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"Tierhalters"


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Drucksache 129/07 (Beschluss)

... Für die Tierseuchenbekämpfung ist eine Kategorisierung der Schweine nach Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm und Ferkeln bis zu 30 Kilogramm ausreichend. Eine stärkere Differenzierung erschwert bzw. verhindert die Verwendung von Angaben, die der Tierhalter im Sinne von § 26 Abs. 3 Satz 2 der Behörde bereits zu einem anderem Datum oder einem anderen Stichtag mitgeteilt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)

1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 601/07

... Den betroffenen Wirtschaftskreisen entstehen im Falle des Auftretens der Geflügelpest oder der niedrigpathogenen aviären Influenza Kosten durch Verbringungsverbote von gehaltenen Vögeln aus einzurichtenden Restriktionsgebieten. Die Verordnung sieht jedoch diesbezüglich Erleichterungen vor, als dass Verbringungen von gehaltenen Vögeln beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Abwägung des Risikos einer Seuchenverschleppung genehmigt werden können. Insoweit dürfte diese Regelung bei betroffenen Wirtschaftsbeteiligten Kosten einsparen, deren Umfang aber nicht geschätzt werden kann, da er vom Verlauf des jeweiligen Seuchengeschehens abhängig ist. Für die Durchführung von Schutzimpfungen sowie den entsprechenden Untersuchungen entstehen Kosten für den betroffenen Tierhalter, deren Umfang aber nicht geschätzt werden kann, da der Umfang der Schutzimpfungen nicht bekannt ist. Auch für das Verbringen insbesondere von Geflügel zu Geflügelausstellungen oder Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen können Kosten für den betroffenen Tierhalter entstehen, die wegen des nicht bekannten Umfangs jedoch nicht verifiziert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Anzeige, Register und Aufzeichnungen

§ 3
Fütterung und Tränkung

§ 4
Früherkennung

§ 5
Schutzkleidung

§ 6
Weitere allgemeine Schutzmaßregeln

§ 7
Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte

§ 8
Schutzimpfungen und Heilversuche

§ 9
Durchführung der Schutzimpfung

§ 10
Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung

§ 11
Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel

§ 12
Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln

Unterabschnitt 2
Aufstallung

§ 13
Aufstallung

§ 14
Weitere Untersuchungen

Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 15
Verdachtsbestand

§ 16
Anordnung für weitere Bestände

§ 17
Überwachungszone

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 18
Öffentliche Bekanntmachung

§ 19
Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand

§ 20
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 21
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk

§ 22
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel

§ 23
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier

§ 24
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild

§ 25
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 26
Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen

§ 27
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet

§ 28
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 29
Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 30
Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone

§ 31
Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 32
Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 33
Risikobewertung

§ 34
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 35
Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand

§ 36
Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission

§ 37
Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets

§ 38
Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet

§ 39
Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes

§ 40
Untersuchungen im Falle der Notimpfung

§ 41
Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln

§ 42
Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge

Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen

§ 43
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung

§ 44
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 45
Wiederbelegung

Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza

§ 46
Schutzmaßregeln für den Bestand

§ 47
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 48
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet

§ 49
Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 51
Notimpfung

§ 52
Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 53
Wiederbelegung

Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 54
Früherkennung

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

§ 57
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier

§ 58
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch

§ 59
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 60
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 61
Risikobewertung

§ 62
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 63
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 64
Ordnungswidrigkeiten

§ 65
Weitergehende Maßnahmen

§ 66
Übergangsvorschriften

§ 67
Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften

§ 68
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen

1. Große Hühner

2. Puten

3. Gänse

4. Enten

Anlage 2
( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest


 
 
 


Drucksache 601/07 (Beschluss)

... Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b, c und d

2. Zu § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

3. Zu § 4 Abs. 1, 1a - neu -

4. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5

5. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2

6. Zu § 8 Abs. 3 Nr. 1

7. Zu § 8 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe c

8. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 und 3, Abs. 9 - neu -, Abs. 10 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 13 Abs. 5 Satz 5 Nr. 2

10. Zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

11. Zu § 20 Abs. 4 Satz 3 - neu -Dem § 20 Abs. 4 ist folgender Satz anzufügen:

12. Zu § 21 Abs. 4 Satz 2 - neu -, Satz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu § 22 Abs. 6, § 28 Abs. 2 Nr. 4

14. Zu § 64 Abs. 2 Nr. 11, Nr. 14, Nr. 16

15. Zu Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 129/1/07

... Für die Tierseuchenbekämpfung ist eine Kategorisierung der Schweine nach Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm und Ferkeln bis zu 30 Kilogramm ausreichend. Eine stärkere Differenzierung erschwert bzw. verhindert die Verwendung von Angaben, die der Tierhalter im Sinne von § 26 Abs. 3 Satz 2 der Behörde bereits zu einem anderem Datum oder einem anderen Stichtag mitgeteilt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/07




1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -Nach § 33 ist folgender § 33a einzufügen:

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -Dem § 40 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 129/07

... Die Ablöseverordnung berücksichtigt insbesondere die erforderlichen Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 für die Kennzeichnung und. Registrierung von Schafen und Ziegen, andere materielle Änderungen wie z.B. die Verlängerung der Frist für die Kennzeichnung von in Deutschland geborenen Bisons auf maximal neun Monate, die Möglichkeit der Kennzeichnung von Rindern mit einer zweiten Ohrmarke, die neben vorgeschriebenen Angaben zusätzlich einen elektronischen Speicher (Transponder) enthält, den Wegfall des Rinderpasses beim innerstaatlichen Verbringen von Rindern, eine den gewonnenen praktischen Erfahrungen angepasste Verfahrensweise zur Nachkennzeichnung von Schweinen, die Einführung der Anzeigepflicht für Halter von Gehegewild, den Wegfall von durch Zeitablauf abgegoltenen Übergangsvorschriften, redaktionelle Berichtigungen, z.B. Aktualisierungen von Verweisen auf Rechtsvorschriften, Straffung von Rechtsvorschriften, z.B. Zusammenführung der Regelungen zum Führen von Kontrollbüchern in einem Paragraph oder Straffung der Übergangsvorschriften infolge der durch Zeitablauf abgegoltenen Vorschriften, sowie jeweils eigene Abschnitte mit Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen, Einhufern und der Tierhaltung in besonderen Fällen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 601/1/07

... Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/07




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b, c und d

2. Zu § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

3. Zu § 4 Abs. 1, 1a - neu -

4. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5

5. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2

6. Zu § 8 Abs. 3 Nr. 1

7. Zu § 8 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe c

Zu § 13

10. b Folgende Absätze 9 und 10 sind anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 13 Abs. 5 Satz 5 Nr. 2

12. Zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

13. Zu § 20 Abs. 4 Satz 3 - neu -Dem § 20 Abs. 4 ist folgender Satz anzufügen:

14. Zu § 21 Abs. 4 Satz 2 - neu -, Satz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu § 22 Abs. 6, § 28 Abs. 2 Nr. 4

16. Zu § 64 Abs. 2 Nr. 11, Nr. 14, Nr. 16

17. Zu Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 572/06

... -Verordnung der Verbesserung der Verfügbarkeit von zugelassenen Impfstoffen in Deutschland und einem wirksamen Entgegentreten gegen den Prophylaxenotstand bei lebensmittelliefernden Tieren und bei Hobbytieren. Insbesondere wird dem nationalen regionalen Bedarf für Impfstoffe, die als wirksame und unbedenkliche Impfstoffe eine sinnvolle Prophylaxe gemäß der Indikation, gestellt durch den Tierarzt, ermöglichen, Rechnung getragen. Gleichzeitig wird eine Reduktion des Verwaltungsaufwands in Bezug auf die Abgabemöglichkeit von Impfstoffen an Tierhalter herbeigeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Algemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zuständige Behörden

Abschnitt 2
Herstellung von Mitteln

§ 3
Herstellungserlaubnis

§ 4
Inhalt der Herstellungserlaubnis

§ 5
Sachkundige Personen

§ 6
Anzeigepflichten

§ 7
Ruhen der Erlaubnis

§ 8
Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln

§ 9
Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen

§ 10
Besondere Vorschriften für die Tierhaltung

§ 11
Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln

§ 12
Wartezeiten

§ 13
Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden

§ 14
Abfüllen der Charge

§ 15
Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen

§ 16
Arzneibuch

§ 17
Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen

§ 18
Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis

§ 19
Prüfung des Betriebs

Abschnitt 3
Zulassung von Mitteln

§ 20
Zulassungsantrag

§ 21
Zusammenfassung der Merkmale des Mittels

§ 22
Zulassungsverfahren

§ 23
Zulassung

§ 24
Zulassung in sonstigen Fällen

§ 25
Erlöschen der Zulassung

§ 26
Verlängern der Zulassung

§ 27
Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung

§ 28
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 29
Änderung der Zulassung, Neuzulassung

§ 30
Erfassen und Auswerten von Risiken

§ 31
Bekanntmachung, Veröffentlichung

Abschnitt 4
Staatliche Chargenprüfung

§ 32
Durchführung der staatlichen Chargenprüfung

§ 33
Umfang der staatlichen Chargenprüfung

§ 34
Rücknahme der Freigabe

Abschnitt 5
Kennzeichnung

§ 35
Kennzeichnung

§ 36
Packungsbeilage

Abschnitt 6
Großhandel und Einfuhr

§ 37
Pflichten des Großhändlers

§ 38
Einfuhrerlaubnis

§ 39
Bescheinigung

Abschnitt 7
Abgabe und Anwendung von Mitteln

§ 40
Vertriebsweg, Nachweispflicht

§ 41
Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht

§ 42
Abgabeverbote

§ 43
Anwendung von Mitteln

§ 44
Anwendung durch den Tierhalter

§ 45
Vorrätighalten von Mitteln

§ 46
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:

Anlage 2
(zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zu § 13

Zu den §§ 14

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu den §§ 25

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu den §§ 32

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 40

Zu § 42

Zu den §§ 43

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48


 
 
 


Drucksache 713/06

... 9. Beratung und Information des Tierhalters,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Staatliche Anerkennung

§ 1
Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin

§ 2
Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 3
Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule

Abschnitt 2
Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied / zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

§ 4
Ziel der Prüfung

§ 5
Zulassung zur Prüfung

§ 6
Einführungslehrgang

§ 7
Praktische Tätigkeit

§ 8
Vorbereitungslehrgang

§ 9
Prüfungsteile

§ 10
Praktischer Teil der Prüfung

§ 11
Theoretischer Teil der Prüfung

§ 12
Prüfungsausschuss

§ 13
Prüfungsverfahren

§ 14
Bewerten und Bestehen der Prüfung

§ 15
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 3
Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied / zur Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 16
Ziel der Prüfung

§ 17
Zulassung zur Prüfung

§ 18
Prüfung

§ 19
Prüfungsausschuss

§ 20
Prüfungsverfahren

§ 21
Bewertung und Bestehen der Prüfung

§ 22
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 3
(zu § 3)

Anlage 4
(zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1)

Anlage 5
(zu § 14 Abs. 2)

Anlage 6
(zu § 21 Abs. 2)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Abschnitt 1
(Staatliche Anerkennung)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
(Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
(Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin)

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Zu Abschnitt 4

Zu § 23

Zu § 24


 
 
 


Drucksache 308/06

... (3) Soweit Tierhalter auf Grund von Rechtsvorschriften, auch unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, zu Angaben über Kennzeichnungsnummer, Geburtsdatum, Abgangsdatum und -art, Betriebswechsel, Abstammung und Rassezugehörigkeit von Tieren gegenüber den für die Erfassung der Kennzeichnung und Registrierung landwirtschaftlicher Nutztiere zuständigen Behörden oder den von diesen beauftragten Stellen verpflichtet sind, haben diese Behörden oder Stellen den Zuchtorganisationen auf Anfrage die Angaben mitzuteilen, die zum Zwecke der Zuchtbuchführung, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung erforderlich sind, soweit der Tierhalter seine Einwilligung in die Übermittlung der Angaben an die Zuchtorganisationen schriftlich gegenüber den Behörden oder Stellen erklärt hat. Im Falle des § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 erfolgt die Mitteilung an die für die Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung zuständigen Behörden oder den von ihnen beauftragten Stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz (TierZG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

§ 3
Anerkennung

§ 4
Verfahren

§ 5
Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen

§ 6
Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung

§ 7
Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung

§ 8
Ermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 9
Monitoring

§ 10
Ermächtigungen

§ 11
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen

§ 12
Zuchttiere

§ 13
Abgabe von Samen

§ 14
Verwendung des Samens

§ 15
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Verwendung von Eizellen und Embryonen

§ 17
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten

§ 18
Ermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 19
Drittlandseinfuhr

§ 20
Ermächtigungen

§ 21
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden

Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 22
Überwachung

§ 23
Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr

§ 24
Bekanntmachung

§ 25
Schiedsverfahren

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 27
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 28
Übergangsvorschriften

§ 29
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 30
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tierseuchengesetzes

Artikel 4
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2
Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4
Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5
Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

IV. Auswirkungen auf das Preisniveau

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Artikel 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 572/06 (Beschluss)

... "Tierärzte dürfen Mittel an einen gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Tierhalter oder eine von diesem beauftragte Person nur unter der Voraussetzung abgeben, dass die Tiere von dem abgebenden Tierarzt behandelt werden. Der Tierhalter oder die von diesem beauftragte Person darf Mittel nicht an andere abgeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff-Verordnung)

1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c, § 5 Abs. 4, § 12 Satz 1, § 13 Nr. 3, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 3, § 35 Abs. 5, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Nr. 4

2. Zu § 40 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

3. Zu § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 42 Abs. 4 - neu -Dem § 42 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

5. Zu § 43 Abs. 2

6. Zu § 44 Abs. 1 Satz 2

7. Zu § 44 Abs. 3 Satz 4

8. Zu § 44 Abs. 4 Satz 1

9. Zu § 44 Abs. 4 Satz 2

10. Zu § 44 Abs. 8

11. Zu § 47 Abs. 2 Nr. 3

12. Zu § 47 Abs. 2 Nr. 19a - neu -In § 47 Abs. 2 ist nach Nummer 19 folgende Nummer 19a einzufügen:

13. Zu § 48 Abs. 3 - neu -Dem § 48 ist folgender Absatz 3 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 572/1/06

... "Tierärzte dürfen Mittel an einen gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Tierhalter oder eine von diesem beauftragte Person nur unter der Voraussetzung abgeben, dass die Tiere von dem abgebenden Tierarzt behandelt werden. Der Tierhalter oder die von diesem beauftragte Person darf Mittel nicht an andere abgeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/1/06




1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c, § 5 Abs. 4, § 12 Satz 1, § 13 Nr. 3, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 3, § 35 Abs. 5, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Nr. 4

2. Zu § 40 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

3. Zu § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 42 Abs. 4 - neu -Dem § 42 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

5. Zu § 44 Abs. 1 Satz 2

6. Zu § 44 Abs. 3 Satz 4

7. Zu § 44 Abs. 4 Satz 1

8. Zu § 44 Abs. 4 Satz 2

9. Zu § 44 Abs. 8

10. Zu § 47 Abs. 2 Nr. 3

11. Zu § 47 Abs. 2 Nr. 19a - neu -In § 47 Abs. 2 ist nach Nummer 19 folgende Nummer 19a einzufügen:

12. Zu § 48 Abs. 3 - neu -Dem § 48 ist folgender Absatz 3 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 786/06

... Die Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, regelt insbesondere die vom Tierhalter zu führenden Nachweise über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren. Diese Regelungen sind vor über vier Jahren umfassend überarbeitet worden und sollen auf Grund der Erfahrungen in der Praxis angepasst werden, um ihre Handhabung zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Artikel 2
Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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