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"Stromnetz"
Drucksache 758/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien" KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... Mikro- und Nanoelektronik, einschließlich Halbleiter: von grundlegender Bedeutung für alle Waren und Dienstleistungen mit einem Bedarf an intelligenten Steuerungssystemen in so unterschiedlichen Bereichen wie Automobilindustrie, Verkehr, Luft- und Raumfahrt. Intelligente Steuerungssysteme für die Industrie ermöglichen ein wirksameres Management der Stromerzeugung, -lagerung und -übertragung sowie des Stromverbrauchs mit Hilfe intelligenter Stromnetze und –einrichtungen.
Mitteilung
1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien
2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien
3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen
4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU
4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien
4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten
4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte
4.4. Staatliche Beihilfepolitik
4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik
4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen
4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit
4.8. Handelspolitik
4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung
4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung
5. Zukunftsperspektiven
Drucksache 460/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Stromnetzentgeltverordnung
‚Artikel 5 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
‚Artikel 7 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Drucksache 399/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Das Geflügelauge ist gegenüber dem menschlichen Auge zur Wahrnehmung höherer Flackerfrequenzen befähigt. Hühner können Frequenzen bis zu 160 Hertz wahrnehmen. Dem Menschen erscheint das Licht konventioneller Leuchtstoffröhren, die mit der Frequenz von 50 Hertz des Stromnetzes betrieben werden, als Dauerlicht, hingegen wird es von Vögeln als Flackerlicht wahrgenommen. Diesem Aspekt muss bei der Verwendung künstlicher Beleuchtung Rechnung getragen werden. Die notwendige minimale Frequenz ist abhängig vom tierartspezifischen Wahrnehmungsvermögen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV
16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV
17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV
18. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV
B Entschließung
Drucksache 563/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... herbeizuführen. Ferner soll der neue 4. Grundsatz dem aktuellen Anliegen der Sicherung der Energieversorgung mit dem Aspekt des Ausbau der Energienetze Rechnung tragen. Die gegenwärtigen Stromnetze orientieren sich bislang an den überwiegend zentral ausgerichteten Strukturen der Stromwirtschaft. Strom aus Erneuerbaren Energien wird jedoch zu einem großen Teil dezentral erzeugt und ist darauf angewiesen, dass die Stromnetze in der Lage sind, diesen Strom aufzunehmen. Für eine verstärkte Nutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung ist der Aus- und Neubau von Fernwärmenetzen ebenfalls von Bedeutung.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 1)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne
§ 9 Umweltprüfung
§ 10 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 11 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 12 Planerhaltung
§ 13 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 14 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 15 Raumordnungsverfahren
§ 16 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 20 Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 22 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 23 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 24 Beirat für Raumentwicklung
§ 25 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 26 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 27 Verwaltungsgebühren
§ 28 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 29 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 2)
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz
Zu Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:
1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz
2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen
3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr
4. Grundsatz Wirtschaft
5. Grundsatz Kulturlandschaften
6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz
7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz
8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zur Anlage 1
Zur Anlage 2
2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch
3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz
4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz
7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz
9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
Drucksache 12/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
... Die Zuschüsse nach dem Gesetz sollen ohne weitere Mitwirkung des Staates von den Netzbetreibern gezahlt und letztlich über ein Umlageverfahren von den Stromnetzkunden und Stromnetzkundinnen und damit den Stromverbrauchern und Stromverbraucherinnen finanziert werden.
A. Probleme und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung1
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
a Bürokratiekosten
b Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu § 5
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu Buchstabe c
Zu § 5
Zu § 5
Zu Nummer 7
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 6
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu § 7
Zu § 7
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu § 8
Zu § 8
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... -Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung, zu den Stromnetzen sowie zur zukunftsfähigen Kernspaltung. Diese Initiativen werden in enger Zusammenarbeit mit bestehenden Technologieplattformen und der europäischen Industrie entwickelt. Der nächste Schritt wird in einer Mitteilung zur Finanzierung von Technologien mit geringer Kohlenstoffintensität bestehen, die die Kommission 2009 in enger Abstimmung mit der Europäischen Investitionsbank vorlegen wird. Darin werden der Mittelbedarf und potenzielle Finanzierungsquellen untersucht und Möglichkeiten der Unterstützung großmaßstäblicher Demonstrationsprojekte auf EU-Ebene vorgeschlagen, darunter bis zu zwölf Demonstrationsanlagen für CO
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Stromnetzentgeltverordnung
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 334/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien KOM (2008) 241 endg.; Ratsdok. 9480/08
... • die IKT als Faktor, der die Verbesserung der Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft ermöglicht, indem er neue Geschäftsmodelle, eine bessere Überwachung und genauere Steuerung aller Arten von Prozessen und Tätigkeiten möglich macht. Obwohl alle Sektoren der Volkswirtschaft, die heute zunehmend von den IKT abhängen, in verschiedenem Maße davon profitieren werden, liegt der Schwerpunkt zunächst auf dem Stromnetz, auf intelligenten energieoptimierten Häusern und Gebäuden sowie auf einer intelligenten Beleuchtung.
Mitteilung
1. Rahmenbedingungen
2. Bewältigung der Herausforderung: Politische Orientierungen für das künftige Vorgehen
2.1. Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der IKT
2.1.1. Ein entscheidender Beitrag des IKT-Sektors zum Strukturwandel
2.1.2. Ein entscheidender Beitrag der IKT zur Innovation
2.2 IKT als Faktor, der die Verbesserung der Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft ermöglicht
2.2.1 Verbesserung des Stromnetzes: von der Erzeugung bis zur Verteilung
2.2.2 Intelligente energieoptimierte Häuser und Gebäude
2.2.3 Intelligente Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung
2.3 Verbesserung der Wahrnehmung und des Verständnisses der Rolle der IKT im Hinblick auf die Energieeffizienz
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... (1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass ihr gemeinsames Ziel in der Förderung der Zusammenarbeit im Energiebereich besteht; dazu gehört u. a. die Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen in Schlüsselbereichen wie Wasserkraft, Öl und Gas, erneuerbarer Energie, Energieeinspartechnologie, Elektrifizierung ländlicher Gebiete und der regionalen Integration der Energiemärkte, wobei zu berücksichtigen gilt, dass die Andenländer bereits Projekte zum Verbund der Stromnetze durchführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Mittel
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung
Artikel 9 Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im sozialen Bereich
Artikel 43 Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung
Artikel 45 Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker
Artikel 46 Zusammenarbeit im Hinblick auf
Artikel 47 Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung
Titel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 51 Ressourcen
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragspartei
Anhang Einseitige Erklärungen der Europäischen Union
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 568/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... Stromnetzentgeltverordnung
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 7 Satz 1, Satz 2 - neu - MessZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 - neu - MessZV
3. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 MessZV
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 3 Satz 2 MessZV
5. Zu Artikel 1 § 13 MessZV
6. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 MessZV
7. Zu Artikel 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 - neu - § 17 Abs. 6 Satz 1, Abs. 7 Satz 1; § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Anlage 2 zu § 13 Nr. 10, Nr. 10a - neu - StromNEV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
8. Zu Artikel 2 Abs. 4 Nr. 2 § 15 Abs. 7 Satz 1 und 2 GasNEV
9. Zu Artikel 2 Abs. 4 Nr. 3 - neu - Anlage 2 zu § 12 Satz 1 Nr. 5, Nr. 5a - neu - GasNEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 2 Abs. 7 Nr. 1a - neu - § 11 Abs. 1 GasGVV
11. Zu Artikel 2 Abs. 8 § 5 Abs. 1 Satz 3 ARegV
12. Zu Artikel 2 Abs. 9 Nr. 1 - neu - § 11 Abs. 1 StromGVV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 24/08 (Beschluss)
... Stromnetzentgeltverordnung
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41b Nr. 3 GasNZV
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41c Abs. 3a - neu - GasNZV
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41d Abs. 2 Satz 3 GasNZV
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41e Abs. 8 Satz 2 - neu - GasNZV
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 3 - neu - GasNEV
6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 1. Tiret GasNEV
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 2. Tiret GasNEV
8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b GasNEV
9. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 3 - neu - ARegV
Artikel 3 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
10. Zu Artikel 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV
Artikel 3a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... 9. Gleichstromübertragungssysteme zum Ausbau der Stromübertragungskapazitäten in den süddeutschen Raum als Pilotprojekte im Rahmen der Ausbauplanung, die insbesondere anhand der dena-II-Studie vorgenommen wird, und die für einen effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Netzbetrieb erforderlich sind, soweit die Kosten für die Errichtung und den Betrieb im Vergleich zu einem entsprechenden Ausbau des vermaschten Wechselstromnetzes wirtschaftlich vertretbar sind.
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage Vorhaben nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 117a Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf
2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie
1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:
2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:
3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:
4. Verbindung Halle - Schweinfurt:
5. Verbindung Diele – Niederrhein:
6. Verbindung Wahle – Mecklar:
2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien
2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland
2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland
2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte
2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
IV. Gender Mainstreaming
B Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 : Energieleitungsausbaugesetz
1. § 1 EnLAG
2. § 2 EnLAG
3. § 3 EnLAG
4. Anlage
Artikel 2 : Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes
1. Änderung des § 11 EnWG
2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG
3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG
4. Änderung des § 43 EnWG
5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG
6. Neuer § 117a EnWG
7. Änderung des § 118 EnWG
Artikel 3 : Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung
1. Änderung des § 48 VwGO
2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
Artikel 4 : Änderungen der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 : Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
Drucksache 10/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... zu den Netzentgeltverordnungen) an die Zustimmung des Bundesrates gebunden werden. Der in diesem Zusammenhang nachzuweisende Bedarf an Reserveleistungen auf Grund von Einspeisungen aus Erneuerbaren Energiequellen stellt eine der großen Kontroversen bei der Diskussion um die Integration Erneuerbarer Energien in das Stromnetz dar. Anlässlich der Kritik an der Intransparenz und den Kosten der bundesweiten EE-Strom-Verteilung (und Bereitstellung als so genannte Bandlieferungen) und auf Grund verschiedener Initiativen der Strombranche (MVV, VIK, E.ON Sales & Trading, bne), die eine Öffnung des EEG-Veredelungsmarkts zum Ziel haben, hat die BNetzA angekündigt, dass sie die Vorschläge in einem branchenweiten Konsultationsverfahren zur Diskussion stellen will. Auch vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, eine grundlegende Änderung in der EE-Strommengenwälzung an die Zustimmung des Bundesrates zu binden.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG
4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG
14. Zu Artikel 1 § 27 EEG
15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
22. Zu Artikel 1 § 57 EEG
23. Zu Artikel 1 § 58 EEG
24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
26. Zu Artikel 1 § 64 EEG
27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG
34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
38. Zu Artikel 1 allgemein EEG
39. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 14/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
... Stromnetzzugangsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur vollständigen Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Drucksache 591/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 zu dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (2008/2005(INI))
... -Abscheidung, -Transport und -Lagerung, Stromnetzen und Kernspaltung;
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Stromnetz
Drucksache 12/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
... Sachliche Argumente für einen Ausschluss von KWK-Anlagen, die nicht in ein Stromnetz im Sinne des
Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 KWKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 3 Abs. 2 KWKG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 11 Satz 2 - neu - KWKG
7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 2 KWKG
9. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4 Abs. 1 Satz 1 KWKG
10. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 1 Satz 1a KWKG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a KWKG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 3 - neu - KWKG
14. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG
15. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 5 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 3 KWKG
20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 7 Abs. 4 Satz 1 KWKG
21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b und c § 7 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 - neu - KWKG
22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG
23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 7 Abs. 6 KWKG
24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 8 Satz 1 KWKG
25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 1
26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 5 KWKG
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7a Abs. 3 Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3 KWKG
28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 8 KWKG
29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 64a Abs. 1 Satz 2 EnWG
30. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 65 Abs. 5 - neu - EnWG
31. Zu Artikel 2 Nr. 13, Nr. 14a - neu - § 66 Abs. 3; § 79 Abs. 2 EnWG
32. Zu Artikel 2 Nr. 17 § 110 Abs. 3 EnWG
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Das Gesetz hat in der vorgeschlagenen Fassung keine Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Es wendet sich unmittelbar an die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und von Stromnetzen und hat mittelbare Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher von Strom. Die Wirkungen treten unabhängig vom Geschlecht der Betroffenen ein. Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sind nicht zu erwarten.
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen
1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund
2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
3. Wesentliche Erkenntnisquellen
IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz
a. Wasserkraft
b. Biomasse
c. Windenergieanlagen
d. Fotovoltaik
2. Weiterentwicklung des Energiesystems
3. Marktintegration
V. Alternativen
VI. Mitteilungspflichten
VII. Gesetzesfolgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz
c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft
d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher
4. Bürokratiekosten
a. Neue Informationspflichten
b. Geänderte Informationspflichten
c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht
d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten
VIII. Zeitliche Geltung
IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
Drucksache 10/2/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... " für Strommengen vor, die nicht in das Stromnetz eingespeist werden. In der Sache handelt es sich daher nicht um eine Vergütung, sondern um eine Abgabe, deren Aufkommen dazu verwendet wird, einzelne Personen für die Verrichtung bestimmter für förderungswürdig angesehener Tätigkeiten, nämlich der Erzeugung und des Verbrauchs von Strom aus solarer Strahlungsenergie, zu bezahlen. Eine derartige Verpflichtung der Netzbetreiber und damit der Stromverbraucher, ohne Gegenleistung für Zuwendungen an einzelne Personen aufzukommen, ist dem Vergütungssystem des
Drucksache 24/1/08
... Stromnetzentgeltverordnung
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41b Nr. 3 GasNZV
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41c Abs. 3a - neu - GasNZV
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41d Abs. 2 Satz 3 GasNZV
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41e Abs. 8 Satz 2 - neu - GasNZV
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 1 GasNEV
6. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 3 - neu - GasNEV
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 1. Tiret GasNEV
8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 2. Tiret GasNEV
9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b GasNEV
10. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 8a 2. Tiret ARegV
11. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu -* § 4 Abs. 3 Satz 3 - neu - ARegV
12. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu -* § 6 Satz 5 - neu - ARegV
13. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -, Nr. 3 - neu -* § 24 Abs. 2 Satz 3; § 34 Abs. 3a ARegV
14. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 24 Abs. 3 ARegV
15. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 24 Abs. 3 ARegV
16. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 29 Abs. 1 Satz 1 ARegV
17. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
18. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 34 Abs. 2 ARegV
19. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* Anlage 1 zu § 7 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 12a - neu -, Satz 12b - neu - ARegV
20. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* Anlage 1 zu § 7 Satz 10, Satz 10a - neu - ARegV
21. Zu Artikel 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV
Artikel 3a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 283 vom 27.10.2001): In der Richtlinie ist ein Richtziel von 21% für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen am gesamten Stromverbrauch der Gemeinschaft bis zum Jahr 2010 festgelegt. Sie enthält Richtziele für jeden Mitgliedstaat, fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, nationale Förderprogramme aufzulegen, verwaltungstechnische Hindernisse abzubauen und die Stromnetze zu integrieren, und verpflichtet sie, Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen auf Antrag entsprechende Herkunftsnachweise auszustellen. Mit den derzeitigen Strategien und Anstrengungen dürfte bis 2010 eher ein Anteil von 19% als die angestrebten 21% erreicht werden können.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
Artikel 7 Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister
Artikel 8 Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung
Artikel 9 Übertragung von Herkunftsnachweisen
Artikel 10 Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen
Artikel 11 Kapazitätserhöhungen
Artikel 12 Verwaltungsverfahren und Vorschriften
Artikel 13 Information und Ausbildung
Artikel 14 Zugang zum Elektrizitätsnetz
Artikel 15 Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen
Artikel 16 Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit
Artikel 17 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 18 Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe
Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderungen und Aufhebung
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
B. Richtkurs
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff
Anhang VI Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff
Anhang VII Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
C. Methodik
D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Ein besonderer Ansatz für ein besonderes Projekt: Die EU ernennt einen europäischen Koordinator für das Vorhaben einer Stromverbindungsleitung zwischen Frankreich und Spanien Aus Besorgnis über die langsamen Fortschritte bei den Plänen für den Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen dem französischen und dem spanischen Stromnetz aufmerksam geworden, hat die EU im September 2007 einen Sonderkoordinator bestellt, der zwischen den betroffenen Akteuren vermitteln sollte. Bei dem genannten Vorhaben handelt es sich um eine sowohl für die betroffenen Mitgliedstaaten als auch für die gesamte EU vorrangige Verbindungsleitung. Dem Koordinator gelang es, eine für alle Seiten annehmbare Kompromisslösung auszuhandeln, die von den Staats- und Regierungschefs Frankreichs und Spaniens gebilligt wurde. Dieser Fall zeigt, dass die EU dazu beitragen kann, Fortschritte beim Aufbau eines europäischen Netzes zu erzielen, indem sie es den Parteien ermöglicht, eine Kompromisslösung zu finden, die die Wünsche der örtlichen Bevölkerung berücksichtigt und gleichzeitig Belangen der Versorgungssicherheit und des Umweltschutzes Rechnung trägt und zwar zu Kosten, die für die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber tragbar wären.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 568/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... Stromnetzentgeltverordnung
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 7 Satz 1, Satz 2 - neu - MessZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 - neu - MessZV
3. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 MessZV
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 3 Satz 2 MessZV
5. Zu Artikel 1 § 13 MessZV
6. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 MessZV
7. Zu Artikel 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 - neu - § 17 Abs. 6 Satz 1, Abs. 7 Satz 1; § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Anlage 2 zu § 13 Nr. 10, Nr. 10a - neu - StromNEV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
8. Zu Artikel 2 Abs. 4 Nr. 2 § 15 Abs. 7 Satz 1 und 2 GasNEV
9. Zu Artikel 2 Abs. 4 Nr. 3 - neu - Anlage 2 zu § 12 Satz 1 Nr. 5, Nr. 5a - neu - GasNEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 2 Abs. 7 Nr. 1a - neu - § 11 Abs. 1 GasGVV
11. Zu Artikel 2 Abs. 8 § 5 Abs. 1 Satz 3 ARegV
12. Zu Artikel 2 Abs. 9 Nr. 1 - neu - § 11 Abs. 1 StromGVV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 12/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
... Sachliche Argumente für einen Ausschluss von KWK-Anlagen, die nicht in ein Stromnetz im Sinne des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 3 Abs. 2 KWKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 11 Satz 2 - neu - KWKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 1 KWKG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 2 KWKG
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4 Abs. 1 Satz 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 1 Satz 1a KWKG
9. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a KWKG
10. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 3 - neu - KWKG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG
12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 5 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 3 KWKG
15. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 7 Abs. 4 Satz 1 KWKG
16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b und c § 7 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 - neu - KWKG
17. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG
18. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 7 Abs. 6 KWKG
19. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 8 Satz 1 KWKG
20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 1 KWKG
21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 5 KWKG
22. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7a Abs. 3 Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3 KWKG
23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 8 KWKG
24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 64a Abs. 1 Satz 2 EnWG
25. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 65 Abs. 5 - neu - EnWG
26. Zu Artikel 2 Nr. 13, Nr. 14a - neu - § 66 Abs. 3; § 79 Abs. 2 EnWG
27. Zu Artikel 2 Nr. 17 § 110 Abs. 3 EnWG
Drucksache 10/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Stromnetzentgeltverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gesetzliches Schuldverhältnis
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 5 Anschluss
§ 6 Anschlussvoraussetzungen
§ 7 Ausführung und Nutzung des Anschlusses
§ 8 Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
§ 9 Erweiterung der Netzkapazität
§ 10 Schadensersatz
§ 11 Einspeisemanagement
§ 12 Härtefallregelung
Abschnitt 3 Kosten
§ 13 Netzanschluss
§ 14 Kapazitätserweiterung
§ 15 Vertragliche Vereinbarung
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
§ 16 Vergütungsanspruch
§ 17 Eigenvermarktung
§ 18 Vergütungsberechnung
§ 19 Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen
§ 20 Degression
§ 21 Vergütungsbeginn und -dauer
§ 22 Aufrechnung
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
§ 23 Wasserkraft
§ 24 Deponiegas
§ 25 Klärgas
§ 26 Grubengas
§ 27 Biomasse
§ 28 Geothermie
§ 29 Windenergie
§ 30 Windenergie Repowering
§ 31 Windenergie Offshore
§ 32 Solare Strahlungsenergie
§ 33 Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
§ 34 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber
§ 36 Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern
§ 37 Weitergabe an die Lieferanten
§ 38 Nachträgliche Korrekturen
§ 39 Abschlagszahlungen
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
§ 40 Grundsatz
§ 41 Unternehmen des produzierenden Gewerbes
§ 42 Schienenbahnen
§ 43 Antragsfrist und Entscheidungswirkung
§ 44 Auskunftspflicht
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 45 Grundsatz
§ 46 Anlagenbetreiberinnen und -betreiber
§ 47 Netzbetreiber
§ 48 Übertragungsnetzbetreiber
§ 49 Elektrizitätsversorgungsunternehmen
§ 50 Testierung
§ 51 Information der Bundesnetzagentur
§ 52 Information der Öffentlichkeit
Abschnitt 2 Differenzkosten
§ 53 Anzeige
§ 54 Abrechnung
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
§ 55 Herkunftsnachweis
§ 56 Doppelvermarktungsverbot
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
§ 57 Clearingstelle
§ 58 Verbraucherschutz
§ 59 Einstweiliger Rechtsschutz
§ 60 Nutzung von Seewasserstraßen
§ 61 Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 62 Bußgeldvorschriften
§ 63 Fachaufsicht
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
§ 64 Verordnungsermächtigung
§ 65 Erfahrungsbericht
§ 66 Übergangsbestimmungen
Anlage n
Anlage 1 : Technologie-Bonus
Anlage 2 (zu § 27 Abs. 4 Nr. 2): Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
I. Anspruchsvoraussetzungen
II. Begriffsbestimmungen
III. Positivliste
IV. Negativliste
V. Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte und ihrer Standard-Biogaserträge
VI. Bonushöhe
VII. Entstehen und Erlöschen des Anspruchs
Anlage 3 (zu § 27 Abs. 4 Nr. 3): KWK-Bonus
I. Anspruchsvoraussetzungen
II. Erforderliche Nachweise
III. Positivliste
IV. Negativliste
Anlage 4 (zu § 28 Abs. 2): Wärmenutzungs-Bonus
I. Anspruchsvoraussetzungen
II. Erforderliche Nachweise
III. Positivliste
IV. Negativliste
Anlage 5 (zu § 29): Referenzertrag
Artikel 2 Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... zu den Netzentgeltverordnungen) an die Zustimmung des Bundesrates gebunden werden. Der in diesem Zusammenhang nachzuweisende Bedarf an Reserveleistungen auf Grund von Einspeisungen aus erneuerbaren Energiequellen stellt eine der großen Kontroversen bei der Diskussion um die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz dar. Anlässlich der Kritik an der Intransparenz und den Kosten der bundesweiten EE-Strom-Verteilung (und Bereitstellung als so genannte Bandlieferungen) und auf Grund verschiedener Initiativen der Strombranche (MVV, VIK, E.ON Sales & Trading, bne), die eine Öffnung des EEG-Veredelungsmarkts zum Ziel haben, hat die BNetzA angekündigt, dass sie die Vorschläge in einem branchenweiten Konsultationsverfahren zur Diskussion stellen will. Auch vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, eine grundlegende Änderung in der EE-Strommengenwälzung an die Zustimmung des Bundesrates zu binden.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 12 EEG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG
5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *
6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG
12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG
21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *
22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG
26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG
31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG
33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
34. Zu Artikel 1 § 57 EEG
35. Zu Artikel 1 § 58 EEG
36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG
39. Zu Artikel 1 § 64 EEG
40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG
58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG
59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG
65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG
69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG
71. Zu Artikel 1 allgemein EEG
72. Zum Gesetzentwurf allgemein
73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder
74. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 568/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... § 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vertragliche Grundlagen
§ 3 Messstellenvertrag und Messvertrag
§ 4 Inhalt der Verträge zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber oder Messdienstleister
§ 5 Wechsel des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters
§ 6 Durchführung des Übergangs
§ 7 Ausfall des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters
Teil 2 Messstellenbetrieb und Messung
§ 8 Messstellenbetrieb
§ 9 Messung
§ 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang
§ 11 Art der Messung beim Gasnetzzugang
§ 12 Datenaustausch und Nachprüfung der Messeinrichtung
Teil 3 Festlegungen der Regulierungsbehörde, Übergangsregelungen
§ 13 Festlegungen der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur
§ 14 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsverordnungen
§ 18b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
§ 38b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 542: Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
Drucksache 283/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV )
... oder Änderungen der Stromnetzzugangs-Verordnung getroffen werden.
A. Probleme und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau).
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verfahren
§ 4 Anschlusszusage und Netzanschlussvertrag
§ 5 Informationspflichten des Netzbetreibers
§ 6 Netzanschluss
§ 7 Netzzugang bei Engpässen
§ 8 Kostentragung
Teil 2 Sonstige Bestimmungen
§ 9 Kraftwerksanschluss-Register
§ 10 Festlegungen der Regulierungsbehörde
Teil 3 Schlussvorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
3 Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abs. 1
Zu Abs. 2
Zu Abs. 3
Zu Abs. 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Die Vorlage steht in engem Zusammenhang mit dem Richtlinienvorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt (vgl. BR-Drucksache 673/07); insbesondere folgen die Regelungsvorschläge den gleichen politischen Zielen und sind analog zu denen für den Elektrizitätsbinnenmarkt aufgebaut. Wesentliche inhaltliche Regelungsschwerpunkte des Vorschlags sind auch hier die geplante eigentumsrechtliche Entflechtung der Übertragungs- und Fernleitungsnetze, um diskriminierungsfrei Investitionen in entsprechende Infrastrukturen sowie den fairen Zugang zum Stromnetz für Neueinsteiger und die Transparenz des Marktes zu fördern, sowie die rechtliche Verankerung der Einrichtung stärkerer und unabhängiger Regulierungsbehörden auf nationaler und auf EU-Ebene.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 712/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff " KOM (2007) 571 endg.; Ratsdok. 13843/07
... 2. Der Bundesrat weist angesichts des dringenden Handlungsbedarfs beim Klimaschutz darauf hin, dass es bei der Forschung und Markteinführung keine Präferierung einer Technologie geben darf. So besteht als Alternative zur Speicheroption durch Wasserstoffelektrolyse die Möglichkeit, das Stromnetz bedarfsabhängig wesentlich weiter auszubauen und zu nutzen, um die schwankende Erzeugung über andere Kraftwerke oder Nachfrager großräumig auszugleichen, was mit vergleichsweise sehr viel geringeren Energieverlusten verbunden ist.
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... das wirksamste Instrument, um diskriminierungsfrei Investitionen in Infrastrukturen, einen fairen Zugang zum Stromnetz für Neueinsteiger und Transparenz des Marktes zu fördern
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... Auf der Grundlage der zahlreichen Beiträge, die im Rahmen der Konsultation über das Grünbuch eingegangen sind, ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass etwas geschehen muss. Es bedarf jetzt eines Bündels aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die darauf abzielen, innerhalb von drei Jahren ein europäisches Gas- und Stromnetz sowie einen wirklich wettbewerbsorientierten europaweiten Energiemarkt zu schaffen.
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 417/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Im vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV gelten 45 % der Gesamtkosten eines Strom- oder Gasverteilernetzbetreibers als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile. Bei der Ermittlung der 45 % wurde unterstellt, dass in den Gesamtkosten die Kosten vorgelagerter Netzebenen enthalten sind. Dies ist jedoch bei den genehmigten Gasnetzentgelten nicht der Fall, da hier bisher keine Kostenwälzung erfolgt. Derzeit ist auch nicht sichergestellt, dass diese bis zur erstmaligen Festlegung der Erlösobergrenzen erfolgt. Die nicht beeinflussbaren Kosten sind folglich bei Gasnetzbetreibern zunächst deutlich niedriger als bei Stromnetzbetreibern. Der Ansatz von 45 % ist daher, solange keine Kostenwälzung stattfindet, auf 20 % zu reduzieren.
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV
5. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV
6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV
7. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 ARegV
8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV
11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV
12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV
13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV
14. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV
15. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV
16. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV
17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV
18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV
19. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV
20. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV
21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV
23. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV
24. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV
25. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV
26. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV
27. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV
28. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV
29. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV
30. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV
31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
32. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV
33. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
35. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV
36. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 2 Satz 1 ARegV
37. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 StromNEV
39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 StromNEV
40. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV
41. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV
42. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV
43. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32 Abs. 5 StromNEV
44. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 Gas NEV
45. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 GasNEV
46. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV
47. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV
48. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 GasNEV
49. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
50. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV
51. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... 5. Verbesserung des Rahmens für Wettbewerb im Schienenverkehr und bei den Gas- und Stromnetzen, bei denen aufgrund der hohen Konzentration nicht genügend Wettbewerb gegeben ist
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
Teil I
1. Einleitung
1.1. Institutioneller Rahmen
1.2. Aktuelle Wirtschaftslage
2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren
2.1. Konsolidierung fortsetzen
2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren
3. Strukturellen Wandel voranbringen
3.1. Wissensgesellschaft ausbauen
3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken
4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten
5. Ausblick
Anhang zum Teil I
Teil II Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... das wirksamste Instrument, um diskriminierungsfrei Investitionen in Infrastrukturen, einen fairen Zugang zum Stromnetz für Neueinsteiger und Transparenz des Marktes zu fördern
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 776/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zum Thema "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik " (2007/2000(INI))
... , die Zusammenschaltung von Stromnetzen und die Fertigstellung der Strom- und Gasinfrastrukturringe Europa-Mittelmeer sowie die Verwirklichung neuer Ölinfrastrukturvorhaben von europäischem Interesse, wie des Odessa-Gdañsk-Projekts und des Constanta-Triest-Projekts, die in die Liste der höchst prioritären Vorhaben von europäischem Interesse aufgenommen werden sollten;
Grundsätze und Empfehlungen für Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik
A. Diversifizierung
B. Einigkeit im Hinblick auf den Schutz der Interessen der EU
C. Solidarität in Krisensituationen
D. Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern
Drucksache 864/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie (Set-Plan) "Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft " KOM (2007) 723 endg.; Ratsdok. 15458/07
... • Europäische Stromnetz-Initiative: Initiative mit Schwerpunkt auf der Entwicklung des intelligenten Elektrizitätssystems; dies schließt Energiespeicherung und die Schaffung eines Europäischen Zentrums für die Durchführung eines Forschungsprogramms zum europäischen Leitungsnetz ein;
Mitteilung
1. Notwendigkeit eines europäischen Strategieplans für Energietechnologie SET-PLAN
Technologie ist ein zentrales Element im Gefüge der Energiepolitik
Derzeitige Leistung unzureichend
Immanente Schwächen der Innovation im Energiebereich
Europa sollte bei der Energietechnologie weltweit führen
Entscheidender Faktor Zeit
2. Verwirklichung der politischen Vorstellungen
4 Energieeffizienz
Verwirklichung der Ziele für das Jahr 2020
Verwirklichung der Zielvorstellung für 2050
Gemeinsame ergebnisorientierte Anstrengungen
Maßnahmen des Privatsektors
Maßnahmen auf nationaler Ebene
Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
Maßnahmen auf globaler Ebene
3. Ziele des SET-PLANS
4. Gemeinsame strategische Planung
EG -Lenkungsgruppe für strategische Energietechnologien
Europäisches Energietechnologie-Informationssystem
5. Wirksame Umsetzung – Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene
5.1. Europäische Industrie-Initiativen
5.2. Schaffung eines europäischen Energieforschungsbündnisses
5.3. Transeuropäische Energienetze und Systeme der Zukunft
6. Ressourcen
Steigerung der Investitionen
Ausbau der personellen Basis
7. Internationale Zusammenarbeit
8. Weiterführende Arbeiten
Drucksache 417/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Im vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV gelten 45 % der Gesamtkosten eines Strom- oder Gasverteilernetzbetreibers als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile. Bei der Ermittlung der 45 % wurde unterstellt, dass in den Gesamtkosten die Kosten vorgelagerter Netzebenen enthalten sind. Dies ist jedoch bei den genehmigten Gasnetzentgelten nicht der Fall, da hier bisher keine Kostenwälzung erfolgt. Derzeit ist auch nicht sichergestellt, dass diese bis zur erstmaligen Festlegung der Erlösobergrenzen erfolgt. Die nicht beeinflussbaren Kosten sind folglich bei Gasnetzbetreibern zunächst deutlich niedriger als bei Stromnetzbetreibern. Der Ansatz von 45 % ist daher, solange keine Kostenwälzung stattfindet, auf 20 % zu reduzieren.
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV
4. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV
6. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV
7. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV
8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV
11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV
13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV
15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV
16. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV
17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV
18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
19. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV
20. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV
21. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV
22. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV
23. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV
24. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV
25. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV
26. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV
27. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV
28. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
29. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV
30. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV
31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
32. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV
33. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3; Abs. 6 Satz 1 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3, Abs. 6 Satz 1 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
37. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV
38. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV
Drucksache 673/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... - Vergleichende Untersuchungen der Energiemärkte der Mitgliedstaaten haben ergeben, dass diskriminierungsfreier Wettbewerb und niedrige Netzentgelte von einer effektiven und dauerhaften Regulierung und nicht von den Eigentumsverhältnissen am Netz abhängen. Dies zeigt die Entwicklung in Mitgliedstaaten (z.B. Österreich), in denen der Regulierer schon vor einigen Jahren seine Arbeit aufgenommen hat. In den Ländern, in denen bereits jetzt Erzeugung/Vertrieb und Netz getrennt sind, sind die Stromnetzentgelte (Italien) bzw. die Stromgroßhandelspreise (Großbritannien) erheblich höher als in Deutschland, ist der Marktanteil des jeweils größten Stromerzeugers weitaus höher als in Deutschland (Dänemark, Italien) oder hält der Staat es für erforderlich, durch Festlegung von Preisobergrenzen massiv in den Wettbewerb einzugreifen (Spanien).
Drucksache 673/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07 Drucksache: 673/07 und
... - Vergleichende Untersuchungen der Energiemärkte der Mitgliedstaaten haben ergeben, dass diskriminierungsfreier Wettbewerb und niedrige Netzentgelte von einer effektiven und dauerhaften Regulierung und nicht von den Eigentumsverhältnissen am Netz abhängen. Dies zeigt die Entwicklung in Mitgliedstaaten (z.B. Österreich), in denen der Regulierer schon vor einigen Jahren seine Arbeit aufgenommen hat. In den Ländern, in denen bereits jetzt Erzeugung/Vertrieb und Netz getrennt sind, sind die Stromnetzentgelte (Italien) bzw. die Stromgroßhandelspreise (Großbritannien) erheblich höher als in Deutschland, ist der Marktanteil des jeweils größten Stromerzeugers weitaus höher als in Deutschland (Dänemark, Italien) oder hält der Staat es für erforderlich, durch Festlegung von Preisobergrenzen massiv in den Wettbewerb einzugreifen (Spanien).
Drucksache 618/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (2007/2015(INI))
... k) daher darauf zu drängen, dass der Energiesektor der Ukraine völlig im Einklang mit den Grundsätzen der Marktwirtschaft und der Transparenz steht, insbesondere was die Preise, den Netzzugang und die Effizienz betrifft; die rasche Integration der Ukraine in die europäische Energiegemeinschaft zu fördern; festzustellen, wie wichtig es ist, dass die Ukraine den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft unterzeichnet; in diesem Zusammenhang darauf zu drängen, dass das Verfahren zur Evaluierung der nuklearen Sicherheit aller in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in der Ukraine im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Nukleare Sicherheit beschleunigt wird; die Diversifizierung der ukrainischen Ressourcen zu unterstützen, beispielsweise durch den Zugang zu Direktlieferungen aus Zentralasien; ihre strategische Rolle als ein Transitland für die Versorgung der Europäischen Union mit Öl und Gas zu stärken, beispielsweise durch die Unterstützung der Umkehrung der Ölpipeline Odessa-Brody und durch die Befürwortung ihrer Verlängerung in die Europäische Union; zu betonen, dass die Ukraine in die Entwicklung des Nabucco-Gaspipelineprojekts eingebunden werden muss, um den Energiekorridor Kaspisches Meer - Schwarzes Meer- EU zu vervollständigen und das ukrainische Stromnetz an das UCTE-Netz anzuschließen; auf eine Stärkung der Energiezusammenarbeit innerhalb der GUAM zu drängen;
Drucksache 612/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt (2007/2089(INI))
... O. in der Erwägung, dass für die Verringerung von Engpässen bei der Übertragung von Elektrizität sowohl umfangreiche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes als auch wirksamere marktorientierte Engpassbewältigungsmechanismen erforderlich sind,
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... das wirksamste Instrument, um diskriminierungsfrei Investitionen in Infrastrukturen, einen fairen Zugang zum Stromnetz für Neueinsteiger und Transparenz des Marktes zu fördern
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 417/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... . § 3 Abs. 1 Satz 4 zweiter Halbsatz und die §§ 28 bis 30 der Gasnetzentgeltverordnung sowie § 3 Abs. 1 Satz 5 zweiter Halbsatz und die §§ 28 bis 30 der Stromnetzentgeltverordnung gelten entsprechend. Die Kostenprüfung erfolgt im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Regulierungsperiode auf der Grundlage der Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Beginn des Verfahrens
Teil 2 Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Regulierungsperioden
§ 3 Beginn und Dauer der Regulierungsperioden
Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
§ 4 Erlösobergrenzen
§ 5 Regulierungskonto
§ 6 Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze
§ 7 Regulierungsformel
§ 8 Allgemeine Geldwertentwicklung
§ 9 Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor
§ 10 Erweiterungsfaktor
§ 11 Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile
§ 12 Effizienzvergleich
§ 13 Parameter für den Effizienzvergleich
§ 14 Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs
§ 15 Ermittlung der Ineffizienzen
§ 16 Effizienzvorgaben
Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
§ 17 Netzentgelte
Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
§ 18 Qualitätsvorgaben
§ 19 Qualitätselement in der Regulierungsformel
§ 20 Bestimmung des Qualitätselements
§ 21 Bericht zum Investitionsverhalten
Teil 3 Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
§ 22 Sondervorschriften für den Effizienzvergleich
§ 23 Investitionsbudgets
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
§ 24 Vereinfachtes Verfahren
Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
§ 25 Pauschalierter Investitionszuschlag
Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
§ 26 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Teil 4 Sonstige Bestimmungen
§ 27 Datenerhebung
§ 28 Mitteilungspflichten
§ 29 Übermittlung von Daten
§ 30 Fehlende oder unzureichende Daten
§ 31 Veröffentlichung von Daten
§ 32 Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde
§ 33 Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 7)
Anlage 2 (zu § 10)
Anlage 3 (zu § 12)
Artikel 2 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
Zu § 17
Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Teil 3
Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
Zu § 22
Zu § 23
Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
Zu § 24
Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
Zu § 25
Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Zu § 26
Zu Teil 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 5
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
Drucksache 731/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz - Antrag des Landes Niedersachsen -
... ein Stromeinspeisegesetz ist mit Kostenwälzung über die Stromnetzbetreiber auf die Stromkunden. Es kann daher kein Gaseinspeisegesetz sein und nur bestimmte Stromerzeugungstechnologien fördern. Das EEG enthält aber bereits das so genannte Äquivalenzprinzip, wonach Stromerzeugung aus anderenorts eingespeistem Biogas vergütungsfähig ist.
1. Zu Absatz 2
2. Zu Absatz 2 Satz 3 bis 5
3. Zu Absatz 2 Satz 6 - neu -Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Wesentlicher inhaltlicher Schwerpunkt der vorgeschlagenen Richtlinie ist die geplante eigentumsrechtliche Entflechtung der Übertragungs- und Fernleitungsnetze, um diskriminierungsfrei Investitionen in entsprechenden Infrastrukturen sowie den fairen Zugang zum Stromnetz für Neueinsteiger und die Transparenz des Marktes zu fördern. Im Einzelfall soll jedoch beim Bau neuer Infrastrukturen die Möglichkeit einer vorübergehenden Ausnahme von den Vorschriften zur eigentumsrechtlichen Entflechtung vorgesehen werden, um Investitionen in neue Energieinfrastrukturen durch Versorgungs- und Erzeugungsunternehmen zu fördern. Außerdem soll den Mitgliedstaaten, die nicht den Weg der eigentumsrechtlichen Entflechtung beschreiten wollen, alternativ angeboten werden, dass ein unabhängiger Netzbetreiber das Übertragungs-/Fernleitungsnetz der vertikal integrierten Unternehmen verwaltet. Des Weiteren ist vorgesehen, die Einrichtung stärkerer und unabhängiger Regulierungsbehörden auf nationaler und auf EU-Ebene rechtlich zu verankern.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 427/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Stromnetzentgeltverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 14a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 19a Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 19b Bußgeldvorschriften
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
III. Gesetzesfolgen
1. Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 680/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... Unter Betriebsmitteln werden alle elektrischen Geräte und ortsfeste Anlagen, z.B. Funknetze, Stromnetze, Kabelnetze und große elektrische Maschinen verstanden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Grundlegende Anforderungen
§ 5 Vermutungswirkung
§ 6 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb
§ 7 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
§ 8 CE-Kennzeichnung
§ 9 Sonstige Kennzeichen und Informationen
§ 10 Benannte Stellen
§ 11 Besondere Regelungen
§ 12 Ortsfeste Anlagen
Abschnitt 2 Marktaufsicht der Bundesnetzagentur
§ 13 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur
§ 14 Befugnisse der Bundesnetzagentur
§ 15 Auskunfts- und Beteiligungspflicht
§ 16 Zwangsgeld
§ 17 Kostenregelung
§ 18 Vorverfahren
§ 19 Beitragsregelung
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften
§ 20 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 21 Übergangsbestimmungen
§ 22 Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
§ 23 Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung
1. Technische Unterlagen
2. EG-Konformitätserklärung
Anlage 2 CE-Kennzeichnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage und Ziel der Neufassung
Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs
Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Auswirkungen auf die Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu den Anlagen
Drucksache 207/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... Private und öffentliche Investitionen in die Infrastruktur müssen gefördert und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Je umfangreicher der Verbund im europäischen Stromnetz ist, desto geringer ist der Bedarf an Reservekapazität und desto niedriger sind im Laufe der Zeit daher auch die Kosten. Dies ist wichtig zu einem Zeitpunkt, zu dem die früher in Europa vorhandenen Überkapazitäten nicht mehr gegeben sind. Die Kommission wird bis Ende 2006 die individuellen Maßnahmen ermitteln, die sie auf der Ebene der Mitgliedstaaten für wichtig hält. Weitere Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene werden ebenfalls ermittelt, etwa ein wirksamerer Einsatz der Instrumente für die transeuropäischen Netze.
Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR
1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
2. SECHS vorrangige Bereiche
2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:
2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:
2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:
2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz
2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien
2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik
3. Schlussfolgerungen
• Nachhaltigkeit:
• Wettbewerbsfähigkeit:
• Versorgungssicherheit:
Drucksache 367/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
... Der Netzbetreiber ist in dieser Funktion nicht Lieferant der bezogenen Energie, schafft aber durch das Betreiben des Netzes die technischen Voraussetzungen für den Strombezug des Anschlussnutzers. Aufgrund der netztechnischen Gegebenheiten ist für die tatsächliche Möglichkeit der Stromentnahme eines Anschlussnutzers nicht entscheidend, ob dessen Lieferant tatsächlich Energie in das Elektrizitätsversorgungsnetz einspeist, sondern ob das Stromnetz, an das der Anschlussnutzer angeschlossen ist, ordnungsgemäß funktioniert. Die Funktionsfähigkeit des Netzes gewährleisten nach den §§ 11 ff. des
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Transformatorenanlage
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Elektrische Anlage
§ 14 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Mess- und Steuereinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Gasanlage
§ 14 Inbetriebsetzung der Gasanlage
§ 15 Überprüfung der Gasanlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Messeinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung anderer Rechtsverordnungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 1
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 4
C. Kosten
Drucksache 306/06
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich
... erfassten typischen Versorgungsstörungen beruhen auf typischen Risiken des Netzbetriebs. Darüber hinaus ist der Grundversorger angesichts des natürlichen Monopols der Stromnetzbetreiber auch nicht in der Lage, einen Netzbetreiber als "
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Ersatzversorgung
Teil 2 Versorgung
§ 4 Bedarfsdeckung
§ 5 Art der Versorgung
§ 6 Umfang der Grundversorgung
§ 7 Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Teil 3 Aufgaben und Rechte des Grundversorgers
§ 8 Messeinrichtungen
§ 9 Zutrittsrecht
§ 10 Vertragsstrafe
Teil 4 Abrechnung der Energielieferung
§ 11 Ablesung
§ 12 Abrechnung
§ 13 Abschlagszahlungen
§ 14 Vorauszahlungen
§ 15 Sicherheitsleistung
§ 16 Rechnungen und Abschläge
§ 17 Zahlung, Verzug
§ 18 Berechnungsfehler
Teil 5 Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
§ 20 Kündigung
§ 21 Fristlose Kündigung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
§ 23 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Ersatzversorgung
Teil 2 Versorgung
§ 4 Bedarfsdeckung
§ 5 Art der Versorgung
§ 6 Umfang der Grundversorgung
§ 7 Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Teil 3 Aufgaben und Rechte des Grundversorgers
§ 8 Messeinrichtungen
§ 9 Zutrittsrecht
§ 10 Vertragsstrafe
Teil 4 Abrechnung der Energielieferung
§ 11 Ablesung
§ 12 Abrechnung
§ 13 Abschlagszahlungen
§ 14 Vorauszahlungen
§ 15 Sicherheitsleistung
§ 16 Rechnungen und Abschläge
§ 17 Zahlung, Verzug
§ 18 Berechnungsfehler
Teil 5 Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
§ 20 Kündigung
§ 21 Fristlose Kündigung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
§ 23 Übergangsregelung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
4 Vorbemerkung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu Artikel 3
C. Kosten
Drucksache 248/2/05
Antrag des Landes Brandenburg
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts TOP 11 der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005 Der Bundesrat möge beschließen:
... es - eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas - wäre somit verfehlt. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Verpflichtung zur vorrangigen Abnahme von Strom aus neuen EEG-Anlagen nur dann eingeschränkt, wenn das Stromnetz bereits durch die Stromeinspeisung aus bestehenden EEG- und KWK-Anlagen vollständig ausgelastet ist.
Drucksache 244/05 (Beschluss)
... Stromnetzzugangsverordnung
Anlage Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen(Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
Teil 2 Zugang zu Übertragungsnetzen
Abschnitt 1 Bilanzkreissystem
§ 4 Bilanzkreise
§ 5 Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel
Abschnitt 2 Ausgleichsleistungen
§ 6 Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie
§ 7 Erbringung von Regelenergie
§ 8 Abrechnung von Regelenergie
§ 9 Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie
§ 10 Verlustenergie
§ 11 Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 3 Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen
§ 12 Standardisierte Lastprofile
§ 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Teil 4 Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 14 Lieferantenwechsel
§ 15 Engpassmanagement
§ 16 Allgemeine Zusammenarbeitspflichten
§ 17 Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 18 Messung
§ 19 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 20 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 21 Vorgehen bei Messfehlern
§ 22 Datenaustausch
Teil 5 Vertragsbeziehungen
§ 23 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 24 Netznutzungsvertrag
§ 25 Lieferantenrahmenvertrag
§ 26 Bilanzkreisvertrag
Teil 6 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 27 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 28 Standardangebote
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Übergangsregelungen
§ 31 Inkrafttreten
Begründung
Drucksache 246/05
... Im Unterschied zum Stromnetzzugang wird der unmittelbare Abschluss eines Transportvertrages von Haushaltskunden mit Netzbetreibern mit dem Ziel des Gastransports in der Praxis die Ausnahme bleiben. Anders als im Bereich Strom, wo der Netzzugang über das örtliche Netz zu dem gesamten deutschen Stromnetz eröffnet wird, ist im Bereich Gas typischer Bestandteil eines Zugangsvertrags die Buchung von Kapazitäten an bestimmten Ein- und Ausspeisepunkten des Netzes. Folge der mehrstufigen Gasnetzinfrastruktur in Deutschland ist in der Regel eine Kette von solchen Buchungsvorgängen und Verträgen. Der Abschluss solcher Verträge ist für Haushaltskunden und andere Letztverbraucher, die lediglich Gas beziehen wollen, nicht von Interesse. Diese Kunden nehmen am Netzzugang mittelbar durch die Auswahl eines Gaslieferanten teil, der die zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtung notwendigen Gastransporte als Transportkunde eines oder mehrerer Netzbetreiber vertraglich regelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Organisation des Netzzugangs
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Kapazitätsrechte
§ 5 Hilfsdienste
§ 6 Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten
§ 7 Kapazitätsportfolio
§ 8 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 9 Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 10 Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen
§ 11 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 12 Bestehende Transportverträge
§ 13 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 14 Handel mit Kapazitätsrechten
Teil 3 Anbahnung des Netzzugangs
§ 15 Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung
§ 16 Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag
§ 17 Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber
Teil 4 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Teil 5 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 20 Veröffentlichung netzbezogener Daten
§ 21 Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen
§ 22 Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten
Teil 6 Nutzung mehrerer Netze
§ 23 Zusammenarbeitspflichten
§ 24 Vertragsmanagement und Abwicklung
§ 25 Netzkopplungsvertrag
Teil 7 Bilanzausgleich
§ 26 Grundsätze
§ 27 Nominierungsverfahren
§ 28 Nominierungsersatzverfahren
§ 29 Standardlastprofile
§ 30 Basisbilanzausgleich
§ 31 Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden
§ 33 Datenbereitstellung
Teil 8 Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit
§ 34 Flexibilitätsdienstleistungen
Teil 9 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 36 Verfahren
Teil 10 Wechsel des Gaslieferanten
§ 37 Lieferantenwechsel
Teil 11 Messung
§ 38 Messung
§ 39 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 40 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 41 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 42 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 43 Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 44 Bußgeldvorschriften
§ 45 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Teil 3
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Teil 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Teil 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Teil 7
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 8
Zu § 34
Zu § 35
Zu Teil 9
Zu § 36
Zu Teil 10
Zu § 37
Zu Teil 11
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Teil 12
zu § 42
Zu § 43
Zu Teil 13
Zu § 44
Zu § 45
Drucksache 851/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
... • Verhältnismäßigkeit - Die Schutzstrategien und -maßnahmen müssen im Verhältnis zu dem jeweiligen Risiko stehen, da nicht alle Infrastruktureinrichtungen vor allen Risiken geschützt werden können (Stromnetze zum Beispiel sind zu weitläufig, um umzäunt oder bewacht werden zu können). Durch die Anwendung geeigneter Risikomanagement-Techniken kann die Aufmerksamkeit auf die am stärksten gefährdeten Bereiche konzentriert werden, wobei die Bedrohung, die relative Kritikalität, das Kosten-Nutzen-Verhältnis, der Grad des Sicherheitsschutzes und die Wirksamkeit der verfügbaren Risikominimierungsstrategien berücksichtigt werden.
Grünbuch über EIN Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen
1. Hintergrund
2. Zielsetzung
3. ZWECK und Anwendungsbereich des EPSKI
3.1. Was das EPSKI insgesamt bezwecken soll
3.2. Wovor das EPSKI schützen sollte
4. wesentliche Grundsätze
5. EIN gemeinsamer EPSKI-Rahmen
6. kritische EU-Infrastrukturen EUKI
6.1. Definition kritischer EU-Infrastrukturen
6.2. Interdependenzen
6.3. Vorgehen in Bezug auf EUKI
7. nationale kritische Infrastrukturen NKI
7.1. Rolle der NKI im EPSKI
7.2. Nationale Programme für den Schutz kritischer Infrastrukturen
7.3. Eine einzige nationale Aufsichtsbehörde
7.4. Vorgehen in Bezug auf NKI
8. ROLLE der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen
8.1. Aufgaben der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen
8.2. Dialog mit den Eigentümern/Betreibern und Nutzern kritischer Infrastrukturen
9. Massnahmen zur Unterstützung des EPSKI
9.1. Das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen WINKI
9.2. Einheitliche Methodik
9.3. Finanzierung
9.4. Kontrolle und Bewertung
Drucksache 245/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... Die Verordnung gestaltet für den Bereich der Entgelte für den Stromnetzzugang das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
Teil 2 Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Behandlung von Netzverlusten
§ 11 Periodenübergreifende Saldierung
Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
§ 12 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 13 Kostenstellen
§ 14 Kostenwälzung
Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
§ 15 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 16 Gleichzeitigkeitsgrad
§ 17 Ermittlung der Netzentgelte
§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung
§ 19 Sonderformen der Netznutzung
§ 20 Verprobung
§ 21 Änderungen der Netzentgelte
Teil 3 Vergleichsverfahren
§ 22 Verfahren
§ 23 Vergleich
§ 24 Strukturklassen
§ 25 Kostenstruktur
§ 26 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 4 Pflichten der Netzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 5 Sonstige Bestimmungen
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern
Anlage 2 (zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 3) Kostenträger
Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad
Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 1) Absatzstruktur
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Teil 2
Zu Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Teil 3
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu Teil 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Teil 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Drucksache 244/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV )
... Stromnetzzugangsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Bilanzkreise
§ 5 Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel
§ 6 Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie
§ 7 Erbringung von Regelenergie
§ 8 Abrechnung von Regelenergie
§ 9 Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie
§ 10 Verlustenergie
§ 11 Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
§ 12 Standardisierte Lastprofile
§ 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen
§ 14 Lieferantenwechsel
§ 15 Engpassmanagement
§ 16 Allgemeine Zusammenarbeitspflichten
§ 17 Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 18 Messung
§ 19 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 20 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 21 Vorgehen bei Messfehlern
§ 22 Datenaustausch
§ 23 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 24 Netznutzungsvertrag
§ 25 Lieferantenrahmenvertrag
§ 26 Bilanzkreisvertrag
§ 27 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 28 Standardangebote
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Übergangsregelungen
§ 31 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Drucksache 244/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV )
... Stromnetzzugangsverordnung
Anlage Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
Teil 2 Zugang zu Übertragungsnetzen
Abschnitt 1 Bilanzkreissystem
§ 4 Bilanzkreise
§ 5 Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel
Abschnitt 2 Ausgleichsleistungen
§ 6 Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie
§ 7 Erbringung von Regelenergie
§ 8 Abrechnung von Regelenergie
§ 9 Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie
§ 10 Verlustenergie
§ 11 Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 3 Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen
§ 12 Standardisierte Lastprofile
§ 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Teil 4 Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 14 Lieferantenwechsel
§ 15 Engpassmanagement
§ 16 Allgemeine Zusammenarbeitspflichten
§ 17 Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 18 Messung
§ 19 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 20 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 21 Vorgehen bei Messfehlern
§ 22 Datenaustausch
Teil 5 Vertragsbeziehungen
§ 23 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 24 Netznutzungsvertrag
§ 25 Lieferantenrahmenvertrag
§ 26 Bilanzkreisvertrag
Teil 6 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 27 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 28 Standardangebote
Teil 7 Sonstige Bestimmungen
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Übergangsregelungen
§ 31 Inkrafttreten
Drucksache 245/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen(Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... Stromnetzentgeltverordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
Teil 2 Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Behandlung von Netzverlusten
§ 11 Periodenübergreifende Saldierung
Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
§ 12 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 13 Kostenstellen
§ 14 Kostenwälzung
Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
§ 15 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 16 Gleichzeitigkeitsgrad
§ 17 Ermittlung der Netzentgelte
§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung
§ 19 Sonderformen der Netznutzung
§ 20 Verprobung
§ 21 Änderungen der Netzentgelte
Teil 3 Vergleichsverfahren
§ 22 Verfahren
§ 23 Vergleich
§ 24 Strukturklassen
§ 25 Kostenstruktur
§ 26 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 4 Pflichten der Netzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 5 Sonstige Bestimmungen
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern
Anlage 2 (zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 3) Kostenträger
Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad
Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)
Drucksache 363/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... Der Rat für Nachhaltige Entwicklung stellt in diesem Zusammenhang fest, dass „Die Ausweisung von Gebieten für Offshore-Windenergieparks ... zwar ein richtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Windkraftindustrie und der Erschließung einer zusätzlichen Stromerzeugungsquelle (ist). Doch ohne Regelung eines beschleunigten Ausbaus des Stromnetzes für den Transport in die Verbrauchszentren kann dieses Projekt nicht gelingen ...“ (Effizienz und Energieforschung als Bausteine einer konsistenten Energiepolitik, Empfehlungen des Rates für nachhaltige Entwicklung an die Bundesregierung, 14.11.2004).
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 18 Erfordernis der Planfeststellung
§ 18a Anhörungsverfahren
§ 18b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 18c Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 18d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 18e Rechtsbehelfe
Artikel 2 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
§ 17a Anhörungsverfahren
§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 17c Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 17d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 17e Rechtsbehelfe
Artikel 3 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
§ 14a Anhörungsverfahren
§ 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 14e Rechtsbehelfe
Artikel 4 Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
Artikel 5 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
§ 2a Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 2b Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 2c Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 2d Rechtsbehelfe
§ 2e Bauaufsichtsbehörde
§ 7a Entschädigungsverfahren
§ 12 Übergangsregelung für Planungen
Artikel 7 Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 8 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 11a Erfordernis der Planfeststellung
§ 11b Anhörungsverfahren
§ 11c Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 11d Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 11e Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 11f Rechtsbehelfe
§ 11g Vorarbeiten
§ 11h Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
§ 11i Vorzeitige Besitzeinweisung
§ 12 Enteignung
§ 12b Umlage der Mehrkosten für Erdkabel
§ 20 Übergangsregelung
Artikel 9 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 12 Neubekanntmachung
Artikel 13 Inkrafttreten
2 Begründung
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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