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Drucksache 15/20

... Mehrere in einem bestimmten Areal errichtete Windenergieanlagen können als Windenergieanlagen-Blöcke zusammengefasst werden. Grundsätzlich bedürfen nur die Anlagen an der Peripherie des Blocks, nicht aber die innerhalb des Blocks befindlichen Anlagen einer Kennzeichnung durch Feuer für die Tages- oder Nachtkennzeichnung. Überragen einzelne Anlagen innerhalb eines Blocks signifikant die sie umgebenden Hindernisse, so sind diese ebenfalls zu kennzeichnen. Bei einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs untersagt die zuständige Luftfahrtbehörde die Peripheriebefeuerung und ordnet die Befeuerung aller Anlagen an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Teil 1
- Allgemeines

1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

2 Anhänge

Teil 2
- Technische Spezifikationen

3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

4 Tagesmarkierungen

Teil 3
- Allgemeine Luftfahrthindernisse

Abschnitt 1
- Kennzeichnungserfordernisse

5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

6 Tagesmarkierung

7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

8 Allgemeines

9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

10 Gefahrenfeuer

11 Zeitweilige Hindernisse

Teil 4
-Windenergieanlagen

Abschnitt 1
- Allgemeines

12 Anwendbare Vorschriften

13 Windenergieanlagen-Blöcke

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

14 Tagesmarkierung

15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

16 Allgemeines

Teil 5
- Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich

17 Anwendungsbereich

18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen

Teil 6
- Verfahrens- und Schlussvorschriften

21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

22 Eignung der Feuer

23 Übergangsvorschriften

24 Abweichung von der AVV

Artikel 2

Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 2 Hindernisfeuer

Abbildung 3 Hindernisfeuer ES

Anhang 2
Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot

Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES

Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung

Anhang 4
Sichtweitenmessung

Anhang 5
Zeichnerische Darstellung

Abbildung 1 Tageskennzeichnung

Abbildung 2 Nachtkennzeichnung

Anhang 6
Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

1. Allgemeine Anforderungen

2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle

a Transpondersignalen gilt folgendes:

b Radarsignalen gilt folgendes:

3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b. Erfüllungsaufwand

c. Weitere Kosten

d. Nachhaltigkeit

e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummern 18 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Anhängen:

Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte

Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung

Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 502/20 (Beschluss)

... Nicht selten werden Kinder in der Bundesrepublik Deutschland Opfer von Entführungen und auf Pädophilie zurückzuführende Taten. Kinder sind insbesondere wegen ihrer körperlichen Unterlegenheit und ihrer generellen Arglosigkeit gegen derartige Übergriffe besonders schutzlos. Sie leiden im Nachhinein typischerweise besonders intensiv und für lange Zeiträume unter gravierenden psychischen Folgen. Hinzu kommt in der Regel, dass auch die Eltern entführter Kinder eine "sekundäre Traumatisierung" erleben. Zudem besteht wegen des besonderen Ausgeliefertseins gegenüber dem Täter eine erhöhte Gefährdungslage für entführte Kinder. Auch im Anschluss an eine beendete Entführung bleiben Kinder häufig besonders hilflos zurück und müssen in einigen Fällen alleine in eine vertraute Umgebung zurückfinden. Schließlich besteht die Gefahr, dass Kinder wegen der bei ihnen schwächer ausgeprägten Fähigkeit, Risiken zutreffend einzuschätzen, bei hochgefährlichen Fluchtversuchen - etwa einem Sprung aus dem dritten Stockwerk oder dem Überqueren einer Autobahn - zu Schaden kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 83/20

... Bestehende Förderprogramme wie "Autonomik für Industrie 4.0" und "Smart Service Welt", Kompetenzzentren und Agenturen sowie Testumgebungen für mittelständische Unternehmen sollten vermehrt von der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie genutzt werden, um Innovationen im Bereich der Digitalisierung auch für diesen Sektor einsetzbar zu machen. Dabei kann die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie auch auf das in der Plattform Industrie 4.0 gebündelte Expertenwissen, die internationale Vernetzung der Plattform sowie deren vielfältige Unterstützungsangebote für die mittelständische Wirtschaft zurückgreifen.



Drucksache 274/20 (Beschluss)

... mit dem Berechnungsverfahren der EU für den Umgebungslärm BUB ("Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen") aus dem Jahr 2018 zukünftig zu harmonisieren, damit der Aufwand für Mehrfachberechnungen entfällt und eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der EU-Umgebungslärmkartierung gegeben ist. Dabei sollte ein möglichst umfassender Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/20 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 504/20

... Neben den Zeitverträgen im Statistischen Bundesamt müssen auch die Dienstleistungsverträge von externen Unterstützungskräften der Querschnittsbereiche verlängert werden. Diese müssen bestehende Fachanwendungen und Umgebungen anpassen. Ebenso werden Arbeitsphasen wie beispielsweise die Vorbefragung wahrscheinlich wiederholt werden müssen. Es entstehen dann einmalige Sachausgaben in Höhe von rund 29,2 Millionen Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 16a
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Zensusgesetzes 2021

§ 36a
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 62c
Ergänzende Vorbereitungshaft

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5368, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

Änderung des Aufenthaltsgesetzes

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 88/20 (Beschluss)

... sbehörden und andere dienstliche Stellen Zugriff auf dringend benötigte Flächen, Anlagen etc. bekommen, um dort im Notfall kontaminierte Gegenstände und Abfälle aus der Umgebung von Wohnungen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 18 Absatz 8 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des Atomgesetzes bleiben unberührt. ‘

30. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

31. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

34. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

35. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 94/20

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Weideschlachtung, d.h. die Schlachtung auf dem landwirtschaftlichen Haltungsbetrieb, zunehmendes Interesse bei Landwirten und Verbrauchern erfährt. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass in vertrauter Umgebung und durch den Verzicht auf den Lebendtiertransport in den Schlachtbetrieb eine besonders tierschonende Schlachtung möglich ist, was sich zudem positiv auf die Fleischqualität auswirken kann.



Drucksache 456/1/20

... Bestimmte Maßnahmen können jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Stadtgestaltung haben. Der Bau von Lärmschutzwänden in innerstädtischen Gebieten prägt das Stadtbild und schränkt vorhandene Sichtbeziehungen stark ein. Mit dem barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen können Änderungen von Wegebeziehungen einhergehen. Andere Ausbaumaßnahmen können Folgen für die Lärmbelastung der städtischen Umgebung haben. Aus diesen Gründen ist eine Sicherstellung eines Einflusses der Gemeinde auf die Planungen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VwGO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 VwGO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

8. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 87c - neu - VwGO Nummer 5a - neu - § 128a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a - neu - VwGO

§ 87c

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 5a

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG , Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu -, Buchstabe b Absatz 1a Satz 1 und Satz 3, Buchstabe c Absatz 3 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG und Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 4 und Satz 5 - neu - AEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a AEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG , Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG

24. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG

26. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18e Absatz 5 Satz 1 AEG * In Artikel 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

27. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1 AEG , Buchstabe b - neu - § 21 Absatz 4 Satz 1, 3 AEG *

28. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 3 AEG *

29. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 21 Absatz 9 - neu - AEG *

30. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17e Absatz 5 Satz 1 FStrG **

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

31. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 1 Satz 6 - neu - FStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

32. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

33. Zu Artikel 2a - neu - § 14e Absatz 5 Satz 1 WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

34. Zu Artikel 2a - neu - § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

35. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 1 Satz 11 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

36. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

37. Zu Artikel 2a - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

38. Zu Artikel 2a - neu - § 173 Absatz 2 GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

39. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG

§ 14a
... (weiter wie Regierungsvorlage)

§ 14b
Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen

40. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG

41. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG

42. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG

43. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 1 UVPG

44. Hilfsempfehlung zu Ziffer 43

Zu Artikel 4 Nummer 3

45. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG

46. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 3 Nummer 1 UVPG

47. Zu Artikel 4 Nummer 3

48. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG

49. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe e § 15 Absatz 5 ROG

50. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes

51. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

54. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 164/20

... Damit auch diejenigen Versicherten, die weder über mobile Endgeräte noch über die technischen Einrichtungen bei den Krankenkassen ihre elektronische Patientenakte verwalten, diese in den Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken nutzen können, wird spätestens ab dem 1. Januar 2022 ein granulares Berechtigungskonzept in der Leistungserbringerumgebung auf differenzierte Kategorien von Dokumenten, insbesondere medizinische Fachgebietskategorien, vorgegeben und auf eine Angleichung an das feingranulare Berechtigungsmanagement hingewirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 88/1/20

... sbehörden und andere dienstliche Stellen Zugriff auf dringend benötigte Flächen, Anlagen etc. bekommen, um dort im Notfall kontaminierte Gegenstände und Abfälle aus der Umgebung von Wohnungen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/20




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 11 KrWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 3 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13.

Zu Artikel 1 Nummer 15a

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12.*

Zu Artikel 1 Nummer 15a

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 2 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23 und 24 KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 3 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 4 Buchstabe b KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 5a - neu - KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 6a - neu - KrWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 KrWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 KrWG

36. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 Nummer 4 KrWG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

41. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

42. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

45. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2a - neu - KrWG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 45 KrWG

47. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a

48. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

49. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

50. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

51. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

52. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

53. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 274/1/20

... Die Leitlinien der WHO für Umgebungslärm aus dem Jahre 2018 empfehlen zur Vermeidung schädlicher gesundheitlicher Auswirkungen die Lärmbelastung durch Schienenverkehr auf Werte von LDEN = 54 dB(A) und LNight = 44 dB(A) zu reduzieren. Für Straßenverkehrslärm werden Werte von LDEN = 53 dB(A) und LNight = 45 dB(A) empfohlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 16. BImSchV und Nummer 3 § 6 16. BImSchV

§ 6
Übergangsregelungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 16. BImSchV

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 16. BImSchV *

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

6. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 3 16. BImSchV *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 und Nummer 2 § 3 Absatz 3 und § 3a Absatz 2 Satz 3 16. BImSchV


 
 
 


Drucksache 274/20

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. L 189 vom 18.07.2002, S. 12) hat sich zum Ziel gesetzt, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm, worunter auch die von Straßen ausgehende Lärmbelästigung fällt, zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Für die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen notwendige Berechnung des Beurteilungspegels macht die Richtlinie keine Vorgaben und überlässt deren Ausgestaltung den Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderungen der Verkehrslärmschutzverordnung

§ 3
Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen

§ 3a
Festlegung der Straßendeckschichtkorrektur

§ 6
Übergangsregelung für die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19

1.1 Berechnungsverfahren

1.2 Berechnung der Schallausbreitung

1.3 Unterschiede zwischen den RLS-90 und den RLS-19

1.4 Vergleichsrechnung

2. Technische Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten - Ausgabe 2019 - TP KoSD-19

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Nachhaltigkeitsaspekte

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

XII. Demografie-Check

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5067, BMVI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. Erfüllungsaufwand

4 Bund

4 Länder

Plan aufstellende Behörde:

4 Straßenbaubehörden:

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 96/20 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung, dass die digitale Kompetenz von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wesentliche Voraussetzung für ein verantwortungsbewusstes und risikofreies Handeln im Internet der Dinge ist. Die Kommission sollte daher ein entsprechendes Sensibilisierungskonzept für die Bürgerinnen und Bürger der EU entwickeln sowie zeitnahe Informationen zu KI und algorithmenbasierten Entscheidungen zur Verfügung stellen. Verstärkte Verbraucherbildung und Sensibilisierung darf aber nicht zur Folge haben, dass die Verantwortung gänzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wird. Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung verlangt vielmehr auch, dass die Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Herstellung verbraucher- und datenschutzfreundlicher Angebote verpflichtet werden.



Drucksache 360/20

... "Das Gericht hat sich in jedem Fall von dem Kind einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Erachtet das Gericht es für sachdienlich, kann es sich den persönlichen Eindruck auch in der üblichen Umgebung des Kindes verschaffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 160a
Anhörung Dritter

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

VIII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 157/1/20

... Die Ergänzung des Absatzes 1 trägt den Erfahrungen aus der Bewältigung der jüngsten, auf Infektionen mit Listeria beruhenden lebensmittelbedingten Ausbruchsgeschehen Rechnung. Umgebungsuntersuchungen können zu einer frühzeitigen Erkennung einer Listerien-Problematik in Betrieben und damit zu einer schnelleren Aufklärung von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beitragen. Das Augenmerk ist dabei auf Betriebe zu richten, die solche verzehrfertigen Lebensmittel herstellen, die die Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 1 ZoonoseV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe ‚c

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 22 Absatz 1a Tier-LMHV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2a Absatz 2 - neu - Tier-LMÜV

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4 Tier-LMÜV

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LMÜV


 
 
 


Drucksache 255/20

... 4 Der UNWTO zufolge umfasst Tourismus die Tätigkeiten von Personen, die an Orte außerhalb ihrer gewohnten Umgebung reisen und sich dort zu Freizeit-, Geschäfts- oder sonstigen Zwecken weniger als ein Jahr aufhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 96/1/20

... 22. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung, dass die digitale Kompetenz von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wesentliche Voraussetzung für ein verantwortungsbewusstes und risikofreies Handeln im Internet der Dinge ist. Die Kommission sollte daher ein entsprechendes Sensibilisierungskonzept für die Bürgerinnen und Bürger der EU entwickeln sowie zeitnahe Informationen zu KI und algorithmenbasierten Entscheidungen zur Verfügung stellen. Verstärkte Verbraucherbildung und Sensibilisierung darf aber nicht zur Folge haben, dass die Verantwortung gänzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wird. Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung verlangt vielmehr auch, dass die Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Herstellung verbraucher- und datenschutzfreundlicher Angebote verpflichtet werden.



Drucksache 139/20

... - in die Unterstützung des Gesundheitssystems, z.B. durch die Finanzierung von Gesundheitsausrüstung und Medikamenten, Test- und Behandlungsmöglichkeiten, Prävention, elektronische Gesundheitsdienste, die Bereitstellung von Schutzausrüstung und medizinischem Gerät, die Anpassung der Arbeitsumgebung im Gesundheitswesen und die Gesundheitsversorgung gefährdeter Gruppen;



Drucksache 333/20

... Während des öffentlichen Gesundheitsnotstands aufgrund der COVID-19-Pandemie besteht ein übergeordnetes Interesse am Schutz der menschlichen Gesundheit. Darüber hinaus begrenzen die spezifischen Merkmale der Durchführung klinischer Prüfungen (d.h. begrenzte Anzahl von Probanden, begrenzte Mengen an betroffenen Arzneimitteln und Verabreichung in einer streng kontrollierten Umgebung) eine potenzielle Umweltexposition erheblich. Krankenhäuser handhaben routinemäßig gefährliche biologische Stoffe, und es gibt Protokolle, die einen sicheren Umgang mit biologischen Abfällen in Krankenhäusern gewährleisten. Auch die Kommission hat in diesem Zusammenhang Leitlinien zur Abfallbehandlung in der COVID-19-Krise1 verabschiedet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 157/20 (Beschluss)

... Die Ergänzung des Absatzes 1 trägt den Erfahrungen aus der Bewältigung der jüngsten, auf Infektionen mit Listeria beruhenden lebensmittelbedingten Ausbruchsgeschehen Rechnung. Umgebungsuntersuchungen können zu einer frühzeitigen Erkennung einer Listerien-Problematik in Betrieben und damit zu einer schnelleren Aufklärung von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beitragen. Das Augenmerk ist dabei auf Betriebe zu richten, die solche verzehrfertigen Lebensmittel herstellen, die die Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 1 ZoonoseV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 22 Absatz 1a Tier-LMHV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4 Tier-LMÜV

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LMÜV


 
 
 


Drucksache 82/20

... ) "Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." Diese Beschreibung greift die Formulierung aus Artikel 1 Absatz 2 UN-BRK in Verbindung mit der Präambel der UN-BRK auf. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass das Verständnis von Behinderung sich fortlaufend verändert. Über lange Zeit waren damit Funktionsstörungen einer Person gemeint, und Beeinträchtigungen wurden vor allem als individuelles Problem verstanden. In der aktuellen Beschreibung werden die Beeinträchtigungen einer Person dagegen in einen Zusammenhang mit ihrer sozialen und räumlichen Umgebung gestellt. Durch das BTHG hat dieser Behinderungsbegriff auch Eingang in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/20




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein vom 23. November 2018 (BR-Drs. 495/18 Beschluss)

Zu Punkt 1 des Entschließungsantrages:

Zu Punkt 2 des Entschließungsantrages:

Zu den Punkten 3 und 4 des Entschließungsantrages:


 
 
 


Drucksache 533/20

... V spricht, dass Krankheiten, an denen Kinder schlussendlich sterben, anders fortschreiten als tödliche Erkrankungen bei Erwachsenen. Die Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfolgt bei Kindern nicht linear, sondern häufig in Phasen. Nicht selten stabilisiert sich bei Kindern der Gesundheitszustand unerwartet wieder. Dies macht eine fachliche Einschätzung der Lebenserwartung sehr schwierig. Da die Erkrankung bereits nach § 45 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a) SGB V weit fortgeschritten sein muss, wird die Zeit des Kinderpflegekrankengeldbezuges bereits ausreichend begrenzt. Eltern sterbenskranker Kinder bekämen so einfacher die Möglichkeit, sich auch der Pflege ihrer Kinder zu widmen und diesen einen Tod in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen.


 
 
 


Drucksache 94/20 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Weideschlachtung, d.h. die Schlachtung auf dem landwirtschaftlichen Haltungsbetrieb, zunehmendes Interesse bei Landwirten und Verbrauchern erfährt. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass in vertrauter Umgebung und durch den Verzicht auf den Lebendtiertransport in den Schlachtbetrieb eine besonders tierschonende Schlachtung möglich ist, was sich zudem positiv auf die Fleischqualität auswirken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung


 
 
 


Drucksache 360/20 (Beschluss)

... Vor diesem Hintergrund wird in § 159 Absatz 2 Satz 3 FamFG für die Verfahren nach § 1666 und § 1666a BGB (Kindewohlgefährdung) vorgesehen, dass sich das Gericht auch von Minderjährigen, die sich im Rahmen einer Anhörung noch nicht oder zumindest nicht hinreichend verbal mitteilen können, einen unmittelbaren Eindruck verschafft. Diesem persönlichen Eindruck kommt in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdungen eine besondere Bedeutung zu, kann dieser doch wichtige Anhaltspunkte über die Situation und den Zustand des Kindes liefern. Im Einzelfall kann es dabei sachdienlich sein, dass sich das Gericht den persönlichen Eindruck auch in der persönlichen Umgebung des Kindes verschafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 160a
Anhörung Dritter

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

VIII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 360/1/20

... für die Verfahren nach § 1666 und § 1666a BGB (Kindewohlgefährdung)vorgesehen, dass sich das Gericht auch von Minderjährigen, die sich im Rahmen einer Anhörung noch nicht oder zumindest nicht hinreichend verbal mitteilen können, einen unmittelbaren Eindruck verschafft. Diesem persönlichen Eindruck kommt in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdungen eine besondere Bedeutung zu, kann dieser doch wichtige Anhaltspunkte über die Situation und den Zustand des Kindes liefern. Im Einzelfall kann es dabei sachdienlich sein, dass sich das Gericht den persönlichen Eindruck auch in der persönlichen Umgebung des Kindes verschafft."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 158 Absatz 2 FamFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 159 Absatz 2 Satz 3, 4 FamFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 213 Absatz 1 Satz 1 FamFG


 
 
 


Drucksache 84/20

... Eine Erweiterung der Prüfzuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf zusätzliche Arbeitsbedingungen erhöht den Aufwand bei Arbeitgeberprüfungen und Personenbefragungen und in der Folge den Aufwand der zu führenden Ermittlungsverfahren nebst Ahndung erheblich. Beispielsweise ist eine Prüfung von (Erschwernis-) Zuschlägen, die abhängig von Arbeiten in Höhe, mit besonderer Schutzkleidung oder in erschwerter Umgebung (Wasser, Druckluft, Hitze, Schmutz) sind, aufgrund der branchenspezifischen Anforderungen nur mit speziellen Fachkenntnisse effektiv durchführbar und erfordert durch die komplexe Prüftiefe einen entsprechenden zeitlichen Mehraufwand. Das Tarifgeschehen ist fortlaufend zu beobachten und sowohl für den geltenden als auch für zurückliegende Zeiträume bei den Prüfungen zu beachten. Aufgrund der notwendigen Qualifikation der Prüfbediensteten sind daher ausschließlich Bedienstete des gehobenen Dienstes einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 400/19 (Beschluss)

... "2a. Erhalt einer lebenswerten Umgebung für die Bevölkerung und eines leistungsfähigen Wasserhaushalts auch zur Gewährleistung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von Bevölkerung und Wirtschaft, soweit hierfür keine bergrechtlichen Sanierungsverpflichtungen Dritter bestehen und die betreffenden Maßnahmen nicht Gegenstand anderweitiger Finanzierungsregelungen im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes sind, oder"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 InvKG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 1 InvKG

14. Zu Artikel 1 § 14 InvKG

15. Zu Artikel 1 § 15 InvKG

16. Zu Artikel 1 § 17 Nummer 31 - neu - InvKG

17. Zu Artikel 1 § 26 InvKG

18. Zum Gesetzentwurf allgemein

19. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zu Artikel 1 Kapitel 1


 
 
 


Drucksache 363/1/19

... Durch die Aufnahme des Verweises auch auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 wird sichergestellt, dass auch sogenannte IR-Strahler umfasst werden. Aus fachlicher Sicht ist diese Erweiterung zwingend notwendig. Die nach dem Prinzip der Restlichtverstärker arbeitenden Nachtsichtgeräte verstärken das in der Nacht vorhandene schwache Licht. Da in der Nacht Licht für den Verstärkungseffekt bei Restlichtverstärkern jedoch regelmäßig nicht ausreichend vorhanden ist (zum Beispiel fehlender Mond, starke Bewölkung, Beschattung durch Bäume), entspricht es gängiger Praxis, das Ziel und die Umgebung mit Hilfe von IR-Strahlern (sogenannte Vorrichtungen zur Beleuchtung des Ziels) auszuleuchten. Insoweit würde eine Nichtberücksichtigung dieses Anliegens die Nutzung von Restlichtverstärkern für eine effizientere Bejagung des überwiegend nachtaktiven Schwarzwildes massiv einschränken und den zusätzlichen Sicherheitsgewinn (durch das Ausleuchten des Ziels und der Umgebung) bei der Nutzung von Restlichtverstärkern schmälern. Auch die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Brennpunkt Schwarzwild", in dem nach dem Prinzip der Restlichtverstärker arbeitende Nachtsichtgeräte mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamts erprobt wurden, konnten aufzeigen, dass der kombinierte Einsatz von Restlichtverstärkern und IR-Strahler eine waid- und tierschutzgerechte sowie sichere und effiziente Bejagung des Schwarzwilds - unabhängig der nächtlichen Lichtverhältnisse - ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG

5. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 26

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG

16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 491/19

... 7.2.1.2 Umgebungsbedingungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nummer 3

Anlage XXII
(zu § 47 Absätze 3b und 3c) Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw)

3 Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

1.1 Gegenstand und Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

1.3 Abkürzungsverzeichnis

2. Anforderungen an NOxMS-Pkw

2.1 Anforderungen bei Hardware-Nachrüstung

2.2 Anforderungen bei Software-Updates

2.3 Anforderungen an NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen

3. Übereinstimmungskriterien für NOxMS-Pkw bei Hardware-Nachrüstung

4. PEMS-Prüffamilie

4.1 Fahrzeughersteller

4.2 Technische Kriterien

4.3 Messfahrzeug

5. Verwendungsbereich

6. Kraftstoff/Kraftstoffqualität

7. Prüfung des NOxMS-Pkw

7.1 Einbau des zu prüfenden NOxMS-Pkw

7.2 Messfahrten und Prüfablauf

7.2.1 Randbedingungen

7.2.1.1 Fahrzeugnutzlast und Prüfmasse

7.2.1.2 Umgebungsbedingungen

7.2.2 Fahrzeugkonditionierung - Prüfung bei Start mit kaltem Motor

7.2.3 Dynamische Bedingungen

7.2.4 Zustand und Betrieb des Fahrzeugs

7.2.4.1 Nebenverbraucher

7.2.4.2 Fahrzeuge mit einem System mit periodischer Regenerierung

7.2.5 Anforderungen an die Messfahrt

7.2.5.1 Allgemeine Anforderungen

7.2.5.2 Fahrstreckenanteile und Durchführung der Messfahrt

7.2.5.3 Geschwindigkeiten

7.2.5.4 Stadtanteil

7.2.5.5 Autobahnanteil

7.2.6 Anforderungen an den Betrieb

7.2.7 Kaltstart

7.2.8 Schmieröl, Kraftstoff und Reagens

7.3 Emissionen und Bewertung der Messfahrt

7.4 Berechnung des Emissionsergebnisses

8. Bewertungskriterien für NOxMS-Pkw

9. Messtechnik

9.1 Messtechnische Ausrüstung

9.2 Validierung der Messtechnik

10. Überwachungsmaßnahmen

10.1 Dauerhaltbarkeitsnachweis durch den Hersteller

10.2 Bestätigungsprüfungen durch die Genehmigungsbehörde

10.3 Übereinstimmungsfaktor

11. Allgemeine Betriebserlaubnis für Hardware-Nachrüstung oder Software-Updates

12. Aufhebung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw

13. Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw

13.1 Einhaltung der Typgenehmigungsvorschriften

13.2 Betriebsverhalten und Sicherheit

13.3 Geräuschverhalten

13.4 Elektromagnetische Verträglichkeit

13.5 Austausch vorhandener PMS/Nachrüstung bislang nicht vorhandener PMS

13.6 Anforderungen an das PMS als Bestandteil des NOxMS-Pkw

13.7 Warn- und Aufforderungssysteme bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen

13.7.1 Vorhandene OBD- und NC-Systeme sowie Warn- und Aufforderungssysteme

13.7.2 Anzeige-, Warn- und Aufforderungssysteme für NOxMS-Pkw

13.8 NH3-Emissionen bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen

13.9 Sekundäremissionen

13.10 Änderungen an emissionsrelevanten Bauteilen und Systemkomponenten

13.11 Einbau- und Installationsanweisungen sowie Halterinformationen

13.12 Eingriff in die Motorsteuerung, in das OBD-System und in Kommunikationsschnittstellen

13.13 Ermittlung der Änderung der CO2-Emissionen 13.13.1 Testverfahren und Bewertung der Messergebniss

13.13.2 Verwendungsbereich

14. Einbau und Abnahme des NOxMS-Pkw bei technischen Änderungen

14.1 Einbau

14.2 Abnahme

15. Vorgehensweise bei Gleichwertigkeitsbescheinigungen des Fahrzeugherstellers bei NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen

Anhang I
(zu Nummer 2) Beschreibungsbogen / Informations-Dokument

Anhang II
(zu Nummer 5) Verwendungsbereich

Anhang III
Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein NOxMS-Pkw bei einer Hardware-Nachrüstung oder bei einem Software-Update

Anhang IV
(zu Nummer 14.2) Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47 Absätze 3b und 3c

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XXII zu § 47 Absätze 3b und 3c StVZO

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 572/19

... Über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, wer Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen kann, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z.B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), wer sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen kann, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht und wer mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den Wörtern in den Fällen des die Angabe § 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die Wörter der Ausländerin oder eingefügt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Beschäftigung die Wörter der Ausländerin oder eingefügt.

§ 3
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten

§ 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Beschäftigungsverordnung

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Ergänzung von § 19

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Änderung von § 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 644/19 (Beschluss)

... Die Anforderung betrifft im Wesentlichen Werkstoffprüfer in der Gammaradiographie. Weitere mobile Tätigkeiten mit einer vergleichbaren hohen Dosisrelevanz sind bis auf wenige Einzelfälle nicht ersichtlich. Angesichts der Vielzahl der Einsätze und Einsatzorte in der Gammaradiographie ist eine orts- und umgebungsbezogene Berechnung der äußeren Exposition weder für Betreiber noch für die Behörden leistbar. Manche Aufsichtsbehörde erhält nahezu täglich Einsatzanzeigen von Werkstoffprüfern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten)

A Änderungen

1. Zu Nummer 4.2.1 Satz 1 Nummer 4.2.4

2. Zu Nummer 4.2.2 Satz 1

3. Zu Nummer 10.1 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - Nummer 10.1 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu Nummer 10.1 Absatz 2 Aufzählungspunkt 3, Aufzählungspunkt 3a - neu -

5. Zu Nummer 10.1 Absatz 3

6. Zu Nummer 10.2 Absatz 2 Satz 2

7. Zu Nummer 10.4 Absatz 1

8. Zu Nummer 10.4 Absatz 4

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 663/19

... Beim Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen diese die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 oder besser aufweisen (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen

§ 2
Anforderung an ein Fachunternehmen

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
Wärmedämmung von Wänden

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 2
Wärmedämmung von Dachflächen

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 3
Wärmedämmung von Geschossdecken

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 4
Erneuerung der Fenster oder Außentüren

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 5
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Anlage 6
Erneuerung der Heizungsanlage

6.1 Solarkollektoranlagen

6.2 Biomasseanlagen

6.3 Wärmepumpen

Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen

6.4 Gasbrennwerttechnik Renewable Ready

6.5 Hybridanlagen

6.6 Brennstoffzellen

6.7 Mini-Kraft-Wärmekopplung - Mini KWK Blockheizkraftwerke

6.8 Anschluss an ein Wärmenetz

Anlage 7
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Anlage 8
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 584/19 (Beschluss)

... Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung arbeiten im Hochwinter sehr energieeffizient (bis zu 40 Kilowattstunden Wärmerückgewinn aus 1 Kilowattstunde für den Lüfterantrieb). Damit kann allgemein der Heizbedarf systemdienlich sehr stark reduziert werden. Im Gegensatz dazu nutzen Wärmepumpen (die derzeit in 30 Prozent der Wohnungsneubauten installiert werden) Umgebungsluft und wirken deshalb in der für das Gesamtenergiesystem kritischen kalten Jahreszeit nur noch mit einer geringen Arbeitszahl. Eine attraktive Gestaltung des GEG, die den Einbau von Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung befördert, senkt den Gesamtenergiebedarf deutlich und ist systemdienlich für das Stromnetz. Der bislang in § 42 Absatz 1 GEG geforderte hohe Anteil der Gesamtenergiebedarfsdeckung durch Abwärmenutzung stellt demgegenüber eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung, zum Beispiel gegenüber Wärmepumpen, dar und sollte entsprechend angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe b GEG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 18 GEG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 und Nummer 7 - neu -, § 39 Überschrift und Absatz 1, § 40 Überschrift und Absatz 1, § 90 Absatz 1 Einleitender Satzteil und Nummer 2 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GEG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 - neu - GEG

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG

6. Zu Artikel 1 § 9 Satz 1 GEG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 GEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 1 GEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 - neu - GEG

10. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 GEG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 GEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Satz 1 GEG

13. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 - neu - GEG

14. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 GEG

15. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 GEG

16. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 GEG

17. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG

18. Zu Artikel 1 § 45 GEG

19. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 GEG

20. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 GEG

21. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 und § 108 Absatz 1 Nummer 5 GEG

22. Zu Artikel 1 § 65 Satz 2 GEG

23. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 - neu - GEG

24. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 4 Satz 1 GEG

25. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - GEG

26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 GEG

27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 Einleitungssatz, Nummer 2 und Nummer 3 bis 6 GEG

28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 - neu - GEG

29. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 GEG

30. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 8 - neu - GEG

31. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 4 Satz 6 GEG

32. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 GEG

33. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 4 GEG

34. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 17 GEG

35. Zu Artikel 1 § 87 Absatz 1 GEG

36. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 5 - neu - GEG

37. Zu Artikel 1 § 89 Satz 1 und Satz 2 GEG

38. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 GEG

39. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 2 Satz 1 GEG

40. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 6 Satz 2 GEG

41. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG

42. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 6 - neu - GEG

43. Zu Artikel 1 § 98 Absatz 3 - neu - GEG

44. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 4 Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 1 GEG

45. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 7 Satz 1 GEG

46. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 4 Satz 3 - neu - GEG

47. Zu Artikel 1 § 102 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG

48. Zu Artikel 1 § 104 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG

49. Zu Artikel 1 § 107 Absatz 5 Satz 1 GEG

50. Zu Artikel 1 § 108 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GEG

51. Zu Artikel 1 § 114 Satz 3 GEG


 
 
 


Drucksache 373/19

... Als pharmazeutische Dienstleistungen können auch Maßnahmen der Apotheken zur Vermeidung von Krankheiten und deren Verschlimmerung vereinbart werden. Die zu vereinbarenden pharmazeutischen Dienstleistungen sollen insbesondere auch die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Gebieten mit geringer Apothekendichte, zum Beispiel im ländlichen Raum, berücksichtigen. So könnten etwa Maßnahmen zur pharmazeutischen Betreuung von Patientinnen und Patienten in häuslicher Umgebung vereinbart werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 132i
Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 4
Änderung der Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 120/19

... Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, durch die Reduzierung und Vereinheitlichung von Bedarfssätzen bei der Berufsausbildungsbeihilfe und beim Ausbildungsgeld eine Rechts-und Verwaltungsvereinfachung zu erreichen. Zudem werden Vereinfachungen bei der Betreibung der Zugangsstellen innerhalb der EESSI-Systemumgebung erzielt.



Drucksache 501/19

... § 9 Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/19




Gesetz

Artikel 1
Gaststaatgesetz

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 36
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 37
Beilegung von Streitigkeiten

§ 38
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch

§ 39
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 289/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Umgebungslärm nach §§ 47a bis 47f

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz


 
 
 


Drucksache 308/19

... Zu Artikel 2 Absatz 1 bestimmt den Regelungsumfang des Abkommens. Zweck des Abkommens ist es, den Schutz der Kriegsgedenkstätten, den Zugang zu ihnen und das dauernde Ruherecht für die Kriegstoten im jeweiligen anderen Hoheitsgebiet zu gewährleisten. Die Umgebung der Kriegsgedenkstätten ist von allen Anlagen freizuhalten, die mit der Würde dieser Stätten nicht vereinbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Anlage
Zu Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über Kriegsgedenkstätten


 
 
 


Drucksache 289/19

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Umgebungslärm nach §§ 47a bis f



Drucksache 491/1/19

... -Minderung wichtigen Randbedingungen, Umgebungstemperatur (Nummer 7.2.1.2) und Anforderungen an die Messfahrt (Nummer 7.2.5) Abweichungen vermieden werden.



Drucksache 573/19

... "eine Strategie der Emissionsregelung, die unter bestimmten, entweder während des normalen Maschinenbetriebs oder außerhalb der Prüfverfahren für die EU-Typgenehmigung auftretenden Motorbetriebsbedingungen oder Umgebungsbedingungen die Wirksamkeit der Emissionsminderungseinrichtung herabsetzt." Die Verwendung solcher Strategien ist untersagt, da es dadurch zu erhöhten Emissionen kommen kann. Wer dennoch Umgehungsstrategien verwendet, handelt ordnungswidrig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundzwanzigste Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhaltenspflichten

§ 3
Genehmigungsbehörde, Bekanntgabe der Technischen Dienste und Auskunftspflicht

§ 4
Marktüberwachungsbehörden

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Übergangsvorschriften

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4901, BMU: Entwurf einer Achtundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Mobile Maschinen und Geräte, 28. BImSchV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 644/1/19

... Die Anforderung betrifft im Wesentlichen Werkstoffprüfer in der Gammaradiographie. Weitere mobile Tätigkeiten mit einer vergleichbaren hohen Dosisrelevanz sind bis auf wenige Einzelfälle nicht ersichtlich. Angesichts der Vielzahl der Einsätze und Einsatzorte in der Gammaradiographie ist eine orts- und umgebungsbezogene Berechnung der äußeren Exposition weder für Betreiber noch für die Behörden leistbar. Manche Aufsichtsbehörde erhält nahezu täglich Einsatzanzeigen von Werkstoffprüfern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/1/19




1. Zu Nummer 4.2.1 Satz 1 Nummer 4.2.4

2. Zu Nummer 4.2.2 Satz 1

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Nummer 10

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Nummer 10

5. Zu Nummer 10.1 Absatz 2 Aufzählungspunkt 3, Aufzählungspunkt 3a - neu -

6. Zu Nummer 10.1 Absatz 3

7. Zu Nummer 10.2 Absatz 2 Satz 2

8. Zu Nummer 10.4 Absatz 1

9. Zu Nummer 10.4 Absatz 4


 
 
 


Drucksache 216/19

... "2. infolge der in häuslicher Umgebung erfolgenden Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des



Drucksache 584/19

... Zweirohrnetz, außen liegende Verteilleitungen im unbeheizten Bereich, innen liegende Steigstränge, innen liegende Anbindeleitungen, Systemtemperatur 55/45 °C, ausschließlich statisch hydraulisch abgeglichen, Δp const, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, Pumpe mit intermittierendem Betrieb, keine Überströmventile, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslängen und die Umgebungstemperaturen gemäß den Standardwerten nach DIN V 18599-5: 2018-09 zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 335/19

... Die Durchführung der Betäubung hat nach Anweisung des behandelnden Tierarztes unter Beachtung der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers für das Narkosegerät zu erfolgen. Der behandelnde Tierarzt kann seine Anweisungen in Kenntnis des Einzelfalls erteilen. Diese Anweisung hat daher Vorrang. In der Gebrauchsanweisung kann der Gerätehersteller beispielsweise angeben, bei welchen Umgebungsbedingungen (z.B. Temperaturbereichen) das Gerät eine sichere Dosierung gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahme vom Tierarztvorbehalt

§ 3
Tierarzneimittel zur Betäubung

§ 4
Verfahren der Ferkelkastration unter Betäubung

§ 5
Orte und Narkosegeräte

§ 6
Sachkunde

§ 7
Schulungseinrichtungen, Lehrgänge und Überprüfung der praktischen Fähigkeiten

§ 8
Dokumentation

§ 9
Übergangsvorschriften

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4718, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 54/1/19

... Außerdem sind gerade Kinder durch die irreguläre Migration besonders hohen Belastungen ausgesetzt und bedürfen einer sicheren und altersangemessenen Aufnahmeumgebung. Die erkennungsdienstliche Behandlung setzt sie hingegen zusätzlicher Anspannung aus, die angesichts der zu erwartenden qualitativ minderwertigen Ergebnisse nicht im Verhältnis steht.



Drucksache 158/18

... Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet Systeme mit einem "intelligenten" Verhalten, die ihre Umgebung analysieren und mit einem gewissen Grad an Autonomie handeln, um bestimmte Ziele zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 97/18

... Mehrseitige digitale Schnittstellen, die es den Nutzern ermöglichen, Geschäftstransaktionsdienste, Wertpapierdienstleistungen oder Finanzanalysedienste der Art, die von den oben genannten Rechtsträgern bereitgestellt werden, in Anspruch zu nehmen oder Kenntnis von ihnen zu erhalten, erfordern häufig eine Interaktion des Nutzers. Der Nutzer spielt hier jedoch keine zentrale Rolle bei der Wertschöpfung des Rechtsträgers, der die digitale Schnittstelle zur Verfügung stellt. Vielmehr wird der Wert durch die Fähigkeit eines solchen Rechtsträgers geschaffen, Käufer und Verkäufer von Finanzprodukten unter spezifischen, klar vorgegebenen Bedingungen zusammenzubringen, was ansonsten nicht der Fall wäre (beispielsweise im Vergleich zu Transaktionen, die außerhalb solcher Schnittstellen direkt zwischen den Parteien erfolgen). Eine Dienstleistung, die in der Bereitstellung einer digitalen Schnittstelle durch einen solchen Rechtsträger besteht, geht über das reine Ermöglichen von Transaktionen mit Finanzinstrumenten zwischen den Nutzern einer solchen Schnittstelle hinaus. Insbesondere zielen die regulierten Dienstleistungen, die nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, darauf ab, eine sichere Umgebung für Finanztransaktionen zu bieten. Der Rechtsträger, der diese Dienstleistungen anbietet, bestimmt daher die spezifischen Bedingungen, unter denen solche Finanztransaktionen durchgeführt werden können, um unverzichtbare Elemente sicherzustellen, wie etwa die Qualität der Transaktionsdurchführung, das Maß an Transparenz auf dem Markt und die faire Behandlung der Anleger. Schließlich haben solche Dienstleistungen das entscheidende, eindeutige Ziel, Finanzierungen sowie Anlage- und Sparaktivitäten zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 77/18 (Beschluss)

... Insbesondere der Einsatz von Freileitungsmonitoring und von Hochtemperaturleiterseilen ist besonders geeignet, um kurzfristig einen entlastenden Effekt im Übertragungsnetz zu bewirken. Netzengpässe entstehen, wenn ein Betriebsmittel (das kann beispielsweise eine Leitung oder ein Transformator sein) den notwendigen Leistungsbedarf nicht übertragen kann. Ausschlaggebend sind dabei insbesondere physikalische Grenzen wie etwa die mit steigendem Stromfluss ansteigende Temperatur des Betriebsmittels. Die Erwärmung eines Leiterseils etwa führt zu dessen Verlängerung und dies wiederum zu einem starken Durchhang bei Freileitungen. Diese thermische Grenze kann durch den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen, die auch bei starker Erwärmung nur eine geringfügige Längenveränderung aufweisen, erheblich angehoben werden, sodass die Übertragungskapazität um bis zu 100 Prozent erhöht werden kann. Die Übertragungsleistung ist zudem von weiteren, externen Faktoren wie Umgebungstemperatur, Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit abhängig. Die nach einer DIN-Norm erfolgende Berechnung der maximalen Strombelastung legt für diese Faktoren starre Werte zugrunde, die im tatsächlichen Betrieb häufig erheblich unterschritten werden. Mit einem Freileitungsmonitoring können die Temperatur oder Durchhang oder Witterungsbedingungen vor Ort erfasst werden und so die maximal zulässige Strommenge dynamisch angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze


 
 
 


Drucksache 423/18

... (2) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass bei dem Betrieb, der Stilllegung, dem sicheren Einschluss und dem Abbau von kerntechnischen Anlagen, Anlagen im Sinne des § 9a Absatz 3 Satz 1 zweiter Satzteil des Atomgesetzes, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und Einrichtungen die Aktivität von Proben aus der Umgebung sowie Ortsdosen zur Überwachung der Exposition durch Direktstrahlung nach einem festzulegenden Plan durch Messung bestimmt werden und dass die Messergebnisse aufzuzeichnen, der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind. Die zuständige Behörde kann die Stelle bestimmen, die die Messungen vorzunehmen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 371/18

... Darüber hinaus bedarf es einer Digitalen Bildungsoffensive, die die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt und auch eine hervorragende berufliche Bildung zum Ziel hat. Mit dem Digitalpakt Schule zielen Bund und Länder auf die flächendeckende digitale Infrastruktur aller Schulen, damit Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können.



Drucksache 127/18

... ) erarbeitet, der die vielfältigen Beschränkungen für Niederlassung und Betrieb von Einzelhandelsunternehmen veranschaulicht.30 Er spiegelt die Komplexität und Vielfalt der Regelungsrahmen der einzelnen Mitgliedstaaten wider. Als Ganzes genommen bildet der Indikator eine Momentaufnahme, die ein höchst uneinheitliches Bild der Beschränkungen in der EU aufzeigt. In allen Mitgliedstaaten gibt es Beschränkungen sowohl für die Niederlassung als auch den Betrieb. In Bezug auf die Art der Beschränkungen und ihren Grad gibt es jedoch große Unterschiede. Letzterer kann in einem Mitgliedstaat bis zu fünfmal höher als in anderen ausfallen. Während die großzügigsten Regelungsrahmen nur wenige Arten von Beschränkungen enthalten, können in den strengsten Rahmen bis zu 12 verschiedenen Arten von Beschränkungen gelten.31 Das beeinflusst die Betriebsumgebung von Einzelhändlern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... Damit pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben und ihren Alltag in der eigenen Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können, wird der Leistungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40 Euro auf 45 Euro monatlich angehoben - einschließlich der nach § 30 vorzunehmenden Dynamisierung. Nachdem die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zum 1. Januar 2015 weit überdurchschnittlich erhöht wurden, erscheint hier ein Abwarten bis zur nächsten Leistungsanpassung vertretbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV

§ 14a
Nachverteilung

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV

14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV

20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV

21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV

22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG

25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG

26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V

29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG

30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG

31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG

32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG

33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI

§ 18d
Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

34. Zu Artikel 11 Nummer 3

35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X

36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.