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"Strommarkt"
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 65. Der Bundesrat setzt sich für ein integriertes europäisches Energie- und Klimakonzept ein. In diesem Zusammenhang sind auch die Entwicklungen auf den Energiemärkten zu berücksichtigen. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit für zusätzliche Flexibilitätsoptionen im europäischen Strommarkt. Dabei spielt auch das Lastmanagement eine wichtige Rolle. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Fahrweise im Bereich von Teillastwirkungsgraden zu einer Verschlechterung des Wirkungsgrades und somit zur Erhöhung spezifischer Emissionen führt.
Drucksache 31/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 30. Der Bundesrat weist auf die große Bedeutung des Strommarktdesigns für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hin. Eine Weiterentwicklung des heutigen EOM zu einem EOM 2.0 allein wird jedoch voraussichtlich nicht ausreichen, um das gegenwärtig hohe Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten. Vorstellbar ist, den EOM 2.0 zumindest übergangsweise durch eine Sicherheitsreserve abzusichern und das Versorgungssicherheitsniveau kontinuierlich zu überwachen, um gegebenenfalls frühzeitig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der hohen Versorgungssicherheit ergreifen zu können.
Drucksache 408/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
... 2. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziert insbesondere die regionale Verwendung von Erneuerbaren Energien-Strom den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle fördern zusätzlich auch die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Hierzu kann ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell wichtige Impulse setzen. Deshalb wurde auf fachlicher und politischer Ebene auf die dringende Notwendigkeit einer Grünstromvermarktungsverordnung hingewiesen.
Drucksache 21/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
... - stärkere Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Personalausweisgesetzes
§ 6a Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis
Artikel 2 Änderung des Passgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2814: Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der AnlagenregisterVerordnung
Drucksache 71/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 21. Der Bundesrat bedauert, dass dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine vergleichsweise geringere Bedeutung zugemessen wird und dies kein eigener Schwerpunkt der EU-Energiestrategie ist. Er ist weiterhin der Auffassung, dass das bisher vereinbarte Ziel von 27 Prozent erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis 2030 nicht ausreicht, um die langfristigen Klima- und Energieziele der EU zu erreichen. Die Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass sowohl bei der Überarbeitung der Richtlinie für erneuerbare Energien als auch bei der Entwicklung von Vorschlägen für einen europäischen Strommarkt der Fokus nicht allein auf die Marktintegration der erneuerbaren Energien und auf eine Koordinierung der Fördersysteme gelegt wird, sondern der Zielerreichung und damit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in allen EU-Mitgliedstaaten Priorität eingeräumt wird.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 326/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts - COM(2015) 340 final
... 4. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Energiewende in Deutschland bei den Themen Fördersystematik für Erneuerbare Energien, Neugestaltung des Strommarktes, Novellierung des
Drucksache 71/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 13. Der Bundesrat bedauert, dass dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine vergleichsweise geringere Bedeutung zugemessen wird und dies kein eigener Schwerpunkt der EU-Energiestrategie ist. Er ist weiterhin der Auffassung, dass das bisher vereinbarte Ziel von 27 Prozent erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis 2030 nicht ausreicht, um die langfristigen Klima- und Energieziele der EU zu erreichen. Die Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass sowohl bei der Überarbeitung der Richtlinie für erneuerbare Energien als auch bei der Entwicklung von Vorschlägen für einen europäischen Strommarkt der Fokus nicht allein auf die Marktintegration der erneuerbaren Energien und auf eine Koordinierung der Fördersysteme gelegt wird, sondern der Zielerreichung und damit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in allen EU-Mitgliedstaaten Priorität eingeräumt wird.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 594/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 7. Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauensschutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von bis zum 31. Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegangenen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anlagen gegenüber solchen, die nach dem 1. Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab. Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlechter gestellt werden. Auf Grund von gesunkenen Erlösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt. Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes.
Drucksache 441/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Diese Regelung erlaubt eine flexiblere, stärker am Strommarkt orientierte
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 401/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 27. Er setzt sich für ein integriertes europäisches Energie- und Klimakonzept ein. In diesem Zusammenhang sind auch die Entwicklungen auf den Energiemärkten zu berücksichtigen. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit für zusätzliche Flexibilitätsoptionen im europäischen Strommarkt. Dabei spielt auch das Lastmanagement eine wichtige Rolle. Er weist darauf hin, dass eine Fahrweise im Bereich von Teillastwirkungsgraden zu einer Verschlechterung des Wirkungsgrades und somit zur Erhöhung spezifischer Emissionen führt.
Drucksache 441/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Diese Regelung erlaubt eine flexiblere, stärker am Strommarkt orientierte Fahrweise der Anlagen.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG
12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
18. Begründung:
19. Begründung:
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10
22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG
24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG
26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG
27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG
29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15
31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 408/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
... 2. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziert insbesondere die regionale Verwendung von Erneuerbaren Energien-Strom den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle fördern zusätzlich auch die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Hierzu kann ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell wichtige Impulse setzen. Deshalb wurde auf fachlicher und politischer Ebene auf die dringende Notwendigkeit einer Grünstromvermarktungsverordnung hingewiesen.
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Besonderes Augenmerk wird auf dem Ausbau der strategischen Energiepartnerschaft mit der Ukraine liegen. Dabei geht es um Fragen im Zusammenhang mit der Bedeutung der Ukraine als Transitland und der Reform des ukrainischen Energiemarktes (Ausbau des Erdgasnetzes, Schaffung eines angemessenen rechtlichen Rahmens für den Strommarkt, Steigerung der Energieeffizienz in der Ukraine als Mittel zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren usw.).
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 102/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die KWK-Stromerzeugung als Teil von zumeist großen Wärmeversorgungssystemen verfügt über ausreichend Flexibilität, um langfristig auch in einem System mit hohen Anteilen fluktuierender Einspeisung aus erneuerbaren Energien bestehen zu können. Die Systeme ergänzen sich auch saisonal. Gerade in Zeiten geringer PV-Stromerzeugung in den Wintermonaten besteht ein hoher Wärmebedarf und erfordert damit auch eine hohe KWKStromerzeugung. KWK-Anlagen leisten mit ihrer technischen Flexibilität einen langfristigen systemstabilisierenden Beitrag zur effizienten und ressourcenschonenden Versorgung mit Strom- und Wärme. Dieses für das Gelingen der Energiewende entscheidende Potential darf durch die anstehende Stilllegung von KWK-Anlagen nicht leichtfertig verschenkt werden. Deshalb muss eine umgehende Novellierung des KWKG unabhängig von Überlegungen zum Design des Strommarktes bereits jetzt erfolgen. Dabei ist die KWKNovelle als Eingangsgröße für weitere Verhandlungen des Strommarktdesigns zu verstehen.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,
1. Einhaltung des KWKG-Ziel unter Beibehaltung der Fördersystematik
2. Förderung von hocheffizienten Bestandsanlagen
3. Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen und Fortführung der Förderung von Brennstoffzellen-Anlagen
4. Verbesserung der Förderung für Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
5. Anhebung des Förderdeckels
6. Beibehaltung des Eigenstromprivilegs
7. Einführung von Vorbescheiden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Drucksache 102/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Moderne stromgeführte kraftwärmegekoppelte Anlagen können flexibel an die schwankende Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen angepasst werden. Damit leistet die KWK auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Eine wesentliche Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung ist dabei, dass die KWK-Anlagen an ein Wärmenetz oder einen entsprechend ausgelegten Wärmespeicher angeschlossen sind. Die gespeicherte Wärme kann dann unabhängiger von der Stromproduktion abgerufen werden. Dieses für das Gelingen der Energiewende entscheidende Potential darf durch die anstehende Stilllegung von KWK-Anlagen nicht leichtfertig verschenkt werden. Deshalb muss eine umgehende Novellierung des KWKG unabhängig von Überlegungen zum Design des Strommarktes bereits jetzt erfolgen. Dabei ist die KWK-Novelle als Eingangsgröße für weitere Verhandlungen des Strommarktdesigns zu verstehen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... - Italien setzte 2013 eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz auf dem Gas- und Strommarkt um. Mit den Maßnahmen der italienischen Regierung konnten das seit langem bestehende Problem der hohen Energiepreise in Italien angegangen und, nach Schätzungen der Energie-Regulierungsbehörde, die Endkundenpreise reduziert werden.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 293/2/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaft srechts
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Ziele des vorliegenden Gesetzes, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu ermöglichen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes zu sichern, die Kostenentwicklung zu bremsen und den Übergang zu einem neuen Strommarktdesign zu ermöglichen.
Drucksache 360/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Integration des Strommarktes in den Kraftstoffsektor durch Aufnahme von Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan (Power- -Gas), die mit to erneuerbaren Energien gewonnen wurden, zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Anrechenbarkeit von Powerto-Gas insbesondere Berechnungsverfahren für die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Mengen an Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan festzulegen und das Nachweisverfahren zu regeln und hierzu die Ermächtigungsgrundlagen im Gesetzentwurf zu schaffen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 360/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... d) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Integration des Strommarktes in den Kraftstoffsektor durch Aufnahme von Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan (PowertoGas), die mit erneuerbaren Energien gewonnen wurden, zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Anrechenbarkeit von PowertoGas insbesondere Berechnungsverfahren für die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Mengen an Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan festzulegen und das Nachweisverfahren zu regeln und hierzu die Ermächtigungsgrundlagen im Gesetzentwurf zu schaffen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... ) und ggf. eine Weiterentwicklung des aktuellen Rahmens für den Strommarkt erforderlich. Innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern werden die zentralen Herausforderungen intensiv erörtert. Eine grundlegende Reform des
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 247/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zusätzlich, sich dafür einzusetzen, dass innerhalb eines europäischen Strommarktdesigns die Möglichkeit des Erhalts und der Weiterentwicklung der im deutschen
Drucksache 247/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zusätzlich, sich dafür einzusetzen, dass innerhalb eines europäischen Strommarktdesigns die Möglichkeit des Erhalts und der Weiterentwicklung der im deutschen
Drucksache 25/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung
... 18. Der Bundesrat stellt fest, dass das aktuelle Strommarktdesign nicht geeignet ist, die erfolgreiche Umsetzung der veränderten energiepolitischen Zielsetzungen zu gewährleisten. Der Bundesrat ist darüber hinaus der Auffassung, dass es nicht ausreicht, wie bei den derzeit durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Debatte gestellten Änderungsvorschlägen zum
Drucksache 515/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa - COM(2013) 407 final
... 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst gering zu halten, um übermäßige Belastungen für die Endverbraucherinnen und -verbraucher zu vermeiden. Der Bundesrat unterstreicht deswegen die Notwendigkeit einer Reform des EEG und auch des Strommarktdesigns, um die Förder- und Marktprinzipien an die sich ändernde Struktur der Stromerzeugung mit einem stetig wachsenden Anteil aus erneuerbaren Energien anzupassen.
Drucksache 721/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt die Kommission ausdrücklich darin, die Kosteneffizienz des Ausbaus erneuerbarer Energien und deren Integration in den europäischen Strommarkt, die verstärkte europäische Harmonisierung der Förderregelungen und einen vertieften Handel mit Energie aus erneuerbaren Quellen zwischen den Mitgliedstaaten weiter voranzutreiben.
Drucksache 346/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt - COM(2012) 271 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Erneuerbaren Energien und der Strommarkt schrittweise und möglichst zügig besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Im Hinblick auf eine Koordinierung der nationalen Förderregulierungen besteht Einigkeit, dass die Rahmenbedingungen des Strommarktes und die Förderung mit dem Ziel der Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit in adäquater Zeitspanne im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (
Drucksache 346/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt - COM(2012) 271 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Erneuerbaren Energien und der Strommarkt schrittweise und möglichst zügig besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Im Hinblick auf eine Koordinierung der nationalen Förderregulierungen besteht Einigkeit, dass die Rahmenbedingungen des Strommarktes und die Förderung mit dem Ziel der Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit in adäquater Zeitspanne im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (
Drucksache 740/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... (4) Die Übertragungsnetzbetreiber setzen Anlagen im Sinne von § 13 Absatz 1a Satz 2 erste Alternative, Absatz 1b, § 13a Absatz 1 und 2 sowie § 13b Absatz 1 Nummer 2 auch zur Absicherung des Strommarktes durch Einsatz am vortägigen und untertägigen Spotmarkt einer Strombörse mit dem höchsten zulässigen Gebotspreis ein, sobald eine dies regelnde Verordnung nach § 13b Absatz 1 in Kraft tritt.
Drittes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 12 Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.
§ 13a Stilllegung von Erzeugungsanlagen
§ 13b Verordnungsermächtigungen und Festlegungskompetenzen
§ 13c Für das Elektrizitätsversorgungssystem systemrelevante Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz
§ 14b Steuerung von vertraglichen Abschaltvereinbarungen, Verordnungsermächtigung
§ 17 Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.
§ 17a Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 17b Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 17c Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde
§ 17d Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
§ 17e Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen
§ 17f Belastungsausgleich
§ 17g Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen
§ 17h Abschluss von Versicherungen
§ 17i Evaluierung
§ 17j Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Weitere Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Energiestatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
Artikel 5 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Liquidität und Transparenz auf den Stromhandelsmärkten haben sich infolge der Marktkopplung zwischen den Mitgliedstaaten 12 schrittweise verbessert. Die vom Nordwesten der EU ausgehende Marktkopplung wurde kontinuierlich auch auf andere Regionen ausgedehnt. Derzeit sind die Märkte von 17 Mitgliedstaaten "gekoppelt". Ein positiver Beitrag zur Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarktes war ferner die Schaffung eines für die gesamte Insel einheitlichen Strommarkts in Irland 2007. Diese Entwicklungen haben zu einem verstärkten grenzüberschreitenden Handel und einer größeren Preiskonvergenz geführt13. Die Transparenz nimmt auch als Folge der 2011 verabschiedeten Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT)14 zu.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 819/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die Durchführung der Pilotvorhaben mit Höchstspannungsgleichstromübertragungstechnik und Hochtemperaturleiterseilen sowie die Teilerdverkabelung kann bei isolierter Betrachtung zu einem Anstieg der Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene und damit auch der Strompreise führen. Es handelt sich hierbei jedoch nur um eine begrenzte Anzahl an Pilotvorhaben, so dass mögliche Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau nur im begrenzten Umfang zu erwarten sind. Dem steht zudem eine Ersparnis aus der Verwendung herkömmlicher, weniger leistungsfähiger Übertragungstechnologien gegenüber. Zudem ist infolge des Gesetzes mit einer Beschleunigung des Netzausbaus zu rechnen. Auf diese Weise werden Kosten zur Sicherstellung der Netzstabilität verringert und ein Beitrag zur Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt geleistet, so dass insgesamt günstige Auswirkungen auf den Strompreis zu erwarten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)
§ 1 Gegenstand des Bundesbedarfsplans
§ 2 Gekennzeichnete Vorhaben
§ 3 Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
§ 4 Rechtsschutz
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan
3 Kennzeichnung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
Artikel 4 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Ermittlung des Netzausbaubedarfs
3. Erlass des Bundesbedarfsplans
4. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Folgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Alternativenprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zur Anlage
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
Vorhaben 1: Emden/Borßum - Osterath
Vorhaben 2: Osterath - Philippsburq Ultranet
Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach
Vorhaben 4: Wilster - Grafenrheinfeld
Vorhaben 5: Lauchstädt - Meitingen
Vorhaben 6: Conneforde - Cloppenburg - Westerkappeln
Vorhaben 7: Dollern - Stade - Sottrum - Wechold - Landsbergen
Vorhaben 8: Brunsbüttel - Barlt - Heide - Husum - Niebüll - Bundesgerenze DK
Vorhaben 9: Hamm/Uentrop - Kruckel
Vorhaben 10: Wolmirstedt - Helmstedt - Wahle
Vorhaben 11: Bertikow - Pasewalk
Vorhaben 12: Vieselbach - Eisenach - Mecklar
Vorhaben 13: Pulqar - Vieselbach
Vorhaben 14: Röhrsdorf - Remptendorf
Vorhaben 15: Punkt Metternich - Niederstedem
Vorhaben 16: Kriftel - Obererlenbach
Vorhaben 17: Mecklar- Grafenrheinfeld
Vorhaben 18: Redwitz - Mechlenreuth - Etzenricht - Schwandorf
Vorhaben 19: Urberach - Pfungstadt - Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden, Kriftel - Farbwerke Höchst Süd
Vorhaben 20: Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach
Vorhaben 21: Daxlanden - Bühl/Kuppenheim - Eichstetten
Vorhaben 22: Großgartach - Endersbach
Vorhaben 23: Herbertingen - Tiengen
Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen
Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen
Vorhaben 26: Bärwalde - Schmölln
Vorhaben 27: Abzweig Welsleben - Förderstedt
Vorhaben 28: Abzweig Parchim/Süd - Neuburg
Vorhaben 29: Combined Grid Solution
Vorhaben 30: Oberzier- Bundesgrenze Belgien
Vorhaben 31: Wilhelmshaven - Conneforde
Vorhaben 32: Bundesgrenze Österreich - Altheim mit Abzweig Matzenhof - Simbach, Isar - Ottenhofen
Vorhaben 33: NORD. LINK
Vorhaben 34: Emden/Ost - Conneforde/Süd
Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A
Vorhaben 36: Vöhringen - Bundesgrenze Österreich mit Abzweig Woringen - Memmingen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2409: Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 343/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... d) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der freie Strommarkt und der geltende Preisbildungsmechanismus an den europäischen Strombörsen nicht geeignet ist, durch Preissignale rechtzeitige bzw. vorbeugende Investitionen in hocheffiziente Gaskraftwerke oder andere Projekte zur Absicherung von Lastspitzen oder in Backupkraftwerke bei ungünstigen Wetterlagen zu gewährleisten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG
§ 12h Speicherkataster
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
22. Zu Artikel 6 allgemein
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 854/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 4. die KWK-Anlage über Informations- und Kommunikationstechnik verfügt, um Signale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage ist, auf diese zu reagieren und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern
§ 7 Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 7b Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
§ 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
c Preis- und Kostenwirkungen
4. Nachhaltigkeit
5. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4c
Zu Nummer 4d
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 4f
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Nummer 5c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 7e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Drucksache 854/2/11
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die Erhöhung lässt sich daraus begründen, dass seit der Festsetzung der Zuschlagshöhe die Baukosten und Preise gestiegen sind und daher zumindest ein Inflationsausgleich erforderlich ist. Auch vor dem Hintergrund, dass die realen Deckungsbeiträge (Strompreis, Wärmeerlöse) in der Realität geringer ausfallen als in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Grunde liegenden Gutachten angenommen, die Kosten (Gaspreis) dagegen als höher einzuschätzen sind, ist eine Erhöhung angebracht. Der Tendenz zu sinkenden Deckungsbeiträgen in der Stromvermarktung durch den Rückgang des Spark-Spreads an der Strombörse (bzw. geringer werdender Differenz aus Strommarktpreisen und den variablen Kosten einer KWK-Anlage), resultierend aus dem zunehmenden EEG-Anteil am Stromhandelsvolumen an der Börse und dem Merit-Order-Effekt, ist ebenfalls Rechnung zu tragen. Da die derzeit vorhandenen Fördermittel gemäß dem Gutachten der Prognos AG und der Berliner Energieagentur und dem darauf basierenden Zwischenbericht nicht ausgeschöpft werden, ist die vorgeschlagene Erhöhung des Zuschlags im Rahmen der vorhandenen Mittel möglich.
Drucksache 343/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... d) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der freie Strommarkt und der geltende Preisbildungsmechanismus an den europäischen Strombörsen nicht geeignet ist, durch Preissignale rechtzeitige bzw. vorbeugende Investitionen in hocheffiziente Gaskraftwerke oder andere Projekte zur Absicherung von Lastspitzen oder in Backupkraftwerke bei ungünstigen Wetterlagen zu gewährleisten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3 1.
3 2.
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *
§ 12h Speicherkataster
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 39
15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:
16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:
3 17.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 39
3 18.
3 19.
20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
27. Zu Artikel 6
28. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 45/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 KOM (2011) 31 endg.
... In der Energiestrategie 2020 wurde herausgestellt, wie sich der Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen auch auf den Strommarkt als Ganzes auswirkt. Viele, flexible und kleinere dezentrale Formen der Stromerzeugung erfordern andere Netzregeln und andere Marktdesign-Regeln als herkömmliche große, zentrale Stromerzeugungsformen. Die Marktintegration der erneuerbaren Energien sollte idealerweise so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass sie dort entwickelt werden, wo dies wirtschaftlich und ökologisch am sinnvollsten ist. Faktoren wie die Entfernung von den Verbrauchszentren, der implizierte Netzbedarf und Fragen, die mit der öffentlichen Akzeptanz und der Schaffung von Arbeitsplätzen zusammenhängen, spielen klarerweise auch eine Rolle und können nicht ignoriert werden. Die Fördersysteme sollten auf alle Fälle im Laufe der Zeit dahingehend angepasst werden, dass sie die beste Praxis anwenden, damit unangemessene Marktverzerrungen und übertrieben hohe Kosten vermieden werden
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erreichen des 20 %-Ziels
....mehr Strom....
Wärme - und Kältesektor.
....sowie Verkehr....
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
4 Wärmesektor.
4. Schlussfolgerung
Drucksache 348/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)
... Die bestehenden Herausforderungen erfordern insbesondere erheblich mehr Flexibilität im gesamten System. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, weiterführende Maßnahmen zur Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien, aber auch zur Flexibilisierung des konventionellen Kraftwerksparks, des Strommarktes und der Nachfrageseite (Lastmanagement) zu ergreifen.
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... 66. Der Markt für die Abfallentsorgung wird in zahlreichen Mitgliedstaaten durch einen oder zwei große Akteure beherrscht. Das Bauwesen weist – zumindest im Hinblick auf große Infrastrukturprojekte – oligopolistische Züge auf und ist anfällig für Kartellbildung. Andere Beispiele sind die IT-Versorgung, der Strommarkt in bestimmten Mitgliedstaaten (siehe Artikel 30-Beschlüsse zum Strommarkt in der tschechischen Republik, Spanien und Italien) sowie der Markt für bestimmte Postdienste in verschiedenen Mitgliedstaaten (siehe Artikel 30-Beschlüsse zum Postsektor in Schweden, Finnland und Österreich).
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 683/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordhrein- Westfalen
Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetz es
... Mit der Laufzeitverlängerung würde den vier großen Energieversorgern eine zusätzliche Erzeugung von großen Strommengen aus bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken ermöglicht. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt insbesondere zu Lasten der kommunalen und mittelständischen
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... . Aus einer kürzlich durchgeführten Studie über die Bedingungen für Verbraucher auf dem Privatkundenstrommarkt geht hervor, dass die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher suboptimal sind
Drucksache 461/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke KOM (2010) 372 endg.
... (10) Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollte die Europäische Kommission dafür sorgen, dass normale Wettbewerbsbedingungen herrschen und erhalten und respektiert werden. Vor allem im Hinblick auf den Strommarkt sollten die Beihilfen für die Kohleindustrie die Stromerzeuger nicht bei der Wahl ihrer Primärenergiequellen beeinflussen. Folglich sollten die Kohlepreise und -mengen von den Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Weltmarktbedingungen frei vereinbart werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Öffentliche Anhörungen
3. Folgenabschätzung
Option 1: Basisszenario
Option 2: Leitlinien der Kommission
Option 3: Verordnung des Rates zur Genehmigung zeitlich befristeter Betriebsbeihilfen Stilllegungsbeihilfen
Option 4: Verordnung des Rates zur Genehmigung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten soziale Altlasten und Umweltaltlasten
Option 5: Kombination der Optionen 3 und 4
Option 6: Verlängerung der geltenden Kohleverordnung um zehn Jahre
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag
4 Stilllegungsbeihilfen
Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten
4 Verfahren
Vorschlag
Abschnitt I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt II Vereinbarkeit der Beihilfe
Artikel 2 Grundsatz
Artikel 3 Stilllegungsbeihilfe
Artikel 4 Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten
Artikel 5 Kumulierung
Artikel 6 Getrennte Buchführung
Abschnitt III Verfahren
Artikel 7 Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
Abschnitt IV Schlussbestimmungen
Artikel 8 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang Definition der in Artikel 4 genannten Kosten
Drucksache 633/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung
... 4. Mit der geplanten Laufzeitverlängerung würde die Bundesregierung den vier großen Energieversorgern eine zusätzliche Erzeugung von großen Strommengen aus bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken ermöglichen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dies einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt insbesondere zu Lasten der kommunalen und mittelständischen
Drucksache 700/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle KOM (2010) 618 endg.
... Eine eingehende Folgenabschätzung kam zu dem Schluss, dass durch den Mangel an verbindlichen EU-Rechtsvorschriften vermutlich wichtige Entscheidungen aufgeschoben werden, was sich potenziell negativ auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft auswirkt und unangemessene Lasten für künftige Generationen sowie möglicherweise Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt nach sich zieht.
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Im Strommarkt sind insbesondere die potenziell zunehmenden Lieferabhängigkeiten bei Erdgas zu nennen, die auch ökonomische Risiken bergen. Die Energiepreisanstiege der letzten Jahre sprechen für sich: Allein zwischen 2003 und 2005 stiegen die saldierten Ausgaben für Energieimporte von 34 Mrd. Euro auf 51,4 Mrd. Euro, also um über 50 Prozent. Daraus ergaben sich Auswirkungen auf die allgemeine Teuerungsrate, denn nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug der Anstieg der Verbraucherpreise im Zeitraum von Oktober 2006 bis zum Oktober 2007 2,4 Prozent, wovon allein 0,2 Prozentpunkte dem Anstieg der Preise für Heizöl und Kraftstoffe zuzurechnen waren.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Unmittelbare Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind in begrenztem Umfang durch eine etwaige Teilverkabelung im Rahmen der vier Pilotprojekte zu erwarten. Andererseits ist infolge des Gesetzes mit einer Beschleunigung des Netzausbaus zu rechnen. Dies wird einen Beitrag zur Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt leisten und damit günstige Auswirkungen auf die Strompreise haben.
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage Vorhaben nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 117a Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf
2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie
1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:
2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:
3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:
4. Verbindung Halle - Schweinfurt:
5. Verbindung Diele – Niederrhein:
6. Verbindung Wahle – Mecklar:
2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien
2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland
2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland
2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte
2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
IV. Gender Mainstreaming
B Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 : Energieleitungsausbaugesetz
1. § 1 EnLAG
2. § 2 EnLAG
3. § 3 EnLAG
4. Anlage
Artikel 2 : Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes
1. Änderung des § 11 EnWG
2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG
3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG
4. Änderung des § 43 EnWG
5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG
6. Neuer § 117a EnWG
7. Änderung des § 118 EnWG
Artikel 3 : Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung
1. Änderung des § 48 VwGO
2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
Artikel 4 : Änderungen der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 : Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
Drucksache 76/08
... Die bereits erfolgten Maßnahmen und die derzeit diskutierten Initiativen zur Belebung des Wettbewerbes auf dem Strommarkt, vermögen den vorliegenden Vorschlag nicht zu ersetzen. Bislang gibt es lediglich das Verbot wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen, das jedoch auf Märkten mit verfestigt nichtwettbewerblichen Marktstrukturen nicht ausreicht. Auch eine vertikale Entflechtung löst das Grundproblem des fehlenden Wettbewerbs auf der Wertschöpfungsstufe der Stromerzeugung nicht. Gleiches gilt für eine reine Missbrauchsaufsicht. Diese kann bestenfalls eine ungerechtfertigte Preiserhöhung nachträglich korrigieren. Dagegen wird durch den vorliegenden Vorschlag das Ziel einer spürbaren Belebung des Wettbewerbs auf der Produktionsebene durch direkte strukturelle Eingriffe – wie z.B. einen Zwangsverkauf von Erzeugungskapazitäten an Dritte – unmittelbar erreicht. Denn echter Wettbewerb zwischen Stromerzeugern lässt sich nur verwirklichen, wenn die Zahl der Betreiber von Kraftwerken steigt.
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Von großer Bedeutung sind ferner die direkt aus dem Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strommarkt – und damit aus dem
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen
1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund
2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
3. Wesentliche Erkenntnisquellen
IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz
a. Wasserkraft
b. Biomasse
c. Windenergieanlagen
d. Fotovoltaik
2. Weiterentwicklung des Energiesystems
3. Marktintegration
V. Alternativen
VI. Mitteilungspflichten
VII. Gesetzesfolgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz
c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft
d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher
4. Bürokratiekosten
a. Neue Informationspflichten
b. Geänderte Informationspflichten
c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht
d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten
VIII. Zeitliche Geltung
IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Auch wenn ihre Befugnisse nicht auf normative Entscheidungen (wie die formelle Annahme verbindlicher Leitlinien) ausgeweitet werden können, wird die neue Agentur insgesamt eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung und Anwendung der Vorschriften für den europäischen Gas- und Strommarkt spielen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... Auch wenn ihre Befugnisse nicht auf normative Entscheidungen (wie die formelle Annahme verbindlicher Leitlinien) ausgeweitet werden können, wird die neue Agentur insgesamt eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung und Anwendung der Vorschriften für den europäischen Gas- und Strommarkt spielen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... Auch wenn ihre Befugnisse nicht auf normative Entscheidungen (wie die formelle Annahme verbindlicher Leitlinien) ausgeweitet werden können, wird die neue Agentur insgesamt eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung und Anwendung der Vorschriften für den europäischen Gas- und Strommarkt spielen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 276/2/07
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... die kostenlos zugeteilten Zertifikate zu ihrem Marktwert in die Strompreise eingepreist. Die Zertifikate stellten einen Wert dar, der durch Verkauf des Zertifikates an der EEX-Strombörse hätte erlöst werden können, bei einem Einsatz in der Produktion aber verloren ging (Opportunitätskosten). Diese Kosten für die in der Stromerzeugung eingesetzten Zertifikate konnten auf Grund der Besonderheiten des Strommarktes (Unelastizität der Nachfrage und unzureichender Wettbewerb) weitgehend in die Preise überwälzt werden.
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... die kostenlos zugeteilten Zertifikate zu ihrem Marktwert in die Strompreise eingepreist. Die Zertifikate stellten einen Wert dar, der durch Verkauf des Zertifikates an der EEX-Strombörse hätte erlöst werden können, bei einem Einsatz in der Produktion aber verloren ging (Opportunitätskosten). Diese Kosten für die in der Stromerzeugung eingesetzten Zertifikate konnten auf Grund der Besonderheiten des Strommarktes (Unelastizität der Nachfrage und unzureichender Wettbewerb) weitgehend in die Preise überwälzt werden.
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012
6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012
7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012
9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012
11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012
12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012
13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012
14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012
18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012
19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012
20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012
21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012
24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012
25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012
26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012
27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012
30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012
31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012
34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012
35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012
36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG
37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG
38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.
39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG
40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG
41. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:
Zu Artikel 2
43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... Auch wenn ihre Befugnisse nicht auf normative Entscheidungen (wie die formelle Annahme verbindlicher Leitlinien) ausgeweitet werden können, wird die neue Agentur insgesamt eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung und Anwendung der Vorschriften für den europäischen Gas- und Strommarkt spielen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Auch wenn ihre Befugnisse nicht auf normative Entscheidungen (wie die formelle Annahme verbindlicher Leitlinien) ausgeweitet werden können, wird die neue Agentur insgesamt eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung und Anwendung der Vorschriften für den europäischen Gas- und Strommarkt spielen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 597/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem politischen Rahmen zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes in der EU – Wege zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik (2006/2003(INI))
... 26. ist der Auffassung, dass die Schaffung einer hochrangigen Arbeitsgruppe sehr nützlich sein könnte, um sicherzustellen, dass die Gesetzgebung auf den Gebieten Industrie, Energie und Umwelt mit dem Ziel größerer Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang stehen; weist darauf hin, dass nicht nur der Strommarkt, sondern auch der Erdgasmarkt in Anbetracht der weit reichenden Auswirkungen dieser Märkte auf einige verarbeitende Industriezweige überprüft werden muss;
Drucksache 735/06
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
... Legt man den Maßstab der tatsächlich erreichten Wettbewerbsintensität im Haushaltskundenbereich an, muss man feststellen, dass die 2005 erwartete Intensivierung bisher nicht eingetreten ist. Insbesondere ist die Zahl der Konkurrenzanbieter auf dem Strommarkt für Kleinkunden weiterhin gering. Auch die geringe Zahl der Haushaltskunden, die zu einem anderen Anbieter wechseln, ist ein Indiz dafür, dass der Wettbewerb in diesem Bereich noch unzureichend ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel I
Artikel II Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel III Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel I
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummer 2
a Zu Buchstabe a
b Zu Buchstabe b
c Zu Buchstabe c
d Zu Buchstabe d
II. Zu Artikel II
III. Zu Artikel III
Drucksache 207/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... Aufbauend auf dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft mit Partnern in Südosteuropa und der Entwicklung des Maghreb-Strommarktes und des Mashrek-Gasmarktes könnte zum Beispiel eine europaweite Energiegemeinschaft sowohl durch einen neuen Vertrag als auch durch bilaterale Abkommen geschaffen werden. Bestimmte essentielle strategische Partner, zu denen die Türkei und die Ukraine gehören, könnten darin bestärkt werden dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft Südosteuropa beizutreten. Die Anrainerstaaten des Mittelmeers und des Kaspischen Meers sind wichtige Gasliefer- und Transitländer. Die zunehmende Bedeutung Algeriens als Gaslieferland für die EU könnte eine spezielle Energiepartnerschaft nahe legen.
Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR
1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
2. SECHS vorrangige Bereiche
2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:
2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:
2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:
2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz
2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien
2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik
3. Schlussfolgerungen
• Nachhaltigkeit:
• Wettbewerbsfähigkeit:
• Versorgungssicherheit:
Drucksache 763/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Wettbewerbs-, Energie- und Umweltpolitik sind eng miteinander verflochten, und ihre Auswirkungen sind von maßgeblicher Bedeutung insbesondere für viele Branchen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrie. Da die politischen und gesetzgeberischen Initiativen in diesen Bereichen aufeinander abgestimmt sein müssen und um die zwischen ihnen bestehenden Synergien in vollem Umfang zu nutzen, ist eine engere Zusammenarbeit und die Entwicklung eines integrierten Konzepts von fundamentaler Bedeutung. Zu diesem Zweck wird eine Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt eingesetzt werden. Sie wird als Beratungsplattform fungieren, die die für Unternehmen und Industrie, Wettbewerb, Energie und Umwelt zuständigen Mitglieder der Kommission sowie alle beteiligten Akteure zusammenführen wird. Die Gruppe soll die Verknüpfungen zwischen Industrie-, Energie- und Umweltgesetzgebung untersuchen, die Kohärenz einzelner Maßnahmen gewährleisten und gleichzeitig Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Erreicht werden soll dies durch die ausgewogene Beteiligung aller Betroffenen mit dem Ziel, einen stabilen und vorhersehbaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Hand in Hand gehen. Zu den Themen, die dabei angegangen werden könnten, zählen (i) die konkrete Umsetzung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung, (ii) Klimaveränderung, insbesondere das Emissionshandelsprogramm, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, (iii) die Funktionsweise der Energiemärkte, insbesondere des Strommarktes, (iv) die Umsetzung der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling und damit zusammenhängender Rechtsvorschriften und (v) die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Einführung von Umwelttechnologien und anderen innovativen Technologien.
Mitteilung
1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung
2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU
3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren
Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften
Maschinen - und Systemindustrie
Mode - und Designindustrie
Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie
4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik
4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen
Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006
Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005
Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006
Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005
Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006
Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005
Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005
4.2. Sektorspezifische Initiativen
• Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006
• Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007
• Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie
• Europäisches Raumfahrtprogramm
• Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006
• Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006
• Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie
5. Schlussfolgerung
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 246/05
... Die Erfahrungen bei der Öffnung des Strommarktes haben gezeigt, dass einem problemlosen Wechsel des Lieferanten eine Schlüsselstellung für den Wettbewerb um Haushaltskunden zukommt. Von besonderer Bedeutung ist eine automatisierte Bearbeitung von Kundendaten durch den Netzbetreiber bei gleichzeitiger Standardisierung der Datenformate unter den Netzbetreibern. Nur so wird einem Gashändler, der in verschiedenen Netzen Kunden beliefern will, eine Teilnahme am Wettbewerb ohne die Belastung mit übermäßigen Transaktionskosten möglich. Die Vorschriften sind den Bestimmungen zum Lieferantenwechsel in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Organisation des Netzzugangs
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Kapazitätsrechte
§ 5 Hilfsdienste
§ 6 Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten
§ 7 Kapazitätsportfolio
§ 8 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 9 Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 10 Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen
§ 11 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 12 Bestehende Transportverträge
§ 13 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 14 Handel mit Kapazitätsrechten
Teil 3 Anbahnung des Netzzugangs
§ 15 Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung
§ 16 Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag
§ 17 Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber
Teil 4 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Teil 5 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 20 Veröffentlichung netzbezogener Daten
§ 21 Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen
§ 22 Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten
Teil 6 Nutzung mehrerer Netze
§ 23 Zusammenarbeitspflichten
§ 24 Vertragsmanagement und Abwicklung
§ 25 Netzkopplungsvertrag
Teil 7 Bilanzausgleich
§ 26 Grundsätze
§ 27 Nominierungsverfahren
§ 28 Nominierungsersatzverfahren
§ 29 Standardlastprofile
§ 30 Basisbilanzausgleich
§ 31 Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden
§ 33 Datenbereitstellung
Teil 8 Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit
§ 34 Flexibilitätsdienstleistungen
Teil 9 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 36 Verfahren
Teil 10 Wechsel des Gaslieferanten
§ 37 Lieferantenwechsel
Teil 11 Messung
§ 38 Messung
§ 39 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 40 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 41 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 42 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 43 Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 44 Bußgeldvorschriften
§ 45 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Teil 3
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Teil 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Teil 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Teil 7
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 8
Zu § 34
Zu § 35
Zu Teil 9
Zu § 36
Zu Teil 10
Zu § 37
Zu Teil 11
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Teil 12
zu § 42
Zu § 43
Zu Teil 13
Zu § 44
Zu § 45
Drucksache 244/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV )
... entnommen und auf die Gegebenheiten des Strommarktes angepasst. Das Verfahren zur Erarbeitung und Festlegung von Standardangeboten durch die Regulierungsbehörde trägt dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Vielzahl von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen und Netznutzern ein funktionierender und nichtdiskriminierender Netzzugang nur bei Vorliegen einheitlicher Bedingungen gewährleistet werden kann. Der Regulierungsbehörde wird vorgegeben, zur Schaffung von Transparenz die Standardangebote in ihrem Amtsblatt zu veröffentlichen. Nach Absatz 5 kann die Regulierungsbehörde festgelegte Standardangebote ändern. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen können eine Änderung der Standardangebote durch die Regulierungsbehörde jederzeit anregen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Bilanzkreise
§ 5 Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel
§ 6 Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie
§ 7 Erbringung von Regelenergie
§ 8 Abrechnung von Regelenergie
§ 9 Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie
§ 10 Verlustenergie
§ 11 Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
§ 12 Standardisierte Lastprofile
§ 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen
§ 14 Lieferantenwechsel
§ 15 Engpassmanagement
§ 16 Allgemeine Zusammenarbeitspflichten
§ 17 Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 18 Messung
§ 19 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 20 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 21 Vorgehen bei Messfehlern
§ 22 Datenaustausch
§ 23 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 24 Netznutzungsvertrag
§ 25 Lieferantenrahmenvertrag
§ 26 Bilanzkreisvertrag
§ 27 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 28 Standardangebote
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Übergangsregelungen
§ 31 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Drucksache 913/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen KOM (2005) 627 endg.; Ratsdok. 15745/05
... Eine gezielte öffentliche Unterstützung der Durchdringung des Strommarkts mit Ökostrom ist gerechtfertigt, da die oben genannten Vorteile nicht (oder nur zum Teil) in die Nettowertschöpfung eingehen, die dem Erzeuger in der Wertschöpfungskette des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen (EE-Strom) zugute kommen.
Mitteilung
1. Einführung
1.1. Gründe für den Bericht
1.2. Geltungsbereich
2. Bewertung bestehender Förderregelungen
2.1. Die bestehenden Förderregelungen
2.2. Leistungsbewertung
2.3. Wesentlichen Schlussfolgerungen zur Leistung vgl. Anhänge 3 und 4
5 Windenergie
Forstliche Biomasse
Biogas -Sektor8
3. Aspekte des Handels und des Binnenmarkts
3.1. Einführung
3.2. Entflechtung, Transparenz und marktbeherrschende Anbieter
3.3. Leistungsschwankungen und ihr Ausgleich: Binnenmarktrecht und EE-Förderregelungen müssen vereinbar sein
3.4. Handel mit Energie
3.5. Regulierung für Staatsbeihilfen
3.6. Die wichtigste Erkenntnis
4. KOEXISTENZ oder Harmonisierung
4.1. Mögliche Vorteile
4.2. Mögliche Nachteile
5. ADMINISTRATIVE Hemmnisse
5.1. Bestehende Hemmnisse
1. Unzahl beteiligter Behörden und mangelnde Koordinierung
2. Langer Vorlauf bis zur Erlangung der benötigten Genehmigungen
3. Erneuerbare Energiequellen werden bei der Raumordnung kaum berücksichtigt
5.2. Empfehlungen zu administrativen Hemmnissen
6. Fragen des Netzzugangs
7. HERKUNFTSNACHWEISE
8. Schlussfolgerungen
8.1. Kooperation
8.2. Optimierung
8.3. Nächste Schritte
2 Anhänge
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.