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0286/05B
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0168/05
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0683/05
0390/05
0618/05
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0913/04
0782/04
0878/04
0894/04
0666/04
0901/03B
0901/03
0715/03
Drucksache 261/11

... 6. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Renten auf Grund von Schadensersatzansprüchen wegen entgangenen Arbeitsverdienstes,



Drucksache 661/10

... Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Anreize zur Aufnahme einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Bedarfsgemeinschaften mit Arbeitslosengeld II - Bezug zu stärken. Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Wenn man arbeitet, muss man mehr haben als wenn man nicht arbeitet. Durch die Neuregelung wird ein Einstieg in eine Reform der Erwerbstätigenfreibeträge geschaffen. Um beurteilen zu können, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zur Verbesserung des Hinzuverdienstes ergriffen werden sollen, sollen die Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung dieser Veränderung im Jahr 2011 zunächst weiter beobachtet und im Jahr 2012 gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.



Drucksache 139/10

... vollständig neu und erheblich kürzer gefasst, ohne dass inhaltlich ein wesentlicher Eingriff in den bisherigen Schutzumfang erfolgt. Das Normengeflecht des Forderungspfändungsschutzes in §§ 850 ff. ZPO wird vor dem Hintergrund der Entwicklung, die dieses Rechtsgebiet in den letzten Jahrzehnten durchlaufen hat, neu strukturiert und sowohl übersichtlicher als auch verständlicher gestaltet. Mehrverdienste des Schuldners werden künftig unabhängig von ihrer Herkunft mit zusätzlichen Freibeträgen geschützt. Hinsichtlich des zu schützenden Existenzminimums des Schuldners und seiner Familie wird mittels weit reichender Verweise auf sozialrechtliche Normen der Gleichklang mit dem Sozialrecht wieder hergestellt. Hierdurch entfällt künftig die Notwendigkeit von ständigen Anpassungen des zwangsvollstreckungsrechtlichen Schutzniveaus an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Belange von Schuldnern mit minderjährigen Kindern werden besonders berücksichtigt. Schließlich wird der Pfändungsschutz im Interesse der materiellen Vollstreckungsgerechtigkeit mittels eines Verweises auf das Wohngeldrecht an die regional sehr unterschiedlichen Wohnkosten angeglichen.



Drucksache 139/10 (Beschluss)

... vollständig neu und erheblich kürzer gefasst, ohne dass inhaltlich ein wesentlicher Eingriff in den bisherigen Schutzumfang erfolgt. Das Normengeflecht des Forderungspfändungsschutzes in den §§ 850 ff. ZPO wird vor dem Hintergrund der Entwicklung, die dieses Rechtsgebiet in den letzten Jahrzehnten durchlaufen hat, neu strukturiert und sowohl übersichtlicher als auch verständlicher gestaltet. Mehrverdienste des Schuldners werden künftig unabhängig von ihrer Herkunft mit zusätzlichen Freibeträgen geschützt. Hinsichtlich des zu schützenden Existenzminimums des Schuldners und seiner Familie wird mittels weit reichender Verweise auf sozialrechtliche Normen der Gleichklang mit dem Sozialrecht wieder hergestellt. Hierdurch entfällt künftig die Notwendigkeit von ständigen Anpassungen des zwangsvollstreckungsrechtlichen Schutzniveaus an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Belange von Schuldnern mit minderjährigen Kindern werden besonders berücksichtigt. Schließlich wird der Pfändungsschutz im Interesse der materiellen Vollstreckungsgerechtigkeit mittels eines Verweises auf das Wohngeldrecht an die regional sehr unterschiedlichen Wohnkosten angeglichen.



Drucksache 3/09

... Bei der Ermittlung des Bruttostundenverdienstes wurde für die vorliegende Schätzung die Annahme zugrunde gelegt, dass gering qualifizierte Personen die Daten überführen. Der durchschnittlich niedrigste bundesweite Kostenfaktor in der Wohnungswirtschaft betrug im Jahr 2006 18,80 Euro pro Stunde.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.