36 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Tiertransporten"
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... ein besonderes Augenmerk auf solche Regelungen zu legen, die eine tatsächliche Kontrolle von Tiertransporten entsprechend dem Urteil des EuGH vom 23. April 2015 (Az.: C-424/13) bis zum Bestimmungsort ermöglichen, auch wenn dieser in einem weit entfernten Drittstaat liegt. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang, auch unter Hinweis auf seine am 7. Juni 2019 gefasste Entschließung (vergleiche BR-Drucksache 213/19(B)), fest, dass insbesondere bei Tiertransporten in weit entfernte Drittländer weiterhin Zweifel an der europarechtskonformen Durchführungsmöglichkeit bestehen. Die Länder erteilen für Tiertransporte in Drittstaaten daher derzeit weitestgehend keine Genehmigungen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens der Kommission eine verbindliche Übersicht über die für Tiertransporte in Drittstaaten erforderlichen und geeigneten Infrastrukturen - auch außerhalb der EU - erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission gebeten werden, das Datenbanksystem TRACES auch für Zwecke des Tierschutzes einsetzbar zu machen.
Drucksache 280/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... ein besonderes Augenmerk auf solche Regelungen zu legen, die eine tatsächliche Kontrolle von Tiertransporten entsprechend dem Urteil des EuGH vom 23. April 2015 (Aktenzeichen: C-424/13) bis zum Bestimmungsort ermöglichen, auch wenn dieser in einem weit entfernten Drittstaat liegt. Er stellt in diesem Zusammenhang, auch unter Hinweis auf seine am 7. Juni 2019 gefasste Entschließung (vergleiche BR-Drucksache 213/19(B)), fest, dass insbesondere bei Tiertransporten in weit entfernte Drittländer weiterhin Zweifel an der europarechtskonformen Durchführungsmöglichkeit bestehen. Die Länder erteilen für Tiertransporte in Drittstaaten daher derzeit weitestgehend keine Genehmigungen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens der Kommission eine verbindliche Übersicht über die für Tiertransporte in Drittstaaten erforderlichen und geeigneten Infrastrukturen - auch außerhalb der EU - erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission gebeten werden, das Datenbanksystem TRACES auch für Zwecke des Tierschutzes einsetzbar zu machen.
Drucksache 213/19
Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
... ergeben, durchführt. Zusätzlich sollen Tiertransporte in Drittländer auf die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 213/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
... - im Rahmen der obligatorischen Planung von Tiertransporten ein auf die jeweilige Transportroute abgestimmter Notfallplan vorgelegt werden muss.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
Drucksache 213/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren - Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin -
... - im Rahmen der obligatorischen Planung von Tiertransporten ein auf die jeweilige Transportroute abgestimmter Notfallplan vorgelegt werden muss. Weiter sollte unabhängig von einer Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat hilfsweise für den Fall, dass Ziffer 1 keine Mehrheit erhält, die Entschließung in Drucksache 213/19 nach Maßgabe nachstehender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 1
Drucksache 442/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... - Rinderhalter können rechtskonform auf Schlachtbetriebe in angrenzenden Mitgliedstaaten ausweichen, die Tiere dort ohne BSE-Test schlachten lassen und anschließend das Fleisch in Deutschland vermarkten. Dies kann zu einer Verlagerung des Schlachtaufkommens und zu vermehrten Tiertransporten führen.
Drucksache 786/09
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport
... 1. die Höchstdauer von Schlachttiertransporten auf acht Stunden zu begrenzen
Drucksache 786/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, Bremen -
... - die Höchstdauer von Schlachttiertransporten, die in einem Mitgliedstaat beginnen, so zu gestalten, dass lange Transporte grundsätzlich vermieden und die Festlegungen der Ladedichten für Tiere im Sinne des Tierschutzes überprüft werden. Die Höchstdauer soll dabei entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Begrenzung von Transporten acht Stunden nicht überschreiten und die übrigen in § 10 der
Drucksache 786/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport
... - die Höchstdauer von Schlachttiertransporten, die in einem Mitgliedstaat beginnen, so zu gestalten, dass lange Transporte grundsätzlich vermieden und die Festlegungen der Ladedichten für Tiere im Sinne des Tierschutzes überprüft werden. Die Höchstdauer soll dabei entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Begrenzung von Transporten acht Stunden nicht überschreiten und die übrigen in § 10 der
Drucksache 766/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... 3. entgegen Artikel 5 Abs. 1 einen Tiertransportauftrag annimmt,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen für Straßentransportmittel
§ 3 Befähigungsnachweis
§ 4 Schienentransport
Abschnitt 2 Transport in Behältnissen
§ 5 Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 6 Nachnahmeversand
§ 7 Pflichten des Absenders
§ 8 Maßnahmen bei der Ankunft
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
§ 9 Raumbedarf und Pflege
§ 10 Begrenzung von Transporten
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
§ 11 Eintagsküken
§ 12 Meeressäugetiere und Vögel
§ 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport
§ 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 15 Anzeige der Ankunft
§ 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 17 Einfuhrdokument
§ 18 Anforderungen an die Einfuhr
§ 19 Einfuhruntersuchung
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Befugnisse der Behörde
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Unterrichtung
§ 23 Aufheben von Vorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5)
1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse
2. Eintagsküken
3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen
4. Hunde und Katzen
5. Kaninchen
5.1 Mastkaninchen
5.2 Andere Kaninchen
Anlage 2 (zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf
1. Einhufer
2. Rinder
3. Schafe und Ziegen
4. Schweine
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Drucksache 172/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bestimmen sich die Anforderungen an grenzüberschreitende Tiertransporte ausschließlich nach den entsprechenden EU-Vorschriften. Für etwaige Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tiertransporten gilt gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 627/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierzehnte Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Vierzehnte Verordnung Umweltschutz-See)
... Die Änderung betrifft das Einleiten von Schiffsabwasser ins Meer: Die in Anlage IV Regel 11 Abs. 1.1 des MARPOL-Übereinkommens genannte Ausnahme vom Einleiteverbot wurde konkretisiert. Dadurch wird erreicht, dass auch Schiffsabwässer, die bei Tiertransporten entstehen, nur mit einer mäßigen Einleiterate eingeleitet werden dürfen. Hintergrund der Regelung waren diesbezügliche Probleme in australischen Gewässern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte getrennt für Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierzehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Entschließung
Anlage 1 Änderungen der Anlage I von MARPOL (Auffanganlagen außerhalb von Sondergebieten)
Anlage 2 Änderungen der Anlage IV von MARPOL (Einleiten von Abwasser)
Begründung
I. Allgemeines
Zu den Folgen der Verordnung § 44 GGO – Gesetzesfolgenabschätzung/ § 62 GGO :
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zu Artikel 1
Änderung der Anlage I MARPOL
Änderung der Anlage IV MARPOL
2. Zu Artikel 2:
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 554: Entwurf einer Vierzehnten Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (14. Verordnung Umweltschutz-See)
Drucksache 682/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013): Vorbeugung ist die beste Medizin KOM (2007) 539 endg.; Ratsdok. 13292/07
... 2. Der Bundesrat teilt die Erkenntnis der Kommission, wonach Langstreckentiertransporte nicht nur Tierschutzprobleme verursachen, sondern auch Tierseuchen verbreiten können, und unterstützt das Ziel der Kommission, wonach bei der Tierverbringung ein Gleichgewicht hergestellt werden muss, in dem die freie Verbringung von Tieren im Verhältnis steht zu dem Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen und zum Tierschutz während des Transports. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat eine klare zeitliche Begrenzung solcher Transporte. Er erinnert nochmals an seine Stellungnahme vom 7. November 2003 (BR-Drucksache 661/03 (Beschluss)) und bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin für eine EU-weite absolute zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten auf grundsätzlich maximal acht Stunden einzusetzen.
Drucksache 682/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013): Vorbeugung ist die beste Medizin KOM (2007) 539 endg.; Ratsdok. 13292/07
... 2. Der Bundesrat teilt die Erkenntnis der Kommission, wonach Langstreckentiertransporte nicht nur Tierschutzprobleme verursachen, sondern auch Tierseuchen verbreiten können, und unterstützt das Ziel der Kommission, wonach bei der Tierverbringung ein Gleichgewicht hergestellt werden muss, in dem die freie Verbringung von Tieren im Verhältnis steht zu dem Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen und zum Tierschutz während des Transports. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat eine klare zeitliche Begrenzung solcher Transporte. Er erinnert nochmals an seine Stellungnahme vom 7. November 2003 (BR-Drucksache 661/03 (Beschluss)) und bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin für eine EU-weite absolute zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten auf grundsätzlich maximal acht Stunden einzusetzen.
Drucksache 910/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Anwendungen der Satellitennavigation KOM (2006) 769 endg.; Ratsdok. 16540/06
... 3.8. Tiertransporte
Grünbuch zu Anwendungen der Satellitennavigation Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Satelitennavigation
2.1. Ortungs-, Navigations- und Zeitgebungsdienste
2.2. Infrastruktur
2.3. Anwendungen
2.4. Weiterentwicklung der Technologie
3. Anwendungsbereiche
3.1. Standortbezogene Dienste und Notrufe
3.2. Straßenverkehr
3.3. Schienenverkehr
3.4. Seeverkehr, Fischerei, Binnenschifffahrt
3.5. Luftfahrt
3.6. Zivilschutz, Notfallmanagement und humanitäre Hilfe
3.7. Gefährliche Güter
3.8. Tiertransporte
3.9. Landwirtschaft, Parzellenmessung, geodätische und Katastervermessungen
3.10. Energie, Öl und Gas
3.11. Suche und Rettung
3.12. Andere Anwendungen: Logistik, Umwelt, Wissenschaft, Rechtsvollzug und sonstige Bereiche
4. Ethische Fragen und schutz der Privatsphäre
5. Massnahmen des öffentlichen Sektors
5.1. Forschung und Innovation
5.2. Kleine und mittlere Unternehmen – Exzellenzzentren
5.3. Internationale Zusammenarbeit
5.4. Normung, Zertifizierung und Haftung
5.5. Frequenzen
5.6. Rechte an geistigem Eigentum
5.7. Einzelstaatliches Recht und Systeme sowie Richtlinien und Verordnungen der EU
6. Schluss
Drucksache 73/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
... Nach Auffassung des Bundesrates sind die bisherigen Regelungen zu den Fahrt- und Ruhezeiten beim Transport von Schlachttieren nicht ausreichend, um den Schutz der Tiere zu verbessern. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluss vom 7. November 2003 ( BR-Drs. 661/03 (Beschluss) ), wonach insbesondere für Schlachttiertransporte eine EU-weite Begrenzung auf maximal 8 Stunden festgeschrieben werden sollte.
Drucksache 35/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates:
... Im Rahmen der §§ 3 und 5 EUZBLG hat der Bundesrat zu dem am 16.09.2003 vorgelegten Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport Stellung genommen und hierbei zunächst erneut seine politischen ZieIe (Begrenzung von Schlachttiertransporten auf höchstens acht Stunden; Streichung der Exporterstattungen und kein Zurückgehen hinter geltendes Recht) bekräftigt. Da diese Punkte nicht enthalten waren und im Hinblick auf die als unpraktikabel angesehene Fahrt-Ruhepausen-Regelung (9 Stunden Transport - 12 Stunden Pause ohne Entladung; beliebig oft wiederholbar) lehnt der Bundesrat diesen Vorschlag insgesamt ab und bittet die Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen in Brüssel insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:
Drucksache 661/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über den Schutz von Tieren beim Transport Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und allen damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119 /EWG des Rates KOM (2003) 425 endg.; Ratsdok. 11794/03
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Weiterentwicklung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an den Transport von Wirbeltieren zu kommerziellen Zwecken auf der Ebene der Europäischen Union. Eine Zusammenfassung der bisher geltenden Richtlinien und Verordnungen zur Durchführung von Tiertransporten in nunmehr einer Verordnung kann zu mehr Transparenz und zu einer Vereinfachung der Durchführung beitragen. Die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Überwachungserfahrungen ist sinnvoll.
Drucksache 49/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
Drucksache 54/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
Drucksache 105/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/59 /EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126 /EG über den Führerschein - COM(2017) 47 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.