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74 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umsetzungsaktes"


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Drucksache 422/16

... Zuletzt bestimmt Nummer 5, dass "umweltbezogene Rechtsvorschriften" diejenigen des Bundesrechts, des Landesrecht und des unmittelbar geltenden Rechts der Europäischen Union sind. Umfasst sind dabei alle Rechtsakte der Europäischen Union, die zu ihrer Geltung keines bundes- oder landesrechtlichen Umsetzungsaktes mehr bedürfen. Dies sind EU-Verordnungen nach Artikel 288 Absatz 2 AEUV. Hingegen unterfallen Richtlinien im Falle ihrer umfassenden Umsetzung in deutsches Recht und die weiteren in Artikel 288 Absatz 1 AEUV genannten Akte nicht Nummer 5. Im Einzelfall ist die Rechtsprechung des EuGH zur fehlerhaften oder fehlenden Umsetzung von Richtlinien und der damit verbundenen unmittelbaren Wirkung von Richtlinien zu beachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 766/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat hält mit Blick auf das Harmonisierungsverbot im Kulturbereich nach Artikel 167 Absatz 5 erster Spiegelstrich AEUV die Ausgestaltung des Programms "Kreatives Europa" als Verordnung, statt wie bisher als Beschluss, für problematisch. Verordnungen sind in allen Teilen rechtsverbindlich, ohne dass es eines mitgliedstaatlichen Umsetzungsaktes bedarf. Darüber hinaus können aus einer Verordnung bei hinreichender Bestimmtheit Ansprüche oder Pflichten dritter Rechtssubjekte begründet werden. Auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sollte die bisher gewählte Regelungsform des Beschlusses auch bei dem Programm "Kreatives Europa" Anwendung finden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dies in den weiteren Verhandlungen zu vertreten.



Drucksache 766/1/11

... 1. Der Bundesrat hält mit Blick auf das Harmonisierungsverbot im Kulturbereich nach Artikel 167 Absatz 5 erster Spiegelstrich AEUV die Ausgestaltung des Programms "Kreatives Europa" als Verordnung, statt wie bisher als Beschluss, für problematisch. Verordnungen sind in allen Teilen rechtsverbindlich, ohne dass es eines mitgliedstaatlichen Umsetzungsaktes bedarf. Darüber hinaus können aus einer Verordnung bei hinreichender Bestimmtheit Ansprüche oder Pflichten dritter Rechtssubjekte begründet werden. Auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sollte die bisher gewählte Regelungsform des Beschlusses auch bei dem Programm "Kreatives Europa" Anwendung finden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dies in den weiteren Verhandlungen zu vertreten.



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.