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"Unterhalts- und Einsatzkosten"
Drucksache 323/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz KOM (2005) 137 endg.; Ratsdok. 8430/05
... Dieses Vorhaben ist mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 14. Mai 2004 und 24. September 2004 (BR-Drucksachen 280/04 (Beschluss) und 280/04 (Beschluss) (2)) nicht vereinbar. Im letztgenannten Beschluss hat der Bundesrat unter Ziffer 3 seine Auffassung bekräftigt, dass einsatzleitende operative Befugnisse der EU, EU-eigene Einheiten und einheitliche EU-Uniformen (abgesehen von Kennzeichnungen wie z.B. Armbinden) von deutscher Seite abgelehnt werden müssen. Die Einsatzleitung müsse stets der jeweils betroffene Mitgliedstaat selbst ausüben. Ferner müssten die von den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Einheiten der jeweiligen Einsatzleitung vor Ort unterstellt werden. Die Aufstellung von EU-Katastrophenschutzeinheiten wäre zudem mit sehr hohen Unterhalts- und Einsatzkosten verbunden. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 14. Mai 2004 eingenommene Haltung, dass das Verfahren sich an dem Vorbild der im Mai 2004 beschlossenen länderübergreifenden Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands orientieren sollte. Danach können die von den Ländern in diesem Rahmen ohnehin festzulegenden Einsatzkontingente auch EU-weit eingesetzt werden.
Drucksache 323/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz KOM (2005) 137 endg.; Ratsdok. 8430/05
... Dieses Vorhaben ist mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 14. Mai 2004 und 24. September 2004 (BR-Drucksachen 280/04 (Beschluss) und 280/04 (Beschluss) (2)) nicht vereinbar. Im letztgenannten Beschluss hat der Bundesrat unter Ziffer 3 seine Auffassung bekräftigt, dass einsatzleitende operative Befugnisse der EU, EU-eigene Einheiten und einheitliche EU-Uniformen (abgesehen von Kennzeichnungen wie z.B. Armbinden) von deutscher Seite abgelehnt werden müssen. Die Einsatzleitung müsse stets der jeweils betroffene Mitgliedstaat selbst ausüben. Ferner müssten die von den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Einheiten der jeweiligen Einsatzleitung vor Ort unterstellt werden. Die Aufstellung von EU-Katastrophenschutzeinheiten wäre zudem mit sehr hohen Unterhalts- und Einsatzkosten verbunden. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 14. Mai 2004 eingenommene Haltung, dass das Verfahren sich an dem Vorbild der im Mai 2004 beschlossenen länderübergreifenden Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands orientieren sollte. Danach können die von den Ländern in diesem Rahmen ohnehin festzulegenden Einsatzkontingente auch EU-weit eingesetzt werden.
Drucksache 312/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung der Reaktion der Europäischen Union auf Katastrophen und Krisen in Drittländern" KOM (2005) 153 endg.; Ratsdok. 8382/05
... 3. Der Bundesrat hält jedoch insgesamt das zum Katastrophenschutz vorgeschlagene Verfahren in der vorgelegten Fassung nicht für akzeptabel. Dies gilt vor allem für die Einführung von Bereitschaftsmodulen, die auf ein Hilfeersuchen hin unverzüglich entsandt werden sollen. Dieses Vorhaben ist mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 14. Mai und 24. September 2004 (BR-Drucksache 280/04 (Beschluss) und 280/04 (Beschluss) (2)) nicht vereinbar. Im letztgenannten Beschluss hat der Bundesrat unter Ziffer 3 seine Auffassung bekräftigt, dass einsatzleitende operative Befugnisse der EU, EU-eigene Einheiten und einheitliche EU-Uniformen (abgesehen von Kennzeichnungen wie z.B. Armbinden) von deutscher Seite abgelehnt werden müssen. Die Einsatzleitung müsse stets der jeweils betroffene Mitgliedstaat selbst ausüben. Ferner müssten die von den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Einheiten der jeweiligen Einsatzleitung vor Ort unterstellt werden. Die Aufstellung von EU-Katastrophenschutzeinheiten wäre zudem mit sehr hohen Unterhalts- und Einsatzkosten verbunden. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 14. Mai 2004 eingenommene Haltung, dass das Verfahren sich an dem Vorbild der im Mai 2004 beschlossenen länderübergreifenden Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands orientieren sollte. Danach können die von den Ländern in diesem Rahmen ohnehin festzulegenden Einsatzkontingente auch EU-weit eingesetzt werden.
Drucksache 312/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung der Reaktion der Europäischen Union auf Katastrophen und Krisen in Drittländern" KOM (2005) 153 endg.; Ratsdok. 8382/05
... 3. Der Bundesrat hält jedoch insgesamt das zum Katastrophenschutz vorgeschlagene Verfahren in der vorgelegten Fassung nicht für akzeptabel. Dies gilt vor allem für die Einführung von Bereitschaftsmodulen, die auf ein Hilfeersuchen hin unverzüglich entsandt werden sollen. Dieses Vorhaben ist mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 14. Mai und 24. September 2004 (BR-Drucksache 280/04 (Beschluss) und 280/04 (Beschluss) (2)) nicht vereinbar. Im letztgenannten Beschluss hat der Bundesrat unter Ziffer 3 seine Auffassung bekräftigt, dass einsatzleitende operative Befugnisse der EU, EU-eigene Einheiten und einheitliche EU-Uniformen (abgesehen von Kennzeichnungen wie z.B. Armbinden) von deutscher Seite abgelehnt werden müssen. Die Einsatzleitung müsse stets der jeweils betroffene Mitgliedstaat selbst ausüben. Ferner müssten die von den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Einheiten der jeweiligen Einsatzleitung vor Ort unterstellt werden. Die Aufstellung von EU-Katastrophenschutzeinheiten wäre zudem mit sehr hohen Unterhalts- und Einsatzkosten verbunden. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 14. Mai 2004 eingenommene Haltung, dass das Verfahren sich an dem Vorbild der im Mai 2004 beschlossenen länderübergreifenden Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands orientieren sollte. Danach können die von den Ländern in diesem Rahmen ohnehin festzulegenden Einsatzkontingente auch EU-weit eingesetzt werden.
Drucksache 280/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... Auch auf lange Sicht und unter Berücksichtigung der Kompetenzen nach dem Entwurf der EU-Verfassung ist die Aufstellung eigener Katastrophenschutzeinheiten abzulehnen. Solche Einheiten könnten nur mit sehr hohen Unterhalts- und Einsatzkosten und nur für spezielle Notfälle betrieben werden. Vielmehr wäre es aus finanziellen Gründen sinnvoller, die Einsatzkräfte in den Mitgliedstaaten zu stärken.
Drucksache 280/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... Auch auf lange Sicht und unter Berücksichtigung der Kompetenzen nach dem Entwurf der EU-Verfassung ist die Aufstellung eigener Katastrophenschutzeinheiten abzulehnen. Solche Einheiten könnten nur mit sehr hohen Unterhalts- und Einsatzkosten und nur für spezielle Notfälle betrieben werden. Vielmehr wäre es aus finanziellen Gründen sinnvoller, die Einsatzkräfte in den Mitgliedstaaten zu stärken.
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