Drucksache 331/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und zu den Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen " sowie "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien "
... 37. Die BNetzA hat - entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags - dazu Stellung genommen, ob der Universaldienst gewährleistet ist, und zu der Frage, ob sie Änderungen des Universaldienstumfanges für die Zukunft empfiehlt. Sie legt auch in diesem Berichtszeitraum dar, dass die Frage eines funktionierenden und verbraucherorientierten Universaldienstes eng mit der Gestaltung des Poststellen- und Briefkastennetzes verbunden ist. Insgesamt ist die BNetzA der Auffassung, dass die derzeitige PUDLV - zusammen mit der im April 2004 abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG - grundsätzlich geeignet ist, bis zum Auslaufen der Exklusivlizenz am 31. Dezember 2007 flächendeckend eine angemessene und ausreichende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu gewährleisten.
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