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"Tabakerzeugnisse"
Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Absatz 3 bestimmt, dass die EUStA auch in weiteren dort genannten Fällen von ihrer Zuständigkeit keinen Gebrauch machen, sondern den Fall nach Artikel 34 EUStA-Verordnung an die zuständigen nationalen Behörden verweisen soll. Die Regelung des Absatzes 3 stellt insoweit im Fall von untrennbar verbundenen Delikten im Sinne des Artikels 22 Absatz 3 EUStA-Verordnung auf die relative Schwere des jeweiligen Tatbestandes ab (Absatz 3, Buchstabe a) bzw. bei bestimmten Delikten auf die jeweilige Schadenshöhe, die durch die gleiche Tat einerseits der Union und andererseits einem anderen Geschädigten entstanden ist (Absatz 3 Buchstabe b). Letztgenannte Regelung kann etwa dann von Bedeutung sein, wenn durch die gleiche Tat sowohl der Union zustehende Zollabgaben hinterzogen werden wie auch dem Mitgliedstaat zustehende direkte Steuern (etwa auf Tabakerzeugnisse). Wie sich aus Absatz 3 Unterabsatz 2 ergibt, kommt es jedoch bei bestimmten, in der PIF-Richtlinie harmonisierten Delikten nicht auf die relative Schadenshöhe an, wie etwa im Fall des Subventionsbetruges; hier soll die EUStA ihre Zuständigkeit auch dann ausüben können, wenn der dem Mitgliedstaat entstandene Schaden höher ist als der Schaden, welcher der Union entstanden ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verfahrensvorschriften
§ 3 Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren
§ 4 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 5 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 6 Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 7 Anwendbarkeit der Abgabenordnung
§ 8 Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
§ 9 Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes
§ 10 Strafvollstreckung
§ 11 Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts
§ 13 Amtshilfe
§ 14 Gleichstellung mit Amtsträgern
§ 15 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 142b Europäische Staatsanwaltschaft
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30b Europäisches Führungszeugnis
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung
III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Kapitel II (Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)
Kapitel III (Status, Aufbau und Organisation der EUStA)
Abschnitt 1 (Status und Aufbau der EUStA)
Abschnitt 2 (Ernennung und Entlassung der Mitglieder)
Abschnitt 3 (Geschäftsordnung der EUStA)
Kapitel IV (Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)
Abschnitt 1 (Zuständigkeit der EUStA)
Kapitel V (Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)
Abschnitt 1 (Vorschriften für Ermittlungsverfahren)
Abschnitt 2 (Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)
Abschnitt 3 (Regeln zur Strafverfolgung)
Kapitel VI (Verfahrensgarantien)
Kapitel VII (Informationsverarbeitung)
Kapitel VIII (Datenschutz)
Kapitel IX (Finanz- und Personalbestimmungen)
Kapitel X (Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)
Kapitel XI (Allgemeine Bestimmungen)
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 497/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten
... Angebote im Online-Handel müssen gegenwärtig nicht die Kennzeichnungsvorgaben erfüllen wie Erzeugnisse im stationären Handel. Die Angaben im Online-Handel liegen im Ermessen der Anbieter, häufig fehlen die auf den Erzeugnissen und deren Packungen vorgeschriebenen Angaben zu den Inhaltsstoffen sowie gesundheitliche Warnhinweise oder diese sind nicht vollständig oder sprachlich schwer verständlich. Der Zweck der Kennzeichnungsregelungen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor der Kaufentscheidung alle relevanten Informationen - insbesondere solche mit gesundheitlichem Bezug wie zu allergenen Inhaltsstoffen - zur Kenntnis zu geben, wird im Online-Handel derzeit nicht erfüllt. Online-Angebote sollten dieselben Kennzeichnungsanforderungen erfüllen müssen wie Produkte im stationären Handel, um Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel nicht schlechter zu stellen. Eine solche Verpflichtung wäre im Übrigen nicht nur für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten/ E-Liquids, sondern für alle auf Online-Plattformen angebotenen Erzeugnisse sinnvoll. Eine entsprechende Regelung für Lebensmittel besteht bereits mit Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr.
Entschließung
a. Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer E-Zigaretten und E-Liquids
b. Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel
c. Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen
d. Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von E-Zigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen
e. Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids
Drucksache 468/1/20
... - der Erlass zusätzlicher Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter und
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... b) die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Der Fonds für einen gerechten Übergang
Planung des Fonds für einen gerechten Übergang
Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifisches Ziel
Artikel 3 Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Ausschluss vom Anwendungsbereich
Artikel 6 Planung der JFT-Mittel
Artikel 7 Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Artikel 8 Indikatoren
Artikel 9 Finanzkorrekturen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Inkrafttreten
Finanzbogen
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
Anhang I Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang II MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG
1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]
1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung
1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1
2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet
2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität
2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen
2.4 Arten der geplanten Vorhaben
2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren
Tabelle
Tabelle
3. Governancemechanismsen
3.1. Partnerschaft
3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n
Anhang III REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2
Drucksache 468/20 (Beschluss)
... - der Erlass zusätzlicher Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter und
Drucksache 523/20
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Tabakpolitik sowie für deren Untergruppen "Zutaten von Tabakerzeugnissen" und "elektronische Zigaretten"
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Tabakpolitik sowie für deren Untergruppen "Zutaten von Tabakerzeugnissen" und "elektronische Zigaretten"
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... "f) Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabakerzeugnisse, Kulturgüter und andere Artikel von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichem Wert sowie Elfenbein und geschützte Arten;".
Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 9 Gruppenweite Pflichten.
§ 11a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
§ 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
§ 26a Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden
§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
§ 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 64y Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Artikel 3 Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Unterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen
§ 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Abschnitt 8a Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
§ 43a Zeitpunkt der Prüfung
§ 43b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Artikel 11 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 12 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 13 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 14 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 15 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 16 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 17 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
§ 26 Sperrfrist
Artikel 19 Folgeänderungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Zu Artikel 10 Nummer 3
Anlage (zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
A. Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen uriternehmenseidenen Risikoanalyse l 43b Abs. 8 PrüfV :
B. Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.
Drucksache 26/1/19
... es (TabakerzG) sollen europarechtliche Vorgaben zur Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse umgesetzt werden. Ziel ist die Bekämpfung des Tabakschmuggels. Die vorgesehenen Regelungen führen dazu, dass für die Überwachung des Rückverfolgbarkeitssystems (insbesondere hinsichtlich Vorhandensein und Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen) die Marktüberwachungsbehörden, also die Tabaküberwachungsbehörden, zuständig sind, § 27 Absatz 1 Satz 1 TabakerzG. Dies ist nicht sachgerecht, denn es handelt sich um keine Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das Rückverfolgbarkeitssystem dient der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen und soll Steuerbetrug aufdecken. Die Aufsicht über den Handel mit Tabakerzeugnissen obliegt nach § 33 Absatz 1 des
Drucksache 349/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... - das deutsche Recht an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/574 der Kommission vom 15. Dezember 2017 über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse (ABl. L 96 vom 16.4.2018, S. 7) und an die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2018/573 der Kommission vom 15. Dezember 2017 über Kernelemente der im Rahmen eines Rückverfolgbar-keitssystems für Tabakerzeugnisse zu schließenden Datenspeicherungsverträge (ABl. L 96 vom 16.4.2018, S. 1) angepasst und - der Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2018/576 der Kommission vom 15. Dezember 2017 über technische Standards für Sicherheitsmerkmale von Tabakerzeugnissen (ABl. L 96 vom 16.4.2018, S. 57) in das deutsche Recht umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
§ 19 Ausgabestelle
§ 19a Allgemeines Verfahren bei der Ausgabestelle
§ 19b Antragsverfahren
§ 19c Deaktivierung von Identifikationscodes
§ 19d Antimanipulationsvorrichtung
§ 19e Unabhängiger Anbieter
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
V. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 3
Absatz 1
Absatz 2
Absätze 1 und 2
Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... - das deutsche Recht an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/574 der Kommission vom 15. Dezember 2017 über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse (ABl. L 96 vom 16.4.2018, S. 7) und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2018/573 der Kommission vom 15. Dezember 2017 über Kernelemente der im Rahmen eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse zu schließenden Datenspeicherungsverträge (ABl. L 96 vom 16.4.2018, S. 1) angepasst und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 7a Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter
§ 7b Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 367/18 (Beschluss)
... Mit dem Gesetzentwurf sollen europarechtliche Vorgaben zur Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse umgesetzt werden. Ziel ist die Bekämpfung des Tabakschmuggels. Die vorgesehenen Regelungen führen dazu, dass für die Überwachung des Rückverfolgbarkeitssystems (insbesondere hinsichtlich Vorhandensein und Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen) die Marktüberwachungsbehörden, also die Tabaküberwachungsbehörden, zuständig sind (§ 27 Absatz 1 Satz 1 TabakerzG). Dies ist nicht sachgerecht, denn es handelt sich um keine Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das Rückverfolgbarkeitssystem dient der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen und soll Steuerbetrug aufdecken. Die Aufsicht über den Handel mit Tabakerzeugnissen obliegt nach § 33 Absatz 1 des
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... 5. Vorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen nach Maßgabe der Richtlinie
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 367/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeug-nisgesetzes
... Mit dem Gesetzentwurf sollen europarechtliche Vorgaben zur Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse umgesetzt werden. Ziel ist die Bekämpfung des Tabakschmuggels. Die vorgesehenen Regelungen führen dazu, dass für die Überwachung des Rückverfolgbarkeitssystems (insbesondere hinsichtlich Vorhandensein und Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen) die Marktüberwachungsbehörden, also die Tabaküberwachungsbehör-den, zuständig sind (§ 27 Absatz 1 Satz 1 TabakerzG). Dies ist nicht sachgerecht, denn es handelt sich um keine Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das Rückverfolgbarkeitssystem dient der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen und soll Steuerbetrug aufdecken. Die Aufsicht über den Handel mit Tabakerzeugnissen obliegt nach § 33 Absatz 1 des
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6
Drucksache 221/17 (Beschluss)
... Nach der Intention des europäischen Gesetzgebers sollen Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen schon im Vorfeld der Kaufentscheidung Wirkung entfalten. Insofern dient die Änderung der Klarstellung, dass im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken der gesundheitsbezogenen Warnhinweise (z.B. das Stecken von "Produktkarten" vor die Schachteln) unzulässig ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 Nummer 1 Eingangssatz , Nummer 6 Anlage 2 Nummer 1 Eingangssatz
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Anlage 2 Nummer 4
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 und Nummer 6 Anlage 2
2. Zur Einführung einer Höchstmengenregelung für Menthol
3. Zu Regelungen zu verbotenen und begrenzt zugelassenen Zusatz- bzw. Inhaltsstoffen
Drucksache 174/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Drucksache 479/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Drucksache 221/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie
Drucksache 221/1/17
... Nach der Intention des europäischen Gesetzgebers sollen Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen schon im Vorfeld der Kaufentscheidung Wirkung entfalten. Insofern dient die Änderung der Klarstellung, dass im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken der gesundheitsbezogenen Warnhinweise (z.B. das Stecken von "Produktkarten" vor die Schachteln) unzulässig ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 Nummer 1 Eingangssatz , Nummer 6 Anlage 2 Nummer 1 Eingangssatz
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Anlage 2 Nummer 4
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 und Nummer 6 Anlage 2
8. Zur Einführung einer Höchstmengenregelung für Menthol
9. Zu Regelungen zu verbotenen und begrenzt zugelassenen Zusatz- bzw. Inhaltsstoffen
Drucksache 479/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Drucksache 191/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... - § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 6 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1, § 18 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 3, § 34 Absatz 1 Nummer 2 und 9, § 35 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (
Drucksache 17/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 TabakerzV
4. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV
Drucksache 95/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
...
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 20a Verbot der Außenwerbung
§ 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
Im Einzelnen
2.3. Weitere Kosten
Drucksache 95/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Drucksache 211/16
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... (6) Erlangt die nationale Kontaktstelle aus anderen Quellen zusätzliche Informationen zu einer bereits an die Kommissionskontaktstelle übermittelten Meldung, die für die Netzmitglieder von Interesse sein könnten, oder die aus der Recherchetätigkeit der gemeinsamen Zentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse" hervorgegangen sind und für die keine andere zuständige Kontaktstelle festgestellt werden kann, so stellt die nationale Kontaktstelle diese den betroffenen Netzmitgliedern als Folgemeldung zur Verfügung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verwaltungsvorschrift
§ 2 Adressaten
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Kontaktstellen
§ 5 Erreichbarkeit der Kontaktstellen
Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
§ 6 Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
§ 7 Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel
§ 8 Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung
§ 9 Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 10 Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 11 Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit
§ 12 Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln
§ 13 Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen
§ 14 Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln
§ 15 Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr
Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission a n die Bundesrepublik Deutschland
§ 16 Bearbeitung und Weitergabe einer Meldung
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Schulungen
§ 18 Außerkrafttreten
§ 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
Zu § 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu § 15
Zu Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland
Zu § 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 7
Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Zu § 18
Zu § 19
Drucksache 229/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
...
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Gesetzgebungskompetenz
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Nummer 9 TabakerzG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20a Satz 2 TabakerzG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20b Absatz 1, Absatz 2 TabakerzG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 21 Absatz 1 Nummer 5 - neu - TabakerzG
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1 Nummer 14
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5
Zu Artikel 1 Nummer 14
Drucksache 17/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a - neu - TabakerzV
3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 TabakerzV
4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 4 - neu - TabakerzV
5. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 TabakerzV
6. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV
Drucksache 229/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
...
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Nummer 9 TabakerzG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20b Absatz 1, Absatz 2 TabakerzG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 21 Absatz 1 Nummer 5 - neu - TabakerzG
Drucksache 95/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Drucksache 630/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 TabakerzG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 TabakerzG
3. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 9 TabakerzG
4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b TabakerzG
5. Zu Artikel 1 § 6 und § 15 TabakerzG
6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TabakerzG
7. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 TabakerzG
8. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 TabakerzG
9. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 TabakerzG
10. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 2 TabakerzG
11. Zu Artikel 1 § 46 TabakerzG
12. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 TabakerzG
13. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4 TabakerzG
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 630/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 TabakerzG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 9 TabakerzG
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b TabakerzG
6. Hauptempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 12 TabakerzG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TabakerzG
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 TabakerzG
10. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 TabakerzG
11. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 TabakerzG
12. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 2 TabakerzG
13. Zu Artikel 1 § 46 TabakerzG
14. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 TabakerzG
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4 TabakerzG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 510/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Achte Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung
... Durch die vorliegende Verordnung werden weder neue Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben noch entstehen den betroffenen Herstellern von Tabakerzeugnissen, einschließlich der mittelständischen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3079: Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 339/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Jährliches Arbeitsprogramm 2015 der Union für europäische Normung - COM(2014) 500 final
... 3. Zu Nummer 3.2.5. (Tabakerzeugnisse)
2. Zu Nummer 2.2. Bauprodukte und Bauwirtschaft
3. Zu Nummer 3.2.5. Tabakerzeugnisse
4. Zu Nummer 3.2.23. Gesundheitsdienstleistungen
5. Zu Nummer 3.3.11. Online-Glücksspieldienste
Abschließende Bemerkung
Zu Ziffer 3:
Zu Ziffer 4:
Zu Ziffer 5:
Drucksache 339/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Jährliches Arbeitsprogramm 2015 der Union für europäische Normung - COM(2014) 500 final
... 3. Zu Nummer 3.2.5. (Tabakerzeugnisse)
2. Zu Nummer 2.2. Bauprodukte und Bauwirtschaft
3. Zu Nummer 3.2.5. Tabakerzeugnisse
4. Zu Nummer 3.2.23. Gesundheitsdienstleistungen
5. Zu Nummer 3.3.11. Online-Glücksspieldienste
Abschließende Bemerkung
Drucksache 304/14
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... sind Tabakerzeugnisse, die aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellt werden (§ 3 Abs.1 Vorläufiges
Drucksache 304/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... sind Tabakerzeugnisse, die aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellt werden (§ 3 Absatz 1 Vorläufiges
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
Drucksache 608/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 COM(2014) 724 final
... Sonstige Tabakerzeugnisse
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erstellung der harmonisierten Indizes
Artikel 4 Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes
Artikel 5 Datenanforderungen
Artikel 6 Periodizität
Artikel 7 Fristen, Austauschnormen und Revisionen
Artikel 8 Pilotstudien
Artikel 9 Qualitätssicherung
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95
Anhang Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)
Drucksache 607/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen
Drucksache 328/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebente Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung
... Die nationale Rechtslage wird im Hinblick auf die Reichweite des Verbotes, Tabakerzeugnisse zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen in den Verkehr zu bringen, redaktionell an das geltende Unionsrecht angepasst.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 692/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
... (a) "neue psychoaktive Substanz" eine natürliche oder synthetische Substanz, die, wenn sie vom Menschen konsumiert wird, das zentrale Nervensystem anregen oder zu Depressionen oder Halluzinationen führen sowie eine veränderte Motorik sowie Denk-, Verhaltens-, Wahrnehmungs- oder Stimmungsänderungen bewirken kann, und die für den menschlichen Konsum gedacht oder deren Konsum durch den Menschen wahrscheinlich, wenn auch nicht zur Bewirkung einer oder mehrerer der oben genannten Wirkungen gedacht ist, und die weder im Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung noch im Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe erfasst ist; der Begriff schließt weder Alkohol, Koffein oder Tabak noch Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... - und Futtermittelgesetzbuches sowie mit Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen nach dem Vorläufigen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben Bund
2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 2 Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 3 Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 4 Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung
§ 5 Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten
§ 6 Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
§ 7 Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen
§ 8 Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten
§ 9 Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen
§ 10 Ausnahmen für die Bundeswehr
§ 11 Übergangsvorschriften
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen
1. Zweck der Prüfung
2. Durchführung der Prüfung
3. Prüfungsausschuss
4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung
5. Entscheidung über die Zulassung
6. Durchführung der Prüfung
7. Schriftliche Prüfung
8. Praktische Prüfung
9. Mündliche Prüfung
10. Rücktritt, Nichtteilnahme
11. Bewertungsschlüssel
12. Feststellung des Prüfungsergebnisses
13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis
14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung
Anlage 4 (zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 6 (zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Wesentlicher Inhalt
1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen
2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure
3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung
4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals
5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht
6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben Bund
2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Nachhaltigkeit
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:
2. Bewertung:
Drucksache 479/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
Drucksache 820/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - COM(2012) 788 final; Ratsdok. 18068/12
... 11. Ein Höchstwert oder Höchstgehalt ist gemäß der Definition der maximale Gehalt oder die maximale Emission eines Stoffes in einem Tabakerzeugnis, gemessen in Gramm. Es sollte definiert werden, inwieweit die Messunsicherheit bei der Beurteilung der Höchstwerte vom Hersteller und der amtlichen Überwachung zu berücksichtigen ist.
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 12
26. Zu Artikel 13 Absatz 1 Aufmachung und Inhalt der Packungen
Zu Artikel 15
Zu Artikel 18
Drucksache 820/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - COM(2012) 788 final; Ratsdok. 18068/12
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - COM(2012) 788 final; Ratsdok. 18068/12
Drucksache 790/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetz es
... In der Vollzugspraxis besteht regelmäßig Personenidentität zwischen Lebensmittelkontrolleuren und Tabakkontrolleuren. Das Berufsbild des (ausschließlichen) Tabakkontrolleurs existiert fast nicht. Die Überwachung von Tabakerzeugnissen macht nur einen Teil der Aktivitäten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 38b Übertragung von Ermächtigungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung sog. Vollzugsaufwand
4. Sonstige finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Nummer 1
Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2319: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... Tabak ist die Hauptursache für vorzeitiges Sterben in der EU und jedes Jahr verantwortlich für fast 700 000 Todesfälle. Der Vorschlag befasst sich schwerpunktmäßig mit der Aufnahme des Tabakkonsums, insbesondere durch junge Menschen (70 % der Raucher fangen mit dem Rauchen an, bevor sie 18 Jahre alt sind, und 94 %, bevor sie 25 Jahre alt sind)7. Dies lässt sich auch an der Auswahl und dem Fokus der vorgeschlagenen Politikbereiche ablesen und an den in erster Linie anvisierten Erzeugnissen (Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und rauchlose Tabakerzeugnisse). Die Überarbeitung sollte zudem dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU - auf der Grundlage genauer Informationen über die gesundheitlichen Folgen des Konsums von Tabakerzeugnissen - bewusste Kaufentscheidungen treffen können. Allen Rauchern sollen darüber hinaus auch künftig bestimmte in der TRL enthaltene Bestimmungen zugute kommen (gesundheitsbezogene Warnhinweise und Regelung der Inhaltsstoffe).
Drucksache 239/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechste Verordnung zur Änderung der Tabak verordnung
... erzeugnissen, einschließlich den mittelständischen Herstellerunternehmen Kosten entstehen, sofern die Änderung der für die Herstellung zugelassenen Stoffe zu Einschränkungen in der tatsächlichen Auswahl dieser Stoffe führt und damit Produktionsumstellungen notwendig macht. Unter dieser Voraussetzung können geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisänderungen für Tabakerzeugnisse nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 30/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetz es
... erzeugnissen oder zugunsten eines Unternehmens, dessen Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, sind verboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
§ 21b Bestimmte Verbote zur Umsetzung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste13gs.htm>Audiovisuelle Mediendienste
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt
III. Länder
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
III. Zu Artikel 2: Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1084-2: Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakgesetzes
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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