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"Tierhaltung"


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0401/03
0401/03B
0061/03B
0574/03B
0595/03
0661/03B
0954/03B
0595/03B
0061/1/03
Drucksache 43/19

... Amprolium ist ein Thiamin-Analog mit antikokzidischer Wirkung. Amprolium wird zur Prophylaxe und Therapie der aviären Kokzidiose eingesetzt. Diese parasitäre Erkrankung ist weltweit verbreitet, von hoher ökonomischer Bedeutung beim Nutzgeflügel und im Fall eines akuten Ausbruchs bei Tauben ebenfalls behandlungsbedürftig. Die Erreger besitzen eine hohe Wirtsspezifität und somit kein zoonotisches Potenzial. Resistenzentwicklungen bei häufiger Gabe stellen den wichtigsten limitierenden Faktor beim Einsatz von Amprolium dar. Dies spricht vor allem für die Beibehaltung der Verschreibungspflicht von Amprolium für Lebensmittel liefernde Tiere, bei welchen im Fall der Anwendung relativ große Mengen verabreicht werden. Das freiverkäufliche Heimtierpräparat ist in kleinen Abpackungen (12 Päckchen à 600 mg Amprolium) erhältlich und erscheint für einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch in der Nutztierhaltung ungeeignet.



Drucksache 288/1/19

... "um den größtmöglichen Effekt für die Tiere, die Tierhalter und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen und die weiteren Tierwohlkennzeichnungssysteme einzubinden."



Drucksache 247/19

... -Nutztierhaltungsverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Befristung

D. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

E. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 162/19

... Darüber hinaus wird klargestellt, dass als ein drohender Schaden, der durch eine Entnahme abgewendet werden darf, nicht nur ein Schaden für einen Wirtschaftsbetrieb gilt, sondern z.B. auch die nicht wirtschaftliche Nutztierhaltung Schutzgut der Regelung sein kann.



Drucksache 587/6/19

... -Nutztierhaltungsverordnung



Drucksache 335/19

... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), von denen § 6 Absatz 6 durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2182) und § 21 Absatz 1a durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2586) eingefügt worden sind und § 21a durch Artikel 20 Nummer 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, nach Anhörung der Tierschutzkommission und unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundestages vom xx.xx.2019/ unter Wahrung der Rechte des Bundestages und - des Artikels 2 des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 25. Januar 1978 (BGBl. 1978 II S. 113), der zuletzt durch Artikel 597 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahme vom Tierarztvorbehalt

§ 3
Tierarzneimittel zur Betäubung

§ 4
Verfahren der Ferkelkastration unter Betäubung

§ 5
Orte und Narkosegeräte

§ 6
Sachkunde

§ 7
Schulungseinrichtungen, Lehrgänge und Überprüfung der praktischen Fähigkeiten

§ 8
Dokumentation

§ 9
Übergangsvorschriften

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4718, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 587/5/19

... -Nutztierhaltungsverordnung



Drucksache 410/1/19

... Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen



Drucksache 481/18

... 1. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland sollte frühzeitig ein Konzept erstellt werden, wie mit einer zukünftig größeren Population umzugehen ist. Auch die Möglichkeit von lokal bzw. regional bestandsregulierenden Maßnahmen sollte dabei erwogen werden. Die Sicherheit der Menschen ist zu gewährleisten. Tierhaltung im Freiland soll auch dort dauerhaft möglich sein, wo Prävention nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umsetzbar ist. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung um die Erstellung eines nationalen Konzepts zum Umgang mit dem Wolf auf dem Weg zum günstigen Erhaltungszustand. Dabei sind Belange der Sicherheit der Menschen ebenso wie die besonderen Belange der Tierhalterinnen und Tierhalter bei verschiedenen naturräumlichen Gegebenheiten und Haltungsformen zu berücksichtigen.



Drucksache 216/18

... Die deutlich größeren Emissionsreduktionspflichten ab dem Jahr 2030 basieren auf einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie. Das UBA hat auf Basis nationaler Daten zusätzlich eigene Szenarien aufgestellt, um die technische Machbarkeit, die wirtschaftliche Verträglichkeit von Maßnahmen sowie die daraus resultierenden Emissionsreduktionen der EU-Vorgaben abzuschätzen. Nach Einschätzung des Ressorts werden daher für die Gewährleistung der Reduktionspflichten ab dem Jahr 2030 voraussichtlich neue Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zur Minderung von Ammoniakemis-sionen erforderlich werden. Ein wichtiger Verursacher ist in diesem Bereich die Tierhaltung. Hier werden vermutlich Luftreinhaltemaßnahmen in der Tierhaltung nötig werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 246/18 (Beschluss)

... 28. Der Bundesrat sieht die durch die Rückkehr der großen Beutegreifer verursachten Probleme, insbesondere bei der Weidetierhaltung. Er sieht es daher als erforderlich an, in der GAP umfassend Präventionsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen bei Schäden durch EU-rechtlich geschützte Tierarten in einem gezielten und schlanken Verfahren zu ermöglichen.



Drucksache 598/1/18

... 6. Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in eine überzeugende, verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung einzubeziehen, um darüber eine Marktdifferenzierung für die Ferkelerzeugung zu ermöglichen.



Drucksache 216/18 (Beschluss)

... c) Bei der Wahl der erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion von Ammoni-akemissionen verweist der Bundesrat auf die notwendige und enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei Tierhaltungsanlagen, um gleichzeitig sowohl der gewünschten Verbesserung des Tierwohls als auch den Belangen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe


 
 
 


Drucksache 401/18

... durch die Möglichkeit der Rabattierung die Abnahme großer Mengen von Antibiotika begünstigt. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, wirtschaftliche Anreize beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika an Betriebe mit Nutztierhaltung durch ein Verbot der Rabattierung zu beseitigen. Der Bundesrat sieht ein solches Verbot durch die Einführung von Festpreisen mit der Ermächtigungsnorm des § 78 des



Drucksache 246/1/18

... 44. Der Bundesrat sieht die durch die Rückkehr der großen Beutegreifer verursachten Probleme, insbesondere bei der Weidetierhaltung. Er sieht es daher als erforderlich an, in der GAP umfassend Präventionsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen bei Schäden durch EU-rechtlich geschützte Tierarten in einem gezielten und schlanken Verfahren zu ermöglichen.



Drucksache 131/1/17

... - Der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft ist eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Aus globaler Sicht sind die Grenzen der ökologischen Tragfähigkeit bei der Stickstoffbelastung bereits überschritten. In Deutschland stammt ein wesentlicher Teil der Stickstoffüberschüsse aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung. - Der aktuelle Nitratbericht 2016 (Gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für Ernährung und Landwirtschaft Stand Januar 2017) zeigt, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in Deutschland erhöhte Nitratkonzentrationen aufweisen und bei 28 Prozent die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.



Drucksache 731/1/17

... 12. Er sieht die Notwendigkeit, dass über die GAP eine flächengebundene Tierhaltung gefördert wird, die am Tierwohl ausgerichtet ist. Die GAP muss dazu beitragen, die Landwirtschaft beim gesellschaftlich gewünschten Umbau der Tierhaltung hin zu umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren zu unterstützen.



Drucksache 425/17

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Tierwohl - zügige Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung



Drucksache 601/17

... -Nutztierhaltungsverordnung und weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Haltung von Sauen in Kastenständen


 
 
 


Drucksache 28/17

... Eine verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zielt auf die gestiegenen Herausforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie an eine zukunftsorientierte Tierhaltung ab. Ziel des Gesetzantrages ist es daher, die im Jahr 2014 beschlossene Umschichtung von Mitteln in Höhe von 4,5 Prozent an die aktuellen Herausforderungen im ländlichen Raum anzupassen und auf die EU-rechtlich mögliche Höhe von bis zu 15 Prozent festzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung / Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 164/1/17

... 1. In § 35 Absatz 1 Nummer 4 werden nach dem Wort "unterliegt," die Wörter "wobei bei kumulierenden Vorhaben für die Annahme eines engen Zusammenhangs diejenigen Tierhaltungsanlagen zu berücksichtigen sind, die auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind," gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4 nur U

Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Überschrift und Absatz 2 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 6 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5, § 10 Absatz 6, § 11 Absatz 6, § 12 Absatz 6 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 4 Satz 2 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

17. Hauptempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 3

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

30. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 UVPG

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

32. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG ,

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 UVPG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

36. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

37. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

38. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

39. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 48 Satz 2 UVPG

40. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

41. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

42. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 60 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, § 61 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und § 62 UVPG

43. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

44. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

45. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

46. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c - neu - Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

47. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

48. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe gg UVPG

49. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

50. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

51. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG

52. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

53. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

54. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

55. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

56. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

57. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

58. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV *

59. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

60. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

61. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

62. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV

63. Zu Artikel 2 Absatz 24 Nummer 01 - neu - § 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 6a Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc, Nummer 10 UVP-V Bergbau , Nummer 3 - neu - §§ 4, 5 UVP-V Bergbau


 
 
 


Drucksache 567/2/17

... Auch die Ackerbaubetriebe, die beispielsweise Wirtschaftsdünger aus Tierhaltungsbetrieben aufnehmen, würden von dieser Regelung profitieren und künftig eher bereit sein, Wirtschaftsdünger aus Überschussregionen aufzunehmen und im Ackerbau zu verwerten. Dies würde die angestrebte überregionale Verteilung der Wirtschaftsdünger aus den tierhaltenden Überschuss-in die Ackerbauregionen fördern und unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/2/17




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1

§ 7
Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7

§ 6
Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *

10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -


 
 
 


Drucksache 131/17 (Beschluss)

... - Der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft ist eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Aus globaler Sicht sind die Grenzen der ökologischen Tragfähigkeit bei der Stickstoffbelastung bereits überschritten. In Deutschland stammt ein wesentlicher Teil der Stickstoffüberschüsse aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung.



Drucksache 759/1/17

... über tierärztliche Hausapotheken von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden. Der Begriff "ordnungsgemäße Behandlung" wird durch § 12 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 konkretisiert. Durch die vorgeschlagene Formulierung soll sichergestellt werden, dass der in der Begründung eingeforderte unmittelbare physische Kontakt des Tierarztes mit dem Tier bzw. dem Tierbestand bereits im Verordnungstext eindeutig zu erkennen ist. Der Wille des Verordnungsgebers sollte auch ohne Rückgriff auf die amtliche Begründung erkennbar sein.



Drucksache 148/1/17

... d) Der Bundesrat hebt hervor, dass der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft eines der größten ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit darstellt. Aus globaler Perspektive sind die Grenzen der ökologischen Tragfähigkeit bereits überschritten. In Deutschland stammt der wesentliche Teil der Stickstoffüberschüsse aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 8 DüV

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 DüV

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 DüV

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 DüV

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 3 DüV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 - neu - DüV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 DüV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 DüV

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 DüV

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 DüV

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 1 DüV

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 einleitender Satzteil DüV

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 Satz 2 - neu - DüV

14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 1

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1a - neu -, Nummer 8 DüV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 DüV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 6

19. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 5 - neu - DüV

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Nummer 2 DüV

21. Zu Artikel 1 Anlage 4 Tabelle 4

22. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 5, § 13 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 2, Satz 3, Absatz 5 einleitender Satzteil, § 14 DüV , Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 7 WDüngV , Artikel 3 § 9 Absatz 1, Absatz 2 DüMV , Artikel 4 § 2 AgrarZahlVerpflV , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

'Artikel 3 Änderung der Düngemittelverordnung

'Artikel 4 Folgeänderung

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 731/17 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass über die GAP eine flächengebundene Tierhaltung gefördert wird, die am Tierwohl ausgerichtet ist. Die GAP muss dazu beitragen, die Landwirtschaft beim gesellschaftlich gewünschten Umbau der Tierhaltung hin zu umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren zu unterstützen.



Drucksache 388/17 (Beschluss)

... es darstellt. Diese Form der Pelztierhaltung erfüllt nicht die Anforderungen an eine art- und verhaltensgerechte Haltung der Tiere nach § 2 des



Drucksache 759/17

... über tierärztliche Hausapotheken hinsichtlich der Regelungen, die die Regeln der Wissenschaft, die Abgabe von Arzneimitteln an Tierhalter und die Verschreibung von Arzneimitteln betreffen, ergänzt und aktualisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

§ 12b
Umwidmungsverbot

§ 12c
Antibiogrammpflicht

§ 12d
Verfahren zu Probenahme, Isolierung bakterieller Erreger und Bestimmung der Empfindlichkeit

§ 13
Nachweise

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu laufender Nummer 11 § 1a

Zu laufender Nummer 2 § 12 Absatz 2 Nummer 1

Zu laufender Nummer 4 § 12b

Zu laufender Nummer 5 § 12c Absatz 1 in Verbindung mit § 12d

Tabelle

Zu laufender Nummer 6 § 13 Absatz 1

Zu laufender Nummer 7 § 13 Absatz 2

Zu laufender Nummer 8 § 13 Absatz 3

Zu laufender Nummer 9 § 13 Absatz 4 Satz 1

Zu laufender Nummer 10 § 13 Absatz 4 Satz 2

Zu laufender Nummer 11 § 13 Absatz 4 Satz 3

Zu laufender Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 4

Zu Nummer 11

Zu laufender Nummer 13 § 13 Absatz 5

Zu laufender Nummer 14 § 13 Absatz 6

Zu laufender Nummer 15 § 13 Absatz 7

Zu laufender Nummer 16 § 13 Absatz 8

Zu laufender Nummer 17 § 13 Absatz 9

Zu laufender Nummer 18 § 13a Absatz 3

Zu laufender Nummer 19 § 15 Nummern 8, 9, 10 und 11

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 12c Absatz 1

§ 12c Absatz 2

§ 12d

Zu Nummer 5

§ 13 Absatz 1

§ 13 Absatz 2

§ 13 Absatz 3

§ 13 Absatz 4

Satz 1 und 2:

Satz 3 und 4:

§ 13 Absatz 5

§ 13 Absatz 6

§ 13 Absatz 7 und Absatz 8

§ 13 Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 3986, BMEL: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. KMU-Test

II.4. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 164/17 (Beschluss)

... 1. In § 35 Absatz 1 Nummer 4 werden nach dem Wort "unterliegt," die Wörter "wobei bei kumulierenden Vorhaben für die Annahme eines engen Zusammenhangs diejenigen Tierhaltungsanlagen zu berücksichtigen sind, die auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind," gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 5 Satz 1, 2 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5,

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 5 UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

30. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

31. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 ist zu streichen.

32. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

33. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

34. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

35. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

36. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

37. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

38. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV

39. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

40. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

41. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

42. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV


 
 
 


Drucksache 759/17 (Beschluss)

... über tierärztliche Hausapotheken von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden. Der Begriff "ordnungsgemäße Behandlung" wird durch § 12 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 konkretisiert. Durch die vorgeschlagene Formulierung soll sichergestellt werden, dass der in der Begründung eingeforderte unmittelbare physische Kontakt des Tierarztes mit dem Tier bzw. dem Tierbestand bereits im Verordnungstext eindeutig zu erkennen ist. Der Wille des Verordnungsgebers sollte auch ohne Rückgriff auf die amtliche Begründung erkennbar sein.



Drucksache 212/17

... a) In Absatz 4 werden die Wörter "Besitzer von Rindern die Tiere" durch die Wörter "Tierhalter die Rinder" ersetzt.



Drucksache 731/17

... Zudem kann die GAP den Landwirten dabei helfen, die EU-Vorschriften zum Tierschutz besser anzuwenden und die Standards durch freiwillige Initiativen weiter anzuheben, mit denen der Marktwert von Erzeugnissen aus artgerechter Tierhaltung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU gesteigert werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 388/1/17

... In Artikel 2 Nummer 6 ist § 3 einschließlich notwendiger Folgeregelungen so zu ändern, dass die Pelztierhaltung verboten ist und eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte verbindlich eingeführt wird.



Drucksache 28/17 (Beschluss)

... Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume (2. Säule GAP) zu. Die derzeitige Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist unbefriedigend und es bedarf in den kommenden Jahren zusätzlicher Mittel für die landwirtschaftlichen Unternehmen auf Grund gestiegener Herausforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und ländlicher Räume, an den Umwelt- und Klimaschutz sowie an eine zukunftsorientierte Nutztierhaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/17 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung / Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 28/1/17

... "Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume (2. Säule GAP) zu. Die derzeitige Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist unbefriedigend und es bedarf in den kommenden Jahren zusätzlicher Mittel für die landwirtschaftlichen Unternehmen auf Grund gestiegener Herausforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und ländlicher Räume, an den Umwelt- und Klimaschutz sowie an eine zukunftsorientierte Nutztierhaltung.



Drucksache 645/16

... Durch Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1613 der Kommission vom 8. September 2016 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren (ABl. L 242 vom 9.9.2016, S. 10) wurde den Mitgliedstaaten eine Beihilfe der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 350.000.000 Euro zur Verfügung gestellt, um Milcherzeugern oder Landwirten in den Sektoren Rindfleisch, Schweinefleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe zu gewähren. Auf Deutschland entfällt ein Anteil in Höhe von 57.955.101 Euro. Der Bund beabsichtigt, im Einklang mit Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1613, die Verdoppelung der EU-Mittel. Diese soll mit dem Haushaltsgesetz 2017 beschlossen werden, sodass insgesamt 115.910.202 Euro zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Höhe der Beihilfe

§ 4
Gewährung der Beihilfe

§ 5
Antrag

§ 6
Nachweis über die Nichtsteigerung

§ 7
Übermittlung von Betriebsdaten

§ 8
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Mitteilungen

§ 10
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 779/16 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zum Tierwohl - zügige Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Tierwohl - zügige Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung


 
 
 


Drucksache 806/1/16

... Der Wortlaut des § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB wird teilweise dahingehend ausgelegt, es handle sich um eine eigenständige, vom Umweltrecht losgelöste und abschließende städtebauliche Regelung für gewerbliche Intensivtierhaltung im Außenbereich. Dementsprechend seien auch die Regelungen des



Drucksache 118/16

... Für die Tierhalter (= landwirtschaftlicher Betrieb), die von der Regelung des § 10 Absatz 2 Gebrauch machen wollen, entstehen möglicherweise Kosten, soweit die Anforderungen an die Räumlichkeiten, soll denn in ihrem Betrieb ein Tierkörper eröffnet werden, nicht den Anforderungen entsprechen und insoweit noch Investitionen getätigt werden müssen (u.a. Vorhandensein eines Handwaschbeckens, Raum muss leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein). Diese Kosten lassen sich im Rahmen dieses Gesetzes nicht abschätzen, da

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

§ 1
Geltungsbereich

§ 2a
Grundsatz für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten

§ 3
Beseitigungspflicht

§ 4
Ausnahmen

§ 10
Aufbewahrungspflicht

§ 12a
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 13a
Strafvorschriften

§ 15
Begriffsbestimmungen

§ 16
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Artikel 3

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Verwaltung der Länder

Verwaltung des Bundes

2.3. Weitere Kosten

Bürgerinnen Bürger

5 Wirtschaft

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 502/16

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Ein Monitoring, also eine Beprobung von verendeten sowie als krank angesprochenen Wildschweinen, ermöglicht einen Überblick über die Tiergesundheitssituation im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest bei dieser Tierart.. Aufbauend auf hierbei gewonnene Erkenntnisse können Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Hausschweinepopulation ergriffen werden. Damit wird nicht zuletzt die produktive Landwirtschaft im Sinne der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie sichergestellt, bei der die Anforderungen an eine tiergerechte Tierhaltung und der vorsorgende, insbesondere gesundheitliche Verbraucherschutz beachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 395/16

... 2. im Fall des § 7 Absatz 2 für die Feststellung der Großvieheinheiten auch die Tierhaltung in jedem verbundenen Unternehmen einbezogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 8a
Verbundene Unternehmen

§ 12a
Anpassung des Werts von Zahlungsansprüchen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3772: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 112/16 (Beschluss)

... Seit Jahren ist EU-weit in den Vermarktungsnormen für Eier festgelegt, dass die Haltungsform der Legehennen jeweils zu deklarieren ist. Dies hat zur Transparenz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt und den Anteil der vermarkteten Eier aus tierwohlgerechteren Haltungsformen verstärkt. Gleichzeitig gehen aber die Hühnereier, die nicht aus dem ökologischen Landbau oder aus Freilandhaltungen stammen, in die Verarbeitung. Hier ist es Verbraucherinnen und Verbrauchern derzeit nicht möglich, Informationen über die Haltungsform der Legehennen zu bekommen. Einige Unternehmen geben entsprechende Hinweise auf freiwilliger Basis. Nur eine verpflichtende Kennzeichnung kann jedoch den Verbraucherwünschen nach mehr Information gerecht werden und letztendlich auch die Tierhaltungssituation verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen


 
 
 


Drucksache 200/16

... "(3) Der Tierhalter hat gegen BVDV durchgeführte Impfungen unmittelbar nach Abschluss der Impfungen in das Bestandsregister nach § 32 der



Drucksache 515/1/16

... Als problematisch könnten sich auch die pauschalen Zuschläge für bestimmte Tierhaltungen erweisen. Diese Zuschläge sind zum Teil bereits in der Ertragswerterfassung der Flächen erfasst. Durch die Art der Bewertung der Wirtschaftsgebäude und der Hofflächen nach dem Entwurf der Anlage 32 ergibt sich in den berechneten Beispielen eine erhebliche Verlagerung der Ertragsbewertung der Flächen zu den Gebäuden.



Drucksache 403/16

... -Nutztierhaltungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen und Legehennen-Elterntieren

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Abschnitt 10
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 47
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 48
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 49
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 50
Anwendungsbereich

§ 51
Sachkunde

§ 52
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 53
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz :6

Zu Nr. 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 47

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Satz 1, Nummern 1 und 2:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 187/16

... es. Ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern wird daher für erforderlich gehalten, wobei im Hinblick auf die Wahrung der Rechte der betroffenen Tierhalter eine Übergangsfrist von zwölf Jahren als angemessen erachtet wird. Hierbei sollten jedoch unbillige Härten vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/16




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern


 
 
 


Drucksache 476/1/16

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass große Anlagen der Intensivtierhaltung häufig mit nachteiligen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden sind. Die Öffentlichkeit und insbesondere betroffene Anwohnerinnen und Anwohner stehen dieser Form der Tierhaltung zunehmend kritisch gegenüber. Bürgerbeteiligung und Transparenz sind auch hier zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Anhang 1 Nummer 1.2.1, Spalte b, der 4. BImSchV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - Anhang 1 Nummer 7.12.1.3, Spalte b, der 4. BImSchV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe k Anhang 1 Nummer 7.25 und 7.25.2 der 4. BImSchV

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe l Anhang 1 Nummer 7.26 der 4. BImSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe s Anhang 1 Nummer 8.1.1.4 der 4. BImSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe s Anhang 1 Nummer 8.1.1.4 und 8.1.1.5 der 4. BImSchV

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe v Anhang 1 Nummer 9.1, Spalte b, der 4. BImSchV

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

9. Zu Artikel 2 § 1 Satz 1 der 11. BImSchV


 
 
 


Drucksache 521/16

... Auch in der Rubrik 2 ("Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen") ist die Haushaltsausführung nur langsam angelaufen, da es bei der Umsetzung der neuen Direktzahlungsregelungen sowie beim Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Verzögerungen gab. Als Reaktion auf das russische Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU und auf Marktungleichgewichte in den Jahren 2014-2016 nahm die Kommission eine Reihe von Sondermaßnahmen zur Marktstützung zugunsten von Obst- und Gemüseerzeugern sowie des Milchsektors und anderer Tierhaltungssektoren an, die sich insgesamt auf 1664 Mio EUR beliefen.23

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/16




1. Einleitung

2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen

Beseitigung des Zahlungsrückstands

Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit

Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit

Genauere Überprüfung und Analyse

3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen

Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen

Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung

Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:

4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen

2 Finanzanhang


 
 
 


Drucksache 221/16

... Sollte - soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist - die zuständige Behörde weitergehende Untersuchungen für die an einer Veranstaltung teilnehmenden gehaltenen Vögel anordnen, ergeben sich Mitwirkungs-/ Duldungspflichten für die Tierhalter. Da das Erfordernis solcher Maßnahmen jedoch von der jeweiligen AI-Situation abhängt, kann hier keine Schätzung der unter Umständen entstehenden Kosten abgegeben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass derartige Anordnungen nur in wenigen Einzelfällen getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 16

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Nummer 24

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3192: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 189/16

... Die Studie aus Niedersachsen berichtet über den dortigen Antibiotika-Einsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung insgesamt, und die nordrheinwestfälische Studie fokussiert auf den Antibiotika-Einsatz in der Hähnchenhaltung.



Drucksache 78/16 (Beschluss)

... Spezielle ausführende Rechtsvorschriften für die Tierhaltung im Zirkus gibt es nicht. Die einschlägigen Leitlinien entsprechen nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und dienen zudem lediglich der Orientierung. Sie sind nicht rechtsverbindlich und gehen darüber hinaus von einer wissenschaftlich nicht belegten und inzwischen überkommenen Hypothese aus. Diese besagt, dass Wildtiere die Reduktion ihres Lebensraumes auf ein Minimum und das Nichterfüllen ganzer Verhaltenskreise dadurch kompensieren könnten, dass sie nicht selbstbestimmte Dressurleistungen in der Manege zeigen. Wie die aus 2009 stammenden "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" u.a. auch belegen, ist nicht selbstbestimmte Arbeit nicht einmal ausreichend, um den Verhaltenskreis "Bewegung" angemessen zu erfüllen bzw. zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.