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"Therapiebereitschaft"
Drucksache 794/4/10
Antrag des Landes Brandenburg
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
... verstärkt die den Strafvollzug ohnehin belastende Wirkung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung über Gebühr. Wenn man noch zugestehen mag, dass die Therapiebereitschaft des Verurteilten durch das über ihn gehängte "Damoklesschwert" der Sicherungsverwahrung gesteigert werden kann - wobei hier in Frage zu stellen ist, inwieweit eine Therapie "unter Druck" Erfolg versprechend sein kann - ist jedenfalls festzustellen, dass der Strafvollzug in der Vollzugsplanung grundsätzlich bereits stark eingeschränkt ist und resozialisierende Maßnahmen (Vollzugslockerungen) nicht ergreifen kann. Wenn diese Schattenseite des Instruments der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung auch ein Stück weit hingenommen werden kann, so darf die Einschränkung jedenfalls nicht so weit gehen, dass Verurteilte, die schwerwiegende Straftaten begangen haben, nahezu unvorbereitet in die Freiheit entlassen werden. Mit einer Regelung, die eine solche Folge zeitigt, wird man dem Resozialisierungszweck des Strafvollzuges wie dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gleichermaßen nicht gerecht.
Drucksache 734/09
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
... Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind etwa ein Drittel der in Europa inhaftierten Gefangenen drogenabhängig. Die Mehrzahl der drogenabhängigen Gefangenen setzt ihren Konsum während der Haftzeit fort. Diese Ausgangssituation prägt wesentliche Bereiche des Gefängnisalltags. In vielen Justizvollzugsanstalten ist trotz umfangreicher Kontrollen das Drogenproblem so beherrschend, dass das wichtige Vollzugsziel der Resozialisierung der Gefangenen nahezu vollständig in den Hintergrund gedrängt wird. Aufwändige und kostenintensive Entgiftungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Therapieangebote laufen ins Leere. Entsprechendes gilt für die Jugendarrestanstalten. Der entsprechend seinen gesetzlichen Zielen auf die Behandlung suchtkranker Personen ausgerichtete Maßregelvollzug kann zwar die überwiegende Zahl der Untergebrachten zur Abstinenz und Bearbeitung der Sucht motivieren. Auch tragen die insgesamt höhere Therapiebereitschaft der Untergebrachten, die milieutherapeutische Verhinderung von Subkulturen und die spezifischen Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum vorzeitigen Abbruch der Therapie dazu bei, dass sich die Problematik im Maßregelvollzug weniger dramatisch darstellt. Trotz der engen Anbindung der Untergebrachten an das Personal im Rahmen der Bezugspflege sowie effektive Kontrollen, z.B. durch regelmäßige Drogenscreenings, lässt sich der illegale Drogenkonsum aber auch im Maßregelvollzug nicht vollständig unterbinden.
Drucksache 734/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
... Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind etwa ein Drittel der in Europa inhaftierten Gefangenen drogenabhängig. Die Mehrzahl der drogenabhängigen Gefangenen setzt ihren Konsum in der Haft fort. Diese Ausgangssituation prägt wesentliche Bereiche des Gefängnisalltags. In vielen Justizvollzugsanstalten ist trotz umfangreicher Kontrollen das Drogenproblem so beherrschend, dass das wichtige Vollzugsziel der Resozialisierung der Gefangenen nahezu vollständig in den Hintergrund gedrängt wird. Aufwändige und kostenintensive Entgiftungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Therapieangebote laufen ins Leere. Entsprechendes gilt für die Jugendarrestanstalten. Der entsprechend seinen gesetzlichen Zielen auf die Behandlung suchtkranker Personen ausgerichtete Maßregelvollzug kann zwar die überwiegende Zahl der Untergebrachten zur Abstinenz und zur Verarbeitung der Sucht motivieren. Auch tragen die insgesamt höhere Therapiebereitschaft der Untergebrachten, die milieutherapeutische Verhinderung von Subkulturen und die spezifischen Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum vorzeitigen Abbruch der Therapie dazu bei, dass sich die Problematik im Maßregelvollzug weniger dramatisch darstellt. Trotz der engen Anbindung der Untergebrachten an das Personal im Rahmen der Bezugspflege sowie effektive Kontrollen, z.B. durch regelmäßige Drogenscreenings, lässt sich der illegale Drogenkonsum aber auch im Maßregelvollzug nicht vollständig unterbinden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte.
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 256/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... ", Kriminalistik 1999, S. 233 ff., 297 ff.). Für den Erfolg einer Therapie kommt es deshalb entscheidend darauf an, dass die Probandin oder der Proband sich auf sie einlässt. Dies setzt allerdings weder voraus, dass von Anfang an eine Bereitschaft zur Therapie besteht, noch dass die Therapiebereitschaft auf autonomen Beweggründen beruht (vgl. die Ausführungen der Sachverständigen Pfäfflin und Winkler in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu Möglichkeiten und Strategien für einen verbesserten Schutz vor rückfälligen Sexualstraftätern, vom 9. Oktober 1996, Protokoll S.32f.; Schneider a.a.O., S. 297 f.). Entscheidend ist vielmehr, ob es der Therapeutin oder dem Therapeuten gelingt, die betroffene Person zur Mitarbeit zu motivieren. Die Herstellung einer hinreichenden Motivation ist erstes Behandlungsziel (vgl. Rosenau, "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
4. Gesetzesfolgen
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 68a
Zu § 68b
Zu § 68c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 68e
Zu § 68f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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