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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vergabebedingungen"


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Drucksache 73/16 (Beschluss)

... Dem Regierungsentwurf fehlt eine Übergangsregelung für bereits laufende Konzessionsverfahren. Eine Vielzahl von Konzessionsverfahren - unter anderem im Land Berlin - sind bei Inkrafttreten noch nicht beendet oder auf Grund von schwebenden Gerichtsverfahren noch nicht rechtswirksam zum Abschluss gekommen. Auch bei diesen laufenden Konzessionsverfahren besteht ein erhebliches Interesse aller Beteiligten, dass Bewerber, aber auch Netzeigentümer bei vermeintlichen Rechtsverletzungen diese zeitnah rügen und nach Mitteilung der Auswahlentscheidung zeitnah eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Nach dem Gesetzentwurf gäbe es eine solche Rügeobliegenheit in laufenden Konzessionsverfahren nicht. Denn im Gesetzentwurf besteht die Rügeobliegenheit innerhalb einer Frist, die jeweils mit Versendung bzw. Eingang von Mitteilungen über Vergabebedingungen bzw. Zuschlagskriterien zu laufen beginnt. Diese Fristen sind bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung schon verstrichen. Die Gesetzesänderung kann insofern nicht rückwirkend Rügeobliegenheiten in der Vergangenheit begründen. Es bedarf daher einer Übergangsregelung. Diese stellt keine unzulässige Rückwirkung dar, da Rügeobliegenheiten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes und erst nach Aufforderung durch die Gemeinde begründet werden und erst in Zukunft Präklusionen nach sich ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG


 
 
 


Drucksache 73/1/16

... Dem Regierungsentwurf fehlt eine Übergangsregelung für bereits laufende Konzessionsverfahren. Eine Vielzahl von Konzessionsverfahren - unter anderem im Land Berlin - sind bei Inkrafttreten noch nicht beendet oder auf Grund von schwebenden Gerichtsverfahren noch nicht rechtswirksam zum Abschluss gekommen. Auch bei diesen laufenden Konzessionsverfahren besteht ein erhebliches Interesse aller Beteiligten, dass Bewerber, aber auch Netzeigentümer bei vermeintlichen Rechtsverletzungen diese zeitnah rügen und nach Mitteilung der Auswahlentscheidung zeitnah eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Nach dem Gesetzentwurf gäbe es eine solche Rügeobliegenheit in laufenden Konzessionsverfahren nicht. Denn im Gesetzentwurf besteht die Rügeobliegenheit innerhalb einer Frist, die jeweils mit Versendung bzw. Eingang von Mitteilungen über Vergabebedingungen bzw. Zuschlagskriterien zu laufen beginnt. Diese Fristen sind bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung schon verstrichen. Die Gesetzesänderung kann insofern nicht rückwirkend Rügeobliegenheiten in der Vergangenheit begründen. Es bedarf daher einer Übergangsregelung. Diese stellt keine unzulässige Rückwirkung dar, da Rügeobliegenheiten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes und erst nach Aufforderung durch die Gemeinde begründet werden und erst in Zukunft Präklusionen nach sich ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 228/10

... Die Vorschrift regelt Grundsätze zu Bewerbung und Auswahl. Den Hochschulen kommt bei Bewerbung und Auswahl eine zentrale Stellung zu. Nach Einwerbung privater Mittel startet die Hochschule das Verfahren, indem sie die Stipendien unter Angabe ihrer Zahl und der Vergabebedingungen, insbesondere etwa vorhandener Zweckbindungen nach § 11 Absatz 3 bekannt macht. Ein Stipendium kann bereits zum ersten Semester beantragt werden. Die endgültige Bewilligungsentscheidung hängt davon ab, ob der Studienbewerber oder die Studienbewerberin den gewünschten Studienplatz erhält und an der vergebenden Hochschule immatrikuliert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Kosten für die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Fördergrundsatz

§ 2
Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung

§ 3
Auswahlkriterien

§ 4
Ausschluss von Doppelförderung

§ 5
Umfang der Förderung

§ 6
Bewilligung und Förderungsdauer

§ 7
Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung

§ 8
Beendigung

§ 9
Widerruf

§ 10
Mitwirkungspflichten

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Beirat

§ 13
Statistik

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Evaluation

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,

VIII. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms


 
 
 


Drucksache 654/09

... Obgleich die F(RAND)-Prinzipien für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten der Lizenznehmer und -geber sorgen können, kann nach Ansicht vieler Interessenträger der Prozess der Lizenzvergabe durchaus noch einfacher und besser berechenbar gemacht werden. Durch die Angabe der restriktivsten Lizenzvergabebedingungen, möglichst einschließlich der (maximalen) Lizenzgebühren, vor der Annahme der Norm könnte die Wirksamkeit der Lizenzvergabe nach den (F)RAND-Grundsätzen möglicherweise verbessert werden, weil so Wettbewerb sowohl hinsichtlich der Technologie als auch des Preises möglich wird.



Drucksache 259/07

... 30. bekräftigt seine Ansicht, dass es für die Errichtung der Freihandelszone und generell für den Erfolg des Barcelona-Prozesses wichtig ist, dass die europäische Nachbarschaftspolitik die legitimen Erwartungen der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum nicht enttäuscht, insbesondere hinsichtlich der geografischen Verteilung der europäischen Finanzhilfe und ihrer Vergabebedingungen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/07




Ein neuer Impuls für den Barcelona-Prozess

Handels - und Zollpolitik

Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

Finanzielle und technische Unterstützung

MEDA und europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

Investitions - und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer FEMIP

Ausländische Direktinvestitionen

Ursprungsregeln und Ursprungskumulierung

2 Landwirtschaft

Normen und technische Vorschriften, geistiges Eigentum sowie Wettbewerb

2 Dienstleistungen

2 Verkehr

2 Energie

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Industrie

2 Textilsektor

Wissenschaft und Technologie

Handel und Entwicklung

Abschließende Erwägungen


 
 
 


Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.