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"Vereinbarte"
Drucksache 469/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
... Hieraus entstehen für Mieter und Vermieter eines Gewerbemietverhältnisses gleichermaßen erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten (die Auswirkungen auf das Wohnungsmietrecht sind deshalb deutlich geringer, weil hier erheblich höhere Anforderungen an die Zulässigkeit einer zeitlichen Befristung und eine ordentliche Kündbarkeit gestellt werden als im Gewerbemietrecht). Für den Vermieter bedeutet die vereinbarte Laufzeit eine wichtige Grundlage für etwaige Investitionsentscheidungen, weil er durch sie für eine feste Zeit auf entsprechende Mieteinnahmen vertrauen kann.
Drucksache 159/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
... Die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten haben am 12. Juli 2018 der Regierung in Skopje eine Einladung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ausgesprochen, vorbehaltlich der Umsetzung der von den Regierungen in Skopje und Athen im Prespa-Abkommen vom 17. Juni 2018 vereinbarten innerstaatlichen Verfahren zur Klärung der Namensfrage. Das Parlament in Skopje hat am 11. Januar 2019 die innerstaatliche Umsetzung des Prespa-Abkommens beschlossen, das griechische Parlament am 25. Januar 2019.
Drucksache 501/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... (1) Die internationale Organisation, ihre Gelder, Guthaben und sonstigen Vermögenswerte sind von allen Zöllen, Verboten und Beschränkungen hinsichtlich der von der internationalen Organisation für ihren amtlichen Gebrauch ein- oder ausgeführten Gegenstände einschließlich einer angemessenen Anzahl an Kraftfahrzeugen befreit, soweit dies mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar und in einem mehrseitigen Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Organisation oder dem Sitzabkommen festgelegt ist. Die demgemäß zollfrei eingeführten oder gekauften Gegenstände dürfen jedoch in Deutschland nur zu den mit der Bundesregierung vereinbarten Bedingungen und unter Zahlung der anzuwendenden Zölle verkauft, entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben oder in anderer Weise veräußert werden.
Drucksache 22/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19
... Die Selbstverpflichtung der Industrie zum Verzicht auf Mikroplastik in Kosmetikprodukten bis zum Jahr 2020 hat zu einer erheblichen Reduktion der beigesetzten Mikrokunststoffpartikel geführt. Daher sollten der vereinbarte Zeitraum und die erreichten Ergebnisse abgewartet werden, bevor nationale Verbote geprüft werden.
Drucksache 291/19
Antrag der Länder Bremen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates für die Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern
... Wir begrüßen ausdrücklich die von den Partnern der Arbeitsgruppe 2 der KAP vereinbarten Maßnahmen:
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Nach Ansicht des Bundesrates übersieht die Bundesregierung allerdings die deutlich schwerwiegendere Folge, dass im Falle der nicht aufschiebenden Wirkung einer Klage die von den Vertragspartnern geschlossene Vereinbarung - im Falle des Rechtswegs durch alle Instanzen - auf lange Zeit nicht wirksam werden könnte. Sofern die Vertragspartner nämlich gegen eine Beanstandung Klage erheben würden, müssten im Falle der Gesamtverträge alle Honorarbescheide in einem KV-Bezirk unter Widerrufsvorbehalt erlassen werden. Auch Vereinbarungen für die Folgejahre (Vorjahresanknüpfung gemäß § 87a SGB V), die regelmäßig auf Veränderungen zum Vorjahr aufbauen, könnten ebenfalls nicht rechtswirksam vereinbart werden.
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Ab diesem Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich, das mit dem Austritt aus der EU auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausscheidet, auch für steuerliche und finanzmarktrechtliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln. Sollten die laufenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den verbleibenden Mitgliedstaaten der EU über ein Austrittsabkommen erfolgreich sein, wäre das Vereinigte Königreich nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist auch für steuerliche und finanzmarktrechtliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln. Für diesen Fall sieht der am 29. Oktober 2018 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz -
Drucksache 466/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
... Durch den Gesetzentwurf wird die vereinbarte Wirkung des Entlastungspaketes verändert. Während die BB-KdU der Kreisebene mit hohen Soziallasten zugutekommt, werden durch den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wirtschaftsstarke Gemeinden überproportional entlastet. Der Verteilschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beinhaltet als Verteilkriterien das Gewerbesteueraufkommen, die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Entgelte. Ein solcher Verteilschlüssel liegt einer soziallastenorientierten Verteilung fern und lässt zudem eine zielgenaue landesinterne Korrektur der Verteilungswirkung nicht zu.
Drucksache 308/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 28. November 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über Kriegsgedenkstätten
... Die gemäß Artikel 3 Absatz 1 vereinbarte Überlassung der als Kriegsgedenkstätten dienenden Geländeflächen enthält die Befugnis, im Rahmen der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften alle Herrichtungs- und Verschönerungsarbeiten auf den Kriegsgedenkstätten sowie den Bau geeigneter Zufahrtswege, Aufenthaltsräume und sonstiger Einrichtungen für Besucher unmittelbar auszuführen.
Drucksache 17/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG )
... Dabei handelt es sich um die zum Beispiel mit einem Caterer vertraglich vereinbarten Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen abzüglich eines Eigenanteils von derzeit einem Euro pro Essen. Bei den Kosten der Schülerbeförderung ist ein Eigenanteil von fünf Euro monatlich aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Rechtlicher Hintergrund für die Erhebung des Eigenanteils ist auch der Umstand, dass Aufwendungen für die eigene Zubereitung des Mittagessens ebenso wie die Aufwendungen für Mobilitätskosten bereits in der Höhe des Regelbedarfs für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden. Insoweit werden die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita und Kin-dertagespflege und die Schülerbeförderungskosten abzüglich einer Eigenleistung aus der Regelbedarfsleistung erbracht, um eine Doppelleistung (einmal durch die Berücksichtigung der Verbrauchsausgaben für Ernährung und Mobilität mit den Regelsätzen nach den Regelbedarfsstufen als Regelbedarf, einmal über das Bildungspaket) zu vermeiden.
Drucksache 272/19
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirte im Bereich Risikomanagement - Stärkung der Risikostrategie für landwirtschaftliche Unternehmen gegen witterungsbedingte Risiken
... Eine steuerlich begünstigte Ernteausfall- und Klimagefahrenrücklage für Betriebe mit nachweisbarer betrieblicher Risikovorsorge soll den Betrieben in Notlagen die Liquidität sichern. Vor diesem Hintergrund, dass der "Notgroschen" liquide vorgehalten werden soll, müsste die Rücklage nach dem Vorbild des § 3 Forstschäden-Ausgleichsgesetz ausgestaltet werden. Um einen Anreiz zum Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen zu schaffen, sollten Betriebe nur dann in den Genuss der steuerlichen Förderung gelangen, wenn sie sich versichern oder nicht versicherbare betriebliche Risiken vorliegen, d.h. eine Versicherungsgesellschaft die Übernahme einer Versicherung gegenüber dem Landwirt abgelehnt hat ("keine Rücklage ohne Versicherung"). Bei versicherbaren Risiken wird davon ausgegangen, dass die Rücklage die bei der Mehrgefahrenversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung für mehrere Jahre abdeckt. Bei einer Selbstbeteiligung von z.B. 30 % könnte die Rücklage beispielsweise drei Jahre abdecken, also auf maximal 90 % eines durchschnittlichen Jahresertrags der letzten drei Jahre begrenzt werden. Bei nicht versicherbaren Risiken sollte sie mindestens einen durchschnittlichen Jahresertrag abdecken. Die erstmalige Bildung, laufende Bestandsveränderungen und die Auflösung der Rücklage müssen ebenfalls entsprechend § 3 Forstschäden-Ausgleichsgesetz ausgestaltet werden.
Drucksache 557/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... "(5c) Sind digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e Absatz 3 dauerhaft in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen worden, so sind entweder der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen oder der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme anzupassen, soweit ärztliche Leistungen für die Versorgung mit der jeweiligen digitalen Gesundheitsanwendung erforderlich sind. Sind digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e Absatz 4 vorläufig in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen worden, so vereinbaren die Partner der Bundesmantelverträge innerhalb von drei Monaten nach der vorläufigen Aufnahme eine Vergütung für ärztliche Leistungen, die während der Erprobungszeit nach Festlegung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 139e Absatz 4 Satz 3 zur Versorgung mit und zur Erprobung der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlich sind; die Vereinbarung berücksichtigt die Nachweispflichten für positive Versorgungseffekte, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 139e Absatz 4 Satz 3 festgelegt worden sind. Solange keine Entscheidung über eine Anpassung nach Satz 1 getroffen ist, hat der Leistungserbringer Anspruch auf die nach Satz 2 vereinbarte Vergütung. Soweit und solange keine Vereinbarung nach Satz 2 getroffen ist oder sofern eine Aufnahme in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e ohne Erprobung erfolgt und keine Entscheidung über eine Anpassung nach Satz 1 getroffen ist, können Versicherte die ärztlichen Leistungen, die für die Versorgung mit oder zur Erprobung der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlich sind, im Wege der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 1 bei Leistungserbringern in Anspruch nehmen; Absatz 2a Satz 11 gilt entsprechend. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme im Wege der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 1 endet, sobald eine Entscheidung über die Anpassung nach Satz 1 getroffen ist."
Drucksache 596/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
in Bezug auf die Haushaltsdisziplin ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
in Bezug auf die Flexibilität zwischen den Säulen für das Kalenderjahr 2020 - COM(2019) 580 final
... stellen sicher, dass in den Haushaltsjahren ab 2021 ein Anpassungssatz im Rahmen der Haushaltsdisziplin festgesetzt werden kann, wenn die Ausgabenprognosen für die im Rahmen der EGFL-Nettoobergrenze für ein bestimmtes Haushaltsjahr finanzierten Maßnahmen erkennen lassen, dass die geltenden jährlichen Obergrenzen überschritten würden. Durch diese Änderung verringern sich die Ausgaben im Rahmen des EGFL potenziell auf den im mehrjährigen Finanzrahmen für den Fonds vereinbarten Höchstbetrag.
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... (6) Der Bewertungsausschuss für die zahnärztlichen Leistungen beschließt bis spätestens zum 31. Dezember 2022 einen Katalog von Leistungen, die als Mehrleistungen vereinbart und abgerechnet werden können. Er kann solche nicht im Bewertungsmaßstab enthaltenen kieferorthopädischen Leistungen benennen, die nicht als Mehrleistungen anzusehen sind (Zusatzleistungen). Sofern es zur Abgrenzung zwischen Mehrleistungen und den im einheitlichen Bewertungsmaßstab enthaltenen kieferorthopädischen Leistungen erforderlich ist, konkretisiert der Bewertungsausschuss die im einheitlichen Bewertungsmaßstab abgebildete kieferorthopädische Leistung.
Drucksache 432/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Reformbedarf im Erneuerbare \-Energien\-Gesetz: Nationale Spielräume nutzen, Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, Eigenversorgung erleichtern und Fehlsteuerungen für stromintensive Unternehmen beseitigen"
... 3. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Übertragungsnetzausbau zu synchronisieren. Dies ist erforderlich, um die Kosten des Netzengpassmanagements (Einspeisemanagement und Redispatch) zu begrenzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte regionale Steuerung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien so schnell wie möglich umzusetzen.
Drucksache 104/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Oktober 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfung en und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen)
... in der Absicht, dafür Sorge zu tragen, dass die erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen geplanter Projekte sowie von Plänen und Programmen unter Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen so frühzeitig und umfassend wie möglich ermittelt, beschrieben und bewertet werden und dass die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie der Strategischen Umweltprüfungen bei der Zulassung der geplanten Projekte und der Annahme von Plänen und Programmen angemessen berücksichtigt werden, unter Berücksichtigung der bisherigen Vollzugserfahrungen der am 11. April 2006 in Neuhardenberg unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Durchführung des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen, unter Beteiligung der deutschen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und des Freistaates Sachsen - haben Folgendes vereinbart:
Drucksache 569/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken - Fake-Shops effektiv bekämpfen
... Fake-Shops im Sinne dieser Entschließung sind betrügerische Onlineshops, die nach vorheriger Zahlung (Vorkasse) durch die Verbraucherin bzw. den Verbraucher die vereinbarte Ware nicht liefern. Die wachsende Anzahl von Fake-Shops und die immer vielfältigere und variantenreichere Ausgestaltung dieser unseriösen Onlineshops geben Anlass zur Sorge. Sie verunsichern nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern schaden auch seriösen Online-Händlern.
Drucksache 556/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... "Die Zuzahlung für die in Satz 2 genannten Heilmittel, die als Bestandteil der ärztlichen Behandlung abgegeben werden, errechnet sich nach den Preisen, die nach § 125 vereinbart oder nach § 125b Absatz 2 festgesetzt worden sind."
Drucksache 76/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Klimaschutzbericht 2018
... Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" hat ihren Abschlussbericht am 31. Januar 2019 der Bundesregierung übergeben. Die Kommissionsmitglieder verabschiedeten den Bericht mit breiter Mehrheit von 27 : 1 Stimmen. Die Kommission unterbreitet eine Reihe von Empfehlungen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und darüber hinaus. Das vereinbarte Ausstiegsdatum und der noch unkonkrete Umsetzungspfad bis 2030 gefährden eine über die Jahre notwendige kumulierte CO
Drucksache 605/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
... 3. Zu Methode, Leistungsbewertung und Vergütung des Vermögensverwalters, 4. zur Überwachung des vereinbarten Portfolioumsatzes und der angestrebten Portfolioumsatzkosten durch den institutionellen Anleger,
Drucksache 592/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
... Nach Absatz 8 Nummer 1 muss eine zeitlich begrenzte Leistungsaufnahme erfolgen, die bei der Landstromversorgung von Seeschiffen typischerweise vorliegt. Nach Absatz 8 Nummer 2 ist es erforderlich, dass die Leistungsaufnahme des Seeschiffes auf Anforderung des Netzbetreibers innerhalb von maximal 15 Minuten vollständig unterbrochen wird. Der Netzbetreiber kann eine Unterbrechung für die gesamte Restdauer der ursprünglich beabsichtigten Stromversorgung am Liegeplatz, aber auch eine zeitlich begrenzte Unterbrechung vorsehen. Ist bereits zu Beginn einer Liegezeit hinreichend absehbar, dass aktuell keine hinreichenden Netzkapazitäten für die Landstromversorgung zur Verfügung stehen, kann der Netzbetreiber auch die Aufnahme einer Landstromversorgung von vornherein verweigern. Einer besonderen Rechtfertigung des Netzbetreibers bedarf es hier aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung ausnahmsweise nicht. Als Maßstab für die Notwendigkeit einer Unterbrechung soll der Netzbetreiber unter Berücksichtigung der allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen die aktuell bei ihm verfügbare Netzkapazität heranziehen. Sinn und Zweck des netzdienlichen Produkts nach Absatz 8 ist es, aufgrund der von Vornherein vereinbarten jederzeitigen Unterbrechbarkeit vorrangig vor allen anderen Instrumenten des Netzbetreibers insbesondere im Falle eines Kapazitätsengpasses zur Verfügung zu stehen.
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... 1. die vereinbarte Biomethanlieferung die Anforderungen nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und c oder
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... Mit Zustimmung einer anderen Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2 Absatz 1 und 3, § 2a Absatz 4) kann vereinbart werden, dass diese Stelle die Aufgabe nach Satz 1 Nummer 1 wahrnimmt und die Ergebnisse an die in Satz 1 genannte Adoptionsvermittlungsstelle weiterleitet. Im Fall der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4 Nummer 2) gilt § 4a Absatz 3."
Drucksache 429/19
Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen
... Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung stellt eine ethische, ökologische und ökonomische Herausforderung dar. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode aus 2018 bekennen sich die Regierungsparteien zu dem in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen vereinbarten Ziel, die Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren.
Drucksache 554/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
... (2) Die Anrechnung von Sachbezügen ist nur zulässig, soweit dies im Ausbildungsvertrag vereinbart worden ist. Der Wert der Sachbezüge darf 75 Prozent der Bruttovergütung nicht überschreiten.
Drucksache 520/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Konzeption des § 656c BGB-E dahingehend geändert werden sollte, dass der Makler sich vom Käufer einen Maklerlohn versprechen lassen kann, der niedriger als der mit dem Verkäufer vereinbarte Maklerlohn ist.
Drucksache 517/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Vereinbarungen für die Folgejahre (Vorjahresanknüpfung gemäß § 87a SGB V), die regelmäßig auf Veränderungen zum Vorjahr aufbauen, könnten ebenfalls nicht rechtswirksam vereinbart werden.
Drucksache 514/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... es für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs vom Bund zu überlassen sind, nicht auf dem im Jahr 2016 vereinbarten Stand verbleiben können. Die damals vereinbarte Dynamisierung deckt mit 1,8 Prozent jährlicher Steigerung lediglich die Preissteigerungsrate ab. Eine reale Steigerung der vor allem für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) eingesetzten Mittel ist damit nicht verbunden. Gerade für Berufs-Fernpendlerinnen und Fernpendler, die aus ländlichen Regionen in Ballungsräume ein- und auspendeln, ist die Attraktivität des SPNV essenziell. Der Bundesrat erwartet vor diesem Hintergrund, dass zur weiteren Verbesserung des ÖPNV auch die Mittel für den SPNV durch den Bund deutlich angehoben bzw. stärker gesteigert werden.
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Während die traditionellen Eigenmittel eine direkte Einkommensquelle für den Haushalt der EU darstellen und daher als "echte" EU-Eigenmittel eingestuft wurden, handelt es sich bei den beiden letzteren Einnahmearten im Wesentlichen um nationale Beiträge, die dem EU-Haushalt von den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen sind. Die Eigenmittel auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens wurden als abschließender Baustein des Eigenmittelsystems der Union zur "Restfinanzierung" eingeführt, um die vollständige Finanzierung der vereinbarten Ausgaben sicherzustellen. Mit der Zeit sind sie jedoch zum Hauptbestandteil des Systems geworden. Auf sie entfallen über 70 % der Einnahmen der EU. Sie sorgen für Stabilität und Hinlänglichkeit, verfestigen jedoch durch ihre dominierende Stellung die Wahrnehmung, dass die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt ein reiner Kostenfaktor seien.
Drucksache 179/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
... c) Der vorgeschlagene dreijährige Bestandsschutz der Arbeitnehmermitbestimmung für nachfolgende nationale und grenzüberschreitende Umwandlungen (Artikel 86l Absatz 7 des Richtlinienvorschlags) sollte auf mindestens fünf Jahre verlängert werden. Der Bundesrat hält es für geboten, die vereinbarte Mitbestimmung für diesen längeren Zeitraum sicherzustellen.
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... Mehrere EU-Mitgliedstaaten und ihre Nachbarländer sind gegenwärtig mit beispiellosen Ausbrüchen von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten konfrontiert, deren Ursache in der unzureichenden Durchimpfung der Bevölkerung liegt. Allein 2017 gab es in der EU 14 000 Neuansteckungen mit Masern, das sind dreimal so viele wie 2016. In den letzten beiden Jahren starben 50 Menschen an Masern und zwei an Diphtherie. Europa schafft es nicht, gemäß den vereinbarten Zielen der WHO die Masern zu eliminieren.
Drucksache 431/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG )
... Grundlage für eine wirksame Mietpreisbremse ist eine gerichtsfeste Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese ist mit dem qualifizierten Mietspiegel gegeben. Viele Kommunen machen jedoch von diesem Instrument keinen Gebrauch. Neben den Kosten schreckt vor allem die Tatsache ab, dass als Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete nur die in den letzten vier Jahren neu vereinbarten und erhöhten Mieten herangezogen werden dürfen. Die in den letzten vier Jahren stark angestiegenen Mieten bilden also die Grundlage für kommende Neuverträge und Mieterhöhungen und beschleunigen so den Preisauftrieb. Vor allem in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten ist zu befürchten, dass Vermieterinnen und Vermieter gerade von preisgünstigem Wohnraum durch die Markttransparenz, die ein qualifizierter Mietspiegel schafft, sich veranlasst sehen, die Miete baldmöglichst an das Marktniveau anzupassen. Da Kommunen häufig die Kosten der Unterkunft für Haushalte übernehmen müssen, die auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen sind, besteht auf kommunaler Seite wenig Interesse, die Mietpreise gerade im unteren Preissegment durch Aufstellung von Mietspiegeln einem beschleunigten Preisauftrieb zu unterwerfen.
Drucksache 314/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 8. Diese multilateralen Regelungswerke müssen ebenso wie die WTO grundsätzlich die Verantwortung für die Belange in allen Teilen der Welt im Blick haben. Hierzu zählen sowohl die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation als auch die vereinbarten Klimaschutzziele und die UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung. Weder die multi- noch die bilateralen Regelungswerke dürfen zur Beeinträchtigung der hohen Standards der Europäischen Union in den Bereichen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dies zur Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen kann.
Drucksache 375/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... "(1b) Die Kassenärztliche Vereinigung oder die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam oder einzeln zur Finanzierung von weiteren Fördermaßnahmen in Gebieten, für die Beschlüsse nach § 100 Absatz 1 und 3 getroffen wurden, den Strukturfonds nach Absatz 1a jeweils um weitere bis zu 0,2 Prozent der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen aufstocken. Über die Verwendung des aufgestockten Strukturfonds entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, die eine Mittelaufstockung vorgenommen haben." ‘
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.