2607 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Vereinbarte"
Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... Wie in den von der NIS-Kooperationsgruppe vereinbarten Schlussfolgerungen zum EU-Instrumentarium empfohlen, gehört dazu unter anderem eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten und der Kommission wie folgt umzusetzen sind:
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Im Rahmen der fortschreitenden elektronischen Verarbeitung von Vorgängen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist es sinnvoll und notwendig, ein einheitliches elektronisch verarbeitbares Kennzeichen für die Unternehmer und ihre Unternehmen zu schaffen. Dadurch wird ermöglicht, ein Unternehmen einem Unternehmer eindeutig zuzuordnen, den Datenaustausch bei Überschneidungen der Zuständigkeit auch zwischen den Berufsgenossenschaften zu erleichtern und Datenübermittlungen einfacher auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Im Zuge der zwischen den Berufsgenossenschaften vereinbarten Vereinheitlichung des Aufbaus der bestehenden Mitgliedsnummern wird das hier beschriebene Verfahren schrittweise mit implementiert, so dass keine zusätzlichen Aufwände durch die Umstellung auf die nunmehr Unternehmernummer genannte Ordnungsnummer in der Unfallversicherung zu erwarten sind. Wie in allen anderen Übermittlungsverfahren der Sozialversicherung üblich, werden das genauere Verfahren und die zu übermittelnden Daten sowie der Aufbau der Datensätze in Grundsätzen geregelt, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu genehmigen sind. Dadurch wird eine einheitliche Verfahrensweise durch alle Beteiligten sichergestellt. Die Speicherung erfolgt wie schon bisher für die Mitgliedsnummer in der Stammdatendatei nach § 101 SGB IV.
Drucksache 266/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Preises umsetzt. Er bittet die Bundesregierung, nun auch zügig alle weiteren Schritte zu unternehmen, damit die ebenfalls vereinbarte Senkung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 erfolgen kann und so Unternehmen sowie Bürger tatsächlich entlastet werden. Ebenfalls gilt es schnellstmöglich eine Verordnung zu erlassen, die sicherstellt, dass ETS-Anlagen, die BEHG-pflichtige Brennstoffe verwenden, nicht doppelt belastet werden.
Drucksache 145/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2020 über die Einwilligung in eine weitere außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1503 Titel 684 03 - Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus - bis zur Höhe von 2.110.000 T Euro
... Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Ausgabe.
Drucksache 7/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW -Gesetzes A. Problem und Ziel
... Zudem soll mit der Überarbeitung des THWG die im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vom 12. März 2018 vereinbarte Stärkung des Ehrenamts auch im THW weiter vorangebracht werden. Mit Blick auf die rund 80 000 Helferinnen und Helfer im THW gilt es, die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts innerhalb der Zivilgesellschaft auch in Zukunft zu gewährleisten, mit klar erkennbarem unmittelbaren Nutzen für die Zivilgesellschaft. Die Mitarbeit ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer und deren Förderung ist wesentliches Kernelement des THW.
Drucksache 75/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... (6) Wird der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach dieser Vorschrift von Gläubigern einer Krankenkasse in Anspruch genommen, kann er zur Zwischenfinanzierung des Haftungsbetrags ein nicht zu verzinsendes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds nach § 271 Absatz 2 aufnehmen. Das Nähere zur Darlehensaufnahme vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung. Ein zum 31. Dezember eines Jahres noch nicht getilgter Darlehensbetrag ist bis zum 28. Februar des Folgejahres zurückzuzahlen. Überschreitet der zum Ende eines Kalendermonats festgestellte, für einen Schließungsfall aufgenommene Darlehensbetrag den Betrag von 50 Millionen Euro, ist dieser Betrag bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats zurückzuzahlen. Die Inanspruchnahme eines Darlehens des Gesundheitsfonds für Zwecke dieses Absatzes darf insgesamt den in Satz 1 genannten Betrag nicht übersteigen. § 271 Absatz 3 gilt entsprechend.
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Europa sollte seinen politischen und wirtschaftlichen Einfluss nutzen, um die soziale Gerechtigkeit im Rest der Welt zu fördern. Unsere Politik der internationalen Zusammenarbeit, unsere Entwicklungs- und Handelspolitik schaffen Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand - sowohl in Europa als auch bei unseren Partnern. Handel ist mehr als nur der reine Austausch von Waren und Dienstleistungen. Er ist auch ein strategischer Vorteil für Europa. Er ermöglicht uns, Partnerschaften aufzubauen, unseren Markt vor unlauteren Praktiken zu schützen und die Einhaltung international vereinbarter Normen zu gewährleisten. Die Kommission wird an einer starken, offenen und fairen Handelsagenda arbeiten. Jedes neue umfassende bilaterale Abkommen wird ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung und die höchsten Standards des Klima-, Umwelt- und Arbeitsschutzes und die Nulltoleranz von Kinderarbeit enthalten, um angemessene und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit unseren Handelspartnern zu gewährleisten. Die Kommission wird auch den Dialog gerade mit den westlichen Balkanstaaten intensivieren, um die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in dieser Region zu fördern.
Drucksache 528/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG )
... 3. Einzelheiten zum Nachweis der Erfüllung der nach Nummer 2 vereinbarten Kriterien und
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
... (3) Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen. Haben Gesellschafter einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft vertraglich vereinbart, dass ein oder mehrere Gesellschafter für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine Tätigkeitsvergütung erhalten, dann ist diese Tätigkeitsvergütung förderfähiger Aufwand, soweit sie 40 Euro je Arbeitsstunde bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt und so eindeutig und klar abgefasst ist, dass sie von anderen Tätigkeitsvergütungen im Dienste der Gesellschaft abgegrenzt werden kann.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Es sind verstärkte Klimaschutzanstrengungen erforderlich, um den Ausstoß von Treibhausgasen im erforderlichen Maße zu mindern und erhebliche Belastungen des Bundeshaushalts abzuwenden. Neben Einzelmaßnahmen in allen Sektoren ist dafür ein übergreifender Rahmen nötig. Durch die gesetzlich normierten Klimaschutzziele und die Emissionsbudgets der einzelnen Sektoren werden die erforderlichen Treibhausgasminderungen vorhersehbar. Diese klare gesetzliche Regelung gewährleistet Planungssicherheit. Dabei wird auf Basis der Sektorziele des Klimaschutzplans auch die Verantwortlichkeit für die Einhaltung in den einzelnen Sektoren klar zugeordnet. Damit wird die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, gewährleistet und die europäischen Anforderungen umgesetzt.
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... In den letzten Jahren wurden bedeutende Fortschritte in Richtung der Ziele der Energieunion erzielt, insbesondere mit der Annahme des Pakets zur Sicherung der Energieversorgung2, des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer"3 - das größte je vereinbarte EU-Legislativpaket im Bereich Energie -, der EU-Klimavorschriften4 und der drei Mobilitätspakete 2017-20185. Darüber hinaus wird die Verordnung über das Governance-System für die Energieunion6 im Rahmen des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer" und auf Grundlage einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten die Verwirklichung aller Dimensionen der Energieunion erleichtern. Der vierte Bericht über die Lage der Energieunion gibt einen Überblick über die Fortschritte in Bezug auf die Ziele der Energieunion.7
Drucksache 100/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... bezieher beschränkte Mietenerhebung (Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung) erfüllen diese Anforderung nicht. Daher ist die Erhebung der vertraglich vereinbarten Nettokaltmiete durch den Zensus 2021 notwendig. Da den Auskunftspflichtigen die Nettokaltmiete bekannt ist, entsteht ihnen nur ein geringer Aufwand.
Drucksache 520/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Konzeption des § 656c BGB-E dahingehend geändert werden sollte, dass der Makler sich vom Käufer einen Maklerlohn versprechen lassen kann, der niedriger als der mit dem Verkäufer vereinbarte Maklerlohn ist.
Drucksache 650/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)
... Der Bundesrat begrüßt den vereinbarten Kompromiss auf Bundesebene, der weitgehend auch Forderungen der Bunderatsinitiative (vgl. BR-Drucksache 645/18(B)) aufgreift, die Verbeitragung bei Betriebsrenten durch Einführung eines Freibetrags für Betriebsrenten deutlich zu reduzieren.
Drucksache 520/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... (1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.
Drucksache 504/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... Buches Sozialgesetzbuch bestimmt sind, angerechnet werden. Der Wert der Sachbezüge darf 75 Prozent der Bruttovergütung nicht überschreiten. Die Anrechnung von Sachbezügen ist nur zulässig, soweit dies im Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung vereinbart ist. Kann die studierende Person aus berechtigtem Grund Sachbezüge nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten.
Drucksache 578/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... c) Der Bundesrat hält es daher für essenziell, dass der staatliche Partner einer solchen Vereinbarung seine Zusagen gegenüber den Wirtschaftsakteuren einhält, insbesondere Vereinbarungen nicht ohne angemessenen Anlass, ohne Vorankündigung und ohne Einhaltung des vereinbarten Verfahrens abbricht. Anderenfalls gefährdet er die vielfach bewährte Praxis freiwilliger Selbstverpflichtungen und stellt die Verlässlichkeit des Staates als Partner in Frage.
Drucksache 436/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erneuerbare Energien auf den Wachstumspfad zurückführen - Ausbaubremsen lösen
... 1. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass der Zubau der Windenergie in Deutschland eingebrochen ist. Auch der Zubau anderer Formen der Erneuerbaren Energien geht zu langsam. Deutschland droht dadurch die vereinbarten Ausbauziele für Erneuerbare Energien und die notwendigen klimapolitischen Ziele zu verfehlen. Weiter werden dadurch die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der Atomkraft- und Kohlekraftnutzung gefährdet.
Drucksache 514/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... es für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs vom Bund zu überlassen sind, nicht auf dem im Jahr 2016 vereinbarten Stand verbleiben können. Die damals vereinbarte Dynamisierung deckt mit 1,8 Prozent jährlicher Steigerung lediglich die Preissteigerungsrate ab. Eine reale Steigerung der vor allem für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) eingesetzten Mittel ist damit nicht verbunden. Gerade für Berufs-Fernpendlerinnen und Fernpendler, die aus ländlichen Regionen in Ballungsräume ein- und auspendeln, ist die Attraktivität des SPNV essenziell. Der Bundesrat erwartet vor diesem Hintergrund, dass zur weiteren Verbesserung des ÖPNV auch die Mittel für den SPNV durch den Bund deutlich angehoben bzw. stärker gesteigert werden.
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... (6) Wird der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach dieser Vorschrift von Gläubigern einer Krankenkasse in Anspruch genommen, kann er zur Zwischenfinanzierung des Haftungsbetrags ein nicht zu verzinsendes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds nach § 271 Absatz 2 aufnehmen. Das Nähere zur Darlehensaufnahme vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit dem Bundesversicherungsamt. Ein zum 31. Dezember eines Jahres noch nicht getilgter Darlehensbetrag ist bis zum 28. Februar des Folgejahres zurückzuzahlen. Überschreitet der zum Ende eines Kalendermonats festgestellte, für einen Schließungsfall aufgenommene Darlehensbetrag den Betrag von 50 Millionen Euro, ist dieser Betrag bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats zurückzuzahlen. Die Inanspruchnahme eines Darlehens des Gesundheitsfonds für Zwecke dieses Absatzes darf insgesamt den in Satz 1 genannten Betrag nicht übersteigen. § 271 Absatz 3 gilt entsprechend.
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben im Jahr 2017 gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 3 KHEntgG Anforderungen an die Durchführung von Obduktionen zur Qualitätssicherung vereinbart.
Drucksache 47/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
... 4. Der Bundesrat begrüßt die von Deutschland und Frankreich verabschiedete Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018 und die darin vereinbarte vertiefte interministerielle Zusammenarbeit in Form einer bereits eingesetzten hochrangigen Arbeitsgruppe zu Klimafragen (sogenannte "Meseberger Klima-AG"), in deren Arbeitsprogramm die Entwicklung von Instrumenten zur Freisetzung nachhaltiger finanzieller und wirtschaftlicher Anreize wie eine CO
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben im Jahr 2017 gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 3 KHEntgG Anforderungen an die Durchführung von Obduktionen zur Qualitätssicherung vereinbart.
Drucksache 293/19
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates für Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik
... 3. die im Koalitionsvertrag vereinbarte stärkere Zusammenarbeit mit den Ländern im Bereich der Bodenmarktpolitik konsequent fortzuführen,
Drucksache 519/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
... Am 1. Juni 2015 sind die meisten Regelungen des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) in Kraft getreten, das auf die Entwicklung auf angespannten Wohnungsmärkten reagiert hat, insbesondere auf den starken Anstieg der Wiedervermietungsmieten in prosperierenden Städten. Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen in § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) war bereits am Tag nach der Verkündung am 28. April 2015 in Kraft getreten. Nach den Regelungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes darf die zulässige Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen grundsätzlich höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent steigen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 durch Rechtsverordnung für höchstens fünf Jahre die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Zum 1. Januar 2019 hat das Mietrechtsanpassungsgesetz einzelne, im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vom 12. März 2018 vereinbarte Änderungen an den Regelungen der sogenannten Mietpreisbremse vorgenommen. Insbesondere wurde eine vorvertragliche Pflicht des Vermieters eingeführt, den Mieter auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse wie beispielsweise eine höhere Vormiete hinzuweisen, wenn er sich auf diese berufen will.
Drucksache 521/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... {4.}*** {b) Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die im Gesetzentwurf formulierten Klimaschutzziele voraussichtlich nicht ausreichen werden, um das im Übereinkommen von Paris vereinbarte Klimaschutzziel zu erreichen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen.
Drucksache 436/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Erneuerbare Energien auf den Wachstumspfad zurückführen - Ausbaubremsen lösen
... 1. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass der Zubau der Windenergie in Deutschland eingebrochen ist. Auch der Zubau anderer Formen der Erneuerbaren Energien geht zu langsam. Deutschland droht dadurch die vereinbarten Ausbauziele für Erneuerbare Energien und die notwendigen klimapolitischen Ziele zu verfehlen. Weiter werden dadurch die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der Atomkraft- und Kohlekraftnutzung gefährdet.
Drucksache 542/19
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum
... (1) Bei einem geringen Angebot an vergleichbarem Wohnraum, der nicht in einem durch Rechtsverordnung nach § 556d Absatz 2 bestimmten Gebiet liegt, darf die Miete über eine entsprechende Wohnung im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung oder einer nachfolgenden Anpassung der vereinbarten Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 20 Prozent übersteigen.
Drucksache 47/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
... 4. Der Bundesrat begrüßt die von Deutschland und Frankreich verabschiedete Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018 und die darin vereinbarte vertiefte interministerielle Zusammenarbeit in Form einer bereits eingesetzten hochrangigen Arbeitsgruppe zu Klimafragen (sogenannte "Meseberger Klima-AG"), in deren Arbeitsprogramm die Entwicklung von Instrumenten zur Freisetzung nachhaltiger finanzieller und wirtschaftlicher Anreize wie eine CO
Drucksache 650/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)
... Der Bundesrat begrüßt den vereinbarten Kompromiss auf Bundesebene, der weitgehend auch Forderungen der Bunderatsinitiative (vgl. BR-Drucksache 645/18(B)) aufgreift, die Verbeitragung bei Betriebsrenten durch Einführung eines Freibetrags für Betriebsrenten deutlich zu reduzieren.
Drucksache 630/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... (2) Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig und besonders zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen.
Drucksache 469/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
... Hieraus entstehen für Mieter und Vermieter eines Gewerbemietverhältnisses gleichermaßen erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten (die Auswirkungen auf das Wohnungsmietrecht sind deshalb deutlich geringer, weil hier erheblich höhere Anforderungen an die Zulässigkeit einer zeitlichen Befristung und eine ordentliche Kündbarkeit gestellt werden als im Gewerbemietrecht). Für den Vermieter bedeutet die vereinbarte Laufzeit eine wichtige Grundlage für etwaige Investitionsentscheidungen, weil er durch sie für eine feste Zeit auf entsprechende Mieteinnahmen vertrauen kann.
Drucksache 359/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... (13) Zur Refinanzierung der tarifbedingten Personalkostensteigerungen im Bereich der Pflege in den Jahren 2018 und 2019, die bisher bei der Vereinbarung der Erhöhungsrate nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 nicht erfasst werden konnten, sowie zur Erleichterung des Übergangs der Krankenhäuser in das neue System der Krankenhausfinanzierung, ist für die Verhandlung des Landesbasisfallwertes 2020 als einmaliger Ausgleich eine Erhöhung von 0,9 Prozent auf den vereinbarten und gegebenenfalls berichtigten Landesbasisfallwert 2019 ohne Ausgleiche einzurechnen." ‘
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... d) die in den letzten zwei Jahren vereinbarten Pachtentgelte für gepachtete Einzelgrundstücke nach der Größe und Art der Nutzung der Flächen,
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... 4. erheblich überhöhte Vertragsstrafen vereinbart oder gefordert werden oder
Drucksache 359/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... (13) Zur Refinanzierung der tarifbedingten Personalkostensteigerungen im Bereich der Pflege in den Jahren 2018 und 2019, die bisher bei der Vereinbarung der Erhöhungsrate nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 nicht erfasst werden konnten, sowie zur Erleichterung des Übergangs der Krankenhäuser in das neue System der Krankenhausfinanzierung, ist für die Verhandlung des Landesbasisfallwertes 2020 als einmaliger Ausgleich eine Erhöhung von 0,9 Prozent auf den vereinbarten und gegebenenfalls berichtigten Landesbasisfallwert 2019 ohne Ausgleiche einzurechnen." ‘
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... (2) Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig und besonders zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen.
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... Gegenstand der Förderung ist der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen zwischen 0,25 kW und 5 kW elektrischer Leistung. Förderfähig sind sowohl integrierte Geräte als auch Beistellgeräte. Die Gesamtkosten des Brennstoffzellensystems setzen sich zusammen aus den Kosten für den Erwerb und Einbau der Brennstoffzelle und ggf. des zusätzlichen Wärmeerzeugers sowie den weiteren Kosten wie zum Beispiel für einen Pufferspeicher und für einen fest vereinbarten Vollwartungsvertrag. Integrierte Geräte sind Geräte, die mit einem zusätzlichen Wärmeerzeuger verbunden sind und somit eine technische Einheit bilden. Beistellgeräte sind Geräte, die individuell durch weitere Wärmeerzeuger (zum Beispiel Brennwertkessel) ergänzt werden müssen, um den notwendigen Wärmebedarf zu decken. Dabei sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Diese pharmazeutischen Dienstleistungen können auch Maßnahmen der Apotheken zur Vermeidung von Krankheiten und deren Verschlimmerung sein und sollen insbesondere die pharmazeutische Betreuung von Patientinnen und Patienten in Gebieten mit geringer Apothekendichte berücksichtigen. Die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung die pharmazeutischen Dienstleistungen nach den Sätzen 1 bis 3 sowie das Nähere zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, zur Vergütung der erbrachten Dienstleistungen und zu deren Abrechnung. Die Vereinbarung nach Satz 4 ist bis zum ... [einsetzen: Datum des letzten Tages des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] zu treffen. Kommt eine Vereinbarung bis zu diesem Zeitpunkt ganz oder teilweise nicht zustande, entscheidet die Schiedsstelle nach Absatz 8. Die Vereinbarung oder der Schiedsspruch gilt bis zum Wirksamwerden einer neuen Vereinbarung fort.
Drucksache 147/19
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2019: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1515 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement - bis zur Höhe von 11.040 T Euro
... Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Drucksache 397/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Die Anrechnung von Sachbezügen auf die Ausbildungsvergütung wird im vorliegenden Gesetzentwurf mit der Unterbringung in Apothekengebäuden begründet. Legt man die aktuellen amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers zugrunde (231 Euro abzüglich 15 Prozent bei Auszubildenden = 196,35 Euro) und vergleicht sie mit der derzeit tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung für PTA-Praktikanten in Höhe von 708 Euro, so ergeben sich Sachbezüge für Unterkunft in Höhe von 27 Prozent. Dies würde einhergehen mit Empfehlungen des deutschen Mieterbundes, wonach maximal ein Drittel des Einkommens für Unterkunftskosten ausgegeben werden sollen. Selbst bei Anrechnung weiterer Sachbezüge, zum Beispiel Verpflegungskosten, sollte eine Begrenzung auf maximal 50 Prozent erfolgen, um den Auszubildenden noch einen gewissen Handlungsspielraum zu lassen, da es diesen grundsätzlich möglich sein soll, mit der Ausbildungsvergütung in etwa ihren gesamten Lebensunterhalt zu finanzieren.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.