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36 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tiertransporte"


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Drucksache 280/1/20

... ein besonderes Augenmerk auf solche Regelungen zu legen, die eine tatsächliche Kontrolle von Tiertransporten entsprechend dem Urteil des EuGH vom 23. April 2015 (Az.: C-424/13) bis zum Bestimmungsort ermöglichen, auch wenn dieser in einem weit entfernten Drittstaat liegt. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang, auch unter Hinweis auf seine am 7. Juni 2019 gefasste Entschließung (vergleiche BR-Drucksache 213/19(B)), fest, dass insbesondere bei Tiertransporten in weit entfernte Drittländer weiterhin Zweifel an der europarechtskonformen Durchführungsmöglichkeit bestehen. Die Länder erteilen für Tiertransporte in Drittstaaten daher derzeit weitestgehend keine Genehmigungen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens der Kommission eine verbindliche Übersicht über die für Tiertransporte in Drittstaaten erforderlichen und geeigneten Infrastrukturen - auch außerhalb der EU - erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission gebeten werden, das Datenbanksystem TRACES auch für Zwecke des Tierschutzes einsetzbar zu machen.



Drucksache 280/20 (Beschluss)

... ein besonderes Augenmerk auf solche Regelungen zu legen, die eine tatsächliche Kontrolle von Tiertransporten entsprechend dem Urteil des EuGH vom 23. April 2015 (Aktenzeichen: C-424/13) bis zum Bestimmungsort ermöglichen, auch wenn dieser in einem weit entfernten Drittstaat liegt. Er stellt in diesem Zusammenhang, auch unter Hinweis auf seine am 7. Juni 2019 gefasste Entschließung (vergleiche BR-Drucksache 213/19(B)), fest, dass insbesondere bei Tiertransporten in weit entfernte Drittländer weiterhin Zweifel an der europarechtskonformen Durchführungsmöglichkeit bestehen. Die Länder erteilen für Tiertransporte in Drittstaaten daher derzeit weitestgehend keine Genehmigungen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens der Kommission eine verbindliche Übersicht über die für Tiertransporte in Drittstaaten erforderlichen und geeigneten Infrastrukturen - auch außerhalb der EU - erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission gebeten werden, das Datenbanksystem TRACES auch für Zwecke des Tierschutzes einsetzbar zu machen.



Drucksache 213/19

... ergeben, durchführt. Zusätzlich sollen Tiertransporte in Drittländer auf die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr.

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Drucksache 213/19




Entschließung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:

Zu 6.:


 
 
 


Drucksache 213/19 (Beschluss)

... - im Rahmen der obligatorischen Planung von Tiertransporten ein auf die jeweilige Transportroute abgestimmter Notfallplan vorgelegt werden muss.

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Drucksache 213/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren


 
 
 


Drucksache 213/1/19

... - im Rahmen der obligatorischen Planung von Tiertransporten ein auf die jeweilige Transportroute abgestimmter Notfallplan vorgelegt werden muss. Weiter sollte unabhängig von einer Änderung der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat hilfsweise für den Fall, dass Ziffer 1 keine Mehrheit erhält, die Entschließung in Drucksache 213/19 nach Maßgabe nachstehender Änderung zu fassen:

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 347/18

... Qualifikationen von Tiertransporteuren

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Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 442/1/13

... - Rinderhalter können rechtskonform auf Schlachtbetriebe in angrenzenden Mitgliedstaaten ausweichen, die Tiere dort ohne BSE-Test schlachten lassen und anschließend das Fleisch in Deutschland vermarkten. Dies kann zu einer Verlagerung des Schlachtaufkommens und zu vermehrten Tiertransporten führen.



Drucksache 205/10

... Handelsabkommen oder vergleichbare Vereinbarungen mit Drittländern werden durch das BMELV nicht abgeschlossen. Die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten jedoch nicht die Möglichkeit, Schlachttiertransporte in Drittstaaten zu verbieten.



Drucksache 786/09

... 1. die Höchstdauer von Schlachttiertransporten auf acht Stunden zu begrenzen



Drucksache 786/1/09

... - die Höchstdauer von Schlachttiertransporten, die in einem Mitgliedstaat beginnen, so zu gestalten, dass lange Transporte grundsätzlich vermieden und die Festlegungen der Ladedichten für Tiere im Sinne des Tierschutzes überprüft werden. Die Höchstdauer soll dabei entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Begrenzung von Transporten acht Stunden nicht überschreiten und die übrigen in § 10 der



Drucksache 786/09 (Beschluss)

... - die Höchstdauer von Schlachttiertransporten, die in einem Mitgliedstaat beginnen, so zu gestalten, dass lange Transporte grundsätzlich vermieden und die Festlegungen der Ladedichten für Tiere im Sinne des Tierschutzes überprüft werden. Die Höchstdauer soll dabei entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Begrenzung von Transporten acht Stunden nicht überschreiten und die übrigen in § 10 der



Drucksache 491/09

... (LRITS, SafeSeaNet, VTMIS, RIS), den Luftverkehr (SESAR) und den Landverkehr, z. B. Tiertransporte,

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Drucksache 491/09




Horizontale Fragen

Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten Aktionsbereich 1

Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen Aktionsbereich 2

IVS im Dienste der innerstädtischen Mobilität (Aktionsbereich 2a)

Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr Aktionsbereich 3

Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur Aktionsbereich 4

Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen Aktionsbereich 5

Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme Aktionsbereich 6


 
 
 


Drucksache 766/08

... 3. entgegen Artikel 5 Abs. 1 einen Tiertransportauftrag annimmt,

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Drucksache 766/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen für Straßentransportmittel

§ 3
Befähigungsnachweis

§ 4
Schienentransport

Abschnitt 2
Transport in Behältnissen

§ 5
Besondere Anforderungen an Behältnisse

§ 6
Nachnahmeversand

§ 7
Pflichten des Absenders

§ 8
Maßnahmen bei der Ankunft

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport

§ 9
Raumbedarf und Pflege

§ 10
Begrenzung von Transporten

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren

§ 11
Eintagsküken

§ 12
Meeressäugetiere und Vögel

§ 13
Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere

Abschnitt 5
Grenzüberschreitender Transport

§ 14
Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 15
Anzeige der Ankunft

§ 16
Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 17
Einfuhrdokument

§ 18
Anforderungen an die Einfuhr

§ 19
Einfuhruntersuchung

Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Befugnisse der Behörde

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Unterrichtung

§ 23
Aufheben von Vorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5)

1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse

2. Eintagsküken

3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen

4. Hunde und Katzen

5. Kaninchen

5.1 Mastkaninchen

5.2 Andere Kaninchen

Anlage 2
(zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf

1. Einhufer

2. Rinder

3. Schafe und Ziegen

4. Schweine

Anlage 3
(zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport


 
 
 


Drucksache 172/08

... Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bestimmen sich die Anforderungen an grenzüberschreitende Tiertransporte ausschließlich nach den entsprechenden EU-Vorschriften. Für etwaige Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tiertransporten gilt gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)

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Drucksache 172/08




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 627/08

... Die Änderung betrifft das Einleiten von Schiffsabwasser ins Meer: Die in Anlage IV Regel 11 Abs. 1.1 des MARPOL-Übereinkommens genannte Ausnahme vom Einleiteverbot wurde konkretisiert. Dadurch wird erreicht, dass auch Schiffsabwässer, die bei Tiertransporten entstehen, nur mit einer mäßigen Einleiterate eingeleitet werden dürfen. Hintergrund der Regelung waren diesbezügliche Probleme in australischen Gewässern.

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Drucksache 627/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte getrennt für Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Entschließung

Anlage 1
Änderungen der Anlage I von MARPOL (Auffanganlagen außerhalb von Sondergebieten)

Anlage 2
Änderungen der Anlage IV von MARPOL (Einleiten von Abwasser)

Begründung

I. Allgemeines

Zu den Folgen der Verordnung § 44 GGO – Gesetzesfolgenabschätzung/ § 62 GGO :

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

Änderung der Anlage I MARPOL

Änderung der Anlage IV MARPOL

2. Zu Artikel 2:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 554: Entwurf einer Vierzehnten Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (14. Verordnung Umweltschutz-See)


 
 
 


Drucksache 682/1/07

... 2. Der Bundesrat teilt die Erkenntnis der Kommission, wonach Langstreckentiertransporte nicht nur Tierschutzprobleme verursachen, sondern auch Tierseuchen verbreiten können, und unterstützt das Ziel der Kommission, wonach bei der Tierverbringung ein Gleichgewicht hergestellt werden muss, in dem die freie Verbringung von Tieren im Verhältnis steht zu dem Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen und zum Tierschutz während des Transports. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat eine klare zeitliche Begrenzung solcher Transporte. Er erinnert nochmals an seine Stellungnahme vom 7. November 2003 (BR-Drucksache 661/03 (Beschluss)) und bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin für eine EU-weite absolute zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten auf grundsätzlich maximal acht Stunden einzusetzen.



Drucksache 511/07

... Daneben gibt es zur Eindämmung, Beherrschung und Eliminierung von Tierkrankheiten dienende Maßnahmen, die nicht Bestandteil von Folgenbewältigungsmaßnahmen bei Straftaten und Terroranschlägen sind. So werden Tiere entweder einzeln oder gruppenweise mittels Ohrmarken oder elektronischer Identifizierung gekennzeichnet. Zudem werden die meisten Tierhaltungsbetriebe sowie Tiertransporte in und zwischen Mitgliedstaaten erfasst. So ist eine gute Rückverfolgbarkeit sichergestellt (Beispiel: das "

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Drucksache 511/07




Grünbuch über die Biogefahrenabwehr

1. Ziele und Hintergrund

2. Ansatz und Begriffsbestimmungen

3. Konsultation

4. Überblick über die einschlägige EU-Politik

5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen

5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr

5.2. Vorsorge und Schutz

5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung

5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten

5.5. Reaktion und Wiederherstellung


 
 
 


Drucksache 682/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Erkenntnis der Kommission, wonach Langstreckentiertransporte nicht nur Tierschutzprobleme verursachen, sondern auch Tierseuchen verbreiten können, und unterstützt das Ziel der Kommission, wonach bei der Tierverbringung ein Gleichgewicht hergestellt werden muss, in dem die freie Verbringung von Tieren im Verhältnis steht zu dem Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen und zum Tierschutz während des Transports. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat eine klare zeitliche Begrenzung solcher Transporte. Er erinnert nochmals an seine Stellungnahme vom 7. November 2003 (BR-Drucksache 661/03 (Beschluss)) und bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin für eine EU-weite absolute zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten auf grundsätzlich maximal acht Stunden einzusetzen.



Drucksache 73/06 (Beschluss)

... Nach Auffassung des Bundesrates sind die bisherigen Regelungen zu den Fahrt- und Ruhezeiten beim Transport von Schlachttieren nicht ausreichend, um den Schutz der Tiere zu verbessern. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluss vom 7. November 2003 (BR-Drs. 661/03 (Beschluss)), wonach insbesondere für Schlachttiertransporte eine EU-weite Begrenzung auf maximal 8 Stunden festgeschrieben werden sollte.



Drucksache 73/06

... Das revidierte Übereinkommen enthält - entsprechend seiner Konzeption als Rahmenregelung - nur Eckwerte für die künftige Regelung des Tiertransports;

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Drucksache 73/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Spezieller Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport revidiert

Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Arten

Artikel 3
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 4
Wesentliche Grundsätze des Übereinkommens

Artikel 5
Genehmigung für Transportunternehmer

Gestaltung und Konstruktion

Artikel 6
Gestaltung und Konstruktion

Vorbereitung für den Transport

Artikel 7
Planung

Artikel 8
Begleiter

Artikel 9
Transportfähigkeit

Artikel 10
Untersuchung/Bescheinigung

Artikel 11
Ausruhen, Tränken und Füttern vor dem Verladen

Verladen und Ausladen

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Einrichtungen und Verfahren

Artikel 14
Umgang mit den Tieren

Artikel 15
Trennung

2 Transportpraktiken

Artikel 16
Böden und Einstreu

Artikel 17
Platzangebot (Bodenfläche und Höhe)

Artikel 18
Anbinden von Tieren

Artikel 19
Lüftung und Temperatur

Artikel 20
Wasser, Futter und Ruhezeiten

Artikel 21
Laktierende weibliche Tiere

Artikel 22
Beleuchtung

Artikel 23
Transportbehältnisse

Artikel 24
Betreuung während des Transports

Artikel 25
Notversorgung kranker oder verletzter Tiere während des Transports

Besondere Bestimmungen

Artikel 26
Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Schiene

Artikel 27
Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Straße

Artikel 28
Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Wasserweg (außer Ro-Ro-Schiffe)

Artikel 29
Besondere Bestimmungen für Transporte in Straßenfahrzeugen oder Eisenbahnwagen, die auf Ro-Ro-Schiffen geladen sind

Artikel 30
Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Luftweg

Multilaterale Konsultationen

Artikel 31
Multilaterale Konsultationen

Artikel 32
Aufgaben der multilateralen Konsultationen

Technische Protokolle

Artikel 33
Zweck

Artikel 34
Annahme und Inkrafttreten

Artikel 35
Änderungen

Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Beilegung von Streitigkeiten

2 Schlussbestimmungen

Artikel 37
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 38
Beitritt von Nichtmitgliedstaaten

Artikel 39
Geltungsbereichsklausel

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Notifikationen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

3 Präambel

Allgemeine Grundsätze

Gestaltung und Konstruktion

Vorbereitung für den Transport

Verladen und Ausladen

3 Transportpraktiken

Besondere Bestimmungen

Multilaterale Konsultation

Technische Protokolle

Beilegen von Streitigkeiten

3 Schlussbestimmungen

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht (wie vom Ministerkomitee am 11. Juni 2003 verabschiedet) (Übersetzung)

3 Einleitung

Das Übereinkommen von 1968

Revision des Übereinkommens

Allgemeine Erwägungen

Kurze Anmerkungen zu einigen Bestimmungen des revidierten Übereinkommens

Titel

Artikel 1
- Begriffsbestimmungen

Artikel 2
- Arten

Artikel 3
- Anwendung des Übereinkommens

Artikel 4
- Wesentliche Grundsätze des Übereinkommens

Artikel 5
- Genehmigung für Transportunternehmer

Artikel 6
- Gestaltung und Konstruktion

Artikel 7
- Planung

Artikel 8
- Begleiter

Artikel 9
- Transportfähigkeit

Artikel 10
- Untersuchung/Bescheinigung

Artikel 13
- Einrichtungen und Verfahren

Artikel 14
- Umgang mit den Tieren

Artikel 15
- Trennung

Artikel 17
- Platzangebot (Bodenfläche und Höhe)

Artikel 18
- Anbinden von Tieren

Artikel 20
- Wasser, Futter und Ruhezeiten

Artikel 21
- Laktierende weibliche Tiere

Artikel 24
- Betreuung während des Transports

Artikel 25
- Notversorgung kranker oder verletzter Tiere während des Transports

Artikel 27
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Straße

Artikel 28
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Wasserweg (außer Ro-Ro-Schiffe)

Artikel 29
- Besondere Bestimmungen für Transporte in Straßenfahrzeugen oder Eisenbahnwagen, die auf Ro-Ro-Schiffen geladen sind

Artikel 30
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Luftweg

Artikel 36
- Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 37 bis 41


 
 
 


Drucksache 910/06

... 3.8. Tiertransporte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/06




Grünbuch zu Anwendungen der Satellitennavigation Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Satelitennavigation

2.1. Ortungs-, Navigations- und Zeitgebungsdienste

2.2. Infrastruktur

2.3. Anwendungen

2.4. Weiterentwicklung der Technologie

3. Anwendungsbereiche

3.1. Standortbezogene Dienste und Notrufe

3.2. Straßenverkehr

3.3. Schienenverkehr

3.4. Seeverkehr, Fischerei, Binnenschifffahrt

3.5. Luftfahrt

3.6. Zivilschutz, Notfallmanagement und humanitäre Hilfe

3.7. Gefährliche Güter

3.8. Tiertransporte

3.9. Landwirtschaft, Parzellenmessung, geodätische und Katastervermessungen

3.10. Energie, Öl und Gas

3.11. Suche und Rettung

3.12. Andere Anwendungen: Logistik, Umwelt, Wissenschaft, Rechtsvollzug und sonstige Bereiche

4. Ethische Fragen und schutz der Privatsphäre

5. Massnahmen des öffentlichen Sektors

5.1. Forschung und Innovation

5.2. Kleine und mittlere Unternehmen – Exzellenzzentren

5.3. Internationale Zusammenarbeit

5.4. Normung, Zertifizierung und Haftung

5.5. Frequenzen

5.6. Rechte an geistigem Eigentum

5.7. Einzelstaatliches Recht und Systeme sowie Richtlinien und Verordnungen der EU

6. Schluss


 
 
 


Drucksache 73/1/06

... Nach Auffassung des Bundesrates sind die bisherigen Regelungen zu den Fahrt- und Ruhezeiten beim Transport von Schlachttieren nicht ausreichend, um den Schutz der Tiere zu verbessern. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluss vom 7. November 2003 ( BR-Drs. 661/03 (Beschluss) ), wonach insbesondere für Schlachttiertransporte eine EU-weite Begrenzung auf maximal 8 Stunden festgeschrieben werden sollte.



Drucksache 424/05

... 27. ist besorgt darüber, dass die Vorschriften für den Tierschutz, vor allem in Bezug auf Tiertransporte und Schlachthöfe, nach wie vor nicht den EU-Standards entsprechen;


 
 
 


Drucksache 35/05

... Im Rahmen der §§ 3 und 5 EUZBLG hat der Bundesrat zu dem am 16.09.2003 vorgelegten Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport Stellung genommen und hierbei zunächst erneut seine politischen ZieIe (Begrenzung von Schlachttiertransporten auf höchstens acht Stunden; Streichung der Exporterstattungen und kein Zurückgehen hinter geltendes Recht) bekräftigt. Da diese Punkte nicht enthalten waren und im Hinblick auf die als unpraktikabel angesehene Fahrt-Ruhepausen-Regelung (9 Stunden Transport - 12 Stunden Pause ohne Entladung; beliebig oft wiederholbar) lehnt der Bundesrat diesen Vorschlag insgesamt ab und bittet die Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen in Brüssel insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:



Drucksache 661/03 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Weiterentwicklung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an den Transport von Wirbeltieren zu kommerziellen Zwecken auf der Ebene der Europäischen Union. Eine Zusammenfassung der bisher geltenden Richtlinien und Verordnungen zur Durchführung von Tiertransporten in nunmehr einer Verordnung kann zu mehr Transparenz und zu einer Vereinfachung der Durchführung beitragen. Die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Überwachungserfahrungen ist sinnvoll.



Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 54/18 PDF-Dokument



Drucksache 105/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.