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0743/05B
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0769/05
0690/05
0136/1/05
0607/05B
0917/05
0894/05
0316/05
0819/1/05
0569/1/05
0820/05
0492/05
0237/05B
0569/05
0568/05
0914/05
0817/05
0683/05
0726/05
0631/05
0092/05
0336/05
0575/05
0136/05
0674/05
0137/05
0731/05
0948/1/05
0842/05
0898/05
0947/05B
0830/05
0913/05
0319/1/05
0508/05B
0577/05
0877/05
0423/05
0155/05
0903/05
0221/05
0588/05B
0219/05
0883/05
0330/05
0934/05
0576/05
0715/05
0107/05
0416/05B
0846/05
0672/05
0942/05
0493/05
0848/05
0092/1/05
0275/05
0003/05B
0918/05
0943/05
0095/05
0136/05B
0508/05
0607/05
0764/05
0917/04B
0720/04B
0569/04
0720/1/04
0618/04
0525/04
0952/04
0727/1/04
0104/04B
0919/04
0707/5/04
0799/04
0807/04
0883/04
0917/04
0966/2/04
0565/04
0336/04
0983/04
0610/04
0966/04
0406/04
0466/04
0622/04
0331/04B
0984/04
0576/04
1002/04
0720/04
0860/04
0544/04B
0892/04
0280/04
0727/04B
0620/04
0232/04
0919/2/04
0917/3/04
0558/04B
1009/04
0578/04
0571/04
0558/04
0429/04
0380/04
0904/04
0664/04
0707/4/04
0917/1/04
0429/04B
0904/1/04
0365/04
0821/04
0725/04
0862/1/04
0283/04
0966/1/04
0613/04
0441/04
0966/04B
0667/04
0904/04B
0591/04
0546/03
0450/03
0504/03
0332/03B
0325/03B
0649/03
0831/03
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 97/20

... Die digitalen Technologien führen zu tief greifenden Veränderungen für unser tägliches Leben, unsere Arbeitsweise, die Form, in der wir Geschäfte machen, und die Art und Weise, wie wir reisen, miteinander kommunizieren und in Kontakt stehen. Die digitale Kommunikation, die Interaktion über die sozialen Medien, der elektronische Handel und die digitalen Unternehmen bringen einen stetigen Wandel unserer Welt mit sich. Dabei entstehen immer größere Datenmengen, die, wenn sie gebündelt und genutzt werden, zu völlig neuen Mitteln und Ebenen der Wertschöpfung führen können. Der nun stattfindende Wandel ist ebenso fundamental wie der Wandel, der durch die industrielle Revolution ausgelöst wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 156/20

... Diese Formulierung ist technologieneutral gehalten. Es ist weder eine bestimmte Übertragungsrate noch eine bestimmte Übertragungstechnik festgelegt. In den Bestandsverträgen hat die Deutsche Telekom mit den analogen Anschlüssen ihre Universaldienstverpflichtung erfüllt. Mit dem oben geschilderten Verfahren der Umstellung auf die neue Technik stellt die Deutsche Telekom ihre Bestandskunden vor die Wahl, entweder neue Verträge abzuschließen und die Technik umstellen zu lassen oder nicht in den neuen Vertragsabschluss einzuwilligen und somit ihren Anschluss ganz zu verlieren.



Drucksache 139/20

... Die Mitgliedstaaten müssen wachsam sein und alle auf Unionsebene und auf nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um zu verhindern, dass die derzeitige Krise zu einem Verlust kritischer Anlagen und Technologien führt. Dazu gehören Instrumente wie nationale Sicherheitsüberprüfungen und andere sicherheitsbezogene Instrumente. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten im Vorfeld der Anwendung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen entsprechend informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/20




1. Einleitung

2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen

3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt

3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG

3.2. Verkehr

3.3. TOURISMUS

4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE

4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen

AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR

4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG

4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE

5. Staatliche Beihilfen

6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS

7. Schlussfolgerung

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Anhang 1
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE

Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020

Anhang 2
- Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN

Anhang 3
- Staatliche Beihilfen


 
 
 


Drucksache 494/20

... 1. Europa sieht sich gegenwärtig mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Globaler Wettbewerbsdruck und technologische Entwicklungen erfordern ebenso gesamteuropäische Antworten wie beschleunigte demographische Prozesse (zum Beispiel fortschreitende Alterung oder Migration), ökonomische Unsicherheiten oder gesundheitliche und ökologische Risikolagen. Mit dem europäischen Grünen Deal, dem Vorschlag zur Aufstockung des EU-Haushaltes (Next Generation Europe) oder der Digitalstrategie beschreitet Europa einen ambitionierten Weg, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europäischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und Förderinstrumente im Europäischen Forschungsraum

Exzellenz und Kohäsion als konstituierende Merkmale des Europäischen Forschungsraums

Mobilität von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europäischen Forschungsraums

Innovation und Bürgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europäischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 265/20 (Beschluss)

... Das Batterieaufkommen ist in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen und wird in den nächsten Jahren weiter deutlich zunehmen. Gründe hierfür sind die zunehmende Anzahl an batteriebetriebenen Elektro- und Elektronikgeräten und die stark wachsende Elektromobilität. Mit dem strategischen EU-Aktionsplan für Batterien, der 2018 als dritter Teil des Mobilitätspaktes verabschiedet wurde, wurde die Batterietechnologie als Schlüsseltechnologie, insbesondere im Mobilitätsbereich aber auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der notwendigen Speichertechnologien, identifiziert. Dabei setzt die Kommission auf eine integrierte und mitgliederstaatenübergreifende Herangehensweise, die die gesamte Wertschöpfungskette von der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe, bis hin zur Zweitnutzung und Verwertung der Altbatterien umfasst. Durch diese Ausrichtung wird sich insbesondere der Bereich der Industriebatterien in den nächsten Jahren stark verändern, wodurch vor allem zunehmende Mengen zu erwarten sind.



Drucksache 87/20

... Die Bewältigung der erwarteten 250.000 NetzDG-Meldungen erfordert die schnelle Verfügbarkeit von Informationstechnologie, für deren Entwicklung und dauerhafte Unterstützung neben BKA-internen Ressourcen auch externe Dienstleister herangezogen werden müssen. Der einmalige Entwicklungs- und Beschaffungsaufwand (Sachkosten) hierfür wird auf rund 28 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kommen jährliche Sachkosten für Wartung, Pflege und Anpassung der IT an künftige Standards. In einer Projektion auf den Zeitraum bis 2024 schätzt das Ressort diesen Mehraufwand auf insgesamt rund 48 Millionen Euro.



Drucksache 212/1/20

... "Um die Technologieentwicklung im Bereich der Produktion von Offshore-Wasserstoff voranzutreiben, sollten gerade am Anfang flexible Kombinationsmöglichkeiten eröffnet werden, die die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte verbessern und eine Integration in die regionale Energieinfrastruktur befördern."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/1/20




1. Zu Nummer 3

2. Zu Nummer 6 und Nummer 6a - neu -

3. Zu Nummer 6 Sätze 4 bis 6 - neu -*

4. Zu Nummer 7 Sätze 3 bis 5

5. Zu Nummer 7 Satz 3a - neu -*

6. Zu Nummer 8 und 9

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

7. Zu Nummer 10

8. Zu Nummer 11 - neu -

9. Zu Nummer 12 - neu -

10. Zu Nummer 13 - neu -


 
 
 


Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 20. Er befürchtet, dass die Zielvorgaben der Strategie einen erheblichen Einfluss auf die bestehende Agrarstruktur haben können. Er gibt deshalb zu bedenken, dass die pauschale Reduktion der Betriebsmittel einen Rückgang landwirtschaftlicher Produktionszweige - wie zum Beispiel des Pflanzenbaus und insbesondere des Obst- und Gemüseanbaus - auslösen könnte und nur im Gleichlauf mit einem Angebot an neuen Technologien und mit praxisnaher Forschung für nachhaltige Landnutzungssysteme, verbunden mit entsprechendem Wissenstransfer in die Praxis und Beratung, erreicht werden kann. Im künftigen Forschungsrahmen der EU (Horizont Europa) sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Forschungsergebnisse schneller und direkt in der landwirtschaftlichen Praxis ankommen, etwa durch die frühzeitige Einbindung von Praktikern bei der Formulierung, der Durchführung und der Ergebnisverbreitung von Forschungsvorhaben.



Drucksache 289/20

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, aufgrund der nationalen Bedeutung des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) als Innovationstreiber für den Wissenschafts- und Technologiestandort Deutschland im Bereich Küntsliche Intelligenz eine Gleichbehandlung mit anderen Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet von Informatik / KI herbei zu führen, die es dem DFKI erlaubt, wie die Wissenschaftsorganisationen im Anwendungsbereich des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (WissFG), die Möglichkeiten des § 4 WissFG zur Einschränkung des Besserstellungsverbots zu nutzen. Somit sollen die Aussagen des § 4 Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu Ausnahmen vom Besserstellungsverbot bis auf weiteres sinngemäß auf das DFKI



Drucksache 341/20

... 1. Kriegswaffen oder andere Rüstungsgüter herstellen, entwickeln, modifizieren oder die tatsächliche Gewalt über solche Güter innehaben oder in der Vergangenheit hergestellt, entwickelt, modifiziert oder die tatsächliche Gewalt über solche Güter innegehabt haben und noch über Kenntnisse oder sonstigen Zugang zu der solchen Gütern zugrunde liegenden Technologie verfügen oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/20




§ 14a
Fristen für Beschränkungen und Handlungspflichten beim Erwerb inländischer Unternehmen

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Übergangsbestimmungen

§ 31
Evaluierung der Änderungen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

‚Artikel 3 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

§ 62
Untersagung oder Anordnungen


 
 
 


Drucksache 55/20

... In seinen Schlussfolgerungen vom 3. Dezember 2019 billigte der Rat die Ergebnisse der koordinierten Risikobewertung und betonte, "wie wichtig ein abgestimmter Ansatz und die wirksame Umsetzung der Empfehlung sind, wenn eine Fragmentierung im Binnenmarkt vermieden werden soll"15. In dieser Hinsicht forderte der Rat die Mitgliedstaaten, die Kommission und die ENISA auf, "im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ... alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und die Integrität der elektronischen Kommunikationsnetze, insbesondere der 5G-Netze, zu gewährleisten, und weiter auf die Konsolidierung eines abgestimmten Ansatzes zur Bewältigung der mit den 5G-Technologien verbundenen sicherheitstechnischen Herausforderungen hinzuarbeiten".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 135/1/20

... 10. Eine genaue Beurteilung der angekündigten Maßnahmen wird erst bei der Vorlage der konkreten Vorschläge für legislative bzw. nichtlegislative Maßnahmen möglich sein. Der Bundesrat sieht aber die Gefahr, dass stark detaillierte Vorgaben in zahlreichen Bereichen angestrebt werden (zum Beispiel für das Produktdesign), die wirtschaftliche Tätigkeiten, Technologieoffenheit und Innovationen zu sehr einschränken.



Drucksache 395/1/20

... 22. Im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Erkenntnisse über Kompetenzen sowie zur Überwachung und statistischen Analyse der Kompetenzentwicklung, einschließlich der Taxonomie der Kompetenzen für Forschende und der Taxonomie von Kompetenzen für den ökologischen Wandel, weist der Bundesrat grundsätzlich darauf hin, dass alle Vorschläge zum Sammeln und Analysieren von Bildungsdaten sowie zur Verknüpfung und zum Abgleich von Daten öffentlicher und privater Stellen einen europäischen Mehrwert besitzen müssen, der in angemessenem Verhältnis zu dem verursachten personellen und finanziellen Mehraufwand auf Seiten der Mitgliedstaaten und ihrer Bildungseinrichtungen steht. Eine abgestimmte Agenda für die Sammlung und Analyse von Bildungsdaten bedarf daher nicht nur einer Benennung potenzieller Analysetechnologien, sondern vor allem einer transparenten Definition der mit der Analyse verfolgten Zwecke. Insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Mehrwert zusätzlicher Informationen mit den schützenswerten Interessen der Betroffenen abzuwägen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jederzeit einzuhalten.



Drucksache 136/20 (Beschluss)

... 12. Er sieht in der Entwicklung einer grünen Wasserstoffwirtschaft einen wichtigen Pfeiler der vom europäischen Grünen Deal angestrebten nachhaltigen Industriepolitik. Er fordert die Kommission auf, Leitmärkte für grüne Wasserstofftechnologien und -systeme in Europa zu schaffen und den Einsatz von Wasserstoff für die klimaneutrale Produktion - vor allem in der Stahl-, Zement- und Chemieindustrie - zu fördern. Der Bundesrat begrüßt daher die Arbeiten der Kommission im Bereich Sektorintegration und Wasserstoff. Die angekündigte EU-Strategie für sauberen Stahl sollte zügig verabschiedet werden und einen Fokus auf den Einsatz von grünem Wasserstoff legen.



Drucksache 315/20

... Gerade die mit dem Regelungsvorhaben angestrebte Verbesserung der Prüfmöglichkeiten im Falle von ausländischen Anteilserwerben an deutschen Unternehmen, die aufgrund der Herstellung oder Nutzung kritischer Technologien besonders ordnungs- oder sicherheitsrelevant sind, steht im Einklang mit dem Prinzip 2 der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, da die Bundesregierung durch gezielte, dabei aber maßvolle, Investitionsprüfungen die Sicherheit Deutschlands gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 498/20

... 2. Ein zentraler Baustein, um die Flexibilität des Stromsystems zu erhöhen, sind nach Ansicht des Bundesrates Stromspeicher. Speichertechnologien ermöglichen es, Strom in Phasen mit besonders hoher Erzeugung aufzunehmen und ihn später - bei geringer Erzeugung bzw. hoher Nachfrage - wieder zur Verfügung zu stellen. Damit können sie die Integration von Erneuerbaren Energien ins Stromnetz verbessern, Abregelungen von regenerativen Erzeugungsanlagen vermeiden und zugleich dazu beitragen, den Netzausbaubedarf zu reduzieren. Zudem hebt der Bundesrat hervor, dass Stromspeicher auch Systemdienstleistungen wie Regelenergie erbringen können. Dezentrale Stromspeicher können überdies kurzfristig hohe Leistung anbieten, die beim Netzausbau nur mit hohem Aufwand zu realisieren ist. Speicher können so beispielsweise für Schnelllade- und Ladeinfrastruktur sowie die energieintensive Industrie von besonderem Wert sein. Speicher haben schließlich den Vorteil, dass verschiedene Flexibilitätsoptionen durch ihre multiple Einsatzfähigkeit gleichzeitig zur Verfügung stehen.



Drucksache 105/20

... Aufgrund der sehr hohen Dynamik im Bereich der Technikentwicklung, was die Fülle und Art der Technologien betrifft (so auch in und für die Pflege), ist es vor allem bei potenziell refinanzierbaren Produkten erforderlich, eine Begrenzung vorzunehmen. Hierbei wäre unter anderem zu bestimmen, nach welcher Systematik technische Unterstützungsprodukte klassifiziert bzw. eingeteilt werden sollen (z.B. entlang der Module des neuen Begutachtungsinstruments oder nach einzelnen Lebensräumen bzw. Wohnräumen in der Häuslichkeit). Auch wäre eine Systematik zu entwickeln, nach der die klassifizierten und ausgewählten Produktgruppen, auch im Falle deren technischer Weiterentwicklung, Gegenstand des Leistungskataloges bleiben können bzw. wie diese auszutauschen sind.


 
 
 


Drucksache 29/1/20

... 60. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Transformationsprozess nicht nur diejenigen Sektoren betrifft, die unmittelbar mit der Förderung von fossilen Brennstoffen befasst sind. Auch solche Wirtschaftszweige, für die auf fossilen Brennstoffen aufbauende Technologien eine wesentliche Grundlage darstellen, insbesondere der Fahrzeug- und Kraftwerksbau und damit verbundene Branchen, stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der die jeweiligen Regionen vor große Herausforderungen stellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201

Zeitpunkt der Vorlage

3 Steuerung

Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Methode für die Zuweisung von Mitteln

3 Komplexität

3 Beihilfe

II. Zu BR-Drucksache 29/20

III. Zu BR-Drucksache 36/20

IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 524/20

Vierter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 21/20

... Die digitale Wirtschaft von heute und morgen muss den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Es wird davon ausgegangen, dass die künstliche Intelligenz und die Robotik allein in den nächsten 5 Jahren weltweit fast 60 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen, während viele andere Tätigkeiten sich verändern oder gar verschwinden. Neue Technologien werden neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und flexiblere Arbeitsregelungen ermöglichen, aber wir müssen dafür sorgen, dass neue Arbeitsplätze auch hochwertig sind und dass die Menschen über die richtigen Kompetenzen verfügen, um sie annehmen zu können. Die gesetzlichen und sozialen Regelwerke des 20. Jahrhunderts sind für die digitale Wirtschaft nicht geeignet; es ist an der Zeit, den Sozialschutz in der neuen Arbeitswelt anzupassen und zu garantieren und die Steuervorschriften so zu ändern, dass jeder seinen gerechten Beitrag leistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 325/20

... Die mangelnde Detailtiefe der geltenden Vorschriften und die fehlende Genauigkeit hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung bei grenzüberschreitenden Sachlagen führen dazu, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie unterschiedlich auslegen. Durch die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden (zentrale Meldestellen, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungs-, Zoll- und Steuerbehörden) sowohl in als auch zwischen den Mitgliedstaaten entstehen potenzielle Schlupflöcher, die von Straftätern ausgenutzt werden können. Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben ferner festgestellt20, dass Unterschiede beim regulatorischen Aufsichtsansatz und bei der Anwendung des risikobasierten Ansatzes die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen untergraben und die Kosten für die Unternehmen erhöhen, während sie zugleich auch das reibungslose Funktionieren des EU-Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beeinträchtigen. Besonders relevant ist dies im Bereich der Finanztechnologie, und die EBA hat empfohlen, dass die Kommission die Anforderungen für FinTech-Firmen‚ die im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Risiken bergen, harmonisieren sollte21.



Drucksache 314/1/20

... c) Der Bundesrat bekräftigt, dass der zügige Netzausbau (auf See und an Land) Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende ist. Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der notwendigen Netzanbindungskapazitäten kann die 525-kV-Technologie leisten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie sollte dafür Sorge tragen, dass die 525-kV-Technologie, wie in der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 dargestellt, bei der Flächenentwicklungs- und Anbindungsplanung in der Nordsee umgesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/20




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - sowie Artikel 3a - neu - § 43e Absatz 4 EnWG sowie §§ 48, 50 VwGO

‚Artikel 3a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 91/20 (Beschluss)

... Neben der Herstellung von Fluxölen kommen noch weitere Verfahren als möglicherweise gleichwertige oder bessere Recyclingverfahren als die Herstellung von Basisöl durch Aufbereitung in Betracht (z.B. Herstellung von Schweröl oder Spindelöl, s. Begründung zu Nummer 3). Für eine Hervorhebung gerade der Variante Fluxöl besteht kein Anlass. Vielmehr sollte der Verordnungstext entwicklungs- und technologieoffen sein. Die beispielhafte Aufzählung aktuell möglicher alternativer Recyclingverfahren in der Begründung genügt.



Drucksache 265/1/20

... Das Batterieaufkommen ist in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen und wird in den nächsten Jahren weiter deutlich zunehmen. Gründe hierfür sind die zunehmende Anzahl an batteriebetriebenen Elektro- und Elektronikgeräten und die stark wachsende Elektromobilität. Mit dem strategischen EU-Aktionsplan für Batterien, der 2018 als dritter Teil des Mobilitätspaktes verabschiedet wurde, wurde die Batterietechnologie als Schlüsseltechnologie, insbesondere im Mobilitätsbereich aber auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der notwendigen Speichertechnologien, identifiziert. Dabei setzt die Kommission auf eine integrierte und mitgliederstaatenübergreifende Herangehensweise, die die gesamte Wertschöpfungskette von der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe, bis hin zur Zweitnutzung und Verwertung der Altbatterien umfasst. Durch diese Ausrichtung wird sich insbesondere der Bereich der Industriebatterien in den nächsten Jahren stark verändern, wodurch vor allem zunehmende Mengen zu erwarten sind.



Drucksache 393/20

... "7. Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/20




§ 15
Bundesförderprogramm.

§ 24
Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten

‚Artikel 4 Änderung des Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetzes

§ 2a
Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung


 
 
 


Drucksache 553/19

... (3) Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Absatz 1 zielen darauf ab, eine genau definierte unteilbare Aufgabe ökonomischer, wissenschaftlicher oder technischer Art mit klar fest gelegten Zielen durchzuführen. Ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kann aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen. Es umfasst klare Ziele und die Tätigkeiten, die zur Erreichung dieser Ziele durchzuführen sind sowie konkrete Vorgaben, anhand derer die Ergebnisse dieser Tätigkeiten festgestellt und mit den einschlägigen Zielen verglichen werden können. Wenn zwei oder mehrere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nicht eindeutig voneinander getrennt werden können und einzeln betrachtet keine Aussicht auf technologischen Erfolg haben, werden sie als ein einziges Vorhaben betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)

3 Inhaltsübersicht

§ 1
Anspruchsberechtigung

§ 2
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

§ 3
Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage

§ 4
Höhe der Forschungszulage

§ 5
Antrag auf Forschungszulage

§ 6
Bescheinigung

§ 7
Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen

§ 8
Begünstigungszeitraum

§ 9
Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europäischen Union

§ 10
Festsetzung und Leistung der Forschungszulage

§ 11
Verzinsung des Rückforderungsanspruchs

§ 12
Anwendung der Abgabenordnung

§ 13
Verfolgung von Straftaten

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Bekanntmachungserlaubnis

§ 16
Anwendungsregelung

§ 17
Evaluierung und wissenschaftliche Forschung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 625/19

... (3) Die zuständige Stelle sowie die Bescheinigungsstellen dürfen die erhobenen Einzelangaben der Antragsteller einschließlich identifizierender Merkmale (insbesondere den Namen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse, die Handelsregister-Nummer, die Steuernummer) sowie der jeweiligen Entscheidung über den betreffenden Antrag verarbeiten und zum Zweck der Evaluierung, weiterer wissenschaftlicher Forschung und zur Qualitätssicherung unionsrechtlicher Erhebungen an die die Erhebungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nummer 995/2012 der Kommission vom 26. Oktober 2012 mit Durchführungsvorschriften zur Entscheidung Nummer 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (ABl. L 299 vom 27.10.2012, S. 18) durchführenden Stellen zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gegenstand, Anwendungsbereich

§ 2
Zuständige Stelle

§ 3
Antragsverfahren

§ 4
Antragsprüfung

§ 5
Bescheinigung nach § 6 des Gesetzes

§ 6
Geschäftsstatistik

§ 7
Datenübermittlung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5054, BMBF: Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 521/19

... Absatz 3 hat insbesondere haushaltsrechtliche Bedeutung. Er konkretisiert den in § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und § 6 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) niedergelegte haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit für klimaschutzrelevante Maßnahmen, die haushaltswirksam sind. Eine Änderung des Grundsatzes ist damit nicht verbunden. Die Gebäude des Bundes müssen in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltiges Bauen für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein und demonstrieren, dass die klimapolitischen Ziele im Einklang mit Kosteneffizienz und Funktionalität von Baumaßnahmen umgesetzt werden können. Sie werden daher frühzeitig einen den Zielen gerechten Standard erhalten und innovative Technologien integrieren. Dabei erfolgt die haushaltsmäßige Anerkennung nach dem Grundsatz der Sparsamkeit mit möglichst geringen Mitteln. Darüber hinaus hat die Bestimmung Bedeutung für die Anwendung des Vergaberechts. Dort betrifft sie die Stufe der verfahrensabschließenden Entscheidung, für die es nach den vergaberechtlichen Bestimmungen darauf ankommt, welches Gebot das wirtschaftlichste Gebot ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 360/19 (Beschluss)

... "Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die die Definition eines Medizinproduktes nach Artikel 2 Nummer 1 Satz 1 erster und zweiter Spiegelstrich der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 1 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 3 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 2a - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V und Nummer 30a - neu - § 275 Absatz 3 Nummer 5 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a SGB V

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 65a Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 68a und § 68b SGB V und Nummer 39 § 303a bis § 303f SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75b Absatz 3 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a und Buchstabe c § 92a Absatz 1 Satz 9a - neu - und Absatz 3 Satz 3a - neu - SGB V und Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd1 - neu - und Doppelbuchstabe ff und Buchstabe b § 92b Absatz 2 Satz 5a - neu -, Satz 5b - neu - und Satz 10 und Absatz 3 Satz 1 bis 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe 0a - neu - § 92b Absatz 1 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 9 Satz 2 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 263a SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 291 Absatz 2b Satz 9 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 291 Absatz 2b Satz 10 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe c § 291 Absatz 2c Satz 6 - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 - neu - SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 303a bis § 303e SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 17 Absatz 1a Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zum Gesetzentwurf allgemein

27. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 270/19 (Beschluss)

... 10. Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung

A Änderungen

Zur Eingangsformel

Zu Artikel 1

§ 30
Prüfungstermine

§ 32
Inhalt des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

§ 33
Prüfungskommission

§ 38
Wiederholung

§ 39
Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

§ 133
Anwendung bisherigen Rechts

‚§ 134 Abweichende Regelungen für die Prüfungen

Anlage 1
(zu § 5 Absatz 2, § 15 Absatz 3 Satz 2, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist

Anlage 6
(zu § 12, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Bescheinigung zum Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

‚Anlage 13 zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

‚Anlage 16 zu § 10 Absatz 3 Satz 2, § 40, § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung Ausstellende Stelle

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 283/19

... a) Zusammensetzung der neuen Dieselfahrzeugflotte im Hinblick auf die Technologien zur Verringerung der NO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Delegierte Rechtsakte über den Zugang zu Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 14a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 2

Artikel 3

2 ANNEX

Anhang

Table 2a Übereinstimmungsfaktoren für die Emissionen im praktischen Fahrbetrieb


 
 
 


Drucksache 400/19 (Beschluss)

... "Forschung und Wissenschaft einschließlich Lehre, Technologietransfer und Gründungen,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 InvKG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 1 InvKG

14. Zu Artikel 1 § 14 InvKG

15. Zu Artikel 1 § 15 InvKG

16. Zu Artikel 1 § 17 Nummer 31 - neu - InvKG

17. Zu Artikel 1 § 26 InvKG

18. Zum Gesetzentwurf allgemein

19. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zu Artikel 1 Kapitel 1


 
 
 


Drucksache 170/19

... Dadurch, dass die Mindestsätze auf EU-Ebene für mehr als ein Jahrzehnt nicht angehoben wurden, wurde das steuerbedingte Preissignal unterhöhlt, durch das Investitionen in energieeffiziente Technologien und Verhaltensweisen gefördert werden sollten. Außerdem besteht dadurch, dass manche Mitgliedstaaten ihren nationalen Steuersatz seitdem erhöht haben und andere wiederum nicht, das Risiko einer zunehmenden Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt und der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage in Ländern mit hohen Steuersätzen, insbesondere bei Kraftstoffen, die einfach und legal über Grenzen transportiert werden können. Trotz wiederholter Forderungen nach einer Verlagerung der Besteuerung hat sich der Anteil der Steuereinnahmen aus Umweltsteuern in der EU in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich verändert.16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... schafft die Möglichkeit, in näher bestimmten Engpassberufen, auch außerhalb der Berufe in der Informations- und Kommunikationstechnologie, Ausländern/-innen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen einen Arbeitsmarktzugang zu gewähren.



Drucksache 533/19

... -Intensität der Heiz- und Kraftstoffe basierendes Preissignal, das einen Anreiz für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und für den Umstieg von emissionsintensiven auf klimaschonendere Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energieträger setzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 504/19

... 2. sich Forschungsgebiete der Hebammenwissenschaft auf dem neuesten Stand der gesicherten Erkenntnisse erschließen und forschungsgestützte Problemlösungen wie auch neue Technologien in das berufliche Handeln übertragen zu können sowie berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsbedarfe zu erkennen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeines

§ 1
Hebammenberuf

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 3
Berufsbezeichnung

§ 4
Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten

§ 5
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 6
Rücknahme der Erlaubnis

§ 7
Widerruf der Erlaubnis

§ 8
Ruhen der Erlaubnis

Teil 3
Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen

§ 9
Studienziel

§ 10
Zugangsvoraussetzungen

§ 11
Dauer und Struktur des Studiums

§ 12
Akkreditierung von Studiengängen

Unterabschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums

§ 13
Praxiseinsätze

§ 14
Praxisanleitung

§ 15
Die verantwortliche Praxiseinrichtung

§ 16
Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan

§ 17
Praxisbegleitung

§ 18
Nachweis- und Begründungspflicht

Unterabschnitt 3
Der hochschulische Teil des Studiums

§ 19
Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen

§ 20
Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung

Unterabschnitt 4
Durchführung des Studiums

§ 21
Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen

§ 22
Gesamtverantwortung

Unterabschnitt 5
Abschluss des Studiums

§ 23
Abschluss des Studiums

§ 24
Staatliche Prüfung

§ 25
Durchführung der staatlichen Prüfung

§ 26
Vorsitz

Abschnitt 2
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

§ 27
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis

§ 28
Inhalt des Vertrages

§ 29
Wirksamkeit des Vertrages

§ 30
Vertragsschluss bei Minderjährigen

§ 31
Anwendbares Recht

§ 32
Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung

§ 33
Pflichten der Studierenden

§ 34
Vergütung

§ 35
Überstunden

§ 36
Probezeit

§ 37
Ende des Vertragsverhältnisses

§ 38
Beendigung durch Kündigung

§ 39
Wirksamkeit der Kündigung

§ 40
Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis

§ 41
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 42
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Teil 4
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 43
Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung

§ 44
Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation

§ 45
Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Abschnitt 2
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

§ 46
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

§ 47
Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten

§ 48
Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten

§ 49
Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten

§ 50
Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten

§ 51
Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten

§ 52
Bekanntmachung

§ 53
Europäischer Berufsausweis

Abschnitt 3
Weitere Berufsqualifikationen

§ 54
Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit

§ 55
Wesentliche Unterschiede

§ 56
Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen

§ 57
Anpassungsmaßnahmen

§ 58
Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 59
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen

Abschnitt 1
Erbringen von Dienstleistungen i m Geltungsbereich dieses

§ 61
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 62
Meldung wesentlicher Änderungen

Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten

§ 63
Bescheinigung der zuständigen Behörde

Teil 6
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 64
Zuständige Behörde

§ 65
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 66
Warnmitteilung durch die zuständige Behörde

§ 67
Unterrichtung über Änderungen

§ 68
Löschung einer Warnmitteilung

§ 69
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 70
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Teil 7
Verordnungsermächtigung

§ 71
Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung

Teil 8
Bußgeldvorschriften

§ 72
Bußgeldvorschriften

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 73
Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 74
Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger

§ 75
Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen

§ 76
Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben

§ 77
Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen

§ 78
Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben

§ 79
Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen

§ 80
Evaluierung

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 121/19

... Die Bundesstelle für Energieeffizienz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Umsetzung der im Jahr 2017 beschlossenen Förderstrategie zur Vereinfachung und Verbesserung bestehender Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz mit fachlichem und technischem Sachverstand unterstützen. Dies erfordert die dauerhafte Beschäftigung von qualifiziertem Personal mit Expertise in Bezug auf die geförderten Technologien und Dienstleistungen (zum Beispiel Querschnittstechnologien, Prozesstechnologien, IT, Anlagentechnik Gebäude, Heizungssysteme zur Wärmeversorgung oder Wärmenetze), für unterschiedliche Sektoren (zum Beispiel Industrie, Gewerbe, private Haushalte) sowie für Informations- und Beratungsangebote. Hierfür werden fünf Stellen im höheren Dienst veranschlagt, was einem jährlichen Personalaufwand von 526 000 Euro entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 13
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4731, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung ausschließlich Bund

II.3 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 578/1/19

... Es ist aus Sicht der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar, ob von dem Verbot auch biobasierte und bioabbaubare Kunststofftragetaschen und solche aus Recyclingmaterial erfasst werden, die mit dem Umweltsiegel ausgezeichnet wurden. Ein Verbot auch von biologisch abbaubaren Kunststofftragetaschen, die konventionellen Tragetaschen aus Papier, Jute oder anderen als natürlich angesehenen Materialien ökologisch überlegen sein könnten, würde Forschung und Entwicklung in diesem Bereich erheblich beeinträchtigen. Im Sinne der Technologieoffenheit einer Lösung des Abfallproblems sollte daher geprüft werden, ob dies vermieden werden kann, um die Entwicklung umweltfreundlicher Ersatzstoffe und Ersatzprodukte zu unterstützen und Spielräume und Anreize für Innovationen zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/1/19




1. Hauptempfehlung

Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 Satz 2 VerpackG

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

§ 34a
Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2

7. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG *

§ 34a
Einziehung

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 611/19

... Die Richtlinie, die den Gebrauch digitaler Technologien während des Lebenszyklus eines Unternehmens regelt, ist Teil des Legislativpakets zur Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts, das daneben noch den Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 35a
Beurkundung mittels Fernkommunikation

§ 40a
Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 10b
Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

§ 78p
Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des eID-Karte-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften

2. Online-Einreichung durch Gesellschaften

3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitischer Art

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 491/19

... Die erforderlichen Prüf- und Nachweisverfahren für den genannten Emissionswert von weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer werden als Anlage XXII zur StVZO festgelegt. Diese StVZO-Anlage soll sowohl im Falle von Umrüstungen (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) als Grundlage für die Erteilung einer ABE durch das KBA dienen als auch für den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen bei Fahrzeugen ohne technische Änderungen. Die technischen Verfahren sind für Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb der Emissionsklassen "Euro 4" und "Euro 5" technologieneutral als Wirkvorschriften ausgestaltet, d.h. der Nachweis für die Erfüllung des Emissionskriteriums kann sowohl für Fahrzeuge ohne vorherige technische Änderung als auch nach technischer Änderung (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) erbracht werden. Die StVZO-Anlage XXII soll ebenso sonstige, für die Erteilung einer ABE relevanten Aspekte, wie z.B. Anforderungen an Einbau und Abnahme der Maßnahme, beinhalten. Im Falle einer Hardware-Nachrüstung mit einem SCR-Katalysator sind geeignete Zusatzvorschriften, z.B. für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwendung des erforderlichen Reagens und zur Vermeidung von zu großem Ammoniakschlupf, festzulegen.



Drucksache 248/19

... Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Hacker, die sich mit großer krimineller Energie als Bande zusammengeschlossen oder gewerbsmäßig unbefugt Zugang zu einer Datenbank verschaffen und dabei mehrere Millionen Datensätze abgreifen, derzeit lediglich eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe zu befürchten haben, obwohl wertvolle Daten ausgespäht werden, um aus der Straftat Gewinne zu erzielen. Auch können kritische Infrastrukturen oder die Sicherheit des Staates durch Cyberangriffe gefährdet werden. Der Bundesgesetzgeber hat bereits 2007 mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität auf neuen Herausforderungen reagiert, die sich aus dem rasanten Fortschritt im Bereich der Informationstechnologie und damit eröffnete Missbrauchsmöglichkeiten ergeben. In den vergangenen zwölf Jahren ist die informationstechnologische Entwicklung weiter vorangeschritten. Die Digitalisierung nimmt heute eine herausragende Bedeutung im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben ein. Vernetzte Systeme erleichtern einen Informationsaustausch, zugleich werden die Systeme verwundbarer und offen für kriminelle Zugriffe von außen. Daraus folgen neue Tatmodalitäten mit gravierenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Der technische Fortschritt und damit einhergehend auch die wachsende Bedrohung durch die Cyberkriminalität haben dazu geführt, dass das Kerncomputerstrafrecht in schwerwiegenden Fällen dem verwirklichen Unrecht und general- wie spezialpräventiven Strafbedürfnissen nicht mehr gerecht wird. Deshalb ist auch die strafrechtliche Bekämpfung der Computerkriminalität fortzuentwickeln.



Drucksache 570/19 (Beschluss)

... 1.3 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die weitere Bewährung der DSGVO als Instrument zum Schutz personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs auch davon abhängt, dass die Kommission die Aufforderung in Artikel 97 Absatz 5 DSGVO ernst nimmt und kontinuierlich die Entwicklungen in der Informationstechnologie und die Fortschritte in der Informationsgesellschaft berücksichtigt und den Zielsetzungen der DSGVO gegenüberstellt. Insbesondere seien hier die zunehmende Datenkonzentration bei einzelnen Anbietern und Plattformen, die zunehmende Verbreitung von "Scoring und Profiling", die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz sowie "Blockchain"-Anwendungen genannt, deren Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten schon bei einer ersten Evaluation berücksichtigt werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG /EG (Datenschutz-Grundverordnung)

1. Grundsätzliches

2. Offene Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der DSGVO

2.1 Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO

2.2 Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 12 fortfolgende DSGVO

2.3 Recht auf Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO

2.4 Gemeinsame Verantwortliche gemäß Artikel 26 DSGVO

2.5 Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO

2.6 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO

2.7 Begriff Risiko bzw. hohes Risiko in Artikel 33 und 34 DSGVO

2.8 Verhängung von Geldbußen im Sinne von Artikel 83 DSGVO

2.9 Anwendungsvorrang des Unionsrechts

2.9.2 das Verhältnis des Regelungsregimes der DSGVO zum Wettbewerbsrecht, also die Frage, ob neben dem Sanktionsregime der DSGVO

3. Bewertung neuer Instrumente

3.1. Verhaltensregeln und Zertifizierungen nach Artikel 40 fortfolgende bzw. DSGVO

3.2. Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 fortfolgende DSGVO

4. Nationale Evaluationsschritte

5. Erfahrungsberichte der Mitgliedstaaten

6. Beteiligung der Länder


 
 
 


Drucksache 346/19

... Schon als Grundelement, besonders aber in weiterverarbeiteter Form zu weiteren gasförmigen und flüssigen Energieträgern ist erneuerbarer Wasserstoff eine überzeugende Antwort auf die Frage nach einer Langzeitspeicherung der stark fluktuierenden erneuerbaren Stromerzeugung. Erneuerbarer Wasserstoff bietet die Chance, die Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie gleichermaßen zu de\-fossilisieren, ermöglicht dabei die Nutzung von vorhandenen Infrastrukturen wie z.B. dem gut ausgebauten Gasnetz und sorgt für neue regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze mit der damit verbundenen Chance, die gesunkene Akzeptanz der erneuerbaren Stromerzeugung wieder zu erhöhen. In Bezug auf regionale Wertschöpfung ist erneuerbarer Wasserstoff von besonderem Interesse für die Energieregionen in den vom beschlossenen Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Bundesländern. Die benötigten noch jungen, sich zum Teil noch im fortgeschrittenen Forschungsstadium befindlichen Wasserstofftechnologien bieten erhebliche Exportchancen für heimische Technologieunternehmen auf einem potenziell stark wachsenden globalen Markt. In der EU haben z.B. die Niederlande die Chancen von erneuerbarem Wasserstoff erkannt, weltweit sind es vor allem Japan, Süd-Korea und seit einiger Zeit auch China, die das Thema Wasserstoff in großem Stil vorantreiben. Deutschland droht, einen noch existierenden Technologievorsprung zu verlieren, wenn die Weichen nicht auch hierzulande entschlossen auf den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft gestellt werden. Entwicklungen der jüngsten Zeit auf Ebene der Bundesregierung, wie zum Beispiel die Ankündigung einer nationalen Wasserstoffstrategie machen Hoffnung, dass die Chancen ebenso wie die Herausforderung inzwischen gesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/19




Zu a:

Zu b:

Zu c:

Zu d:

Zu e:


 
 
 


Drucksache 515/1/19

... c) Die Luftverkehrsteuer, die im Jahr 2011 aus fiskalischen Gründen eingeführt wurde und nunmehr in erheblichem Maße erhöht werden soll, benachteiligt die deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen in einem europäisch und international hoch wettbewerbsintensiven Markt. Auch treffen die nunmehr vorgesehenen überproportionalen Aufschläge auf Flüge von und zu Ländern in der Entfernungskategorie 1 nicht nur alle inländischen, sondern auch alle europäischen Ziele und damit die im besonderem Maße dem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzten Strecken im Europaverkehr. Das Geld, das den Unternehmen damit entzogen wird, fehlt den deutschen Fluggesellschaften für Investitionen in innovative und klimafreundliche Technologien. Auch die Flughäfen mit einem hohen Anteil an Europaflügen werden als Folge von Abwanderungen zu grenznahen ausländischen Flughäfen betroffen sein. Diese sind aber gerade von wichtiger Bedeutung für die internationale Anbindung der regionalen Wirtschaft und ein entscheidender Standortfaktor. Um die deutsche Luftverkehrswirtschaft im Vergleich zu ihren europäischen und internationalen Konkurrenten nicht zu schwächen, bedarf es daher einer einheitlichen europäischen Lösung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 450/1/19

... Die Bundesregierung hat im Zuge des Dialogs Gas 2030 angekündigt, einen Marktrahmen für Wasserstoff zu schaffen. Allerdings ist derzeit unklar, was genau mit dem Marktrahmen bzw. einem rechtsverbindlichen Investitionsrahmen gemeint ist. Es sollte jedoch keine Fokussierung auf die Unterstützung im Rahmen der "Reallabore der Energiewende" erfolgen, sondern vielmehr ein Rahmen für alle PtX-Anwendungen eingefordert werden. Zumal die Reallabore der Energiewende nicht nur auf Wasserstofftechnologien abzielen, sondern derzeit gleichermaßen auf großskalige Energiespeicher im Stromsektor sowie auf energieoptimierte Quartiere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 2

2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3

8. Zu Nummer 4 Buchstabe e

9. Zu Nummer 4 Buchstabe e

10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:

11. Zu Nummer 4 Buchstabe h

12. Zu Nummer 4 Buchstabe j

13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:

14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil


 
 
 


Drucksache 341/19 (Beschluss)

... Vertrauensbereich, Standardabweichung und Messtechnologie sind abhängig vom Zweck der Messung. Deren Festlegung liegt im Verantwortungsbereich des anerkannten Markscheiders bzw. der anerkannten anderen Person. Demzufolge genügt die Angabe einer zulässigen Toleranz in Anlage 1.



Drucksache 47/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher um eine systematische Überprüfung der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Überprüft werden soll, wie durch Umlagen und Abgaben induzierte Wettbewerbsverzerrungen für den Bundeshaushalt aufkommensneutral abgebaut und ein fairer Wettbewerb der Technologien auch über die Sektorgrenzen hinaus ermöglicht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich


 
 
 


Drucksache 512/19 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat betont auch die Bedeutung einer substanziellen Beteiligung der Länder bei der Umsetzung von Projekten wie der deutsch\-französischen digitalen Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote, der Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverkehrsverbindungen, dem Bürgerfonds zur Förderung von Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, dem Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter Wahrung des Informationsflusses auch in grenzferne Länder, der Errichtung eines deutsch\-französischen Zukunftswerkes und der stärkeren Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen. Der Bundesrat misst den Themen künstliche Intelligenz, ethische Leitlinien für neue Technologien und Sprunginnovationen im Aachener Vertrag eine große Bedeutung zu. Es muss sichergestellt sein, dass die Stimme der Länder in den Gremien sowie bei der Planung und Steuerung dieser Vorhaben gehört wird, da die Länder maßgeblich von Entscheidungen und Beschlüssen über die Entwicklung dieser Vorhaben betroffen sein werden.



Drucksache 539/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat betont, dass die Digitalisierung, insbesondere im Gesundheitssektor, enorme Chancen birgt, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Digitale Technologien können eine bessere und effizientere Versorgung und einen breiteren Zugang zu medizinischer Expertise gewährleisten, gerade auch in strukturschwächeren Regionen. Digitale Hilfsmittel können es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eigenständig medizinische Parameter, wie zum Beispiel den Blutzucker, zu beobachten und sich bei Abweichungen mit ihrem Arzt in Verbindung zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung


 
 
 


Drucksache 521/1/19

... dd) Für die weitere sektorübergreifende Umsetzung der Energiewende wird eine gesetzliche Verankerung des Ausbauziels für erneuerbare Energien (65 Prozent am Bruttostromverbrauch bis 2030) mit konkreten Festlegungen für technologiespezifische Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen benötigt. Als verlässliche Richtschnur für alle gesellschaftlichen Akteure bedarf es darüber hinaus einer langfristigen Zielformulierung der Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2050.



Drucksache 143/19 (Beschluss)

... 1. Die Automobilindustrie hat im Hinblick auf Wertschöpfung, Exportanteil, Innovation und Beschäftigung eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung in Deutschland. Bund und Länder tragen dieser industriepolitischen Bedeutung in ihrer Wirtschafts-, Energie- und Forschungspolitik Rechnung. Die grundlegenden Entwicklungen in den neuen Antriebstechnologien und bei der Digitalisierung müssen aktiv begleitet werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie erhalten bleibt. Deutschland hat ein großes Interesse, auch in Zukunft führender Standort der Automobilindustrie zu sein. Ziel muss die nachhaltige Sicherung dieser Schlüsselindustrie sowie zukunftsfähiger Arbeitsplätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland


 
 
 


Drucksache 11/19 (Beschluss)

... Das öffentliche Interesse ergibt sich aus der industriepolitischen Bedeutung der Offshore-Windenergie und dem damit verbundenen Ziel, Forschung- und Entwicklung für benötigte Innovationen der Offshore-Branche und industrielle Wertschöpfung am Technologiestandort Deutschland zu erhalten und weiter auszubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG

‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG

18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG

25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG

26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG

Zu Buchstabe b1

Zu Buchstabe b2

27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG

28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV

29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 572/19

... Die Änderung dient der mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffenen Regelungen des § 6 BeschV zur Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung. Die Regelung gilt nach § 6 BeschV nur für qualifizierte Beschäftigungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie.



Drucksache 47/19

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher um eine systematische Überprüfung der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Überprüft werden soll, wie durch Umlagen und Abgaben induzierte Wettbewerbsverzerrungen für den Bundeshaushalt aufkommensneutral abgebaut und ein fairer Wettbewerb der Technologien auch über die Sektorgrenzen hinaus ermöglicht werden kann.



Drucksache 630/19

... g) die Nutzung digitaler Technologien und die Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Leistungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische Assistentin oder pharmazeutischtechnischer Assistent

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis

§ 4
Widerruf der Erlaubnis

§ 5
Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

§ 6
Berufsbild

§ 7
Befugnisse der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

§ 8
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 9
Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung

§ 10
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 11
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 12
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14
Staatliche Prüfung

§ 15
Schulische Ausbildung

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

§ 17
Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

§ 18
Ausbildungsvertrag

§ 19
Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung

§ 20
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 21
Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung

§ 22
Sachbezüge

§ 23
Probezeit

§ 24
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 25
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 26
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 27
Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung i m Ausland erworbener Berufsqualifikationen

§ 28
Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 29
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 30
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 31
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 32
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 33
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 34
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 35
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 36
Anpassungsmaßnahmen

§ 37
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 38
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 39
Eignungsprüfung

§ 40
Kenntnisprüfung

§ 41
Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

§ 43
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 44
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 45
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 46
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 47
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 48
Pflicht zur erneuten Meldung

§ 49
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 7
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

§ 50
Zuständige Behörden

§ 51
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 52
Warnmitteilung

§ 53
Löschung einer Warnmitteilung

§ 54
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 55
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungsermächtigung

§ 56
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften

§ 57
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 10
Übergangsvorschriften

§ 58
Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 59
Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 60
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 61
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Abschnitt 11
Evaluierung

§ 62
Evaluierung

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten

§ 4a
Nachteilsausgleich

Abschnitt 4
Grundsätze und Systematik der Notenbildung

§ 15a
Benotung

§ 15b
Vornoten

§ 15c
Prüfungsnoten

§ 15d
Gesamtnote

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1)

Teil
A Stundenumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

Teil
B In der schulischen Ausbildung zu vermittelnde Kenntnisse und Handlungskompetenzen

1. Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde

2. Herstellung von Arzneimitteln Galenik, galenische Übungen

3. Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemischpharmazeutische Übungen

4. Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

5. Fachbezogene Mathematik

6. Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde

7. Arzneimittelkunde, Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien; Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien

8. Ernährungskunde und Diätetik

9. Körperpflegekunde

10. Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien

11. Personale und soziale Kompetenzen

Teil
C Lerngebiete der praktischen Ausbildung

Artikel 3a

§ 66a
Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.