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92 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Systemdienstleistungen"


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Drucksache 446/20 (Beschluss)

... es zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen



Drucksache 188/20

... Die nach Maßgabe der Verordnung erhobenen Daten dienen der Überwachung des Bodenzustandes im Wald. Die Erhaltung gesunder Böden ist ein Eckpfeiler der nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung der Böden in einem guten Zustand, in dem sie verschiedene Ökosystemdienstleistungen dauerhaft erfüllen können, ist Voraussetzung für die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der darauf aufbauenden Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, insbesondere der Nachhaltigkeitsziele 6 (Zugang zu sauberem Trinkwasser: Speicher- und Filterleistungen der Böden für Wasser), 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen: Böden als Produktionsgrundlage), 13 (Klimaschutz: Böden als Kohlenstoffspeicher und als Produktionsgrundlage für nachwachsende Energieträger und Rohstoffe) und 15 (Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung terrestrischer Ökosysteme: Böden sind integraler Bestandteil terrestrischer Ökosysteme). Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 nennt den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden als Ziel der Bundesregierung und sieht die Entwicklung eines Bodenindikators vor. "Durch eine verstärkte Betrachtung des Bodenzustands soll dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung auch im Bereich Boden stärker Rechnung getragen werden". Die Bodenzustandserhebung trägt mittelbar zum Erreichen der Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei; denn sie liefert Beurteilungsgrundlagen für die Zielerreichung und Hinweise, wo ggf. nachzusteuern ist. So kann die Stickstoff- und Schadstoffbelastung der Waldböden Hinweise auf eine potentielle Beeinträchtigung der Wasserqualität (Nachhaltigkeitsziel 6) geben. Die Nährstoffgehalte von Boden und Blättern gehen in Bewertungen der Nährstoffnachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung ein (Nachhaltigkeitsziel 12). Daten über für Änderungen der Kohlenstoffvorräte im Waldboden fließen in die Treibhausgasbilanz ein (Nachhaltigkeitsziel 13.1 a). Stickstoffgehalte, die Zusammensetzung der Bodenvegetation und Critical Load-Berechnungen können für die Bewertung des Nachhaltigkeitsziel 15.2.a (keine Eutrophierung) herangezogen werden. Weiterhin fördert die Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens das Prinzip einer Nachhaltigen Entwicklung 3 "Natürliche Lebensgrundlagen erhalten" Buchstabe a. "Zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Einhaltung der planetaren Grenzen müssen Stoffkreisläufe so schnell wie möglich geschlossen bzw. in Einklang mit ökosystemischen Prozessen und Funktionen gebracht werden.



Drucksache 498/20

... 2. Ein zentraler Baustein, um die Flexibilität des Stromsystems zu erhöhen, sind nach Ansicht des Bundesrates Stromspeicher. Speichertechnologien ermöglichen es, Strom in Phasen mit besonders hoher Erzeugung aufzunehmen und ihn später - bei geringer Erzeugung bzw. hoher Nachfrage - wieder zur Verfügung zu stellen. Damit können sie die Integration von Erneuerbaren Energien ins Stromnetz verbessern, Abregelungen von regenerativen Erzeugungsanlagen vermeiden und zugleich dazu beitragen, den Netzausbaubedarf zu reduzieren. Zudem hebt der Bundesrat hervor, dass Stromspeicher auch Systemdienstleistungen wie Regelenergie erbringen können. Dezentrale Stromspeicher können überdies kurzfristig hohe Leistung anbieten, die beim Netzausbau nur mit hohem Aufwand zu realisieren ist. Speicher können so beispielsweise für Schnelllade- und Ladeinfrastruktur sowie die energieintensive Industrie von besonderem Wert sein. Speicher haben schließlich den Vorteil, dass verschiedene Flexibilitätsoptionen durch ihre multiple Einsatzfähigkeit gleichzeitig zur Verfügung stehen.



Drucksache 11/19 (Beschluss)

... Gleichermaßen ist eine entsprechende Katalogerweiterung des § 43 Satz 1 EnWG um große Speicher oberhalb des Schwellenwerts von 50 MW im Sinne einer möglichen Systemrelevanz nach § 13 Absatz 5 EnWG und insbesondere wegen der von Großspeichern für die Systemstabilität des Energieleitungsnetzes erbrachten und bereitgestellten Systemdienstleistungen erforderlich. Die Erweiterung des Kataloges nach § 43 Satz 1 EnWG auf Großspeicher würde insbesondere bei Pumpspeichern die Zahl der Planfeststellungsverfahren von zwei auf ein Verfahren verringern und damit eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG

‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG

18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG

25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG

26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG

Zu Buchstabe b1

Zu Buchstabe b2

27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG

28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV

29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 242/18 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat unterstützt den Aufbau eines strategisch geplanten Netzwerks natürlicher und naturnaher Flächen zur Sicherung wichtiger Ökosystemdienstleistungen im Sinne der EU-Strategie "Grüne Infrastruktur (GI) - Aufwertung des europäischen Naturkapitals" (COM(2013) 249 final). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene für eine Klarstellung einzusetzen, dass auch in Zukunft grenzüberschreitend angelegte Maßnahmen im Rahmen von LIFE unterstützt werden können.



Drucksache 454/18

... Der Netzausbau stellt dabei die kostengünstigste Option dar und ist aus anderen Gründen ohnehin erforderlich. Die Optionen für den zeitlichen Ausgleich von Angebot und Nachfrage stehen miteinander in einem Kosten- und Funktionswettbewerb. Die Beschaffung dieser Flexibilitätsoptionen ist in erster Linie Aufgabe der Marktakteure. Soweit Netzbetreiber Systemdienstleistungen am Markt beschaffen, können Speicher und andere Flexibilitätsanbieter aufgrund erleichterter Zugangsbedingungen bereits im Wettbewerb eigene Angebote platzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern BR-Drucksache 739/16 B

Maßgaben der Sektorkopplung

FuE -Bedarf bei Speichern


 
 
 


Drucksache 563/18

... c) für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen als Zahlung für geleistete Arbeit oder die bereitgestellte Leistung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 242/1/18

... 10. Der Bundesrat unterstützt den Aufbau eines strategisch geplanten Netzwerks natürlicher und naturnaher Flächen zur Sicherung wichtiger Ökosystemdienstleistungen im Sinne der EU-Strategie "Grüne Infrastruktur (GI) - Aufwertung des europäischen Naturkapitals" (COM(2013) 249 final). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene für eine Klarstellung einzusetzen, dass auch in Zukunft grenzüberschreitend angelegte Maßnahmen im Rahmen von LIFE unterstützt werden können.



Drucksache 614/18

... c) für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen als Zahlung für geleistete Arbeit oder die bereitgestellte Leistung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 614/18




Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Geringfügige Stromverbräuche Dritter

§ 62b
Messung und Schätzung

§ 80a
Kumulierung.

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Geringfügige Stromverbräuche Dritter und Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 35
Monitoring und ergänzende Informationen.

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 7
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 8
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

§ 12
Höchstwerte für Strom aus Solaranlagen

Artikel 10
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

Artikel 12
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 14
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... sein werden, werden in einer europäischen Liste geführt. Gebietsfremde Stechmückenarten in Deutschland, wie die Asiatische Tigermücke, die potenziell auch Gesundheitsschädlinge sein können, erfüllen die EU-Kriterien der Verordnung derzeit nicht und sind in der entsprechenden EU-Liste nicht als invasive Arten aufgeführt. Die EU-Verordnung sieht allerdings vor, dass von invasiven gebietsfremden Arten nicht nur eine Bedrohung für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen ausgehen kann, sondern dass diese auch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft haben können (Artikel 4). Die Mitgliedstaaten können nach Artikel 12 der EU-Verordnung zusätzlich eine nationale Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung für Mitgliedstaaten erstellen.



Drucksache 184/17

... ) zielt auf die Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen der vorsätzlichen wie der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität in der Union. Invasive gebietsfremde Arten sind global eine der größten Bedrohungen für Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen. Die Europäische Union ist u.a. als Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verpflichtet, soweit möglich und sofern angebracht, die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen. Zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 120/17

... Biodiversität ist die außergewöhnliche Vielfalt an Ökosystemen, Lebensräumen und Arten, die uns umgibt. Sie gewährt Nahrung, Trinkwasser und saubere Luft, Unterschlupf und Arzneimittel, schützt vor Naturkatastrophen, Schädlingsbefall und Krankheiten und trägt zur Klimaregulierung bei. Die Biodiversität ist unser Naturkapital, das die Ökosystemdienstleistungen bereitstellt, die die Grundlage unserer Wirtschaft bilden. Ziel der Biodiversitätsstrategie der EU11 ist es, bis zum Jahr 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen zu stoppen und diese so weit wie möglich wiederherzustellen.



Drucksache 350/17

... Bei der Zulassung sämtlicher Erzeugungsanlagen des Typs B, die oberhalb der Niederspannungsebene angeschlossen werden, müssen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 NELEV künftig zertifizierte Nachweisdokumente beigebracht werden. Bei der Zulassung von Wind- und Solarparks entsteht dadurch kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da dabei gem. der Verordnung zu Systemdienstleistungen durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen

§ 3
Allgemein anerkannte Regeln der Technik

§ 4
Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

§ 5
Übergangsregelungen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs B:

Tabelle

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs D:

Tabelle

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3911, BMWi: Entwurf einer Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Umsetzung von EU-Recht

II.3 ‚One in one out‘-Regel


 
 
 


Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die konventionelle Mindestleistung (mustrun) zeigt die von den Übertragungsnetzbetreibern in Auftrag gegebene Studie "Konventionelle Mindestleistung - Einordnung, aktueller Stand und perspektivische Behandlung" auf, das selbst bei negativen Strompreisen etwa 25 GW konventionelle Kraftwerke kontinuierlich am Netz verbleiben. Dies übertrifft nach Ansicht der Gutachter die zur Abdeckung des Bedarfs an Netz- und Systemdienstleistungen derzeit noch notwendige konventionelle Mindestleistung (mustrun). Für eine passgenaue Definition der für die Netzstabilität erforderlichen konventionellen Mindestleistung (mustrun) ist eine höhere Transparenz zwingend erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG

§ 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen

§ 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG

§ 33c
Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 809/1/16

... Ein zentraler Baustein besteht darin, in den jeweiligen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen klarzustellen, dass Speicheranlagen keine "Letztverbraucher" sind und demzufolge von diesen auch keine Netzentgelte, Umlagen, Abgaben sowie Stromsteuer für die Entnahme und zeitverzögerte Einspeisung von Strom aus bzw. in ein Stromnetz abzuführen sind. Zudem sollte Speichern bei der Bereitstellung von Systemdienstleistungen eine zentrale, vorrangige Rolle eingeräumt werden.



Drucksache 356/16

... aa) Folgender Buchstabe a wird vorangestellt:,a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Netzausbau" die Wörter "und die Kosten für Systemdienstleistungen" eingefügt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/16




§ 13k
Netzstabilitätsanlagen

,Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 26a
Erbringung von Regelleistung durch Letztverbraucher

§ 10
Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung


 
 
 


Drucksache 242/15 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat bittet die Kommission, neben den Kosten der Regulierung ebenso die Kosten bzw. Auswirkung einer etwaigen Nichtregulierung einzubeziehen. Insbesondere im Bereich des Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzes ist der direkte ökonomische Nutzen einer Regulierung nicht immer klar zu benennen. Gleichwohl ist es unstrittig, dass beispielsweise der Verlust oder die Einschränkung von Ökosystemdienstleistungen schwerwiegende, negative Folgen hat. Diese Folgen sind zu einem späteren Zeitpunkt nur mit hohem Aufwand abzuwenden, wenn aufgrund mangelnder Regulierung Gleichgewichte gestört oder unwiederbringliche Verluste riskiert werden. Beim Interessensausgleich insgesamt ist deshalb zu berücksichtigen, dass der gesamtgesellschaftliche Nutzen größer sein kann als die direkten kurzfristigen Kosten für die Wirtschaft.



Drucksache 242/1/15

... 34. Der Bundesrat bittet die Kommission, neben den Kosten der Regulierung ebenso die Kosten bzw. Auswirkung einer etwaigen Nichtregulierung einzubeziehen. Insbesondere im Bereich des Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzes ist der direkte ökonomische Nutzen einer Regulierung nicht immer klar zu benennen. Gleichwohl ist es unstrittig, dass beispielsweise der Verlust oder die Einschränkung von Ökosystemdienstleistungen schwerwiegende, negative Folgen hat. Diese Folgen sind zu einem späteren Zeitpunkt nur mit hohem Aufwand abzuwenden, wenn aufgrund mangelnder Regulierung Gleichgewichte gestört oder unwiederbringliche Verluste riskiert werden. Beim Interessensausgleich insgesamt ist deshalb zu berücksichtigen, dass der gesamtgesellschaftliche Nutzen größer sein kann als die direkten kurzfristigen Kosten für die Wirtschaft.



Drucksache 312/14

... - Die Europäische Investitionsbank (EIB) wird über Finanzintermediäre Mittel zur Verbesserung der Ressourceneffizienz auf den Gebieten Ökosystemdienstleistungen und Anpassung an den Klimawandel mithilfe der Finanzierungsfazilität für Naturkapital (NCFF) bereitstellen.



Drucksache 193/13

... (d) Erhalt, Schutz und Verbesserung der Umwelt sowie umsichtige und rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen zu stoppen sowie die Gefahren der Meeresverschmutzung zu minimieren;



Drucksache 699/13

... ssysteme auf nationaler und EU-Ebene bis zum Jahr 2020. Sie bauen auf der Kartierung und Bewertung des Zustands der Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen auf. - Sie erhalten und vergrößern die Forstflächen, damit der Bodenschutz sowie die Regulierung der Güte und Menge des Wasserflusses gewährleistet sind, indem sie Verfahren zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung in das Maßnahmenprogramm zu Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete gemäß der



Drucksache 109/1/12

... 3. Der Bundesrat sieht es vor dem Hintergrund der Darstellungen in Kapitel 2 der Mitteilung zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes von wertvollen Ökosystemen und den Populationen von Feldvögeln und den auf Grasflächen lebenden Schmetterlingen als sinnvoll an, im Rahmen der geplanten Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" im Schwerpunktbereich "Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen und Bodenfunktionalität" den Schwerpunkt "integrierte agroökologische Systeme" ausdrücklich auch um innovative Maßnahmen im Bereich der Belange des Arten- und Biotopschutzes zu ergänzen. Es sollte das Ziel sein, praxisnah Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, das Nebeneinander von moderner Landbewirtschaftung und von Tier- und Pflanzenarten, die an traditionelle Landbewirtschaftungsformen gebunden sind, dauerhaft sicherzustellen. Angesichts der großen Bedeutung, die eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt der natürlichen Biodiversität hat, hält der Bundesrat es für erforderlich, zukünftig schneller und gezielter Forschung im Rahmen des Erhalts der Biodiversität mit der landwirtschaftlichen Praxis zu verknüpfen.



Drucksache 745/12

... (10) Die EU hat zugesagt, den Verlust an Biodiversität und die Degradation der Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 einzudämmen und diese im Rahmen des Möglichen wiederherzustellen und gleichzeitig den Beitrag der EU zur Abwendung eines globalen Biodiversitätsverlustes zu verbessern11.



Drucksache 745/12 (Beschluss)

... Dies gilt beispielsweise für die unter Ziffer 25 beschriebenen Ausgleichsregelungen zur Vermeidung von Nettoverlusten unter anderem an "Ökosystemdienstleistungen". Durch diese Regelungen wird über die umfassende nationale Eingriffsregelung hinaus die Monetarisierung des wirtschaftlichen Wertes von Ökosystemdienstleistungen eingeführt.



Drucksache 720/12

... Zu den Maßnahmen, die besonders dazu beitragen können, die negativen Auswirkungen von Hochwasser und Dürren zu begrenzen, zählen grüne Infrastrukturen und insbesondere Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung. Letztere umfassen die Wiederherstellung von Überschwemmungs- und Feuchtgebieten, die in Zeiten ergiebiger oder übermäßiger Niederschläge Wasser speichern können, das dann in Zeiten der Wasserknappheit zur Verfügung steht. Grüne Infrastruktur kann helfen, die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen im Sinne der Biodiversitätsstrategie der EU zu gewährleisten.34 Die Verringerung der Bodenversiegelung ist eine weitere Maßnahme, mit der sich das Hochwasserrisiko verringern lässt35. Diese Maßnahmen sollten sowohl in die Hochwasserrisikomanagementpläne als auch in die Bewirtschaftungspläne und, wie bereits erwähnt, in die Liste der Finanzierungsprioritäten im Rahmen der GAP, des Kohäsions- und der Strukturfonds einbezogen werden.



Drucksache 109/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht es vor dem Hintergrund der Darstellungen in Kapitel 2 der Mitteilung zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes von wertvollen Ökosystemen und den Populationen von Feldvögeln und den auf Grasflächen lebenden Schmetterlingen als sinnvoll an, im Rahmen der geplanten Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" im Schwerpunktbereich "Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen und Bodenfunktionalität" den Schwerpunkt "integrierte agroökologische Systeme" ausdrücklich auch um innovative Maßnahmen im Bereich der Belange des Arten- und Biotopschutzes zu ergänzen. Es sollte das Ziel sein, praxisnah Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, das Nebeneinander von moderner Landbewirtschaftung und von Tier- und Pflanzenarten, die an traditionelle Landbewirtschaftungsformen gebunden sind, dauerhaft sicherzustellen. Angesichts der großen Bedeutung, die eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt der natürlichen Biodiversität hat, hält der Bundesrat es für erforderlich, zukünftig schneller und gezielter Forschung im Rahmen des Erhalts der Biodiversität mit der landwirtschaftlichen Praxis zu verknüpfen.



Drucksache 745/1/12

... Dies gilt beispielsweise für die unter Ziffer 25 beschriebenen Ausgleichsregelungen zur Vermeidung von Nettoverlusten unter anderem an "Ökosystemdienstleistungen". Durch diese Regelungen wird über die umfassende nationale Eingriffsregelung hinaus die Monetarisierung des wirtschaftlichen Wertes von Ökosystemdienstleistungen eingeführt.



Drucksache 819/3/11

... Der Bundesrat spricht sich aber mit Blick auf die europäische Biodiversitätsstrategie für eine weitere Stärkung von LIFE aus, da er der Auffassung ist, dass das für LIFE eingeplante Budget in Höhe von insgesamt rund 3,61 bzw. 3,22 Milliarden Euro nicht ausreichen wird, um die europäischen Biodiversitätsziele zu erfüllen und bis 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt und von Ökosystemdienstleistungen in der EU zu stoppen und den derzeit negativen Trend umzukehren. Der Bundesrat sieht für den Schwerpunkt "Biodiversität" im Teilprogramm "Umwelt" ein Budget in Höhe von mindestens 3 Milliarden Euro als erforderlich an. Damit dieses Ziel erreicht wird, regt der Bundesrat zugunsten von LIFE an, die Spielräume des Budgets "Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen" (Rubrik 2 des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 bis 2020) auszuschöpfen.



Drucksache 819/1/11

... 5. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass das für LIFE vorgesehene Budget in Höhe von insgesamt rund 3,61/3,22 Milliarden Euro mit den entsprechenden anteiligen Budgetfestlegung in Höhe von 50 Prozent im Teilprogramm Umwelt nicht ausreichen wird, um die europäischen Biodiversitätsziele zu erfüllen und bis 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt und von Ökosystemdienstleistungen in der EU zu stoppen und den derzeit negativen Trend umzukehren. Denn die Kommission hat den Finanzbedarf allein für die Finanzierung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 auf 6 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.



Drucksache 371/11

... Regulierungsinstrumente werden bei der Ökologisierung der Wirtschaft sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle spielen. Regulierungsinstrumente sollten mit marktbasierten Instrumenten (z.B. Steuern, handelbare Zertifikate und Umweltsubventionen) kombiniert werden, flexiblen und kosteneffizienten Instrumenten, die zur Verwirklichung kombinierter wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele beitragen können. Steuerreformen, mit denen die Steuerbelastung vom Faktor Arbeit auf die Umweltfolgen und Energie verlagert wird, können zu Ergebnissen führen, die sowohl für die Beschäftigung als auch für die Umwelt von Vorteil sind. Capand-Trade-Systeme wie beispielsweise das EU-Emissionshandelssystem haben sich als wirkungsvolle Marktinstrumente erwiesen. Weitere wirksame Regelungen sind u.a. steuerliche Anreize für KMU, Wassergebühren, Ökosteuern und Einspeisungsgebühren. Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen werden in einigen Ländern bereits angewendet und spielen bei den laufenden Verhandlungen über die Reduzierung der Emissionen aufgrund von Entwaldung und Waldschädigung (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation – REDD) eine Rolle.



Drucksache 590/1/11

... 15. Weiterhin sollten bei den Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz der Ökosystemdienstleistungen unverhältnismäßige Kostensteigerungen - unter anderem bei Verkehrsinfrastrukturplanungen und beim Ausbau der Energienetze - vermieden und Potenzial zur Planungsbeschleunigung genutzt werden. Deutschland besitzt bereits durch die nationale Eingriffsregelung ein Instrument zur Kompensation der Inanspruchnahme von Naturhaushaltsflächen. Im Zuge der EU-weiten Einführung der so genannten Ökosystemdienstleistungen ist der Beibehalt dieser nationalen Regelung auf der Zulassungsebene in Frage zu stellen, um Doppelregelungen und einen erhöhten oder komplexeren Prüfaufwand für Vorhabenträger zu vermeiden.



Drucksache 105/1/11

... a) Zur Integration großer PV-Leistungen in das Netz soll im EEG-2012 die Erbringung von Systemdienstleistungen auch für Photovoltaik vorgeschrieben werden (z.B. Erbringung von Blindleistung etc.). Regelbare Ortsnetztransformatoren sollten zum Standard entwickelt und von der Netzregulierung vorgeschrieben werden.



Drucksache 309/1/11

... Überdies besitzt die EU-Biodiversitätsstrategie 2020 einen ambitionierten Schwerpunkt außerhalb der Natura-2000-Gebiete (Maßnahmen 5 bis 7). Hierüber sollen flächendeckend Ökosysteme erhalten, verbessert sowie 15 Prozent der geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden. Neu ist dabei auch die Erfassung von Ökosystemdienstleistungen.



Drucksache 309/11

... Die Biodiversität – diese außergewöhnliche Vielfalt an Ökosystemen, Arten und Genen, die uns umgibt - ist unsere Lebensversicherung, denn sie versorgt uns mit Nahrung, Trinkwasser und sauberer Luft, Unterschlupf und Arzneimitteln, schützt vor Naturkatastrophen, Schädlingsbefall und Krankheiten und trägt zur Klimaregulierung bei. Sie ist auch unser Naturkapital, denn sie stellt Ökosystemdienstleistungen bereit, die die Grundlage unserer Wirtschaft bilden. Verschlechterung und Verlust dieses Kapitals stellen die Bereitstellung dieser Dienstleistungen in Frage und führen zum Verlust an Arten und Lebensräumen, des Wohlstandswertes der Natur und von Arbeitsplätzen und gefährden unser eigenes Wohlbefinden. Aus diesem Grunde ist der Biodiversitätsverlust neben dem Klimawandel als die kritischste globale Umweltbedrohung zu sehen - und beide sind untrennbar miteinander verbunden. Die biologische Vielfalt leistet zwar einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, doch ist auch das Erreichen des 2°C-Ziels in Verbindung mit angemessenen Anpassungsmaßnahmen zur Verringerung der unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels für die Eindämmung des Biodiversitätsverlustes unerlässlich.



Drucksache 105/11 (Beschluss)

... a) Zur Integration großer PV-Leistungen in das Netz soll im EEG-2012 die Erbringung von Systemdienstleistungen auch für Photovoltaik vorgeschrieben werden (z.B. Erbringung von Blindleistung etc.). Regelbare Ortsnetztransformatoren sollten zum Standard entwickelt und von der Netzregulierung vorgeschrieben werden.



Drucksache 590/11

... In den vergangenen 50 Jahren wurden 60 % der Ökosystemdienstleistungen der Erde geschädigt. In der EU werden 88 % der Fischbestände über den höchstmöglichen Dauerertrag hinaus befischt und nur 11 % der geschützten Ökosysteme befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand.



Drucksache 819/11 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass das für LIFE vorgesehene Budget in Höhe von insgesamt rund 3,61/3,22 Milliarden Euro mit den entsprechenden anteiligen Budgetfestlegung in Höhe von 50 Prozent im Teilprogramm Umwelt nicht ausreichen wird, um die europäischen Biodiversitätsziele zu erfüllen und bis 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt und von Ökosystemdienstleistungen in der EU zu stoppen und den derzeit negativen Trend umzukehren. Denn die Kommission hat den Finanzbedarf allein für die Finanzierung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 auf 6 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.



Drucksache 31/11

... -Ausstoß, Ökosystemdienstleistungen und biologische Vielfalt sowie Ökoinnovation.



Drucksache 590/11 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bestärkt die Kommission darin, geeignete Indikatoren für die Messung der Effizienz und Nachhaltigkeit der eingesetzten Ressourcen und Ökosystemdienstleistungen zu entwickeln. Er fordert die Kommission darüber hinaus auf, auch Indikatoren zu entwickeln, die unabhängig vom materiellen und monetären Wachstum gesellschaftliche Mehrwerte messen.



Drucksache 819/11

... (a) Ziel gemäß Absatz 1 Buchstabe a: zurechenbare Umwelt- und Klimaverbesserungen. In Bezug auf das Ziel, einen Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an biologischer Vielfalt zu leisten, werden die zurechenbaren Umweltverbesserungen gemessen anhand des prozentualen Anteils des Natura-2000-Netzes, der saniert oder einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zugeführt wurde, anhand der Fläche, auf der Ökosystemdienstleistungen saniert wurden, sowie anhand der Zahl und des Typs der betroffenen Lebensräume und Arten, die einen verbesserten Erhaltungszustand aufweisen;



Drucksache 309/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat unterstützt die in der Mitteilung aufgeführten spezifischen Maßnahmen zur Zielerreichung, die dazu beitragen, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen aufzuhalten.



Drucksache 614/11 (Beschluss)

... 45. Die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, u.a. zum Erhalt der Biodiversität, zur Förderung von Ökosystemdienstleistungen, zum Schutz der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft sowie des Klimaschutzes auch im EFRE, wird vom Bundesrat begrüßt. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Relevanz von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel und die damit verbundenen Investitionen zur Risikoprävention, wie z.B. im Bereich des Küsten- und Hochwasserschutzes hin.



Drucksache 832/11

... • Weitere zukunftsträchtige Bereiche, die möglicherweise in Erwägung gezogen werden, sind Biogas aus Bioabfall, nachhaltige Chemie und Ökosystemdienstleistungen. Die Kommission wird in enger Abstimmung mit den Beteiligten und den Mitgliedstaaten bewährte Ansätze zur Bündelung von nachfrage- und angebotsseitigen Maßnahmen in diesen Bereichen ermitteln.



Drucksache 29/10

... Die Auswirkungen des Biodiversitätsverlustes auf die Umwelt reichen von mikroskopischen Veränderungen bis hin zum Zusammenbruch ganzer Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen – mit absehbaren Folgen für den Wohlstand künftiger Generationen. Obwohl der Einfluss der Biodiversität auf das Funktionieren der Ökosysteme nicht ganz klar ist, besteht aus wissenschaftlicher Sicht kein Zweifel daran, dass Ökosysteme, die sich durch große Artenvielfalt kennzeichnen, produktiver, stabiler, resilienter und gegenüber externer Stressbelastung und externem Druck weniger anfällig sind und eine insgesamt bessere Ökosystemfunktionalität fördern7. Da die Natur nicht nur der wirksamste Klimaregulierungsmechanismus sondern auch die größte Kohlenstoffsenke der Erde ist, behindert der Rückgang der biologischen Vielfalt auch die Verwirklichung der Klimaziele.



Drucksache 104/10

... 2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen



Drucksache 771/10

... Bei den Instrumenten würden sich viele weiterhin als nützlich erweisen, von Investitionen und Infrastruktur bis zu Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen, Förderung von benachteiligten Gebieten, Umwelt- und Klimamaßnahmen, Unterstützung für Innovation, Wissenstransfer und Aufbau von Kapazitäten, Unternehmensgründungen, soziale und institutionelle Entwicklung, Förderung von Erzeugungsmethoden mit einer Verbindung zu lokalen Besonderheiten und Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten zur Steigerung ihrer wirtschaftlichen Effizienz. Denkbare Verbesserungen wären eine bessere Verknüpfung der Maßnahmen untereinander (insbesondere mit Fortbildungsmaßnahmen), die Aufstellung von „Paketen“, die auf die Bedürfnisse bestimmter Gruppen oder Gebiete zugeschnitten sind (z.B. Kleinlandwirte, Berggebiete), die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Landwirten im Hinblick auf die Erreichung einer Konnektivität von Landschaftselementen, die der Biodiversität und der Anpassung an den Klimawandel förderlich ist („grüne Infrastruktur“), oder das Angebot von Anreizen wie z.B. präferenzielle Beihilfesätze für eine bessere Fokussierung der Unterstützung.



Drucksache 740/10

... Die Wirtschaft der Entwicklungsländer hängt in erheblichem Maße von der Nutzung der natürlichen Ressourcen durch Landwirtschaft oder Rohstoffgewinnung ab. Gleichzeitig festigt sich aber die Erkenntnis, dass Ökosysteme wie Wälder und Feuchtgebiete eine wichtige Rolle als Produktivvermögen spielen und nutzbringende Waren- und Dienstleistungsströme generieren. Daher ist es überaus wichtig zu verstehen, wie sehr die Wirtschaft von der biologischen Vielfalt und den Ökosystemdienstleistungen abhängen kann, und es müssen sämtliche Auswirkungen berücksichtigt werden, die der Verlust an biologischer Vielfalt auf das Potenzial zur Entwicklung neuer Produkte, neuer Arbeitsplätze und neuer Technologien haben kann. Die Studie über die Ökonomie der Ökosysteme und biologische Vielfalt (TEEB) machte darauf aufmerksam, indem einer Vielzahl von Leistungen der Natur, die in konventionellen Wirtschaftsmodellen keine Rolle spielten, ein wirtschaftlicher Wert beigemessen wird.



Drucksache 334/09

... Der Klimawandel wird den Rückgang der Ökosysteme, einschließlich mariner Ökosysteme, und der biologischen Vielfalt unaufhaltsam vorantreiben und dabei Arten treffen sowie Ökosysteme und die von ihnen erbrachten Ökosystemdienstleistungen, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist, erheblich beeinflussen. Ökosysteme spielen bei der Klimaregulierung insofern eine unmittelbare Rolle, als Torfmoore, Feuchtgebiete und Tiefseegebiete für die Lagerung von Kohlenstoff von Bedeutung sind. Darüber hinaus bieten Salzmarsch-Ökosysteme und Dünen Schutz vor Stürmen. Andere Ökosystemdienstleistungen wie die Bereitstellung von Trinkwasser, Nahrung und Baumaterialien werden ebenfalls betroffen sein, und der Zustand der Ozeane kann sich durch Säuerung verschlechtern.



Drucksache 489/09

... 14. verweist darauf, dass jedes Ausgleichssystem zur Verringerung der Entwaldung und Waldschädigung im Rahmen einer künftigen Klimaregelung nicht nur Kohlenstoffsenken, sondern ebenso die Ökosystemdienstleistungen und den sozialen Nutzen von Wäldern in Betracht ziehen muss;



Drucksache 185/08

... Folgen des Klimawandels in Europa sind. Im Zuge der Klimaveränderung wird die Funktion der europäischen Wälder für die Bereitstellung von Umwelt- und Ökosystemdienstleistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zur effizienten Wasserrückhaltung in Trockengebieten, zum Schutz von Wasserläufen gegen übermäßigen Nährstoffeintrag, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung multifunktioneller Landschaften. Der Schutz der Waldökosysteme vor Waldbränden und die Förderung einer klimaresistenten Bewirtschaftung der Wälder in Europa ist der Schlüssel für eine gesteigerte Anpassungsfähigkeit dieser Gebiete an den Klimawandel.



Drucksache 10/08 (Beschluss)

... b) eine Vergütung für Systemdienstleistungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG

4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG

14. Zu Artikel 1 § 27 EEG

15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

22. Zu Artikel 1 § 57 EEG

23. Zu Artikel 1 § 58 EEG

24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

26. Zu Artikel 1 § 64 EEG

27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG

34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

38. Zu Artikel 1 allgemein EEG

39. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.