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"Vergaberecht"


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0003/05B
0408/04B
0408/1/04
0408/04
Drucksache 181/1/15

... c) Der Bundesrat begrüßt und teilt insofern die Ausführungen der Bundesregierung, nach denen auch nach der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben im Bereich des Vergaberechts die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis finanziert werden, weiterhin nicht unter die Regelungen der Auftragsvergabe fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/15




Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 367/3/15

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/3/15




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 367/2/15

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/2/15




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 25/1/15

... einen Wortlaut festzulegen, der den bisherigen Anwendungsbereich nicht einschränkt. Wegen der engen Kartell- und Vergaberechtsakzessorietät dieser Vorschrift muss der Anwendungsbereich von § 298 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/1/15




Zu Artikel 1 Nummer 10


 
 
 


Drucksache 596/15

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/15




Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 111/14

... Die EU-Binnenmarktvorschriften respektieren in vollem Umfang, dass es Sache der öffentlichen Behörden ist, dafür zu sorgen, dass Dienstleistungen den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen, die geltenden Tarife festzulegen und relevante Vorgaben für öffentliche Dienstleistungen zu machen (z.B. Schutz benachteiligter Nutzer). Diese Vorschriften sollen die Transparenz steigern, Gleichbehandlung gewährleisten und es den Bürgern ermöglichen, den bestmöglichen Gegenwert für das Geld zu erhalten, das sie in Form von Gebühren oder Steuern zahlen. So sorgen beispielsweise die EU-Vergabevorschriften dafür, dass öffentliche Behörden, die ein externes Unternehmen mit der Erbringung von wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen betrauen wollen, ein transparentes Auswahlverfahren durchführen, das den Nutzern das vorteilhafteste Angebot sichert. Beschließen die öffentlichen Behörden hingegen, diese Dienstleistungen im Wege einer öffentlichöffentlichen Zusammenarbeit zu erbringen, so bietet das EU-Vergaberecht ebenfalls einen sicheren und flexiblen Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 539/13

... Nach den Vorschriften des Vergaberechts der Union6 müssen jedoch technische Spezifikationen den gleichen Zugang aller Bieter zum Vergabeverfahren gewährleisten und dürfen die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte für den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindern. Bezugnahmen auf Markennamen sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Vertragsgegenstand auf andere Weise nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/13




1. Einleitung

2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen

3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme

3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit

3.2. Interaktion mit anderen Behörden

3.3. Verstärkte Innovation

3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter

4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen

5. Ähnliche Initiativen

6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?

7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 610/13

... Derzeit ist es nach dem deutschen öffentlichen Vergaberecht nicht möglich, bei der Angebotswertung und damit bei der Zuschlagsentscheidung bieterbezogene Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals. Diese Kriterien werden bisher zwar bei der Eignungsprüfung von Bietern abgefragt, dürfen dann aber bei der Zuschlagsentscheidung keine Beachtung mehr finden. So darf ein über die Mindestanforderungen hinausgehendes "Mehr an Eignung" bei der Zuschlagserteilung keine Rolle spielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Anwendungsbereich

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 320/12

... Die Neufassung des Abschnitts 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A - (VOB/A) dient der Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28. Juni 2006 und des im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 verankerten Ziels der Bundesregierung, das Vergaberecht weiter zu vereinfachen. Schwerpunkt der Überarbeitung des Abschnitts 2 der VOB/A war insbesondere die Zusammenführung der Bestimmungen der Basisparagrafen und der a-Paragrafen. Die Bestimmungen der Abschnitt e 1 und 2 sind nunmehr in sich geschlossen: Für Vergaben ab den EU-Schwellenwerten (Abschnitt 2) gelten die Basisparagrafen nicht mehr zusätzlich. Damit wurde die Struktur der VOB/A an die Struktur der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A - (VOL/A) angeglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2162: Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge


 
 
 


Drucksache 795/12

... Davon unberührt ist es auf der Ebene des Vollzugs erforderlich und möglich, die Stilllegung der Schachtanlage Asse II zu beschleunigen. Insbesondere das geltende Vergaberecht bietet Möglichkeiten, im Rahmen der Stilllegung der Schachtanlage Asse II Aufträge beschleunigt zu vergeben. So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur weiteren Erleichterung und Beschleunigung durch eine Ausführungsbestimmung nach § 3 Absatz 5 Buchstabe i) VOL/A vom 30.11.2012 zugelassen, dass Aufträge nach der VOL/A (Lieferungen und Dienstleistungen) zur Rückholung radioaktiver Abfälle und zur sicheren Stilllegung der Schachtanlage Asse II bis zu einem Höchstwert von 100.000,- EUR ohne weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen freihändig vergeben werden können. Bei darüber hinaus gehenden Auftragswerten ist in Fällen "besonderer Dringlichkeit" bis zu den durch das Europäische Recht vorgegebenen EU-Schwellenwerten eine Freihändige Vergabe möglich (§ 3 Absatz 5 Buchstabe g) VOL/A). Bei Bauleistungen kommt als Rechtsgrundlage für eine Freihändige Vergabe § 3 Absatz 5 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 57b
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen/ Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Vereinbarkeit mit Europarecht

B. Zu den einzelnen Artikeln

I. Zu Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4 und 5

Zu Satz 6

Zu Satz 7

Zu Satz 8

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Satz 5

Zu Satz 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2383: Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 429/12

... Sie will außerdem die Mitgliedstaaten dazu auffordern, ähnliche Initiativen auf nationaler Ebene im Einklang mit dem maßgeblichen EU-Vergaberecht ins Leben zu rufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 557/12

... X. Fiskalisches Handeln, wie es insbesondere im Vergaberecht bei der Beschaffung von Gütern und Leistungen durch bürgerlich-rechtliche Verträge der Verwaltung vorkommt, ist damit vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 525/12

... Durch die Neufassung erhält das Gesundheitsamt verschiedene Möglichkeiten, die im Rahmen der Überwachung durchzuführenden Probennahmen und Trinkwasseruntersuchungen zu organisieren. Das Gesundheitsamt kann die Untersuchungen selbst durchführen oder eine staatliche oder private Untersuchungsstelle beauftragen. Es kann den Unternehmer und den sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage auch verpflichten, eine Untersuchungsstelle auszuwählen und dem Gesundheitsamt zu benennen, die die Entnahme und Untersuchung der Wasserproben durchführen soll. Dies entlastet die Gesundheitsämter von der Durchführung von aufwändigen Auswahlverfahren, bei denen sie vergaberechtliche Vorgaben beachten müssten. Schließlich kann das Gesundheitsamt die Auswahl und Beauftragung einer Untersuchungsstelle auch insgesamt dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage aufgeben. Unter den Voraussetzungen des § 20 Absatz 1 kann eine bestimmte Untersuchungsstelle vorgegeben werden.



Drucksache 288/12

... III die Regelung zu treffen, dass die Anwendung des Vergaberechts nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste gelten solle. Der Änderungsvorschlag wurde von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Der Deutsche Bundestag hat sich das Anliegen des Bundesrates nicht zu eigen gemacht. Der Bundesrat hat das Anliegen im 2. Durchgang nicht weiter verfolgt.



Drucksache 15/2/12

... 1. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, dass durch die Reform des EU-Vergaberechts keine Rechtsunsicherheit bei der Rechtsanwendung entsteht. Im Rahmen des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe, COM(2011) 896 final,



Drucksache 15/12 (Beschluss)

... Es bestehen allerdings begründete Zweifel, dass dieses Ziel mit den vorgelegten Richtlinienvorschlägen erreicht wird. Eine nachhaltige Minimierung des mit der Umsetzung des Vergaberechts auf Bieter- und Auftraggeberseite entstehenden (Verwaltungs-)Aufwandes ist nicht zu erkennen. Verschiedene Modernisierungsansätze sind im deutschen Vergaberecht schon verankert (Beispiel: Zulässigkeit von Eigenerklärungen, Präqualifikation, Einbeziehung von Umwelt- und Energieeffizienzaspekten sowie die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten). Die Vergabe auf das wirtschaftlichste (nicht auf das preisgünstigste) Angebot ist bereits gängig. Gleiches gilt für die von der EU angestrebte stärkere Berücksichtigung von KMU. Die vorgesehenen Vereinfachungen (z.B. Verkürzung von Fristen und Lockerungen für sogenannte subzentrale Vergabebehörden) sind zwar insgesamt zu begrüßen, lassen jedoch nicht erkennen, dass dies zu einer nachhaltigen Entbürokratisierung und damit verbunden auch zu einer wirtschaftlichen Entlastung der am Vergabeverfahren Beteiligten führt.

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Drucksache 15/12 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

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Drucksache 16/12

... Nationale Aufsichtsstellen: Wie die Bewertung gezeigt hat, überwachen nicht alle Mitgliedstaaten konsequent und systematisch die Umsetzung und das Funktionieren der Vergabevorschriften. Eine effiziente und einheitliche Anwendung des EU-Rechts wird dadurch in Frage gestellt. Daher wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten eine einzige nationale Behörde benennen, die für Überwachung, Umsetzung und Kontrolle des Vergaberechts zuständig ist. Nur eine zentrale Stelle mit übergeordneten Zuständigkeiten ist in der Lage, sich einen Überblick über die Hauptumsetzungsschwierigkeiten zu verschaffen und bei eher strukturell bedingten Problemen geeignete Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. Eine solche Stelle kann unmittelbare Rückmeldung zum Funktionieren der Strategie und zu potenziellen Schwachstellen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Praktiken geben und so zur raschen Lösungsfindung sowie zur Verbesserung der Vergabeverfahren beitragen.

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Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 99/12

... , S. 6 f.) - so zum Beispiel im Rahmen des Gesellschaftsrechts, Steuerrechts oder Vergaberechts mit möglichen Bezügen zur Untreue, Steuerhinterziehung oder Korruption - kann es auch bei der Beratung durch Notare oder - mit zum Teil anderen strafrechtlichen Bezügen - bei der Beratung durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater geben. Aufgrund der Nähe der Tätigkeitsfelder wird sich aus der Außenperspektive faktisch vielfach auch insoweit nicht feststellen lassen, ob ein allgemein beratendes Mandat oder eine (ggf. gemeinsame) Strafverteidigung vorliegt, zumal der Übergang vielfach fließend sein kann (vgl. zu insoweit denkbaren Szenarien Fahr, DStR 2008, 375 <379 f. >). Mag bei generalisierender Betrachtung auch nur einem anwaltlichen Beratungsverhältnis die Option der (alleinigen) Strafverteidigung immanent sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 zu den oben genannten Aktenzeichen, Absatz 262); ein unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten und in seiner Grundrechtsrelevanz vergleichbares und damit ebenso schützenswertes Vertrauensverhältnis besteht auch zwischen den weiteren im vorgenannten Sinne beratend tätigen Berufsgeheimnisträgern und denjenigen, die ihre Beratung bis hin zu einer möglichen Mandatierung als (Mit-)Verteidiger in Anspruch nehmen. Dies rechtfertigt auch ihre Einbeziehung in den absoluten Schutzbereich von § 160a Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (auch Bürokratiekosten)

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und Ausgestaltung

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 252/12

... 2. die vergaberechtlichen sowie baupolitischen Anforderungen des Bundes eingehalten werden.



Drucksache 15/1/12

... Es bestehen allerdings begründete Zweifel, dass dieses Ziel mit den vorgelegten Richtlinienvorschlägen erreicht wird. Eine nachhaltige Minimierung des mit der Umsetzung des Vergaberechts auf Bieter- und Auftraggeberseite entstehenden (Verwaltungs-)Aufwandes ist nicht zu erkennen. Verschiedene Modernisierungsansätze sind im deutschen Vergaberecht schon verankert (Beispiel: Zulässigkeit von Eigenerklärungen, Präqualifikation, Einbeziehung von Umwelt- und Energieeffizienzaspekten sowie die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten). Die Vergabe auf das wirtschaftlichste (nicht auf das preisgünstigste) Angebot ist bereits gängig. Gleiches gilt für die von der EU angestrebte stärkere Berücksichtigung von KMU. Die vorgesehenen Vereinfachungen (z.B. Verkürzung von Fristen und Lockerungen für sogenannte subzentrale Vergabebehörden) sind zwar insgesamt zu begrüßen, lassen jedoch nicht erkennen, dass dies zu einer nachhaltigen Entbürokratisierung und damit verbunden auch zu einer wirtschaftlichen Entlastung der am Vergabeverfahren Beteiligten führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/12




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 47. Der Bundesrat hält es nicht für effektiv, im Rahmen der Programmaufstellung eine Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Zuwendungsempfänger vorzunehmen sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau festzulegen. Der Verwaltungsaufwand wird in hohem Maß durch Vorgaben der Kommission bestimmt, zumal gerade das vorliegende Regelwerk den Empfängern zusätzliche Bürokratiekosten auferlegt. Außerdem entsteht Bürokratie insbesondere durch politische Festlegungen außerhalb der Kohäsionspolitik (öffentliches Vergaberecht, Beihilferecht, Umweltrecht, Haushaltsrecht), deren Vorgaben nicht in der Verantwortung der Verwaltungsbehörden liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 59. Der Bundesrat hält es nicht für effektiv, im Rahmen der Programmaufstellung eine Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Zuwendungsempfänger vorzunehmen sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau festzulegen. Der Verwaltungsaufwand wird in hohem Maß durch Vorgaben der Kommission bestimmt, zumal gerade das vorliegende Regelwerk den Empfängern zusätzliche Bürokratiekosten auferlegt. Außerdem entsteht Bürokratie insbesondere durch politische Festlegungen außerhalb der Kohäsionspolitik (öffentliches Vergaberecht, Beihilferecht, Umweltrecht, Haushaltsrecht), deren Vorgaben nicht in der Verantwortung der Verwaltungsbehörden liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 114/1/11

... 4. Mit der angestrebten stärkeren Berücksichtigung innovativer Aspekte bei öffentlichen Auftragsvergaben würde der ursprüngliche Kerngedanke der wirtschaftlichen und sparsamen Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand noch weiter in den Hintergrund treten. Die zusätzliche Einführung von Vergabekriterien würde darüber hinaus die beabsichtigte Verschlankung und Vereinfachung der vergaberechtlichen Vorschriften erschweren.



Drucksache 37/1/11

... 2. Der Bundesrat wendet sich jedoch gegen eine Änderung der bekannten und in der Praxis bewährten Struktur des Vergaberechts. Insbesondere sollte eine Unterscheidung nach Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen beibehalten werden. Vor dem Hintergrund der mehrfachen Überarbeitung des Vergaberechts in Deutschland in den vergangenen Jahren sollte vorerst mehr Wert auf Kontinuität gelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Ziffer 1.2. Öffentliche Aufträge

Zu Ziffer 2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Zu Ziffer 2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

Zu Ziffer 2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Zu Ziffer 3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Zu Ziffer 4.1 Beschaffungstechnik - Erreichung der Ziele von Europa 2020


 
 
 


Drucksache 688/11

Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit



Drucksache 834/1/11

... verwendete sogenannte CPV-Klassifikationsschema ("Common Procurement Vocabulary") als Grundlage für ungeeignet, da es als einheitliches Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungs- und Auftragswesen die Beschaffungsvorhaben bei öffentlichen Ausschreibungen beschreibt. Außerhalb des Vergaberechts hat sich das CPV auf Grund der anderen Perspektive nicht bewährt, weil sich Zuständigkeiten von Behörden schon im Rahmen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 196/11

... d. im EU-Vergaberecht und in den Vergaberegelungen auf Bundesebene die Zulässigkeit ökologischer und sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge konkretisiert und erweitert wird. Zudem müssen eine Lohnuntergrenze und Tariftreue als Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufgenommen werden. Die EU-Vergaberichtlinie muss in Deutschland stärker berücksichtigt werden. Diejenigen Unternehmen, die gegen Entsenderecht verstoßen, müssen in einem europäischen Unternehmensregister dokumentiert werden, damit sie aus Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 145/11

... Das Vergaberecht lässt unter Beachtung des EU-Rechts grundsätzlich die Möglichkeit der freihändigen Vergabe zu. Besonders für den sozialen Bereich ist es dringend geboten, von dieser Befugnis der Mitgliedstaaten des EU-Rechts Gebrauch zu machen und begründete Ausnahmeregelungen im Vergaberecht beizubehalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft (BR-Drs. 250/09) hingewiesen. Darin stellt das Europäische Parlament fest, „dass für sozialwirtschaftliche Unternehmen die Wettbewerbsvorschriften nicht in der gleichen Weise angewandt werden sollten wie für andere Unternehmen und dass sie einen sicheren Rechtsrahmen benötigen, der auf der Anerkennung ihrer besonderen Werte basiert.“ Dieser Ansicht schließen sich die Länder an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 313/1/11

... "Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

2 Hilfsempfehlung

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III

32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

[Zu b:

{Zu e:

Zu f:

37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III


 
 
 


Drucksache 556/11 (Beschluss)

... "(4a) Die Agentur für Arbeit kann unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 beauftragen, um dadurch die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern, die aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften einer besonderen Unterstützung und Begleitung bedürfen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

4. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 859/11

... wird die durch die EU-Kommission vorgenommene regelmäßige Anpassung der vergaberechtlichen Schwellenwerte national nachvollzogen und umgesetzt.



Drucksache 688/11 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit



Drucksache 313/11 (Beschluss)

... "Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste."

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Drucksache 313/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III

27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

Zu b:

Zu e:

30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu aa:

Zu bb:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen


 
 
 


Drucksache 762/11

... "(3a) Abweichend von § 81 Absatz 4 des Dritten Buches kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung beauftragen, wenn die Maßnahme den Anforderungen des § 180 des Dritten Buches entspricht und

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Drucksache 762/11




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - Drucksachen 17/6277, 17/6853, 17/7065, 17/7330 -

Anlage
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

1. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 421f Absatz 5 SGB III

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe f Inhaltsübersicht , Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3, 5, 6 SGB III , Nummer 18 § 54a -neu-, § 55 Nummer 3 -neu-, § 131 SGB III

§ 54a
Einstiegsqualifizierung

§ 131
Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 14 SGB III , Nummer 4 § 74 Absatz 1 Nummer 1 SGB III , Nummer 5 § 75 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB III , Nummer 6 § 77 SGB III , Nummer 7 § 78 Absatz 1 Nummer 1

4. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 5, Satz 3 SGB II , Doppelbuchstabe bb § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB II , Buchstabe d § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

5. Zu Artikel 22 § 11 Absatz 2 Nummer 3 AAG

'Artikel 22 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

6. Zu Artikel 51 Absatz 1, 7, 8 und 9 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... verwendete sogenannte CPV-Klassifikationsschema ("Common Procurement Vocabulary") als Grundlage für ungeeignet, da es als einheitliches Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungs- und Auftragswesen die Beschaffungsvorhaben bei öffentlichen Ausschreibungen beschreibt. Außerhalb des Vergaberechts hat sich das CPV auf Grund der anderen Perspektive nicht bewährt, weil sich Zuständigkeiten von Behörden schon im Rahmen der

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Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 114/11 (Beschluss)

... verstärkt (zwingende Losaufteilung). Auch an der Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge wird gearbeitet. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene werden die Online-Plattformen (Portale) weiter ausgebaut. Weitere Vereinfachungen werden im Rahmen der weiteren Novellierung des Vergaberechts umgesetzt.

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Drucksache 114/11 (Beschluss)




1. Zu 3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KNIU ankommen

2. Zu 3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3. Die Absicht der Kommission, den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu verbessern und die Versorgung mit Wagniskapital zu erhöhen, wird begrüßt.

4. Zu 3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang von KMU

5. Zu 3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums

6. Zu 4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erzielung greifbarer Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 556/1/11

... bb) Es fehlt nach wie vor eine Regelung, um Weiterbildungsmaßnahmen für ausgewählte Personengruppen als Auftragsmaßnahmen unter Anwendung des Vergaberechts initiieren zu können. Der Vorschlag aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juli 2011 (BR-Drs. 313/11(B)), eine Öffnung der Förderung der beruflichen Weiterbildung für Auftragsmaßnahmen in begründeten Fällen ergänzend zum Bildungsgutscheinverfahren gesetzlich vorzusehen, wird nicht aufgegriffen.



Drucksache 37/11 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat wendet sich jedoch gegen eine Änderung der bekannten und in der Praxis bewährten Struktur des Vergaberechts. Insbesondere sollte eine Unterscheidung nach Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen beibehalten werden. Vor dem Hintergrund der mehrfachen Überarbeitung des Vergaberechts in Deutschland in den vergangenen Jahren sollte vorerst mehr Wert auf Kontinuität gelegt werden.

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Drucksache 37/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Ziffer 1.2. Öffentliche Aufträge

Zu Ziffer 2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Zu Ziffer 2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

Zu Ziffer 2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Zu Ziffer 3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Zu Ziffer 4.1. Beschaffungstechnik - Erreichung der Ziele von Europa 2020

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 874/11 (Beschluss)

... /EG (Sektorenrichtlinie) nach einer bewussten Entscheidung des EU-Gesetzgebers vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Dies geschah insbesondere, um den Besonderheiten der Dienstleistungskonzessionen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und den öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen.



Drucksache 37/11

... Darüber hinaus könnte an einen weiteren Ausbau des EU-Vergaberechts gedacht werden, um wichtige Fragen anzugehen, die bislang nicht ausreichend behandelt wurden, wie z.B. die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und Günstlingswirtschaft (Teil 5) und die Frage, wie der Zugang europäischer Unternehmen zu Drittlandsmärkten verbessert werden kann (Teil 6). Zudem wird die Überarbeitung des Rechtsrahmens auch Gelegenheit bieten zu prüfen, ob bestimmte grundlegende Begriffe und Konzepte nicht verfeinert werden sollten, um Auftraggebern und Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu bieten (Teil 1). In diesem Zusammenhang kann die Überarbeitung bestimmte Möglichkeiten eröffnen, die Konvergenz zwischen der Anwendung des EU-Vergaberechts und der Regeln für staatliche Beihilfen zu erhöhen.

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Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 874/2/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzungen der EU-Novelle, das Vergaberecht zu vereinfachen und zu flexibilisieren und erkennt das Bemühen der Kommission um eine Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens an. Gleichwohl hat der Bundesrat Vorbehalte gegen den vorgelegten Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie und nimmt insoweit Bezug auf seine Stellungnahme vom 12. Februar 2010 (vgl. BR-Drucksache 846/09(B)), worin er an die Kommission appelliert, den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gebietseinheiten nicht durch legislative Eingriffe einzuschränken, was insbesondere auf die im Hinblick zu den Dienstleistungskonzessionen gerichteten Regulierungsbestrebungen der Kommission bezogen ist.



Drucksache 145/11 (Beschluss)

... Das Vergaberecht lässt unter Beachtung des EU-Rechts grundsätzlich die Möglichkeit der freihändigen Vergabe zu. Besonders für den sozialen Bereich ist es dringend geboten, von dieser Befugnis der Mitgliedstaaten des EU-Rechts Gebrauch zu machen und begründete Ausnahmeregelungen im Vergaberecht beizubehalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft (BR-Drs. 250/09) hingewiesen. Darin stellt das Europäische Parlament fest, "dass für sozialwirtschaftliche Unternehmen die Wettbewerbsvorschriften nicht in der gleichen Weise angewandt werden sollten wie für andere Unternehmen und dass sie einen sicheren Rechtsrahmen benötigen, der auf der Anerkennung ihrer besonderen Werte basiert." Dieser Ansicht schließen sich die Länder an.

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Drucksache 145/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 874/11

... 5. Ist eine Vereinbarung zur Bestimmung des anwendbaren Konzessionsvergaberechts im Sinne von Absatz 3 nicht vorhanden, wird nach folgenden Regeln ermittelt, welche nationalen Rechtsvorschriften für die Konzessionsvergabeverfahren gemeinsamer juristischer Personen, die von mehreren öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet wurden, anwendbar sind:



Drucksache 874/1/11

... /EG (Sektorenrichtlinie) nach einer bewussten Entscheidung des EU-Gesetzgebers vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Dies geschah insbesondere, um den Besonderheiten der Dienstleistungskonzessionen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und den öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen.



Drucksache 629/10 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der unter Abschnitt 3.7 der Mitteilung getroffenen Aussage, dass das öffentliche Auftragswesen ein wichtiger Antriebsfaktor für Innovation sei. In aller Regel setzen sich Innovationen auf dem Markt durch, wenn die Politik für die entsprechenden Rahmenbedingungen gesorgt hat. Dies gilt gleichermaßen für die öffentliche wie auch für die private Auftragsvergabe. Bereits nach geltendem Recht bestehen mit der funktionellen Leistungsbeschreibung, dem Verhandlungsverfahren oder dem wettbewerblichen Dialog bewährte und effiziente vergaberechtliche Instrumente, um die Innovationskraft der Bieter bei jedem Projekt neu auszuschöpfen.



Drucksache 779/10

... wird das Primat der Norm als spezialgesetzliche Regelung gegenüber dem allgemeinen Vergaberecht verdeutlicht und für Rechtsklarheit gesorgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 15
Öffentliche Dienstleistungsaufträge und Auferlegung

Artikel 2

A. Allgemeines:

B. Einzelbegründung:

I. Zu Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 309/1/10

... war nicht notwendig, um im Vergaberecht Maßnahmen gegen den Erwerb von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit ergreifen zu können. Die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit konnten schon vorher im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung als Eignungskriterium berücksichtigt werden (vgl. BR-Drucksache 349/08, Seite 26; Vergabekammer Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 2010, Az. 1 VK 73/ 09).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/1/10




1. Zu Nummer 4a - neu -Nach der Nummer 4 ist folgende Nummer einzufügen:

2. Zu Nummer 5

3. Zur Begründung Nummer 1 Absatz 4 - neu - bis 7 - neu -Der Begründung Nummer 1 sind folgende Absätze anzufügen:

4. Zur Begründung Nummer 4 Absatz 2 Satz 3 bis 5


 
 
 


Drucksache 40/1/10

... Richtigerweise gilt die Statistikpflicht nach Artikel 75, 76 i. V. m. Artikel 7 der Vergabekoordinierungsrichtlinie aber – genauso wie das gesamte EU-Vergaberecht – schon ab dem Erreichen der EU-Schwellenwerte.

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Drucksache 40/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Nummer 1 VgV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 1 Satz 1 VgV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 1 Satz 2 VgV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 3 Absatz 7 Satz 2 und 3 VgV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 3 Absatz 7 Satz 3 VgV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 VgV

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 5 VgV

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Ziffer 1 § 6 Absatz 1 VgV

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Nummer 1 VgV

Zu Artikel 1 Nummer 9

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 3 VgV

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 23 Satz 2 VgV

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b und c § 33 Absatz 3 Nummer 2 SektVO


 
 
 


Drucksache 662/10

... So besteht evtl. die Möglichkeit zur Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung bestimmter Rechts- oder Verfahrensvorschriften vom öffentlichen Auftraggeber auf ein e-Procurement-System, das die Abwicklung des Beschaffungsverfahrens vollständig oder teilweise übernimmt. Wenn die Einhaltung der Transparenz- und Verfahrensvorschriften der Richtlinie sowie die Objektivität und Nachverfolgbarkeit der einzelnen Verfahren durch die e-Procurement-Plattform gewährleistet wird, könnte die Last der Verantwortung für die Gewährleistung der Einhaltung sämtlicher vergaberechtlicher Vorschriften vom einzelnen öffentlichen Auftraggeber auf das e-Procurement-System verlagert werden. Ein solches Konzept wäre ein „sicherer Hafen“ für die einzelnen öffentlichen Auftraggeber, die diese spezialisierten Einrichtungen zur Durchführung einzelner Beschaffungsverfahren nutzen. Die Verlagerung der Verantwortlichkeit vom öffentlichen Auftraggeber auf das e-Procurement-System könnte die Nutzung von Online-Instrumenten attraktiver machen und damit die Verbreitung des Online-Beschaffungswesens unterstützen. Für dieses Konzept wäre evtl. die Festlegung gemeinsamer Anforderungen oder Grundsätze für anerkannte e-Procurement-Systeme notwendig, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Garantien bieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 152/10

... " im bisherigen Sinne aus dem Arbeitsförderungsrecht entfernt. Bisher einzeln geregelte Instrumente, um die Eingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt zu fördern, sind in den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung aufgegangen. Maßnahmeträger werden durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Vergaberechts beauftragt und vertraglich verpflichtet, Unfallversicherungsschutz der zugewiesenen Teilnehmer sicherzustellen.

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Drucksache 152/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18h
Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 225
Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Artikel 4
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 83a

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 12
Krankengeld

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 10
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 11
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe ab

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Bürokratiekosten

a Informationspflichten der Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten der Verwaltung

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 40/10 (Beschluss)

... Richtigerweise gilt die Statistikpflicht nach Artikel 75, 76 i. V. m. Artikel 7 der Vergabekoordinierungsrichtlinie aber - genauso wie das gesamte EU-Vergaberecht - schon ab dem Erreichen der EU-Schwellenwerte.

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Drucksache 40/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Nummer 1 VgV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 1 Satz 1 VgV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 1 Satz 2 VgV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 3 Absatz 7 Satz 2 und 3 VgV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 VgV

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 5 VgV

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Ziffer 1 § 6 Absatz 1 VgV

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Nummer 1 VgV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b, Absatz 3 VgV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 3 VgV

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 23 Satz 2 VgV

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b und c § 33 Absatz 3 Nummer 2 SektVO


 
 
 


Drucksache 438/10

... zur Beratung öffentlicher Stellen in diesem Bereich lehnt sie jedoch ab. Die rechtskonforme und dem jeweiligen Sachverhalt angemessene Anwendung des Vergaberechts liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers. Die Bundesregierung wird aber ihre Bemühungen zur Vereinfachung des komplexen Vergaberechts fortsetzen.

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Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 267/1/10

... 36. Der Bundesrat betrachtet eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Einsatz öffentlicher Beschaffung und Steuern als Mittel der Politiksteuerung, wie sie in den Leitlinien 5 und 6 beschrieben wird, kritisch. Die von der GD Binnenmarkt durchgeführte Evaluation der Vorgaben des europäischen Vergaberechts sollte in jedem Fall abgewartet werden, bevor weitere Legislativakte zum Vergaberecht auf europäischer Ebene beschlossen werden. Auch die Überlegungen und Aktivitäten anderer Fachpolitiken der Kommission müssen besser mit europäischen Initiativen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe koordiniert werden, um nicht die Kohärenz mit den Richtlinien der öffentlichen Auftragsvergabe zu gefährden und die Anwender vor weitere und neue rechtliche Probleme zu stellen. Eine verbindliche Koordinierung der Kommissionsdienststellen zur Erhöhung der Transparenz und Anwenderfreundlichkeit der Rechtsetzung ist hier unerlässlich. Der Bundesrat erinnert aber daran, dass das wesentliche Ziel der Auftragsvergabe die effektive Bedarfsdeckung bleiben muss. Der Entscheidungsspielraum der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Daseinsvorsorge muss erhalten bleiben und weiter gestärkt werden. Hilfestellungen über Informationsportale durch Auslegungs- und Anwendungshilfen, z.B. zur Berücksichtigung von ökologischen, innovativen und sozialen Kriterien bei der Auftragsvergabe, könnten jedoch sinnvoll sein.

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Drucksache 267/1/10




Vorschlag

Zu Leitlinie 1:

Zu Leitlinien 2 und 3:

Zu Leitlinie 2:

Zu Leitlinie 3:

Zu Leitlinie 4:

Zu Leitlinie 5:

Zu Leitlinie 6:

Zu Leitlinien 5 und 6:

Zu Leitlinie 7:

Zu Leitlinie 8:

Zu Leitlinien 8 und 9:

Zu Leitlinie 9:

Zu Leitlinie 10:

3 Weiteres:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 629/1/10

... 13. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der unter Abschnitt 3.7 der Mitteilung getroffenen Aussage, dass das öffentliche Auftragswesen ein wichtiger Antriebsfaktor für Innovation sei. In aller Regel setzen sich Innovationen auf dem Markt durch, wenn die Politik für die entsprechenden Rahmenbedingungen gesorgt hat. Dies gilt gleichermaßen für die öffentliche wie auch für die private Auftragsvergabe. Bereits nach geltendem Recht bestehen mit der funktionellen Leistungsbeschreibung, dem Verhandlungsverfahren oder dem wettbewerblichen Dialog bewährte und effiziente vergaberechtliche Instrumente, um die Innovationskraft der Bieter bei jedem Projekt neu auszuschöpfen.



Drucksache 698/10

... Der Erwerb von Waren und Dienstleistungen durch öffentliche Körperschaften schlägt mit etwa 17 % des BIP der EU zu Buche. Ziel des europäischen Vergaberechts ist es, einen offenen, wettbewerbsorientierten gesamteuropäischen Markt für größere öffentliche Aufträge zu schaffen, was dem Steuerzahler Einsparungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro jährlich beschert. Gleichzeitig kann die öffentliche Auftragsvergabe als wichtiger Hebel beispielsweise für Innovation, Umweltschutz oder Beschäftigung fungieren. Die komplexe Interaktion zwischen europäischen und nationalen Vorschriften macht die Verwaltungsverfahren im öffentlichen Beschaffungswesen sehr schwerfällig. Nach wie vor beteiligen sich an Ausschreibungsverfahren nur sehr wenige Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten16.

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Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 856/10

... weiterhin in Auskünfte für Behörden und öffentliche Auftraggeber zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen aufgenommen werden. Hierdurch wird ein offensichtliches Versehen bei der früheren Gesetzgebung beseitigt.



Drucksache 616/1/10

... 15. Der Bundesrat hat jedoch erhebliche Zweifel an der unter Abschnitt 3.2 der Mitteilung getroffenen Aussage, dass das öffentliche Auftragswesen ein gewaltiges Potenzial zur Innovationsförderung darstelle. In aller Regel setzen sich Innovationen auf dem Markt durch, wenn die Politik für die entsprechenden Rahmenbedingungen gesorgt hat. Dies gilt gleichermaßen für die öffentliche wie auch für die private Auftragsvergabe. Bereits nach geltendem Recht bestehen mit der funktionellen Leistungsbeschreibung, dem Verhandlungsverfahren oder dem wettbewerblichen Dialog bewährte und effiziente vergaberechtliche Instrumente, um die Innovationskraft der Bieter bei jedem Projekt neu auszuschöpfen.



Drucksache 698/10 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die bestehenden vergaberechtlichen Regelungen bewertet und nach einer umfassenden Konsultation Legislativvorschläge für eine Vereinfachung und Modernisierung der europäischen Vergaberechtsvorschriften vorlegen will. Der Bundesrat erwartet, dass für diese Konsultation ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

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Drucksache 698/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 267/10 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat betrachtet eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Einsatz öffentlicher Beschaffung und Steuern als Mittel der Politiksteuerung, wie sie in den Leitlinien 5 und 6 beschrieben wird, kritisch. Die von der GD Binnenmarkt durchgeführte Evaluation der Vorgaben des europäischen Vergaberechts sollte in jedem Fall abgewartet werden, bevor weitere Legislativakte zum Vergaberecht auf europäischer Ebene beschlossen werden. Auch die Überlegungen und Aktivitäten anderer Fachpolitiken der Kommission müssen besser mit europäischen Initiativen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe koordiniert werden, um nicht die Kohärenz mit den Richtlinien der öffentlichen Auftragsvergabe zu gefährden und die Anwender vor weitere und neue rechtliche Probleme zu stellen. Eine verbindliche Koordinierung der Kommissionsdienststellen zur Erhöhung der Transparenz und Anwenderfreundlichkeit der Rechtsetzung ist hier unerlässlich. Der Bundesrat erinnert aber daran, dass das wesentliche Ziel der Auftragsvergabe die effektive Bedarfsdeckung bleiben muss. Der Entscheidungsspielraum der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Daseinsvorsorge muss erhalten bleiben und weiter gestärkt werden. Hilfestellungen über Informationsportale durch Auslegungs- und Anwendungshilfen, z.B. zur Berücksichtigung von ökologischen, innovativen und sozialen Kriterien bei der Auftragsvergabe, könnten jedoch sinnvoll sein.

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Drucksache 267/10 (Beschluss)




Vorschlag

Zu Leitlinie 1:

Zu Leitlinien 2 und 3:

Zu Leitlinie 2:

Zu Leitlinie 3:

Zu Leitlinie 4:

Zu Leitlinie 5:

Zu Leitlinie 6:

Zu Leitlinien 5 und 6:

Zu Leitlinie 7:

Zu Leitlinie 8:

Zu Leitlinien 8 und 9:

Zu Leitlinie 9:

Zu Leitlinie 10:

2 Weiteres:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 698/1/10

... 22. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die bestehenden vergaberechtlichen Regelungen bewertet und nach einer umfassenden Konsultation Legislativvorschläge für eine Vereinfachung und Modernisierung der europäischen Vergaberechtsvorschriften vorlegen will. Der Bundesrat erwartet, dass für diese Konsultation ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.