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"Streckenbegrenzung"


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Drucksache 250/05

... Nach der Erweiterung der EU ist es nach den bestehenden Vorschriften verstärkt möglich, dass auch Unternehmer aus Drittstaaten selbst dann im Straßengüterverkehr genehmigungsfrei in Deutschland unbeschränkt fahren können, wenn sie nur auf einem geringen Teil der Strecke den Schienenverkehr, und zwar im begleiteten Kombinierten Verkehr (Rollende Landstraße), nutzen. Diese Praxis widerspricht dem Ziel, wonach der Kombinierte Verkehr in Deutschland eine straßenentlastende Wirkung entfalten soll. Diese unerwünschten Auswirkungen werden für Unternehmer aus Drittstaaten durch eine Streckenbegrenzung auf maximal 150 Kilometer Luftlinie zwischen dem nächstgelegenen geeigneten Bahnhof und der Be- oder Entladestelle unterbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24


 
 
 


Suchbeispiele:


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