Tiere. Wie aus dem AHAW-Bericht 2002 (The EFSA-Journal (2004) 44, 1-36, The Welfare of animals during transport) hervorgeht, steigt diese Belastung mit der Transportdauer. Kritisch ist unter anderem die Versorgung der Tiere, die Belüftung, die physische Belastung und auch die nachhaltige Störung des Verhaltensmusters.
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
... " Personenprofile, die durch Datenabgleich zwischen Datenbanken erstellt werden und nicht überprüfte Verallgemeinerungen oder Verhaltensmuster widerspiegeln, von denen man annimmt, dass sie wahrscheinlich auf das Begehen einer zukünftigen oder noch nicht aufgedeckten Straftat oder terroristischen Handlung hindeuten, gravierende Datenschutzprobleme verursacht und eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens gemäß Artikel 8 der EMRK und Artikel 7 der Charta2 darstellen kann,
Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining
Rechtliche Verpflichtungen
2 Wirksamkeit
Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale
Drucksache 411/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union (2008/2071(INI))
... L. in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von den Vertragsstaaten verlangt, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken, die eine Diskriminierung der Frau darstellen, zu ändern oder aufzuheben, und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um einen Wandel in den sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Mann und Frau zu bewirken, um so zur Beseitigung von Vorurteilen sowie von herkömmlichen und allen sonstigen auf der Vorstellung von der Unterlegenheit oder Überlegenheit des einen oder anderen Geschlechts oder der stereotypen Rollenverteilung von Mann und Frau beruhenden Praktiken zu gelangen,
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... (16) Darüber hinaus beruhen kulturelle Traditionen auf überlieferten, akzeptierten oder gewohnheitsmäßigen Denk-, Handlungs- und Verhaltensmustern, die auch das von Vorfahren Weitergegebene oder Erlernte umfassen. Sie tragen zu nachhaltigen sozialen Bindungen zwischen den Generationen bei. Vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten weder den Markt für tierische Erzeugnisse beeinflussen noch kommerzielle Gründe haben, ist es angebracht, die Tötung von Tieren im Rahmen solcher Veranstaltungen vom Anwendungsbereich dieser Verordnung auszunehmen.
Begründung
Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Kapitel II Allgemeine Vorschriften
Artikel 3 Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten
Artikel 4 Tötungsverfahren
Artikel 5 Betäubung
Artikel 6 Standardarbeitsanweisungen
Artikel 7 Fachkenntnisse und Sachkundenachweis
Artikel 8 Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 9 Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 10 Einfuhr aus Drittländern
Kapitel III Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe
Artikel 11 Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
Artikel 12 Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung
Artikel 13 Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung
Artikel 14 Tierschutzbeauftragte(r)
Kapitel IV Bestandsräumung und Nottötung
Artikel 15 Bestandsräumung
Artikel 16 Nottötung
Kapitel V Zuständige Behörde
Artikel 17 Referenzzentren
Artikel 18 Sachkundenachweis
Kapitel VI Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse
Artikel 19 Nichteinhaltung
Artikel 20 Sanktionen
Artikel 21 Durchführungsbestimmungen
Artikel 22 Ausschussverfahren
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben
Kapitel I – Verfahren
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Kapitel II – Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren
1. Zerkleinerung
2. Genickbruch
3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung
Tabelle
4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung
4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.
4.2 Füchse
4.3 Chinchillas
5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad
Tabelle
6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %
7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel
8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
Anhang II Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
1. Alle Arten von Stallungen
2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden
3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung
4. Elektrobetäubungsgeräte
5. Geräte zur Wasserbadbetäubung
6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas
7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas
Anhang III Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen
1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren
2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden
3. Entblutung von Tieren
Anhang IV Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen
Drucksache 266/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Thema "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit " (2007/2182(INI))
... 13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen zu ergreifen, die sich konkret und messbar auf die Beziehungen zwischen den Geschlechtern auswirken (Änderung von Gesetzen, Einrichtungen und bestehenden patriarchalischen Verhaltensmustern, Aufstockung der Haushaltsmittel und Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für Frauen);
Drucksache 497/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen KOM (2008) 425 endg.; Ratsdok. 11473/08
... 2.2 Bei den Lehrplänen der Schulen geht die Tendenz dahin, den Lernenden beim Erwerb der für reale Lebenssituationen erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensmuster zu helfen. Der Europäische Rahmen für Schlüsselkompetenzen14 beschreibt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensmuster, die für ein erfolgreiches Leben in einer Wissensgesellschaft erforderlich sind. Er bildet die Grundlage eines kohärenten Ansatzes für die Kompetenzentwicklung in der Schule und der Berufsbildung.
Drucksache 982/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: Ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung (2007/2290(INI))
... 28. stellt fest, dass es überwiegend Frauen sind, die freiwillig oder unfreiwillig unter dem Druck von kulturellen Verhaltensmustern und sozialen Normen oder infolge der mangelnden Qualität oder des Fehlens von Kinderbetreuungseinrichtungen und sonstigen Betreuungseinrichtungen (Langzeitpflegestrukturen) die Betreuung der Kinder sowie von älteren, kranken oder behinderten Familienangehörigen übernehmen und daher mehr Unterbrechungen in ihrem Berufsleben aufweisen; unterstreicht, dass die Frauen und Pflegepersonen hierfür einen Ausgleich erhalten und ihnen echte Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Kinderwunsch wie auch in Bezug auf Betreuungsleistungen geboten werden müssen, ohne dass sie mögliche finanzielle Nachteile befürchten und in Bezug auf ihr berufliches Weiterkommen Nachteile erleiden müssen; begrüßt Maßnahmen von Mitgliedstaaten zur Vermeidung und zum Ausgleich dieser Situation, z.B. durch Anrechnung von Kindererziehungs- und Familienpflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung;
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... Im Programm der Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine umweltgerechte und nachhaltige Entwicklung („Fünftes Aktionsprogramm für den Umweltschutz“)6 wird festgestellt, dass eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung eine spürbare Änderung der heutigen Entwicklungs-, Produktions-, Verbrauchs- und Verhaltensmuster erfordert, und unter anderem die Reduzierung der Verschwendung natürlicher Ressourcen und die Verhinderung der Umweltverschmutzung befürwortet. Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden in diesem Programm als einer der Bereiche genannt, in dem hinsichtlich der Anwendung der Grundsätze der Vermeidung, der Verwertung und der sicheren Entsorgung von Abfällen noch Regelungsbedarf besteht.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf Den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Neufassung
5.4. Entsprechungstabelle
5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Produktkonzeption
Artikel 5 Getrennte Sammlung
Artikel 6 Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 7 Sammelquote
Artikel 86 Behandlung
Artikel 9 Genehmigungen und Inspektionen
Artikel 10 erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 117 Zielvorgaben für die Verwertung
Artikel 128 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten
Artikel 139 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte
Artikel 1410 Informationen für die Nutzer
Artikel 1511 Informationen für Behandlungsanlagen
Artikel 1612 Registrier-, Informations- und Berichtspflicht
Artikel 1713 Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Artikel 1814 Ausschuss
Artikel 1915 Sanktionen
Artikel 2016 Inspektion und Überwachung
Artikel 2117 Umsetzung
Artikel 22 Aufhebung
Artikel 2318 Inkrafttreten
Artikel 2419 Adressaten
Anhang I A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien
Anhang I B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte
Anhang I Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21
Anhang III Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3
Anhang IV Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anhang V
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)
Anhang VI Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 983/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
... 27. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Kommission den vorgeschlagenen Zeitraum für die Speicherung nicht begründet; weist jedoch darauf hin, dass für die Entwicklung von Risikoindikatoren und die Feststellung von Reise- und Verhaltensmustern anonymisierte Daten ausreichend sein dürften; ist ferner der Auffassung, dass die Speicherzeiträume für jeden einzelnen Zweck gesondert begründet werden müssen, wenn der Geltungsbereich der PNR-Regelung ausgeweitet wird;
Drucksache 873/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere KOM (2008) 543 endg.; Ratsdok. 15546/08
... Alle Tiere sollten über ausreichenden und angemessen ausgestalteten Raum verfügen, um eine große Palette arttypischer Verhaltensweisen ausleben zu können. Sie müssen ihre Umgebung in bestimmtem Maße selbst kontrollieren und auswählen können, um stressbedingte Verhaltensmuster abzubauen. Alle Einrichtungen müssen über eine angemessene Ausgestaltung verfügen, um die den Tieren zur Verfügung stehende Palette von Tätigkeiten und ihre Anpassungsfähigkeiten zu erweitern, einschließlich Bewegung, Futtersuche, manipulativem und kognitivem Verhalten je nach Tierart. Die Ausgestaltung des Lebensumfelds in Tierbereichen muss artgerecht und den individuellen Bedürfnissen der Tiere angepasst sein. Die Ausgestaltungsstrategie in den Einrichtungen muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Gemeinschaftskontext
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Rechtsinstruments
4 Finanzielle Auswirkungen
5 Zusätzliche Informationen
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
4 Entsprechungstabelle
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Vermeidung, Verminderung und Verbesserung
Artikel 5 Zwecke der Verfahren
Artikel 6 Schmerzfreies Töten
Kapitel II Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren
Artikel 7 Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten
Artikel 8 Nichtmenschliche Primaten
Artikel 9 Tiere aus freier Wildbahn
Artikel 10 Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere
Artikel 11 Streunende und verwilderte Haustiere
Kapitel III Verfahren
Artikel 12 Verfahren
Artikel 13 In Verfahren angewandte Methoden
Artikel 14 Betäubung
Artikel 15 Einstufung des Schweregrads von Verfahren
Artikel 16 Erneute Verwendung
Artikel 17 Ende des Verfahrens
Artikel 18 Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben
Artikel 19 Freilassung von Tieren und private Unterbringung
Kapitel IV Zulassung
Abschnitt 1 Zulassung von Personen
Artikel 20 Zulassung von Personen
Abschnitt 2 Anforderungen für Einrichtungen
Artikel 21 Zulassung von Einrichtungen
Artikel 22 Aussetzung und Entzug der Zulassung
Artikel 23 Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen
Artikel 24 Anforderungen an das Personal von Einrichtungen
Artikel 25 Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung
Artikel 26 Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung
Artikel 27 Züchtung nichtmenschlicher Primaten
Artikel 28 Programm für die private Unterbringung
Artikel 29 Aufzeichnungen zu den Tieren
Artikel 30 Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten
Artikel 31 Kennzeichnung
Artikel 32 Pflege und Unterbringung
Abschnitt 3 Inspektionen
Artikel 33 Nationale Inspektionen
Artikel 34 Kontrollen der nationalen Inspektionen
Abschnitt 4 Anforderungen für Projekte
Artikel 35 Genehmigung von Projekten
Artikel 36 Antrag auf Genehmigung eines Projekts
Artikel 37 Ethische Bewertung
Artikel 38 Rückwirkende Bewertung
Artikel 39 Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen
Artikel 40 Nichttechnische Projektzusammenfassungen
Artikel 41 Erteilung einer Projektgenehmigung
Artikel 42 Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung
Artikel 43 Entscheidungen über Genehmigungen
Kapitel V Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze
Artikel 44 Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren
Artikel 45 Alternative Ansätze
Artikel 46 Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden
Artikel 47 Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik
Kaptel VI Schlussbestimmungen
Artikel 48 Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt
Artikel 49 Berichterstattung
Artikel 50 Schutzklausel
Artikel 51 Ausschuss
Artikel 52 Bericht der Kommission
Artikel 53 Überprüfung
Artikel 54 Zuständige Behörden
Artikel 55 Sanktionen
Artikel 56 Umsetzung
Artikel 57 Aufhebung
Artikel 58 Übergangsbestimmungen
Artikel 59 Inkrafttreten
Artikel 60 Adressaten
Anhang I Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2
Anhang II Liste der Tiere gemäß Artikel 10
Anhang III Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2
Anhang IV Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32
Abschnitt A Allgemeines
1. Räumlichkeiten der Einrichtung
1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung
1.2. Tierräume
1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche
1.4. Betriebsräume
2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung
2.1. Belüftung
2.2. Temperatur
2.3. Luftfeuchte
2.4. Beleuchtung
2.5. Lärm
2.6. Alarmsysteme
3. Pflege
3.1. Gesundheit
3.2. Einfangen in freier Wildbahn
3.3. Unterbringung und Ausgestaltung
a Unterbringung
b Ausgestaltung
c Haltungsbereiche
3.4. Fütterung
3.5. Tränken
3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial
3.7. Umgang
Abschnitt B Artspezifischer Teil
1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
2. Kaninchen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3. Katzen
Tabelle
4. Hunde
Tabelle
Tabelle
5. Frettchen
Tabelle
6. Nichtmenschliche Primaten
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
7. Landwirtschaftliche Nutztiere
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
8. Vögel
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
9. Amphibien
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
10. Reptilien
Tabelle
Tabelle
ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anhang VI Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird
Anhang VII Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird
Finanzbogen
1. Name Des Vorschlags:
2. Haushaltslinien:
3. Finanzielle Auswirkung
4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
5. Sonstige Bemerkungen
Drucksache 1000/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen KOM (2008) 837 endg.; Ratsdok. 17430/08
... (14) Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen sollten für Gesundheitseinrichtungen eine langfristige strategische Priorität darstellen. Alle Hierarchieebenen und Funktionen sollten zusammenarbeiten, um ergebnisorientierte Veränderungen in Bezug auf Verhaltensmuster und Organisation zu erreichen, indem auf allen Ebenen die Zuständigkeiten definiert, die unterstützenden Strukturen und lokalen technischen Ressourcen organisiert und Evaluierungsverfahren eingeführt werden.
Vorschlag
Teil I Massnahmen der Mitgliedstaaten
I. Begriffsbestimmungen
II. Allgemeine Fragen der Patientensicherheit
III. Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen
IV. Weitere Empfehlungen
Teil II Bericht der Kommission
Anhang 1 Begriffsbestimmungen
Anhang 2 Unterstützende Massnahmen
1. Fragen der allgemeinen Patientensicherheit
2. Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen
Drucksache 76/07
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes (JuSchVerbG)
... Gerade aber durch das dabei geforderte persönliche Engagement steigt der Spieler als dominant Handelnder intensiver in das fiktive Geschehen ein, als dies etwa bei passiv beobachtenden Zuschauern oder Lesern der Fall ist. Die aktive Übernahme der Rolle eines rücksichtslosen brutalen Kämpfers fördert geradezu die Akzeptanz von Gewalt legitimierenden Verhaltensmustern. Ein möglicherweise bereits vorhandenes aggressives Potential kann verstärkt werden. Die Gefahr einer Nachahmung, die die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung senkt ist hier besonders groß. Tötungshandlungen können durch die Simulation gleichsam trainiert werden. Derartige Gewaltspiele sind daher geeignet, beim Spieler eine Einstellung zu erzeugen oder zu verstärken, die den fundamentalen Wert- und Achtungsanspruch des Menschen in Frage stellt. Ihnen wohnt eine Tendenz zur Bejahung oder zumindest zur Bagatellisierung von Gewalt inne, die mit dem Achtungsgebot der Menschenwürde im Widerspruch steht und daher mit unserer Wertordnung nicht vereinbar ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Drucksache 692/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2007 zu der EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (2007/2005(INI))
... 2. räumt ein, dass Alkoholkonsum als Teil des europäischen Kulturerbes und Lebensstils gelten kann; erkennt außerdem an, dass ein geringer Alkoholkonsum – also nach dem Europäischen Alkoholaktionsplan 2000-2005 der WHO 10 Gramm täglich – unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag zur Vorbeugung gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Ischämie bei manchen Personen mittleren Alters leisten kann; räumt ein, dass die Mehrheit der Personen, die Alkohol trinken, ihn zwar in Maßen genießen, dass gefährlicher und schädlicher Alkoholkonsum aber sehr wohl ein typisches Verhaltensmuster ist;
Drucksache 436/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 zu dem Beitrag der künftigen Regionalpolitik zur Innovationsfähigkeit der Europäischen Union (2006/2104(INI))
... 1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in den Regionen der Europäischen Union allen Bürgerinnen und Bürgern Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung auf allen Ebenen zu gewährleisten, wodurch innovative Fähigkeiten und schöpferische Ideen der Menschen freigesetzt und die harmonische Entwicklung des Einzelnen sowohl in geistiger als auch in körperlicher Hinsicht garantiert werden, darunter auch die Herausbildung aktiver, ethischer und sozial ausgerichteter gesellschaftlicher Verhaltensmuster;
Strategie für die Bereiche Humankapital, Bildung, Forschung und Wissenschaft
Wirtschafts - und Energiepolitik, Finanzmittel und Verwaltung
Städtische und ländliche Gebiete, Umwelt
Bewährte Praktiken und die Konsolidierung der Innovationspolitik
Drucksache 783/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2007 (2007/2065(INI))
... 4. betont, dass weitere Anstrengungen und ein weiterer Abbau veralteter Entscheidungs- und Verhaltensmuster insbesondere in den Verwaltungen erforderlich sind, um Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen zu verbessern;
Drucksache 197/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) in Europa: Schritte zu einem ordnungspolitischen Rahmen KOM (2007) 96 endg.; Ratsdok. 7544/07
... In der öffentlichen Debatte um die RFID-Technik werden erste Befürchtungen laut, dass diese grundlegende und überall einsetzbare Technik eine Gefahr für die Privatsphäre darstellen könnte. Die RFID-Technik kann genutzt werden, um Informationen zu sammeln, die dann direkt oder indirekt einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können und dadurch als personenbezogene Daten zu betrachten sind. Außerdem können auf RFID-Etiketten auch personenbezogene Daten gespeichert werden, z.B. für Reisepässe oder Patientenakten. Weiter könnte die RFID-Technik eingesetzt werden, um die Bewegungen von Personen zu verfolgen oder um von ihnen Verhaltensmuster zu erstellen (z.B. im öffentlichen Bereich oder am Arbeitsplatz). In der Tat, wie in der von der Kommission organisierten öffentlichen Konsultation deutlich wurde, hegen die Bürger große Bedenken hinsichtlich des Potenzials der RFID-Technik als eine in das Privatleben eingreifende Technologie. Als Voraussetzung für eine breite öffentliche Akzeptanz der RFID-Technik werden daher geeignete Schutzvorkehrungen verlangt. Die Teilnehmer der Online-Konsultation erwarten solche Schutzvorkehrungen von den Technologien für einen besseren Schutz der Privatsphäre (PET) (70 %) und von Aufklärungsmaßnahmen (67 %). Konkrete Rechtsvorschriften über den RFID-Einsatz werden von 55 % der Antwortenden als die beste Lösung angesehen. Mit 40 % der Antworten auf beiden Seiten herrscht eine geteilte Meinung darüber ob die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Entwicklung tatsächlich positiv zu bewerten sind. Die Betroffenen befürchten eine Verletzung der Grundwerte und der Privatsphäre sowie eine zunehmende Überwachung, besonders am Arbeitsplatz, so dass es in der Folge zu Diskriminierung, Ausgrenzung, Viktimisierung und möglichem Arbeitsplatzverlust kommen könnte.
1. Einführung
2. Bedeutung der RFID-Technik
2.1. Soziale Bedeutung der RFID-Technik
2.2. Industrielles Innovations- und Wachstumspotenzial
3. Rechtssicherheit für Anwender und Investoren
3.1. Öffentliche Anhörung
3.2. Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre und Datensicherheit
3.3. Governance der Ressourcen im künftigen Internet der Dinge
3.4. Funkfrequenzen
3.5. Normen
3.6. Umwelt und Gesundheit
4. Maßnahmen auf Europäischer Ebene
4.1. Sicherheit und Datenschutz
4.2. Funkfrequenzen
4.3. Forschung und Innovation
4.4. Normung
4.5. Weitere technologische Entwicklung und Verwaltung der RFID-Technik
5. Fazit
Drucksache 148/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern - Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 KOM (2007) 62 endg.; Ratsdok. 6775/07
... Rechtsvorschriften können zur Fortentwicklung von Verhaltensmustern beitragen. Eine Strategie, die auf die Förderung einer Präventionskultur abzielt, muss alle Teile der Gesellschaft im Blick haben und darf sich nicht auf die Arbeitswelt und die Erwerbsbevölkerung beschränken. Sie muss einen Beitrag zur Schaffung einer allgemeinen Kultur leisten, die der Verhütung von Krankheiten und Risiken die ihr gebührende Bedeutung zumisst.
1. Einführung
2. Wichtigste Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3. Zielsetzungen der Gemeinschaftsstrategie 2007-2012
4. Einen modernen und wirksamen Rechtsrahmen setzen
4.1. Die Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften intensivieren
4.2 Die Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Anwendung der Rechtsvorschriften vertiefen
4.3 Vereinfachung des Rechtsrahmens und Anpassung an den Wandel
5. Förderung der Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien
5.1 Steigerung der präventiven Wirksamkeit der Gesundheitsüberwachung
5.2 Maßnahmen zur Förderung der Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern
5.3 Bewältigung des sozialen und demografischen Wandels
5.4 Stärkere Kohärenz der Politik
6. Förderung von Verhaltensänderungen
6.1 Einbeziehung des Arbeitsschutzes in die Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung
6.2 Gesunde und sichere Arbeitsplätze:
7. Neue und immer grössere Risiken - Wie kann man ihnen begegnen?
7.1. Ermittlung neuer Risiken
7.2 Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz
8. Evaluirung der erzielten Fortschritte
9. Förderung von Sicherheit und Gesundheit auf internationaler Ebene
10. Fazit
Drucksache 826/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken KOM (2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07
... (9) Der Zeitraum, für den die PNR-Daten von den zuständigen nationalen Behörden vorgehalten werden, muss in einem angemessenen Verhältnis zu den mit ihnen verfolgten Zwecken, nämlich Verhütung und Bekämpfung von terroristischen Straftaten sowie Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität stehen. Die Art der Daten und ihre Verwendung bringt es mit sich, dass sie lange genug aufbewahrt werden müssen, damit sie für die Entwicklung von Risikoindikatoren und die Feststellung von Reise- und Verhaltensmustern verwendet werden können. Damit es zu keiner unverhältnismäßigen Verwendung kommt, müssen die Daten nach einigen Jahren in eine ruhende Datenbank verlagert werden und dürfen dort nur unter sehr strengen Voraussetzungen zugänglich sein. Damit wird zugleich gewährleistet, dass die Daten verfügbar sind, wenn sie unter festgelegten besonderen Umständen benötigt werden. Ferner muss eine Verlängerung der Speicherfrist der Daten zulässig sein, wenn sie für eine laufende polizeiliche Ermittlung oder ein laufendes Gerichtsverfahren verwendet werden.
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Informationen
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Zuständige Behörden
Artikel 5 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 6 Datenmittler
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Datenübermittlung an Drittstaaten
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen
Kapitel III Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Datensicherheit
Kapitel IV Komitologie
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Verfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 16 Durchführung
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang PNR-Daten gemäß Artikel 2
Angaben für alle Fluggäste
Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren
Drucksache 455/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zu den jüngsten Wahlen in Nigeria
... 18. fordert die Regierung Nigerias nachdrücklich auf, die tief verankerten Verhaltensmuster, was Korruption, Gewalt und Straffreiheit betrifft, zu bekämpfen, die das Regieren in vielen Teilen des Landes, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene, sabotieren und dafür verantwortlich sind, dass die Mehrheit der Bürger Nigerias in Armut lebt und es ihnen an grundlegenden Dienstleistungen im Gesundheits- und Bildungswesen mangelt, und die Menschenrechte zu respektieren;
Drucksache 396/06
Verordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die Pflicht zum Tragen von Warnwesten entsprechend den Regelungen in anderen Staaten wird eingeführt, weil auf den hierdurch möglichen Effekt für die Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht verzichtet werden kann. Die Anpassung an die in anderen Ländern bereits bestehenden Regelungen erleichtert das Einüben einheitlicher Verhaltensmuster und erhöht die Akzeptanz der Warnweste. Die Tragepflicht ist dabei ausdrücklich nicht an die Pflicht zum Aufstellen eines Warndreiecks nach § 15 Abs. 1 Satz 2
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 1.1 § 53a StVZO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1.2 § 53a StVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 1.3 § 53a StVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 31b StVZO
Zu Artikel 2
1. Zu Artikel 2 Nr. 1.1 § 15 StVO
2. Zu Artikel 2 Nr. 1.3 § 15 StVO
3. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 49 Abs. 1 Ziffer 15 StVO
Zu Artikel 3
Drucksache 901/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))
... G. in der Erwägung, dass Integration ein bilateraler Prozess ist, der sowohl die Bereitschaft der Zuwanderinnen voraussetzt, die Verantwortung für die Integration in ihre Aufnahmegesellschaft zu übernehmen, als auch die Bereitschaft der EU-Bürger, die Migrantinnen zu akzeptieren und zu integrieren; hierbei müssen zur Beeinflussung der Verhaltensmuster sowohl der Zuwanderer als auch der Aufnahmegesellschaften auf allen relevanten Ebenen sowie zur Mobilisierung von Ressourcen integrierte Maßnahmen auf beiden Seiten erarbeitet und umgesetzt werden; ferner in der Erwägung, dass dieser bilaterale Prozess ein gegenseitiges Engagement erfordert, das aus Rechten und Pflichten für die Aufnahmegesellschaft und für die Zuwanderer besteht H. in der Erwägung, dass der Aspekt des Geschlechts weder bei harmonisierten Maßnahmen noch bei der Erhebung von Daten systematisch berücksichtigt wird, wie aus den jüngsten Berichten zur Bewertung der nationalen Maßnahmen zur Integration von Migranten hervorgeht,
Drucksache 175/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette KOM (2006) 79 endg.; Ratsdok. 6935/06
... • Fähigkeit, ohne Diskriminierung Merkmale und Verhaltensmuster von Personen zu erkennen, die voraussichtlich die Sicherheit der Lieferkette bedrohen
Mitteilung
1. Notwendige Gefahrenabwehr im Verkehr
2. Hin zu einem besseren Schutz der Lieferkette
3. Wichtige Fragen und die Antworten der Kommission
4. Schlussfolgerung
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Behörde für die Sicherheit der Lieferkette
Artikel 5 Zuverlässiges Unternehmen
Artikel 6 Vorteile für zuverlässige Unternehmen
Artikel 7 Gegenseitige Anerkennung
Artikel 8 Verleihung des Status
Artikel 9 Entzug oder Aussetzung des Status
Artikel 10 Vergabeverfahren
Artikel 11 Zentrale Kontaktstelle für die Sicherheit der Lieferkette
Artikel 12 Durchführung und Kontrolle der Einhaltung
Artikel 13 Anpassung
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang 1 Versender(Vorbereitung und Versendung von Gütern am Herstellungsort)
Anhang 2 Beförderungsunternehmen
Anhang 3 Speditionsunternehmen
Anhang 4 Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen oder Binnenterminals (einschließlich Binnenhäfen*)
Anhang 5 Risikobewertung
Anhang 6 Anforderungen an anerkannte Organisationen für die Sicherheit der Lieferkette
Drucksache 745/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen KOM (2006) 545 endg.; Ratsdok. 14349/06
... Um dieses Potenzial ausschöpfen zu können, bedarf es einer Abkehr von bestehenden Energieverbrauchsgewohnheiten. Europa muss die Geschwindigkeit, mit der die Energieeffizienz verbessert wird, um Vergleich zu den vergangenen Jahren mehr als verdoppeln. Wir müssen unsere Verhaltensmuster grundlegend ändern, um mit geringerem Energieverbrauch die gleiche Lebensqualität gewährleisten zu können. Das produzierende Gewerbe muss dazu angehalten werden, energieeffizientere Technologien und Produkte zu entwickeln, und für die Verbraucher müssen Anreize zur Anschaffung und rationellen Nutzung derselben gesetzt werden. Die Verwendung der besten verfügbaren Techniken ist dabei von zentraler Bedeutung. Das Ziel dieses Aktionsplans kann zwar mit der bestehenden Technologie erreicht werden aber natürlich sollte die Einführung und Nutzung innovativer, während der Laufzeit des Aktionsplans entstehender Technologien ebenfalls gefördert werden.
Anhang
1. Einleitung
2. Ziel und Dimension
3. Einsparpotential und Auswirkungen
4. Kontext
5. Strategien und Massnahmen
5.1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden
Vorrangige Maßnahme 1
Vorrangige Maßnahme 2
5.2. Verbesserte Energieumwandlung
Vorrangige Maßnahme 3
5.3. Im Verkehr etwas bewegen
Vorrangige Maßnahme 4
5.4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
Vorrangige Maßnahme 5
Vorrangige Maßnahme 6
Vorrangige Maßnahme 7
5.5. Änderung des Umgangs mit Energie
Vorrangige Maßnahme 8
Vorrangige Maßnahme 9
5.6. Internationale Partnerschaften
Vorrangige Maßnahme 10
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Maßnahmenvorschläge42
1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen
2. Verbesserte Energieumwandlung
3. Im Verkehr etwas bewegen
4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
5. Änderung des Umgangs mit Energie
6. Internationale Partnerschaften
Drucksache 601/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die wirksame Gewährleistung von Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit nicht nur eine Frage staatlicher Rechtsetzung ist, sondern dass es flankierender Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung bedarf, um ein vorurteils- und diskriminierungsfreies gesellschaftliches Umfeld zu schaffen, auf tief verwurzelte Verhaltensmuster einzuwirken und die tatsächliche Wahrnehmung der gewährleisteten Rechte zu fördern.
Drucksache 601/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05 KEP-AE-Nr. 051896
... Die Umsetzung und Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze auf individueller Ebene reicht nicht aus, um die komplexen und tief verwurzelten Verhaltensmuster zu verändern, die Ursache der Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen sind. Wir müssen über eine Antidiskriminierungspolitik hinausgehen, die lediglich darauf abstellt, die Ungleichbehandlung von Einzelpersonen zu verhindern. Die EU sollte ihre Bemühungen zur Förderung der Chancengleichheit für alle verstärken, um die strukturellen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die Zuwanderern, ethnischen Minderheiten, behinderten Menschen, älteren und jüngeren Arbeitskräften und anderen vulnerablen Gruppen nach wie vor den Weg versperren.
Mitteilung
1. Einführung - der politische Kontext
2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch
3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten
3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens
3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle
3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen
3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern
3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten
3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit
4. Fazit
Drucksache 601/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die wirksame Gewährleistung von Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit nicht nur eine Frage staatlicher Rechtsetzung ist, sondern dass es flankierender Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung bedarf, um ein vorurteils- und diskriminierungsfreies gesellschaftliches Umfeld zu schaffen, auf tief verwurzelte Verhaltensmuster einzuwirken und die tatsächliche Wahrnehmung der gewährleisteten Rechte zu fördern.
Drucksache 788/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Richtlinie) KOM (2005) 505 endg.; Ratsdok. 13759/05
... (23) Angesichts des dynamischen Charakters und der natürlichen Variabilität von Meeresökosystemen und aufgrund der Tatsache, dass Belastungen und Auswirkungen auf diese Ökosysteme sich je nach Entwicklung der menschlichen Verhaltensmuster und der Auswirkungen der Klimaveränderung wandeln, muss die Definition eines guten Umweltzustands dynamisch und flexibel vorgenommen und im Laufe der Zeit angepasst werden. Deshalb sollte auch der Schutz der Meeresumwelt flexibel und anpassungsfähig sein. Die Meeresstrategien müssen aus diesen Gründen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
Drucksache 617/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (... StrÄndG )
... Der spezifische Unrechtsgehalt der beharrlichen Nachstellung, die zu einer Beeinträchtigung der Handlungs- und Entschließungsfreiheit des Opfers führt, wird vom geltenden Strafrecht aber nicht ausreichend erfasst. Die geltende Rechtslage führt dazu, dass die Strafverfolgungsbehörden ihr Hauptaugenmerk auf die isolierte Betrachtung einzelner Handlungen richten. Die auf die fortwährende Verfolgung durch vielfältige Handlungen zurückzuführende Beeinträchtigung des Opfers und das Gefährdungspotenzial derartiger Verhaltensmuster wird nicht selten unterschätzt und das bestehende strafrechtliche Instrumentarium als unzulänglich bewertet. Der Entwurf schafft hier Abhilfe.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 241b Nachstellung
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Drucksache 166/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen KOM (2004) 76 endg.; Ratsdok. 6363/04
... (11) ihre Fähigkeit, auf nichtdiskriminierender Basis Merkmale und Verhaltensmuster von Personen zu erkennen, die voraussichtlich die Sicherheit im Hafen bedrohen;
Drucksache 81/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 - COM(2016) 52 final
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 260/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 262/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont Europa"
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.