Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Bei den genannten Delikten ist es erforderlich, dass Anbieter sozialer Netzwerke und staatliche Behörden zusammenwirken, um eine strafrechtliche Verfolgung der Verfasser dieser Inhalte zu erreichen. Die Anbieter sozialer Netzwerke haben daher, wenn ihnen im Rahmen einer NetzDG-Beschwerde ein strafbarer Inhalt bekannt wird, neben seiner Löschung den Inhalt und die dem Nutzer, für den der Inhalt hochgeladen wurde, zuletzt zugewiesene IP-Adresse an eine Schnittstelle beim BKA zu übermitteln. Aufgrund der derzeitigen technischen Situation und der Knappheit der zu vergebenden IP-Adressen bedarf es zur gezielten Identifizierung zudem die vom Provider zugewiesene Port-Nummer. Das BKA wird nach Einschätzung, ob es sich um einen strafbaren Inhalt handelt, die beim sozialen Netzwerk gespeicherten Daten, soweit sie zur Identifizierung des Verfassers erforderlich sind, anfordern und diese Daten der zuständigen Strafverfolgungsbehörde in den Ländern übermitteln. Die Strafverfolgungsbehörden in den Ländern übernehmen die strafrechtliche Verfolgung sodann in eigener Zuständigkeit. Die strafrechtliche Ahndung dient auch mittelbar der Gefahrenabwehr; zudem erfüllt sie die berechtigte Erwartung der Betroffenen, dass der Staat zu ihrem Schutz tätig wird und sie den Bedrohungen nicht reaktionslos ausgesetzt sind.
Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... Auf der Grundlage dieser nationalen Risikobewertungen veröffentlichte die NIS-Kooperationsgruppe, die aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission und der ENISA besteht, am 9. Oktober 2019 einen Bericht über die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen13. Darin werden die Hauptbedrohungen und deren Verursacher, die anfälligsten Anlagen und Einrichtungen sowie die wichtigsten Schwachstellen (technischer und anderer Art) aufgezeigt, von denen 5G-Netze betroffen sind. Auf dieser Grundlage werden in dem Bericht auch Risikokategorien genannt, die aus EU-Sicht von strategischer Bedeutung sind. Diese werden anhand konkreter Risikoszenarien veranschaulicht, die für die verschiedenen Einrichtungen und Anlagen relevante Kombinationen der verschiedenen Parameter (Schwachstellen, Bedrohungen und deren Verursacher) darstellen (siehe Anlage).
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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