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"TESTA"
Drucksache 343/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... - Nachlasssachen betreffend die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung sowie
Drucksache 108/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 98a)
... Mit den Notaren steht äußerst qualifiziertes Personal zur Verfügung, das häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst ist. Auch für den Bürger ist der Notar Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten, etwa bei der Beurkundung eines notariellen Testaments. Damit ließen sich die Aufgaben, die bislang vom Nachlassgericht wahrgenommen wurden, wie etwa die Verwahrung des Testaments, die Eröffnung der letztwilligen Verfügung oder die Erteilung des Erbscheins, organisch verbinden.
Drucksache 315/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... 11. das Testat eines vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfers, in dem die Höhe und die zweckentsprechende Verwendung der im Berichtszeitraum vorgenommenen Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen bestätigt werden
Drucksache 96/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... Häufig erfolgt die Testamentserrichtung zu einem Zeitpunkt, zu dem der Erblasser eine spätere Pflege nicht in seine Überlegungen aufnimmt. Bei Eintritt der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit ist dann in vielen Fällen die für eine Berücksichtigung innerhalb der letztwilligen Verfügung erforderliche Testierfähigkeit des Erblassers nicht mehr gegeben.
Drucksache 361/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV -Verordnung)
... Mit der Entscheidung der Kommission vom xx.xx.xxxx zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihre jährlichen BSE-Überwachungsprogramme zu überarbeiten (2008/xxxx/EG) (ABl. EU (Nr.) L xxx S. xx) [Dokument SANCO/3142/2008 Rev. 3] wurde u.a. Deutschland ermächtigt, sein jährliches BSE-Überwachungsprogramm gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 derart zu überarbeiten, dass ab 1. Januar 2009 das BSE-Testalter von Rindern der nationalen Population, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet werden, zur Notschlachtung geschickt werden oder bei Ante-mortem-Inspektionen Auffälligkeiten zeigen, oder die nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden und in dem landwirtschaftlichen Betrieb, auf dem Transport oder in einem Schlachthof verendet sind oder getötet wurden, auf 48 Monate angehoben werden kann. Mit der Änderung der
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit kaum denkbar. Die Bestimmungen dieses Gesetzes über rechtsfürsorgende Kernverfahren (z.B. Betreuungs- und Unterbringungssachen, Personenstandssachen oder auch Nachlass- und Teilungssachen) sind überwiegend keine streitigen Zivilverfahren im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007. Diese Kernverfahren werden außerdem ausdrücklich gemäß Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ausgeklammert, denn danach können Verfahren im Bereich des Personenstandes, der Rechts- und Handlungsfähigkeit, der gesetzlichen Vertretung von natürlichen Personen, der ehelichen Güterstände, des Unterhaltsrechts sowie des Erb- und Testamentsrechts nicht nach dem Recht der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 durchgeführt werden. Auch die nach dem Gesetz über die
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... 7. was der Vertragserbe oder der Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testaments oder der Vermächtnisnehmer wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§§ 2287, 2288 Abs. 2 des
Drucksache 109/08
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Machen die Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch, wird der Notar zum Nachlassgericht und übernimmt von der Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern alle insoweit vorzunehmenden Handlungen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Notar zur zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben können.
Drucksache 846/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen (CIWIN) KOM (2008) 676 endg.; Ratsdok. 15041/08
... (11) Die Kommission sollte unter Berücksichtigung des künftigen Einsatzes des Netzes für gesicherte transeuropäische Telematikdienste für Behörden (s-TESTA) oder anderer von ihr betriebener gesicherter Netze entscheiden, welche technologische Plattform für das CIWIN am besten geeignet ist, und die Endnutzer verpflichten, den von der Kommission festgelegten technischen Anforderungen nachzukommen.
Drucksache 108/08
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 98a)
... Mit den Notaren steht äußerst qualifiziertes Personal zur Verfügung, das häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst ist. Auch für den Bürger ist der Notar Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten, etwa bei der Beurkundung eines notariellen Testaments. Damit ließen sich die Aufgaben, die bislang vom Nachlassgericht wahrgenommen wurden, wie etwa die Verwahrung des Testaments, die Eröffnung der letztwilligen Verfügung oder die Erteilung des Erbscheins, organisch verbinden. Der Notar würde damit zum Ansprechpartner und Experten in allen Angelegenheiten, die mit Testament, Verwahrung und Nachlass zu tun haben. Für den Bürger würde die Zuständigkeitsabgrenzung deutlich einfacher: Er müsste sich künftig stets und nur an den Notar wenden.
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
TESTA
Drucksache 315/08
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... 9. das Testat eines vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfers, in dem die Höhe und die zweckentsprechende Verwendung der im Berichtszeitraum vorgenommenen Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen bestätigt werden,
Drucksache 109/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Machen die Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch, wird der Notar zum Nachlassgericht und übernimmt von der Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern alle insoweit vorzunehmenden Handlungen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Notar zur zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben können.
Drucksache 96/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... Dagegen trifft der Gesetzentwurf keine Regelung für die in der Praxis ebenfalls häufig vorkommenden Fälle, in denen der Erblasser durch Schwiegerkinder oder Lebensgefährten gepflegt worden ist. Sie gehen daher immer dann leer aus, wenn sie nicht ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag oder zu Lebzeiten des Erblassers durch Zuwendungen bedacht werden. In der Begründung wird zwar ausgeführt, dass der Erblasser durch die Gesetzesänderung motiviert werden soll, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, die überobligatorischen Leistungen ggf. im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen zu honorieren bzw. einen finanziellen Ausgleich zu Lebzeiten zu treffen. Dies kann aber nicht als ausreichend angesehen werden. Die Motive stellen darauf ab, dass ein Erblasser in den vorgenannten Fällen ein Testament errichtet. Letzteres ist jedoch nicht die übliche Vorgehensweise. Das zeigt sich gerade darin, dass der Gesetzentwurf die gewillkürte Erbfolge stärken möchte. Oftmals sind ältere Menschen, vor allem wenn sie pflegebedürftig sind, nicht mehr dazu in der Lage, eine testamentarische Regelung zu treffen. In diesen Fällen würden Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die im Hinblick auf die Rente nicht mehr geheiratet haben, leer ausgehen. Gleiches gilt für Schwiegerkinder, die die Erblasserin/den Erblasser gepflegt haben und im Falle der Scheidung keinen Anspruch auf einen Ausgleich mehr haben, da das Erbe in das Anfangsvermögen fällt.
Drucksache 768/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts - Seite 1
... ueber.htmstrahlvakuum) angelegt und über 30 Minuten gehalten. Das abfiltrierte Wasservolumen ist zu bestimmen und von den zugegebenen 300 ml Leitungswasser abzuziehen. Die so ermittelte Wassermasse ist dem Teil der Probe zuzugeben, der in die Testapparatur eingebaut wird.
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Da sich die Bürger frei in der EU bewegen können, müssen sie auch überall gleichen Zugang zur Justiz sowie denselben rechtlichen Schutz genießen. Rechtsbrecher sind zu verfolgen und zu verurteilen. Durch ihre Initiativen zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung in bestimmten Bereichen des Straf- und Zivilrechts (gerichtliche Entscheidungen, Verfahrensrechte, Erb- und Testamentssachen) wird die EU 2009 dem Ziel eines echten Rechtsraums näher kommen. Angesichts neuer Formen der Kriminalität wird die Kommission eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Schutz der EU-Bürger unterbreiten: bessere Vorbeugung gegen Kindesmissbrauch und Kinderhandel, verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Verhütung von Cyber-Angriffen sowie Vorbeugung gegen mögliche chemische, biologische, nukleare und radiologische terroristische Bedrohungen.
Drucksache 722/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) KOM (2008) 583 endg.; Ratsdok. 13644/08
... Und schließlich haben die Programme IDA und IDABC Infrastrukturdienste für den Verwaltungssektor und die Mitgliedstaaten hervorgebracht, z.B. Rahmen, gemeinsame Dienste und allgemeine Instrumente wie die Kommunikationsplattform sTESTA, die sich durch ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit auszeichnet, sowie diverse ergänzende Instrumente, die auf die Verwirklichung von Interoperabilität zwischen Verwaltungssystemen und Verfahren sowie zwischen Front-Office- und Back-Office-Diensten ausgerichtet sind. Damit hat sich gezeigt, dass die Programme IDA und IDABC den Informationsaustausch zwischen Verwaltungssektoren gegenüber dem Szenario eines separaten und unkoordinierten Projektkonzepts aufgewertet haben. Die Programme haben aufbauend auf den im Zuge bestehender Initiativen auch in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte demonstriert, dass ein koordiniertes Konzept dazu beitragen kann, rascher bessere Ergebnisse zu erzielen und den Anforderungen der Geschäftswelt gerecht zu werden, und zwar vorwiegend durch Rahmen, allgemeine Dienste und gemeinsame Instrumente, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten als Infrastrukturdienste entwickelt wurden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Kandidatenländer
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Tätigkeiten
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Aktionen
Artikel 6 Projektcharta und Durchführungsbericht
Artikel 7 Lösungen
Artikel 8 Durchführungsbestimmungen
Artikel 9 Fortlaufendes Arbeitsprogramm
Artikel 10 Haushaltsvorschriften
Artikel 11 Finanzbeitrag der Gemeinschaft
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 15 Initiativen Dritter
Artikel 16 Finanzbestimmungen
Artikel 17 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 403/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI KOM (2008) 332 endg.; Ratsdok. 10122/08
... Das sTESTA-Netz wurde im Rahmen des Pilotprojekts als gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur für die nationalen Strafregisterdatenbanken ausgewählt.
Drucksache 12/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
... C-Testat
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Testatspflichten ergänzend zu den §§ 47, 48 und 49
Drucksache 96/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... - Viele Menschen erbringen bei der privaten Pflege ihrer Angehörigen nicht nur für diese selbst, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt wichtige Leistungen. Sie entlasten nicht nur die staatlichen Sozialsysteme. Sie ermöglichen vor allem alten Menschen, ihren Lebensabend nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbringen zu können. Da die Pflege innerhalb der Familie aufgrund der familiären Verbundenheit erfolgt, treffen die Beteiligten in der Praxis vielfach keine Regelungen über einen eigentlich gebotenen finanziellen Ausgleich, z.B. die Vereinbarung eines Entgelts für die Pflegeleistung. Hat der Erblasser den Pflegenden nicht in einem Testament oder Erbvertrag gesondert bedacht, bleibt der materielle Wert der Pflege in der Regel unberücksichtigt. Denn das Gesetz sieht eine Ausgleichung der Pflegeleistung des Abkömmlings nur vor, wenn durch die Pflege auf berufliches Einkommen verzichtet wird.
Drucksache 346/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007
... Zu erwarten ist ferner ein umfassender Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rechtsakt auch zum anwendbaren Recht in Erb- und Testamentsachen. Alle genannten Rechtsetzungsvorhaben sind Teil des am 5. November 2004 vom Europäischen Rat verabschiedeten Haager Programms (ABl. EU C 53/1), das einen Maßnahmenkatalog der Europäischen Gemeinschaft für den Ausbau der Justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorsieht.
Drucksache 12/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
... C-Testat
Drucksache 713/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetz es (Personenstandsverordnung - PStV )
... § 42 Testamentsverzeichnis
Drucksache 361/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV -Verordnung)
... Mit der Entscheidung der Kommission zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihre jährlichen BSE-Überwachungsprogramme zu überarbeiten [Dokument SANCO/3142/2008 Rev. 3] wurde u.a. Deutschland ermächtigt, sein jährliches BSE-Überwachungsprogramm gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 derart zu überarbeiten, dass ab 1. Januar 2009 das BSE-Testalter von Rindern der nationalen Population, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet werden, zur Notschlachtung geschickt werden oder bei Ante-mortem-Inspektionen Auffälligkeiten zeigen, oder die nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden und in dem landwirtschaftlichen Betrieb, auf dem Transport oder in einem Schlachthof verendet sind oder getötet wurden, auf 48 Monate angehoben werden kann. Mit der Änderung der
Drucksache 343/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... - Nachlasssachen betreffend die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung sowie
Drucksache 431/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS) KOM (2007) 306 endg.; Ratsdok. 10702/07
... Die Kommission schlägt vor, diese neue Infrastruktur unter Nutzung der horizontalen Maßnahmen im Rahmen des Programms IDABC (Beschluss 2004/387/EG), insbesondere der gesicherten transeuropäischen Kommunikationsplattform s-TESTA, einzurichten. Die s-TESTA-Plattform wird derzeit auch für die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) verwendet.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Rechtsinstrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur
2. Programm IDABC
3. Operationelle Tests
4. Migration
5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten
6. Überwachung und Bewertung
7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens
8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer
Vorschlag
Artikel 1 Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 2 Nutzung des Programms IDABC
Artikel 3 SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 4 Migration zur Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 5 Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Überwachung und Bewertung
Artikel 7 Aufhebung
Artikel 8 Änderung des Schengener Übereinkommens
Artikel 9 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Finanzbogen
Drucksache 268/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz KOM (2007) 184 endg.; Ratsdok. 8387/07
... 7. Der Bundesrat weist außerdem auf Unklarheiten bei den Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten bei den künftigen europaweiten Testabläufen hin: Neben der wissenschaftlichen Beratung durch den Beirat bedarf es außerdem nach Auffassung des Bundesrates für die Durchführung der Studie eines politischen Steuerungsgremiums, um die Interessen der teilnehmenden Länder im Prozess der Testvorbereitung und -durchführung abstimmen zu können. Die Kommission zeichnet außerdem für eine Reihe von Aufgaben verantwortlich (etwa Festlegung von Stichprobenverfahren, Kriterien für die Auswahl von Einrichtungen und Prüfungsteilnehmern, Wahrung internationaler Standards bei der Erhebung, Konzeption der Erhebung, Erfassung und Analyse der Daten, Zusammenstellung der Endergebnisse), die nach Auffassung des Bundesrates und international üblichen Verfahren von einem Auftragnehmer mit wissenschaftlicher Expertise wahrgenommen werden sollten.
Drucksache 432/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS) KOM (2007) 311 endg.; Ratsdok. 10706/07
... Die Kommission schlägt vor, die neue Infrastruktur unter Nutzung der horizontalen Maßnahmen im Rahmen des Programms IDABC (Beschluss 2004/387/EG), insbesondere der gesicherten transeuropäischen Kommunikationsplattform s-TESTA, einzurichten. Die s-TESTA-Plattform wird derzeit auch für die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) verwendet.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Rechtsinstrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur
2. Programm IDABC
3. Operationelle Tests
4. Migration
5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten
6. Überwachung und Bewertung
7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens
8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer
Vorschlag
Artikel 1 Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 2 Nutzung des Programms IDABC
Artikel 3 SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 4 Migration zur Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 5 Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Überwachung und Bewertung
Artikel 7 Aufhebung
Artikel 8 Änderung des Schengener Übereinkommens
Artikel 9 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Finanzbogen
Drucksache 268/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz KOM (2007) 184 endg.; Ratsdok. 8387/07
... Bei der Testauswertung sollte die Skala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen zugrunde gelegt werden
Drucksache 309/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
... 6. Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zu erteilende Zeugnisse,
Drucksache 930/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
... Auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung konnte das Land Baden-Württemberg zum Zwecke der Herstellung der Rechtseinheit im Lande die Geltung überkommener Vorschriften über die Grenzen eines Rechtsgebiets hinaus anordnen, auch wenn sie bundesgesetzlichen Vorschriften widersprachen. Außerdem erhielt das Land Baden-Württemberg die Befugnis, für die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen an Stelle der Amtsgerichte die Notariate als zuständige Stellen zu bestimmen.
Drucksache 54/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - EIGVG )
... Im Jahre 1997 wurden auf Bundesebene mit dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz und auf Länderebene mit dem Mediendienstestaatsvertrag neue rechtliche Rahmenbedingungen für die neuen Dienste in der Informationsgesellschaft geschaffen. Die Regelungen wurden in Umsetzung der
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... und Testamentssachen
Drucksache 800/07
... (3) Der Antragsteller hat jeweils zum 1. Mai eines Jahres gegenüber der Antragsbehörde Nachweis zu führen, in welchem Umfang Hersteller oder Vertreiber im Vorjahr im Geltungsbereich der Verordnung Verkaufsverpackungen in sein System eingebracht haben. Der Nachweis ist aufgeschlüsselt nach Verpackungsmaterialien durch Testat eines Wirtschaftsprüfers zu bestätigen. Als eingebracht gelten sämtliche Verpackungen, für die sich Hersteller oder Vertreiber an dem System beteiligen.
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... " ersetzt, der sowohl letztwillige als auch vertragliche Verfügungen umfasst. Das Interesse an einer Wertsicherung ist nicht nur bei Zahlungen aufgrund eines Testaments, sondern auch aufgrund eines Erbvertrags gleichermaßen gegeben. Sachliche Gründe für eine preisrechtliche Ungleichbehandlung der beiden Gestaltungsformen des letzten Willens sind nicht erkennbar. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wendet bisher, ebenso wie es die Deutsche Bundesbank getan hatte, die Vorschrift in der Praxis daher auch auf Erbverträge an.
Drucksache 567/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Grundsätzlich ist es einer Aufsichtsbehörde möglich, die Aufsicht über inländische Aktivitäten eines ausländischen Unternehmens in Deutschland auszuüben. Im Anwendungsbereich des KWG existieren bereits Regelungen (§§ 53, 53a, 53b KWG) für die Ausgestaltung einer effektiven Aufsicht bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen innerhalb der EU. Sobald ein Mitgliedstaat von einer Regelung aus freien Stücken bei einem gleich gelagerten Sachverhalt Abstand nimmt oder auch nur Ausnahmen zulässt, sieht der EuGH in der Behauptung der Erforderlichkeit eine unbeachtliche protestatio facto contraria (allgemein Rs C-79/01 – Payroll Data Services Rn. 37; Rs. C-250/95 – Futura/Singer, Rn. 38ff.).
Drucksache 815/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Viele junge Fahrzeugführer erreichen schon vor dem 25. Lebensjahr einen beachtenswerten Punktestand. Um dem Unfallgeschehen schon vor der Ansammlung einer entsprechenden Punktezahl im Zentralregister entgegen zu wirken und mit auffälligen Fahrzeugführern "
Drucksache 815/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Viele junge Fahrzeugführer erreichen schon vor dem 25. Lebensjahr einen beachtenswerten Punktestand. Um dem Unfallgeschehen schon vor der Ansammlung einer entsprechenden Punktezahl im Zentralregister entgegen zu wirken und mit auffälligen Fahrzeugführern "
Drucksache 309/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
... übernommen und beruht auf § 38 des Testamentsgesetzes vom 31. Juli 1938, welcher den Regelungsgehalt aus dem preußischen Ausführungsgesetz zum
Drucksache 582/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Testamentsvollstrecker
Drucksache 705/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... 1. Testamentsvollstreckung,
Drucksache 150/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
... (3) Nicht genehmigungspflichtig ist die Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker, als Treuhänder im Insolvenzverfahren oder im Verfahren der Restschuldbefreiung, die Tätigkeit als Sequester und eine wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit.
Drucksache 150/07
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
... (3) Nicht genehmigungspflichtig ist die Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker, als Treuhänder im Insolvenzverfahren oder im Verfahren der Restschuldbefreiung, die Tätigkeit als Sequester und eine wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit.
Drucksache 63/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
... Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen (405-1a)
Drucksache 268/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz KOM (2007) 184 endg.; Ratsdok. 8387/07
... 7. Der Bundesrat weist außerdem auf Unklarheiten bei den Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten bei den künftigen europaweiten Testabläufen hin: Neben der wissenschaftlichen Beratung durch den Beirat bedarf es außerdem nach Auffassung des Bundesrates für die Durchführung der Studie eines politischen Steuerungsgremiums, um die Interessen der teilnehmenden Länder im Prozess der Testvorbereitung und -durchführung abstimmen zu können. Die Kommission zeichnet außerdem für eine Reihe von Aufgaben verantwortlich (etwa Festlegung von Stichprobenverfahren, Kriterien für die Auswahl von Einrichtungen und Prüfungsteilnehmern, Wahrung internationaler Standards bei der Erhebung, Konzeption der Erhebung, Erfassung und Analyse der Daten, Zusammenstellung der Endergebnisse), die nach Auffassung des Bundesrates und international üblichen Verfahren von einem Auftragnehmer mit wissenschaftlicher Expertise wahrgenommen werden sollten.
Drucksache 939/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG -Gewebeverordnung - TPG -GewV)
... d) Zum Ausschluss einer Infektion mit Treponema pallidum ist ein validierter Testalgorithmus einzusetzen. Ein spezifischer oder nichtspezifischer nichtreaktiver Test kann die Freigabe der Gewebe ermöglichen. Wird ein nichtspezifischer Test durchgeführt, steht ein reaktives Untersuchungsergebnis der Entnahme oder Freigabe nicht entgegen, sofern ein spezifischer Test zur Bestätigung von Treponema nichtreaktiv ist. Ein Spender, dessen Probe auf einen spezifischen Treponema-Test reagiert, ist einer gründlichen Risikobewertung zu unterziehen, um die klinische Verwendbarkeit festzustellen.
Drucksache 720/07A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Absatz 4 nimmt die Regelung des bisherigen § 65 Abs. 1 Satz 2 sowie einen Teil des bisherigen § 66 Abs. 1 Nr. 1a auf. Damit entfällt die Anzeigepflicht für unentgeltliche Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines oder einer Angehörigen und die nicht mehr ausdrücklich genannte unentgeltliche Testamentsvollstreckung sowie die bisherige Genehmigungspflicht bei unentgeltlicher Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft von Personen außerhalb des Angehörigenkreises.
Drucksache 815/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Nach Feststellungen des Verbandes der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (VdTÜV) und des DEKRA e.V. Dresden Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (DEKRA) weisen die Betriebsergebnisse der Technischen Prüfstellen (TP) und der anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (MPU-Stellen) seit 2001 für mehrere Arbeitsgebiete keine Kostendeckung mehr auf. Die Ist-Werte der Anträge wurden durch Testate von Prüfinstitutionen bestätigt, wobei allerdings auch eine breite Streuung zwischen den einzelnen Organisationen sowie den Arbeitsgebieten deutlich wurde.
Drucksache 930/07
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
... Aufgrund des Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung konnte das Land Baden-Württemberg zum Zwecke der Herstellung der Rechtseinheit im Lande die Geltung überkommener Vorschriften über die Grenzen eines Rechtsgebiets hinaus anordnen, auch wenn sie bundesgesetzlichen Vorschriften widersprachen. Außerdem erhielt das Land Baden-Württemberg die Befugnis, für die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen anstelle der Amtsgerichte die Notariate als zuständige Stelle zu bestimmen.
Drucksache 555/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... 9. das Testat eines vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfers, in dem die Höhe und die zweckentsprechende Verwendung der im Berichtszeitraum vorgenommenen Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen bestätigt werden,
Drucksache 309/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
... übernommen und beruht auf § 38 des Testamentsgesetzes vom 31. Juli 1938, welcher den Regelungsgehalt aus dem preußischen Ausführungsgesetz zum
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... Es sind die folgenden Abkürzungen zu verwenden: ev = evangelisch (protestantisch), rk = römischkatholisch, ak = altkatholisch.
Drucksache 567/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Grundsätzlich ist es einer Aufsichtsbehörde möglich, die Aufsicht über inländische Aktivitäten eines ausländischen Unternehmens in Deutschland auszuüben. Im Anwendungsbereich des KWG existieren bereits Regelungen (§§ 53, 53a, 53b KWG) für die Ausgestaltung einer effektiven Aufsicht bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen innerhalb der EU. Sobald ein Mitgliedstaat von einer Regelung aus freien Stücken bei einem gleich gelagerten Sachverhalt Abstand nimmt oder auch nur Ausnahmen zulässt, sieht der EuGH in der Behauptung der Erforderlichkeit eine unbeachtliche protestatio facto contraria (allgemein Rs C-79/01 – Payroll Data Services Rn. 37; Rs. C-250/95 – Futura/Singer, Rn. 38ff.).
Drucksache 720/07H
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Der Soldat bedarf zur Übernahme einer Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft sowie zur Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers der Genehmigung seines Disziplinarvorgesetzten. Sie ist zu erteilen, wenn nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Der Soldat darf die Übernahme eines solchen Amtes ablehnen. Einer Genehmigung nach Satz 1 bedarf es nicht bei einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines Angehörigen; die Übernahme dieser Tätigkeiten hat der Soldat vor Aufnahme seinem Disziplinarvorgesetzten schriftlich anzuzeigen."
Drucksache 21/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur KOM (2006) 785 endg.; Ratsdok. 17040/06
... b) Ersuchen um zusätzliche Informationen, Risiko- oder Testanalysen und/oder die Ergebnisse solcher Ersuchen;
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... /EG ausgerichtet. Auf die Begriffsbestimmung von Testantigenen und Testallergenen wird verzichtet, da diese in den übrigen Begriffsbestimmungen aufgehen und unter den Mittelbegriff fallen.
Drucksache 31/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) KOM (2005) 650 endg.; Ratsdok. 5203/06
... (c) Schuldverhältnisse, die auf ehelichen Güterständen oder auf vermögensrechtlichen Verhältnissen beruhen, die nach Maßgabe des anzuwendenden Rechts gleiche Wirkungen auf Ehe-, Erb- und Testamentssachen entfalten;
Drucksache 258/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Überführung der Aufgaben der derzeit beim Amtsgericht Schöneberg geführten Hauptkartei für Testamente einschließlich der Nichtehelichenkartei in die Verwaltungszuständigkeit des Bundes sowie die Zuweisung dieser Aufgaben an das zu errichtende Bundesamt für Justiz zu prüfen.
Drucksache 928/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Erb- und Testamentrecht (2005/2148(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Erb- und Testamentrecht (2005/2148(INI))
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