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"Vereinbarte"
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... immer noch nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt ist. Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schrecken davor zurück, in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung indirekt verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln. Das hat Auswirkungen nicht nur auf die Wahl des Gerichtsstandes, sondern auch auf die Frage der Rechtswahl. Das deutsche Recht wird trotz seiner Vorzüge kaum gewählt, wenn als Gerichtsstand ein Gericht in einem anderen Staat vereinbart ist, vor dem in englischer Sprache als "lingua franca" des internationalen Wirtschaftsverkehrs verhandelt werden kann.
Drucksache 179/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
... c) Der vorgeschlagene dreijährige Bestandsschutz der Arbeitnehmermitbestimmung für nachfolgende nationale und grenzüberschreitende Umwandlungen (Artikel 86l Absatz 7 des Richtlinienvorschlags) sollte auf mindestens fünf Jahre verlängert werden. Der Bundesrat hält es für geboten, die vereinbarte Mitbestimmung für diesen längeren Zeitraum sicherzustellen.
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung setzt ein wesentliches, prioritäres Vorhabens des Koalitionsvertrages um. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, dass der Bund die "Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit" unterstützen wird. Dafür sollen "jährlich laufende Mittel zur Verfügung [gestellt werden] (2019 0,5 Milliarden, 2020 eine Milliarde, 2021 zwei Milliarden Euro)." Hierbei sollen "sowohl die Vielfalt der Betreuungsangebote beibehalten als auch die Länderkompetenzen [gewahrt werden]". "Die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) sollen hierzu entsprechend [umgesetzt werden]". Letzteres bezieht sich auf den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) vom 19. Mai 2017 "Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern - Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz".
Drucksache 360/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... In der Regelung zu den Mitteilungspflichten der Krankenhäuser für die Aufteilung des Finanzierungsbedarfs ist bislang nur vorgesehen, dass der von den Vertragsparteien nach § 18 Absatz 1 Satz 2 KHG für die Aufbringung des Finanzierungsbedarfs vereinbarte Zuschlag bzw. Teilbetrag mitzuteilen ist. Mit Blick auf die im Folgejahr von den ausbildenden Krankenhäusern nach § 17 Absatz 1 PflAFinV vorzulegenden Abrechnung über die geleisteten und in Rechnung gestellten Ausbildungszuschläge sollte die zuständige Stelle bereits im Festsetzungsjahr über die vereinbarten Fallzahlen informiert sein.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... (5) Die Überwachung, Bewertung, stufenweise Beendigung und Erneuerung des Beitrags aus dem Programm "Horizont Europa" erfolgen nach Maßgabe der Artikel 8, 45 und 47 sowie des Anhangs III der Verordnung über das Programm "Horizont Europa" und der vereinbarten Durchführungsmodalitäten.
Drucksache 326/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010
... Schließlich nimmt die Kommission die Bemerkungen des Bundesrates bezüglich der Behandlung vereinbarter Geschäfte im Rahmen der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente zur Kenntnis. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass diese Bedenken nicht in den Geltungsbereich der Vorschläge für einen überarbeiten Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen fallen.
Drucksache 103/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen - COM(2018) 134 final
... Folglich werden die Institute ihre Rückstellungen weiterhin gemäß ihren Bewertungsstandards und nach den geltenden Rechnungslegungsstandards bilanzieren müssen. Diese Rückstellungen, einschließlich möglicher Erhöhungen aufgrund von IFRS 9, werden für die Zwecke der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung in vollem Umfang berücksichtigt. Reicht die Summe der Rückstellungen und sonstigen Anpassungen nicht aus, um Verluste aus NPE bis zur gemeinsam vereinbarten Mindesthöhe zu decken, würde die aufsichtsrechtliche Letztsicherung greifen und den Abzug der Differenz von den Posten des harten Kernkapitals (CET1) erforderlich machen. Stellen die zuständigen Behörden im Einzelfall fest, dass die NPE eines bestimmten Instituts trotz Anwendung der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für NPE im Rahmen dieser Verordnung nicht ausreichend gedeckt sind, können sie von ihren Aufsichtsbefugnissen im Rahmen der Säule 2 Gebrauch machen.
Drucksache 503/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Beitragssatzanpassung
... in Anspruch nehmen, für die laufende Legislaturperiode und somit Beitragssatzstabilität bis zum Jahr 2022. Es wird damit auch möglich, weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie die kontinuierliche Anpassung der Sachleistungsbeträge der
Drucksache 547/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetz es - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
... Mit der gesetzlich in § 9a Absatz 3 TPG vorgesehenen Regelung erhalten die Entnahmekrankenhäuser eine pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen der Organentnahme erbringen. Zusätzlich erhalten sie einen Ausgleichszuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Die Höhe des Ausgleichszuschlags wird auf den zweifachen Betrag der Summe der im jeweiligen Fall berechnungsfähigen Pauschalen festgesetzt. Ausgehend von dem für das Jahr 2018 vereinbarten Koordinierungsstellenbudget beträgt die Aufwandserstattung der Entnahmekrankenhäuser 5 016 788 Euro. Der vorgesehene Ausgleichszuschlag der Entnahmekrankenhäuser würde auf dieser Grundlage insgesamt 10 033 576 Euro betragen. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf jährlich rund 15 Millionen Euro abzüglich eines Betrages von rund 1 Million Euro bei einer Beteiligung der privaten Versicherungswirtschaft in Höhe von sieben Prozent. Auf der Grundlage der Neuregelung in § 11 Absatz 2 Satz 3 TPG, der die Vereinbarung fall- oder tagesbezogener Pauschalen für einzelne Prozessschritte und insgesamt eine stärkere Ausdifferenzierung der Pauschalen vorsieht, kann nicht abgeschätzt werden, ob dies zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Pauschalen oder lediglich zu einer anderen vertraglichen Ausgestaltung führen wird. Durch die Einführung einer Grundpauschale nach § 9a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 TPG entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Grundpauschale soll zukünftig die bisher innerhalb des DRG-Systems berücksichtigten Kosten der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfassen, sodass in der Folge aufgrund der anderweitigen Finanzierung über die Grundpauschale die Kosten dieser Diagnostik nicht mehr bei der Kalkulation des DRG-Systems zu berücksichtigen sind. Insgesamt entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung nach vorläufigen Schätzungen durch das neue Vergütungssystem rund 10 Millionen Euro Mehrkosten abzüglich 700 000 Euro, wenn sich die private Versicherungswirtschaft mit sieben Prozent an den Kosten beteiligt.
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... Die Kommission beabsichtigt ferner, im Rahmen der Folgenabschätzung für das künftige Programm Möglichkeiten für die Rationalisierung der Partnerschaften (einschließlich KIC und FET-Leitinitiativen) auszuloten, ihre Offenheit und Transparenz zu verbessern und sie in künftige FuI-Missionen der EU und strategische Prioritäten einzubinden. Dabei wird sie als Teil eines strategischen Prozesses unter anderem folgende Aspekte in Betracht ziehen: die Zusätzlichkeit von Fähigkeiten, die Relevanz für die zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Industrie und anderen Interessenträgern vereinbarten politischen Prioritäten, Flexibilität, die Einplanung von Strategien für einen Ausstieg von Beginn an und die Erzielung von Wirkungen, die durch das Rahmenprogramm allein nicht erzielt werden können.
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "Die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können die Mittel des Strukturfonds nach Satz 1 darüber hinaus einvernehmlich um jeweils bis zu 0,1 Prozent der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung weiter aufstocken. Über die Verwendung der Mittel nach Satz 4a entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen. Die zusätzlichen Mittel des Strukturfonds nach Satz 4a können insbesondere für folgende Maßnahmen verwendet werden:
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... cc) Der Bundesrat begrüßt die geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Japan, Singapur, Vietnam, Mexiko und MERCOSUR. Er erwartet, dass die einschlägigen bei CETA vereinbarten Standards gänzlich auf die derzeit in Verhandlungen befindlichen Abkommen übertragen werden. Er bekräftigt seine Auffassung, dass kein Handelsabkommen der EU zu einem niedrigeren Niveau bei europäischen Standards und der bestehenden europäischen Gesetzgebung, v.a. beim Verbraucher-, Umwelt-, Klima-, Lebensmittel- und Datenschutz, führen darf.
Drucksache 440/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu mehr Transparenz und Kundenschutz bei Internetverträgen
... b) gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollten, die es Kundinnen und Kunden ermöglichen, den vereinbarten Preis zu mindern, wenn es zu einer deutlichen Abweichung von der vereinbarten Datenübertragungsrate kommt. Als deutliche Abweichung ist die Grenze bei weniger als 90 Prozent der vertraglich vereinbarten normalen Bandbreite festzusetzen,
Drucksache 218/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 798 final
... Angesichts der Probleme, die insbesondere nach Auffassung des Rates mit dieser Verfahrensweise verbunden sind, wird im vorliegenden Vorschlag ein anderer Ansatz zugrunde gelegt. Nun wird vorgeschlagen, jeden betroffenen Basisrechtsakt zu ändern. Dies ist mit der Vorgehensweise bei der Einführung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle im Jahr 2007 vergleichbar.12 So wird nun bei jedem Basisrechtsakt eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Die Bestimmung über die Befugnisübertragung, d.h. der Text, der die materielle Befugnisübertragung für das Regelungsverfahren mit Kontrolle enthält, wird entsprechend dem für die Standardklauseln für Artikel zur Befugnisübertragung vereinbarten Wortlaut neu formuliert. Der Standardartikel zur Befugnisübertragung, d.h. der Verfahrensartikel, wird in jeden Basisrechtsakt eingefügt und die Bezugnahmen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle werden gestrichen. Wenn im Einklang mit der Befugnisübertragung Änderungen des Basisrechtsakts möglich sind, wird bei jedem Rechtsakt ausdrücklich darauf hingewiesen. Die neuen Standardklauseln über die Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sind nun in jedem Basisrechtsakt enthalten. Befugnisübertragungen sehen keine Änderungen anderer Rechtsakte vor.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... Veränderungen können auch von der Basis ausgehen. Der "Pakt von Amsterdam"17, eine im Mai 2016 von zahlreichen Interessenträgern und Einrichtungen, darunter städtischen Behörden, vereinbarte umfassende Partnerschaft zielt darauf ab, Herausforderungen, vor denen die Städte stehen, mittels eines ausgewogenen, nachhaltigen und integrierten Ansatzes zu lösen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge, auch durch ein innovatives, umweltgerechtes und verantwortliches öffentliches Auftragswesen, ist eines der wichtigsten Mittel dazu. Solche Beispiele können andere dazu anregen, unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten einen ähnlichen Weg einzuschlagen.
Drucksache 526/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 0633 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement - bis zur Höhe von 40.132 T Euro
... Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Drucksache 666/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... Außerdem kann sich das durch gemeinsam vereinbarte Kriterien entstandene gegenseitige Vertrauen positiv auf die Mobilität der Auszubildenden auswirken.
Drucksache 119/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Beschränkung der von dem Luftverkehr verursachten Treibhausgasimmissionen zur Erreichung des in Paris vereinbarten globalen Klimaschutzziels eine große Bedeutung zukommt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Problematik der zu erwartenden stark steigenden Emissionen des globalen Luftverkehrs und hält deshalb über den EWR hinausgehende Lösungsansätze für notwendig. Der Bundesrat hält es vor dem Hintergrund der für die EU in Anspruch zu nehmenden Vorbildrolle bei der globalen Emissionsminderung für erforderlich, dass zumindest in den Jahren nach 2021 der Luftverkehr im EWR an der Reduzierung der Emissionen in demselben Umfang teilnimmt wie die übrigen dem Emissionshandel unterworfenen Sektoren. Eine Ausnahme von der im ETS - und im Lastenausgleich - vorgesehenen Reduktionsverpflichtung ist auch vor dem Hintergrund der verdichteten Geographie Europas nicht gerechtfertigt.
Drucksache 731/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 24. Der Bundesrat begrüßt, dass die grüne Architektur der GAP mit den wesentlichen Elementen "Cross-Compliance", "Greening" sowie freiwilligen Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen durch ein gezielteres, ehrgeizigeres und gleichzeitig flexibles Konzept weiterentwickelt und vereinfacht werden soll. Er begrüßt, dass es den Mitgliedstaaten in einem neuen Modell möglich sein soll, obligatorische und freiwillige Maßnahmen zu kombinieren und zu quantifizieren und messbare Vorgaben festlegen zu können, mit denen sichergestellt werden kann, dass die vereinbarten Umwelt- und Klimaziele der EU erreicht werden. Die Herausforderung besteht darin, den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Handlungsoptionen zu geben, die mess- und überprüfbare Ziel- und Ergebnisorientierung der Maßnahmen umzusetzen und eine erfolgreiche Durchführung in den landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... rescEU soll aus Kapazitäten bestehen, die mithilfe von EU-Verträgen gemietet oder geleast oder mithilfe einer vollständigen EU-Finanzierung erworben werden. Alle Kosten dieser Kapazitäten sollen vollständig durch EU-Mittel abgedeckt werden, wobei die Kommission die operative Kontrolle über diese Einsatzmittel übernehmen und über ihre Entsendung entscheiden soll. Während der Einsätze würde das hilfeersuchende Land sicherstellen, dass die mithilfe der rescEU-Kapazitäten und -Teams durchgeführten Maßnahmen den mit der Kommission vereinbarten Entsendungsmodalitäten entsprechen.
Drucksache 8/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
... Bei Beschäftigungsverhältnissen muss für gleiche oder für gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht der oder des Beschäftigten das gleiche Entgelt vereinbart oder gezahlt werden wie bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts."
Drucksache 414/17
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
... Die bisherige Auflistung der in den Nummern 4, 7 und 15 genannten Einrichtungen hat in der Vergangenheit zu Zuordnungsproblemen bei diesen Einrichtungen geführt. Die Bezugnahme in § 3 Satz 1 Nummer 4, 7 und 15 auf die für die Abrechnung relevante Rechtsnorm des § 17b Absatz 1 Satz 10 KHG begrenzt die Erhebung auf die danach vereinbarten besonderen Einrichtungen. Gleichzeitig werden die genannten Erhebungsmerkmale textlich gekürzt und damit besser lesbar.
Drucksache 447/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
... "(2) Die Tarifvertragsparteien sollen im Rahmen von Tarifverträgen nach Absatz 1 bereits bestehende Betriebsrentensysteme angemessen berücksichtigen. Die Tarifvertragsparteien müssen insbesondere prüfen, ob auf der Grundlage einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, tarifvertraglich vereinbarte Beiträge für eine reine Beitragszusage für eine andere nach diesem Gesetz zulässige Zusageart verwendet werden dürfen."
Drucksache 750/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds - COM(2017) 827 final
... c) Aufgrund eines erwiesenermaßen funktionierenden, zwischenstaatlich vereinbarten ESM ist die Einrichtung eines im Unionsrecht verankerten EWF nicht im Sinne des Artikels 352 AEUV erforderlich. Zudem geht das vorgesehene Aufgabenspektrum weit über eine Koordinierung der Wirtschaftspolitik, für die die EU nach Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 1 AEUV lediglich zuständig ist, hinaus. So geht auch aus dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hervor, dass für die Schaffung eines ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets eine begrenzte Änderung der EU-Verträge notwendig ist.
Drucksache 620/17
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Mieterschutzes bei Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn
... § 556d Absatz 1 BGB enthält den Grundsatz. Danach darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2 BGB) höchstens um 10 Prozent übersteigen, sofern der Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen wird, der in einem durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt. Wird eine unzulässige Miethöhe vereinbart, können die Mieterinnen und Mieter gemäß § 556g Absatz 1 BGB die nicht geschuldete Miete von den Vermieterinnen und Vermietern zurückverlangen, wenn sie den Verstoß gegen die Vorschriften zur Mietpreisbremse zuvor gerügt haben. Dieser Rückzahlungsanspruch ist nach dem Wortlaut des Gesetzes jedoch begrenzt, und zwar auf die nicht geschuldete Miete, welche nach Zugang der Rüge fällig geworden ist (§ 556g Absatz 2 Satz 1 BGB). Das Gesetz privilegiert damit nicht nur die redlichen Vermieterinnen und Vermieter, sondern auch diejenigen, die es bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten vermeiden können, dass gegen die Regelungen über die Mietpreisbremse verstoßen wird, und sogar diejenigen, die vorsätzlich gehandelt haben.
Drucksache 172/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Im Verhältnis zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist der bisher vereinbarte Informationsaustausch veraltet, da das geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 13. Juli 2006 mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (BGBl. 2010 II S. 1153, 1154) nur Regelungen entsprechend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der bei Abschluss der Verhandlungen geltenden Fassung (vor 2005) enthält. Im Rahmen des Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs hatte die OECD 2005 neue Standards entwickelt, die dann in das OECD-Musterabkommen übernommen wurden. An diese Standards soll das geltende DBA mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien angepasst werden.
Drucksache 135/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... 1. nach § 124 Absatz 2 zur Versorgung zugelassen sind, 2. auf Grund ihrer Ausbildung über die notwendige Qualifikation verfügen und gegebenenfalls weitere von den Vertragspartnern nach Absatz 1 vertraglich vereinbarte Qualifikationsanforderungen erfüllen und
Drucksache 538/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Gesetzbuchs sind nicht anzuwenden. Sofern der Mieter dem Vermieter Wertersatz für den gelieferten Strom zu leisten hat, beträgt der Wert höchstens 75 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs, auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, und nicht mehr als der im Mieterstromvertrag vereinbarte Preis. Satz 1 gilt nicht
Drucksache 529/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
... 1. im Darlehensvertrag vereinbart ist, dass das Darlehen zweckgebunden nur zugunsten eines konkreten Investitionsvorhabens der Genossenschaft in ihr Anlagevermögen verwendet werden darf,
Drucksache 524/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM(2017) 335 final; Ratsdok. 10582/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission, eine faire Besteuerung in ganz Europa herbeizuführen und den Kampf gegen aggressive Steuersparmodelle voranzutreiben. Ein zentraler Aspekt bei dem im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vereinbarten Aktionsplan zur Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Action-Points on Base Erosion and Profit Shifting -
Drucksache 747/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 824 final
... In diesem Zusammenhang wurde geprüft, inwiefern das Unionsrecht zur Untermauerung solcher einzelstaatlicher Regeln eingesetzt werden könnte. Die Kommission war damals nachdrücklich dafür, weitere Reformen der wirtschaftspolitischen Steuerung nach der Gemeinschaftsmethode durchzuführen.1 Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2011 konnte jedoch keine Einigung über die erwogenen Maßnahmen erzielt werden. Daraufhin vereinbarten die Mitgliedstaaten, die sich gemeinsam zu solchen innerstaatlichen Vorschriften verpflichten wollten, auf zwischenstaatlicher Ebene vorzugehen, was zum Abschluss des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) als Vorstufe einer möglichst raschen Eingliederung der Bestimmungen in die Verträge führte.
Drucksache 533/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
... (2) Eine Sondervergütung ist jede unmittelbare oder mittelbare Zuwendung neben der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistung, insbesondere jede
Drucksache 223/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017
... Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Drucksache 59/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
... 1.a) Mit dem Gesetzentwurf werden bei nahestehenden Personen die in anderen Staaten aufgrund eines als schädlich eingestuften Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuerten Lizenzeinnahmen einer korrespondierenden Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs in Deutschland unterworfen. Im Ergebnis erhöht sich damit die steuerliche Belastung für inländische Unternehmen bei Nutzung von geistigem Eigentum aus Staaten, deren Präferenzregime nicht dem nun vereinbarten OECD-Standard entspricht.
Drucksache 456/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... 1. bei einem planmäßigen und zielgerichteten Verstoß des Trägers der Einrichtung gegen seine Verpflichtung zur Einhaltung der nach § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 vereinbarten Personalausstattung oder
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... (14) Ein regionaler Ansatz für die Bestimmung von Risikoszenarien sowie für die Entwicklung von Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen und den Ressourceneinsatz erheblich verbessern. Darüber hinaus ermöglicht ein koordiniertes und vorab vereinbartes Konzept für die Versorgungssicherheit im Falle parallel auftretender Stromversorgungskrisen eine abgestimmte Reaktion und verringert gegenüber rein nationalen Maßnahmen das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf benachbarte Mitgliedstaaten. Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten daher zur regionalen Zusammenarbeit.
Drucksache 537/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... (22) § 13 Absatz 6a ist nach dem 31. Dezember 2023 nicht mehr anzuwenden. Zuvor nach § 13 Absatz 6a geschlossene Verträge laufen bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit weiter.
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... a) Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag zur Kenntnis. Mit der zwischenzeitlich vereinbarten Verpflichtung zur systematischen Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte wurde einer Hauptforderung des Rates Rechnung getragen, so dass mit dem vorliegenden Vorschlag nun 168 Richtlinien und Verordnungen in einem zweiten Anlauf formell an den Vertrag von Lissabon angepasst werden sollen.
Drucksache 749/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 826 final
... In Artikel 23a wird ein neuer Finanzierungsmechanismus für die Unterstützung von Strukturreformen in Form einer kostenunabhängigen Finanzierung vorgeschlagen. Dort sind außerdem die Regeln für die Ausarbeitung der Reformzusagen festgelegt und die Bedingungen für die Auszahlung der Unterstützung an die Mitgliedstaaten, die anfällt, sobald die vereinbarten Reformzusagen erfüllt sind.
Drucksache 747/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 824 final; Ratsdok. 15660/17
... 1. Der Bundesrat hat zum Entwurf eines völkerrechtlichen Vertrags über eine verstärkte Wirtschaftsunion am 17. Januar 2012 (vergleiche BR-Drucksache 864/11(B)) Stellung genommen. Darin hat er die Zielsetzung des Vertrages, die Wirtschafts- und Währungsunion zu einer fiskalpolitischen Stabilitätsunion weiterzuentwickeln, begrüßt. Er vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem Vertrag um eine Angelegenheit der EU handle. Zudem forderte er, dass die zunächst intergouvernemental vereinbarten Regelungen so schnell wie möglich in die vertraglichen Grundlagen der EU zu überführen seien. Der vorliegende Richtlinienvorschlag greift diese Forderung grundsätzlich auf.
Drucksache 755/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Ein Europäischer Minister für Wirtschaft und Finanzen - COM(2017) 823 final
... Seit Oktober 2008 finden regelmäßig Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets statt. Auf ihrer Tagung vom 26. Oktober 2011 haben die Staats- und Regierungschefs vereinbart, dass die Entscheidung darüber, ob der Präsident der Eurogruppe "aus dem Kreis der Mitglieder der Euro-Gruppe gewählt werden oder ein Vollzeit-Präsident mit Sitz in Brüssel sein sollte, [...] getroffen [wird], wenn das Mandat des derzeitigen Amtsinhabers endet". Ferner wurde vereinbart, dass die Arbeitsgruppe "Eurogruppe" die Sitzungen der Eurogruppe mit fachlicher Unterstützung der Kommission vorbereitet. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Arbeitsgruppe "Eurogruppe" einen Vollzeit-Vorsitzenden mit Sitz in Brüssel haben würde, der grundsätzlich zum gleichen Zeitpunkt wie der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt wird, der verlängert werden kann. 17
Drucksache 347/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-EnergienGesetzes
... Die Vertragsfreiheit des Mieters in Bezug auf die Belieferung mit Strom ist umfassend sicherzustellen. Dies gilt nicht nur für die Konstellation, dass die Abnahme von Mieterstrom im Mietvertrag selbst vereinbart werden soll. Vielmehr ist es notwendig, alle bedingungshaften Verknüpfungen zwischen dem Mietvertrag und der Abnahme von Mieterstrom, die auf die Entscheidungsfreiheit des Mieters einwirken können, auszuschließen.
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 2. Kommissionspräsident Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017 erste Schlussfolgerungen aus der laufenden Debatte gezogen und seine Vorschläge für die weitere Entwicklung der EU dargelegt. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, eine geeintere, stärkere und demokratischere Union zu schaffen, die sich handlungsfähig gegenüber künftigen Herausforderungen zeigt. Im Übrigen spricht er sich für die sorgfältige Prüfung der von Präsident Juncker unterbreiteten Vorschläge aus. Er weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass als Voraussetzung für die vom Kommissionspräsidenten angesprochenen Erweiterungsprozesse - sowohl der Eurozone, des Schengen-Raumes als auch der EU insgesamt - die vollständige Erfüllung der hierfür vertraglich vereinbarten Kriterien außer Frage stehen muss. Der Bundesrat erinnert insoweit an seine grundsätzlich aufgeschlossene Bewertung einer differenzierten Integration - einer Methode, die sich auch in der Vergangenheit in vielen Bereichen bewährt hat.
Drucksache 404/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung - GAufzV )
... (3) Für die Angemessenheitsdokumentation nach § 90 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenordnung hat der Steuerpflichtige für jeden Geschäftsvorfall entsprechend der von ihm gewählten Verrechnungspreismethode Aufzeichnungen zu erstellen und Vergleichsdaten heranzuziehen, soweit solche Daten im Zeitpunkt der Vereinbarung des jeweiligen Geschäftsvorfalls bei ihm oder bei ihm nahestehenden Personen vorhanden sind oder soweit er sich solche Daten mit zumutbarem Aufwand aus ihm frei zugänglichen Quellen beschaffen kann. Zu den Vergleichsdaten im Sinne des Satzes 1 gehören insbesondere Daten zu vergleichbaren Geschäftsvorfällen, die der Steuerpflichtige oder eine ihm nahestehende Person mit fremden Dritten abgeschlossen hat, und zu vergleichbaren Geschäftsvorfällen zwischen fremden Dritten, zum Beispiel Preise und Geschäftsbedingungen, Kostenaufteilungen, Gewinnaufschläge, Bruttospannen, Nettospannen, Gewinnaufteilungen. Zusätzlich sind Aufzeichnungen über innerbetriebliche Daten zu erstellen, die eine Plausibilitätskontrolle der vom Steuerpflichtigen vereinbarten Verrechnungspreise ermöglichen, wie zum Beispiel Prognoserechnungen und Daten zur Absatz-, Gewinn- und Kostenplanung. Hat der Steuerpflichtige die von ihm und den ihm nahestehenden Personen ausgeübten Funktionen, übernommenen Risiken und eingesetzten wesentlichen Vermögenswerte in ihrer Bedeutung für einen Geschäftsvorfall gewichtet, muss diese Gewichtung widerspruchsfrei sein; in solchen Fällen müssen für jeden am Geschäftsvorfall Beteiligten die ausgeübten Funktionen, das Ausmaß der tatsächlich übernommenen Risiken und die Höhe der tatsächlich eingesetzten wesentlichen Vermögenswerte quantitativ nachvollziehbar dargestellt werden.
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