[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strukturausgaben"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 47/20

... Die Ausgaben der EUStA umfassen Personalkosten, Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben sowie operative Ausgaben, Artikel 91 Absatz 4 EUStA-Verordnung.



Drucksache 242/19 (Beschluss)

... Beim Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln muss das sogenannte Zusätzlichkeitsprinzip, auch Additionalitätsprinzip genannt, gemäß Artikel 95 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 beachtet werden. Danach dürfen EU-Mittel nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art der Mitgliedstaaten treten. Daraus folgt unter anderem, dass Pflichtausgaben beispielsweise auf gesetzlicher Grundlage nicht EFRE-/ESF-förderfähig sind. Inwieweit dieses Zusätzlichkeitsprinzip hier einschlägig ist, bedarf einer Überprüfung. Es muss sichergestellt werden, ggf. in Form einer Anpassung des Gesetzestextes, dass nicht aufgrund der Fördermöglichkeit durch nationale Mittel (Forschungszulage) keine EU-Strukturfondsmittel mehr für die gleiche Bemessungsgrundlage (Lohnkosten von FuE-Beschäftigten) eingesetzt werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/19 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 242/1/19

... Beim Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln muss das so genannte Zusätzlichkeitsprinzip, auch Additionalitätsprinzip genannt, gemäß Artikel 95 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 beachtet werden. Danach dürfen EU-Mittel nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art der Mitgliedstaaten treten. Daraus folgt unter anderem, dass Pflichtausgaben beispielsweise auf gesetzlicher Grundlage nicht EFRE/ESF-förderfähig sind. Inwieweit dieses Zusätzlichkeitsprinzip hier einschlägig ist, bedarf einer Überprüfung. Es muss sichergestellt werden, ggf. in Form einer Anpassung des Gesetzestextes, dass nicht aufgrund der Fördermöglichkeit durch nationale Mittel (Forschungszulage) keine EU-Strukturfondsmittel mehr für die gleiche Bemessungsgrundlage (Lohnkosten von FuE-Beschäftigten) eingesetzt werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/19




Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG

7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG


 
 
 


Drucksache 92/12

... Die Abteilung Infrastruktur (Abteilung 3, 920 Dienstposten) wird zum zentralen Bedarfsträger und -decker für alle Infrastrukturleistungen für die Bundeswehr im Inland, Ausland und Einsatz. In diesem von höchster Komplexität geprägten Rahmen trägt die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter die unmittelbare Verantwortung für alle Infrastrukturausgaben (ca. 4 Milliarden Euro). Sie oder er stellt neben der Infrastrukturplanung und - bereitstellung, dem Liegenschaftsbetrieb und den Bauaufgaben im Einsatz darüber hinaus die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (zum Beispiel militärische Luftfahrtbehörde, Raumordnungsangelegenheiten) sicher. Sie oder er trägt die Gesamtverantwortung für die in den sieben regionalen Kompetenzzentren Baumanagement wahrzunehmenden Bauaufgaben und die flächendeckend in den rund 40 Bundeswehr-Dienstleistungszentren wahrzunehmenden Aufgaben des Facility-Managements. Sie oder er hat neben den Angehörigen der Abteilung im Bereich Facility-Management rund 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich zu führen.



Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat bekräftigt das Prinzip, dass die Unterstützung aus den Fonds für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" öffentliche oder gleichwertige Strukturausgaben des Mitgliedstaates nicht ersetzen dürfen. Bei der Bestimmung des Referenzwertes mit Bezug zu den öffentlichen und vergleichbaren Strukturausgaben des Mitgliedstaates sind insbesondere die Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen und regionalen öffentlichen Haushalte zu berücksichtigen. Eine gesonderte Nachweisführung auf regionaler Ebene wird abgelehnt, da für die Zusätzlichkeit der Unterstützung aus den Fonds die Gesamtheit der nationalen Anstrengungen entscheidend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 33. Der Bundesrat bekräftigt das Prinzip, dass die Unterstützung aus den Fonds für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" öffentliche oder gleichwertige Strukturausgaben des Mitgliedstaates nicht ersetzen dürfen. Bei der Bestimmung des Referenzwertes mit Bezug zu den öffentlichen und vergleichbaren Strukturausgaben des Mitgliedstaates sind insbesondere die Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen und regionalen öffentlichen Haushalte zu berücksichtigen. Eine gesonderte Nachweisführung auf regionaler Ebene wird abgelehnt, da für die Zusätzlichkeit der Unterstützung aus den Fonds die Gesamtheit der nationalen Anstrengungen entscheidend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 192/09

... 4. Die Ausgaben des Büros umfassen insbesondere die Bezüge des Personals, die Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben, die Betriebskosten und die Aufwendungen im Zusammenhang mit von dem Büro geschlossenen Verträgen oder Vereinbarungen.



Drucksache 740/09

... (2) Die Ausgaben der Behörde umfassen zumindest die Bezüge des Personals, die Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben und die Betriebskosten.



Drucksache 739/09

... (2) Die Ausgaben der Behörde umfassen zumindest die Bezüge des Personals, die Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben und die Betriebskosten.



Drucksache 738/09

... (2) Die Ausgaben der Behörde umfassen zumindest die Bezüge des Personals, die Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben und die Betriebskosten.



Drucksache 657/07

... • Auf die Kohäsionspolitik entfielen 1965 nur 6 % der Haushaltsmittel. Dieser Anteil stieg bis in die 80er Jahre hinein nur geringfügig an (10,8 % im Jahr 1985). Die Einheitliche Europäische Akte, die dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt neue Impulse verlieh, ging mit einem deutlichen Anstieg der Kohäsionsausgaben einher. Die den Strukturausgaben vorbehaltenen Beträge waren 1988 bereits auf 17,2 % angestiegen. Sie werden 2013 35,7 % des EU-Haushalts ausmachen, wovon mindestens zwei Drittel den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung vorbehalten sein werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/07




Mitteilung

Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts 2008/2009

3 Einführung

3 Vorarbeiten

Einzelheiten zum Ablauf der Konsultation

1. Der EU-Haushalt - von seinen Anfängen bis Heute

1.1. Ein Haushalt zur Verwirklichung politischer Ziele

1.2. Der Haushalt als Instrument zur Neuausrichtung der Prioritäten

2. Den EU-Haushalt der Zukunft gestalten: Der Mehrwert der EU-Finanzierung

2.1. Vorbereitung auf die Herausforderungen von morgen

2.2. Gleichgewicht zwischen Ausgaben auf europäischer und Ausgaben auf nationaler Ebene

2.3. Umsetzung der EU-Politiken

3. Finanzierung des Haushalts

3.1. Das System der EU-Eigenmittel

3.2. Korrekturen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 827/06

... 1. Die Ausgaben des ETI umfassen die Bezüge des Personals, Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben sowie die Betriebskosten.



Drucksache 518/05

... 4. Die Ausgaben der Agentur umfassen die Bezüge des Personals, die Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben und die Betriebskosten.



Drucksache 188/05

... 4. Die Ausgaben des Instituts umfassen die Bezüge des Personals, die Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben und die Betriebskosten.



Drucksache 571/04 (Beschluss)

... 28. Der Bundesrat erkennt an, dass die Beiträge der Strukturfonds nicht an die Stelle der nationalen öffentlichen Strukturausgaben treten dürfen. Bei der Bestimmung der Höhe der öffentlichen Strukturausgaben muss jedoch sowohl im Hinblick auf die Vergleichsdaten der vorangegangenen Förderperiode als auch bezüglich des laufenden Programmzeitraums die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Konsolidierungsbedarf der beteiligten öffentlichen Haushalte, berücksichtigt werden. Nachträgliche Finanzkorrekturen lehnt der Bundesrat ab, da sie die nationalen und regionalen Haushalte überfordern und Planungsunsicherheit für die gesamte Programmdurchführung verursachen.



Drucksache 571/04

... 1. Die Beiträge der Strukturfonds dürfen nicht an die Stelle der öffentlichen Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art des Mitgliedstaats treten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/04




Begründung

1. Einleitung: Notwendigkeit die Verordnungen zu überarbeiten

2. Die NEUE Architektur für die EU-Zusammenhaltspolitik nach 2006

2.1. Konvergenz

2.2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Antizipation und Förderung von Veränderung

2.3 Europäische territoriale Zusammenarbeit

3. eine integrierte Antwort auf spezifische territoriale Merkmale

4. eine bessere Organisation der Instrumente, die IN ländlichen Gegenden

5. Vereinfachung und Dezentralisierung: Ein reformiertes Durchführungssystem

5.1 Stärkere strategische Ausrichtung auf die Prioritäten der Union

5.2 Programmplanung

5.3 Finanzmanagement und Kontrolle

5.4 Konzentration von Ressourcen

5.5 Stärkerer Akzent auf Leistung und Qualität

6. FINANZMITTEL

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für die

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Instrumente und Aufgaben

Kapitel III
Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit

Artikel 5
Konvergenz

Artikel 6
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 7
Europäische territoriale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Partnerschaft

Artikel 11
Intervention nach den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 12
Geteilte Mittelverwaltung

Artikel 13
Zusätzlichkeit

Artikel 14
Gleichstellung von Männern und Frauen

Kapitel V
Finanzrahmen

Artikel 15
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 16
Haushaltsmittel für das Ziel Konvergenz

Artikel 17
Haushaltsmittel für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 18
Haushaltsmittel für das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit

Artikel 19
Nichtübertragbarkeit von Mittelzuweisungen

Artikel 20
Mittelzuweisungen für die Reserve für Leistung und Qualität

Artikel 21
Mittelzuweisungen für technische Hilfe

Artikel 22
Plafond für Mittelzuweisungen

Titel II
strategisches Kohäsionskonzept

Kapitel I
STRATEGISCHE Kohäsionsleitlinien

Artikel 23
Inhalt

Artikel 24
Verabschiedung und Überarbeitung

Kapitel II
EINZELSTAATLICHER strategischer Rahmenplan

Artikel 25
Inhalt

Artikel 26
Vorbereitung und Annahme

Kapitel III
STRATEGISCHE Begleitung und jährliche Aussprache

Artikel 27
Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Jahresbericht der Kommission

Artikel 29
Jährliche Überprüfung

Artikel 30
Kohäsionsbericht

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen über die Strukturfonds UND

Artikel 31
Vorbereitung und Genehmigung der operationellen Programme

Artikel 32
Überarbeitung der operationellen Programme

Artikel 33
Einsatzbereiche der Fonds

Artikel 34
Geografischer Geltungsbereich

Artikel 35
Beteiligung der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds

Kapitel II
Inhalt der Programmplanung

Abschnitt 1
OPERATIONELLE Programme

Artikel 36
Operationelle Programme für die Ziele Konvergenz und „Regionaler Wettbewerb

Artikel 37
Operationelle Programme des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit

Abschnitt 2
Grossprojekte

Artikel 38
Inhalt

Artikel 39
An die Kommission zu übermittelnde Angaben

Artikel 40
Entscheidung der Kommission

Abschnitt 3
Globalzuschüsse

Artikel 41
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt 4
Technische Hilfe

Artikel 43
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 44
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Titel IV
Effizienz

Kapitel I
Evaluierung

Artikel 45
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 46
Verantwortung der Mitgliedstaaten

Artikel 47
Verantwortung der Kommission

Kapitel II
Reserven

Artikel 48
Qualitäts- und leistungsgebundene Gemeinschaftsreserve

Artikel 49
Einzelstaatliche Reserve für Unvorhergesehenes

Titel V
finanzielle Beteiligung der Fonds

Kapitel I
Beteiligung der Fonds

Artikel 50
Differenzierung der Beteiligungssätze

Artikel 51
Beteiligung der Fonds

Artikel 52
Erhöhung der Beteiligungssätze

Artikel 53
Andere Bestimmungen

Kapitel II
Einnahmen schaffende Projekte

Artikel 54
Einnahmen schaffende Projekte

Kapitel III
ZUSCHUSSFÄHIGKEIT der Ausgaben

Artikel 55
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Kapitel IV
Beständigkeit der Operationen

Artikel 56
Beständigkeit der Operationen

Titel VI
Verwaltung, Begleitung und Kontrollen

Kapitel I
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 57
Allgemeine Grundsätze der Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 58
Benennung der Behörden

Artikel 59
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 60
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 61
Aufgaben der Prüfbehörde

Kapitel II
Begleitung

Artikel 62
Begleitausschuss

Artikel 63
Zusammensetzung

Artikel 64
Aufgaben

Artikel 65
Modalitäten der Begleitung

Artikel 66
Jährlicher und abschließender Durchführungsbericht

Artikel 67
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel III
Information und Publizität

Artikel 68
Information und Publizität

Kapitel IV
Kontrollen

Abschnitt 1
Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 69
Wirtschaftliche Haushaltsführung

Artikel 70
Durchführungs- und Kontrollsysteme

Abschnitt 2
Verantwortlichkeiten der Kommission

Artikel 71
Aufgaben der Kommission

Artikel 72
Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Bestimmungen der Vehältnismäßigkeit im Bereich der

Artikel 73
Vom Kofinanzierungsanteil abhängige Kontrollregelungen

Titel VII
finanzielle Abwicklung

Kapitel I
finanzielle Abwicklung

Abschnitt 1
Mittelbindungen

Artikel 74
Mittelbindungen

Abschnitt 2
gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 75
Gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 76
Bestimmungen über die Berechnung der Zwischenzahlungen und des zu

Artikel 77
Ausgabenerklärung

Artikel 78
Akkumulation von Vorschuss- und Zwischenzahlungen

Artikel 79
Vollständigkeit der Zahlungen gegenüber den Begünstigten

Artikel 80
Verwendung des Euro

Abschnitt 3
Vorschuss

Artikel 81
Zahlung

Artikel 82
Zinsen

Artikel 83
Verrechnung

Abschnitt 4
Zwischenzahlungen

Artikel 84
Zwischenzahlungen

Artikel 85
Annehmbarkeit der Zahlungsanträge

Artikel 86
Zeitpunkt der Vorlage der Zahlungsanträge und Zahlungsziel

Abschnitt 5
Zahlung des Restbetrags und Programmabschluss

Artikel 87
Voraussetzungen für die Zahlung des Restbetrages

Artikel 88
Bewahrung von Belegen

Abschnitt 6
Unterbrechung, ZURÜCKHALTUNG und Einstellung VON

Artikel 89
Unterbrechung

Artikel 90
Zurückhaltung

Artikel 91
Einstellung

Abschnitt 7
AUTOMATISCHE Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 92
Grundsätze

Artikel 93
Fristen für Großprojekte und Beihilferegelungen

Artikel 94
Fristunterbrechung für Gerichtsverfahren und Verwaltungsbeschwerden

Artikel 95
Ausnahmen von der automatischen Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 96
Verfahren

Abschnitt 8
Teilabschluss

Artikel 97
Teilabschluss

Artikel 98
Bewahrung von Belegen

Kapitel II
Finanzkorrekturen

Abschnitt 1
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 99
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Abschnitt 2
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 100
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 101
Verfahren

Artikel 102
Rückzahlung

Artikel 103
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Titel VIII
Ausschüsse

Artikel 104
Ausschuss und Verfahren

Kapitel II
Ausschuss NACH Artikel 147 des Vertrags

Artikel 105
Ausschuss nach Artikel 147 des Vertrags

Titel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 106
Übergangsvorschriften

Artikel 107
Revisionsklausel

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Anhang
Strukturfonds und Kohäsionsfonds


 
 
 


Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 98/18 PDF-Dokument



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



Drucksache 320/19 PDF-Dokument



Drucksache 365/16 PDF-Dokument



Drucksache 473/16 PDF-Dokument



Drucksache 474/16 PDF-Dokument



Drucksache 475/16 PDF-Dokument



Drucksache 564/10 PDF-Dokument



Drucksache 599/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.