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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tiefbauarbeiten"


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Drucksache 506/18

... Danach besteht unter anderem im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen. So sollen insbesondere sektorübergreifende Synergien genutzt werden, wenn etwa bei der Verlegung von Abwasserkanälen ohnehin Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen. Inzwischen wird aber vielfach ein Anspruch auf Mitverlegung geltend gemacht, wenn die Ausgangs-Tiefbauarbeiten ihrerseits dazu dienen, Breitbandinfrastrukturen auszurollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 447/13

... Absatz 1 regelt, welche Indexreihen bei der Ermittlung der Tagesneuwerte grundsätzlich Anwendung finden sollen. Der Bauleistungsindex "Ortskanäle" bildet die Preisentwicklung einer Vielzahl von Einzelleistungen ab, mit denen relevante Tiefbauarbeiten (z.B. Erdarbeiten und Oberflächenwiederherstellung) abgedeckt werden. Der Index "Ortskanäle" enthält, neben anderen Komponenten auch einen Anteil zur Abbildung der speziellen Lohnentwicklung im Tiefbaugewerbe. Gleichzeitig wird vermieden, dass sachfremde Gewerke (z.B. tapezieren, wenn auch die Lohnentwicklung im Hochbau berücksichtigt würde) bei der Bestimmung der Preisentwicklung berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund ist der Bauleistungsindex "Ortskanäle" der sachgerechte Index, um die Preisentwicklung der relevanten Arbeiten, z.B. Erdarbeiten oder Montage abzubilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 761/12

... Darüber hinaus könnten Beihilfen für Tiefbauarbeiten im Breitbandbereich und für passive Breitbandinfrastruktur für eine Gruppenfreistellung in Betracht kommen. Die Förderung von Tiefbauarbeiten stellt häufig eine Beihilfe dar, wenn dedizierte Telekommunikationsinfrastruktur ausgebaut wird (Kabelkanäle). Passive Breitbandinfrastruktur deckt sowohl den Ausbau von Kabelkanälen als auch den Ausbau unbeschalteter Glasfaserkabel ab. Sie ist wettbewerbsfördernd, da die Infrastruktur von verschiedenen Betreibern (Festnetz, drahtlose und mobilfunkbasierte Kommunikation) genutzt werden kann, Zugang bzw. Technologie nicht im Voraus festgelegt sind und sie in der Regel im Eigentum von Behörden steht, die kein Interesse an einer Unterscheidung nach Betreibern haben. Eine Gruppenfreistellung für Tiefbauarbeiten und passive Breitbandinfrastruktur könnte Investitionen beschleunigen, da (kleine) lokale Behörden es häufig vorziehen, diese Bereiche zu fördern, anstatt Breitbandregelungen einzusetzen und die damit verbundenen umfangreicheren Beihilfevoraussetzungen erfüllen zu müssen. Die Kommission hat im Bereich der Beihilfen für passive Infrastruktur ausreichende Erfahrungen gesammelt. Eine Gruppenfreistellung könnte eine zunehmende Inanspruchnahme staatlicher Beihilfen in ländlichen Gebieten bewirken, in denen keine angemessene passive Infrastruktur besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/12




Vorschlag

Begründung

1. Ziel und Hintergrund des Vorschlags

Staatliche Beihilfen im Kulturbereich und im Bereich der Wahrung des Kulturerbes

Staatliche Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen

Staatliche Beihilfen für den Fischereisektor im Zusammenhang mit bestimmten widrigen Witterungsverhältnissen

Staatliche Innovationsbeihilfen

Staatliche Beihilfen zugunsten der Forstwirtschaft und zur Förderung von Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen in der Nahrungsmittelbranche

Staatliche Beihilfen für die Erhaltung der biologischen Meeresschätze

Staatliche Beihilfen für den Amateursport

Sozialbeihilfen im Verkehrswesen zugunsten von Einwohnern abgelegener Gebiete

Staatliche Beihilfen nach Artikel 93 AEUV für das Verkehrswesen

Staatliche Beihilfen für bestimmte Arten von Breitbandinfrastruktur

Festlegung der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfegruppen

4 Transparenz

Verfahren zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission

2. KOHÄRENZ mit Anderen Politikbereichen und Zielen der EU

3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 16/12

... (9) ein "Bauwerk" das Ergebnis einer Gesamtheit von Hoch- oder Tiefbauarbeiten, das in sich ausreichend ist, um eine wirtschaftliche oder technische Funktion zu erfüllen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 874/11

... (6) "Bauwerk" das Ergebnis einer Gesamtheit von Hoch- oder Tiefbauarbeiten, das in sich ausreichend ist, um eine wirtschaftliche oder technische Funktion zu erfüllen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 280/1/09

... Der Änderungsbedarf ergibt sich auch nicht aus der WRRL, die im Wesentlichen den Tatbestand der Einleitung von Stoffen in das Grundwasser anspricht (Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j). Eine Einbringung von Stoffen wird lediglich in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j vorletzter Spiegelstrich geregelt. Es geht um Hoch- und Tiefbauarbeiten und ähnliche Arbeiten über oder unter der Erdoberfläche. Den Mitgliedstaaten wird insoweit die Möglichkeit gegeben zu regeln, dass solche Arbeiten als genehmigt betrachtet werden müssen, wenn sie im Einklang mit allgemein verbindlichen Regeln, die die Mitgliedstaaten für solche Arbeiten erstellt haben, durchgeführt werden. Diese Möglichkeit sollte in Anknüpfung an die bisherige differenzierte Regelung des derzeitigen § 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/1/09




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 2 WHG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

13. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

19. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

20. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 WHG

21. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

27. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

29. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

32. Zu Artikel 1 § 33 WHG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

34. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - WHG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

37. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 WHG

40. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

41. Zu Artikel 1 § 38 WHG

42. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

44. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 WHG

45. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

46. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

47. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

Zu Artikel 1

49. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

Zu Artikel 1

51. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

52. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

53. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

54. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 WHG

55. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

56. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

57. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

58. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

59. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 3 WHG

61. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

62. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

64. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2* - neu - WHG

65. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG **

66. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

69. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

70. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

71. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

72. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

73. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 2 WHG

74. Hauptempfehlung nur U

Zu Artikel 1

75. Hilfsempfehlung zu Ziffer 50

Zu Artikel 1

76. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

77. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

78. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3 WHG

79. Zu Artikel 1 § 63 WHG

§ 63
Verwendung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

80. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

81. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

82. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

83. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

84. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

85. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

86. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

87. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

88. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

89. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

90. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG *

91. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

92. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG

93. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

94. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

95. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

96. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - WHG

97. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

98. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummern 2, 5 und 6 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

99. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

100. Zu Artikel 1 § 78 WHG

101. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

102. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

103. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

104. Zu Artikel 1 § 87 WHG

105. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

106. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

107. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

108. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

109. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

110. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

111. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG *

112. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

113. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

114. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

115. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

116. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 216/09

... Die Kommission wird ferner darauf hinarbeiten, die Auswirkungen von Erdbeben zu mildern, und die Mitgliedstaaten ermutigen, die gemeinsamen europäischen Bemessungsvorschriften für Gebäude und Tiefbauarbeiten (insbesondere "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/09




1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit eines Gemeinschaftskonzepts zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen

3. Schlüsselelemente eines gemeinschaftlichen Verhütungskonzepts

3.1. Festlegung der Bedingungen für die Entwicklung wissensbasierter Verhütungsstrategien auf allen Regierungsebenen

3.1.1. Erstellung eines Dateninventars für Katastrophen

3.1.2. Verbreitung bewährter Praktiken

3.1.3. Festlegung von Leitlinien für die Gefahren-/Risikokartierung

3.1.4. Förderung von Forschungsarbeiten

3.2. Abstimmung zwischen Akteuren und Strategien innerhalb des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus

3.2.1. Anwendung des Programms Bisherige Erfahrungen auf die Katastrophenverhütung

3.2.2. Schulung und Sensibilisierung im Bereich Katastrophenverhütung

3.2.3. Verbesserung der Abstimmung zwischen Akteuren

3.2.4. Verbesserung von Frühwarnsystemen

3.3. Verbesserung der Funktionsfähigkeit existierender Instrumente mit Blick auf die Katastrophenverhütung

3.3.1. Effizientere Ausrichtung gemeinschaftlicher Fördermittel

3.3.2. Berücksichtigung der Katastrophenverhütung in geltenden Gemeinschaftsvorschriften

4. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bereich Verhütung

5. Schlussfolgerung und Perspektive


 
 
 


Drucksache 280/09 (Beschluss)

... Der Änderungsbedarf ergibt sich auch nicht aus der WRRL, die im Wesentlichen den Tatbestand der Einleitung von Stoffen in das Grundwasser anspricht (Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j). Eine Einbringung von Stoffen wird lediglich in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j vorletzter Spiegelstrich geregelt. Es geht um Hoch- und Tiefbauarbeiten und ähnliche Arbeiten über oder unter der Erdoberfläche. Den Mitgliedstaaten wird insoweit die Möglichkeit gegeben zu regeln, dass solche Arbeiten als genehmigt betrachtet werden müssen, wenn sie im Einklang mit allgemein verbindlichen Regeln, die die Mitgliedstaaten für solche Arbeiten erstellt haben, durchgeführt werden. Diese Möglichkeit sollte in Anknüpfung an die bisherige differenzierte Regelung des derzeitigen § 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 WHG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

17. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

18. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 13 - neu -, Absatz 3 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

20. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

21. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

23. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

24. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

25. Zu Artikel 1 § 33 WHG

26. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

27. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

29. Zu Artikel 1 § 35 Satz 2 - neu - WHG *

30. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 38 WHG

32. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

34. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

35. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

36. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

37. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 2 und 3 WHG

38. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

39. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

40. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

41. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

42. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

46. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

47. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

49. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

50. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

51. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

52. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

53. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

54. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

55. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 WHG

56. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

57. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

58. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

59. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

61. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

62. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

64. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

65. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

66. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

69. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und

Zu den Sätzen 3 und 4:

70. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

71. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

72. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

73. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

74. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

75. Zu Artikel 1 § 78 WHG

76. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

77. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

78. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

79. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

80. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

81. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

82. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

83. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

84. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG

85. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

86. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

87. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

88. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

89. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 22/07

– Bau des Teilsystems, d. h. insbesondere Tiefbauarbeiten, Montage der Komponenten und Abstimmung des gesamten Teilsystems;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6

6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17

10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
ÜBERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.

1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilität

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilität

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilität

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilität

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilität

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilität

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilität

2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme

Anhang VII
Prüfverfahren für Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. überwachung

5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VERÖFFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 71/16 PDF-Dokument



Drucksache 262/15 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.