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"Substitutionsmitteln"
Drucksache 144/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die Änderungen in der BtMVV in Artikel 2 Nummer 1 führen dazu, die Datenklarheit im Substitutionsregister zu gewährleisten, da die jeweils behandelnde Ärztin oder der entsprechende Arzt die "erstmalige" und die "letztmalige" "Anwendung eines Substitutionsmittels" bei einer konkreten Patientin oder einem konkreten Patienten an das Substitutionsregister beim BfArM zu melden hat. Damit sind eindeutige Angaben für die in § 5b Absatz 4 vorgeschriebene Kontrollaufgabe verfügbar, um Mehrfachbehandlungen zu vermeiden und schneller zu entdecken, da nunmehr auf die Behandlung insgesamt abgestellt wird, die nicht immer deckungsgleich mit den Daten der Verschreibung sein muss. Dies versetzt das BfArM in die Lage, jede beteiligte Ärztin oder jeden beteiligten Arzt entsprechend der ihm vorliegenden Meldungen an das Substitutionsregister auf mutmaßlich zeitgleiche Anwendungen von Substitutionsmitteln bei einer Patientin oder einem Patienten hinzuweisen und Mehrfachbehandlungen zu verhindern, wenn bei einem Vergleich der gespeicherten Kryptogramme Übereinstimmungen vorliegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Präimplantationsdiagnostikverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 222/17
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel -Verschreibungsverordnung
... Die ärztliche Behandlung mit Substitutionsmitteln von Patientinnen und Patienten, die durch den Missbrauch insbesondere von unerlaubt erworbenen Opioiden abhängig geworden sind (Substitutionspatienten), hat sich seit ihrer bundesrechtlichen Regelung vor über 20 Jahren in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 5 Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln
§ 5a Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin
§ 18 Übergangsvorschrift
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Drucksache 490/14
Verordnung der Bundesregierung
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Zu den Aufgaben des Substitutions-registers gehören insbesondere die frühestmögliche Unterbindung von Mehrfachverschreibungen von Substitutionsmitteln durch verschiedene Ärzte für denselben Patienten, die Feststellung der Erfüllung der Mindestanforderungen an eine suchttherapeutische Qualifikation der substituierenden Ärzte sowie die Übermittlung statistischer Auswertungen an die zuständigen Überwachungsbehörden und obersten Landesgesundheitsbehörden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achtundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Nachhaltigkeit
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Demografische Auswirkungen
VII. Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Drucksache 79/09
Verordnung der Bundesregierung
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 23. BtMÄndV)
... " betont die besondere ärztliche Verantwortung und notwendige Sorgfalt bei Anwendung dieser neu geschaffenen Möglichkeit. So kann diese Regelung z.B. keine Anwendung finden, wenn bei dem Substitutionspatienten ein Beikonsum oder ein Missbrauch von Substitutionsmitteln vorliegt, der das Risiko in sich trägt, dass die Aushändigung eines solchen 2-Tages-Rezeptes und die Einnahme des Substitutes zu einer relevanten Selbst- und Fremdgefährdung führen könnte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dreiundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 672: Entwurf der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (23. BtMÄndV)
Drucksache 434/07
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Hessen
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
... " sowie weiterer Spezialstudien zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung ist eine Entscheidung zu treffen, ob die Diamorphinbehandlung in Deutschland als zusätzliche Option zur Behandlung schwerstkranker Opiatabhängiger eingeführt und in das Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung integriert werden soll. Die Studienergebnisse sprechen dafür, eine Behandlung mit Diamorphin für eine klar begrenzte Zielgruppe Opiatabhängiger zu ermöglichen, die zuvor ernsthafte Behandlungsversuche mit herkömmlichen Substitutionsmitteln unternommen haben und hierbei strikte Regularien für Indikationsstellung und Durchführung der Behandlung vorzusehen. Damit können schwerstkranke Opiatabhängige, die bislang nicht erfolgreich behandelt werden konnten, künftig verstärkt therapeutisch erreicht werden. Zugleich werden die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert.
Drucksache 434/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
... " sowie weiterer Spezialstudien zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung ist eine Entscheidung zu treffen, ob die Diamorphinbehandlung in Deutschland als zusätzliche Option zur Behandlung schwerstkranker Opiatabhängiger eingeführt und in das Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung integriert werden soll. Die Studienergebnisse sprechen dafür, eine Behandlung mit Diamorphin für eine klar begrenzte Zielgruppe Opiatabhängiger zu ermöglichen, die zuvor ernsthafte Behandlungsversuche mit herkömmlichen Substitutionsmitteln unternommen haben, und hierbei strikte Regularien für Indikationsstellung und Durchführung der Behandlung vorzusehen. Damit können schwerstkranke Opiatabhängige, die bislang nicht erfolgreich behandelt werden konnten, künftig verstärkt therapeutisch erreicht werden. Zugleich werden die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
1. Herstellung der Verschreibungsfähigkeit
2. Modalitäten der Substitution mit Diamorphin
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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