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0782/04
0878/04
0894/04
0666/04
0901/03B
0901/03
0715/03
Drucksache 279/16 (Beschluss)

... Derzeit existieren keine statistischen Daten zur Verbreitung und Nutzung von Crowdworking in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso existieren keine validen Erkenntnisse zur wirtschaftlichen und sozialen Lage, zu den Arbeitsbedingungen und zu den Verdiensten von Crowdworkern. Es fehlen damit aktuelle und zuverlässige Informationen für politische Gestaltungsprozesse. Eine soziale Marktwirtschaft ist jedoch gefordert, den aktuellen Wandel im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Anforderungen an die institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarkts und des Sozialstaats zu überprüfen, weiterzuentwickeln und faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Der Mikrozensus ist eine wichtige Informationsquelle sowohl für politische und gesellschaftliche Institutionen als auch für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung und kann einen wichtigen Beitrag leisten, darauf hinzuwirken gute digitale Arbeit zu schaffen und gleichzeitig die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme langfristig zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG

9. Zu Artikel 1 § 13 MZG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 279/1/16

... Derzeit existieren keine statistischen Daten zur Verbreitung und Nutzung von Crowdworking in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso existieren keine validen Erkenntnisse zur wirtschaftlichen und sozialen Lage, zu den Arbeitsbedingungen und zu den Verdiensten von Crowdworkern. Es fehlen damit aktuelle und zuverlässige Informationen für politische Gestaltungsprozesse. Eine soziale Marktwirtschaft ist jedoch gefordert, den aktuellen Wandel im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Anforderungen an die institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarkts und des Sozialstaats zu überprüfen, weiterzuentwickeln und faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Der Mikrozensus ist eine wichtige Informationsquelle sowohl für politische und gesellschaftliche Institutionen als auch für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung und kann einen wichtigen Beitrag leisten, darauf hinzuwirken gute digitale Arbeit zu schaffen und gleichzeitig die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme langfristig zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG

9. Zu Artikel 1 § 13 MZG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 279/16

... hh) monatlicher Nettoverdienst,



Drucksache 313/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat erkennt die besonderen Verdienste des DPJW in den letzten 25 Jahren an. 2,7 Millionen Jugendliche aus Deutschland und Polen haben sich durch die Arbeit des DPJW in den vergangenen 25 Jahren kennengelernt. Das sind mehr als 70 000 Jugendbegegnungen, die das Jugendwerk seit 1991 unterstützt hat und die maßgeblich zur deutschpolnischen Verständigung beigetragen haben. Dem DPJW mit seinen Büros in Potsdam und Warschau ist es kontinuierlich gelungen, im schulischen und außerschulischen Bereich und mit wechselnden aktuellen Themenschwerpunkten die junge Generation für einander zu interessieren und damit nachhaltige Kontakte zu fördern. Damit ist das DPJW ein wichtiger Eckpfeiler der aktuellen deutschpolnischen Beziehungen. Der Bundesrat begrüßt zudem die Förderung von trilateralen Begegnungen mit Ländern wie der Ukraine durch das DPJW.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Das Deutsch-Polnische Jugendwerk als Eckpfeiler der deutschpolnischen Verständigung weiter unterstützen


 
 
 


Drucksache 430/15

... Zugrunde gelegt wurde dabei der einvernehmlich mit den Ländern festgelegte wahlkostenspezifische Warenkorb (Wahlkostenindex). Bei der Anpassung der festen Beträge im Jahr 2009 wurde gemeinsam mit den Ländern zur Ermittlung der maßgeblichen Preisentwicklung der wahlkostenspezifische Warenkorb entwickelt, um den strukturellen Besonderheiten der Wahlkosten Rechnung zu tragen. Aufgrund einer durch den Deutschen Städtetag vorgelegten Untersuchung hatte sich gezeigt, dass der bei den Kommunen im Wesentlichen anfallende Aufwand bei Wahlen zu zwei Dritteln aus Personalkosten besteht, während die Kosten für Druck, Papier, Informationstechnik, Räume und Infrastruktur lediglich ein Drittel des Gesamtaufwandes betragen. Die durch diese Untersuchung näher ermittelten Kostenfaktoren und anteile werden darum durch einen kombinierten Wahlkostenindex aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste der öffentlichen Verwaltung, vier Repräsentanten aus dem Erzeugerpreisindex und zwei Repräsentanten aus dem Verbraucherpreisindex mit folgender Gewichtung sachgerecht abgebildet:



Drucksache 541/14

... Mit der Ergänzung der Vorschrift wird entgegen der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. September 2012 (B 2 U 11/ 11 R) und in Fortsetzung der vorherigen einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Rechtslehre zugunsten der Betroffenen klargestellt, dass auch in den Fällen, in denen die Ausbildung trotz des Versicherungsfalls ohne Verzögerung abgeschlossen wird, eine Anpassung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 90 Absatz 1 erfolgen kann. Damit wird einer Ungleichbehandlung der Betroffenen entgegen gewirkt und dem Anliegen nach einer einheitlichen Entschädigungspraxis nachgekommen. Für die Anpassung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 90 Absatz 1 ist es weiterhin unerheblich, ob die Ausbildung abgebrochen, verzögert abgeschlossen oder ohne Verzögerung abgeschlossen wird, da in allen drei Fällen dieselben auszugleichenden Nachteile beim Jahresarbeitsverdienst auftreten können.



Drucksache 146/1/14

... In der Folge sind die Betroffenen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Diese müssen jedoch unter Offenlegung der Vermögensverhältnisse regelmäßig neu beantragt werden, eigenes Vermögen oder Nebenverdienste werden auf die Grundsicherung angerechnet.



Drucksache 146/14 (Beschluss)

... In der Folge sind die Betroffenen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Diese müssen jedoch unter Offenlegung der Vermögensverhältnisse regelmäßig neu beantragt werden, eigenes Vermögen oder Nebenverdienste werden auf die Grundsicherung angerechnet.



Drucksache 438/12

... Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2012 - VerdStatV 2012)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Erfüllungsaufwand, Bürokratiekosten

III. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

IV. Nachhaltigkeit

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2187: Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz


 
 
 


Drucksache 223/12

... - Nettoentgelt erhöhen: Mehrere Mitgliedstaaten setzen Lohn- und Gehaltsergänzungsleistungen ("In-Work-Benefits") ein, um entweder die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu mildern oder Menschen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu motivieren. Systeme, die das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ergänzen, weisen gemeinsame Merkmale auf z.B., dass sie auf Personen oder Haushalte mit geringem Einkommen abzielen und mit steigendem Erwerbseinkommen schrittweise auslaufen. Der höhere Nettoverdienst ist ein Anreiz, geringer qualifizierte Arbeitskräfte zu beschäftigen, da es bei einer bestimmten Verdiensthöhe und aufgrund des geringeren Lohndrucks für Arbeitgeber/innen leichter wird, freie Stellen zu besetzen. Bei der Gestaltung von In-Work-Benefits sollten jedoch Niedrigentgeltfallen vermieden werden. Positive Effekte werden dort erzielt, wo markante Einkommensunterschiede am unteren Ende der Einkommensskala bestehen.



Drucksache 51/11

... Ersatz des entgangenen Arbeitsverdienstes wird nicht mehr erbracht. Dies ist vertretbar, da die Mehrzahl der Berechtigten aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Für Härtefälle kann ein Härteausgleich nach § 89 BVG erfolgen.



Drucksache 526/11

... "(2a) Für die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 genannten Personen kann die Satzung die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes bis zur Höhe des Eineinhalbfachen des Jahresarbeitsverdienstes bestimmen, der nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels maßgebend ist. Absatz 2 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden."



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