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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vereinfachungsnovelle"


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Drucksache 284/08 (Beschluss)

... Mit der im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Wohngeldverbesserung wird ein Systemwechsel vollzogen, indem nunmehr zusätzlich zu den Miethöchstbeträgen eine gesondert zu berücksichtigende Heizkostenkomponente eingeführt wird. Hierdurch wird der Standard der Wohngeldgewährung über die bereits durch die Vereinfachungsnovelle erreichte Anhebung von 90 Euro auf durchschnittlich 111 Euro hinaus auf 143 Euro erhöht und eine Abhängigkeit des Wohngeldes von Heiz- bzw. Energiekosten hergestellt. Sowohl die weitere Standarderhöhung um etwa 30 Prozent als auch die direkte Abhängigkeit überzeichnet den tatsächlichen Anteil der Heizkostensteigerungen an dem Anstieg der Gesamtbelastung durch die Kosten des Wohnens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/08 (Beschluss)




1. Das Gesetz ist zu überarbeiten.

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 6 WoGG

3. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG und Artikel 1a - neu - § 46a - neu - SGB XII

Artikel 1a
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 46a
Beteiligung des Bundes


 
 
 


Drucksache 284/1/08

... Mit der im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Wohngeldverbesserung wird ein Systemwechsel vollzogen, indem nunmehr zusätzlich zu den Miethöchstbeträgen eine gesondert zu berücksichtigende Heizkostenkomponente eingeführt wird. Hierdurch wird der Standard der Wohngeldgewährung über die bereits durch die Vereinfachungsnovelle erreichte Anhebung von 90 Euro auf durchschnittlich 111 Euro hinaus auf 143 Euro erhöht und eine Abhängigkeit des Wohngeldes von Heiz- bzw. Energiekosten hergestellt. Sowohl die weitere Standarderhöhung um etwa 30 Prozent als auch die direkte Abhängigkeit überzeichnet den tatsächlichen Anteil der Heizkostensteigerungen an dem Anstieg der Gesamtbelastung durch die Kosten des Wohnens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/1/08




1. Das Gesetz ist zu überarbeiten.

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 6 WoGG

3. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG Artikel 1a - neu - § 46a - neu - SGB XII

Artikel 1a
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 46a
Beteiligung des Bundes

4. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG


 
 
 


Drucksache 329/1/05

... l. I S. 3281) (Vereinfachungsnovelle) ab: Nach Artikel 10 Abs. 1 der Vereinfachungsnovelle gilt neues Recht, wenn nach dem 1. Juli 1977 die Klage oder das Versäumnisurteil zugestellt oder die Berufung eingelegt wurde. Nach § 33 Nr. 1 EGZPO-E gilt altes Recht, wenn "vor dem 1. Juli 1977 die Klage oder das Versäumnisurteil zugestellt oder die Berufung eingelegt wurde". Klageerhebung vor dem 1. Juli 1977 und Erlass eines Versäumnisurteils nach dem 1. Juli 1977 führten nach Artikel 10 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle zur Anwendung neuen Rechts, nach § 33 Nr. 1 EGZPO-E zur Anwendung alten Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/05




2 A.

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 14 Nr. l,1a - neu - § 4 Satz 1 EGGVG

5. Zu Artikel 20

6. Zu Artikel 21

7. Zu Artikel 23

8. Zu Artikel 27 Nr. 1 § 44a Abs. 1 Nr. 2 DRiG

9. Zu Artikel 27 Nr.1a - neu - , Nr. 2 § 107 DRiG

10. Zu Artikel 39 Nr. 1a - neu - § 110a Abs. 7 - neu - BNotO

11. Zu Artikel 42 Nr. 3a - neu - § 216 BRAO

12. Zu Artikel 49 Nr. 5 § 33 EGZPO

13. Zu Artikel 50 Nr. 1 § 142 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ZPO

14. Zu Artikel 50 Nr. 2 Buchstabe b § 786 Abs. 2 ZPO

15. Zu Artikel 50 Nr. 4 § 1006 Abs. 1 Satz l, 2 ZPO

16. Zu Artikel 109

17. Zu Artikel 123 Nr. 01 - neu - § 55 Abs. 2 BGB

18. Zu Artikel 127 Artikel 8 I. Nr. 8 Abs. 1 GleichberG

19. Zu Artikel 131

20. Zu Artikel 199 Nr. 2 § 41 Abs. 6 Satz 1 VermG

21. Zu Artikel 208 Abs. 6 Achter Abschnitt des EGHGB

22. Zu Artikel 209 Abs. 2 Nr. 01 - neu - Inkrafttreten

2 B.

23. Der Finanzausschuss,


 
 
 


Drucksache 329/05 (Beschluss)

... l. I S. 3281) (Vereinfachungsnovelle) ab: Nach Artikel 10 Abs. 1 der Vereinfachungsnovelle gilt neues Recht, wenn nach dem 1. Juli 1977 die Klage oder das Versäumnisurteil zugestellt oder die Berufung eingelegt wurde. Nach § 33 Nr. 1 EGZPO-E gilt altes Recht, wenn "vor dem 1. Juli 1977 die Klage oder das Versäumnisurteil zugestellt oder die Berufung eingelegt wurde". Klageerhebung vor dem 1. Juli 1977 und Erlass eines Versäumnisurteils nach dem 1. Juli 1977 führten nach Artikel 10 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle zur Anwendung neuen Rechts, nach § 33 Nr. 1 EGZPO-E zur Anwendung alten Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/05 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

2 1.

2. Der Bundesrat bittet,

3. Der Bundesrat bittet,

4. Zu Artikel 14 Nr. 1, 1a - neu - § 4 Satz 1 EGGVG

5. Zu Artikel 20

6. Zu Artikel 21

7. Zu Artikel 23

8. Zu Artikel 27 Nr. 1 § 44a Abs. 1 Nr. 2 DRiG

9. Zu Artikel 27 Nr. la - neu - , Nr. 2 § 107 DRiG

10. Zu Artikel 39 Nr. 1a - neu - § 110a Abs. 7 - neu - BNotO

11. Zu Artikel 42 Nr. 3a - neu - § 216 BRAO

12. Zu Artikel 49 Nr. 5 § 33 EGZPO

13. Zu Artikel 50 Nr. 1 § 142 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ZPO

14. Zu Artikel 50 Nr. 2 Buchstabe b § 786 Abs. 2 ZPO

15. Zu Artikel 50 Nr. 4 § 1006 Abs. 1 Satz l, 2 ZPO

16. Zu Artikel 109

17. Zu Artikel 123 Nr. 01 - neu - § 55 Abs. 2 BGB

18. Zu Artikel 127 Artikel 8 I. Nr. 8 Abs. 1 GleichberG

19. Zu Artikel 131

20. Zu Artikel 199 Nr. 2 § 41 Abs. 6 Satz 1 VermG

21. Zu Artikel 208 Abs. 6 Achter Abschnitt des EGHGB

22. Zu Artikel 209 Abs. 2 Nr. 01 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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