Drucksache 49/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
... Eine starre hälftige Haftungsquote im Innenverhältnis führt jedoch dann zu unbefriedigenden Ergebnissen, wenn das Unfallgeschehen einem der beiden Halter die alleinige oder die überwiegende Verursachung zuweist (vergleiche Lemcke, r+s 2011, 373, 375), sei es, dass der Unfall etwa auf einer Missachtung der Vorfahrtsregelung beruht, die auch ohne den Betrieb eines Anhängers den Schaden verursacht hätte, sei es, dass der Unfall etwa auf einem Versagen technischer Einrichtungen des Anhängers beruht, so dass nur der Betrieb des Anhängers den Schaden verursacht hat. In diesen Fällen erscheint es nicht sachgerecht, den Halter des Zugfahrzeugs und den Halter des Anhängers in gleichem Umfang haften zu lassen. Zudem führt diese Haftungsverteilung im Innenverhältnis der Gespannfahrzeughalter zur Annahme eines erhöhten Betriebsrisikos des Anhängers und eines verringerten Betriebsrisikos des Zugfahrzeugs in einer nicht den tatsächlich von diesen Fahrzeugen gesetzten Risiken entsprechenden Weise (vergleiche Lemcke, r+s 2011, 373, 375).
Drucksache 176/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014
in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise - COM(2020) 141 final
... (5) Um sicherzustellen, dass die am stärksten benachteiligten Personen weiterhin Unterstützung aus dem Fonds in einem sicheren Umfeld erhalten können, ist es notwendig, den Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität einzuräumen, sodass sie die Unterstützungsprogramme an den derzeitigen Kontext anpassen können, unter anderem indem alternative Liefermodalitäten mittels elektronischer Gutscheine erlaubt werden und indem den Mitgliedstaaten gestattet wird, bestimmte Elemente des operationellen Programms zu ändern, ohne dass dazu eine Annahme per Kommissionsbeschluss erforderlich wäre. Um die traditionellen Lieferungssysteme nicht zu stören, sollte es auch möglich sein, den Partnerorganisationen außerhalb des Budgets für technische Hilfe die erforderlichen Schutzmaterialien und -ausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
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