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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strom- und Gasnetze"


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Drucksache 13/1/19

... c) Der Bundesrat hält es für unerlässlich, Strom- und Gasnetz systemdienlich zu koppeln, um die Sektorkopplung zu stärken und die gut ausgebaute Gasinfrastruktur zu nutzen, um die dargebotsabhängige Stromerzeugung mit den Bedarfen in Einklang zu bringen und Energie in den benötigten Mengen zwischenzuspeichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1 und 1a - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 150/1/19

... a) Der Bundesrat erwartet eine innovative, zukunftsgerichtete Netzplanung unter Einbeziehung der Nutzung von Elektrolyseuren als Kuppelelement zwischen Strom- und Gasnetzen, um notwendige Kapazitätserhöhungen zum Transport von erneuerbarer Energie umzusetzen.



Drucksache 13/19 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hält es für unerlässlich, Strom- und Gasnetz systemdienlich zu koppeln, um die Sektorkopplung zu stärken und die gut ausgebaute Gasinfrastruktur zu nutzen, um die dargebotsabhängige Stromerzeugung mit den Bedarfen in Einklang zu bringen und Energie in den benötigten Mengen zwischenzu-speichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1a - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 150/19 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat erwartet eine innovative, zukunftsgerichtete Netzplanung unter Einbeziehung der Nutzung von Elektrolyseuren als Kuppelelement zwischen Strom- und Gasnetzen, um notwendige Kapazitätserhöhungen zum Transport von erneuerbarer Energie umzusetzen.



Drucksache 73/16

... zur Vergabe von Wegerechten für Strom- und Gasnetze vom Dezember 2010, zuletzt überarbeitet mit Fassung vom 21. Mai 2015, verwiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 73/1/16

... Die kommunale Seite hat seit Langem Erfahrungen im Bereich der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge. So stellen die Gemeinden seit vielen Jahrzehnten - auch im leitungsgebundenen Bereich - zum Wohle der Bevölkerung und in qualitativ hochwertiger Form sowie mit großer Zuverlässigkeit die für ein Gemeinwesen erforderlichen Grunddienstleistungen zur Verfügung (Wasser, Abwasser, Abfall, Öffentlicher Personennahverkehr und viele andere). Es erscheint daher angemessen, den Gemeinden im Bereich der Strom- und Gasnetze die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe zu eröffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 542/15 (Beschluss)

... Zwar ist geplant, im Rahmen der bevorstehenden Novelle zum Rechtsrahmen der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze, den § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG ebenfalls entsprechend anzupassen. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, ob eine Änderung des § 46 EnWG in einem separaten Verfahren derart zeitnah erfolgt, dass diese redaktionelle Änderung entbehrlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 207/13

... 4. weiter darauf hinarbeitet, die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich zu halten, auch durch einen beschleunigten Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze; sicherstellt, dass der institutionelle Rahmen einen wirksamen Wettbewerb im Schienenverkehr gewährleistet; Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu fördern, einschließlich der freien Berufe und bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe. "13

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 471/13

... 3. die Koordinierung der Energiepolitik mit den Nachbarländern verbessert und die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich hält, insbesondere durch Überprüfung der Kosteneffizienz der energiepolitischen Instrumente zur Erreichung der Ziele bei den erneuerbaren Energien und durch Fortsetzung der Anstrengungen, den Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze zu beschleunigen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/13




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017


 
 
 


Drucksache 447/13

... Beim Strom- und Gasnetzbetrieb handelt es sich um ein langfristiges Geschäft, das zu einem erheblichen Maße anlagenbasiert ist. Die im Rahmen der Entgeltregulierung zu berücksichtigenden Netzkosten folgen daher zu einem Großteil aus dem betriebsnotwendigen Anlagevermögen. Der Bewertung dieses Anlagevermögens kommt daher eine zentrale Funktion zu. In der Strom- bzw.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 581/12

... 18. Europas Energiesystem erfordert Investitionen in einer Größenordnung von etwa 1 Bio. EUR, davon allein 200 Mrd. für Investitionen in die Strom- und Gasnetze: http://ec.europa.eu/energy/publications/doc/2011 energy2020 de.pdf.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 339/12

... 4. weiter darauf hinarbeitet, die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich zu halten, einschließlich durch einen beschleunigten Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze; sicherstellt, dass der institutionelle Rahmen einen wirksamen Wettbewerb im Schienenverkehr gewährleistet; Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu fördern, einschließlich der freien Berufe und bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/12




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016


 
 
 


Drucksache 142/11

... - Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 738/10

... - ACER, ENTSO-Strom und ENTSO-Gas erhalten das Mandat, die Blaupause des europäischen Strom- und Gasnetze für den Zeitraum 2020-2030 zu erarbeiten. Daran sollte sich ein längerfristiger Ausblick auf der Grundlage des Fahrplans für Energie bis 2050, der 2011 vorgelegt werden soll, anschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 698/10

... Die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarkts erfordert moderne Infrastrukturen. Die zentralen Ziele der Energieversorgungspolitik der Union lauten Wettbewerb, Nachhaltigkeit und Sicherheit. Voraussetzung hierfür sind Energieinfrastrukturen, die besser mit den nationalen Energienetzen verknüpft sind, die in der Lage sind, einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien aufzunehmen, und die eine Diversifizierung der Energiequellen erlauben. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, bedürfen die bestehenden Infrastrukturen einer raschen Modernisierung, höherwertiger Standards und einer Vereinheitlichung. Eine neue europäische Politik im Bereich der Energieinfrastrukturen ist unverzichtbar, um eine andere Vorgehensweise bei Netzplanung und -entwicklung in der EU zu etablieren. Es müssen Lösungen für wichtige fehlende Verbindungen, wie beispielsweise die Energienetze in der Nordseeregion oder den südeuropäischen Gaskorridor, gefunden werden. Die Netze müssen intelligenter werden, damit Energie effizienter genutzt und transportiert wird. Die Genehmigungsverfahren müssen effizienter und transparenter werden, und es müssen neue Finanzierungslösungen gefunden werden, um die im kommenden Jahrzehnt anstehenden gigantischen Investitionen in Höhe von über 200 Mrd. EUR20 in die großen europäischen Strom- und Gasnetze stemmen zu können, zu denen noch etwa weitere 400 Mrd. EUR für Instandhaltung, Modernisierung und Ausbau der nationalen Übertragungs- und Leitungsnetze hinzukommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 559/08

... ") wurden in Anhang III 314 Infrastrukturprojekte für Strom- und Gasnetze als Vorhaben von "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/08




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage Vorhaben
nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 117a
Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf

2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie

1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:

2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:

3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:

4. Verbindung Halle - Schweinfurt:

5. Verbindung Diele – Niederrhein:

6. Verbindung Wahle – Mecklar:

2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien

2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland

2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland

2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte

2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

IV. Gender Mainstreaming

B Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
: Energieleitungsausbaugesetz

1. § 1 EnLAG

2. § 2 EnLAG

3. § 3 EnLAG

4. Anlage

Artikel 2
: Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes

1. Änderung des § 11 EnWG

2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG

3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG

4. Änderung des § 43 EnWG

5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG

6. Neuer § 117a EnWG

7. Änderung des § 118 EnWG

Artikel 3
: Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung

1. Änderung des § 48 VwGO

2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO

Artikel 4
: Änderungen der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
: Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze


 
 
 


Drucksache 605/08 Strom- und Gasnetze


Drucksache 12/1/08

... Bei den Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden handelt es sich - und hierdurch unterscheiden sie sich grundlegend von den Verfahren der Landeskartellbehörden - um Massenverfahren. In der ersten Runde der Strom- und Gasnetzentgeltregulierung waren bei den Landesregulierungsbehörden deutlich über 1.100 Entgeltgenehmigungsverfahren anhängig. Allein im Dezember 2007/Januar 2008 hatten die Landesregulierungsbehörden eine fast vergleichbar hohe Zahl von Verfahren über die Zulassung zum vereinfachten Verfahren nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durchzuführen, zusätzlich noch mehr als 600 Verfahren nach § 32 Abs. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 KWKG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 3 Abs. 2 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 11 Satz 2 - neu - KWKG

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4 Abs. 1 Satz 1 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 1 Satz 1a KWKG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a KWKG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 3 - neu - KWKG

14. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG

15. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG

16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 5 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 3 KWKG

20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 7 Abs. 4 Satz 1 KWKG

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b und c § 7 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 - neu - KWKG

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 7 Abs. 6 KWKG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 8 Satz 1 KWKG

25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 5 KWKG

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7a Abs. 3 Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3 KWKG

28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 8 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 64a Abs. 1 Satz 2 EnWG

30. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 65 Abs. 5 - neu - EnWG

31. Zu Artikel 2 Nr. 13, Nr. 14a - neu - § 66 Abs. 3; § 79 Abs. 2 EnWG

32. Zu Artikel 2 Nr. 17 § 110 Abs. 3 EnWG


 
 
 


Drucksache 913/08

... (1) Was sind Ihrer Ansicht nach die Haupthindernisse für die Entwicklung eines europäischen Strom- und Gasnetzes? Inwieweit können sie auf nationaler/regionaler Ebene angegangen werden, und in welchen Fällen sollte die EU tätig werden?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 12/08 (Beschluss)

... Bei den Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden handelt es sich - und hierdurch unterscheiden sie sich grundlegend von den Verfahren der Landeskartellbehörden - um Massenverfahren. In der ersten Runde der Strom- und Gasnetzentgeltregulierung waren bei den Landesregulierungsbehörden deutlich über 1.100 Entgeltgenehmigungsverfahren anhängig. Allein im Dezember 2007/Januar 2008 hatten die Landesregulierungsbehörden eine fast vergleichbar hohe Zahl von Verfahren über die Zulassung zum vereinfachten Verfahren nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durchzuführen, zusätzlich noch mehr als 600 Verfahren nach § 32 Abs. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 3 Abs. 2 KWKG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 11 Satz 2 - neu - KWKG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 1 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 2 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4 Abs. 1 Satz 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 1 Satz 1a KWKG

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a KWKG

10. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 3 - neu - KWKG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 5 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG

14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 3 KWKG

15. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 7 Abs. 4 Satz 1 KWKG

16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b und c § 7 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 - neu - KWKG

17. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 7 Abs. 6 KWKG

19. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 8 Satz 1 KWKG

20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 1 KWKG

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 5 KWKG

22. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7a Abs. 3 Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3 KWKG

23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 8 KWKG

24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 64a Abs. 1 Satz 2 EnWG

25. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 65 Abs. 5 - neu - EnWG

26. Zu Artikel 2 Nr. 13, Nr. 14a - neu - § 66 Abs. 3; § 79 Abs. 2 EnWG

27. Zu Artikel 2 Nr. 17 § 110 Abs. 3 EnWG


 
 
 


Drucksache 674/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/55/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 675/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Finanzielle Aspekte

3.4. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbessern des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 417/1/07

... Zur besseren Verstetigung der administrativen Ressourcen der Strom- und Gasnetzbetreiber bei der Vorbereitung der kostenorientierten Anträge sowie bei deren Beratern ist eine zeitversetzte Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 ARegV erforderlich. Die gleichzeitige Antragstellung für Strom- und Gasnetzentgelte ist insbesondere für Mehrspartenunternehmen, vor allem Stadtwerke, mit einem zeitlich komprimierten, erheblichen Aufwand verbunden, der zu Kostenmehraufwand führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/07




1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV

5. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV

7. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 ARegV

8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV

11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV

13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV

14. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV

15. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV

16. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV

17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV

19. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV

20. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

23. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV

24. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV

25. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV

26. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV

27. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV

28. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV

29. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV

30. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV

31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

32. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV

33. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

35. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 2 Satz 1 ARegV

37. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV

38. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 StromNEV

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 StromNEV

40. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV

41. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV

42. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV

43. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32 Abs. 5 StromNEV

44. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 Gas NEV

45. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 GasNEV

46. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV

47. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV

48. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 GasNEV

49. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

50. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV

51. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV


 
 
 


Drucksache 678/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Gründung der Agentur

Artikel 2
Rechtsstellung und Sitz

Artikel 3
Zusammensetzung

Artikel 4
Tätigkeiten der Agentur

Artikel 5
Allgemeine Aufgaben

Artikel 6
Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern

Artikel 7
Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden

Artikel 8
Sonstige Aufgaben

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Aufgaben des Verwaltungsrates

Artikel 11
Regulierungsrat

Artikel 12
Aufgaben des Regulierungsrates

Artikel 13
Direktor

Artikel 14
Aufgaben des Direktors

Artikel 15
Beschwerdeausschuss

Artikel 16
Beschwerden

Artikel 17
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Artikel 18
Haushaltsplan der Agentur

Artikel 19
Gebühren

Artikel 20
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 21
Ausführung und Kontrolle des Finanzplans

Artikel 22
Finanzregelung

Artikel 23
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 24
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 25
Personal

Artikel 26
Haftung der Agentur

Artikel 27
Zugang zu Dokumenten

Artikel 28
Beteiligung von Drittländern

Artikel 29
Sprachenregelung

Artikel 30
Bewertung

Artikel 31
Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen


 
 
 


Drucksache 417/07 (Beschluss)

... Zur besseren Verstetigung der administrativen Ressourcen der Strom- und Gasnetzbetreiber bei der Vorbereitung der kostenorientierten Anträge sowie bei deren Beratern ist eine zeitversetzte Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 ARegV erforderlich. Die gleichzeitige Antragstellung für Strom- und Gasnetzentgelte ist insbesondere für Mehrspartenunternehmen, vor allem Stadtwerke, mit einem zeitlich komprimierten, erheblichen Aufwand verbunden, der zu Kostenmehraufwand führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV

4. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV

6. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV

7. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV

8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV

13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV

16. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV

17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV

19. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

20. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV

21. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV

22. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV

23. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV

24. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV

25. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV

26. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV

27. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV

28. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

29. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV

30. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV

31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

32. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3; Abs. 6 Satz 1 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3, Abs. 6 Satz 1 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

37. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV

38. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV


 
 
 


Drucksache 679/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 417/07

... Internationale Erfahrungen mit Anreizregulierungsystemen zeigen, dass in monopolistisch strukturierten Wirtschaftsbereichen wie den Strom- und Gasnetzen bei der Simulation von Wettbewerb durch Einführung einer Anreizregulierung höhere Produktivitätssteigerungen zu realisieren sind als in wettbewerblich organisierten Märkten. In funktionsfähigen Wettbewerbsmärkten zwingen die Marktkräfte die Marktteilnehmer dazu, Produktivitätsfortschritte zu realisieren und die daraus resultierenden Zugewinne in Form niedrigerer Preise an die Kunden weiterzugeben. Die allgemeine Inflationsrate drückt in diesen Märkten die Differenz zwischen der Wachstumsrate der Inputpreise und der Rate des generellen Produktivitätswachstums aus. Im Rahmen der Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze ist bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen nicht nur zu berücksichtigen, wie ein Netzbetreiber seine individuelle Effizienz gegenüber anderen Netzbetreibern verbessern kann (individuelle Effizienzvorgabe) sondern auch, wie sich die Produktivität der gesamten Branche abweichend von der Gesamtwirtschaft entwickelt. Dies erfolgt durch den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor.

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Drucksache 417/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beginn des Verfahrens

Teil 2
Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Regulierungsperioden

§ 3
Beginn und Dauer der Regulierungsperioden

Abschnitt 2
Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

§ 4
Erlösobergrenzen

§ 5
Regulierungskonto

§ 6
Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze

§ 7
Regulierungsformel

§ 8
Allgemeine Geldwertentwicklung

§ 9
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

§ 10
Erweiterungsfaktor

§ 11
Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile

§ 12
Effizienzvergleich

§ 13
Parameter für den Effizienzvergleich

§ 14
Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs

§ 15
Ermittlung der Ineffizienzen

§ 16
Effizienzvorgaben

Abschnitt 3
Ermittlung der Netzentgelte

§ 17
Netzentgelte

Abschnitt 4
Qualitätsvorgaben

§ 18
Qualitätsvorgaben

§ 19
Qualitätselement in der Regulierungsformel

§ 20
Bestimmung des Qualitätselements

§ 21
Bericht zum Investitionsverhalten

Teil 3
Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung

Abschnitt 1
Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

§ 22
Sondervorschriften für den Effizienzvergleich

§ 23
Investitionsbudgets

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

§ 24
Vereinfachtes Verfahren

Abschnitt 3
Pauschalierter Investitionszuschlag

§ 25
Pauschalierter Investitionszuschlag

Abschnitt 4
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

§ 26
Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Teil 4
Sonstige Bestimmungen

§ 27
Datenerhebung

§ 28
Mitteilungspflichten

§ 29
Übermittlung von Daten

§ 30
Fehlende oder unzureichende Daten

§ 31
Veröffentlichung von Daten

§ 32
Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde

§ 33
Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 7)

Anlage 2
(zu § 10)

Anlage 3
(zu § 12)

Artikel 2
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte

Zu § 17

Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

Zu § 22

Zu § 23

Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber

Zu § 24

Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag

Zu § 25

Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 5

Zu § 34

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung


 
 
 


Drucksache 673/07

... Diese freiwillige Zusammenarbeit stößt jedoch bei Störungen im Stromnetz oder Netzausfällen an ihre Grenzen, weil der Netzbetrieb nicht ausreichend koordiniert ist oder Verbindungen in den Strom- und Gasnetzen fehlen, oder weil es nicht gelingt, gemeinsame technische Standards vorzuschlagen oder zu verabschieden. Daher sollten die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit in einigen Schlüsselbereichen zu stärken, vor allem in den folgenden Hauptpunkten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 210/1/05

... gehört ebenfalls zu diesem Bereich. Es ist an Hafenbahnen ebenso wie an örtliche Fernwärme- oder Abwassernetze zu denken. Dasselbe gilt für die Wasserversorgung sowie - in eingeschränktem Maße - für die Nutzung von Strom- und Gasnetzen. Dienstleistungen der Abfallentsorgung zählen ebenfalls hierzu.



Drucksache 402/16 PDF-Dokument



Drucksache 489/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.