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44 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umsatzsteuerbefreiung"


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Drucksache 221/20

... Mit der befristen Absenkung des Umsatzsteuersatzes wird allerdings im Einzelfall bei Unternehmen ohne Außer-Haus-Verkauf oder Catering zum Zeitpunkt der Absenkung des Steuersatzes zum 1. Juli 2020 und zum Zeitpunkt des Auslaufens der befristen Regelung zum 30. Juni 2021 Umstellungsaufwand entstehen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften3 hat die Bundesregierung zu der Regelung einer Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für sehr ähnliche Regelungen den Erfüllungsaufwand quantifiziert. Bei diesen Regelungen handelt es sich zum einen um die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf elektronische Bücher und zum anderen um die Umsatzsteuerbefreiung gemäß §§ 4 und 25 UStG. Bei diesen Vorgaben ist den Unternehmen Umstellungsaufwand auch dadurch entstanden, dass sie in ihrem Kassensystem einen geänderten Umsatzsteuerausweis hinterlegen mussten. Für die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf elektronische Bücher gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG hat die Bundesregierung einen Zeitaufwand für die Wirtschaft von 960 Minuten pro Fall geschätzt. Für Umsätze mit Umsatzsteuerbefreiung gemäß §§ 4 und 25 UStG wurde ein Zeitaufwand von 120 Minuten pro Fall ex ante angenommen. Diese bei diesen Regelungen getroffenen Annahmen geben Anhaltspunkte zu dem mit der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bei den betroffenen Unternehmen entstehenden Zeitaufwandes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 1

§ 41b
Absatz 1 Satz 2 Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5274, BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 608/1/19

... bb) Dafür sollte eine Kerosinsteuer eingeführt werden. Die Kerosinsteuerbefreiung muss entsprechend stufenweise abgeschafft werden. Der Steuersatz auf Kerosin ist anfangs mit dem in der EU-Energiesteuerrichtlinie festgesetzten Mindestsatz von 33 ct/l zu bemessen und schrittweise zu erhöhen. Das sollte flankiert werden mit einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für inländische Streckenabschnitte des grenzüberschreitenden Luftverkehrs und der Einführung eines Steuersatzes von 19 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/19




1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

b Erhöhung der Entfernungspauschale

c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld

f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Mobilitätsprämie:


 
 
 


Drucksache 728/1/16

... 2. Der Bundesrat begrüßt auch die vorgesehene Aufhebung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Diese Befreiung führt gegenwärtig zu einer Benachteiligung von in der EU ansässigen Unternehmern.



Drucksache 728/16 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt auch die vorgesehene Aufhebung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Diese Befreiung führt gegenwärtig zu einer Benachteiligung von in der EU ansässigen Unternehmern.



Drucksache 201/16

... - Änderung des Anwendungsbereiches der Steuerberatervergütungsverordnung - Anpassung der Anforderungen an Spediteurbescheinigungen zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen an die von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 201/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zinsinformationsverordnung

§ 17
Anwendungsbestimmungen

Artikel 3
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung

§ 9
Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Weitere Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 7
Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung

§ 1
Aufbau der Identifikationsnummer

Artikel 8
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

Artikel 9
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

§ 3
Auslagen.

Artikel 10
Änderung der AltersvorsorgeProduktinformationsblattverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3633: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 432/14

... Umsatzsteuerbefreiung von Dialyseleistungen (§ 4 Nummer 14

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hält wie die vorgeschlagene Ratsempfehlung eine Überprüfung der bisherigen Anwendungsbereiche für den ermäßigten Umsatzsteuersatz und der vollständigen Umsatzsteuerbefreiung für dringend erforderlich. Er bedauert, dass die derzeitige Legislaturperiode des Deutschen Bundestags abzulaufen droht, ohne dass die von der Bundesregierung seit Langem angekündigte Überprüfung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Satzes bei der Umsatzsteuer tatsächlich angegangen worden sein wird.



Drucksache 66/13

... Mit der vorgesehenen Neufassung des § 17a UStDV wird der Kritik der Wirtschaft Rechnung getragen. Dabei wird - nicht zuletzt im Interesse der Wirtschaft an einer rechtssicheren Belegnachweisführung - an der Gelangensbestätigung (als einer Möglichkeit zur vereinfachten Nachweisführung) bzw. an dem Grundsatz festgehalten, das für die Umsatzsteuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachgewiesen werden muss, dass der Liefergegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Gleichzeitig werden jedoch bestimmte (weitere) Vereinfachungen angeboten und geregelt, die den Erhalt einer Gelangensbestätigung bzw. den Umgang mit ihr erleichtern. Insbesondere wird zugelassen, dass der Unternehmer das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit einer Bescheinigung des von ihm beauftragten Spediteurs belegen kann. Der Unternehmer kann den Nachweis (insbesondere den Nachweis über das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet), sofern der vereinfachte Nachweis nicht erbracht werden kann, aber auch mit mit allen anderen zulässigen Belegen und Beweismitteln führen, aus denen sich das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet an den umsatzsteuerrechtlichen Abnehmer in der Gesamtschau nachvollziehbar und glaubhaft ergibt. Die in § 17a Absatz 2 UStDV geregelte Gelangensbestätigung gilt damit nur als eine mögliche Form des Belegnachweises, mit dem die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung für die Finanzverwaltung eindeutig und leicht nachprüfbar sind. Gleiches gilt auch für die in § 17a Absatz 3 UStDV aufgeführten Belege, mit denen der Unternehmer anstelle der Gelangensbestätigung die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachweisen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 17a
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 17a
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Satz 2 und 3:

Zu Satz 4:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2345: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

1. Nutzung von CMR-Frachtbriefen

2. Abholfälle

Anlage 2
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 23. November 2012 zu dem Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 471/1/13

... 4. Der Bundesrat hält wie die vorgeschlagene Ratsempfehlung eine Überprüfung der bisherigen Anwendungsbereiche für den ermäßigten Umsatzsteuersatz und der vollständigen Umsatzsteuerbefreiung für dringend erforderlich. Der Bundesrat bedauert, dass die derzeitige Legislaturperiode des Deutschen Bundestags abzulaufen droht, ohne dass die von der Bundesregierung seit Langem angekündigte Überprüfung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Satzes bei der Umsatzsteuer tatsächlich angegangen worden sein wird.



Drucksache 302/1/12

... der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 14 Buchstabe b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 4/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat betrachtet mit Sorge, dass sich auf dem Markt für Briefdienstleistungen trotz Auslaufens der Exklusivlizenz zum 31. Dezember 2007 bislang kein funktionsfähiger und chancengleicher Wettbewerb eingestellt hat. Der Bundesrat stellt fest, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Briefdienstleistern ein entscheidendes Wettbewerbshemmnis darstellt. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen neu zu regeln und damit auch auf dem Gebiet des Postwesens die Voraussetzung für mehr Wettbewerb zu schaffen. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal eingehend zu prüfen, ob die von betroffenen Unternehmen vorgebrachte Argumentation, Dienstleistungen mit besonderen Vorgaben (z.B. aufgrund der Menge der Sendungen) erfüllten ebenfalls die europarechtlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung, in nationales Recht umgesetzt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

8. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Nummer 11b UStG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

11. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

12. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

13. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes


 
 
 


Drucksache 581/1/10

... Auch Schulungseinrichtungen in der Trägerschaft von Sozialversicherungsträgern und ihren Verbänden sind in die Umsatzsteuerbefreiung mit einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,

20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 581/10 (Beschluss)

... Auch Schulungseinrichtungen in der Trägerschaft von Sozialversicherungsträgern und ihren Verbänden sind in die Umsatzsteuerbefreiung mit einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 4/1/10

... 10. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen neu zu regeln und damit auch auf dem Gebiet des Postwesens die Voraussetzung für mehr Wettbewerb zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

Zu Artikel 5 Nummer 2

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 11
Absatz 1 FeuerschStG

§ 11
Absatz 3 FeuerschStG

§ 11
Absatz 4 FeuerschStG

18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

§ 3
Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG

§ 6a
ZuInvG

§ 7
Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG


 
 
 


Drucksache 679/1/10

... Der Bundesrat hat in Ziffer 36 seiner Stellungnahme vom 09.07.2010 die Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Gemeinschaften an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer nach § 4 Nummer 8 und / oder Nummer 10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 52b Absatz 5 und 9 EStG

2. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 6, 7a - neu - und 8a - neu - § 1 Absatz 3, § 4 Nummer 29 - neu -, § 6 Absatz 1 und § 14 Absatz 2 UStG

3. Zu Artikel 4 Nummer 6 § 4 Nummer 21 UStG *


 
 
 


Drucksache 896/08 (Beschluss)

... Durch das Jahressteuergesetz 2009 sollen die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für ambulante und stationäre Heilbehandlungsleistungen an die Terminologie der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie angepasst werden. Grundsatz der Neuregelung war und ist, dass im Krankenhausbereich Schlechterstellungen gegenüber dem geltenden Recht nicht eintreten sollen. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt dass einzelne Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr unter die Befreiungsvorschrift fallen, obwohl ihre Umsätze nach geltendem Recht steuerfrei sind. Dies würde bei den betroffenen Krankenhäusern zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen und ggf. die dort vorhandenen Arbeitsplätze gefährden. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung in dieser Hinsicht zu prüfen und erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen spätestens im Rahmen des nächsten geeigneten Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend sicherzustellen, dass dem Grundsatz "



Drucksache 581/08

... 48. Die Monopolkommission sieht in der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG, neben dem überhöhten Mindestlohn, das wichtigste Wettbewerbshemmnis auf den Postmärkten. Hierdurch habe die Deutsche Post AG einen Kostenvorteil in Höhe von fast 19% gegenüber den mehrwertsteuerpflichtigen Wettbewerbern. Diese Benachteiligung behindere insbesondere den Wettbewerb um nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden. Diese machten etwa 50% des Marktes aus. Laut Monopolkommission wirke sich diese wettbewerbliche Verzerrung aufgrund der hohen Synergieeffekte bei der Einsammlung und Zustellung im Briefmarkt auch massiv auf den Wettbewerb um vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden aus. Um zu vermeiden, dass die Ungleichbehandlung bezüglich der Umsatzsteuer die Entfaltung von Wettbewerb im Briefsektor verhindere rät die Monopolkommission der Bundesregierung zu einer schnellen Regelung, die alle im Postmarkt tätigen Unternehmen steuerlich gleichstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/08




Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen

3 Wettbewerbsbeurteilung

3 Akteneinsicht

Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht

Neue Märkte

3 Resale

Europäischer Rechtsrahmen

3 Wettbewerbskonzeption

3 Universaldienst

Next Generation Networks NGN

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Mindestlohn

3 Umsatzsteuerbefreiung

3 Universaldienst

Price -Cap-Verfahren

Anpassung des PostG


 
 
 


Drucksache 539/1/08

... 1. Der Bundesrat steht den beabsichtigten Regelungen zu den Steuerbefreiungen von Europäischen Forschungsinfrastrukturen (ERI) im Verordnungsvorschlag aus formalen und inhaltlichen Gründen kritisch gegenüber. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die beabsichtigte Verordnung formal keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Umsatzsteuerbefreiung von ERI bilden kann und lehnt eine pauschale Befreiung von der Umsatzsteuer sowie von weiteren Steuern auch aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen ab.



Drucksache 896/1/08

... Durch das Jahressteuergesetz 2009 sollen die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für ambulante und stationäre Heilbehandlungsleistungen an die Terminologie der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie angepasst werden. Grundsatz der Neuregelung war und ist, dass im Krankenhausbereich Schlechterstellungen gegenüber dem geltenden Recht nicht eintreten sollen. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass einzelne Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr unter die Befreiungsvorschrift fallen, obwohl ihre Umsätze nach geltendem Recht steuerfrei sind. Dies würde bei den betroffenen Krankenhäusern zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen und ggf. die dort vorhandenen Arbeitsplätze gefährden. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung in dieser Hinsicht zu prüfen und erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen spätestens im Rahmen des nächsten geeigneten Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend sicherzustellen, dass dem Grundsatz "



Drucksache 695/1/08

... Der Bundesrat hält es allerdings für nicht sachgerecht und auch wettbewerbsverzerrend, wenn nicht alle Postdienstleister, die nach dem entsprechenden Wegfall der Verpflichtung der Deutschen Post AG zur Erfüllung des Universaldienstes beitragen, unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen. Dies sollte zumindest für die Unternehmen gelten, die die "jeweilige

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/1/08




1. Zu Artikel 1 § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG

2. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 695/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält es allerdings für nicht sachgerecht und auch wettbewerbsverzerrend, wenn nicht alle Postdienstleister, die nach dem entsprechenden Wegfall der Verpflichtung der Deutschen Post AG zur Erfüllung des Universaldienstes beitragen, unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen. Dies sollte zumindest für die Unternehmen gelten, die die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 695/08

... Über die gesondert ausgewiesenen Bürokratiekosten hinaus werden keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, einschließlich der mittelständischen Unternehmen, eingeschätzt. Die Änderungen beim Umfang der Umsatzsteuerbefreiung können sich ggf. geringfügig kostenmindernd oder -erhöhend auf das Verbraucherpreisniveau bei Privatkunden auswirken. Unbeabsichtigte Nebenwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind nicht bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Sonstige Kosten

Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 388: Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 539/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat steht den beabsichtigten Regelungen zu den Steuerbefreiungen von Europäischen Forschungsinfrastrukturen (ERI) im Verordnungsvorschlag aus formalen und inhaltlichen Gründen kritisch gegenüber. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die beabsichtigte Verordnung formal keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Umsatzsteuerbefreiung von ERI bilden kann und lehnt eine pauschale Befreiung von der Umsatzsteuer sowie von weiteren Steuern auch aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen ab.



Drucksache 198/07

... ). Nachdem der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland deren Gemeinschaftswidrigkeit festgestellt hat, wurde die Umsatzsteuerbefreiung ab 1. Januar 2004 aufgehoben. Da die Zweckbetriebsregelung in § 68 Nr. 9 AO für die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen nicht anwendbar ist, gilt für die Umsätze aus der Auftragsforschung der öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen der allgemeine Steuersatz von derzeit 19%.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 198/07




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 598/1/07

... 12. EU-rechtliche Zulässigkeit der Umsatzsteuerbefreiung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 4,* § 5 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 3 JFDG und Artikel 2 Abs. 1 § 3 SonderurlaubsV und Abs. 9 Buchstabe c § 344 Abs. 2 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 4 Satz 3 und * § 5 Satz 1 JFDG

5. Zum Begriff freiwilliger sozialer Dienst und freiwilliger ökologischer Dienst

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 JFDG

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 2 und 4 und § 4 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 JFDG

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4 JFDG *

9. Zu Artikel 1 § 5 Satz 3 JFDG

10. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 JFDG

11. Zu Artikel 2 Abs. 5a - neu - § 4 Nr. 25 Satz 1 Buchstabe d - neu - UStG

12. EU-rechtliche Zulässigkeit der Umsatzsteuerbefreiung


 
 
 


Drucksache 198/07 (Beschluss)

... ). Nachdem der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland deren Gemeinschaftswidrigkeit festgestellt hat, wurde die Umsatzsteuerbefreiung ab 1. Januar 2004 aufgehoben. Da die Zweckbetriebsregelung in § 68 Nr. 9 AO für die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen nicht anwendbar ist, gilt für die Umsätze aus der Auftragsforschung der öffentlichrechtlichen Forschungseinrichtungen der allgemeine Steuersatz von derzeit 19 v.H.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 198/07 (Beschluss)




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschulforschungsförderungsgesetz - HFFördG)

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 331/06

... 63. Die Monopolkommission sieht in der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG neben der Exklusivlizenz das wichtigste Wettbewerbshemmnis auf den Postmärkten, da diese sowohl auf den Brief- als auch auf den Paketmärkten zu Wettbewerbsverzerrungen führe. Die Monopolkommission spricht sich daher in diesem Sondergutachten erneut entschieden dafür aus, die geltende Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der Deutschen Post AG zu beseitigen. Die Monopolkommission schlägt vor, eine entsprechende Gesetzesänderung möglichst bald ins Auge zu fassen und auf europäischer Ebene auf eine baldige Verabschiedung der Mehrwertsteuerrichtlinie zu drängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/06




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen Wettbewerbsbeurteilung

Amtspraxis der BNetzA/ Akteneinsicht

Verfahren der Marktdefinition und Marktanalyse

Konsistente Entgeltregulierung

Neue Märkte

3 Resalevorschriften

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Exklusivlizenz

3 Universaldienst

Zulassung gewerblicher Postvorbereitung

Price -Cap-Verfahren

3 Quersubventionierung

3 Umsatzsteuerbefreiung


 
 
 


Drucksache 479/2/05

... Damit ist die Ausnahme von der Umsatzsteuerbefreiung auf Umsätze beschränkt die nach § 2 Nr. 1 bis 3 SpEStG von der Spieleinsatzsteuer befreit sind. An der Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, wird festgehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/2/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Änderung der Spielverordnung

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2

4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 479/1/05

... Damit ist die Ausnahme von der Umsatzsteuerbefreiung auf Umsätze beschränkt die nach § 2 Nr. 1 bis 3 SpEStG von der Spieleinsatzsteuer befreit sind. An der Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, wird festgehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Änderung der Spielverordnung

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 326/05

... Mit Urteil vom 17. Februar 2005 (verbundene Rechtssachen C-453/02 und C-462/02) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, dass eine Umsatzsteuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz in zugelassenen öffentlichen Spielbanken EG-rechtlich unzulässig ist, wenn gleichzeitig gleichartige Umsätze außerhalb dieser Spielbanken umsatzsteuerpflichtig sind. Der EuGH erkennt eine Verletzung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes, wenn zur Abgrenzung steuerbefreiter und steuerpflichtiger Glücksspielumsätze an die Identität des Veranstalters oder Betreibers der Spiele oder Geräte angeknüpft wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 937/05

... Mit Urteil vom 17. Februar 2005 (verbundene Rechtssachen C-453/02 und C-462/02) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, dass eine Umsatzsteuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz in zugelassenen öffentlichen Spielbanken gemeinschaftsrechtlich unzulässig ist, wenn gleichzeitig gleichartige Umsätze außerhalb dieser Spielbanken umsatzsteuerpflichtig sind. Der EuGH erkennt eine Verletzung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes, wenn zur Abgrenzung steuerbefreiter und steuerpflichtiger Glücksspielumsätze an die Identität des Veranstalters oder Betreibers der Spiele oder Geräte angeknüpft wird. Der Bundesfinanzhof hat in seinen Anschluss-Urteilen vom 12. Mai 2005 - V R 7/02 - und 19. Mai 2005 - V R 50/01 - entschieden, dass die Kläger sich, da § 4 Nr. 9 Buchst. b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 326/1/05

... Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.02.2005 in den verbundenen Rechtssachen Linneweber und Akritidis (C-453/02 und C-462/02) entschieden, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Veranstaltung von Glücksspielen bzw. des Betriebs von Glücksspielgeräten nicht von der Identität des Veranstalters oder Betreibers abhängig gemacht werden darf. Da § 4 Nr. 9 Buchst. b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/1/05




Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

3. Der Wirtschaftsausschuss


 
 
 


Drucksache 479/05 (Beschluss)

... Damit ist die Ausnahme von der Umsatzsteuerbefreiung auf Umsätze beschränkt, die nach § 2 Nr. 1 bis 3 SpEStG von der Spieleinsatzsteuer befreit sind. An der Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, wird festgehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 326/05 (Beschluss)

... Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.02.2005 in den verbundenen Rechtssachen Linneweber und Akritidis (C-453/02 und C-462/02) entschieden, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Veranstaltung von Glücksspielen bzw. des Betriebs von Glücksspielgeräten nicht von der Identität des Veranstalters oder Betreibers abhängig gemacht werden darf. Da § 4 Nr. 9 Buchst. b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/05 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.


 
 
 


Drucksache 994/1/04

... Nummer 38: Umsatzsteuerbefreiung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 994/1/04




1. Zur Stellungnahme im Allgemeinen

Zum Kapitel Post

Nummer n

Nummer n

Nummer n

Nummer n

Nummer 38


 
 
 


Drucksache 994/04

... Umsatzsteuerbefreiung



Drucksache 994/04 (Beschluss)

... Umsatzsteuerbefreiung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 994/04 (Beschluss)




Zur Stellungnahme im Allgemeinen

Zum Kapitel Post

Nummer n

Nummer n

Nummer n

Nummer n

Nummer 38


 
 
 


Drucksache 457/04

... Der Bundesrat hält es in Übereinstimmung mit der Monopolkommission für dringend geboten, Wettbewerbsverzerrungen auf Grund der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG aufzuheben. Die Bundesregierung wird daher gebeten,



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 390/10 PDF-Dokument



Drucksache 543/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.