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"Urheber"
Drucksache 413/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt KOM (2011) 427 endg.
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission sich mit dem Grünbuch an der Diskussion um die Weiterentwicklung des Urheberrechts speziell für den Online-Vertrieb audiovisueller Werke beteiligt und die Debatte auf Ebene der Union bündelt. Ziel muss es sein, einen praktikablen rechtlichen Rahmen bereitzustellen, der Online-Dienste für audiovisuelle Inhalte grenzübergreifend verfügbar macht. Die technischen Lösungen für konvergierende Zugangswege, bei denen der identische Inhalt gleichermaßen über den herkömmlichen Rundfunk oder das Internet übertragen werden kann, sind weitgehend entwickelt. Dabei wird die Verbreitung audiovisueller Medien (AVM) in Form von Musik, Hörbüchern, E-Books, Spielfilmen, Fernsehen oder Spielen bei der tatsächlichen Verbreitung im Vordergrund stehen. Der rechtliche Rahmen hat damit nicht durchweg Schritt gehalten. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben der Kommission, die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes durch Fortschritte bei der Harmonisierung des Urheberechts im Online-Bereich weiter zu fördern.
Drucksache 68/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... d) Rechte des geistigen Eigentums, wie insbesondere Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster, gewerbliche Muster und Modelle, Marken, Handelsnamen, Betriebsund Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahren, Knowhow und Goodwill;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zulassung, Förderung und Schutz von Kapitalanlagen
Artikel 3 Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
Artikel 4 Entschädigung bei Enteignung
Artikel 5 Freier Transfer
Artikel 6 Subrogation
Artikel 7 Anwendung sonstiger Regeln
Artikel 8 Geltungsbereich
Artikel 9 Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten
Artikel 10 Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Vertragsstaat und einem Investor des anderen Vertragsstaats
Artikel 11 Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten
Artikel 12 Registrierungsklausel
Artikel 13 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1504: Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Drucksache 747/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung , des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
... Urheberrechtsgesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.
§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen.
§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen.
§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
§ 5 Bundesanzeiger
§ 6 Zugang zum Bundesanzeiger
§ 7 Sicherheitsanforderungen
§ 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung
§ 9 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
§ 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen
§ 11 Berichtigungen
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 31 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 86
§ 17 Bekanntmachungen
Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 874/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897 endg.
... b) wenn die Bauarbeiten oder Dienstleistungen aufgrund eines aus technischen Gründen fehlenden Wettbewerbs, des Schutzes von Patenten, Urheberrechten oder anderen Rechten des geistigen Eigentums oder sonstiger ausschließlicher Rechte nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer durchgeführt bzw. erbracht werden können und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der fehlende Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Konzessionsvergabeparameter ist;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterungen zum Vorschlag
5 Rechtssicherheit
Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten
Vorschlag
Richtlinie über Konzessionen
Titel I Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich
Kapitel I Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich
Abschnitt I Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber
Artikel 4 Vergabestellen
Artikel 5 Schwellenwerte
Artikel 6 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen
Artikel 7 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt II Ausschlüsse
Artikel 8 Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 9 Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 10 Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 11 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 12 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 13 Mitteilungen von Vergabestellen
Artikel 14 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
Artikel 15 Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 16 Laufzeit der Konzession
Artikel 17 Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 18 Gemischte Konzessionen
Artikel 19 Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen
Abschnitt IV Besondere Sachverhalte
Artikel 20 Vorbehaltene Konzessionen
Artikel 21 Forschung und Entwicklung
Kapitel II Grundsätze
Artikel 22 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 23 Nomenklaturen
Artikel 24 Vertraulichkeit
Artikel 25 Vorschriften über Mitteilungen
Titel II Vorschriften für die Konzessionsvergabe
Kapitel I Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 26 Konzessionsbekanntmachungen
Artikel 27 Vergabebekanntmachungen
Artikel 28 Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 29 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 30 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen
Kapitel II Ablauf des Verfahrens
Abschnitt I Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen
Artikel 31 Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen
Artikel 32 Technische Spezifikationen
Artikel 33 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Abschnitt II Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe
Artikel 34 Allgemeine Grundsätze
Artikel 35 Verfahrensgarantien
Artikel 36 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber
Artikel 37 Fristsetzung
Artikel 38 Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen
Artikel 39 Zuschlagskriterien
Artikel 40 Lebenszykluskostenrechnung
Titel III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen
Artikel 41 Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 42 Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit
Artikel 43 Beendigung von Konzessionen
Titel V Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG
Artikel 44 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG
Artikel 45 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG
Titel VI Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 47 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Überprüfung
Artikel 52 Inkrafttreten
Artikel 53 Adressaten
Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1
Anhang II Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3
Anhang III Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten
Anhang IV in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben
Anhang V in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben
I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben
II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben
Anhang VI in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)
Anhang VII in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben
Anhang VIII technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen
3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
Anhang X Dienstleistungen Gemäss Artikel 17
Anhang XI Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B
Anhang XII Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen
Anhang XIII in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Zu den Rechten des geistigen Eigentums gehören gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Marken, Gebrauchsmuster und geografische Angaben sowie Urheberrechte und damit verbundene Rechte.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 140/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates (Euratom) über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012 - 2013) KOM (2011) 71 endg.; Ratsdok. 7418/11
... (4) „neue Kenntnisse und Schutzrechte“: die Ergebnisse der einschlägigen indirekten Maßnahme, einschließlich Informationen, gleichgültig, ob sie schutzfähig sind oder nicht, darunter Urheberrechte, Rechte an Gebrauchs- oder Geschmacksmustern, Patentrechte, Sortenschutzrechte oder ähnliche Formen des Schutzes;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage
3. Inhalt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertraulichkeit
Kapitel II Beteiligung
Artikel 4 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Abschnitt 1 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze
Artikel 6 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 7 Unabhängigkeit
Artikel 8 Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern
Artikel 9 Alleiniger Teilnehmer
Artikel 10 Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern
Artikel 11 Weitere Voraussetzungen
Abschnitt 2 Verfahren
Unterabschnitt 1 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 12 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 13 Ausnahmen
Unterabschnitt 2 Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 14 Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 15 Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 16 Bestellung unabhängiger Experten
Unterabschnitt 3 Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen
Artikel 17 Allgemeine Bemerkungen
Artikel 18 Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung
Artikel 19 Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung
Artikel 20 Kündigungsbestimmungen
Artikel 21 Sonderbestimmungen
Artikel 22 Unterzeichnung und Beitritt
Unterabschnitt 4 Konsortien
Artikel 23 Konsortialvereinbarungen
Artikel 24 Koordinator
Artikel 25 Änderungen innerhalb des Konsortiums
Unterabschnitt 5 überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen
Artikel 26 Überwachung und Bewertung
Artikel 27 Zur Verfügung zu stellende Informationen
Abschnitt 3 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Unterabschnitt 1 Kostenerstattung Förderformen
Artikel 28 Förderfähigkeit
Artikel 29 Förderformen
Artikel 30 Erstattung erstattungsfähiger Kosten
Artikel 31 Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten
Artikel 32 Förderungshöchstgrenzen
Artikel 33 Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten
Artikel 34 Exzellenznetze
Unterabschnitt 2 Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen
Artikel 35 Auszahlung und Aufteilung
Artikel 36 Wiedereinziehung
Artikel 37 Risikoabdeckungsmechanismus
Kapitel III Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte
Abschnitt 1 neue Kenntnisse Schutzrechte
Artikel 38 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Unterabschnitt 1 Eigentum
Artikel 39 Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 40 Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 41 Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 42 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze
Unterabschnitt 2 Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung
Artikel 43 Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 44 Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft
Artikel 45 Nutzung und Verbreitung
Abschnitt 2 Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten
Artikel 46 Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte
Artikel 47 Grundsätze
Artikel 48 Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme
Artikel 49 Zugangsrechte für die Nutzung
Kapitel IV besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“
Artikel 50 Geltungsbereich
Artikel 51 Durchführung der Fusionsenergieforschung
Artikel 52 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 53
Anhang Teilnehmer-Garantiefonds
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Besonders wichtig ist die Frage, wie der Fluss von und die Vorteile aus Rechten an geistigem Eigentum (z.B. Patente, Geschmacksmusterrechte und Urheberrechte) gesteigert werden können. Während das EU-Patent dafür sorgen dürfte, dass die Kosten der Patentierung in Europa drastisch sinken, insbesondere für KMU, werden sich wirtschaftliche Vorteile aus der Verwertung von Rechten an geistigem Eigentum in innovativen Produkten und Dienstleistungen ergeben. Dies ist entscheidend für Branchen wie die Halbleiterindustrie und die Telekommunikation, wo Unternehmen viele vorhandene Technologien zusammenführen müssen und deshalb viele Rechte an geistigem Eigentum brauchen.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 259/10
... " sind, wenn sie unter Entfernung oder Überwindung, also der bewussten Beseitigung blickschützender Vorrichtungen, wie beispielsweise Hecken oder Mauern, erhoben werden. Ausschlaggebend für diese Bewertung ist der Umstand, dass in den genannten Fällen eine Perspektive gewählt wird, die derjenigen eines typischen Benutzers des öffentlich zugänglichen Verkehrsraums nicht mehr entspricht. Die hier gewählte Lösung beachtet den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Sie steht zum einen im Einklang mit dem urheberrechtlich Prinzip der Panoramafreiheit (§ 59
Drucksache 306/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... 10. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, zur Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung vorzulegen. Eine europaweite Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte befürwortet der Bundesrat aber nur insoweit, als diese unabweisbar ist, um den Zugang zu Online-Inhalten zu erleichtern. Er erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahme vom 14. März 2008 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt - BR-Drucksache 47/08 (Beschluss), Ziffer 5. Jedenfalls außerhalb des Online-Bereichs ist ein Bedürfnis für eine paneuropäische Lizenzierung nicht ersichtlich. Auch bei der Ausgestaltung im Online-Bereich gilt es im Auge zu behalten, dass eine europaweite Lizenzierung durch einzelne Verwertungsgesellschaften zu einer Konzentration von Verwertungsgesellschaften und damit zum Verlust kultureller Vielfalt führen kann.
Drucksache 323/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... " bedeutet Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden. Der Ausdruck "
Drucksache 306/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... 10. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, zur Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung vorzulegen. Eine europaweite Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte befürwortet der Bundesrat aber nur insoweit, als diese unabweisbar ist, um den Zugang zu Online-Inhalten zu erleichtern. Er erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahme vom 14. März 2008 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt - BR-Drucksache 47/08 (Beschluss), Ziffer 5. Jedenfalls außerhalb des Online-Bereichs ist ein Bedürfnis für eine paneuropäische Lizenzierung nicht ersichtlich. Auch bei der Ausgestaltung im Online-Bereich gilt es im Auge zu behalten, dass eine europaweite Lizenzierung durch einzelne Verwertungsgesellschaften zu einer Konzentration von Verwertungsgesellschaften und damit zum Verlust kultureller Vielfalt führen kann.
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... • Schlüsselaktion 1: Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 259/10 (Beschluss)
... ) zu beachten. Werden Bildaufnahmen von einzelnen natürlichen Personen erstellt und in einer für Dritte erkennbaren Form verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt, gelten außerdem die §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume durch Videokameras ist nur nach Maßgabe des § 6b BDSG zulässig. Die genannten Bestimmungen sollen die Betroffenen davor schützen, dass sie beim Umgang mit ihren persönlichen Daten in ihrem Persönlichkeitsrecht und insbesondere in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt werden. Die Vorschriften gewährleisten durch die im Einzelfall vorzunehmende Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle und den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen am Ausschluss der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten und ihrer Bildaufnahmen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz ihres Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 679/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... "3. bei Einkünften, die aus Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, herrühren, sowie bei Einkünften, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler über einen begrenzten Zeitraum vertraglich zu verpflichten (§ 49 Absatz 1 Nummer 2, 3, 6 und 9),".
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 50f Bußgeldvorschriften
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 36 Endbestände
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 6 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Artikel 10 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 9 Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung
Artikel 13 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
§ 5 Hilfsmerkmale
Artikel 16 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 19 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 21 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 22 Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 24 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes
Artikel 26 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 30 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 31 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
§ 4 Zuschlagsatz
Artikel 32 Inkrafttreten
Drucksache 733/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo
... – unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und die Resolution 1888 (2009) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten, in der die Verantwortung aller Staaten dafür betont wird, dass der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird und die Urheber von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch im Zusammenhang mit sexueller und sonstiger Gewalt gegen Frauen und Mädchen, strafrechtlich verfolgt werden,
Drucksache 264/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass den meist freiberuflich tätigen Urhebern und Interpreten als schöpferischem Kern der Kreativwirtschaft besondere Bedeutung zukommt. Ungeachtet ihrer herausragenden Rolle als Produzenten kultureller Inhalte und unabhängig von ihrer künstlerischen Exzellenz leben insbesondere viele Künstlerinnen und Künstler in wirtschaftlich prekären Verhältnissen. Der angekündigten Leitinitiative der Kommission im Bereich des intellektuellen Eigentums sieht der Bundesrat auch aus dieser Perspektive mit Erwartung entgegen.
Drucksache 201/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Königreich Marokko, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, Neuseeland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Republik Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA )
... Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Bekämpfung der Produktfälschung und -piraterie sind bereits wegen der hohen wirtschaftlichen Schäden, die durch Verletzungen geistigen Eigentums und Produktfälschung bzw. -piraterie entstehen, ein zentrales Anliegen der EU, der USA und der weiteren an ACTA beteiligten Staaten. So ist ein effektiver Schutz des geistigen Eigentums und von Urheberrechten ein wichtiger Bestandteil der Innovationsförderung. Daher teilt der Bundesrat grundsätzlich das Bestreben, hierzu völkerrechtliche Abkommen abzuschließen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Königreich Marokko, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, Neuseeland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Republik Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA)
Drucksache 264/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass den meist freiberuflich tätigen Urhebern und Interpreten als schöpferischem Kern der Kreativwirtschaft besondere Bedeutung zukommt. Ungeachtet ihrer herausragenden Rolle als Produzenten kultureller Inhalte und unabhängig von ihrer künstlerischen Exzellenz leben insbesondere viele Künstlerinnen und Künstler in wirtschaftlich prekären Verhältnissen. Der angekündigten Leitinitiative der Kommission im Bereich des intellektuellen Eigentums sieht der Bundesrat auch aus dieser Perspektive mit Erwartung entgegen.
Drucksache 92/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2010 zu den jüngsten Angriffen auf christliche Gemeinschaften Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 200876 - vom 11. Februar 2010.
... 3. begrüßt die Bemühungen der ägyptischen Behörden zur Ermittlung der Urheber und der Ausführenden des Überfalls vom 6. Januar 2010; fordert die ägyptische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Personen, die für diesen und für andere Gewaltakte gegen koptische Christen oder andere Minderheiten die Verantwortung tragen, vor Gericht gestellt und in einem ordnungsgemäßen Verfahren verurteilt werden;
Drucksache 447/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu dem israelischen Militäreinsatz gegen den humanitären Schiffsverband und der Blockade des Gaza-Streifens
... 5. fordert, dass alle Angriffe auf Israel unverzüglich eingestellt werden, und weist warnend darauf hin, dass deren Urheber voll und ganz zu ihrer Verantwortung werden stehen müssen;
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... Ziel der Speicherung ist die Ermittlung der Urheberschaft durch Zusammenführung mit früheren Schreibleistungen eines unbekannten oder bekannten Schreibers auf der Basis der Handschrift. Jede Handschrift kann durch unveränderliche Merkmale einer bestimmten Person zugeordnet werden. Bei Erpressungen oder Bedrohungslagen kann somit durch den Abgleich dieser Merkmale ein Tatverdacht begründet oder entkräftet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)
§ 1 Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale
§ 2 Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind
§ 3 Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4 Personenbezogene Daten sonstiger Personen
§ 5 Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind
§ 6 Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
§ 7 Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen
§ 8 Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten
§ 9 Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10 Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle
§ 11 Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle
Artikel 2 Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummern 6 bis 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Satz 2:
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Satz 2:
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2:
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Satz 2:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Rahmenrichtlinie über die Verwaltung von Urheberrechten vorschlagen mit dem Ziel, durch eine Verbesserung von Governance, Transparenz und elektronischer Urheberrechteverwaltung Online -Inhalte leichter zugänglich zu machen. Außerdem wird die Kommission eine Richtlinie über verwaiste Werke vorschlagen.
Drucksache 851/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
... Urheberrechtsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
3 Vollzugsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1560: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Drucksache 259/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz es - Antrag der Länder Hamburg und Saarland -
... ) zu beachten. Werden Bildaufnahmen von einzelnen natürlichen Personen erstellt und in einer für Dritte erkennbaren Form verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt, gelten außerdem die §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume durch Videokameras ist nur nach Maßgabe des § 6b BDSG zulässig. Die genannten Bestimmungen sollen die Betroffenen davor schützen, dass sie beim Umgang mit ihren persönlichen Daten in ihrem Persönlichkeitsrecht und insbesondere in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt werden. Die Vorschriften gewährleisten durch die im Einzelfall vorzunehmende Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle und den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen am Ausschluss der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten und ihrer Bildaufnahmen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz ihres Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 30a folgende Angabe eingefügt:
2. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt:
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
3. § 43 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
4. Der Wirtschaftsausschuss
2 C.
Drucksache 861/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... (3) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Lizenzgebühren“ bedeutet Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematografischer Filme, von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden.
Drucksache 543/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft und schützt auch beleidigende, verstörende oder schockierende Meinungen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Juli 1986, Lingens gegen Österreich). Allerdings wird dieses Grundrecht nicht absolut und uneingeschränkt gewährt (Artikel 10 Absatz 2 EMRK). Es findet daher seine Grenzen, wo nicht nur Kritik geübt, sondern zu gewalttätigen terroristischen Handlungen angestiftet wird. Die Vorschrift setzt dabei aber voraus, dass die Umstände der Aufforderung, wie etwa der Adressatenkreis oder die Stellung des Urhebers, die Gefahr begründen, dass eine oder mehrere terroristische Straftaten begangen werden könnten. Vom Anwendungsbereich erfasst sind nur öffentliche Aufforderungen, insbesondere mittels gedruckter Publikationen, anderer Massenmedien, öffentlicher Ansprachen oder Internet (Chatrooms, Diskussionsforen, E-Mail).
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Schaffung eines klaren und verlässlichen Rahmens für grenzüberschreitend tätige Verwertungsgesellschaften, die für die Verwaltung von Urheberrechten verantwortlich sind. Werden künftig mehr Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten, so erweitert sich auch das Angebotsspektrum für die Kunden.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 201/10
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten, Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Königreich Marokko, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, Neuseeland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Republik Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA )
... Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Bekämpfung der Produktfälschung und Produktpiraterie sind bereits wegen der hohen wirtschaftlichen Schäden, die durch Verletzungen geistigen Eigentums und Produktfälschung bzw. –piraterie entstehen, ein zentrales Anliegen der EU, der USA und der weiteren an ACTA beteiligten Staaten. So ist ein effektiver Schutz des geistigen Eigentums und von Urheberrechten ein wichtiger Bestandteil der Innovationsförderung. Daher teilt der Bundesrat grundsätzlich das Bestreben, hierzu völkerrechtliche Abkommen abzuschließen.
Drucksache 264/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft
Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien
1. Politischer Kontext, Thematik und Ziele des Grünbuchs
2. Kulturelle Diversität, der digitale Paradigmenwechsel und die Globalisierung: Wichtige Triebkräfte für die weitere Entwicklung der KKI
3. Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
3.1. Mehr Raum zum Experimentieren, für Innovation und Unternehmergeist in der Kultur- und Kreativbranche
3.2. Bessere Abstimmung des Kompetenzenbedarfs der KKI
3.3. Zugang zu Kapital
4. Lokale und regionale Entwicklung als Startrampe für weltweiten Erfolg
4.1. Die lokale und regionale Dimension
4.2. Mobilität und Zirkulation kultureller und kreativer Werke
4.3. Kultureller Austausch und internationaler Handel
5. Auf dem Weg zu einer kreativen Wirtschaft: die Externen Effekte der KKI
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... Um die uneingeschränkte Einhaltung des EU-Rechts zu gewährleisten, müssen Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Sanktionen können als wirksam betrachtet werden, wenn sie die Einhaltung des EU-Rechts sicherstellen können, als verhältnismäßig, wenn sie der Schwere des Verstoßes angemessen sind und nicht über das zur Erreichung der verfolgten Ziele notwendige Maß hinausgehen, und als abschreckend, wenn sie schwer genug sind, um einen Urheber von einem weiteren Verstoß und andere potenzielle Rechtsbrecher von einem erstmaligen Verstoß abhalten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor
2.1. Schlüsselbegriffe
2.2. Der EU-Rechtsrahmen
3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen
3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen
3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen
4. VORGESCHLAGENE Massnahmen
4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen
4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung
• Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen
• Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen
• Ausreichend hohe Bußgelder
• Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute
• Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen
• Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße
• Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 421/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" (2010/2013(INI))
... 28. betont die Bedeutung der Integration der neuen Technologien in die Lehrprogramme als wichtige Unterrichtsmittel in einem modernen Bildungssystem; unterstützt das Konzept, Kindern bereits in einem frühen Alter unter fachkundiger Anleitung Fähigkeiten für einen verantwortungsbewussten und selbstkritischen Umgang mit Medieninhalten und insbesondere mit dem Internet zu vermitteln, und erachtet es für wesentlich, die Kinder für Fragen der Wahrung der Privatsphäre, des Schutzes personenbezogener Daten und der Beachtung des Urheberrechts zu sensibilisieren;
Drucksache 75/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Schließlich gibt es eine Reihe übergeordneter Förderbereiche, die einer bundesweiten Regelung bedürfen. Dazu gehören die Förderung des Auslandsvertriebs durch German Films, die Unterstützung zentraler Marketingmaßnahmen durch die Zukunft Kino Marketing (ZKM), die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Förderung von Koproduktionen mit Produzenten aus anderen Staaten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 67 Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen
§ 67b Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter
§ 73 Übergangsregelungen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Gesetzgebungszuständigkeit und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Sonstige Kosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 20
Zu § 25
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67b
Zu § 70
Zu § 73
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1100: Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Drucksache 18/10
... Erwerb, Veräußerung und Nutzung von Urheberrechten, Erfindungen, Verfahren und sonstigen Rechten
Drucksache 180/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010) 94 endg.
... - Internetsperren sind kein angemessenes Mittel. Zum Ersten setzen sie nicht unmittelbar beim Verantwortlichen an. Wenn die Richtlinie die bedingungslose Sperrung von kinderpornografischen Inhalten vorsieht, widerspricht sie dem Prinzip der gestuften Verantwortlichkeit, wonach ein Nicht-Verantwortlicher allenfalls nachrangig haftet. Zum Zweiten erfassen Sperrungen in der Regel auch eine ganze Bandbreite legaler Inhalte, deren Urheber in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit empfindlich verletzt würden. Und zum Dritten ist der Aufbau einer "
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensinnovationen (d.h. Einführung eines einheitlichen EU-Patents und eines Patentgerichts, Modernisierung des urheber- und markenrechtlichen Rahmens, verbesserter Schutz der Rechte an geistigem Eigentum für KMU, beschleunigte Einführung interoperabler Normen, erleichterter Zugang zu Kapital und uneingeschränkte Nutzung nachfragebezogener politischer Maßnahmen, z.B. durch die öffentliche Auftragsvergabe und intelligente Regulierung) die Einführung "
Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... – der barrierefreie Zugang zu Organisationen, Aktivitäten, Veranstaltungen, Begegnungen, Waren und Dienstleistungen, auch audiovisuellen, in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Erholung verbessert wird; die Teilnahme an Sportaktivitäten und die Organisation von behindertenspezifischen Aktivitäten gefördert werden; geprüft wird, wie die Verwendung von Gebärdensprachen und Brailleschrift im Umgang mit den EU-Behörden erleichtert werden kann; die Frage des barrierefreien Zugangs zu Wahlen aufgegriffen wird, damit die Ausübung des Wahlrechts der EU-Bürger/innen erleichtert wird; die grenzüberschreitende Übermittlung von urheberrechtlich geschützten Werken in zugänglichen Formaten gefördert wird; die Nutzung der in der Richtlinie über das Urheberrecht12 niedergelegten Ausnahmeregelungen gefördert wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele MAßNAHMEN
2.1. Aktionsbereiche
1. Zugänglichkeit
2. Teilhabe
3. Gleichstellung
4. Beschäftigung
5. Allgemeine und berufliche Bildung
6. Sozialer Schutz
7. Gesundheit
8. Maßnahmen im Außenbereich
2.2. Durchführung der Strategie
1. Bewusstseinsbildung
2. Finanzielle Unterstützung
3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung
4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen
3. Schlussfolgerung
Drucksache 65/3/09
Antrag des Saarlandes
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
... " Verfahrenserledigung mit dem nicht nur privaten, sondern durchaus auch öffentlichen Interesse an einer effektiven Schadenswiedergutmachung des Opfers im Rahmen des Strafverfahrens zu verbinden. Dies eröffnet im Rahmen der gesetzlichen Regelung der Verfahrensabsprache die Chance, das im Gerichtsalltag wenig genutzte Instrument des Adhäsionsverfahrens im Interesse des Opferschutzes zu effektivieren und - in geeigneten Fällen - zum Gegenstand der Verfahrensabsprache zu machen. Dies wird im Ergebnis dazu führen, dass etliche Zivilprozesse, gegebenenfalls sogar auf Gebieten wie dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht (vgl. § 395 Absatz 2
Drucksache 730/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken KOM (2009) 344 endg.; Ratsdok. 13322/09
... (3) Die Kommission erklärte in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbesserung der Effizienz der europäischen Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres und die Steigerung ihrer Interoperabilität sowie der Synergien zwischen ihnen3 vom 24. November 2005, dass die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden in genau bestimmten Fällen Zugang zu EURODAC erhalten könnten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Urheber einer schweren Straftat einen Asylantrag gestellt hat. In der Mitteilung stellt die Kommission auch fest, dass diese Datenbanken nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur abgefragt werden dürfen, wenn ein überwiegendes öffentliches Sicherheitsinteresse besteht, d.h. wenn die von dem Straftäter oder Terroristen begangene Straftat so verwerflich ist, dass die Abfrage einer Datenbank, in der Personen ohne kriminelle Vergangenheit registriert sind, gerechtfertigt ist; die Schwelle für die Abfrage von EURODAC durch die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden müsse deshalb stets signifikant höher angesetzt sein als die Schwelle für die Abfrage strafrechtlicher Datenbanken(4) Darüber hinaus kommt Europol im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Ermittlungsarbeit zur grenzüberschreitenden Kriminalität eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Kriminalitätsprävention sowie der Analysen und Ermittlungen in Straftaten auf Unionsebene zu. Daher sollte Europol im Einklang mit dem Beschluss 2009/371/JI4 über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol) bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ebenfalls Zugang zu den EURODAC-Daten haben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benannte Behörden
Artikel 4 Prüfstellen
Artikel 5 Europol
Kapitel II Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten
Artikel 6 Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten
Artikel 7 Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten
Artikel 8 Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten
Artikel 9 Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen
Kapitel III Datenschutz
Artikel 10 Datenschutz
Artikel 11 Datensicherheit
Artikel 12 Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen
Artikel 13 Protokollierung und Dokumentierung
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 14 Kosten
Artikel 15 Sanktionen
Artikel 16 Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen
Artikel 17 Überwachung und Bewertung
Artikel 18 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 195/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... Angesichts des aktuellen Wirtschaftsklimas muss zusätzliche Energie für die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie mobilisiert werden, und zwar sowohl von den Zollbehörden als auch im Wege der internationalen Zusammenarbeit. Die Anstrengungen im Hinblick auf die Schaffung eines Gemeinschaftspatents und eines Patentgerichtssystems werden weiter vorangetrieben. Analog dazu sollten die Systeme für Urheberrecht und Markenrecht dahingehend modernisiert werden, dass sie dem Bedarf von Wirtschaft und Verbrauchern gerecht werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010
2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Bürgernahe Politik
2.4. Europa als Partner in der Welt
2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz
3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010
3.1. Personelle Ressourcen
3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4
Drucksache 95/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt (2008/2129(INI))
... 14. empfiehlt, dass Medienerziehung auch über urheberrechtliche Gesichtspunkte der Mediennutzung und über die Bedeutung der Achtung der Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere im Hinblick auf das Internet, informieren und über Datensicherheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmtheit aufklären sollte; betont die Notwendigkeit, den Nutzern neuer Medienkompetenzen die potenziellen Gefahren betreffend die Informationssicherheit und die Sicherheit personenbezogener Daten sowie die Risiken im Zusammenhang mit Gewalt im Internet bewusst zu machen;
Drucksache 272/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung der Kommission in Kapitel 2.5 Absatz 2 Satz 5 nicht, wonach diese Ziele mit der Schaffung eines Gemeinschaftspatents unterstützt werden müssten. In Europa sind Computerprogramme gegenwärtig durch das Urheberrecht geschützt und grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dessen ungeachtet hat das Europäische Patentamt (EPA) in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Softwarepatente erteilt. Schätzungen gehen von bis zu 50 000 erteilten Softwarepatenten aus. Damit wurde ein scheinbarer Handlungsdruck geschaffen.
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... M. in der Erwägung, dass die Punkte zur Anerkennung, zum angemessenen und wirksamen Schutz, zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in gebührender Weise zu berücksichtigen sind, einschließlich Patente, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, geografische Angaben (einschließlich Ursprungsbezeichnungen), gewerbliche Muster und Topographien integrierter Schaltkreise,
Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... 20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sich mit neuem Elan dafür einzusetzen, dass Produktfälschungen unterbunden und bekämpft werden, und zwar sowohl mittels einer angemessenen internen Politik als auch durch multilaterale internationale Initiativen (z.B. das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA)) und bilaterale internationale Initiativen (neue Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten), die die negativen Auswirkungen der Produktfälschungen auf KMU gebührend berücksichtigen; betont, dass für KMU der Schutz geografischer Angaben und der Patentrechte mindestens gleich wichtig ist wie der Schutz von Handelsmarken und Urheberrechten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die hohen Datenschutzstandards in der Europäischen Union durch diese Maßnahmen nicht verletzt werden;
Drucksache 440/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... 9 Zu den Rechten des geistigen Eigentums zählt auch das Urheberrecht, das hier jedoch nicht behandelt wird. Da es sich nicht um ein eintragungspflichtiges Recht handelt, fällt es nicht unter die Vorschriften über die ausschließliche Zuständigkeit der Verordnung.
Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren
Frage 1:
2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem
Frage 2:
3. Gerichtsstandsvereinbarungen
Frage 3:
4. Gewerblicher Rechtsschutz
Frage 4:
5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Frage 5:
6. Einstweilige Maßnahmen
Frage 6:
7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit
Frage 7:
8. Sonstiges
8.1. Anwendungsbereich
8.2. Zuständigkeit
8.3. Anerkennung und Vollstreckung
Frage 8:
Drucksache 66/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
... Um einen hinreichenden Beweiswert der Eingangsbestätigung zu erreichen, ist deren Urheberschaft nach Satz 5 durch eine elektronische Signatur zu dokumentieren und ihr Inhalt gegen Verfälschungen zu schützen. Die qualifizierte und die fortgeschrittene elektronische Signatur erscheinen für diesen Zweck jedoch nicht ohne weiteres geeignet, da diese jeweils einer natürlichen Person zugeordnet sind, während der Vorgang der Erstellung von Eingangsbestätigungen für elektronische Nachrichten zweckmäßigerweise automatisiert ablaufen wird. Sichergestellt werden sollte jedoch, dass die eingesetzte Signaturtechnik eine ähnlich sichere Zuordnung zu der Empfangseinrichtung des Grundbuchamts ermöglicht, wie dies bei qualifizierten elektronischen Signaturen für die Zuordnung zu einer natürlichen Person der Fall ist. Dies wird nach dem gegenwärtigen Stand der Technik den Einsatz digitaler Zertifikate und einer Public-Key-Infrastruktur unter Verwendung asymmetrischer Verschlüsselung erfordern. Im Streitfall erleichtert die Signatur der Eingangsbestätigung der einreichenden Person, den Beweis des Eingangs zu führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Grundbuchordnung
§ 12b
§ 32
Achter Abschnitt
§ 135 Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen
§ 136 Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt
§ 137 Form elektronischer Dokumente
§ 138 Übertragung von Dokumenten
§ 139 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf
§ 140 Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen
§ 141 Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz
Artikel 2 Änderung der Grundbuchverfügung
Abschnitt XV Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte
§ 94 Grundsatz
§ 95 Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben
§ 96 Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte
§ 97 Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form
§ 98 Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate
§ 99 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf
§ 100 Wiederherstellung des Grundakteninhalts
§ 101 Ausführungsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 4 Änderungen sonstigen Bundesrechts
§ 70
§ 113
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
1. Einleitung
2. Elektronischer Rechtsverkehr
3. Elektronische Grundakte
4. Gebühren für den Grundbuchabruf
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Elektronischer Rechtsverkehr
2. Elektronische Grundakte
3. Gebühren für den Grundbuchabruf
4. Sonstige Regelungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
V. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Verwaltung
VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO
1. Andere Lösungsmöglichkeiten
3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4. Vereinbarkeit mit EU-Recht
5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen
6. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 135
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 136
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 137
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 138
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 139
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 140
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 141
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 94
Zu § 95
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 100
Zu § 101
Zu den Nummern 9 bis 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... 30. fordert die Kommission auf, auf ihrer Website Informationen über die Verbraucherrechte beim internationalen Online-Handel zu veröffentlichen, die sich insbesondere auf vertragliche Fragen, den Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken, den Schutz der Privatsphäre und das Urheberrecht konzentrieren.
Drucksache 108/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zur Lage in Simbabwe
... 4. verurteilt scharf die anhaltende Gewalt des Regimes von Robert Mugabe gegen Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung für demokratischen Wandel; ist empört über die jüngste Welle von Entführungen von Menschenrechtsaktivisten und fordert die sofortige Freilassung von Jestina Mukoko, der Leiterin des Friedensprojekts für Simbabwe (ZPP), von Zacharia Nkomo, dem Bruder des führenden Menschenrechtsanwalts Harrison Nkomo, von Broderick Takawira, einem Koordinator des Friedensprojekts für Simbabwe in der Provinz, von Pascal Gonzo, einem für das Friedensprojekt für Simbabwe tätigen Fahrer, sowie von einer Reihe von Mitgliedern der Bewegung für demokratischen Wandel und der Zivilgesellschaft; fordert, dass die Urheber dieser Entführungen zur Rechenschaft gezogen werden;
Drucksache 69/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... " benötigt wird. Stattdessen sollte der zitierte Halbsatz zur Verbreitung in Absatz 1 entfallen. Dadurch würde zugleich die naheliegende Umgehungsmöglichkeit vermieden, dass ein im Inland ansässiger Verfasser seine Schrift auf einer neutralen Seite im Internet zugänglich macht, auf die dann im Ausland beheimatete extremistische Webseiten verlinken. Für diese Verlinkung könnte der Urheber der Schrift nicht verantwortlich gemacht werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 1 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 3 StGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 3 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a und § 91 StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1 StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1a - neu - StGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 91 Absatz 1 Nummer 1 StGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 129 Absatz 1 StGB Nummer 5b - neu - § 129a Absatz 5 Satz 2 StGB
12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 StPO
13. Zu Artikel 4 Absatz 5 Nummer 2 § 54 Nummer 5b Halbsatz 2 AufenthG
Drucksache 272/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung der Kommission in Kapitel 2.5 Absatz 2 Satz 5 nicht, wonach diese Ziele mit der Schaffung eines Gemeinschaftspatents unterstützt werden müssten. In Europa sind Computerprogramme gegenwärtig durch das Urheberrecht geschützt und grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dessen ungeachtet hat das Europäische Patentamt (EPA) in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Softwarepatente erteilt. Schätzungen gehen von bis zu 50 000 erteilten Softwarepatenten aus. Damit wurde ein scheinbarer Handlungsdruck geschaffen.
Drucksache 144/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu Srebrenica
... 1. gedenkt aller Menschen, die während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien Opfer von Gewalttaten wurden, und zollt ihnen Respekt; spricht den Angehörigen der Opfer, die oftmals keine endgültige Gewissheit über das Schicksal ihrer Verwandten haben, sein Mitgefühl aus und bekundet seine Solidarität mit ihnen; erkennt an, dass der anhaltende Schmerz noch dadurch vergrößert wird, dass die Urheber dieser Taten bislang nicht vor Gericht gestellt wurden;
Drucksache 168/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... es der codierte Zeichensatz der ISO/IEC 8859-15 zu entsprechen hat und entsprechend der Vorgabe der zentralen Stelle an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen ist. Es handelt sich um einen offenen Standard, an dessen Fortschreibung sich jeder beteiligen kann und der kostengünstig verfügbar ist, da er nicht urheberrechtlich geschützt ist.
Drucksache 178/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... geschaffen. Seither wird den Opfern überwiegend schwerwiegender Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter als Verfahrensbeteiligten eine besondere Stellung eingeräumt, um ihre speziellen Bedürfnisse besser vertreten zu können. Die Nebenklagebefugnis steht zudem denjenigen zu, die ein Klageerzwingungsverfahren betrieben haben, und deren gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte verletzt wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 57
§ 68
§ 68b
§ 154f
§ 395
§ 397
§ 397a
§ 406f
§ 406h
§ 473a
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Grundzüge der Reform
1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren
a. Nebenklage und Opferanwalt
b. Verletztenbeistand
c. Informationspflichten gegenüber Verletzten
d. Anzeige von Auslandsstraftaten
2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen
3. Stärkung der Rechte von Zeugen
III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 7
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
Drucksache 641/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... es, § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie und den §§ 16 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... 75. vertritt die Auffassung, dass etwaige neue Rechtsvorschriften, beispielsweise zur Verhinderung von Zahlungsverzögerungen und in den Bereichen Urheberrecht, Unternehmensrecht und Wettbewerbsrecht (wie die Vorschriften über die Erleichterung der Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit Rechtsstreiten wegen wettbewerbswidrigem Verhalten oder die aus der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen abgeleiteten Vorschriften), KMU nicht benachteiligen, sondern die Bereitstellung von Dienstleistungen durch KMU im Binnenmarkt begünstigen sollten;
Drucksache 730/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken KOM (2009) 344 endg.; Ratsdok. 13322/09
... Ein solcher Nachweis wäre allerdings zur Rechtfertigung des beabsichtigten Datenabgleichs, der die von EURODAC erfassten Personen unter den Generalverdacht stellt, potenzielle Urheber schwerwiegender Straftaten zu sein, erforderlich, um die Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme beurteilen zu können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Daten in EURODAC ursprünglich für gänzlich andere Zwecke, nämlich der Verhinderung mehrfach in der EU gestellter Asylanträge, erfasst worden sind.
Drucksache 780/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... 4. Die Änderung oder der Widerruf einer solchen Rechtswahl durch ihren Urheber muss den Formvorschriften für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes wegen entsprechen.
Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... 6. stellt fest, dass die Regierung nach einer Reihe von Versuchen, die Parlamentswahlen vom 1. Juni 2008 insbesondere im Nordwesten des Landes zu stören, mit der Wiederholung eines Teils der Wahlen und der effizienten Beobachtung der Verfahren wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen hat, um korrekte Wahlergebnisse herbeizuführen; begrüßt die Einleitung von Gerichtsverfahren mit dem Ziel der Bestrafung der Urheber der bei der Wahl festgestellten Unregelmäßigkeiten; begrüßt die Annahme von Änderungen des Wahlgesetzes, die weitgehend im Einklang mit den Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte stehen, und vertraut darauf, dass alles Erdenkliche getan wird, um Versuche der Störung kommender Wahlen, etwa der Präsidentschafts- und Lokalwahlen im März 2009, zu verhindern;
Drucksache 654/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Modernisierung der IKT-Normung in der EU - der Weg in die Zukunft KOM (2009) 324 endg.; Ratsdok. 11909/09
... Generell ist nach der europäischen Normungspolitik die Nutzung urheberrechtlich geschützter herstellereigener Technologien in Normen erlaubt. Den EU-Wettbewerbsvorschriften zufolge darf es durch die Normung nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs kommen, und für Normen sollten diskriminierungsfreie, offene und transparente Verfahren gelten12. Normen, die ohne Auflagen erhältlich sind und von allen interessierten Kreisen angewendet werden können, ermöglichen einen wirksamen Wettbewerb.
Drucksache 783/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2009) 532 endg.; Ratsdok. 14800/09
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2009)
Drucksache 184/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... " bedeutet Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren, für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden. Der Ausdruck "
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.