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"TESTA"


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0616/05
0286/05B
0812/05
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0615/05
0740/05
0042/05
0631/05
0211/05
0174/05B
0616/2/05
0174/05
0763/04
0763/04B
0763/1/04
Drucksache 343/1/08

... - Nachlasssachen betreffend die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung sowie



Drucksache 108/08 (Beschluss)

... Mit den Notaren steht äußerst qualifiziertes Personal zur Verfügung, das häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst ist. Auch für den Bürger ist der Notar Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten, etwa bei der Beurkundung eines notariellen Testaments. Damit ließen sich die Aufgaben, die bislang vom Nachlassgericht wahrgenommen wurden, wie etwa die Verwahrung des Testaments, die Eröffnung der letztwilligen Verfügung oder die Erteilung des Erbscheins, organisch verbinden.



Drucksache 315/08 (Beschluss)

... 11. das Testat eines vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfers, in dem die Höhe und die zweckentsprechende Verwendung der im Berichtszeitraum vorgenommenen Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen bestätigt werden



Drucksache 96/08 (Beschluss)

... Häufig erfolgt die Testamentserrichtung zu einem Zeitpunkt, zu dem der Erblasser eine spätere Pflege nicht in seine Überlegungen aufnimmt. Bei Eintritt der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit ist dann in vielen Fällen die für eine Berücksichtigung innerhalb der letztwilligen Verfügung erforderliche Testierfähigkeit des Erblassers nicht mehr gegeben.



Drucksache 361/1/08

... Mit der Entscheidung der Kommission vom xx.xx.xxxx zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihre jährlichen BSE-Überwachungsprogramme zu überarbeiten (2008/xxxx/EG) (ABl. EU (Nr.) L xxx S. xx) [Dokument SANCO/3142/2008 Rev. 3] wurde u.a. Deutschland ermächtigt, sein jährliches BSE-Überwachungsprogramm gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 derart zu überarbeiten, dass ab 1. Januar 2009 das BSE-Testalter von Rindern der nationalen Population, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet werden, zur Notschlachtung geschickt werden oder bei Ante-mortem-Inspektionen Auffälligkeiten zeigen, oder die nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden und in dem landwirtschaftlichen Betrieb, auf dem Transport oder in einem Schlachthof verendet sind oder getötet wurden, auf 48 Monate angehoben werden kann. Mit der Änderung der



Drucksache 95/08

... der freiwilligen Gerichtsbarkeit kaum denkbar. Die Bestimmungen dieses Gesetzes über rechtsfürsorgende Kernverfahren (z.B. Betreuungs- und Unterbringungssachen, Personenstandssachen oder auch Nachlass- und Teilungssachen) sind überwiegend keine streitigen Zivilverfahren im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007. Diese Kernverfahren werden außerdem ausdrücklich gemäß Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ausgeklammert, denn danach können Verfahren im Bereich des Personenstandes, der Rechts- und Handlungsfähigkeit, der gesetzlichen Vertretung von natürlichen Personen, der ehelichen Güterstände, des Unterhaltsrechts sowie des Erb- und Testamentsrechts nicht nach dem Recht der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 durchgeführt werden. Auch die nach dem Gesetz über die



Drucksache 4/08

... 7. was der Vertragserbe oder der Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testaments oder der Vermächtnisnehmer wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§§ 2287, 2288 Abs. 2 des



Drucksache 109/08

... Machen die Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch, wird der Notar zum Nachlassgericht und übernimmt von der Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern alle insoweit vorzunehmenden Handlungen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Notar zur zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben können.



Drucksache 846/08

... (11) Die Kommission sollte unter Berücksichtigung des künftigen Einsatzes des Netzes für gesicherte transeuropäische Telematikdienste für Behörden (s-TESTA) oder anderer von ihr betriebener gesicherter Netze entscheiden, welche technologische Plattform für das CIWIN am besten geeignet ist, und die Endnutzer verpflichten, den von der Kommission festgelegten technischen Anforderungen nachzukommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/08




Begründung

Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Konsultation von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme

Artikel 4
Funktionalitäten

Artikel 5
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Aufgaben der Kommission

Artikel 7
Sicherheit

Artikel 8
Nutzerleitfaden

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Beginn der Geltungsdauer

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Feste CIWIN-Bereiche

Anhang II
Dynamische CIWIN-Bereiche

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 108/08

... Mit den Notaren steht äußerst qualifiziertes Personal zur Verfügung, das häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst ist. Auch für den Bürger ist der Notar Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten, etwa bei der Beurkundung eines notariellen Testaments. Damit ließen sich die Aufgaben, die bislang vom Nachlassgericht wahrgenommen wurden, wie etwa die Verwahrung des Testaments, die Eröffnung der letztwilligen Verfügung oder die Erteilung des Erbscheins, organisch verbinden. Der Notar würde damit zum Ansprechpartner und Experten in allen Angelegenheiten, die mit Testament, Verwahrung und Nachlass zu tun haben. Für den Bürger würde die Zuständigkeitsabgrenzung deutlich einfacher: Er müsste sich künftig stets und nur an den Notar wenden.



Drucksache 968/08 TESTA


Drucksache 315/08

... 9. das Testat eines vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfers, in dem die Höhe und die zweckentsprechende Verwendung der im Berichtszeitraum vorgenommenen Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen bestätigt werden,



Drucksache 109/08 (Beschluss)

... Machen die Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch, wird der Notar zum Nachlassgericht und übernimmt von der Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern alle insoweit vorzunehmenden Handlungen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Notar zur zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben können.



Drucksache 96/1/08

... Dagegen trifft der Gesetzentwurf keine Regelung für die in der Praxis ebenfalls häufig vorkommenden Fälle, in denen der Erblasser durch Schwiegerkinder oder Lebensgefährten gepflegt worden ist. Sie gehen daher immer dann leer aus, wenn sie nicht ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag oder zu Lebzeiten des Erblassers durch Zuwendungen bedacht werden. In der Begründung wird zwar ausgeführt, dass der Erblasser durch die Gesetzesänderung motiviert werden soll, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, die überobligatorischen Leistungen ggf. im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen zu honorieren bzw. einen finanziellen Ausgleich zu Lebzeiten zu treffen. Dies kann aber nicht als ausreichend angesehen werden. Die Motive stellen darauf ab, dass ein Erblasser in den vorgenannten Fällen ein Testament errichtet. Letzteres ist jedoch nicht die übliche Vorgehensweise. Das zeigt sich gerade darin, dass der Gesetzentwurf die gewillkürte Erbfolge stärken möchte. Oftmals sind ältere Menschen, vor allem wenn sie pflegebedürftig sind, nicht mehr dazu in der Lage, eine testamentarische Regelung zu treffen. In diesen Fällen würden Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die im Hinblick auf die Rente nicht mehr geheiratet haben, leer ausgehen. Gleiches gilt für Schwiegerkinder, die die Erblasserin/den Erblasser gepflegt haben und im Falle der Scheidung keinen Anspruch auf einen Ausgleich mehr haben, da das Erbe in das Anfangsvermögen fällt.



Drucksache 768/08

... ueber.htmstrahlvakuum) angelegt und über 30 Minuten gehalten. Das abfiltrierte Wasservolumen ist zu bestimmen und von den zugegebenen 300 ml Leitungswasser abzuziehen. Die so ermittelte Wassermasse ist dem Teil der Probe zuzugeben, der in die Testapparatur eingebaut wird.



Drucksache 883/08

... Da sich die Bürger frei in der EU bewegen können, müssen sie auch überall gleichen Zugang zur Justiz sowie denselben rechtlichen Schutz genießen. Rechtsbrecher sind zu verfolgen und zu verurteilen. Durch ihre Initiativen zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung in bestimmten Bereichen des Straf- und Zivilrechts (gerichtliche Entscheidungen, Verfahrensrechte, Erb- und Testamentssachen) wird die EU 2009 dem Ziel eines echten Rechtsraums näher kommen. Angesichts neuer Formen der Kriminalität wird die Kommission eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Schutz der EU-Bürger unterbreiten: bessere Vorbeugung gegen Kindesmissbrauch und Kinderhandel, verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Verhütung von Cyber-Angriffen sowie Vorbeugung gegen mögliche chemische, biologische, nukleare und radiologische terroristische Bedrohungen.



Drucksache 722/08

... Und schließlich haben die Programme IDA und IDABC Infrastrukturdienste für den Verwaltungssektor und die Mitgliedstaaten hervorgebracht, z.B. Rahmen, gemeinsame Dienste und allgemeine Instrumente wie die Kommunikationsplattform sTESTA, die sich durch ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit auszeichnet, sowie diverse ergänzende Instrumente, die auf die Verwirklichung von Interoperabilität zwischen Verwaltungssystemen und Verfahren sowie zwischen Front-Office- und Back-Office-Diensten ausgerichtet sind. Damit hat sich gezeigt, dass die Programme IDA und IDABC den Informationsaustausch zwischen Verwaltungssektoren gegenüber dem Szenario eines separaten und unkoordinierten Projektkonzepts aufgewertet haben. Die Programme haben aufbauend auf den im Zuge bestehender Initiativen auch in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte demonstriert, dass ein koordiniertes Konzept dazu beitragen kann, rascher bessere Ergebnisse zu erzielen und den Anforderungen der Geschäftswelt gerecht zu werden, und zwar vorwiegend durch Rahmen, allgemeine Dienste und gemeinsame Instrumente, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten als Infrastrukturdienste entwickelt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Kandidatenländer

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Tätigkeiten

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Aktionen

Artikel 6
Projektcharta und Durchführungsbericht

Artikel 7
Lösungen

Artikel 8
Durchführungsbestimmungen

Artikel 9
Fortlaufendes Arbeitsprogramm

Artikel 10
Haushaltsvorschriften

Artikel 11
Finanzbeitrag der Gemeinschaft

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 15
Initiativen Dritter

Artikel 16
Finanzbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 403/08

... Das sTESTA-Netz wurde im Rahmen des Pilotprojekts als gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur für die nationalen Strafregisterdatenbanken ausgewählt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterung einzelner Artikel

Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem

Artikel 4
, Anhänge A und B - Datenübertragungsformat, Tabelle der Straftatbestände und Sanktionen

Artikel 5
Informationen über inländische Verurteilungen, Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6 und 7
– Ausschuss, Ausschussverfahren und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)

Artikel 4
Datenübertragungsformat

Artikel 5
Informationen über inländische Verurteilungen, Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Durchführung und Fristen

Artikel 10
Wirksamwerden

Anhang
A Gemeinsame Tabelle der Straftatbestände

Anhang
B Gemeinsame Tabelle der Sanktionen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 12/1/08

... C-Testat



Drucksache 10/08C

... Testatspflichten ergänzend zu den §§ 47, 48 und 49



Drucksache 96/08

... - Viele Menschen erbringen bei der privaten Pflege ihrer Angehörigen nicht nur für diese selbst, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt wichtige Leistungen. Sie entlasten nicht nur die staatlichen Sozialsysteme. Sie ermöglichen vor allem alten Menschen, ihren Lebensabend nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbringen zu können. Da die Pflege innerhalb der Familie aufgrund der familiären Verbundenheit erfolgt, treffen die Beteiligten in der Praxis vielfach keine Regelungen über einen eigentlich gebotenen finanziellen Ausgleich, z.B. die Vereinbarung eines Entgelts für die Pflegeleistung. Hat der Erblasser den Pflegenden nicht in einem Testament oder Erbvertrag gesondert bedacht, bleibt der materielle Wert der Pflege in der Regel unberücksichtigt. Denn das Gesetz sieht eine Ausgleichung der Pflegeleistung des Abkömmlings nur vor, wenn durch die Pflege auf berufliches Einkommen verzichtet wird.



Drucksache 346/08

... Zu erwarten ist ferner ein umfassender Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rechtsakt auch zum anwendbaren Recht in Erb- und Testamentsachen. Alle genannten Rechtsetzungsvorhaben sind Teil des am 5. November 2004 vom Europäischen Rat verabschiedeten Haager Programms (ABl. EU C 53/1), das einen Maßnahmenkatalog der Europäischen Gemeinschaft für den Ausbau der Justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorsieht.



Drucksache 12/08 (Beschluss)

... C-Testat



Drucksache 713/08

... § 42 Testamentsverzeichnis



Drucksache 361/08 (Beschluss)

... Mit der Entscheidung der Kommission zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihre jährlichen BSE-Überwachungsprogramme zu überarbeiten [Dokument SANCO/3142/2008 Rev. 3] wurde u.a. Deutschland ermächtigt, sein jährliches BSE-Überwachungsprogramm gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 derart zu überarbeiten, dass ab 1. Januar 2009 das BSE-Testalter von Rindern der nationalen Population, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet werden, zur Notschlachtung geschickt werden oder bei Ante-mortem-Inspektionen Auffälligkeiten zeigen, oder die nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden und in dem landwirtschaftlichen Betrieb, auf dem Transport oder in einem Schlachthof verendet sind oder getötet wurden, auf 48 Monate angehoben werden kann. Mit der Änderung der



Drucksache 343/08 (Beschluss)

... - Nachlasssachen betreffend die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung sowie



Drucksache 431/07

... Die Kommission schlägt vor, diese neue Infrastruktur unter Nutzung der horizontalen Maßnahmen im Rahmen des Programms IDABC (Beschluss 2004/387/EG), insbesondere der gesicherten transeuropäischen Kommunikationsplattform s-TESTA, einzurichten. Die s-TESTA-Plattform wird derzeit auch für die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) verwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

2. Programm IDABC

3. Operationelle Tests

4. Migration

5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

6. Überwachung und Bewertung

7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens

8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 2
Nutzung des Programms IDABC

Artikel 3
SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 4
Migration zur Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 5
Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Bewertung

Artikel 7
Aufhebung

Artikel 8
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 9
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 268/07 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist außerdem auf Unklarheiten bei den Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten bei den künftigen europaweiten Testabläufen hin: Neben der wissenschaftlichen Beratung durch den Beirat bedarf es außerdem nach Auffassung des Bundesrates für die Durchführung der Studie eines politischen Steuerungsgremiums, um die Interessen der teilnehmenden Länder im Prozess der Testvorbereitung und -durchführung abstimmen zu können. Die Kommission zeichnet außerdem für eine Reihe von Aufgaben verantwortlich (etwa Festlegung von Stichprobenverfahren, Kriterien für die Auswahl von Einrichtungen und Prüfungsteilnehmern, Wahrung internationaler Standards bei der Erhebung, Konzeption der Erhebung, Erfassung und Analyse der Daten, Zusammenstellung der Endergebnisse), die nach Auffassung des Bundesrates und international üblichen Verfahren von einem Auftragnehmer mit wissenschaftlicher Expertise wahrgenommen werden sollten.



Drucksache 432/07

... Die Kommission schlägt vor, die neue Infrastruktur unter Nutzung der horizontalen Maßnahmen im Rahmen des Programms IDABC (Beschluss 2004/387/EG), insbesondere der gesicherten transeuropäischen Kommunikationsplattform s-TESTA, einzurichten. Die s-TESTA-Plattform wird derzeit auch für die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) verwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

2. Programm IDABC

3. Operationelle Tests

4. Migration

5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

6. Überwachung und Bewertung

7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens

8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 2
Nutzung des Programms IDABC

Artikel 3
SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 4
Migration zur Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 5
Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Bewertung

Artikel 7
Aufhebung

Artikel 8
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 9
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 268/07

... Bei der Testauswertung sollte die Skala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen zugrunde gelegt werden



Drucksache 309/07

... 6. Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zu erteilende Zeugnisse,



Drucksache 930/07 (Beschluss)

... Auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung konnte das Land Baden-Württemberg zum Zwecke der Herstellung der Rechtseinheit im Lande die Geltung überkommener Vorschriften über die Grenzen eines Rechtsgebiets hinaus anordnen, auch wenn sie bundesgesetzlichen Vorschriften widersprachen. Außerdem erhielt das Land Baden-Württemberg die Befugnis, für die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen an Stelle der Amtsgerichte die Notariate als zuständige Stellen zu bestimmen.



Drucksache 54/07

... Im Jahre 1997 wurden auf Bundesebene mit dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz und auf Länderebene mit dem Mediendienstestaatsvertrag neue rechtliche Rahmenbedingungen für die neuen Dienste in der Informationsgesellschaft geschaffen. Die Regelungen wurden in Umsetzung der



Drucksache 824/07

... und Testamentssachen



Drucksache 800/07

... (3) Der Antragsteller hat jeweils zum 1. Mai eines Jahres gegenüber der Antragsbehörde Nachweis zu führen, in welchem Umfang Hersteller oder Vertreiber im Vorjahr im Geltungsbereich der Verordnung Verkaufsverpackungen in sein System eingebracht haben. Der Nachweis ist aufgeschlüsselt nach Verpackungsmaterialien durch Testat eines Wirtschaftsprüfers zu bestätigen. Als eingebracht gelten sämtliche Verpackungen, für die sich Hersteller oder Vertreiber an dem System beteiligen.



Drucksache 68/07

... " ersetzt, der sowohl letztwillige als auch vertragliche Verfügungen umfasst. Das Interesse an einer Wertsicherung ist nicht nur bei Zahlungen aufgrund eines Testaments, sondern auch aufgrund eines Erbvertrags gleichermaßen gegeben. Sachliche Gründe für eine preisrechtliche Ungleichbehandlung der beiden Gestaltungsformen des letzten Willens sind nicht erkennbar. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wendet bisher, ebenso wie es die Deutsche Bundesbank getan hatte, die Vorschrift in der Praxis daher auch auf Erbverträge an.



Drucksache 567/1/07

... Grundsätzlich ist es einer Aufsichtsbehörde möglich, die Aufsicht über inländische Aktivitäten eines ausländischen Unternehmens in Deutschland auszuüben. Im Anwendungsbereich des KWG existieren bereits Regelungen (§§ 53, 53a, 53b KWG) für die Ausgestaltung einer effektiven Aufsicht bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen innerhalb der EU. Sobald ein Mitgliedstaat von einer Regelung aus freien Stücken bei einem gleich gelagerten Sachverhalt Abstand nimmt oder auch nur Ausnahmen zulässt, sieht der EuGH in der Behauptung der Erforderlichkeit eine unbeachtliche protestatio facto contraria (allgemein Rs C-79/01 – Payroll Data Services Rn. 37; Rs. C-250/95 – Futura/Singer, Rn. 38ff.).



Drucksache 815/1/07

... Viele junge Fahrzeugführer erreichen schon vor dem 25. Lebensjahr einen beachtenswerten Punktestand. Um dem Unfallgeschehen schon vor der Ansammlung einer entsprechenden Punktezahl im Zentralregister entgegen zu wirken und mit auffälligen Fahrzeugführern "



Drucksache 815/07 (Beschluss)

... Viele junge Fahrzeugführer erreichen schon vor dem 25. Lebensjahr einen beachtenswerten Punktestand. Um dem Unfallgeschehen schon vor der Ansammlung einer entsprechenden Punktezahl im Zentralregister entgegen zu wirken und mit auffälligen Fahrzeugführern "



Drucksache 309/2/07

... übernommen und beruht auf § 38 des Testamentsgesetzes vom 31. Juli 1938, welcher den Regelungsgehalt aus dem preußischen Ausführungsgesetz zum



Drucksache 582/07

... Testamentsvollstrecker



Drucksache 705/07

... 1. Testamentsvollstreckung,



Drucksache 150/07 (Beschluss)

... (3) Nicht genehmigungspflichtig ist die Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker, als Treuhänder im Insolvenzverfahren oder im Verfahren der Restschuldbefreiung, die Tätigkeit als Sequester und eine wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit.



Drucksache 150/07

... (3) Nicht genehmigungspflichtig ist die Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker, als Treuhänder im Insolvenzverfahren oder im Verfahren der Restschuldbefreiung, die Tätigkeit als Sequester und eine wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit.



Drucksache 63/07

... Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen (405-1a)



Drucksache 268/1/07

... 7. Der Bundesrat weist außerdem auf Unklarheiten bei den Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten bei den künftigen europaweiten Testabläufen hin: Neben der wissenschaftlichen Beratung durch den Beirat bedarf es außerdem nach Auffassung des Bundesrates für die Durchführung der Studie eines politischen Steuerungsgremiums, um die Interessen der teilnehmenden Länder im Prozess der Testvorbereitung und -durchführung abstimmen zu können. Die Kommission zeichnet außerdem für eine Reihe von Aufgaben verantwortlich (etwa Festlegung von Stichprobenverfahren, Kriterien für die Auswahl von Einrichtungen und Prüfungsteilnehmern, Wahrung internationaler Standards bei der Erhebung, Konzeption der Erhebung, Erfassung und Analyse der Daten, Zusammenstellung der Endergebnisse), die nach Auffassung des Bundesrates und international üblichen Verfahren von einem Auftragnehmer mit wissenschaftlicher Expertise wahrgenommen werden sollten.



Drucksache 939/07

... d) Zum Ausschluss einer Infektion mit Treponema pallidum ist ein validierter Testalgorithmus einzusetzen. Ein spezifischer oder nichtspezifischer nichtreaktiver Test kann die Freigabe der Gewebe ermöglichen. Wird ein nichtspezifischer Test durchgeführt, steht ein reaktives Untersuchungsergebnis der Entnahme oder Freigabe nicht entgegen, sofern ein spezifischer Test zur Bestätigung von Treponema nichtreaktiv ist. Ein Spender, dessen Probe auf einen spezifischen Treponema-Test reagiert, ist einer gründlichen Risikobewertung zu unterziehen, um die klinische Verwendbarkeit festzustellen.



Drucksache 720/07A

... Absatz 4 nimmt die Regelung des bisherigen § 65 Abs. 1 Satz 2 sowie einen Teil des bisherigen § 66 Abs. 1 Nr. 1a auf. Damit entfällt die Anzeigepflicht für unentgeltliche Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines oder einer Angehörigen und die nicht mehr ausdrücklich genannte unentgeltliche Testamentsvollstreckung sowie die bisherige Genehmigungspflicht bei unentgeltlicher Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft von Personen außerhalb des Angehörigenkreises.



Drucksache 815/07

... Nach Feststellungen des Verbandes der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (VdTÜV) und des DEKRA e.V. Dresden Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (DEKRA) weisen die Betriebsergebnisse der Technischen Prüfstellen (TP) und der anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (MPU-Stellen) seit 2001 für mehrere Arbeitsgebiete keine Kostendeckung mehr auf. Die Ist-Werte der Anträge wurden durch Testate von Prüfinstitutionen bestätigt, wobei allerdings auch eine breite Streuung zwischen den einzelnen Organisationen sowie den Arbeitsgebieten deutlich wurde.



Drucksache 930/07

... Aufgrund des Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung konnte das Land Baden-Württemberg zum Zwecke der Herstellung der Rechtseinheit im Lande die Geltung überkommener Vorschriften über die Grenzen eines Rechtsgebiets hinaus anordnen, auch wenn sie bundesgesetzlichen Vorschriften widersprachen. Außerdem erhielt das Land Baden-Württemberg die Befugnis, für die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen anstelle der Amtsgerichte die Notariate als zuständige Stelle zu bestimmen.



Drucksache 555/07

... 9. das Testat eines vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfers, in dem die Höhe und die zweckentsprechende Verwendung der im Berichtszeitraum vorgenommenen Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen bestätigt werden,



Drucksache 309/07 (Beschluss)

... übernommen und beruht auf § 38 des Testamentsgesetzes vom 31. Juli 1938, welcher den Regelungsgehalt aus dem preußischen Ausführungsgesetz zum



Drucksache 568/07

... Es sind die folgenden Abkürzungen zu verwenden: ev = evangelisch (protestantisch), rk = römischkatholisch, ak = altkatholisch.



Drucksache 567/07 (Beschluss)

... Grundsätzlich ist es einer Aufsichtsbehörde möglich, die Aufsicht über inländische Aktivitäten eines ausländischen Unternehmens in Deutschland auszuüben. Im Anwendungsbereich des KWG existieren bereits Regelungen (§§ 53, 53a, 53b KWG) für die Ausgestaltung einer effektiven Aufsicht bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen innerhalb der EU. Sobald ein Mitgliedstaat von einer Regelung aus freien Stücken bei einem gleich gelagerten Sachverhalt Abstand nimmt oder auch nur Ausnahmen zulässt, sieht der EuGH in der Behauptung der Erforderlichkeit eine unbeachtliche protestatio facto contraria (allgemein Rs C-79/01 – Payroll Data Services Rn. 37; Rs. C-250/95 – Futura/Singer, Rn. 38ff.).



Drucksache 720/07H

... Der Soldat bedarf zur Übernahme einer Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft sowie zur Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers der Genehmigung seines Disziplinarvorgesetzten. Sie ist zu erteilen, wenn nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Der Soldat darf die Übernahme eines solchen Amtes ablehnen. Einer Genehmigung nach Satz 1 bedarf es nicht bei einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines Angehörigen; die Übernahme dieser Tätigkeiten hat der Soldat vor Aufnahme seinem Disziplinarvorgesetzten schriftlich anzuzeigen."



Drucksache 21/07

... b) Ersuchen um zusätzliche Informationen, Risiko- oder Testanalysen und/oder die Ergebnisse solcher Ersuchen;



Drucksache 572/06

... /EG ausgerichtet. Auf die Begriffsbestimmung von Testantigenen und Testallergenen wird verzichtet, da diese in den übrigen Begriffsbestimmungen aufgehen und unter den Mittelbegriff fallen.



Drucksache 31/06

... (c) Schuldverhältnisse, die auf ehelichen Güterständen oder auf vermögensrechtlichen Verhältnissen beruhen, die nach Maßgabe des anzuwendenden Rechts gleiche Wirkungen auf Ehe-, Erb- und Testamentssachen entfalten;



Drucksache 258/1/06

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Überführung der Aufgaben der derzeit beim Amtsgericht Schöneberg geführten Hauptkartei für Testamente einschließlich der Nichtehelichenkartei in die Verwaltungszuständigkeit des Bundes sowie die Zuweisung dieser Aufgaben an das zu errichtende Bundesamt für Justiz zu prüfen.



Drucksache 928/06

Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Erb- und Testamentrecht (2005/2148(INI))



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.