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"Telemediendienst"
Drucksache 87/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Die Bekämpfung der Kriminalität im Internet stellt die Strafverfolgungsbehörden vor eine große Herausforderung. Nicht nur bei der Bekämpfung von Hasskriminalität (vgl. BR-Drucksache 65/20), sondern auch bei der Bekämpfung sonstiger Erscheinungsformen der Kriminalität im Internet bzw. mittels des Internets sind die Strafverfolgungsbehörden auf Auskünfte der Telemediendienstanbieter angewiesen, da diese oftmals den einzigen zielführenden Ermittlungsansatz bieten. Insbesondere Straftaten gegen die sexuelle
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO
13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG
Artikel 2a Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
§ 18 Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG
15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG
17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG
18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *
19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *
20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG
21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 65/20
Antrag der Länder Hamburg, Bremen
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... - auf nationaler Ebene durch eine Statuierung des Marktortprinzips dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Anbieter von Telemediendiensten sich bei der Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht mehr darauf berufen können, dass die abgefragten Daten im Ausland gespeichert sind, da sie ihre Leistungen in Deutschland anbieten, und
Drucksache 65/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke" - Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern -
... "Gleiches gilt für Auskunftspflichten der Anbieter von Telemediendiensten gegenüber der Polizei im präventiven Aufgabenbereich und gegenüber den Nachrichtendiensten. Angesichts der Tatsache, dass bestehende Auskunftsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter, insbesondere zur Terrorismusbekämpfung, eingeräumt sind, erscheint die Erstreckung des Marktortprinzips auf Auskunftsersuchen dieser Behörden erst recht geboten."
Drucksache 339/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... c) In Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort "Telekommunikationsdienste" die Wörter "oder Telemediendienste" eingefügt.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
§ 18 Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10a Erhebung von Nutzungsdaten zur Identifizierung
Artikel 6 Änderung des Telemediengesetzes
§ 15a Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
§ 15b Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
Artikel 7 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.
§ 3a Meldepflicht
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Evaluierung
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 65/2/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke" - Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern - Punkt 17 der 986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020
... "Gleiches gilt für Auskunftspflichten der Anbieter von Telemediendiensten gegenüber der Polizei im präventiven Aufgabenbereich und gegenüber den Nachrichtendiensten. Angesichts der Tatsache, dass bestehende Auskunftsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter, insbesondere zur Terrorismusbekämpfung, eingeräumt sind, erscheint die Erstreckung des Marktortprinzips auf Auskunftsersuchen dieser Behörden erst recht geboten."
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... ) ist die Erhebung von Bestands- und Verkehrsdaten gegenwärtig explizit nur für Maßnahmen gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern geregelt. Eine spezielle Regelung für die Datenerhebung gegenüber Telemediendiensteanbietern fehlt bisher. Diese soll nun geschaffen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Artikel 3 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 5 Änderung des Telemediengesetzes
§ 15a Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
§ 15b Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
Artikel 6 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.
§ 3a Meldepflicht
Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:
bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 15a
Zu § 15b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder/Kommunen
II.2 Weitere Kosten
5 Fallzahlen
Personal - und Sachkosten
II.3 ‚One in one out‘-Regel
II.4 Evaluierung
II.5 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 65/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... - auf nationaler Ebene durch eine Statuierung des Marktortprinzips dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Anbieter von Telemediendiensten sich bei der Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht mehr darauf berufen können, dass die abgefragten Daten im Ausland gespeichert sind, da sie ihre Leistungen in Deutschland anbieten, und
Anlage Entschließung des Bundesrates: Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke
Drucksache 87/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Die Bekämpfung der Kriminalität im Internet stellt die Strafverfolgungsbehörden vor eine große Herausforderung. Nicht nur bei der Bekämpfung von Hasskriminalität (vgl. BR-Drucksache 65/20), sondern auch bei der Bekämpfung sonstiger Erscheinungsformen der Kriminalität im Internet bzw. mittels des Internets sind die Strafverfolgungsbehörden auf Auskünfte der Telemediendienstanbieter angewiesen, da diese oftmals den einzigen zielführenden Ermittlungsansatz bieten. Insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Schriften, die Verabredung zur Begehung schwerer Straftaten oder Betrugsdelikte werden in besonderem Maße im Internet begangen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO
9. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG
Artikel 2a Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
§ 18 Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
10. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG
12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG
13. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
14. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 570/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... Der Bundesrat wiederholt deshalb seine Bitte an die Bundesregierung, im Rahmen der erforderlichen Berichte und Bewertungen zu überprüfen, ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen Rechtsunsicherheiten in zentralen Praxisfragen wie bei der Veröffentlichung von Abbildungen oder den Anforderungen an Telemediendienste fortbestehen, und ihm über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG /EG (Datenschutz-Grundverordnung)
1. Grundsätzliches
2. Offene Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der DSGVO
2.1 Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO
2.2 Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 12 fortfolgende DSGVO
2.3 Recht auf Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO
2.4 Gemeinsame Verantwortliche gemäß Artikel 26 DSGVO
2.5 Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO
2.6 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO
2.7 Begriff Risiko bzw. hohes Risiko in Artikel 33 und 34 DSGVO
2.8 Verhängung von Geldbußen im Sinne von Artikel 83 DSGVO
2.9 Anwendungsvorrang des Unionsrechts
2.9.2 das Verhältnis des Regelungsregimes der DSGVO zum Wettbewerbsrecht, also die Frage, ob neben dem Sanktionsregime der DSGVO
3. Bewertung neuer Instrumente
3.1. Verhaltensregeln und Zertifizierungen nach Artikel 40 fortfolgende bzw. DSGVO
3.2. Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 fortfolgende DSGVO
4. Nationale Evaluationsschritte
5. Erfahrungsberichte der Mitgliedstaaten
6. Beteiligung der Länder
Drucksache 570/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... Der Bundesrat wiederholt deshalb seine Bitte an die Bundesregierung, im Rahmen der erforderlichen Berichte und Bewertungen zu überprüfen, ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen Rechtsunsicherheiten in zentralen Praxisfragen wie bei der Veröffentlichung von Abbildungen oder den Anforderungen an Telemediendienste fortbestehen und ihm über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.
Entschließung
1. Grundsätzliches
2. Offene Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der DSGVO
2.1 Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UA 1 Buchst.a DSGVO
2.2 Transparenz- und Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO
2.3 Recht auf Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
2.4 Gemeinsame Verantwortliche gem. Art. 26 DSGVO
2.5 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
2.6 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
2.7 Begriff Risiko bzw. hohes Risiko in Art. 33 und 34 DSGVO
2.8 Verhängung von Geldbußen im Sinne von Art. 83 DSGVO
2.9 Anwendungsvorrang des Unionsrechts
3. Bewertung neuer Instrumente
3.1. Verhaltensregeln und Zertifizierungen nach Art. 40 ff. DSGVO
3.2. Kohärenzverfahren gemäß Art. 63 ff. DSGVO
4. Nationale Evaluationsschritte
Drucksache 430/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... -Grundverordnung und dem 1. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz erforderlichen Berichte und Bewertungen zu überprüfen, ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen Rechtsunsicherheiten in zentralen Praxisfragen wie bei der Veröffentlichung von Abbildungen oder den Anforderungen an Telemediendienste fortbestehen und ihm über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.
1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG
4. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG
5. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR
6. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO
7. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG
8. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII
9. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X
10. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 304/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz -Grundverordnung
... Ein Anspruch kann dabei auch nicht auf eine Verletzung fachrechtlich besonders geregelter Datenschutzanforderungen gestützt werden, soweit diese nunmehr durch die DS-GVO verdrängt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Datenschutzanforderungen an Telemediendienste nach den §§ 12 ff. des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Erfüllungsaufwand
D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 2 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Auswirkungen des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 430/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... -Grundverordnung und dem 1. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz erforderlichen Berichte und Bewertungen zu überprüfen, ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen Rechtsunsicherheiten in zentralen Praxisfragen wie bei der Veröffentlichung von Abbildungen oder den Anforderungen an Telemediendienste fortbestehen und ihm über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.
1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 BDSG
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:
Zu Artikel 12 Nummer 7a
4. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:
Zu Artikel 12 Nummer 7a
5. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:
Zu Artikel 12 Nummer 7a
6. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 44a - neu - BDSG
§ 44a Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsrecht
7. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG
9. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG
10. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR
11. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO
12. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG
13. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII
14. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X
15. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... 4. Das Gesetz gilt "für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). ... Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind."
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Vertreter
Artikel 4 : Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 : Sanktionen
Artikel 6 : Koordinierung
Artikel 7 , 8, 9 und 10
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertreter
Artikel 4 Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Koordinierung
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Bewertung
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Adressaten
Drucksache 315/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... c) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass islamistische Gewalt- und Propagandainhalte entfernt werden müssen, um die Verbreitung extremistischen Gedankenguts und der konkreten Inhalte zu verhindern. Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob hierzu noch weitere Maßnahmen zur Eindämmung islamistischer Propaganda für alle Telemediendiensteanbieter erforderlich sind. Ferner bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Katalog der rechtswidrigen Inhalte gemäß § 1 Absatz 3 NetzDG-E im Hinblick auf Propaganda verbotener ausländischer Vereinigungen, wie zum Beispiel des sogenannten Islamischen Staats, um Straftaten nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 VereinsG ergänzt werden sollte.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle
15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz
16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
Zum Gesetzentwurf allgemein
18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG
19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
20. Zum Gesetzentwurf allgemein
21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG
27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG
30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG
31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG
32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG
33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG
34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG
35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG
36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG
37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG
Drucksache 215/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime"
... Die Übergänge zwischen Telekommunikations- und Telemediendiensten sind heute zunehmend fließend. Es ist daher erforderlich, die im
Drucksache 276/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... "(4) Wurde ein Telemediendienst von einem Nutzer in Anspruch genommen' um das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu verletzen und besteht für den Inhaber dieses Rechts keine andere Möglichkeit der Verletzung seines Rechts abzuhelfen, so kann der Inhaber des Rechts von dem betroffenen Diensteanbieter nach § 8 Abs. 3, der Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellt, die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern. Die Sperrung muss zumutbar und verhältnismäßig sein. Ein Anspruch gegen den Diensteanbieter auf Erstattung der vor- und außergerichtlichen Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs nach Satz 1 besteht außer in den Fällen des § 8 Absatz 1 Satz 3 nicht."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 2 Evaluierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 315/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... (1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Berichtspflicht
§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
§ 4 Bußgeldvorschriften
§ 5 Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
§ 6 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. Richtlinie 2000/31/EG e-commerce-RL
2. Dienstleistungsfreiheit
3. Notifizierungspflicht nach der Richtlinie EU Nr. 2015/1535
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
§ 24 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4137, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
- Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger
- Wirksames Beschwerdemanagement
- Zustellungsbevollmächtigter
- Auskunftsanspruch
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten Länder
II.3. ‚One in one Out‘-Regel
II.4 Evaluierung
III. Votum
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (NKR-Nr. 4137)
Drucksache 536/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... (1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Berichtspflicht
§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
§ 4 Bußgeldvorschriften
§ 5 Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
§ 6 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 55/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2014 (VI ZR 345/13) eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden sollte, aufgrund derer ein von einer im Internet begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzung Betroffener gegenüber dem Telemediendienstanbieter Auskünfte über die Nutzerdaten des Persönlichkeitsrechtsverletzers erlangen kann.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 UKlaG , Doppelbuchstabe dd § 2 Absatz 2 Satz 2 UKlaG
3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 - neu - UKlaG
4. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG
5. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG
6. Zu Artikel 4a - neu - § 28 Absatz 3b BDSG
'Artikel 4a Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 55/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2014 (VI ZR 345/ 13) eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden sollte, aufgrund derer ein von einer im Internet begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzung Betroffener gegenüber dem Telemediendienstanbieter Auskünfte über die Nutzerdaten des Persönlichkeitsrechtsverletzers erlangen kann.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein*
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Satz 1 UKlaG
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 UKlaG ,
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstaben cc und dd § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 und Satz 2 UKlaG
8. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 - neu - UKlaG
9. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 2b UKlaG
10. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG
11. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG
12. Zu Artikel 4a - neu - § 28 Absatz 3b BDSG
'Artikel 4a Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
13. Zu Artikel 4a - neu - § 28 Absatz 3b Satz 1 BDSG
'Artikel 4a Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 52/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... 54. Der Bundesrat spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, vor allem Anbieter von Telemediendiensten, insbesondere von sozialen Netzwerken, dazu zu verpflichten, die Sicherheitseinstellungen auf der höchsten Sicherheitsstufe gemäß dem Stand der Technik voreinzustellen.
Drucksache 156/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es (TMG)
... Das Thema Internet und vor allem die Telemediendienste, die den Nutzern eine Plattform bieten, um sich interaktiv mit anderen Nutzern auszutauschen, also Telemediendienste mit so genannten nutzergenerierten Inhalten, wie z.B. soziale Online-Netzwerke oder auch Internet-Foren, haben für die Öffentlichkeit in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dennoch wird der Schutz privater Daten im Internet bislang häufig vernachlässigt, was vor allem daran liegt, dass der Datenschutz im Internet nicht ausreichend geregelt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes
§ 13a Zusätzliche Pflichten des Diensteanbieters von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Drucksache 156/11
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es (TMG)
... Das Thema Internet und vor allem die Telemediendienste, die den Nutzern eine Plattform bieten, um sich interaktiv mit anderen Nutzern auszutauschen, also Telemediendienste mit sogenannten nutzergenerierten Inhalten, wie z.B. soziale Online-Netzwerke oder auch Internet-Foren, haben für die Öffentlichkeit in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dennoch wird der Schutz privater Daten im Internet bislang häufig vernachlässigt, was vor allem daran liegt, dass der Datenschutz im Internet nicht ausreichend geregelt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes
§ 13a Zusätzliche Pflichten des Diensteanbieters von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Drucksache 156/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es (TMG) - Antrag des Landes Hessen -
... a) In Absatz 1 Satz 1 sind nach dem Wort "Sicherheitsstufe" die Wörter "gemäß dem Stand der Technik" einzufügen und der Satzteil ", die dieser Telemediendienst zum Schutz der Privatsphäre bietet," zu streichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 13 Absatz 8 - neu - TMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1, Absatz 5 - neu - TMG
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Letzteres stellt der Wortlaut des Gesetzes mit Blick auf die ausgenommenen Sprechfunk- und Telefonnetze, Telemediendienste und Rundfunk ausdrücklich klar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
Drucksache 62/2/09
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Satz 4 ist ersatzlos zu streichen, denn die Maßgabe eine Löschung bereits nach 24 Stunden zu zusichern stellt eine wirtschaftliche und wahrscheinlich auch praktische Überforderung der Anbieter von Telemediendiensten dar. Mit der in Satz 3 gewählten Formulierung "
Drucksache 62/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Bei der Schaffung von Befugnissen für Telemedienanbieter zur Datenspeicherung hat der Gesetzgeber deshalb die sich aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG ergebenden Anforderungen zu beachten. Notwendig ist nicht nur ein verfassungsrechtlich anerkennenswertes Interesse an der Datenspeicherung, welches hier in der Wahrung der Funktionsfähigkeit der zur Bereitstellung von Telemediendiensten genutzten technischen Einrichtungen liegt. Die Ermächtigungsgrundlage muss daneben hinreichend normenklar und -bestimmt sein sowie dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit genügen. Hiermit nicht vereinbar sind anlasslose oder flächendeckend durchgeführte Speicherungen sämtlicher Nutzungsdaten; es müssen vielmehr Anhaltspunkte für eine konkrete Störung vorliegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11.03.2008 - 1 BvR 2074/ 05 u. a. -, MMR 2008, 308). Darüber hinaus sind eine konkrete Zweckbindung bei der Datenverwertung sowie verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen, die einen effektiven Schutz des Grundrechts gewährleisten, vorzusehen.
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG
5. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
6. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... , die überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, also neben der Übertragungsdienstleistung noch eine inhaltliche Dienstleistung anbieten. Diese sind zugleich Telemediendienste und fallen damit mit Ausnahme der Vorschriften zum Datenschutz auch unter das TMG und die darin enthaltenen Regeln zum Herkunftslandprinzip, zur Zugangsfreiheit und zur Haftungsprivilegierung. Dieser Regelungszusammenhang ist europarechtlich vorgegeben, denn diese Dienste fallen als Dienste der Informationsgesellschaft und zugleich elektronische Kommunikationsdienste unter die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bürgerportalgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bürgerportal
§ 2 Zuständige Behörde
Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
§ 3 Eröffnung eines Bürgerportalkontos
§ 4 Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto
§ 5 Postfach- und Versanddienst
§ 6 Identitätsbestätigungsdienst
§ 7 Verzeichnisdienst
§ 8 Speicherplatz
Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
§ 9 Aufklärungs- und Informationspflichten
§ 10 Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos
§ 11 Einstellung der Tätigkeit
§ 12 Vertragsbeendigung
§ 13 Dokumentation
§ 14 Verbraucherschutz
§ 15 Datenschutz
§ 16 Auskunftsanspruch
Abschnitt 4 Akkreditierung
§ 17 Akkreditierung von Diensteanbietern
§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
§ 19 Gleichstellung ausländischer Dienste
Abschnitt 5 Aufsicht
§ 20 Aufsichtsmaßnahmen
§ 21 Mitwirkungspflicht
§ 22 Informationspflicht
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Gebühren und Auslagen
§ 25 Rechtsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale
Artikel 4 Evaluierung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Gründe für sichere Bürgerportale
3. Verfassungsmäßigkeit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
• Akkreditierung von Diensteanbietern
• Betrieb von Bürgerportalen
• Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters
Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger
Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung
Im Einzelnen:
V. Nutzenbetrachtungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Akkreditierung
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Aufsicht
Zu § 20
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 58/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
... ) zu eng gefasst sind. Probleme sind aufgetreten, wenn die zuständige Behörde Informationen über Bestandsdaten von Anbietern von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten benötigte. Für die zuständigen Behörden soll eine ausdrückliche Befugnisnorm geschaffen werden, die es ermöglicht, Bestandsdaten von Anbietern von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten zu erlangen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten, Preise, Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 607: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
Drucksache 62/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Bei der Schaffung von Befugnissen für Telemedienanbieter zur Datenspeicherung hat der Gesetzgeber deshalb die sich aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG ergebenden Anforderungen zu beachten. Notwendig ist nicht nur ein verfassungsrechtlich anerkennenswertes Interesse an der Datenspeicherung, welches hier in der Wahrung der Funktionsfähigkeit der zur Bereitstellung von Telemediendiensten genutzten technischen Einrichtungen liegt. Die Ermächtigungsgrundlage muss daneben hinreichend normenklar und -bestimmt sein sowie dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit genügen. Hiermit nicht vereinbar sind anlasslose oder flächendeckend durchgeführte Speicherungen sämtlicher Nutzungsdaten; es müssen vielmehr Anhaltspunkte für eine konkrete Störung vorliegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11.03.2008 - 1 BvR 2074/ 05 u. a. -, MMR 2008, 308). Darüber hinaus sind eine konkrete Zweckbindung bei der Datenverwertung sowie verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen, die einen effektiven Schutz des Grundrechts gewährleisten, vorzusehen.
1*. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu - BSIG
6. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9 TMG *
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
7. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
8. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG
Drucksache 275/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... Allerdings bestimmt § 11 Abs. 3 TMG hinsichtlich des Datenschutzes, dass für Telemediendienste, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen und damit insbesondere für Internet-Access-Provider einschlägig sind, die Datenschutzvorschriften des
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO
14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO
15. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
16. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG
18. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - TKG
19. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG
20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG
21. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG
22. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 TKG
23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
24. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
25. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO
26. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV
28. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Drucksache 275/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... Allerdings bestimmt § 11 Abs. 3 TMG hinsichtlich des Datenschutzes, dass für Telemediendienste, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen und damit insbesondere für Internet-Access-Provider einschlägig sind, die Datenschutzvorschriften des
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO
14. Begründung:
15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO
16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO
20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO
21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO
22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO
23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO
24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO
25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO
26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO
28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO
29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO
30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO
31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO
32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO
33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO
34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO
35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO
36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO
37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG
39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG
40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG
41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG
42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG
43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG
44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG
45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG
46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG
47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG
48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG
49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO
53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV
54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten
55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... kommen somit für eine zwangsweise Sicherstellung insbesondere die §§ 94 ff. StPO zur Anwendung. Dies entspricht auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie sich aus dem inzwischen ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 2. März 2006, 2 BvR 2099/ 04, ergibt, wonach die im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verkehrsdaten nicht durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 GG sondern durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG geschützt werden (BVerfG, 2 BvR 2099/ 04 vom 2. März 2006, Absatz-Nr. 72 = BVerfGE 115, 166 ff.). In diesem Zusammenhang ist ferner festzuhalten, dass sich auch die Erhebung und die ggf. zwangsweise Sicherstellung von Bestands- und Nutzungsdaten bei Telemediendiensten im Strafverfahren nach den allgemeinen Bestimmun1 IMEI = International Mobile Equipment Identity. gen richten, es insoweit also keiner speziellen gesetzlichen Regelung bedarf, wie sie sich etwa für die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz in § 8a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 10 Änderung des IStGH-Gesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die
Artikel 13 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 15 Zitiergebot
Artikel 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
• Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die
• Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere
• Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 100f
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100h
Zu § 100i
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 110d
Zu § 110e
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 113b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 556/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... und der Rundfunk aus dem Länderrecht her definiert sind, ist zwingend, dass Telemedien nur über die negative Abgrenzung zu diesen Diensten bestimmt werden können. Folgende Dienste sind danach keine Telemediendienste:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E.Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Telemediengesetz (TMG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes
§ 3 Herkunftslandprinzip
Abschnitt 2 Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
§ 4 Zulassungsfreiheit
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
Abschnitt 3 Verantwortlichkeit
§ 7 Allgemeine Grundsätze
§ 8 Durchleitung von Informationen
§ 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
§ 10 Speicherung von Informationen
Abschnitt 4 Datenschutz
§ 11 Anbieter-Nutzer-Verhältnis
§ 12 Grundsätze
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
§ 14 Bestandsdaten
§ 15 Nutzungsdaten
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften
§ 16 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt
III. Recht der Europäischen Union
IV. Länder
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG
1. Zu § 1 Geltungsbereich
2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen
3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip
4. Zu § 4 Zugangsfreiheit
5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten
6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10
8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15
9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG
Zu Artikel 2
Drucksache 556/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... Bestands- und Nutzungsdaten von Telemediendiensten werden auch zur Gefahrenabwehr, die auch die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten umfasst, benötigt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG
4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
Drucksache 556/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... Bestands- und Nutzungsdaten von Telemediendiensten werden auch zur Gefahrenabwehr, die auch die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten umfasst, benötigt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG
4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
Drucksache 631/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations -Überwachungsverordnung - TKÜV )
... überflüssig geworden, da die TKÜV nicht von einer Pflicht befreien kann, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften nicht mehr besteht; der bisherige Satz 2 wird somit zu Satz 1. Der einleitende Satzteil von Absatz 2 Satz 1 (neu) ist daraufhin redaktionell anzupassen. Bei den Änderungen in Absatz 2 Satz 1 (neu) Nummern 1 und 3 handelt es sich um redaktionelle Bereinigungen, die Klarstellung in Nummer 4 ist erforderlich, weil jeder Übertragungsweg, der dem unmittelbaren teilnehmerbezogenen Zugang zum Internet dient, unter anderem auch der Verteilung von Rundfunk und Telemediendiensten dient.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte und der betroffenen Wirtschaftsunternehmen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gegenstand der Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Maßnahmen nach den § § 100a, 100b der Strafprozeßordnung, § 3 des Artikel 10-Gesetzes, den § § 23a bis 23c und 23e des Zollfahndungsdienstgesetzes oder nach Landesrecht
§ 3 Kreis der Verpflichteten
§ 4 Grenzen des Anwendungsbereichs
§ 5 Grundsätze
§ 6 Grundlegende Anforderungen an die technischen Einrichtungen
§ 7 Bereitzustellende Daten
§ 8 Übergabepunkt
§ 9 Übermittlung der Überwachungskopie
§ 10 Zeitweilige Übermittlungshindernisse
§ 11 Technische Richtlinie
§ 12 Entgegennahme der Anordnung, Rückfragen
§ 13 Störung und Unterbrechung
§ 14 Schutzanforderungen
§ 15 Verschwiegenheit
§ 16 Protokollierung
§ 17 Prüfung und Löschung der Protokolldaten, Vernichtung von Unterlagen
§ 18 (weggefallen)
§ 19 Nachweis
§ 20 Änderungen der Telekommunikationsanlage oder der Überwachungseinrichtung
§ 21 Abweichungen für Betreiber kleiner Telekommunikationsanlagen
§ 22 Sonstige Abweichungen, Feldversuche, Probebetriebe
§ 23 Funktionsprüfungen der Überwachungseinrichtungen oder der Aufzeichnungs- und Auswertungseinrichtungen der berechtigten Stellen
§ 24 Anforderungen an Aufzeichnungsanschlüsse
§ 25 Statistik
Teil 3 Maßnahmen nach den § § 5 und 8 des Artikel 10-Gesetzes
§ 26 Kreis der Verpflichteten
§ 27 Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit
§ 28 Verfahren
§ 29 Bereitstellung von Übertragungswegen zum Bundesnachrichtendienst
Teil 4 Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen
§ 30 Übergangsvorschriften
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 25)( U n t e r n e h m e n )
Begründung
3 Allgemeines
1. Umsetzung der EU-Genehmigungsrichtlinie und des neuen Telekommunikationsgesetzes
2. Berücksichtigung landesgesetzlicher Vorschriften zu präventivpolizeilichen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation
3. Lösung des Problems der sog. Auslandskopf-Überwachung
4. Administrative Erleichterung für die betroffenen Betreiber
5. Klarstellungen bezüglich der Anwendbarkeit einzelner Vorschriften und der Verpflichtungen zur Information der berechtigten Stellen bei Entschleierungen von Überwachungsmaßnahmen
6. Redaktionelle Bereinigungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Zu den geänderten Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu den § § 18 und 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Drucksache 169/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Drucksache 433/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
Drucksache 643/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Drucksache 645/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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