Drucksache 464/07
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)
... Gleichwohl hält er es für geboten, das Freistellungsverfahren auf Alternativen hin zu überprüfen. Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geht davon aus, dass durch die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten ab dem Jahr 2009 etwa 80 Prozent aller neu zugelassenen Fahrzeuge eine Umweltplakette erwerben werden. Das sind deutschlandweit durchschnittlich mindestens 2,4 Mio. Fahrzeuge. Allein die Gebühren für den Erwerb der Plaketten, die pro Stück zwischen 5 -10 Euro kosten, belaufen sich damit auf insgesamt etwa 12 – 24 Mio. Euro. Hinzu kommt der Beschaffungsaufwand mit rund 1,5 Mio. Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
I. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
II. § 6 wird wie folgt geändert:
III. Anhang 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
IV. Anhang 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
V. Anhang 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)
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