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92 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Systemdienstleistungen"


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Drucksache 10/08C

... Zukünftig werden die Anlagenbetreibenden einen Beitrag zur Netzstabilität leisten: Durch Erbringung von Systemdienstleistungen bei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08C




Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen

1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund

2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

3. Wesentliche Erkenntnisquellen

IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz

a. Wasserkraft

b. Biomasse

c. Windenergieanlagen

d. Fotovoltaik

2. Weiterentwicklung des Energiesystems

3. Marktintegration

V. Alternativen

VI. Mitteilungspflichten

VII. Gesetzesfolgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz

c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft

d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher

4. Bürokratiekosten

a. Neue Informationspflichten

b. Geänderte Informationspflichten

c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht

d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten

VIII. Zeitliche Geltung

IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen


 
 
 


Drucksache 10/1/08

... b) eine Vergütung für Systemdienstleistungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/08




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 12 EEG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG

5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *

6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG

12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *

20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG

21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *

22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG

26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG

31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG

33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

34. Zu Artikel 1 § 57 EEG

35. Zu Artikel 1 § 58 EEG

36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG

39. Zu Artikel 1 § 64 EEG

40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG

58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG

59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG

65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG

69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG

71. Zu Artikel 1 allgemein EEG

72. Zum Gesetzentwurf allgemein

73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder

74. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 915/07

... 10. stimmt mit der Kommission überein, dass eine Rahmenrichtlinie über Bodenschutz wegen der wichtigen Rolle des Bodens erforderlich ist, wenn es darum geht, sich den internationalen Herausforderungen zu stellen wie Rückgang von Bodenproduktivität, Ökosystemdienstleistungen und Artenvielfalt durch Waldrodung, Verschlechterung der Wasserqualität, Versteppung, unaufhaltsame Bodenerosion, vermehrt auftretende Überschwemmungen und Erdrutsche sowie Sicherstellung der Erzeugung ausreichender und unbedenklicher Lebensmittel;



Drucksache 469/07

... Im Zuge des Klimawandels wird die Funktion des EU-Agrar- und Forstsektors als Bereitsteller von Umwelt- und Ökosystemdienstleistungen immer bedeutender. Land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungssysteme übernehmen dabei eine wichtige Rolle, u. a. unter dem Gesichtspunkt der effizienten Wassernutzung in trockenen Regionen, des Schutzes von Wasserläufen gegen übermäßigen Nährstoffeintrag, der Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie der Erhaltung und Wiederherstellung multifunktioneller Landschaften (wie unter Naturschutzgesichtspunkten wertvolles Grünland), die Habitate bilden und die Migration zahlreicher Arten unterstützen. Auch die Förderung klimaresistenter Waldbewirtschaftungssysteme, Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf der Rückhaltung von organischem Kohlenstoff (z.B. keine oder minimale Bodenbearbeitung) und der Schutz von Dauergrünland sind Klimaschutzmaßnahmen, die dazu beitragen dürften, die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken zu bewältigen.



Drucksache 247/1/05

... (3) Die Unternehmen weisen Entgelte für feste und unterbrechbare Kapazitäten aus. Die Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten müssen bei der Buchung die Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung angemessen widerspiegeln. Die Entgelte für sämtliche erforderliche Systemdienstleistungen sind in den Entgelten nach Absatz 1 enthalten. Entgelte für die Messung und Abrechnung werden separat erhoben. Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, auf den Kundenrechnungen für die Netznutzung jenen Anteil in Prozent auszuweisen, den die Gesamtkosten für Systemdienstleistungen nach Satz 3 an den Netzkosten nach § 4 ausmachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/1/05




Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 2
(zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen


 
 
 


Drucksache 248/05

... (1b) Zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen müssen Betreiber von Gasversorgungsnetzen Einspeise- und Ausspeisekapazitäten anbieten, die den Netzzugang ohne Festlegung eines transaktionsabhängigen Transportpfades ermöglichen und unabhängig voneinander nutzbar und handelbar sind. Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, bei der Berechnung von Kapazitäten, dem Angebot von Kapazitäten und der Erbringung von Systemdienstleistungen insbesondere mit dem Ziel zusammen zu arbeiten, den Netzzugang zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sie haben unter Berücksichtigung von technischen Einschränkungen und wirtschaftlicher Zumutbarkeit alle Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Netzbetreibern auszuschöpfen, mit dem Ziel, die Zahl der Netze oder Teilnetze sowie der Bilanzzonen möglichst gering zu halten. Betreiber von über Netzkopplungspunkte verbundenen Netzen haben bei der Berechnung und Ausweisung von technischen Kapazitäten mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, in möglichst hohem Umfang aufeinander abgestimmte Kapazitäten in den miteinander verbundenen Netzen ausweisen zu können. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, Transportkunden das Vertragsmanagement für fremde Netze, die Transportkunden als Bestandteil einer Transportkette in Verbindung mit ihrem Netz nutzen wollen, anzubieten. Bei einem Wechsel des Gaslieferanten kann der neue Gaslieferant vom bisherigen Gaslieferanten die Übertragung der für die Versorgung des Kunden erforderlichen, vom bisherigen Gaslieferanten gebuchten Ein- und Ausspeisekapazitäten verlangen, wenn ihm die Versorgung des Kunden entsprechend der von ihm eingegangenen Lieferverpflichtung ansonsten nicht möglich ist und er dies gegenüber dem bisherigen Gaslieferanten begründet. Betreiber von Fernleitungsnetzen sind verpflichtet, die Rechte an gebuchten Kapazitäten so auszugestalten, dass sie den Transportkunden berechtigen, Gas an jedem Einspeisepunkt für die Ausspeisung an jedem Ausspeisepunkt ihres Netzes oder, bei dauerhaften Engpässen, eines Teilnetzes bereitzustellen (entry-exit System). Betreiber eines örtlichen Verteilernetzes haben nach Maßgabe einer Rechtsverordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen den Netzzugang durch Übernahme des Gases an Einspeisepunkten ihrer Netze für alle angeschlossenen Ausspeisepunkte zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/05




Zweites Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Verhältnis zum Eisenbahnrecht

§ 4
Genehmigung des Netzbetriebs

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 21a
Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung

§ 21b
Messeinrichtungen

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

§ 28a
Neue Infrastrukturen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
(entfallen)

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

§ 53a
Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 56
Tätigwerden der Regulierungsbehörde beim Vollzug des europäischen Rechts

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 68
Ermittlungen

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

§ 81
Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

§ 106
Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht

§ 107
Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 112a
Bericht der Regulierungsbehörde zur Einführung einer Anreizregulierung

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 117a
Vorabprüfung bei Erhöhungen der Netzzugangsentgelte

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4a
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten„ Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 244/05 (Beschluss)

... (1) Betreiber von Übertragungsnetzen haben die Kosten für Primärregelleistung und -arbeit, für die Vorhaltung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung sowie weiterer beschaffter und eingesetzter Regelenergieprodukte als eigenständige Systemdienstleistungen den Nutzern der Übertragungsnetze in Rechnung zu stellen. Für jedes Angebot, das zum Zuge kommt, bemisst sich die zu zahlende Vergütung nach dem im jeweiligen Angebot geforderten Preis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen(Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeutet

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

Teil 2
Zugang zu Übertragungsnetzen

Abschnitt 1
Bilanzkreissystem

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

Abschnitt 2
Ausgleichsleistungen

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Teil 3
Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

Teil 4
Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

Teil 5
Vertragsbeziehungen

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

Teil 6
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 246/05

... (1) Zu den Hilfsdiensten gehören die erforderlichen Systemdienstleistungen und die sonstigen erforderlichen Hilfsdienste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsmanagement und Abwicklung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 36
Verfahren

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Teil 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Teil 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Teil 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 7

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 8

Zu § 34

Zu § 35

Zu Teil 9

Zu § 36

Zu Teil 10

Zu § 37

Zu Teil 11

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Teil 12

zu § 42

Zu § 43

Zu Teil 13

Zu § 44

Zu § 45


 
 
 


Drucksache 247/05

... (3) Die Unternehmen weisen Entgelte für feste und unterbrechbare Kapazitäten aus. Die Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten müssen bei der Buchung die Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung angemessen widerspiegeln. Die Entgelte für sämtliche erforderliche Systemdienstleistungen sind in den Entgelten nach Absatz 1 enthalten. Entgelte für die Messung und Abrechnung werden separat erhoben. Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, auf den Kundenrechnungen für die Netznutzung jenen Anteil in Prozent auszuweisen, den die Gesamtkosten für Systemdienstleistungen nach Satz 1 an den Netzkosten nach § 4 ausmachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 245/05

... Hauptkostenstelle "Systemdienstleistungen"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

Teil 3
Vergleichsverfahren

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 2) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 1) Absatzstruktur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Kostenartenrechnung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Teil 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33


 
 
 


Drucksache 244/05

... (1) Betreiber von Übertragungsnetzen haben die Kosten für Primärregelleistung und -arbeit, für die Vorhaltung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung sowie weiterer beschaffter und eingesetzter Regelenergieprodukte als eigenständige Systemdienstleistungen den Nutzern der Übertragungsnetze in Rechnung zu stellen. Für jedes Angebot, das zum Zuge kommt, bemisst sich die zu zahlende Vergütung nach dem im jeweiligen Angebot geforderten Preis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31


 
 
 


Drucksache 244/1/05

... (1) Betreiber von Übertragungsnetzen haben die Kosten für Primärregelleistung und -arbeit, für die Vorhaltung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung sowie weiterer beschaffter und eingesetzter Regelenergieprodukte als eigenständige Systemdienstleistungen den Nutzern der Übertragungsnetze in Rechnung zu stellen. Für jedes Angebot, das zum Zuge kommt, bemisst sich die zu zahlende Vergütung nach dem im jeweiligen Angebot geforderten Preis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/1/05




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

Teil 2
Zugang zu Übertragungsnetzen

Abschnitt 1
Bilanzkreissystem

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

Abschnitt 2
Ausgleichsleistungen

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Teil 3
Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

Teil 4
Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

Teil 5
Vertragsbeziehungen

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

Teil 6
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

Teil 7
Sonstige Bestimmungen

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 245/05 (Beschluss)

... Systemdienstleistungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/05 (Beschluss)




Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

Teil 3
Vergleichsverfahren

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)


 
 
 


Drucksache 246/1/05

... (1) Zu den Hilfsdiensten gehören die erforderlichen Systemdienstleistungen und die sonstigen erforderlichen Hilfsdienste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/05




Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsgestaltung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 32
Bilanzkreisvertrag

§ 33
Datenbereitstellung

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

§ 35
Gasbeschaffenheit

§ 37
Lieferantenwechsel

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 498/05

... Zur Abwicklung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen ist ein Vertrag mit dem Netzbetreiber, in dessen Netz eine Einspeisung von Gas erfolgen soll, über Einspeisekapazitäten erforderlich (Einspeisevertrag). Zusätzlich muss ein Vertrag mit dem Netzbetreiber, aus dessen Netz die Entnahme von Gas erfolgen soll, über Ausspeisekapazitäten abgeschlossen werden (Ausspeisevertrag). Wird der Ausspeisevertrag von einem Lieferanten mit einem Betreiber eines Verteilernetzes abgeschlossen, braucht er sich nicht auf bestimmte Entnahmestellen zu beziehen. Alle Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, untereinander in dem Ausmaß verbindlich zusammenzuarbeiten, das erforderlich ist, damit der Transportkunde zur Abwicklung eines Transports auch über mehrere, durch Netzkopplungspunkte miteinander verbundene Netze nur einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag abschließen muss, es sei denn, diese Zusammenarbeit ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar. Sie sind zu dem in Satz 5 genannten Zweck verpflichtet, bei der Berechnung und dem Angebot von Kapazitäten, der Erbringung von Systemdienstleistungen und der Kosten- oder Entgeltwälzung eng zusammenzuarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/05




Anlage

Zu Artikel 1

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungsnetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungsnetzen

§ 16a
Aufgaben der Betreiber von Gasverteilernetzen

§ 23a
Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 60a
Aufgaben des Länderausschusses

§ 64a
Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden

§ 7la
Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen

Zu Artikel 2

§ 8
Länderausschuss

§ 9
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Länderausschusses

§ 10
Aufgaben des Länderausschusses

§ 11
Übergangsvorschrift

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 246/05 (Beschluss)

... (1) Zu den Hilfsdiensten gehören die erforderlichen Systemdienstleistungen und die sonstigen erforderlichen Hilfsdienste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsgestaltung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 32
Bilanzkreisvertrag

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

§ 35
Gasbeschaffenheit

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 245/1/05

... 1. Die Kosten der Höchstspannungsebene umfassen die Kosten der Hauptkostenstellen "Systemdienstleistungen" und "Höchstspannungsnetz 380 und 220 Kilovolt".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/1/05




Anlage Verordnung
über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)


 
 
 


Drucksache 247/05 (Beschluss)

... (3) Die Unternehmen weisen Entgelte für feste und unterbrechbare Kapazitäten aus. Die Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten müssen bei der Buchung die Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung angemessen widerspiegeln. Die Entgelte für sämtliche erforderliche Systemdienstleistungen sind in den Entgelten nach Absatz 1 enthalten. Entgelte für die Messung und Abrechnung werden separat erhoben. Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, auf den Kundenrechnungen für die Netznutzung jenen Anteil in Prozent auszuweisen, den die Gesamtkosten für Systemdienstleistungen nach Satz 3 an den Netzkosten nach § 4 ausmachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

Teil 3
Vergleichsverfahren

Abschnitt 1
Vergleichsverfahren bei kostenorientierter Ermittlung der Netzentgelte

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Abschnitt 2
Vergleichsverfahren bei der Ermittlung der Netzentgelte gemäß § 20

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 2
(zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen


 
 
 


Drucksache 37/17 PDF-Dokument



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 73/17 PDF-Dokument



Drucksache 186/17 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 242/18 PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 296/16 PDF-Dokument



Drucksache 355/16 PDF-Dokument



Drucksache 511/18 PDF-Dokument



Drucksache 542/15 PDF-Dokument



Drucksache 619/1/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.