[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1177 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Systematik"


⇒ Schnellwahl ⇒

0166/20
0170/1/20
0325/20B
0195/20B
0375/20
0314/20B
0067/20B
0013/20
0105/20B
0376/1/20
0088/20B
0195/1/20
0002/20B
0169/1/20
0325/1/20
0164/20
0196/20
0440/20B
0088/1/20
0085/20
0006/20
0002/1/20
0263/1/20
0088/20
0277/20
0170/20B
0376/20
0169/20B
0329/1/20
0005/20
0376/20B
0426/20B
0067/20
0105/20
0392/20
0314/1/20
0244/19
0360/19B
0352/19B
0520/1/19
0533/19
0464/1/19
0418/19B
0485/19
0351/19B
0517/19
0248/19
0053/19B
0196/19B
0053/1/19
0424/19
0521/1/19
0196/1/19
0134/1/19
0134/19B
0577/19
0011/19B
0630/19
0359/19B
0254/1/19
0327/19
0359/1/19
0397/19
0418/1/19
0373/19
0412/19
0120/19
0008/19B
0495/19
0517/19B
0106/19
0168/19
0017/19B
0003/19
0137/19B
0594/19B
0116/19
0134/19
0351/1/19
0265/19
0636/19
0288/1/19
0594/1/19
0592/19
0584/19
0054/1/19
0578/19
0106/1/19
0352/1/19
0517/1/19
0244/19B
0372/18B
0375/18B
0162/1/18
0430/18B
0425/1/18
0355/18B
0037/18B
0375/1/18
0204/18
0563/18
0281/18
0429/18
0502/18B
0425/18B
0551/18
0502/1/18
0570/18
0570/18B
0360/1/18
0162/18B
0132/18
0355/1/18
0488/18
0504/1/18
0037/1/18
0430/1/18
0435/18
0312/1/17
0145/17B
0162/1/17
0158/17B
0164/1/17
0266/1/17
0050/17
0709/17
0775/17B
0673/17
0312/17B
0153/1/17
0429/17B
0135/17
0152/17
0154/2/17
0272/17
0153/17B
0073/1/17
0585/17
0266/17B
0263/17B
0657/17
0154/17B
0154/1/17
0162/17B
0404/17
0125/17
0596/17
0361/17
0263/1/17
0216/17
0488/17
0181/17B
0138/17
0430/1/17
0158/1/17
0164/17B
0002/1/17
0184/17
0110/17B
0181/1/17
0121/1/17
0145/1/17
0005/17
0347/17
0775/1/17
0153/2/17
0232/17B
0429/1/17
0602/1/16
0406/1/16
0548/1/16
0413/16
0548/16B
0636/1/16
0420/2/16
0636/16
0230/1/16
0162/1/16
0280/16
0266/1/16
0277/16
0096/1/16
0125/16
0266/16B
0091/16
0168/16
0233/16
0244/16
0542/16
0123/16B
0230/16B
0162/16B
0021/16
0815/16B
0120/16B
0403/16
0020/2/16
0816/16B
0123/1/16
0431/1/16
0419/16
0814/7/16
0012/16
0449/16
0310/16B
0113/16
0120/1/16
0309/1/16
0708/1/16
0063/16
0199/16
0091/16B
0715/1/16
0612/1/16
0681/16
0506/16
0758/16
0602/16B
0431/16B
0548/16
0490/16
0164/16
0338/16B
0612/16B
0124/16
0655/1/16
0168/16B
0338/16
0650/16
0020/16B
0310/16
0052/16
0356/15B
0495/1/15
0026/15B
0326/15B
0026/15
0356/1/15
0610/15B
0024/1/15
0277/15B
0594/1/15
0025/15
0542/15B
0024/15B
0024/15
0364/1/15
0439/1/15
0340/15
0026/1/15
0057/15
0125/15B
0364/15B
0440/2/15
0349/15B
0119/15
0378/15
0326/1/15
0354/15B
0207/2/15
0488/15
0440/3/15
0601/1/15
0395/1/15
0594/15B
0610/15
0056/15
0540/15
0195/15B
0439/15B
0395/15B
0207/15B
0349/1/15
0495/15B
0359/15B
0495/15
0125/1/15
0359/1/15
0102/15
0102/15B
0152/1/14
0641/14B
0432/14
0338/14
0402/14
0223/1/14
0638/14B
0541/14
0638/1/14
0516/14B
0172/14B
0203/14
0506/14
0362/14
0516/1/14
0029/1/14
0152/14B
0219/14
0644/1/14
0549/14
0279/14
0487/14
0071/14B
0509/14
0400/14
0199/14
0223/14B
0054/14
0172/14
0429/14
0029/14B
0644/14B
0157/14B
0040/13B
0093/13B
0288/13
0032/13
0029/13
0368/13
0093/1/13
0323/13
0088/13B
0098/13
0182/13
0438/13B
0354/13B
0028/13
0373/1/13
0462/13
0089/13B
0030/13
0031/1/13
0462/13B
0060/13
0354/1/13
0089/1/13
0430/13
0031/13B
0213/13
0438/1/13
0288/13B
0050/13X
0233/13
0088/1/13
0752/12B
0474/1/12
0091/12
0460/12B
0752/12
0672/12
0798/1/12
0319/12X
0429/12
0556/12
0453/12
0796/12
0030/1/12
0525/12B
0761/1/12
0799/12
0519/12
0168/12
0308/12B
0349/1/12
0460/1/12
0514/1/12
0477/12
0815/12
0598/12
0816/12
0664/12
0683/12
0176/12B
0668/12
0030/12B
0173/12B
0389/1/12
0300/1/12
0670/12
0302/1/12
0525/1/12
0603/12
0173/1/12
0176/1/12
0345/12
0253/12
0761/12B
0661/12
0300/12B
0389/12B
0315/1/12
0230/12
0335/12
0310/12
0249/12
0503/12B
0137/12
0308/12
0474/12B
0684/12
0428/12X
0244/12
0608/12
0308/1/12
0809/12
0632/1/12
0170/12B
0231/11B
0709/11B
0343/11B
0709/15/11
0848/1/11
0843/2/11
0825/1/11
0854/11
0413/1/11
0344/11B
0129/11
0265/1/11
0825/11B
0378/11
0320/11
0314/11
0214/11
0524/1/11
0228/11
0130/11
0217/1/11
0361/11
0632/11B
0620/11
0599/11B
0059/11B
0578/11B
0485/1/11
0834/1/11
0587/1/11
0650/11
0525/11
0313/1/11
0556/11B
0153/11B
0216/11X
0853/11
0060/3/11
0324/11
0150/11B
0313/11B
0715/11
0150/11
0088/11
0785/11
0036/11
0399/11B
0518/1/11
0805/11B
0578/1/11
0343/1/11
0344/1/11
0834/11B
0150/1/11
0054/11
0606/2/11
0229/11
0361/1/11
0217/11B
0051/11
0413/11B
0062/11
0386/1/11
0153/1/11
0342/1/11
0518/11B
0632/1/11
0265/11B
0874/2/11
0261/11
0805/1/11
0216/11B
0874/11
0323/11
0231/1/11
0524/11B
0055/11
0024/11
0059/1/11
0661/10
0540/10B
0540/1/10
0043/10B
0063/10
0222/10
0196/10
0831/1/10
0581/1/10
0659/10
0808/10
0485/10
0069/10B
0139/10
0259/10B
0181/1/10
0246/2/10
0034/10
0815/1/10
0242/10
0831/10B
0181/10B
0873/1/10
0152/10
0808/10B
0859/10
0438/10
0815/10B
0483/10
0851/1/10
0329/10
0581/5/10
0139/10B
0851/10
0043/1/10
0854/10
0169/10
0549/10
0152/10B
0850/10
0152/1/10
0661/10B
0156/10
0270/10
0247/10B
0118/10
0226/10B
0855/10
0530/10
0180/10B
0074/10
0226/1/10
0032/10
0182/10
0158/10B
0180/1/10
0873/10B
0247/10
0117/10
0158/10
0259/2/10
0581/10B
0158/1/10
0661/1/10
0282/1/09
0380/09
0070/09
0059/1/09
0169/09C
0280/1/09
0263/09
0571/1/09
0168/09B
0281/1/09
0173/09
0277/1/09
0571/09B
0281/09B
0280/09B
0173/1/09
0282/09
0298/1/09
0278/09B
0171/09B
0278/1/09
0298/09B
0065/1/09
0003/09
0395/09
0065/09B
0670/09
0059/09
0402/09
0178/09
0168/1/09
0153/09B
0111/09B
0074/09
0166/09B
0153/1/09
0007/09
0688/09
0297/1/09
0624/1/09
0167/09
0282/09B
0036/1/09
0003/09B
0166/1/09
0178/09B
0003/1/09
0065/2/09
0624/09B
0171/1/09
0752/09
0031/09
0058/09
0280/09A
0067/09
0271/09
0277/09B
0171/3/09
0059/09B
0178/1/09
0111/09
0262/09
0297/09B
0277/09
0002/09
0173/09B
0821/09
0761/08
0633/08B
0009/1/08
0342/1/08
0304/1/08
0342/08B
0004/08B
0648/08B
0315/08B
0116/08
0012/08
0766/08
0351/08
0095/08
0304/08B
0633/1/08
0963/1/08
0295/1/08
0111/1/08
0006/08
0700/08B
0004/1/08
0239/08
0560/08B
0567/08
0111/08B
0858/08
0648/08
0778/1/08
0008/1/08
0210/08
0008/08B
0917/1/08
0433/08B
0315/08
0433/1/08
0696/1/08
0168/1/08
0104/1/08
0645/1/08
0031/1/08
0703/1/08
0667/1/08
0168/08B
0009/08
0009/08B
0827/08
0580/08
0755/1/08
0547/1/08
0343/08K
0008/08
0532/08
0154/08
0696/08B
0547/08B
0963/08B
0349/08
0096/08
0346/08
0295/08B
0142/08B
0104/08B
0172/08
0703/08B
0830/08
0560/1/08
0296/08
0553/1/08
0576/08
0829/08
0700/1/08
0694/08
0633/08
0667/08B
0713/08
0007/08
0696/08
0142/1/08
0917/08B
0568/08
0555/2/07
0086/07
0838/07
0516/07
0796/07
0544/2/07
0558/07B
0076/07
0718/07
0274/07B
0224/1/07
0260/07
0544/07B
0438/1/07
0762/1/07
0149/07B
0207/07
0116/07
0551/1/07
0417/1/07
0007/07
0274/1/07
0603/07
0075/07
0599/07
0800/07
0720/07F
0220/1/07
0558/1/07
0354/07
0149/07
0417/07B
0664/07
0117/1/07
0720/07E
0901/07B
0275/07B
0204/07
0553/07
0068/07
0567/1/07
0473/07B
0064/07
0473/1/07
0548/07
0086/07B
0555/07B
0309/2/07
0278/1/07
0414/07B
0862/07
0800/1/07
0275/1/07
0278/07B
0063/07
0118/07
0355/07
0392/07
0901/07
0720/07C
0820/07
0530/1/07
0282/07
0122/07
0813/07
0802/07
0800/07B
0438/07B
0530/07B
0723/07
0559/07
0414/1/07
0762/07B
0275/07
0813/1/07
0309/07B
0567/07B
0331/06
0833/06B
0627/06
0621/06
0577/06
0555/06
0099/06
0622/06B
0517/06
0259/06
0206/06
0294/1/06
0675/06
0358/06B
0161/06
0359/06
0619/06
0208/06
0094/06
0330/06B
0354/06
0833/1/06
0246/06
0626/06
0514/06B
0779/1/06
0529/1/06
0081/06
0668/06
0514/1/06
0068/06
0144/06B
0570/06
0634/06
0592/06
0645/06
0070/06
0253/06
0330/1/06
0215/06
0556/06B
0090/06
0623/06
0299/06
0529/06B
0359/2/06
0356/06
0243/06
0094/06B
0556/1/06
0294/06B
0935/06
0635/06
0153/06
0755/06
0741/06
0553/06
0367/06
0306/06
0358/1/06
0303/06
0194/1/05
0075/05
0083/05
0764/1/05
0919/05
0096/05B
0194/05
0094/05
0668/05
0083/1/05
0096/1/05
0001/05B
0329/05B
0250/05
0088/1/05
0331/05
0657/05B
0397/05
0088/05B
0812/2/05
0911/1/05
0657/1/05
0813/05
0053/05
0003/05
0321/1/05
0389/05
0515/1/05
0591/1/05
0085/05B
0911/05B
0086/05B
0331/1/05
0657/3/05
0902/05
0194/05B
0818/05
0773/05
0781/05
0086/1/05
0163/1/05
0001/1/05
0640/05
0305/05
0937/1/05
0819/05B
0326/05B
0546/05B
0403/05
0359/05B
0834/05
0363/05
0359/1/05
0815/05B
0509/05
0917/05
0819/1/05
0056/05B
0326/1/05
0591/05B
0085/1/05
0623/05
0321/05B
0192/05
0092/05
0924/05
0815/05
0336/05
0764/05B
0614/05
0622/05
0003/1/05
0390/05
0436/05
0219/05
0329/1/05
0331/05B
0237/05
0083/05B
0809/05
0524/05
0056/1/05
0003/05B
0016/05
0320/05
0238/04B
0268/04
0269/3/04
0285/04B
0712/04B
0712/04
0666/04B
0267/04
0877/04
0683/2/04
0919/04
0789/04B
0917/04
0176/04
0728/04B
0767/04
0666/2/04
0663/04
0664/2/04
0466/04
0903/04
0985/04
0438/04
0782/04
0586/04
0238/04
0428/04B
0450/04
0894/04
0734/04
0241/04B
0722/1/04
0429/04
0664/04
0728/1/04
0721/04
0664/04B
0917/1/04
0429/04B
0985/1/04
0958/04
0709/04
0613/04
0441/04
0889/04
0722/04B
0269/1/04
0269/04B
0428/04
0649/03
0954/03B
Drucksache 162/1/17

... Der Gesetzentwurf weist in der Begründung (vgl. S. 15) zutreffend darauf hin, dass nach der Systematik des Gesellschaftsrechts eine wirtschaftliche Betätigung mit Haftungsbeschränkung grundsätzlich nur gegen Einhaltung bestimmter gläubigerschützender Regeln (insbesondere Kapitalvorschriften, Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten, Prüfungspflichten) zulässig ist und sein sollte. Da der wirtschaftliche Verein sich in diese Systematik nicht einfügt, sollte die wirtschaftliche Betätigung in dieser Rechtsform eine eng begrenzte Ausnahme darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/17




1. Zu Artikel 1 § 22 BGB

2. Zu Artikel 1 § 22 BGB

3. Zu Artikel 1 § 22 BGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG

5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG

6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

7. Zu Artikel 3 Nummer 15 Buchstabe b § 53 Absatz 2 Satz 1 GenG

8. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 53a Absatz 3 Satz 1 GenG

9. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG

§ 54
Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband

10. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neu- GenG

11. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

13. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

14. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG

15. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG

16. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes

17. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO ,

'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7b
Änderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 158/17 (Beschluss)

... Durch die Einfügung von § 675w Satz 4 BGB-E würde mithin die momentan durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2016 (a. a. O.) geklärte Rechtslage wieder in Frage gestellt, ohne dass aus der Begründung des Gesetzentwurfs eine hinreichende Antwort hervorginge, ob überhaupt eine Abweichung von der bestehenden Systematik beabsichtigt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 164/1/17

... Mit Urteil vom 28. April 2016, 9 A 9.15, Rn. 34, hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage der Verfahrens- und Beteiligungsrelevanz für nachträglich erstellte Umweltunterlagen in Planfeststellungsverfahren dahin beantwortet und nach der schon geltenden Rechtslage gemäß § 9 Absatz 1 UVPG dahingehend klarer gefasst, dass eine erneute Beteiligung nach den Vorschriften des UVPG dann erforderlich ist, wenn die neu erstellte Umweltunterlage nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgeht und diese weitergehende Prüfung der Umweltbetroffenheit für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens in seiner Gesamtheit erforderlich ist. Diese Anforderungen sowie die bestehenden Umweltinformationsrechte werden durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht berührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4 nur U

Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Überschrift und Absatz 2 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 6 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5, § 10 Absatz 6, § 11 Absatz 6, § 12 Absatz 6 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 4 Satz 2 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

17. Hauptempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 3

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

30. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 UVPG

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

32. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG ,

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 UVPG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

36. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

37. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

38. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

39. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 48 Satz 2 UVPG

40. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

41. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

42. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 60 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, § 61 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und § 62 UVPG

43. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

44. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

45. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

46. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c - neu - Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

47. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

48. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe gg UVPG

49. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

50. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

51. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG

52. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

53. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

54. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

55. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

56. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

57. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

58. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV *

59. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

60. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

61. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

62. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV

63. Zu Artikel 2 Absatz 24 Nummer 01 - neu - § 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 6a Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc, Nummer 10 UVP-V Bergbau , Nummer 3 - neu - §§ 4, 5 UVP-V Bergbau


 
 
 


Drucksache 266/1/17

... Die gewählte Regelungssystematik erscheint fehlerhaft. Mit dem Wort "insbesondere" soll ausweislich des Besonderen Teils der Begründung des Gesetzentwurfs angeordnet werden, dass die darauf folgende Auflistung von Sachverhalten, in denen der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter ein noch gültiges qualifiziertes Zertifikat zu widerrufen hat, nicht - wie noch im Referentenentwurf vorgesehen und in der weitgehend nachvollzogenen Regelung des derzeitigen § 8 Absatz 1 des



Drucksache 50/17

... Aus der Systematik der Vermögensheranziehung ergeben sich daher für folgende Fallkonstellationen die entsprechenden Freibeträge für kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtssetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 709/17

... 2. Aus statistischen Gründen basieren die Daten und Informationen auf NUTS-3-Regionen im Rahmen der europäischen Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik: http://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 775/17 (Beschluss)

... 9. Er hält es für eine grundlegende Änderung in der Regulierungssystematik, dass systemrelevante Wertpapierfirmen Kreditinstituten gleichgestellt werden und im Euroraum der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen sollen. Hierdurch besteht aber die Chance, die Konvergenz der Aufsichtsstandards in der EU zu verbessern. Mit Blick auf den "Brexit" sind einheitliche Regulierungs- und Aufsichtsstandards für Wertpapierfirmen aus der EU und aus Drittstaaten wichtig.



Drucksache 673/17

... Das neue Wort "Nebenbezüge" nebst Beispielen ersetzt die bisherigen Wörter "geldwerte Vorteile". Damit wird die Regelung, dem Steuerrecht folgend, systematisiert. Soweit dort der Begriff "Entgelt" verwendet wird, umfasst er sämtliche Nebenbezüge wie geldwerte Vorteile, Naturalleistungen (Sachbezüge) und steuerpflichtige Bestandteile sonstiger Personalnebenkosten. Diese Systematik war mit der bisherigen Formulierung unvollständig abgebildet, was Unsicherheiten in der betrieblichen Umsetzung ausgelöst hat. Diese zu überwinden bezweckt die neue Begrifflichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Gleichstellungspolitische Aspekte

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 2
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 14
Inhalt des Dateisystems.

Artikel 3
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 312/17 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den mit dem UrhWissG-E verfolgten Ansatz der Bundesregierung, die Vielzahl der unterschiedlichen Schrankenregelungen, die zugunsten von Schule und Forschung eingreifen können, neu zu ordnen, zu konsolidieren und zu vereinfachen. Die vorgeschlagene Systematik in §§ 60a ff. UrhG-E ist dazu geeignet, die Schrankenregelungen des Urhebergesetzes übersichtlicher und damit praxisgerechter auszugestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Satz 3 UrhG

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b - neu - § 54c Absatz 1 Satz 2 -neu- UrhG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 58 Absatz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 60a, 60b UrhG

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 und 2, § 60e Absatz 4 und 5 UrhG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 UrhG

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2, § 60c Absatz 3 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 1 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 2 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2 UrhG

21. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60g Absatz 2 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60h Absatz 2 Nummer 3 - neu - UrhG


 
 
 


Drucksache 153/1/17

... Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 2. Die Binnensystematik des Artikels 21 GG, welche die Kompetenz des Bundes zum Erlass konkretisierender Bestimmungen an das Ende der Vorschrift stellt, wird damit beibehalten.



Drucksache 429/17 (Beschluss)

... 6. Die Kommission geht in ihrer Mitteilung davon aus, dass ein breiteres Angebot an Studiengängen, auch mit der Möglichkeit eines Abschlusses nach zwei Jahren (Kurzstudiengänge), dazu beitragen kann, die Hochschulsysteme besser an den Bedarf der Menschen anzupassen. Einen Nachweis für diese Behauptung enthält der Text jedoch nicht. In Deutschland kann der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss, der Bachelor, in der Regel frühestens nach drei Jahren erworben werden. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten entscheidende Unterschiede aufweisen und die Erforderlichkeit von Kurzstudiengängen somit nicht pauschal konstatiert werden kann. Vielmehr muss es den Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Systematik ihres jeweiligen Bildungssystems überlassen bleiben, über das Erfordernis von Kurzstudiengängen zu entscheiden. Zudem handelt es sich um ein klassisches Thema des Bologna-Prozesses, der jenseits der innereuropäischen Dimension verortet ist.



Drucksache 135/17

... (9) Das Hilfsmittelverzeichnis ist regelmäßig fortzuschreiben. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat bis zum 31. Dezember 2018 sämtliche Produktgruppen, die seit dem 30. Juni 2015 nicht mehr grundlegend aktualisiert wurden, einer systematischen Prüfung zu unterziehen und sie im erforderlichen Umfang fortzuschreiben. Er legt dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages über das Bundesministerium für Gesundheit einmal jährlich zum 1. März einen Bericht über die im Berichtszeitraum erfolgten sowie über die begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Fortschreibungen vor. Die Fortschreibung umfasst die Weiterentwicklung und Änderungen der Systematik und der Anforderungen nach Absatz 2, die Aufnahme neuer Hilfsmittel sowie die Streichung von Hilfsmitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 1a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118
Übergangsregelung für Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst

Artikel 1b
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel ld
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel le
Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33a
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Artikel 1f
Änderung des Krankenpf~egegesetzes

Artikel 1g
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 1h
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 1i
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 1j
Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung

Artikel 1k
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 152/17

... Die Umsetzung dieser Vorgaben in der Grundwasserverordnung ergänzt die bisherige Systematik der Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwasserzustands sowie der Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends von Schadstoffkonzentrationen in Grundwasserkörpern. Sowohl die Einführung von Standards für die Ableitung von Hintergrundwerten als auch die Steigerung des Detaillierungsgrades der Bewirtschaftungspläne führen zur Verbreiterung der Datenbasis zum Zustand der Grundwasserkörper. Insofern verbessern die Änderungen die Möglichkeit, Handlungsbedarfe bezüglich der Verhinderung oder der Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser und der Abwehr von Verschlechterungen des Grundwasserzustands zu erkennen und auf diese zu reagieren. Zudem befördern die Änderungen die Qualität und EU-weite Vergleichbarkeit der Grundwasseranalysen und tragen so zu einem kohärenten und umfassenden Vollzug aller EU-rechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundwasserverordnung

§ 8a
Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)

Anlage 4a
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a

2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1

3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a

4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Alternativen

V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Sonstige Kosten

X. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 154/2/17

... Der Standort der neuen Vorschrift folgt der Binnensystematik des § 18 Parteiengesetz, wonach zunächst die Voraussetzungen und Maßstäbe der Teilfinanzierung geregelt werden und in Absatz 7 der Ausschluss einzelner Parteien von der Finanzierung. Die Anfügung eines weiteren Absatzes statt einer Inkorporation der Regelung in Absatz 1 Satz 3 oder in Absatz 7 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit des Gesetzes und aufgrund der voneinander abweichenden Zeitpunkte bzw. der den Ausschluss von der Teilfinanzierung auslösenden Kriterien vorzugswürdig.



Drucksache 272/17

... 1) Um Konsistenz und Systematik in der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten, müssen EPSAS auf einer konzeptionellen Grundlage beruhen. Diese Grundkonzeption (Framework) muss vor der gesetzlichen Einführung der einzelnen europäischen Standards der Rechnungslegung fixiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/17




Anlage
Bund / Länder-Arbeitskreis EPSAS - Grundsatzpapier

I. EPSAS im Kontext zum Sixpack und zu bestehenden Rechnungssystemen:

3 Zielstellung:

3 Zeithorizont:

Verhältnis von Kosten und Nutzen:

Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsvorhabens:

II. Organisations- (Governance) und Rahmengrundsätze (Standards) aus doppischer Sicht:

a. Grundanforderungen für die Entwicklung und Implementierung der EPSAS:

b. Inhaltliche Anforderungen an EPSAS:


 
 
 


Drucksache 153/17 (Beschluss)

... Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 2. Die Binnensystematik des Artikels 21 des Grundgesetzes, welche die Kompetenz des Bundes zum Erlass konkretisierender Bestimmungen an das Ende der Vorschrift stellt, wird damit beibehalten.



Drucksache 73/1/17

... Die in zunehmendem Maße divergierenden Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber bedürfen zeitnah einer bundesweiten Vereinheitlichung. Es erscheint vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklungen im Strommarkt wichtig, dass die Bundesregierung die durch das Gesetz eröffnete Möglichkeit einer Vereinheitlichung bereits zum nächstmöglichen Zeitpunkt, aufgrund der Systematik der Netzentgeltkalkulation schnellstmöglich, nutzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 sowie Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Inhaltsübersicht zu § 120, Überschrift, Absatz 1, 3 und 8 EnWG sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3 EnWG Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV Nummer 2 Anlage 4a zu § 18 Absatz 2 Satz 6 und Satz 7 StromNEV *

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG , Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1, 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 2 Nummer 4 EnWG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 EnWG *

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 120 Absatz 3 Satz 1 und 3 EnWG § 18 Absatz 5 StromNEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 EnWG *

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV , Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV , Nummer 2 Anlage 4a Satz 6, 7 StromNEV

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 585/17

... Absatz 5 definiert anhand der Wirtschaftszweigsystematik der Bundesagentur für Arbeit die zu berücksichtigenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihre Entgelte.



Drucksache 266/17 (Beschluss)

... Die gewählte Regelungssystematik erscheint fehlerhaft. Mit dem Wort "insbesondere" soll ausweislich des Besonderen Teils der Begründung des Gesetzentwurfs angeordnet werden, dass die darauf folgende Auflistung von Sachverhalten, in denen der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter ein noch gültiges qualifiziertes Zertifikat zu widerrufen hat, nicht - wie noch im Referentenentwurf vorgesehen und in der weitgehend nachvollzogenen Regelung des derzeitigen § 8 Absatz 1 des



Drucksache 263/17 (Beschluss)

... Nach der Systematik des WRegG-E dürfte diese Prüfungspflicht der Registerbehörde - also dem Bundeskartellamt (§ 1 Absatz 1 WRegG-E) - obliegen. Dies ergibt sich aus einer Zusammenschau der folgenden Regelungen: § 2 Absatz 3 WRegG-E spricht davon, dass die "Eintragung" in das Wettbewerbsregister (nicht: die Meldung an die Registerbehörde) nur erfolgt, wenn das Verhalten der natürlichen Person einem Unternehmen zuzurechnen ist. Die Prüfung der übermittelten Daten, die Anhörung des betroffenen Unternehmens und die anschließende Entscheidung über die Eintragung oder Nichteintragung sind nach § 4 Absatz 2, § 5 Absatz 1 WRegG-E Aufgaben der Registerbehörde. Damit korrespondiert, dass die Mitteilungspflicht der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgungsbehörden nach § 4 Absatz 1 WRegG-E nur an das Vorliegen von "Entscheidungen nach § 2 Absatz 1 oder 2" WRegG-E anknüpft, nicht aber an das Vorliegen der Zurechnungsvoraussetzungen nach § 2 Absatz 3 WRegG-E.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1


 
 
 


Drucksache 657/17

... Für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung wird auf die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (§ 68 Absatz 2 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5
Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen; Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

1. Allgemeine Rentenversicherung

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 154/17 (Beschluss)

... Der Standort der neuen Vorschrift folgt der Binnensystematik des § 18 Parteiengesetz, wonach zunächst die Voraussetzungen und Maßstäbe der Teilfinanzierung geregelt werden und in Absatz 7 der Ausschluss einzelner Parteien von der Finanzierung. Die Anfügung eines weiteren Absatzes statt einer Inkorporation der Regelung in Absatz 1 Satz 3 oder in Absatz 7 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit des Gesetzes und aufgrund der voneinander abweichenden Zeitpunkte bzw. der den Ausschluss von der Teilfinanzierung auslösenden Kriterien vorzugswürdig.



Drucksache 154/1/17

... Der Standort der neuen Vorschrift folgt der Binnensystematik des § 18 PartG, wonach zunächst die Voraussetzungen und Maßstäbe der Teilfinanzierung geregelt werden und in Absatz 7 der Ausschluss einzelner Parteien von der Finanzierung. Die Anfügung eines weiteren Absatzes statt einer Inkorporation der Regelung in § 18 Absatz 1 Satz 3 oder in Absatz 7 PartG ist aus Gründen der Übersichtlichkeit des Gesetzes und aufgrund der voneinander abweichenden Zeitpunkte bzw. der den Ausschluss von der Teilfinanzierung auslösenden Kriterien vorzugswürdig.



Drucksache 162/17 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf weist in der Begründung (vgl. S. 15) zutreffend darauf hin, dass nach der Systematik des Gesellschaftsrechts eine wirtschaftliche Betätigung mit Haftungsbeschränkung grundsätzlich nur gegen Einhaltung bestimmter gläubigerschützender Regeln (insbesondere Kapitalvorschriften, Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten, Prüfungspflichten) zulässig ist und sein sollte. Da der wirtschaftliche Verein sich in diese Systematik nicht einfügt, sollte die wirtschaftliche Betätigung in dieser Rechtsform eine eng begrenzte Ausnahme darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 22 BGB

2. Zu Artikel 1 § 22 BGB

3. Zu Artikel 1 § 22 BGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG

5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG

6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

7. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG

§ 54
Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband

8. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neuGenG

9. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG

10. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

12. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG

13. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG

14. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes

15. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO , Artikel 7b - neu - § 275 Absatz 4 Satz 2 - neu - StPO

'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7b
Änderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 404/17

... (1) Steuerpflichtige, die nach § 90 Absatz 3 Satz 3 und 4 der Abgabenordnung eine Stammdokumentation zu erstellen haben, haben die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Aufzeichnungen zu erstellen und entsprechende Unterlagen vorzulegen, um der Finanzbehörde einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und über die Systematik der Verrechnungspreisbestimmung, die die Unternehmensgruppe anwendet, zu ermöglichen. Der Steuerpflichtige kann auch Aufzeichnungen verwenden, die von einem anderen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe erstellt wurden. Soweit erforderlich, sind diese Aufzeichnungen um weitere Angaben entsprechend der Anlage zu dieser Verordnung zu ergänzen. § 2 Absatz 5 bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grundsätze der Aufzeichnungspflicht

§ 2
Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen

§ 3
Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen

§ 4
Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation

§ 5
Stammdokumentation

§ 6
Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften

§ 7
Schlussvorschrift

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5) Umfang der Stammdokumentation

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Satzteil vor Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Anlage Umfang der Stammdokumentation

Zu Satz 1

Zu Satz 2


 
 
 


Drucksache 125/17

... Während der Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für diese Anlasstaten durch die Neuregelung überhaupt erstmals eröffnet wird, geht es im Recht der Sicherungsverwahrung vor allem darum, bei den formellen Voraussetzungen ihrer Anordnung statt der ansonsten notwendigen drei Vor- und Anlasstaten zwei solcher Taten ausreichen zu lassen; denn die genannten drei Tatbestände (§ 89a Absatz 1 bis 3 StGB, § 89c Absatz 1 bis 3 StGB sowie § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative StGB, auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB) werden bereits jetzt vom Katalog tauglicher Vor- und Anlasstaten nach § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 StGB erfasst (weshalb sich die Ausweitung auch in die Systematik des § 66 StGB einfügt, in Absatz 3 nur solche Delikte aufzunehmen, die schon von Absatz 1 erfasst werden); erweitert werden zudem die formellen Anwendungsbereiche der Sonderformen der vorbehaltenen und nachträglichen Anordnung nach den §§ 66a und b StGB durch die dortigen Verweise auf § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4045, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches -Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern: NKR-Nr. 4045


 
 
 


Drucksache 596/17

... Die neue Paragraphenüberschrift ist dadurch veranlasst, dass es nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises nicht mehr nur eine allgemeine Berechtigung für Diensteanbieter (§ 21 PAuswG), gibt. Vielmehr hat das Personalausweis-gesetz zusätzlich spezifische Diensteanbieter-Berechtigungen geschaffen: die Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter (§ 21a PAuswG) und die Berechtigung für Identifizie-rungsdiensteanbieter (§ 21b PAuswG). Die Neufassung der §§ 28 und 29 PAuswV spiegelt diese Systematik wider.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Personalausweisverordnung

§ 28
Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter

§ 29
Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern

§ 29a
Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden

§ 36a
Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 2
Weitere Änderung der Personalausweisverordnung zum 25. Mai 2018

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungen im Antragsverfahren

2. Weitere Vereinfachungen und Aktualisierungen

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 361/17

... Die Vorlage für den Diplomzusatz wird durch den Europass-Rahmen verbreitet. Die Hochschuleinrichtungen passen die Vorlage an ihre lokalen Systeme an und binden Informationen ein, bevor sie sie an Hochschulabsolventen ausstellen. Der Vorschlag verpflichtet die Hochschuleinrichtungen nicht dazu, bei der Ausstellung des Diplomzusatzes die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe oder eine andere Systematik zu verwenden. Der Vorschlag steht vollständig im Einklang mit der gemeinsamen Verantwortung mit der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (



Drucksache 263/1/17

... Nach der Systematik des WRegG-E dürfte diese Prüfungspflicht der Registerbehörde - also dem Bundeskartellamt (§ 1 Absatz 1 WRegG-E) - obliegen. Dies ergibt sich aus einer Zusammenschau der folgenden Regelungen: § 2 Absatz 3 WRegG-E spricht davon, dass die "Eintragung" in das Wettbewerbsregister (nicht: die Meldung an die Registerbehörde) nur erfolgt, wenn das Verhalten der natürlichen Person einem Unternehmen zuzurechnen ist. Die Prüfung der übermittelten Daten, die Anhörung des betroffenen Unternehmens und die anschließende Entscheidung über die Eintragung oder Nichteintragung sind nach § 4 Absatz 2, § 5 Absatz 1 WRegG-E Aufgaben der Registerbehörde. Damit korrespondiert, dass die Mitteilungspflicht der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgungsbehörden nach § 4 Absatz 1 WRegG-E nur an das Vorliegen von "Entscheidungen nach § 2 Absatz 1 oder 2" WRegG-E anknüpft, nicht aber an das Vorliegen der Zurechnungsvoraussetzungen nach § 2 Absatz 3 WRegG-E.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

9. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1a - neu - WReg


 
 
 


Drucksache 216/17

... Bezugnehmend zu § 86a Absatz 1 Nummer 1 StGB muss auch im Rahmen des § 86a Absatz 1 Nummer 3 StGB-E die Tat einen Inlandsbezug haben. Hinsichtlich der Gesetzessystematik wurde § 86a StGB in den besonderen Teil des Strafgesetzbuches in den dortigen dritten Titel "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates" eingefügt. Demzufolge ist es erforderlich den Tatbestand des § 86a Absatz 1 Nummer 3 StGB-E auf Fälle zu beschränken die zu einer Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates führen können. Diese Gefährdung ist gerade nur anzunehmen, wenn der Gefährdungserfolg im Inland eintritt, sodass der Tatbestand explizit auf diese Fälle zu beschränken ist. Ebenso verhält es sich mit Einzelverkäufen, bei welchen eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates nicht angenommen werden kann, sodass der Tatbestand ausschließlich bei gewerbsmäßigen Handlungen verwirklicht ist.



Drucksache 488/17

... ) und das aus diesem Grund aktualisierte neue Europäische Abfallverzeichnis. Die genannte Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien führte neben anderen Änderungen der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) auch zu einer neuen Systematik bei der Einstufung von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants, POP) als gefährliche Abfälle. Nummer 2.2.3 der Anlage zur AVV sieht diesbezüglich vor, dass alle in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
POP-haltige Abfälle

§ 3
Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot

§ 4
Nachweispflichten

§ 5
Registerpflichten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Schätzung des Aufwandes

a POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

b Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

3. Vorgaben

Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

Zu 2 Entsorgung von Abfällen

Zu 3 Nachweis- und Registerführung

Zu 4 Änderungen von Anlagengenehmigungen

4. Darstellung des Erfüllungsaufwandes im Einzelnen

a Wirtschaft

aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

bb Entsorgung von Abfällen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

cc Nachweis- und Registerführung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

dd Änderungen von Anlagengenehmigungen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

b Verwaltung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einjährigen Moratoriums auf den Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der vorliegenden Verordnung

b Erfüllungsaufwand des einjährigen Moratoriums

VII. Weitere Kosten

VIII. Demographie-Check

IX. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Entsorgungsanlagen

2 Regelungsvorhaben

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Vorbehandlungsanlagen

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

2 Regelungsvorhaben

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 181/17 (Beschluss)

... Anders als bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, für die nach § 312j Absatz 2 bis 4 BGB die "Button-Lösung" gilt, werden im Rahmen eines überraschenden Werbeanrufs Verbrauchern die tatsächlichen Kosten und die Tragweite einer vertraglichen Bindung in der Regel nicht deutlich vor Augen geführt. Den unvorbereitet in ein Verkaufsgespräch verwickelten Betroffenen ist oft nicht bewusst, dass sie im Verlauf des Telefonats einen Vertrag geschlossen haben. Mit der in Absatz 3 vorgesehenen Regelung wird dieser ordnungs- und wettbewerbspolitisch in höchstem Maße unerwünschte Effekt verhindert, indem die vertragliche Bindung des Verbrauchers an weitere Bedingungen geknüpft wird, die ihm eine nochmalige, zeitlich und gegebenenfalls räumlich von dem Telefonat unabhängige Auseinandersetzung mit dem Vertragsangebot ermöglichen und ihn in die Lage versetzen, eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine vertragliche Bindung zu treffen. Hierbei orientiert sich § 312c Absatz 3 BGB-E einerseits an der Öffnungsklausel der VRRL, anderseits aber auch der bisherigen Systematik und den bereits vorhandenen Schutzvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 138/17

... , sind beide Bestimmungen homogen auszulegen, insbesondere da die Systematik des Vorschlags als Gegenstück zu der Systematik der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 430/1/17

... Gleichzeitig wird mit der angestrebten Formulierung an die im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages gestaltete, auf die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften erstreckte Regelungssystematik angeknüpft.



Drucksache 158/1/17

... Durch die Einfügung von § 675w Satz 4 BGB-E würde mithin die momentan durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2016 (a. a. O.) geklärte Rechtslage wieder in Frage gestellt, ohne dass aus der Begründung des Gesetzentwurfs eine hinreichende Antwort hervorginge, ob überhaupt eine Abweichung von der bestehenden Systematik beabsichtigt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 -neu BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

9. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB ,

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 164/17 (Beschluss)

... Mit Urteil vom 28. April 2016, 9 A 9.15, Rn. 34, hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage der Verfahrens- und Beteiligungsrelevanz für nachträglich erstellte Umweltunterlagen in Planfeststellungsverfahren dahin beantwortet und nach der schon geltenden Rechtslage gemäß § 9 Absatz 1 UVPG dahingehend klarer gefasst, dass eine erneute Beteiligung nach den Vorschriften des UVPG dann erforderlich ist, wenn die neu erstellte Umweltunterlage nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgeht und diese weitergehende Prüfung der Umweltbetroffenheit für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens in seiner Gesamtheit erforderlich ist. Diese Anforderungen sowie die bestehenden Umweltinformationsrechte werden durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht berührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 5 Satz 1, 2 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5,

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 5 UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

30. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

31. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 ist zu streichen.

32. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

33. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

34. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

35. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

36. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

37. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

38. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV

39. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

40. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

41. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

42. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV


 
 
 


Drucksache 2/1/17

... Die Systematik der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/17




1. Zu § 2 Nummer 1 Buchstabe b

2. Zu § 2 Nummer 6

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

4. Zu § 3 Absatz 1a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 2 Satz 3

6. Zu § 3 Absatz 3 Satz 3

7. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3

9. Zu § 4 Absatz 5 Satz 4 und 5 - neu -

10. Zu § 8 Absatz 3 Satz 4

11. Zu § 9 Absatz 3

12. Zu § 9 Absatz 6 Satz 4 GewAbfV

13. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1


 
 
 


Drucksache 184/17

... enthaltenen bundesgesetzlichen Regelungen zu invasiven Arten in eine einheitliche Systematik mit der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten

§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten

§ 40c
Genehmigungen

§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten

§ 40e
Managementmaßnahmen

§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47
Einziehung und Beschlagnahme

§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten

§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 28a
Invasive Arten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c für die öffentliche Verwaltung

aa für den Bund

bb für die Länder

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung

III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... § 83 BDSG-E regelt Schadensersatzansprüche von Betroffenen. Insoweit wird die Systematik des § 8 BDSG-alt übernommen, wonach bei einer Schadensverursachung aufgrund automatisierter Datenverarbeitung verschuldensunabhängig Schadensersatz zu leisten ist. Weder in § 83 Absatz 1 BDSG-E noch in § 83 Absatz 2 BDSG-E ist jedoch eine Begrenzung auf einen Höchstbetrag (vgl. § 8 Absatz 3 BDSG-alt) vorgesehen, wie sie im Bereich der Gefährdungshaftung als Ausgleich für die Verschuldensunabhängigkeit der Haftung typisch ist. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte daher geprüft werden, ob unter Geltung der Richtlinie EU (Nr.)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 181/1/17

... Anders als bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, für die nach § 312j Absatz 2 bis 4 BGB die "Button-Lösung" gilt, werden im Rahmen eines überraschenden Werbeanrufs Verbrauchern die tatsächlichen Kosten und die Tragweite einer vertraglichen Bindung in der Regel nicht deutlich vor Augen geführt. Den unvorbereitet in ein Verkaufsgespräch verwickelten Betroffenen ist oft nicht bewusst, dass sie im Verlauf des Telefonats einen Vertrag geschlossen haben. Mit der in Absatz 3 vorgesehenen Regelung wird dieser ordnungs- und wettbewerbspolitisch in höchstem Maße unerwünschte Effekt verhindert, indem die vertragliche Bindung des Verbrauchers an weitere Bedingungen geknüpft wird, die ihm eine nochmalige, zeitlich und gegebenenfalls räumlich von dem Telefonat unabhängige Auseinandersetzung mit dem Vertragsangebot ermöglichen und ihn in die Lage versetzen, eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine vertragliche Bindung zu treffen. Hierbei orientiert sich § 312c Absatz 3 BGB-E einerseits an der Öffnungsklausel der VRRL, anderseits aber auch der bisherigen Systematik und den bereits vorhandenen Schutzvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 121/1/17

... würden die Menschen in Kerngebieten ein höheres Schutzniveau genießen als in den neuen "Urbanen Gebieten". Dies ist mit der Systematik der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a, 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a und Nummer 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2 Absatz 7

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang 2 einleitender Satzteil *


 
 
 


Drucksache 145/1/17

... 20. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bestimmungen zum Schutz von Telekommunikationsdaten in Artikel 5 und 6 des Verordnungsvorschlags mit der Einbeziehung des Schutzes juristischer Personen und anderer als inter-personaler Kommunikation weit über den Schutzbereich des Datenschutzrechts und des eigentlichen Telekommunikationsgeheimnisses hinausgehen und für diese Erweiterungen gleichwohl nur die dort etablierten restriktiven Eingriffserlaubnisse vorsehen. Der Bundesrat bittet deshalb, in den Beratungen auf eine grundsätzliche Überprüfung der Regelungssystematik hinzuwirken und Regelungslücken zu überprüfen, da zum Beispiel Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 des Verordnungsvorschlags mit der Verweisung auf die Datenschutz-Grundverordnung dem Grunde nach nur für personenbezogene, nicht aber für sonstige Kommunikationsinhalte eine Erlaubnis zur weiteren Verarbeitung begründet.



Drucksache 5/17

... Mit der Einfügung des Absatzes 13 in die Vorschrift des § 58 des Waffengesetzes wird eine Übergangsregelung für den sog. Altbesitz geschaffen. Der neue Absatz fügt sich in die in der Vorschrift bereits enthaltenen, diversen Übergangsregelungen und insoweit die Systematik des Waffengesetzes im Zusammenhang mit dem Altbesitz ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 347/17

... Durch den Verweis auf § 48 Absatz 2 EEG 2017 übernimmt die Mieterstromförderung die Systematik der Einspeisevergütung für Strom aus Solaranlagen, die auf, an oder in einem Gebäude angebracht sind. Daher gelten für den Mieterstromzuschlag Vergütungskategorien, die an die installierte Leistung der Solaranlage anknüpfen: bis 10 Kilowatt, über 10 Kilowatt bis 40 Kilowatt, über 40 Kilowatt bis 100 Kilowatt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 775/1/17

... 11. Der Bundesrat hält es für eine grundlegende Änderung in der Regulierungssystematik, dass systemrelevante Wertpapierfirmen Kreditinstituten gleichgestellt werden und im Euroraum der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen sollen. Hierdurch besteht aber die Chance, die Konvergenz der Aufsichtsstandards in der EU zu verbessern. Mit Blick auf den "Brexit" sind einheitliche Regulierungs-und Aufsichtsstandards für Wertpapierfirmen aus der EU und aus Drittstaaten wichtig.



Drucksache 153/2/17

... Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 2. Die Binnensystematik des Artikels 21 des Grundgesetzes, welche die Kompetenz des Bundes zum Erlass konkretisierender Bestimmungen an das Ende der Vorschrift stellt, wird damit beibehalten.



Drucksache 232/17 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf ist in fünf Teile untergliedert. Nach dem ersten Teil, der die allgemeinen Bestimmungen zum Anwendungsbereich des Gesetzes und Begriffsbestimmungen enthält, orientiert sich der Gesetzentwurf in seiner Systematik an den unterschiedlichen Organisationsformen multilateraler Akteure, die für Ansiedlungen in Betracht kommen. Diese werden in drei Hauptkategorien unterteilt, die vom Gesetz mit Blick auf Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen differenziert behandelt werden. Das Gesetz unterscheidet hier die Kategorien der "klassischen" internationalen Organisationen (Teil 2), der weiteren internationalen Einrichtungen (Teil 3) und der internationalen Nichtregierungsorganisationen (Teil 4). Den fünften und letzten Teil des Gesetzentwurfs bilden die Schlussbestimmungen mit Regelungen zur Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze, zur Beilegung von Streitigkeiten sowie zur Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 429/1/17

... 6. Die Kommission geht in ihrer Mitteilung davon aus, dass ein breiteres Angebot an Studiengängen, auch mit der Möglichkeit eines Abschlusses nach zwei Jahren (Kurzstudiengänge), dazu beitragen kann, die Hochschulsysteme besser an den Bedarf der Menschen anzupassen. Einen Nachweis für diese Behauptung enthält der Text jedoch nicht. In Deutschland kann der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss, der Bachelor, in der Regel frühestens nach drei Jahren erworben werden. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten entscheidende Unterschiede aufweisen und die Erforderlichkeit von Kurzstudiengängen somit nicht pauschal konstatiert werden kann. Vielmehr muss es den Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Systematik ihres jeweiligen Bildungssystems überlassen bleiben, über das Erfordernis von Kurzstudiengängen zu entscheiden. Zudem handelt es sich um ein klassisches Thema des Bologna-Prozesses, der jenseits der innereuropäischen Dimension verortet ist.



Drucksache 602/1/16

... Die Reihenfolge der - inhaltlich unveränderten - § 59 und § 59a BeurkG-E ist zu tauschen. In der derzeitigen Fassung ermächtigt § 59 BeurkG-E zum Erlass einer Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung des Inhalts, Aufbaus und der Führung des Verwahrungsverzeichnisses, welches erst in der Folgenorm - in § 59a BeurkG-E - geregelt wird. Dies entspricht nicht der üblichen Regelungssystematik.



Drucksache 406/1/16

... Bisher kann es bei Mitunternehmerschaften mit ausländischen Gesellschaftern zu einem doppelten Betriebsausgabenabzug kommen, wenn die Gesellschafter Aufwendungen im Inland als Sonderbetriebsausgaben der Gesellschaft geltend machen und im Ausland, dessen Rechtsordnung das Rechtsinstitut des Sonderbetriebsvermögens nicht kennt, dieselben Aufwendungen als eigene Betriebsausgaben abziehen. Der doppelte Abzug einer Ausgabe widerspricht der Steuersystematik und ist nicht gewollt. Er führt zudem zu Wettbewerbsvorteilen gegenüber anderen Unternehmen, die nur im Inland oder nur im Ausland besteuert werden.



Drucksache 548/1/16

... Daher ist eine Klarstellung geboten, die passgenau auf die Systematik des § 104 InsO-E zugeschnitten ist. Diese erhöht die Rechtssicherheit nicht nur für die Marktteilnehmer aus dem Bereich der Kreditwirtschaft, sondern auch für die sonstigen Marktteilnehmer, zu denen neben Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen, Industrie- und Energieunternehmen auch mittelständische Unternehmen und die öffentliche Hand gehören. Gleichzeitig muss sie sich begrifflich in die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 413/16

... Haushaltssystematik des Bundes – neu



Drucksache 548/16 (Beschluss)

... Daher ist eine Klarstellung geboten, die passgenau auf die Systematik des § 104 InsO-E zugeschnitten ist. Diese erhöht die Rechtssicherheit nicht nur für die Marktteilnehmer aus dem Bereich der Kreditwirtschaft, sondern auch für die sonstigen Marktteilnehmer, zu denen neben Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen, Industrie- und Energieunternehmen auch mittelständische Unternehmen und die öffentliche Hand gehören. Gleichzeitig muss sie sich begrifflich in die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 636/1/16

... Die Heranziehung der Sanktionssystematik des Strafverfahrens ist für das Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeitsangelegenheiten nicht geeignet, da es sich bei letzterem um ein Massenverfahren handelt. Die unterschiedliche Handhabung ist daher auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden. Die Geldbuße als Folge einer Ordnungswidrigkeit hat zwar repressiven Charakter, ist aber keine Strafe. Ihr Zweck ist es nicht, einen Ausgleich für sozialethische Schuld herbeizuführen, sondern sie soll in erster Linie eine bestimmte Ordnung durchsetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/1/16




1. Zur Überschrift

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

3. Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 420/2/16

... auch im Hinblick auf die Gesetzessystematik an richtiger Stelle aufgenommen. Eine Einfügung in § 112a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1



Drucksache 636/16

... Pauschale Bußgelder sind sozial sehr ungerecht. Die bestehende Systematik der Bußgelder differenziert nicht ausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Dadurch ist die Akzeptanz des Systems und damit seine Wirksamkeit höchst fragwürdig, weil derjenige mit geringerem Einkommen nicht einzusehen vermag, warum das Bußgeld bei viel höherem Einkommen das Gleiche ist. Dies hat gleichzeitig eine mangelhafte abschreckende Wirkung von Bußgeldern und eine zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge. Das Bußgeldsystem ist daher dahingehend zu überprüfen, ob es zur Erreichung einer sozial gerechteren Sanktionierung erforderlich sein könnte, Geldbußen einkommensabhängig der Höhe nach zu staffeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/16




Entschließung

Begründung

1. Einführung einer einkommensabhängigen Staffelung der Bußgelder

2. Erweiterung der Sanktionen


 
 
 


Drucksache 230/1/16

... 15.c) Der Bundesrat sieht zudem die im Gesetzentwurf in § 8 vorgenommene Abweichung zur Regelungssystematik im



Drucksache 162/1/16

... Insgesamt gewinnt die ohnehin unübersichtliche Struktur des Sexualstrafrechts weiter an Komplexität. Auch, wenn teilweise Schutzlücken fragmentarisch geschlossen werden, drohen weiterhin Strafbarkeitslücken. Auch die Schaffung neuer, abweichend von der übrigen Systematik niedrigschwellig ansetzender Tatbestände löst diese Probleme nicht. Vielmehr sind diese Bestrebungen in eine stimmige Gesamtrevision des Sexualstrafrechts einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/16




1. Zum Gesetzesentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 177 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 184i StGB

§ 184i
Sexuelle Belästigung

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 179a - neu - StGB

§ 179a
Tätliche Sexuelle Belästigung

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 179 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 2 StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 3 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 179 Absatz 5 StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB


 
 
 


Drucksache 280/16

... Durch diese Systematik wird klargestellt, dass das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung ein Schutzrecht darstellt, das auf dem europäischen Patent aufbaut. Denn die Entstehung der einheitlichen Wirkung setzt voraus, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 15
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16
Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17
Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18
Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme

§ 19
Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20
Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 5

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

2. Patentgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6a

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

I Zusammenfassung

II Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 266/1/16

... Die durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) vorgenommene Ausweitung der gesetzlich geregelten Duldungsgründe in § 60a Absatz 2 AufenthG um einen entsprechenden Tatbestand zugunsten von geduldeten Ausländern, die eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland aufnehmen oder aufgenommen haben, ist sowohl im Hinblick auf die zu erwartende Aufenthaltsdauer von in der Regel zwei bis drei Jahren (vgl. § 60a Absatz 2 Satz 5 AufenthG-E: Bindung der Duldungsdauer an die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung) als auch mit Blick auf die offenkundig dauerhafte Aufenthaltsperspektive (Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18a AufenthG-E für zwei Jahre bei erfolgreicher Ausbildung und Anschlussbeschäftigung) mit der Systematik des geltenden Aufenthaltsrechts nicht zu vereinbaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

4. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG

25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG

26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG

29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive

36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

37. Zu den Integrationskursen

Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.