59 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verhafteten"
Drucksache 419/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
... Das in Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2013/48/EU vorgesehene Recht des Beschuldigten, dem die Freiheit entzogen ist, mindestens eine von ihm benannte Person unverzüglich von dem Freiheitsentzug benachrichtigen zu lassen, sofern er dies wünscht, ist im deutschen Strafverfahrensrecht durch § 114c Absatz 1 StPO gewährleistet. Danach ist einem verhafteten Beschuldigten unverzüglich Gelegenheit zu geben, einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen, sofern der Zweck der Untersuchung dadurch nicht gefährdet wird.
Drucksache 816/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
... Solche inhaltlichen Regelungen bestehen nach derzeitiger Rechtslage nur in Teilbereichen: So muss gemäß § 114a Absatz 1 Satz 1 StPO dem nicht (hinreichend) der deutschen Sprache mächtigen Beschuldigten grundsätzlich eine (schriftliche) Übersetzung des Haftbefehls ausgehändigt werden. Gemäß § 114b StPO ist der verhaftete Beschuldigte über seine Rechte unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache zu belehren. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für andere freiheitsentziehende Maßnahmen wie die einstweilige Unterbringung, die vorläufige Festnahme, die Hauptverhandlungshaft, die Freiheitsentziehung zur Feststellung der Identität und die Sicherungshaft (§ 126a Absatz 2, § 127 Absatz 4, § 127b Absatz 1 Satz 2, § 163c Absatz 1 Satz 3 und § 453c Absatz 2 StPO). Ferner sieht Nummer 181 Absatz 2 RiStBV vor, dass Ladungen, Haftbefehle, Strafbefehle, Anklageschriften und sonstige gerichtlichen Sachentscheidungen dem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekannt zu geben sind.
Drucksache 430/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Lage in Birma/Myanmar
... O. in der Erwägung, dass Aung San Suu Kyi, die Führerin der oppositionellen NLD, seit 2003 unter Hausarrest steht; in der Erwägung, dass die Behörden sie am 14. Mai 2009 verhafteten und ihr vorwarfen, sie habe die Auflagen ihres Hausarrests verletzt, indem sie den Besuch des Amerikaners John Yettaw zuließ; in der Erwägung, dass ein Strafgericht im Insein-Gefängnis in Rangun Aung San Suu Kyi am 11. August 2009 wegen der Verletzung ihres Hausarrests zu drei Jahren Gefängnis verurteilte – dieses Urteil wurde in der Folge in 18 Monate Hausarrest umgewandelt; in der Erwägung, dass das Oberste Gericht von Birma/Myanmar Aung San Suu Kyis Berufung gegen das ungerechte Urteil von 2009 am 1. März 2010 ablehnte,
Drucksache 145/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zum Iran: der Fall Shirin Ebadi
... E. in der Erwägung, dass Shirin Ebadi im Anschluss an ihre Entscheidung, die Verteidigung der sieben im Mai 2008 verhafteten Würdenträger der Religionsgemeinschaft der Bahai zu übernehmen, Morddrohungen erhalten hat; in der Erwägung, dass das Zentrum für die Verteidigung der Menschenrechte auch dagegen protestiert hatte, dass die Behörden Studenten an der Fortsetzung des Studiums hindern,
Drucksache 568/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... § 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
Drucksache 587/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
... (1) Der verhaftete Beschuldigte ist unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache über seine Rechte zu belehren. Ist eine schriftliche Belehrung erkennbar nicht ausreichend, hat zudem eine mündliche Belehrung zu erfolgen. Entsprechend ist zu verfahren, wenn eine schriftliche Belehrung nicht möglich ist; sie soll jedoch nachgeholt werden, sofern dies in zumutbarer Weise möglich ist. Der Beschuldigte soll schriftlich bestätigen, dass er belehrt wurde; falls er sich weigert, ist dies zu dokumentieren.
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners § 802i
Drucksache 304/08
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners § 802i
Drucksache 829/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
... (1) Der verhaftete Beschuldigte ist unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache über seine Rechte zu belehren. Ist eine schriftliche Belehrung erkennbar nicht ausreichend, hat zudem eine mündliche Belehrung zu erfolgen. Entsprechend ist zu verfahren, wenn eine schriftliche Belehrung nicht möglich ist; sie soll jedoch nachgeholt werden, sofern dies in zumutbarer Weise möglich ist. Der Beschuldigte soll schriftlich bestätigen, dass er belehrt wurde; falls er sich weigert, ist dies zu dokumentieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 114a
§ 114b
§ 114c
§ 114d
§ 114e
§ 116b
§ 119
§ 119a
Artikel 2 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft
§ 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Artikel 5 Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes
Artikel 6 Folgeänderungen
Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Umsetzung der Föderalismusreform
II. Forderungen von europäischer Ebene
III. Übersichtlichere und verständlichere Gestaltung für die Praxis
IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitscher Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114b
Zu § 114b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 114c
Zu § 114c
Zu § 114c
Zu § 114d
Zu § 114d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 114d
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 114e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 119
Zu § 119
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 119
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 119
Zu § 119
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu § 119
Zu § 119
Zu § 119a
Zu § 119a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 119a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 119a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 625: Gesetz zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts
Drucksache 426/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... Zu Weißrussland gab die rumänische Europaratspräsidentschaft von Januar bis März 2007 mehrere Erklärungen ab, die die Menschenrechtsverletzungen vor und nach den weißrussischen Präsidentschaftswahlen am 19.03.2006 verurteilten und insbesondere die sofortige Freilassung der verhafteten Demonstranten und Oppositionellen forderten. Außerdem verabschiedete das Ministerkomitee einen Projektplan für Unterstützungsaktivitäten zur Demokratieförderung in Weißrussland.
Drucksache 585/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Aserbaidschan
... F. in der Erwägung, dass die Behörden damit nicht zum ersten Mal übermäßige Gewalt angewandt haben, um die Opposition zu unterdrücken; im Oktober 2003 wurden nach Unruhen im Zusammenhang mit den weithin kritisierten Präsidentschaftswahlen sieben Oppositionsmitglieder verhaftet und zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt, später jedoch begnadigt,
Drucksache 155/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2003) 75 endg.; Ratsdok. 6781/03
... - im Falle der Verhaftung durch den Richter ist hiervon ein Angehöriger des Verhafteten oder eine Person seines Vertrauens unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Zu den in dem Grünbuch angesprochenen Themen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
5. Erster Bereich - Vertretung durch einen Rechtsbeistand
6. Zweiter Bereich - Beiziehung von Gerichtsübersetzern und -dolmetschern
7. Dritter Bereich - Angemessener Schutz für besonders schutzbedürftige Personen
8. Fünfter Bereich - Kenntnis bestehender Rechte/Letter of Rights
9. Sechster Bereich - Konsularischer Beistand
Drucksache 491/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.