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"Testalters"
Drucksache 103/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... abweichende Regelung des Testalters von aus besonderem Anlass geschlachteten Rindern, sich nur auf Rinder aus Mitgliedstaaten beschränkt, die im Anhang des Durchführungsbeschlusses
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der BHV1-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Schweinepest-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 4 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 5 Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Viehverkehrsverordnung
Artikel 7 Änderung der Fischseuchenverordnung
Artikel 8 Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung
Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
• Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen
• Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung
5 Einzelgenehmigung
Anordnung der Impfung durch die Behörde
• Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern
2.3. Sonstige Kosten
Drucksache 5/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE -Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE -Untersuchungsverordnung
... /EU vom 4. Februar 2013 hat die Europäische Kommission einer Reihe von Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit eingeräumt, ganz auf die Testung der in normaler Weise für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rinder zu verzichten. Bisher hat das Ressort an einer systematischen Testung festgehalten, allerdings unter Anhebung des Testalters von 72 auf 96 Monate. Mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben werden die systematischen Testungen der über 96 Monate alten gesundgeschlachtete Rinder abgeschafft. Um einen Überblick über das Auftreten atypischer BSE-Fälle zu gewährleisten wird im Rahmen der Schlachtung ein Monitoring aller über 132 Monate alten gesundgeschlachteten Rinder eingeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE (BSE-Monitoringverordnung - BSEMonitV)
§ 1 Untersuchungspflicht
§ 2 Durchführung der Untersuchung
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
§ 1a Durchführung von BSE-Tests
Artikel 3 Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3094: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
II.4 Sonstige Kosten Gebühren
II.5 Prüfung von Alternativen
Drucksache 442/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... Seit 2001 gelten unionsrechtlich BSE-Schutzmaßnahmen, darunter die Pflicht, gesund geschlachtete Rinder ab einem bestimmten Alter auf BSE zu testen. Diese BSE-Testpflicht wurde auf Grund einer ständigen wissenschaftlichen Neubewertung des BSE-Risikos durch die EFSA im Sinne einer Lockerung der Testpflichten wiederholt angepasst. Während 2001 noch alle gesund geschlachteten Rinder im Alter von über 30 Monaten auf BSE getestet wurden, wurde dieses Testalter für Deutschland und eine zunehmende Zahl weiterer Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Bewertung der jährlich an die Kommission zu übermittelnden Ergebnisse der durchgeführten Überwachungsprogramme 2008 auf 48 Monate und 2011 auf 72 Monate angehoben. Im Zusammenhang mit der Anhebung des Testalters gesund geschlachteter Rinder auf 72 Monate wurde 25 Mitgliedstaaten unionsrechtlich zudem die Möglichkeit eröffnet, ab dem 1. Januar 2013 von der systematischen Testung aller Rinder im Alter von 72 Monaten auf die Testung einer Stichprobe dieser Altersgruppe überzugehen. Darüber hinaus wurde mit Beschluss vom 4. Februar 2013 den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, ganz auf die Testung gesund geschlachteter Rinder, zu verzichten. Aufgrund von Risikobewertungen des BfR und des FLI vom 11. Mai und 10. Dezember 2012 wird es als notwendig erachtet, an einer systematischen Testung aller über acht Jahre (96 Monate) alten Rinder festzuhalten, um jede Beeinträchtigung des Niveaus des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Rechtsetzungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem.
4 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 442/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... Durch Beibehaltung der Testpflicht unter Anhebung des Testalters in Deutschland ergeben sich erhebliche Probleme:
Drucksache 303/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
... -Untersuchungsverordnung, Nachweise hinsichtlich der auf BSE untersuchten Rinder zu führen sowie diese zwei Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen, wird aufgrund der Anhebung des BSE-Testalters vereinfacht. Bei der zu erwartenden Halbierung der Fallzahl auf künftig 500 000 BSE-Pflichttests, einem Zeitfaktor von 0,5 Minuten sowie einem Lohnansatz von 23,20 € pro Stunde dürfte die Wirtschaft um etwa 100 000 € jährlich an Bürokratiekosten entlastet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1729: Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
Drucksache 304/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
... Für Rinder, die in Zypern geboren und in Deutschland geschlachtet werden, ergibt sich aus der Anhebung des BSE-Testalters eine niedrigere Zahl von BSE-Pflichttests. Da jedoch in den letzten Jahren keine Rinder aus Zypern nach Deutschland verbracht wurden wird voraussichtlich keine Entlastung bei den Bürokratiekosten eintreten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1248: Zweite Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
Drucksache 290/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung fleischhygienerechtlicher Vorschriften
... Durch die Regelung des Buchstaben b wird das Alter der gesund geschlachteten Rinder, die einem BSE-Test zu unterziehen sind, an die Grundregelung des Artikels 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang III Kapitel A Abschnitt I Nr. 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 angepasst und damit auf 30 Monate angehoben. Diese Änderung ist gesundheitspolitisch vertretbar und aus wirtschaftspolitischen Gründen geboten, da eine aktuelle Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) vom 8. März 2006 ergeben hat, dass die Anhebung des Testalters bei Schlachtrindern von 24 auf 30 Monate nach übereinstimmender Meinung beider Institute nicht zu einem messbaren Anstieg des BSE-Risikos für den Verbraucher in Deutschland führen würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Ergänzende Texte:
Artikel 80 des Grundgesetzes
§ 13 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 14 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 36 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 46 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Drucksache 419/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
Demzufolge ist auch die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt die Testaltersgrenze erhöht werden kann, abhängig von einer aktuellen wissenschaftlichen Risikobewertung. Die damit verbundenen Fragen werde ich voraussichtlich im Sommer diesen Jahres mit unseren Forschungsanstalten ausführlich erörtern, bevor zu entscheiden sein wird, welche Regelung den Zielen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes am besten gerecht wird.
Drucksache 763/04 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... Ein absolutes Verfütterungsverbot für tierische Proteine und Fette besteht seit Dezember 2000. Durch dieses Verbot konnte das Risiko von Verschleppungen tierischer Produkte innerhalb weniger Monate weitgehend ausgeschlossen werden. Auf Grund von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung, nach denen ab Gültigkeit des absoluten Verfütterungsverbots die Zahl der Beanstandungen von Futtermitteln auf Grund von Verschleppungen tierischer Bestandteile deutlich zurückging und im Jahr 2002 zu einer Beanstandungsquote von lediglich 0,2 % führte, sieht das BfR das Jahr 2002 als zeitlichen Abschluss der Verbannung tierischer Proteine (Tiermehl) aus der Fütterung und somit als Basis für die weitere BSE-Risikoabschätzung. Eine Herabsetzung des Testalters bei Tieren, welche in dieser Übergangszeit zwischen Dezember 2000 und Mitte 2002 geboren wurden, würde laut BfR eine nicht näher quantifizierbare geringfügige Erhöhung des Verbraucherrisikos bedeuten.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 763/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Der Verordnungsentwurf basiert auf epidemiologischen Daten zur BSE der letzten Jahre bis einschließlich 2003, die eine insgesamt rückläufige Tendenz der BSE-Fälle bei geschlachteten Rindern ausweisen und wird sachlich durch eine Stellungnahme des BfR von Dezember 2003 gestützt. Im Jahre 2004 ist aber eine Zunahme der BSE-Fälle festzustellen, weshalb eine Neubewertung des mit einer Heraufsetzung des BSE-Testalters möglicherweise verbundenen Risikos für die Verbrauchergesundheit geboten erscheint.
Drucksache 763/04
Verordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... Ein absolutes Verfütterungsverbot für tierische Proteine und Fette besteht seit Dezember 2000. Durch dieses Verbot konnte das Risiko von Verschleppungen tierischer Produkte innerhalb weniger Monate weitgehend ausgeschlossen werden. Aufgrund von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung, nach denen ab Gültigkeit des absoluten Verfütterungsverbots die Zahl der Beanstandungen von Futtermitteln aufgrund von Verschleppungen tierischer Bestandteile deutlich zurückging und im Jahr 2002 zu einer Beanstandungsquote von lediglich 0,2 % führte, sieht das BfR das Jahr 2002 als zeitlichen Abschluss der Verbannung tierischer Proteine (Tiermehl) aus der Fütterung und somit als Basis für die weitere BSE-Risikoabschätzung. Eine Herabsetzung des Testalters bei Tieren, welche in dieser Übergangszeit zwischen Dezember 2000 und Mitte 2002 geboren wurden würde laut BfR eine nicht näher quantifizierbare geringfügige Erhöhung des Verbraucherrisikos bedeuten.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Ä n d e r u n g der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.