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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Unions- oder nationalen"


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Drucksache 444/18

... Die Ausweitung der Zuständigkeit der EUStA auf terroristische Straftaten hätte auch Auswirkungen auf ihre Arbeit mit anderen Unions- oder nationalen Behörden sowie auf die Vorgehensweise und den Rahmen für die Zusammenarbeit der EUStA mit ihnen. Dazu gehören beispielsweise die zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units -

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Drucksache 444/18




Mitteilung

Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017

1. Einführung

2. Die Initiative der Kommission

3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten

3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen

3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise

3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer Fall

4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen

Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft

4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten

4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer künftiger Fall

5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten

5.1. Auswirkungen auf die EUStA

Sachliche Zuständigkeit

Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939

Haushalts - und Personalaspekte

5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden

6. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat

Anhang
Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 777/17

... Mit dieser Bestimmung wird gewährleistet, dass Arbeitgeber, die aufgrund von Unions- oder nationalen Rechtsvorschriften oder aufgrund von Tarifverträgen verpflichtet sind, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Fortbildungen anzubieten, damit diese ihre Aufgaben ausführen können, diese Fortbildungen kostenfrei anbieten.

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Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 518/11

... f) geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationalen Rechtsvorschriften, oder sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen von Organisationen, die geschützte geografische Angaben verwalten, wobei darauf zu achten ist, dass diese Anforderungen objektiv und nichtdiskriminierend sowie mit dem Unionsrecht vereinbar sind;

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Drucksache 518/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Angleichung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

3. Wesentliche Änderungen

4. AUFBAU des Verordnungsentwurfs

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Kategorien von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Kapitel II
Bezeichnung, Aufmachung Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 3
Herstellungsverfahren und Analysemethoden für aromatisierte Weinerzeugnisse

Artikel 4
Verkehrsbezeichnungen

Artikel 5
Zusätzliche Angaben zu den Verkehrsbezeichnungen

Artikel 6
Angabe der Herkunft

Artikel 7
Bei der Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen verwendete Sprachen

Artikel 8
Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Übertragene Befugnisse

Kapitel III
Geografische Angaben

Artikel 10
Begriffsbestimmung

Artikel 11
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 12
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 13
Antragsteller

Artikel 14
Nationales Vorverfahren

Artikel 15
Prüfung durch die Kommission

Artikel 16
Einspruchsverfahren

Artikel 17
Entscheidung über den Schutz

Artikel 18
Homonyme

Artikel 19
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 20
Beziehung zu Marken

Artikel 21
Schutz

Artikel 22
Register

Artikel 23
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 25
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 26
Löschung

Artikel 27
Bestehende geschützte geografische Angaben

Artikel 28
Gebühren

Artikel 29
Übertragene Befugnisse

Artikel 30
Durchführungsbefugnisse

Artikel 31
Ohne Unterstützung des Ausschusses nach Artikel 36 zu erlassende Durchführungsrechtsakte

Kapitel IV
Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Kontrolle und Überprüfung von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 33
Informationsaustausch

Artikel 34
Befugnisse der Kommission

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangsmaßnahmen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Spezifikationen, Anforderungen Einschränkungen

1 Aromatisierung

2 Süßung

3 Zusatz von Alkohol

4 Zusatzstoffe und Färbung

5 Zusatz von Wasser

6 Für die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen ist der Zusatz von Kohlendioxid zulässig.

7 Alkoholgehalt

Anhang II
Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinerzeugnisse

A. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weine

1. Aromatisierter Wein

2. Aromatisierter gespriteter Wein

3. Wein-Aperitif

4. Wermut oder Wermutwein

5. Bitterer aromatisierter Wein

6. Aromatisierter Wein mit Ei

7. Väkevä viiniglögi/Starkvinsglögg

B. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Getränke

1. Aromatisiertes weinhaltiges Getränk

2. Gespritetes aromatisiertes weinhaltiges Getränk

3. Sangria

4. Clarea

5. Zurra

6. Bitter soda

7. Kalte Ente

8. Glühwein

9. Viiniglögi/Vinglögg

10. Maiwein

11. Maitrank

12. Pelin

C. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Cocktails

1. Aromatisierter weinhaltiger Cocktail

2. Weinhaltiger Cocktail

3. Aromatisierter Traubenperlmost

4. Weincocktail

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 438/17 PDF-Dokument



Drucksache 546/10 PDF-Dokument



Drucksache 612/16 PDF-Dokument



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