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191 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verdichten"


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Drucksache 663/13

... Mit der Verpflichtung der Insolvenzverwalter zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit (§ 269a InsO-E) regelt der Entwurf die bereits unter geltendem Recht begründbaren Kooperationspflichten. Aus § 1 Satz 1 InsO lässt sich eine Pflicht ableiten, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die eine bestmögliche Verwertung der Masse ermöglichen. Diese allgemeine Pflicht kann sich zu einer Pflicht zur Kooperation mit anderen Verwaltern verdichten, wenn eine solche gegenüber alternativen Verwertungsstrategien der Insolvenzmasse Vorteile einbringt. Da die Grundlage der Kooperation in der Pflicht zu suchen ist, den Wert der Masse in bestmöglicher Weise zu maximieren, findet sie auch dort ihre Grenze, wo es um Kooperationsmaßnahmen geht, die der Masse zum Nachteil gereichen. Eine Pflicht zur Aufopferung im Interesse anderer Konzerngesellschaften oder deren Gläubigern lässt sich unter der Geltung der Grundsätze der Haftungstrennung und der rechtlichen Selbständigkeit der Konzerngesellschaften nicht begründen. Die Grenzen der unter geltendem Recht und nach § 269a InsO-E bestehenden Kooperationspflichten werden in dem Fall anschaulich, in dem die insolvente Konzerngesellschaft eine strategisch wichtige Zulieferleistung erbringt, auf welche andere ebenfalls insolvente Konzerngesellschaften angewiesen sind. Können die anderen Konzerngesellschaften auf Drittanbieter ausweichen, stellt es keine Kooperationspflichtverletzung dar, wenn der Verwalter der produzierenden Konzerngesellschaft die Lieferung an die Bedingung knüpft, dass sie zu erzielbaren Marktpreisen erfolgt (Brünkmans, a.a. O., S. 110).



Drucksache 608/1/12

... Eine freie Regelung der Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen oder von Teilen der Ausbildung, wie es § 9 NotSanG vorsieht, ist nicht zielführend. Die hieraus resultierende arbeitsverdichtende und kostenintensive Mehrbelastung der zuständigen Behörden durch eine Vielzahl von Einzelanträgen und -entscheidungen sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch eine angemessene, bundeseinheitliche Gleichwertigkeitsregelung verhindert werden. Zudem ist eine in den Ländern unterschiedliche Handhabung zu befürchten.



Drucksache 608/12 (Beschluss)

... Eine freie Regelung der Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen oder von Teilen der Ausbildung, wie es § 9 NotSanG vorsieht, ist nicht zielführend. Die hieraus resultierende arbeitsverdichtende und kostenintensive Mehrbelastung der zuständigen Behörden durch eine Vielzahl von Einzelanträgen und -entscheidungen sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch eine angemessene, bundeseinheitliche Gleichwertigkeitsregelung verhindert werden. Zudem ist eine in den Ländern unterschiedliche Handhabung zu befürchten.



Drucksache 216/11

... 2. Falls sich kein anderer D-Code für die Einstufung eignet, kann das Verfahren D 13 auch vorbereitende Verfahren einschließen, die der Beseitigung einschließlich der Vorbehandlung vorangehen, zum Beispiel Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren, Trocknen, Schreddern, Konditionierung oder Trennung vor Anwendung eines der unter D1 bis D12 aufgeführten Verfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

G. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ( title=Aktuelle Fassung>Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Nebenprodukte

§ 5
Ende der Abfalleigenschaft

Teil 2
Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Abschnitt 1
Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

§ 6
Abfallhierarchie

Abschnitt 2
Kreislaufwirtschaft

§ 7
Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

§ 8
Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen

§ 9
Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot

§ 10
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

§ 11
Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme

§ 12
Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme

§ 13
Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 14
Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung

Abschnitt 3
Abfallbeseitigung

§ 15
Grundpflichten der Abfallbeseitigung

§ 16
Anforderungen an die Abfallbeseitigung

Abschnitt 4
Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter

§ 17
Überlassungspflichten

§ 18
Anzeigeverfahren für Sammlungen

§ 19
Duldungspflichten bei Grundstücken

§ 20
Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 22
Beauftragung Dritter

Teil 3
Produktverantwortung

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten

§ 26
Freiwillige Rücknahme

§ 27
Besitzerpflichten nach Rücknahme

Teil 4
Planungsverantwortung

Abschnitt 1
Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

§ 28
Ordnung der Abfallbeseitigung

§ 29
Durchführung der Abfallbeseitigung

Abschnitt 2
Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

§ 30
Abfallwirtschaftspläne

§ 31
Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

§ 32
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 33
Abfallvermeidungsprogramme

Abschnitt 3
Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

§ 34
Erkundung geeigneter Standorte

§ 35
Planfeststellung und Genehmigung

§ 36
Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

§ 37
Zulassung des vorzeitigen Beginns

§ 38
Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

§ 39
Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

§ 40
Stilllegung

§ 41
Emissionserklärung

§ 42
Zugang zu Informationen

§ 43
Anforderungen an Deponien

§ 44
Kosten der Ablagerung von Abfällen

Teil 5
Absatzförderung und Abfallberatung

§ 45
Pflichten der öffentlichen Hand

§ 46
Abfallberatungspflicht

Teil 6
Überwachung

§ 47
Allgemeine Überwachung

§ 48
Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle

§ 49
Registerpflichten

§ 50
Nachweispflichten

§ 51
Überwachung im Einzelfall

§ 52
Anforderungen an Nachweise und Register

§ 53
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

§ 54
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

§ 55
Kennzeichnung der Fahrzeuge

Teil 7
Entsorgungsfachbetriebe

§ 56
Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

§ 57
Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Teil 8
Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

§ 58
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

§ 59
Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 60
Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 61
Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Teil 9
Schlussbestimmungen

§ 62
Anordnungen im Einzelfall

§ 63
Geheimhaltung und Datenschutz

§ 64
Elektronische Kommunikation

§ 65
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 66
Vollzug im Bereich der Bundeswehr

§ 67
Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen

§ 68
Anhörung beteiligter Kreise

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Einziehung

§ 71
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 72
Übergangsvorschrift

Anlage 1
Beseitigungsverfahren

Anlage 2
Verwertungsverfahren

Anlage 3
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 4
Beispiele für Abfallvermeidungsmassnahmen nach § 33

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 4
Änderung des Batteriegesetzes

§ 16
Sammelziele

Artikel 5
Folgeänderungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

§ 8
Beförderungserlaubnis

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Ordnungswidrigkeiten

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Kennzeichnung der Fahrzeuge

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 645/1/10

... -Mail-Gesetz. Sofern die Möglichkeit der elektronischen Zustellung gegen Zugangsbestätigung für sinnvoll und erforderlich gehalten wird, sollte sie demgegenüber nicht nur den Nutzern von De-Mail-Diensten ermöglicht werden, sondern allen Nutzern sicherer Kommunikationssysteme, bei denen die Authentizität der Nutzer sichergestellt ist. Dadurch können auch die bisher eingeführten und etablierten, sicheren elektronischen Kommunikationsplattformen der Länder berücksichtigt werden. Die Länder haben teilweise beträchtliche Investitionen geleistet, um entsprechende technische Plattformen für eine datensichere und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit Bürgern, Wirtschaft und anderen Behörden aufzubauen. Wenn sich die elektronische Verwaltungszustellung zu einem "De-Mail-Monopol" verdichten sollte, würde diesen beträchtlichen Investitionen kein entsprechender Nutzen mehr gegenüberstehen. Eine Akkreditierung der bestehenden, sicheren elektronischen Kommunikationsplattformen der Länder als De-Mail-Dienste würde zusätzliche, nicht gerechtfertigte Aufwände hervorrufen. Dies ist auch vor dem Hintergrund, dass ausländische Diensteanbieter gemäß Artikel 1 § 19 des Gesetzentwurfs – abgesehen von der Verwaltungszustellung – auch ohne Akkreditierung De-Mail-Dienste anbieten dürfen, nicht vertretbar.



Drucksache 70/09 (Beschluss)

... Eine Erweiterung der Erfassungsmöglichkeiten würde die Wirtschaftlichkeit der existierenden dezentralen Strukturen fördern, das Rücknahmenetz verdichten und gleichzeitig entsprechend dem Ziel des Gesetzentwurfs und der Batterie-Richtlinie die Rückgabe für den Endnutzer erleichtern.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.