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67 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Streckenabschnitte"


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Drucksache 42/20

... b) In § 2 Absatz 1 wird nach dem Wort "Bahnkörper" der Satzteil "oder auf Streckenabschnitten, die eine Bevorrechtigung der Bahnen durch geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme sicherstellen," eingefügt.



Drucksache 608/1/19

... bb) Dafür sollte eine Kerosinsteuer eingeführt werden. Die Kerosinsteuerbefreiung muss entsprechend stufenweise abgeschafft werden. Der Steuersatz auf Kerosin ist anfangs mit dem in der EU-Energiesteuerrichtlinie festgesetzten Mindestsatz von 33 ct/l zu bemessen und schrittweise zu erhöhen. Das sollte flankiert werden mit einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für inländische Streckenabschnitte des grenzüberschreitenden Luftverkehrs und der Einführung eines Steuersatzes von 19 Prozent.

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Drucksache 608/1/19




1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

b Erhöhung der Entfernungspauschale

c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld

f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Mobilitätsprämie:


 
 
 


Drucksache 579/19 (Beschluss)

... Bereits im landesweiten Nahverkehrsplan Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2003 hat die Landesregierung das Ziel formuliert, mittelfristig die eingleisigen Streckenabschnitte zwischen Niebüll und Westerland auszubauen und dadurch den bestehenden Schienenengpass zu beseitigen. 2010 hat die

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Drucksache 579/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

5. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG

6. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG

7. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 579/1/19

... Bereits im landesweiten Nahverkehrsplan Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2003 hat die Landesregierung das Ziel formuliert, mittelfristig die eingleisigen Streckenabschnitte zwischen Niebüll und Westerland auszubauen und dadurch den bestehenden Schienenengpass zu beseitigen. 2010 hat die

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Drucksache 579/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*

6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*

10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*

11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*

12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*

14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*

15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 165/1/18

... Um die Vorhaben auch für die kommunale Seite besser leistbar zu machen, sollten die Finanzierungskonditionen weiterentwickelt werden. Dazu müssen vor allem die bislang nicht förderfähigen Kosten, die die Kommunen bislang ohne Zuwendung finanzieren müssen, in die Bundesförderung einbezogen werden. Dazu zählen Planungskosten, Kosten für Betriebshöfe und Rollmaterial. Die Herstellung des verkehrlichen Vorrangs der Bahnen kann heute auch platzsparend durch telematische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Entsprechende Streckenabschnitte, die aus stadträumlichen Gründen keinen eigenen Bahnkörper zulassen, sollen ebenfalls förderfähig sein, wenn der Vorrang der Bahn anderweitig sichergestellt wird.

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Drucksache 165/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104e - neu - GG *

Artikel 104e

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen:

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 4 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist Buchstabe b zu streichen.


 
 
 


Drucksache 165/18 (Beschluss)

... Um die Vorhaben auch für die kommunale Seite besser leistbar zu machen, sollten die Finanzierungskonditionen weiterentwickelt werden. Dazu müssen vor allem die bislang nicht förderfähigen Kosten, die die Kommunen bislang ohne Zuwendung finanzieren müssen, in die Bundesförderung einbezogen werden. Dazu zählen Planungskosten, Kosten für Betriebshöfe und Rollmaterial. Die Herstellung des verkehrlichen Vorrangs der Bahnen kann heute auch platzsparend durch telematische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Entsprechende Streckenabschnitte, die aus stadträumlichen Gründen keinen eigenen Bahnkörper zulassen, sollen ebenfalls förderfähig sein, wenn der Vorrang der Bahn anderweitig sichergestellt wird.

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Drucksache 165/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 und 4 GG


 
 
 


Drucksache 85/1/17

... "4a. Liegt zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einer einbahnigen Landstraße ohne Überholfahrstreifen nur ein kurzer Streckenabschnitt (unter 600 Meter) und wäre deshalb ein Überholvorgang infolge der geringen Überholstrecke mit erheblichen Risiken verbunden, so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Die Anordnung der abgesenkten Geschwindigkeit in diesem Bereich setzt voraus, dass die Anordnung eines Überholverbotes als milderes Mittel für diesen Abschnitt nicht ausreicht." '

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Drucksache 85/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 1 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 2 und 3 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 100 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 102 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 104 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 113 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 2, 3 und 4 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 4

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 121 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 132 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 Überschrift Randnummer 146 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - Randnummer 4a - neu - VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 Satz 2 VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 1 Nummer 2 Absatz 5 letzter Spiegelstrich VzKat

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Neufassung VwV zu § 30 Absatz 3 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 7 VzKat


 
 
 


Drucksache 31/17

... (5) Auf die Mautpflicht der Streckenabschnitte nach Absatz 4 ist durch Verkehrszeichen nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hinzuweisen." `



Drucksache 769/2/16

... b) Der Bundesrat nimmt das Anliegen des Bundes zur Kenntnis, in großem Umfang private Investitionen auf Projektebene mit der Maßgabe größerer Wirtschaftlichkeit mobilisieren zu wollen. Hierfür soll der Bund mit dem Gesetz ermächtigt werden, durch die Änderung des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes ÖPP-Projekte an private Investoren zu vergeben. Zur Sicherung des staatlichen Einflusses darf die Einbeziehung Privater grundsätzlich hinsichtlich Bau oder Betrieb nicht für das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesautobahnen oder der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs erfolgen, eine Laufzeit von 30 Jahren nicht überschreiten und muss der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit verpflichtet sein. Zulässig sind daher nur projektbezogene, auf einzelne Streckenabschnitte beschränkte ÖPPMaßnahmen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Dies entspricht etwa dem Umfang seitheriger ÖPP-Projekte. Entsprechende Regelungen sind festzulegen.

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Drucksache 769/2/16




Zu Artikel 90

Entwurf

Artikel 1a
(Änderung des Einkommensteuergesetzes)


 
 
 


Drucksache 803/1/16

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, um eine möglichst lineare und vollständige Umrüstung bis 2020 zu erreichen, die angekündigte Evaluierung der Umrüstung nun unverzüglich vorzunehmen und für den Fall, dass nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrender Güterwagen mit lärmmindernden Bremssystemen ausgerüstet sein sollten, entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Durchfahrtsverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen, an hochbelasteten Streckenabschnitten für 2017 vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert diesbezüglich an seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015, BR-Drucksache 551/15(B).

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Drucksache 803/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 1

3. Zu § 5 Absatz 3

4. Zu § 9

5. Zu § 10 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 803/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, um eine möglichst lineare und vollständige Umrüstung bis 2020 zu erreichen, die angekündigte Evaluierung der Umrüstung nun unverzüglich vorzunehmen und für den Fall, dass nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrender Güterwagen mit lärmmindernden Bremssystemen ausgerüstet sein sollten, entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Durchfahrtsverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen, an hochbelasteten Streckenabschnitten für 2017 vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert diesbezüglich an seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015, BR-Drucksache 551/15(B).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 1

3. Zu § 5 Absatz 3

4. Zu § 9

5. Zu § 10 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 281/16

... "(1a) Die nach § 4 Absatz 3 Satz 3 Nummer 10 gespeicherten Daten sind unmittelbar nach Durchlaufen des Erkennungsprozesses, welcher mautpflichtige von nicht mautpflichtigen Streckenabschnitten unterscheidet, vom Betreiber nach § 4 Absatz 3 Satz 1 oder vom Anbieter nach §§ 4e und 4f zu anonymisieren und spätestens nach 120 Tagen zu löschen."

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Drucksache 281/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Mautschuldner

§ 3a
Knotenpunkte

§ 11
Mautaufkommen

§ 13a
Übergangsregelungen

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Evaluation

7. Gesetzgebungskompetenz

8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

9. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 10

Zu § 13a

Zu § 13a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 184/15

... Infolge des zwischenzeitlich fertiggestellten 6-streifigen Ausbaus des Streckenabschnittes der A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Lohne /Dinklage bis zur AS Cloppenburg besteh t kein Bedarf mehr den genannten Streckenabschnitt vom Lkw-Schwerverkehr freizuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

I. Allgemeines

1. Vorbemerkung

2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung

2.1 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken in § 1 Absatz 2:

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

II. Besonderder Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 551/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind. Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Lärmschutz an Schienenwegen verbessern


 
 
 


Drucksache 551/15

... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50% aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind. Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.



Drucksache 543/14

... "Auf die Mautpflicht der Streckenabschnitte nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc ist durch straßenverkehrsrechtliche Beschilderung hinzuweisen."

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Drucksache 543/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Drittes Gesetz

Artikel 1

§ 13a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 3) Berechnung der Höhe des Mautsatzes

Anlage 1a
(zu § 13a Absatz 2) Mautsätze im Zeitraum vom ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstaßenmautgesetzes] bis zum Beginn des Tages, ab dem die Anlage 1 nach Maßgabe des § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, anzuwenden ist.

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3091: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 11/1/13

... sowie durch Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, Schulen, Kurheimen oder Altenheimen führen oder daran angrenzen, dürfen ab dem 31. Dezember 2020 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur Lokomotiven und Güterwaggons betrieben werden, die die Anforderungen der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems ("TSI Noise")(B) der Kommission vom 4. April 2011, (2011/229/EU) betreffend umgerüstete Fahrzeuge erfüllen. Ausgenommen sind historische Fahrzeuge sowie Bau- und Hilfsfahrzeuge. Satz 1 gilt nicht für Streckenabschnitte, auf denen die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der Verkehrslärmschutzverordnung durch andere Maßnahmen eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/1/13




1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2, § 67 Absatz 11 - neu - BImSchG , Artikel 2 § 3 Satz 2, Anlage 2 der 16. BImSchV

'Artikel 1

'Artikel 2 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

2. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten

'Artikel 1

3. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

4. Zu Artikel 1b - neu - § 5a Absatz 2a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

5. Zu Artikel 1b - neu - § 14h - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14h
Lärmmonitoring

6. Zu Artikel 1b - neu - § 14i - neu -, § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1e - neu -, § 28 Absatz 1 Nummer 5 - neu -, 5a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14i
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

7. Zu Artikel 1b - neu - § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


 
 
 


Drucksache 262/12

... Die Fertigstellung der A 4/E 40 zwischen dem Autobahndreieck Nossen und der Landesgrenze Thüringen führt zu einer vollständigen Freigabe des Lkw-Verkehrs durch das Land Sachsen. Durch die Aufhebung des Lkw-Fahrverbotes auf der A 4/E 40 zwischen Herleshausen bis zur Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach und der Anschlussstelle Hermsdorf-Ost bis zur Landesgrenze Sachsen findet die Ferienreiseverordnung auch auf den genannten Streckenabschnitten keine Anwendung mehr. Die Verbotsstrecke auf der A 4/E 40 von der Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach bis zur Anschlussstelle Hermsdorf-Ost bleibt bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

I. Allgemeines

1. Vorbemerkung

2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung

2.1 Neufassung des Artikel 1 Absatz 1:

2.2 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2057: Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... sowie durch Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, Schulen, Kurheimen oder Altenheimen führen oder daran angrenzen, dürfen ab dem 31. Dezember. 2020 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur Lokomotiven und Güterwaggons betrieben werden, die die Anforderungen der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems ("TSI Noise")(B) der Kommission vom 4. April. 2011 (2011/229/EU) betreffend umgerüstete Fahrzeuge erfüllen. Ausgenommen sind historische Fahrzeuge sowie Bau- und Hilfsfahrzeuge. Satz 1 gilt nicht für Streckenabschnitte, auf denen die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der Verkehrslärmschutzverordnung durch andere Maßnahmen eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 342/11

... 3. soweit ein vereinfachtes Verfahren der Bundesfachplanung nach § 11 für die gesamte Ausbaumaßnahme oder für einzelne Streckenabschnitte durchgeführt werden soll, die Darlegung der dafür erforderlichen Voraussetzungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11




A. Problem Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bundesfachplanung

§ 4
Zweck der Bundesfachplanung

§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung

§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung

§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 8
Unterlagen

§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 10
Erörterungstermin

§ 11
Vereinfachtes Verfahren

§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung

§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

§ 14
Einwendungen der Bundesländer

§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung

§ 16
Veränderungssperren

§ 17
Bundesnetzplan

Abschnitt 3
Planfeststellung

§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung

§ 19
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss

§ 20
Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 22
Anhörungsverfahren

§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 24
Planfeststellungsbeschluss

§ 25
Unwesentliche Änderungen

§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren

§ 28
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 29
Projektmanager

§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen

Abschnitt 5
Behörden und Gremien

§ 31
Zuständige Behörde

§ 32
Bundesfachplanungsbeirat

§ 33
Bußgeldvorschriften

§ 34
Zwangsgeld

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 43f
Unwesentliche Änderungen

§ 43g
Projektmanager

§ 43h
Ausbau des Hochspannungsnetzes

§ 45b
Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

§ 117b
Verwaltungsvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf

a Allgemeines

b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Gender Mainstreaming

5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

V. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz


 
 
 


Drucksache 32/1/11

... Neben den Kostennachteilen haben Erdkabel auch technische und ökologische Nachteile. Auf längeren Streckenabschnitten ist die Verkabelung von Drehstrom-Höchstspannungsleitungen technisch bisher nicht erprobt. Im Störungsfall sind Erdkabel schwerer zugänglich als Freileitungen. Zur Störungsbeseitigung müssen Erdarbeiten vorgenommen werden. Die Störungsbeseitigung dauert dadurch länger als bei Freileitungen. Darüber hinaus sind die Natureingriffe erheblich. Die freizuhaltenden Trassen weisen eine hohe Versiegelung auf. Folgen der starken Wärmeentwicklung im Boden sind Bodenaustrocknungen und Bodenverschlüsse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/11




1. Zu Artikel 3 § 8 Absatz 4 Nummer 9 VwKostG

2. Zu Artikel 5 § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 EnLAG


 
 
 


Drucksache 857/1/10

... So dient z.B. der Streckenabschnitt zu laufender Nummer 3 (Länge unter 500 m) zudem auch der Erschließung/Zufahrt zum Parkplatz eines großen Baumarkts und weist keinen autobahnähnlichen Charakter auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/1/10




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b BFStrMG

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 4 und 5 - neu - BFStrMG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 BFStrMG

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

10. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 14 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe c BFStrMG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 857/10 (Beschluss)

... So dient z.B. der Streckenabschnitt zu laufender Nummer 3 (Länge unter 500 m) zudem auch der Erschließung/Zufahrt zum Parkplatz eines großen Baumarkts und weist keinen autobahnähnlichen Charakter auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b BFStrMG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c BFStrMG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 4 und 5 - neu - BFStrMG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 154/1/09

... Auch auf Streckenabschnitten ohne (örtliche) Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Anteil der Verkehrsteilnehmer, die so schnell fahren, dass sie in geschwindigkeitsbedingte Unfälle verwickelt werden, erheblich kleiner als 15 Prozent, geschweige denn 50 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer ist demnach auch ohne beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung in der Lage, von sich aus eine sichere Geschwindigkeit zu wählen. Sie sollten nicht durch übermäßige Geschwindigkeitsbeschränkungen in "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Buchstabe a Zu Absatz 2 Randnummer 4 Nummer II. Satz 3 - neu - VwV-StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 47 Zu den Zeichen 205 und 206 Randnummer 6 Nummer VI. Satz 3 VwV-StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 74 Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit Randnummer 2 Nummer 1 letzter Teilsatz, Randnummer 3 Nummer 2 letzter Teilsatz VwV-StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 82 Zu Zeichen 283 Absolutes Haltverbot Randnummer 1 Nummer I. Satz 3 VwV-StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 98 Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel Randnummer 4 Nummer IV. Satz 2a - neu - VwV-StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 133 Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichterrichtungstafel Randnummer 4 Nummer IV. VwV-StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 163 Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Buchstabe a Zu Absatz 1 bis 1e Doppelbuchstabe dd Nummer IX. 1 VwV-StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 164 Zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Buchstabe a Zu Absatz 1 Doppelbuchstabe bb Zu Nummer 11, Nummer I. 1 a , b , f und g , Buchstabe b VwV-StVO


 
 
 


Drucksache 154/09 (Beschluss)

... Auch auf Streckenabschnitten ohne (örtliche) Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Anteil der Verkehrsteilnehmer, die so schnell fahren, dass sie in geschwindigkeitsbedingte Unfälle verwickelt werden, erheblich kleiner als 15 Prozent, geschweige denn 50 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer ist demnach auch ohne beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung in der Lage, von sich aus eine sichere Geschwindigkeit zu wählen. Sie sollten nicht durch übermäßige Geschwindigkeitsbeschränkungen in "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Buchstabe a Zu Absatz 2 Randnummer 4 Nummer II. Satz 3 - neu - VwV-StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 47 Zu den Zeichen 205 und 206 Randnummer 6 Nummer VI. Satz 3 VwV-StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 74 Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit Randnummer 2 Nummer 1 letzter Teilsatz, Randnummer 3 Nummer 2 letzter Teilsatz VwV-StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 82 Zu Zeichen 283 Absolutes Haltverbot Randnummer 1 Nummer I. Satz 3 VwV-StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 98 Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel Randnummer 4 Nummer IV. Satz 2a - neu - VwV-StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 133 Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichterrichtungstafel Randnummer 4 Nummer IV. VwV-StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 163 Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Buchstabe a Zu Absatz 1 bis 1e Doppelbuchstabe dd Nummer IX. 1 VwV-StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 164 Zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Buchstabe a Zu Absatz 1 Doppelbuchstabe bb Zu Nummer 11, Nummer I. 1 a , b , f und g , Buchstabe b VwV-StVO


 
 
 


Drucksache 154/09

... "1 I. Das Zeichen ist nur dort anzuordnen, wo die Gefahr nur auf einem kurzen Abschnitt besteht. Besteht die Gefahr auf längeren Streckenabschnitten häufiger, ist stattdessen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe zu beschränken. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen in der Regel entbehrlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


 
 
 


Drucksache 520/08

... Die Benutzungsgebühren werden erhoben in Form von zeitabhängigen Gebühren (z.B. Eurovignette2), die oftmals als Übergangssystem eingeführt werden, oder entfernungsabhängigen Gebühren (Maut) für einzelne Streckenabschnitte oder das gesamte Autobahnnetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/08




Begründung

1. Hintergrund Des Vorschlag

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Geltende Richtlinien

1.4. Effizientere und umweltgerechtere Entgelterhebung

1.5. Kohärenz mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage, Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 7

Artikel 7a

Artikel 7b

Artikel 7c

Artikel 7d

Artikel 7e

Artikel 7f

Artikel 7g

Artikel 7h

Artikel 7i

Artikel 7j

Artikel 8c

Artikel 9b

Artikel 9c

Artikel 11

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang III
A Mindestanforderungen bei der Erhebung von Gebühren für externe Kosten und Höchstbetrag der Gebührenbestandteile für externe Kosten

1. Betroffene Netzabschnitte

2. Betroffene Fahrzeuge, Strassen und Zeiträume

3. Gebührenhöhe

4. Gebührenbestandteile für externe Kosten

4.1. Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung

Tabelle

4.2 Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung

Tabelle

4.3 Verkehrsstaukosten

Tabelle


 
 
 


Drucksache 716/08 Streckenabschnitte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 734/07

... c) Die jeweiligen Streckenabschnitte müssen in der Regel vom übrigen Fahrverkehr freigehalten werden. Dies ist entweder durch Sperrungen oder durch Weisungen der Polizei sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Kosten und Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

VI. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 636/06

... Wegen der unterschiedlichen Charakteristika der einzelnen Streckenabschnitte wurden für jeden dieser Schwerpunkte von den Ländern Einzelbetrachtungen angestellt, in die insbesondere die technischen Merkmale der Straße, aktuelle Daten und Trends bei der Verkehrsintensität und -zusammensetzung sowie die bestehenden Sicherheitsrisiken einbezogen wurden. Im Rahmen dieser Einzelfallbetrachtung wurde auch geprüft, ob eine Ausdehnung der Mautpflicht auf konkrete Streckenabschnitte tatsächlich zu einer Rückverlagerung des Verkehrs auf die Autobahnen führen würde oder ob eine weitere Verlagerung auf andere Straßen zu erwarten wäre. Auch Aspekte des Wirtschaftsverkehrs wurden von den Ländern berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Ausdehnung der Mautpflicht

§ 2
Beginn der Mautpflicht

§ 3
Inkrafttreten

Mautpflichtige Steckenabschnitte von Bundesstraßen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen

Kosten - und Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1


 
 
 


Drucksache 723/06

... (5) Das Sicherheitsniveau bestehender Straßen sollte erhöht werden, indem die Mittel gezielt in Straßenabschnitte mit der höchsten Unfallhäufigkeit oder dem höchsten Unfallverhütungspotenzial investiert werden. Damit die Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten auf die Gefahr einstellen und die Verkehrsregeln, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, besser beachten, sollten sie darauf hingewiesen werden, dass sie sich einem gefährlichen Streckenabschnitt nähern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bewertung des Sicherheitseffekts

Artikel 4
Sicherheitsaudit

Artikel 5
Verbesserung der Sicherheit im bestehenden Straßennetz

Artikel 6
Sicherheitsüberprüfungen

Artikel 7
Erfassung und Verarbeitung von Daten

Artikel 8
Erlass und Notifizierung von Leitlinien

Artikel 9
Bestellung und Ausbildung von Gutachtern und Inspektoren

Artikel 10
Berichte über die Durchführung der Richtlinie

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Bewertung des Sicherheitseffekts

Anhang II
Sicherheitsaudit

Anhang III
Behandlung gefährlicher Straßenabschnitte, Sicherheitsmanagement im Straßennetz und Sicherheitsüberprüfung

Anhang IV
Angaben in Unfallberichten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 507/06

... Als Drittes ist in den Konvergenzregionen und in den vom Kohäsionsfonds abgedeckten Ländern besonderes Augenmerk auf die Modernisierung des Eisenbahnnetzes zu legen, indem die vorrangigen Streckenabschnitte sorgfältig so ausgewählt werden, dass die Interoperabilität innerhalb des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) gewährleistet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/06




Begründung

1. Einführung

2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die

4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013

1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle

1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln

1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation

1.3.4 Verwaltungskapazitäten

1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik

2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

2.3 Zusammenarbeit

2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2.5 Transnationale Zusammenarbeit

2.6 Interregionale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 265/06

... Die Herausnahme einzelner Streckenabschnitte ist unter anderem auch erforderlich, da die Straßenverkehrsbehörden der Länder verkehrsverbietende Anordnungen in Form von Streckensperrungen für den Lkw-Verkehr vorgenommen haben, um erhebliche Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in Zusammenhang mit der Mauterhebung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Inhalt

2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 2

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 3

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 4

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 5

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 7

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 18

Zu Abs. 3

Zu Abs. 3 lfd. Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 710/05

... Gleiches gilt für den Bereich Schiene: Seit dem Jahre 1999 gibt es aufgrund haushaltsrechtlicher Regelung ein Sofortprogramm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bahnbereich sind hohe Beurteilungspegel und hohe Bevölkerungsdichten in unmittelbarer Nachbarschaft der Bahnstrecke Voraussetzung; die Streckenabschnitte werden in einer Prioritätenliste erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bekanntmachung der zuständigen Behörden

§ 4
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 5
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 6
Berechnungsverfahren

§ 7
Mitteilung über Lärmkarten

§ 8
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 9
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 10
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung

2. Umsetzungsbedarf

3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht

4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

5. Verordnungsermächtigungen

III. Alternativen

IV. Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zum Anhang Lärmindizes


 
 
 


Drucksache 249/05

... Die Vorschrift stellt klar, dass schon bei der Fahrplanerstellung Wartungsarbeiten, d.h. eventuelle Sperrungen bestimmter Streckenabschnitte, berücksichtigt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 241/05

... Als Grenzgebiet gilt auch ein Eisenbahnzug auf dem Streckenabschnitt von der Staatsgrenze bis zum ersten fahrplanmäßigen Anhaltebahnhof. Entsprechendes gilt für Tagesausflugsschiffe bis zur nächsten Anlegestelle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetz

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 1
Vertragsgegenstand

Artikel 2
Verhältnis zu sonstigen Regelungen

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Artikel 8
Ersuchen um

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Artikel 16
Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 17
Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 20
Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 21
Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Artikel 24
Gemeinsame Zentren

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 28
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 29
Grenzübertritte

Artikel 30
Übergabe von Personen an der Grenze

Artikel 31
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 32
Haftungsbestimmungen

Artikel 33
Ausnahmeklausel

Artikel 34
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 35
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 37
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 38
Inkrafttreten, Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38


 
 
 


Drucksache 721/05

... Als Grenzgebiet gilt auch ein Eisenbahnzug auf dem Streckenabschnitt von der Staatsgrenze bis zum ersten fahrplanmäßigen Anhaltebahnhof des anderen Vertragsstaates. Entsprechendes gilt für Fahrgastschiffe bis zur nächsten Anlegestelle des anderen Vertragsstaates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Vertrag

Teil I
Verhältnis zu sonstigen Regelungen, Vertragsgegenstand, Behörden

Artikel 1
Das Verhältnis zu sonstigen Verträgen und nationalen Regelungen

Artikel 2
Vertragsgegenstand

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Teil II
Allgemeine Formen der Zusammenarbeit

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von Beamten der Polizeibehörden

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Teil III
Besondere Formen der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 8
Ersuchen um Beweissicherung bei Gefahr im Verzug

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Teil IV
Weitere Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Artikel 16
Observation zur Verhinderung einer auslieferungsfähigen Straftat

Artikel 17
Nacheile bei besonderen polizeilichen Kontrollen

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung auslieferungsfähiger Straftaten von erheblicher Bedeutung

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Verhinderung von Straftaten

Artikel 20
Informationsaustausch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Verhinderung von Straftaten

Artikel 21
Vorläufige grenzüberschreitende Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Teil V
Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemischt besetzte Dienststellen

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Grenzübertritte

Artikel 28
Haftungsbestimmungen

Teil VI
Regelungen in Bezug auf die grenzüberschreitend handelnden Beamten

Artikel 29
Festhalterecht

Artikel 30
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 31
Tragen von Uniform und Mitführen von Bewaffnung und Ausstattung

Artikel 32
Einsatz von Dienstwaffen und weiteren Mitteln

Artikel 33
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 34
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 35
Ausnahmeklausel

Teil VII
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 37
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 38
Kosten

Artikel 39
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 40
Inkrafttreten, Kündigung

Anlage I
zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Anlage II
zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrages im Einzelnen:

Teil I
Verhältnis zu sonstigen Regelungen, Vertragsgegenstand, Behörden

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Teil II
Allgemeine Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Teil III
Besondere Formen der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Teil IV
Weitere Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Teil V
Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Teil VI
Regelungen in Bezug auf die grenzüberschreitend handelnden Beamten

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Teil VII
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 588/05

... Als Drittes ist in den Konvergenzregionen besonderes Augenmerk auf die Modernisierung des Eisenbahnnetzes zu legen, indem die vorrangigen Streckenabschnitte sorgfältig so ausgewählt werden, dass die Interoperabilität innerhalb des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) gewährleistet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/05




2 Inhalt

1. Einleitung 3

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12

5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33

6. Die nächsten Schritte 37

Mitteilung

1. Einleitung

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

6. Die nächsten Schritte

Anhang


 
 
 


Drucksache 95/05

... Gleiches gilt für den Bereich Schiene: Für den Bereich der Schiene gibt es seit dem Jahre 1999 aufgrund haushaltsrechtlicher Regelung ein Sofortprogramm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes". Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bahnbereich sind hohe Beurteilungspegel und hohe Bevölkerungsdichten in unmittelbarer Nachbarschaft der Bahnstrecke Voraussetzung; die Streckenabschnitte werden in einer Prioritätenliste erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 824/05

... ) zum 01.01.2005 hat der Schwerlastverkehr mit Fahrzeugen über 12 t zulässiger Gesamtmasse nach Hinweisen von Bund und Ländern auf Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen auf bestimmten Strecken oder Streckenabschnitten zugenommen. Es handelt sich dabei um schwere Nutzfahrzeuge, welche vorher erkennbar die Autobahn benutzt haben und nun auf das nachgeordnete Straßennetz ausweichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Zu Artikel 1

aa Zu Artikel Nr. 1 § 41 Abs. 2 Nr. 6

bb Artikel 1 Nr. 2 § 45

b Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 610/04

... Für den Bereich der Schiene gibt es seit dem Jahre 1999 aufgrund haushaltsrechtlicher Regelung ein Sofortprogramm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes". Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bahnbereich sind hohe Beurteilungspegel und hohe Bevölkerungsdichten in unmittelbarer Nachbarschaft der Bahnstrecke Voraussetzung; die Streckenabschnitte werden in einer Prioritätenliste erfasst. Für die Berechnung der Lärmbelastung wird die Schall 03 herangezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 47l
Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie

3. Umsetzungsbedarf

4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht

5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG

IV. Erweiterung des § 32 BImSchG

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie

3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 471
Gemeinsame Aufstellungsverfahren

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 891/04

... Die Vorschrift stellt klar, dass schon bei der Fahrplanerstellung Wartungsarbeiten, d.h. eventuelle Sperrungen bestimmter Streckenabschnitte, berücksichtigt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 85/17 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.