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191 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verdichten"


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Drucksache 245/1/20

... Die Formulierung von § 114 Absatz 3 ArbGG-E und § 211 Absatz 3 SGG-E als Soll-Vorschrift engt das Ermessen der Richterinnen und Richter bei der Anordnung deutlich ein und wird sich in vielen Fallgestaltungen zu einem Anspruch der dies fordernden Verfahrensbeteiligten auf Anordnung der audiovisuellen Verhandlungsführung oder Vernehmung verdichten. Dies begründet die Gefahr, dass sich auch das Ermessen der Landesjustizverwaltungen bei der Entscheidung über die Reichweite der Ausstattung der Richterinnen und Richter mit entsprechender Technik zur Durchführung von Video-Verhandlungen weiter einengt.



Drucksache 245/20 (Beschluss)

... Die Formulierung von § 114 Absatz 3 ArbGG-E und § 211 Absatz 3 SGG-E als Soll-Vorschriften engt das Ermessen der Richterinnen und Richter bei der Anordnung deutlich ein und wird sich in vielen Fallgestaltungen zu einem Anspruch der dies fordernden Verfahrensbeteiligten auf Anordnung der audiovisuellen Verhandlungsführung oder Vernehmung verdichten. Dies begründet die Gefahr, dass sich auch das Ermessen der Landesjustizverwaltungen bei der Entscheidung über die Reichweite der Ausstattung der Richterinnen und Richter mit entsprechender Technik zur Durchführung von Videoverhandlungen weiter einengt.



Drucksache 395/20 (Beschluss)

... 42. Der Bundesrat wendet sich gegen die Verankerung einer pauschalen und generellen Aufforderung an die Kommission zur Gewährleistung eines qualitativen und quantitativen Monitorings im Bildungsbereich, einschließlich der Weiterverwendung der gewonnenen Daten in anderen europäischen Rahmen für Monitoring, und fordert, insbesondere vor dem Hintergrund der damit verbundenen Belastung für die Mitgliedstaaten und einer effektiven Kontrolle der Datenströme und der Gewährleistung des Datenschutzes, die Festlegung klarer Vorgaben, unter denen die Kommission qualitatives und quantitatives Monitoring betreiben kann. Insoweit verweist der Bundesrat auf seine Position zu den Voraussetzungen von Initiativen zur Sammlung und Analyse von Daten im Bildungsbereich in dieser Stellungnahme. Die Datenverfügbarkeit auf europäischer Ebene darf sich nicht hin zu einer europäischen Steuerungskompetenz über Ziele, Indikatoren und Benchmarks verdichten, die das Subsidiaritätsprinzip aushöhlt und letztlich die Artikel 165 und 166 AEUV ins Leere laufen lässt.



Drucksache 395/1/20

... 42. Der Bundesrat wendet sich gegen die Verankerung einer pauschalen und generellen Aufforderung an die Kommission zur Gewährleistung eines qualitativen und quantitativen Monitorings im Bildungsbereich, einschließlich der Weiterverwendung der gewonnenen Daten in anderen europäischen Rahmen für Monitoring, und fordert, insbesondere vor dem Hintergrund der damit verbundenen Belastung für die Mitgliedstaaten und einer effektiven Kontrolle der Datenströme und der Gewährleistung des Datenschutzes, die Festlegung klarer Vorgaben, unter denen die Kommission qualitatives und quantitatives Monitoring betreiben kann. Insoweit verweist der Bundesrat auf seine Position zu den Voraussetzungen von Initiativen zur Sammlung und Analyse von Daten im Bildungsbereich in dieser Stellungnahme. Die Datenverfügbarkeit auf europäischer Ebene darf sich nicht hin zu einer europäischen Steuerungskompetenz über Ziele, Indikatoren und Benchmarks verdichten, die das Subsidiaritätsprinzip aushöhlt und letztlich die Artikel 165 und 166 AEUV ins Leere laufen lässt.



Drucksache 146/19

... Die Bundeswaldinventur ist nach einem einheitlichen terrestrischen Stichprobenverfahren mit gleichmäßig systematischer Stichprobenverteilung über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in dem nach § 2 Satz 1 der Zweiten Bundeswaldinventur-Verordnung vom 28. Mai 1998 (BGBl. I S. 1180) eingerichteten 4 x 4 km-Quadratverband durchzuführen. Verdichtungen sind nach Maßgabe der Anlage vorzunehmen.



Drucksache 533/1/19

... d) Bezüglich des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Systems weist der Bundesrat mit Sorge auf Stellungnahmen von Rechtswissenschaftlern mit Hinweisen auf die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit des BEHG hin. Er bittet die Bundesregierung um sorgfältige Prüfung der Hinweise und ggf. Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Sollten sich Hinweise auf relevante verfassungsrechtliche Risiken verdichten, die sich nicht mit einer Anpassung des Gesetzentwurfs lösen lassen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zügig die alternative Option der CO



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.