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0847/03
0546/03
0661/03B
0061/2/03
Drucksache 186/12 (Beschluss)

... der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.01.2010, Seite 1) in der jeweils geltenden Fassung gelistet sind und für die in dieser Verordnung ausschließlich eine Verwendung in homöopathischen Tierarzneimitteln vorgesehen ist, die im Einklang mit homöopathischen Arzneibüchern zubereitet wurden, wobei auch die jeweils angegebene Höchstkonzentration eingehalten wird."



Drucksache 661/1/12

... Im Weiteren entsteht durch die neue Definition der "immunologischen Tierarzneimittel" ein Widerspruch zwischen dem in der Tierimpfstoffverordnung definierten Mittel-Begriff und dem neuen Begriff des Tiergesundheitsgesetzes. Während § 2 Nummer 16 Buchstabe c TierGesG einen zur "Erzeugung einer unspezifischen Reaktionen des Immunsystems bestimmten Tierimpfstoff" als immunologisches Tierarzneimittel definiert, sind Impfstoffe gem. § 1 Nummer 3 Tierimpfstoffverordnung "Mittel, die dazu bestimmt sind, an Tieren oder tierischen Embryonen zur Erzeugung spezifischer Abwehr- oder Schutzstoffe angewendet zu werden;". Der Definition der derzeit gültigen Fassung der Tierimpfstoffverordnung folgend kann ein Impfstoff also nicht zur Erzeugung einer unspezifischen Reaktion des Immunsystems dienen. Zur Erzeugung einer unspezifischen Reaktion des Immunsystems bestimmte Mittel sind in der Tierimpfstoffverordnung als Immunmodulatoren, eine Unterform der Antigene, definiert.



Drucksache 548/12

... Fisch macht etwa 15,7 % des weltweiten Verbrauchs an tierischem Eiweiß aus. Die der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft21 schätzt, dass die Hälfte dieses Bedarfs durch Aquakultur gedeckt wird und dieser Anteil bis 2030 auf 65 % steigen wird. In der EU liegt dieser Anteil derzeit bei 25 %. Weltweit beläuft sich der Zuwachs auf 6,6 % jährlich, die höchste Wachstumsrate im Bereich der tierischen Erzeugung und höher als der weltweite Bevölkerungszuwachs, der 1,8 % jährlich beträgt. Die Aquakultur leistet also einen Beitrag zur weltweiten Verbesserung der Ernährung. Der Zuwachs des Aquakultursektors in Asien, wo mehr als 89 % der weltweiten Erzeugung produziert wird, liegt bei über 5 % jährlich, wogegen das Wachstum innerhalb der EU in diesem Sektor stagniert.



Drucksache 671/12

... 1. Angaben über die Rückstände auf oder in Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen und Analysemethoden zur Untersuchung von Rückständen auf oder in Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, soweit die Anwendung des zugelassenen Pflanzenschutzmittels in dem beantragten Anwendungsgebiet zu Rückständen auf oder in Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen führen kann, ausgenommen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, die nicht der menschlichen oder tierischen Ernährung dienen,



Drucksache 575/12

... Außerdem wird mit dem Vorschlag die Verpflichtung für die benannten Stellen eingeführt, jeden neuen Antrag auf Konformitätsbewertung für ein Produkt mit hohem Risiko an eine Expertenkommission zu melden (siehe Nr. 3.8). Die Expertenkommission hat die Befugnis, die benannte Stelle aus wissenschaftlich fundierten Gründen um Vorlage einer Vorabbewertung zu ersuchen, zu der sich die Expertenkommission dann innerhalb von 60 Tagen18 äußern kann, bevor die benannte Stelle eine Prüfbescheinigung ausstellen darf. Durch diesen Kontrollmechanismus erhalten die Behörden die Möglichkeit, einzelne Bewertungen genauer zu betrachten und ihre Meinung dazu zu äußern, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Ein ähnliches Verfahren wird bereits bei unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellten Medizinprodukten angewendet (Richtlinie



Drucksache 186/12

... Ferner werden mit dieser Verordnung in Anlage 2 die Bezugnahmen zum EU-Recht angepasst, da das Recht zur Festlegung von Rückstandshöchstmengen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs geändert worden ist (Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 789/12

... Erzeugnisse pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die vorrangig zur Deckung des Ernährungsbedarfs von Tieren dienen, im natürlichen Zustand, frisch oder haltbar gemacht, und Erzeugnisse ihrer industriellen Verarbeitung sowie organische oder anorganische Stoffe, mit Futtermittelzusatzstoffen oder ohne Futtermittelzusatzstoffe, die zur Tierernährung durch orale Fütterung bestimmt sind, sei es unmittelbar als solche oder in verarbeiteter Form, für die Herstellung von Mischfuttermitteln oder als Trägerstoff für Vormischungen. In der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 71/12 (Beschluss)

... es im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogasanlage vergoren werden, um Abfall handelt oder nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaskadennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energiegewinnung und anschließend als Düngemittel einzusetzen.



Drucksache 661/12

... (3) Zur unverzüglichen Anzeige sind auch die Tierärzte und Leiter tierärztlicher oder sonstiger öffentlicher oder privater Untersuchungs- oder Forschungseinrichtungen sowie alle Personen verpflichtet, die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung oder gewerbsmäßig mit der Kastration von Tieren beschäftigen. Satz 1 gilt auch für Tiergesundheitsaufseher, Tiergesundheitskontrolleure, Veterinärassistenten, Veterinäringenieure, Veterinärtechniker, amtliche Fachassistenten, Lebensmittelkontrolleure, Futtermittelkontrolleure, Bienensachverständige, Fischereisachverständige, Fischereiberater, Fischereiaufseher, Natur- und Landschaftspfleger, Hufschmiede und Klauenpfleger, ferner für Personen, die gewerbsmäßig schlachten, sowie solche, die sich gewerbsmäßig mit der Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung geschlachteter, getöteter oder verendeter Tiere oder tierischer Bestandteile beschäftigen, wenn sie, bevor ein behördliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten.



Drucksache 136/12 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stellt zudem vielfach Inkonsistenzen und Unstimmigkeiten fest. So umfasst der vorgesehene Begriff "Weidebewirtschaftung" gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe h alle Formen der Grünland- und Futterbauwirtschaft, die in Zusammenhang mit einer tierischen Erzeugung stehen, beispielsweise die Silagegewinnung zur Milchviehfütterung, nicht aber zur Biogaserzeugung. Auf Grund der Fokussierung auf "Landnutzung" ist eine Verknüpfung mit der tierischen Erzeugung nicht nachvollziehbar.



Drucksache 708/12

... Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Süßwaren oder Sirup aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, mit einer Produktionskapazität von



Drucksache 672/1/12

... Die Absätze 2 bis 6 sind entsprechend anzuwenden. Kleine Mengen im Sinne des Satzes 1 sind kleine Mengen nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S.1816, 1828), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. November 2011 (BGBl. I S. 2233) geändert worden ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2

16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:

17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:

28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.

29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:

32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 487/12

... 1. das patientenindividuelle Umfüllen in unveränderter Form, das Abpacken oder Kennzeichnen von im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassenen Sera nicht menschlichen oder tierischen Ursprungs oder



Drucksache 296/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 582/12

... (2) "genetisches Material": jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält;



Drucksache 661/12 (Beschluss)

... Im Weiteren entsteht durch die neue Definition der "immunologischen Tierarzneimittel" ein Widerspruch zwischen dem in der Tierimpfstoffverordnung definierten Mittel-Begriff und dem neuen Begriff des Tiergesundheitsgesetzes. Während § 2 Nummer 16 Buchstabe c TierGesG einen zur "Erzeugung einer unspezifischen Reaktionen des Immunsystems bestimmten Tierimpfstoff" als immunologisches Tierarzneimittel definiert, sind Impfstoffe gem. § 1 Nummer 3 Tierimpfstoffverordnung "Mittel, die dazu bestimmt sind, an Tieren oder tierischen Embryonen zur Erzeugung spezifischer Abwehr- oder Schutzstoffe angewendet zu werden;". Der Definition der derzeit gültigen Fassung der Tierimpfstoffverordnung folgend kann ein Impfstoff also nicht zur Erzeugung einer unspezifischen Reaktion des Immunsystems dienen. Zur Erzeugung einer unspezifischen Reaktion des Immunsystems bestimmte Mittel sind in der Tierimpfstoffverordnung als Immunmodulatoren, eine Unterform der Antigene, definiert.



Drucksache 136/12

... (h) "Weidebewirtschaftung": jede Tätigkeit im Rahmen eines flächenbaulichen Systems zur tierischen Erzeugung, die darauf ausgerichtet ist, Menge und Art des Flächenbewuchses und des Tierbesatzes zu kontrollieren oder zu beeinflussen;



Drucksache 672/12 (Beschluss)

... Die Absätze 2 bis 6 sind entsprechend anzuwenden. Kleine Mengen im Sinne des Satzes 1 sind kleine Mengen nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -

2. Zu § 4Absatz 01 - neu -

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -

15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -

16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -

18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -

22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -

23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -

25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2

28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1

29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -

1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 233/11

... Dieser Artikel bezieht sich auf die Beschränkung der Wirkungen aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung. So erstrecken sich die Wirkungen nicht auf Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden, auf Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen oder auf die unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verordnung. Ebenfalls nicht verboten sind nach EU-Recht zulässige Handlungen, insbesondere in Bezug auf veterinärmedizinische Erzeugnisse, humanmedizinische Erzeugnisse und auf Pflanzenvarietäten sowie auf den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen und den Rechtsschutz von biotechnologischen Erfindungen. Schließlich erstrecken sich die Wirkungen aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung nicht auf den an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Landfahrzeugen aus anderen Ländern als den teilnehmenden Mitgliedstaaten stattfindenden Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung, wenn die Schiffe, Flugzeuge oder Fahrzeuge vorübergehend oder zufällig in die Gewässer der teilnehmenden Mitgliedstaaten gelangen, und nicht auf die Verwendung von geschützten Nutztieren durch den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs zu landwirtschaftlichen Zwecken, sofern die Zuchttiere oder anderes tierisches Vermehrungsgut vom Patentinhaber an den Betriebsinhaber verkauft oder mit Zustimmung des Patentinhabers auf andere Weise in Verkehr gebracht wurde.



Drucksache 52/11

... Vor dem Hintergrund der Ablösung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs soll § 10 LFGB aktualisiert werden.



Drucksache 627/11

... Die Verordnung dient durch die Festlegung von Höchstgehalten für bestimmte unerwünschte Stoffe in der Tierernährung dem vorsorgenden Verbraucherschutz, indem im Rahmen der tierischen Ernährung sowohl die Gesundheit der Tiere, als auch durch den Verzehr tierischer Erzeugnisse die menschliche Gesundheit geschützt wird. Das Verordnungsvorhaben unterstützt daher eine nachhaltige Entwicklung. Die Verordnung hat keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen.



Drucksache 682/1/11

... es im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogasanlage vergoren werden, um Abfall handelt oder nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaskadennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energiegewinnung und anschließend als Düngemittel einzusetzen.



Drucksache 472/1/11

... Bei tierischen Lebensmitteln



Drucksache 216/11

... 2. tierische Nebenprodukte, soweit diese nach der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 216/11 (Begründung)

... Nummer 2 regelt den Ausschluss des Anwendungsbereichs für tierische Nebenprodukte. Die Regelung entspricht weitgehend dem bisherigen § 2 Absatz 2 Nummer 1a



Drucksache 111/11

... Auf Grund des erweiterten Kreis der einfuhrfähigen Lebensmittel tierischen Ursprungs erfasst die bisher schon bestehende Anzeigepflicht bei der Einfuhr nun auch die exotischen Lebensmittel tierischen Ursprungs.



Drucksache 661/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 472/11 (Beschluss)

... Bei tierischen Lebensmitteln



Drucksache 625/11

... Wer als Verantwortlicher für ein Schiff oder Flugzeug mit diesem Lebensmittel tierischen Ursprungs in das Inland verbringt, hat der für die Grenzkontrollstelle zuständigen Behörde auf deren Verlangen das Schiffs- oder Flugzeugmanifest zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 vorzulegen. Das Schiffs- oder Flugzeugmanifest ist in elektronischer Form vorzulegen, soweit die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde dies verlangt."



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... produktion aus geeigneten tierischen Nebenprodukten, insbesondere Fette, wieder zulässig wird.



Drucksache 347/11

... b) die Herstellungsmethoden und -verfahren für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse gemäß Artikel 38 Absatz 1 des AEUV, für die Erzeugnisse, die zur menschlichen und tierischen Ernährung bestimmt sind, sowie die Herstellungsmethoden und -verfahren für andere Produkte, sofern sie die Merkmale dieser Erzeugnisse beeinflussen;



Drucksache 590/11

... Die Wertschöpfungskette Lebensmittel und Getränke in der EU ist für 17 % unserer direkten Treibhausgasemissionen und 28 % des Verbrauchs materieller Ressourcen verantwortlich, wobei unsere Verbrauchsmuster globale Auswirkungen haben, insbesondere in Zusammenhang mit dem Verzehr tierischer Eiweiße. Dieser Sektor ist auch ein großer Verbraucher von Wasser hoher Qualität, das für seinen Erfolg unverzichtbar ist. Wir verschwenden aber alleine in der EU jedes Jahr 90 Millionen Tonnen Lebensmittel; das entspricht 180 kg pro Person. Oft handelt es sich dabei um Erzeugnisse, die noch genusstauglich sind.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.