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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tierarzneimittelverkehr"


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Drucksache 683/09 (Beschluss)

... ) ist fachlich geboten, um auch hinsichtlich dieser Substanzen den Umfang der Warenströme im generellen oder regionalen Tierarzneimittelverkehr und ggf. die Veränderungen dieser Warenströme nachvollziehen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3

6. Zu § 4 Satz 2 und 3


 
 
 


Drucksache 683/1/09

... ) ist fachlich geboten, um auch hinsichtlich dieser Substanzen den Umfang der Warenströme im generellen oder regionalen Tierarzneimittelverkehr und ggf. die Veränderungen dieser Warenströme nachvollziehen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/1/09




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3

6. Zu § 4 Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 574/06

... Mit dieser Vorschrift werden die Dokumentationspflichten von Apotheken im Bereich des Tierarzneimittelverkehrs erweitert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 794/1/05

... Identität der Tiere angegeben werden. Nur durch diese lückenlose Dokumentation von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann im Rahmen der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs die Rechtmäßigkeit der Arzneimittelverordnung und -anwendung nachvollzogen werden. Durch die Dokumentation der Identität der behandlungsbedürftigen Tiere durch den Tierarzt wird ferner im Sinne des Verbraucherschutzes sichergestellt, dass es bei der später erfolgenden Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter zu keinen Verwechslungen kommt und die Wartezeit eindeutig den richtigen Tieren zugeordnet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/1/05




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 6 AMVV

3. Zu Artikel 1 Satz 2 der Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV

4. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV


 
 
 


Drucksache 794/05 (Beschluss)

... Entsprechend den Vorgaben für die Erstellung eines tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleges sollte auch bei der Verschreibung von Arzneimitteln für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, stets die Identität der Tiere angegeben werden. Nur durch diese lückenlose Dokumentation von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann im Rahmen der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs die Rechtmäßigkeit der Arzneimittelverordnung und -anwendung nachvollzogen werden. Durch die Dokumentation der Identität der behandlungsbedürftigen Tiere durch den Tierarzt wird ferner im Sinne des Verbraucherschutzes sichergestellt, dass es bei der später erfolgenden Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter zu keinen Verwechslungen kommt und die Wartezeit eindeutig den richtigen Tieren zugeordnet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/05 (Beschluss)




Anlage
Änderungen der Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln

1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 6 AMVV

3. Zu Artikel 1 Satz 2 der Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV

4. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV


 
 
 


Drucksache 780/04

... es: Reduzierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln auf das therapeutisch unerlässliche Mindestmaß, z.B. durch Minimierung des Arzneimittelbestandes beim Tierhalter, und dadurch Vermeidung der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen, Verbesserung der Qualität von Tierarzneimitteln sowie Verbesserung der Sicherheit im Tierarzneimittelverkehr. Die im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Änderungen und Ausnahmeregelungen stellen auf die nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erforderlichen Situationen ab. Zur Beschreibung des Standes der veterinärmedizinischen Wissenschaft wird eine Sachverständigenkommission eingerichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

1. § 21 Abs. 2a wird wie folgt geändert:

2. § 56 wird wie folgt geändert:

3. § 56a wird wie folgt geändert:

4. In § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

5. § 73 wird wie folgt geändert:

6. § 95 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

7. § 96 wird wie folgt geändert:

8. § 97 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Genehmigungsvorbehalte, Verwaltungsvereinfachung

IV. Gesetzesfolgen; Befristung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union; geschlechtsspezifische Auswirkungen

VI. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.