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"Streckenabschnitt"
Drucksache 42/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... b) In § 2 Absatz 1 wird nach dem Wort "Bahnkörper" der Satzteil "oder auf Streckenabschnitten, die eine Bevorrechtigung der Bahnen durch geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme sicherstellen," eingefügt.
Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... bb) Dafür sollte eine Kerosinsteuer eingeführt werden. Die Kerosinsteuerbefreiung muss entsprechend stufenweise abgeschafft werden. Der Steuersatz auf Kerosin ist anfangs mit dem in der EU-Energiesteuerrichtlinie festgesetzten Mindestsatz von 33 ct/l zu bemessen und schrittweise zu erhöhen. Das sollte flankiert werden mit einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für inländische Streckenabschnitte des grenzüberschreitenden Luftverkehrs und der Einführung eines Steuersatzes von 19 Prozent.
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
b Erhöhung der Entfernungspauschale
c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld
f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zur Mobilitätsprämie:
Drucksache 579/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Bereits im landesweiten Nahverkehrsplan Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2003 hat die Landesregierung das Ziel formuliert, mittelfristig die eingleisigen Streckenabschnitte zwischen Niebüll und Westerland auszubauen und dadurch den bestehenden Schienenengpass zu beseitigen. 2010 hat die
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG
3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG
4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG
5. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG
6. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG
7. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG
Drucksache 339/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... Die Ergänzung des § 30 Absatz 5 Satz 2 stellt die Funktion des Rettungsweges in Tunneln klar: Der Rettungsweg ermöglicht eine Rettung von Personen in den Notfällen im Fahrbetrieb, bei denen die planmäßige Evakuierung von Personen aus Zügen im Haltestellenbereich nicht möglich ist. Die Notfall-Evakuierung von Fahrzeugen in Haltestellen als Standardfall und die Evakuierung im Tunnel als zweite Möglichkeit korrespondiert mit der Regelung des § 36 Abs. 10 (Notbremsüberbrückung). Sofern eine Rettung im Tunnel notwendig wird, erfolgt diese in der Regel unterstützt durch andere betriebliche Maßnahmen, etwa die Einstellung des Fahrbetriebs im betroffenen Streckenabschnitt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Bereits im landesweiten Nahverkehrsplan Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2003 hat die Landesregierung das Ziel formuliert, mittelfristig die eingleisigen Streckenabschnitte zwischen Niebüll und Westerland auszubauen und dadurch den bestehenden Schienenengpass zu beseitigen. 2010 hat die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Eingangsformel
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*
6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG
7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG
8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG
9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*
10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*
11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*
12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*
13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*
14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*
15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG
Drucksache 165/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... Um die Vorhaben auch für die kommunale Seite besser leistbar zu machen, sollten die Finanzierungskonditionen weiterentwickelt werden. Dazu müssen vor allem die bislang nicht förderfähigen Kosten, die die Kommunen bislang ohne Zuwendung finanzieren müssen, in die Bundesförderung einbezogen werden. Dazu zählen Planungskosten, Kosten für Betriebshöfe und Rollmaterial. Die Herstellung des verkehrlichen Vorrangs der Bahnen kann heute auch platzsparend durch telematische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Entsprechende Streckenabschnitte, die aus stadträumlichen Gründen keinen eigenen Bahnkörper zulassen, sollen ebenfalls förderfähig sein, wenn der Vorrang der Bahn anderweitig sichergestellt wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG *
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104e - neu - GG *
Artikel 104e
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen:
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 4 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist Buchstabe b zu streichen.
Drucksache 165/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... Um die Vorhaben auch für die kommunale Seite besser leistbar zu machen, sollten die Finanzierungskonditionen weiterentwickelt werden. Dazu müssen vor allem die bislang nicht förderfähigen Kosten, die die Kommunen bislang ohne Zuwendung finanzieren müssen, in die Bundesförderung einbezogen werden. Dazu zählen Planungskosten, Kosten für Betriebshöfe und Rollmaterial. Die Herstellung des verkehrlichen Vorrangs der Bahnen kann heute auch platzsparend durch telematische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Entsprechende Streckenabschnitte, die aus stadträumlichen Gründen keinen eigenen Bahnkörper zulassen, sollen ebenfalls förderfähig sein, wenn der Vorrang der Bahn anderweitig sichergestellt wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
3. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
Drucksache 85/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
... "4a. Liegt zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einer einbahnigen Landstraße ohne Überholfahrstreifen nur ein kurzer Streckenabschnitt (unter 600 Meter) und wäre deshalb ein Überholvorgang infolge der geringen Überholstrecke mit erheblichen Risiken verbunden, so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Die Anordnung der abgesenkten Geschwindigkeit in diesem Bereich setzt voraus, dass die Anordnung eines Überholverbotes als milderes Mittel für diesen Abschnitt nicht ausreicht." '
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 1 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 2 und 3 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 100 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 102 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 104 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 113 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 2, 3 und 4 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 4
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 121 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
10. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 132 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 Überschrift Randnummer 146 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - Randnummer 4a - neu - VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 Satz 2 VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 1 Nummer 2 Absatz 5 letzter Spiegelstrich VzKat
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Neufassung VwV zu § 30 Absatz 3 StVO
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 7 VzKat
Drucksache 31/17
... (5) Auf die Mautpflicht der Streckenabschnitte nach Absatz 4 ist durch Verkehrszeichen nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hinzuweisen." `
Drucksache 769/2/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... b) Der Bundesrat nimmt das Anliegen des Bundes zur Kenntnis, in großem Umfang private Investitionen auf Projektebene mit der Maßgabe größerer Wirtschaftlichkeit mobilisieren zu wollen. Hierfür soll der Bund mit dem Gesetz ermächtigt werden, durch die Änderung des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes ÖPP-Projekte an private Investoren zu vergeben. Zur Sicherung des staatlichen Einflusses darf die Einbeziehung Privater grundsätzlich hinsichtlich Bau oder Betrieb nicht für das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesautobahnen oder der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs erfolgen, eine Laufzeit von 30 Jahren nicht überschreiten und muss der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit verpflichtet sein. Zulässig sind daher nur projektbezogene, auf einzelne Streckenabschnitte beschränkte ÖPPMaßnahmen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Dies entspricht etwa dem Umfang seitheriger ÖPP-Projekte. Entsprechende Regelungen sind festzulegen.
Drucksache 803/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG )
... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, um eine möglichst lineare und vollständige Umrüstung bis 2020 zu erreichen, die angekündigte Evaluierung der Umrüstung nun unverzüglich vorzunehmen und für den Fall, dass nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrender Güterwagen mit lärmmindernden Bremssystemen ausgerüstet sein sollten, entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Durchfahrtsverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen, an hochbelasteten Streckenabschnitten für 2017 vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert diesbezüglich an seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015, BR-Drucksache 551/15(B).
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 1
3. Zu § 5 Absatz 3
4. Zu § 9
5. Zu § 10 Absatz 3
6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -
Drucksache 803/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG )
... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, um eine möglichst lineare und vollständige Umrüstung bis 2020 zu erreichen, die angekündigte Evaluierung der Umrüstung nun unverzüglich vorzunehmen und für den Fall, dass nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrender Güterwagen mit lärmmindernden Bremssystemen ausgerüstet sein sollten, entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Durchfahrtsverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen, an hochbelasteten Streckenabschnitten für 2017 vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert diesbezüglich an seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015, BR-Drucksache 551/15(B).
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 1
3. Zu § 5 Absatz 3
4. Zu § 9
5. Zu § 10 Absatz 3
6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -
Drucksache 281/16
... "(1a) Die nach § 4 Absatz 3 Satz 3 Nummer 10 gespeicherten Daten sind unmittelbar nach Durchlaufen des Erkennungsprozesses, welcher mautpflichtige von nicht mautpflichtigen Streckenabschnitten unterscheidet, vom Betreiber nach § 4 Absatz 3 Satz 1 oder vom Anbieter nach §§ 4e und 4f zu anonymisieren und spätestens nach 120 Tagen zu löschen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Mautschuldner
§ 3a Knotenpunkte
§ 11 Mautaufkommen
§ 13a Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Evaluation
7. Gesetzgebungskompetenz
8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
9. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 332/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... -Ordnung zu regeln, dass auch auf einem kurzen Streckenabschnitt zwischen zwei bereits beschränkten Abschnitten eine angemessene Geschwindigkeitsbeschränkung zur Verstetigung des Verkehrsflusses angeordnet werden kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1
Zu Artikel 1 Nummer 2a
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Drucksache 184/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Elfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Infolge des zwischenzeitlich fertiggestellten 6-streifigen Ausbaus des Streckenabschnittes der A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Lohne /Dinklage bis zur AS Cloppenburg besteh t kein Bedarf mehr den genannten Streckenabschnitt vom Lkw-Schwerverkehr freizuhalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken in § 1 Absatz 2:
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Besonderder Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 551/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind. Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.
Anlage Entschließung des Bundesrates Lärmschutz an Schienenwegen verbessern
Drucksache 498/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze
... (2) Dieses Abkommen findet keine Anwendung für den Eisenbahnverkehr auf dem Streckenabschnitt zwischen der deutschpolnischen Staatsgrenze und der polnischtschechischen Staatsgrenze der Strecke Zittau-Grottau (Hradek nad Nisou).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Artikel 1 Ziel des Abkommens
Artikel 2 Gegenstand des Abkommens
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zusammenarbeit der Eisenbahnaufsichtsbehörden
Artikel 5 Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr über die gemeinsame
Artikel 6 Zusammenarbeit der Betreiber der Infrastruktur
Artikel 7 Zusammenarbeit der Eisenbahnunternehmen
Artikel 8 Eisenbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze
Artikel 9 Erleichterter Durchgangsverkehr
Artikel 10 Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Artikel 11 Aufenthalt und Rücknahme von natürlichen Personen, die Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr erbringen oder von Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Betreiber der Infrastruktur
Artikel 12 Datenschutz
Artikel 13 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Artikel 14 Lösung von Meinungsverschiedenheiten
Artikel 15 Änderungen der Anlagen
Artikel 16 Inkrafttreten und Geltungsdauer des Abkommens
Anlage 1 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze
Anlage 2 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 551/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50% aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind. Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.
Drucksache 85/14
Vorlage an den Bundesrat
Fragen an die Bundesregierung zur Beauftragung der DB AG mit Planungsleistungen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz durch den Freistaat Sachsen
... Im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 30. April 2003 war u.a. vereinbart worden, dass die Eisenbahnverbindung Wroclaw (Breslau) - Wegliniec (Kohlfurth) - Görlitz - Dresden ausgebaut und durchgängig elektrifiziert werden soll. Mit dem "Programm der Zusammenarbeit anlässlich des 20. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit", das am 21. Juni 2011 im Rahmen einer gemeinsamen Kabinettssitzung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vereinbart wurde, ist von beiden Seiten das Ziel bekräftigt worden, die noch fehlenden Abschnitte der Eisenbahnverbindung Breslau - Dresden zu elektrifizieren. Auf polnischer Seite sind der Ausbau für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Wroclaw - Wegliniec zwischenzeitlich bereits abgeschlossen. Gemäß Entwurf des "Umsetzungsdokumentes zur Strategie der Verkehrsentwicklung bis 2020" vom Dezember 2013 plant die Republik Polen die Elektrifizierung der Strecke Wegliniec - Zgorzelec.
Fragen an die Bundesregierung zur Beauftragung der DB AG mit Planungsleistungen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz durch den Freistaat Sachsen
Fragen an die Bundesregierung
Drucksache 647/14
... ), in der die Bundesfernstraßenprojekte aufgeführt werden, für die das BVerwG erst- und letztinstanzlich zuständig ist, wird um das Projekt "A 1 Köln-Niehl - Kreuz Leverkusen" erweitert. Auf diesem Streckenabschnitt befindet sich das Brückenbauwerk.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 543/14
... "Auf die Mautpflicht der Streckenabschnitte nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc ist durch straßenverkehrsrechtliche Beschilderung hinzuweisen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Drittes Gesetz
Artikel 1
§ 13a Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 3) Berechnung der Höhe des Mautsatzes
Anlage 1a (zu § 13a Absatz 2) Mautsätze im Zeitraum vom ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstaßenmautgesetzes] bis zum Beginn des Tages, ab dem die Anlage 1 nach Maßgabe des § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, anzuwenden ist.
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gesetzgebungskompetenz
7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3091: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 308/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Infolge der Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 1 zwischen dem Autobahnkreuz Bremen und dem Autobahndreieck Buchholz muss der Lkw-Verkehr nicht mehr zugunsten des Ferienreiseverkehrs auf dem genannten Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Oyten bis zum Horster Dreieck verboten werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Änderung § 1 Absatz 1
2.2 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken in § 1 Absatz 2 Nr. 1
2.3 Streichung des § 6, da gegenstandslos.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2500: Zehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (BMVBS)
I. Zusammenfassung
Drucksache 11/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... sowie durch Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, Schulen, Kurheimen oder Altenheimen führen oder daran angrenzen, dürfen ab dem 31. Dezember 2020 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur Lokomotiven und Güterwaggons betrieben werden, die die Anforderungen der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems ("TSI Noise")(B) der Kommission vom 4. April 2011, (2011/229/EU) betreffend umgerüstete Fahrzeuge erfüllen. Ausgenommen sind historische Fahrzeuge sowie Bau- und Hilfsfahrzeuge. Satz 1 gilt nicht für Streckenabschnitte, auf denen die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der Verkehrslärmschutzverordnung durch andere Maßnahmen eingehalten werden.
1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2, § 67 Absatz 11 - neu - BImSchG , Artikel 2 § 3 Satz 2, Anlage 2 der 16. BImSchV
'Artikel 1
'Artikel 2 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung
2. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten
'Artikel 1
3. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
4. Zu Artikel 1b - neu - § 5a Absatz 2a - neu - AEG
'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
5. Zu Artikel 1b - neu - § 14h - neu - AEG
'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 14h Lärmmonitoring
6. Zu Artikel 1b - neu - § 14i - neu -, § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1e - neu -, § 28 Absatz 1 Nummer 5 - neu -, 5a - neu - AEG
'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 14i Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten
7. Zu Artikel 1b - neu - § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG
'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Drucksache 262/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Die Fertigstellung der A 4/E 40 zwischen dem Autobahndreieck Nossen und der Landesgrenze Thüringen führt zu einer vollständigen Freigabe des Lkw-Verkehrs durch das Land Sachsen. Durch die Aufhebung des Lkw-Fahrverbotes auf der A 4/E 40 zwischen Herleshausen bis zur Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach und der Anschlussstelle Hermsdorf-Ost bis zur Landesgrenze Sachsen findet die Ferienreiseverordnung auch auf den genannten Streckenabschnitten keine Anwendung mehr. Die Verbotsstrecke auf der A 4/E 40 von der Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach bis zur Anschlussstelle Hermsdorf-Ost bleibt bestehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Neufassung des Artikel 1 Absatz 1:
2.2 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2057: Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
Drucksache 327/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Sechste Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Am 29. Januar 2011 ereignete sich ein Eisenbahnbetriebsunfall auf der Strecke Magdeburg - Halberstadt im eingleisigen Streckenabschnitt bei Hordorf. Unfallverursachend war die Vorbeifahrt am Halt zeigenden Hauptsignal der Überleitstelle Hordorf durch einen Güterzug. Dieses Signal war nicht mit einer Zugbeeinflussungseinrichtung versehen, durch die ein Zug bei unzulässiger Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal selbsttätig zum Halten gebracht wird. Wäre eine solche Zugbeeinflussungseinrichtung vorhanden gewesen, dann hätte der Güterzug am Halt zeigenden Hauptsignal nicht vorbeifahren können, ohne dabei eine Zwangsbremsung auszulösen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Gemeinden
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
§ 3a Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken
§ 65 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
§ 15 Zugbeeinflussung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Gemeinden
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1. Nachrüstungspflicht mit Zugbeeinflussung der Funktionalität PZB 90 von Hauptbahnen, auf denen weniger als 100 km/h zugelassen sind, § 15 Absatz 2 linke Hälfte der Seite EBO
2. Ausrüstungspflicht mit Zugbeeinflussung der Funktionalität PZB 90 von Nebenbahnen, auf denen mehr als 80 km/h zugelassen sind, § 15 Absatz 2 Satz 1 rechte Hälfte der Seite EBO
3. Ausrüstungspflicht mit Zugbeeinflussung von Nebenbahnen, auf denen eine Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h zugelassen ist, § 15 Absatz 2 Satz 2 EBO
4. Ausrüstungspflicht mit technischen Einrichtungen von Nebenbahnen mit Zugleitbetrieb, § 15 Absatz 2 Satz 3 EBO
5. Ausrüstungspflicht von Fahrzeugen mit der entsprechenden Zugbeeinflussungseinrichtung, § 28 Absatz 1 Nummer 4a und 4b EBO
6. Instandhaltungskosten
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2035: Sechste Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... sowie durch Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, Schulen, Kurheimen oder Altenheimen führen oder daran angrenzen, dürfen ab dem 31. Dezember. 2020 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur Lokomotiven und Güterwaggons betrieben werden, die die Anforderungen der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems ("TSI Noise")(B) der Kommission vom 4. April. 2011 (2011/229/EU) betreffend umgerüstete Fahrzeuge erfüllen. Ausgenommen sind historische Fahrzeuge sowie Bau- und Hilfsfahrzeuge. Satz 1 gilt nicht für Streckenabschnitte, auf denen die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der Verkehrslärmschutzverordnung durch andere Maßnahmen eingehalten werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG
3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG
§ 61 Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG
7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG
8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG
9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG
10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG
§ 37 Kapitalverzinsung
11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG
12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG
13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG
14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG
15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG
16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG
17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG
18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG
19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb
§ 45a Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten
20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG
21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG
22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG
23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG
24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG
25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG
§ 9c Überwachung der Entflechtungsvorschriften
26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG
29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG
§ 14a Lärmmonitoring
30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Zu § 25
Zu § 25
31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG
'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
§ 7a Infrastruktur- und Zustandsbericht
§ 8a Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 8b Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu § 8a
Zu § 8a
Zu § 8b
32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... 3. soweit ein vereinfachtes Verfahren der Bundesfachplanung nach § 11 für die gesamte Ausbaumaßnahme oder für einzelne Streckenabschnitte durchgeführt werden soll, die Darlegung der dafür erforderlichen Voraussetzungen.
A. Problem Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bundesfachplanung
§ 4 Zweck der Bundesfachplanung
§ 5 Inhalt der Bundesfachplanung
§ 6 Antrag auf Bundesfachplanung
§ 7 Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 8 Unterlagen
§ 9 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 10 Erörterungstermin
§ 11 Vereinfachtes Verfahren
§ 12 Abschluss der Bundesfachplanung
§ 13 Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung
§ 14 Einwendungen der Bundesländer
§ 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
§ 16 Veränderungssperren
§ 17 Bundesnetzplan
Abschnitt 3 Planfeststellung
§ 18 Erfordernis einer Planfeststellung
§ 19 Antrag auf Planfeststellungsbeschluss
§ 20 Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen
§ 22 Anhörungsverfahren
§ 23 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 24 Planfeststellungsbeschluss
§ 25 Unwesentliche Änderungen
§ 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
§ 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
§ 28 Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 29 Projektmanager
§ 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen
Abschnitt 5 Behörden und Gremien
§ 31 Zuständige Behörde
§ 32 Bundesfachplanungsbeirat
§ 33 Bußgeldvorschriften
§ 34 Zwangsgeld
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 43f Unwesentliche Änderungen
§ 43g Projektmanager
§ 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes
§ 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
§ 117b Verwaltungsvorschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
Artikel 4 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf
a Allgemeines
b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Gender Mainstreaming
5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
V. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32
Zu § 31
Zu § 32
Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Drucksache 144/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen KOM (2011) 118 endg.
... "3.2.11 Nimmt eine Fähre bei Fahrten aus Drittstaaten mit mehr als einem Zwischenstopp im Gebiet der Mitgliedstaaten nur für den restlichen Streckenabschnitt in diesem Gebiet Passagiere an Bord, so müssen diese Passagiere am Abfahrtshafen einer Ausreisekontrolle und am Ankunftshafen einer Einreisekontrolle unterzogen werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Geltende Bestimmungen
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte
4 Zusammenfassung
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Wirkung der verschiedenen Protokolle in den Anhängen zu den Verträgen und der mit Drittstaaten geschlossenen Assoziierungsabkommen
Die vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen
Artikel 1 - Änderungen am Schengener Grenzkodex:
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 4 : Überschreiten der Außengrenzen
Artikel 5 : Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige
Artikel 7 : Grenzübertrittskontrollen von Personen
Artikel 9 : Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung
Artikel 10 : Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
Artikel 11 : Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer
Artikel 12 : Grenzüberwachung
Artikel 13 : Einreiseverweigerung
Artikel 15 : Durchführung von Grenzkontrollen
Artikel 18 : Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel
Artikel 19 : Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen
Artikel 21 : Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets
Artikel 32 : Änderung der Anhänge
Artikel 33 : Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 37 : Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten
Anhang III
Anhang IV
Anhang VI
Anhang VII
Anhang VIII
Artikel 2 - Änderungen am Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen:
Vorschlag
Artikel 1 Änderung des Schengener Grenzkodexes
Artikel 32 Änderung der Anhänge
Artikel 33 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
Artikel 3 Inkrafttreten
Anhang
Drucksache 32/1/11
... Neben den Kostennachteilen haben Erdkabel auch technische und ökologische Nachteile. Auf längeren Streckenabschnitten ist die Verkabelung von Drehstrom-Höchstspannungsleitungen technisch bisher nicht erprobt. Im Störungsfall sind Erdkabel schwerer zugänglich als Freileitungen. Zur Störungsbeseitigung müssen Erdarbeiten vorgenommen werden. Die Störungsbeseitigung dauert dadurch länger als bei Freileitungen. Darüber hinaus sind die Natureingriffe erheblich. Die freizuhaltenden Trassen weisen eine hohe Versiegelung auf. Folgen der starken Wärmeentwicklung im Boden sind Bodenaustrocknungen und Bodenverschlüsse.
1. Zu Artikel 3 § 8 Absatz 4 Nummer 9 VwKostG
2. Zu Artikel 5 § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 EnLAG
Drucksache 857/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... Mautpflichtiger Streckenabschnitt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
H. Nachhaltigkeit
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)
§ 1 Autobahn- und Bundesstraßenmaut
§ 2 Mautschuldner
§ 3 Mautsätze
§ 4 Mautentrichtung und Mauterstattung
§ 5 Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner
§ 6 Einrichtungen zur Erhebung der Maut
§ 7 Kontrolle
§ 8 Nachträgliche Mauterhebung
§ 9 Datenlöschung, Geschäftsstatistiken
§ 10 Bußgeldvorschriften
§ 11 Mautaufkommen
§ 12 Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen
§ 13 Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen
§ 14 Mauthöhe
§ 15 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb
Anlage 2 (zu § 14) Mautsätze
Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung der LKW-Maut-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 6 Aufhebung von Vorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziel
3. Haushaltsauswirkungen
4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau
5. Bürokratiekosten
6. Gesetzgebungskompetenz
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Drucksache 857/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... So dient z.B. der Streckenabschnitt zu laufender Nummer 3 (Länge unter 500 m) zudem auch der Erschließung/Zufahrt zum Parkplatz eines großen Baumarkts und weist keinen autobahnähnlichen Charakter auf.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b BFStrMG
4. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 4 und 5 - neu - BFStrMG
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 BFStrMG
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 14 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe c BFStrMG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 857/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... So dient z.B. der Streckenabschnitt zu laufender Nummer 3 (Länge unter 500 m) zudem auch der Erschließung/Zufahrt zum Parkplatz eines großen Baumarkts und weist keinen autobahnähnlichen Charakter auf.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 BFStrMG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b BFStrMG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c BFStrMG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 4 und 5 - neu - BFStrMG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 154/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... Auch auf Streckenabschnitten ohne (örtliche) Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Anteil der Verkehrsteilnehmer, die so schnell fahren, dass sie in geschwindigkeitsbedingte Unfälle verwickelt werden, erheblich kleiner als 15 Prozent, geschweige denn 50 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer ist demnach auch ohne beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung in der Lage, von sich aus eine sichere Geschwindigkeit zu wählen. Sie sollten nicht durch übermäßige Geschwindigkeitsbeschränkungen in "
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Buchstabe a Zu Absatz 2 Randnummer 4 Nummer II. Satz 3 - neu - VwV-StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 47 Zu den Zeichen 205 und 206 Randnummer 6 Nummer VI. Satz 3 VwV-StVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 74 Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit Randnummer 2 Nummer 1 letzter Teilsatz, Randnummer 3 Nummer 2 letzter Teilsatz VwV-StVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 82 Zu Zeichen 283 Absolutes Haltverbot Randnummer 1 Nummer I. Satz 3 VwV-StVO
5. Zu Artikel 1 Nummer 98 Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel Randnummer 4 Nummer IV. Satz 2a - neu - VwV-StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 133 Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichterrichtungstafel Randnummer 4 Nummer IV. VwV-StVO
7. Zu Artikel 1 Nummer 163 Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Buchstabe a Zu Absatz 1 bis 1e Doppelbuchstabe dd Nummer IX. 1 VwV-StVO
8. Zu Artikel 1 Nummer 164 Zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Buchstabe a Zu Absatz 1 Doppelbuchstabe bb Zu Nummer 11, Nummer I. 1 a , b , f und g , Buchstabe b VwV-StVO
Drucksache 154/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... Auch auf Streckenabschnitten ohne (örtliche) Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Anteil der Verkehrsteilnehmer, die so schnell fahren, dass sie in geschwindigkeitsbedingte Unfälle verwickelt werden, erheblich kleiner als 15 Prozent, geschweige denn 50 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer ist demnach auch ohne beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung in der Lage, von sich aus eine sichere Geschwindigkeit zu wählen. Sie sollten nicht durch übermäßige Geschwindigkeitsbeschränkungen in "
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Buchstabe a Zu Absatz 2 Randnummer 4 Nummer II. Satz 3 - neu - VwV-StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 47 Zu den Zeichen 205 und 206 Randnummer 6 Nummer VI. Satz 3 VwV-StVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 74 Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit Randnummer 2 Nummer 1 letzter Teilsatz, Randnummer 3 Nummer 2 letzter Teilsatz VwV-StVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 82 Zu Zeichen 283 Absolutes Haltverbot Randnummer 1 Nummer I. Satz 3 VwV-StVO
5. Zu Artikel 1 Nummer 98 Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel Randnummer 4 Nummer IV. Satz 2a - neu - VwV-StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 133 Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichterrichtungstafel Randnummer 4 Nummer IV. VwV-StVO
7. Zu Artikel 1 Nummer 163 Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Buchstabe a Zu Absatz 1 bis 1e Doppelbuchstabe dd Nummer IX. 1 VwV-StVO
8. Zu Artikel 1 Nummer 164 Zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Buchstabe a Zu Absatz 1 Doppelbuchstabe bb Zu Nummer 11, Nummer I. 1 a , b , f und g , Buchstabe b VwV-StVO
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... "1 I. Das Zeichen ist nur dort anzuordnen, wo die Gefahr nur auf einem kurzen Abschnitt besteht. Besteht die Gefahr auf längeren Streckenabschnitten häufiger, ist stattdessen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe zu beschränken. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen in der Regel entbehrlich.
Drucksache 315/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... 1. ein Kataster der Schienenwege mit allen wesentlichen Merkmalen der Betriebsanlagen, insbesondere der Soll-Geschwindigkeit jedes Streckenabschnitts einschließlich der Begründung für etwaige Änderungen seit der Inbetriebnahme,
Drucksache 520/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge KOM (2008) 436 endg.; Ratsdok. 11857/08
... Die Benutzungsgebühren werden erhoben in Form von zeitabhängigen Gebühren (z.B. Eurovignette2), die oftmals als Übergangssystem eingeführt werden, oder entfernungsabhängigen Gebühren (Maut) für einzelne Streckenabschnitte oder das gesamte Autobahnnetz.
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Streckenabschnitt
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 315/08
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... 1. ein Kataster der Schienenwege mit allen wesentlichen Merkmalen der Betriebsanlagen, insbesondere der Soll-Geschwindigkeit jedes Streckenabschnitts einschließlich der Begründung für etwaige Änderungen seit der Inbetriebnahme,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
3 Bund
Länder und Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1 Bundesschienenwegegesetz
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Artikel 2 Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhaltung der Schienenwege
Teil 1 Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege
§ 3 Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege
Teil 2 Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 4 Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 5 Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen
§ 5a Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte
Teil 3 Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege
§ 6 Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht
§ 7 Befugnisse des Bundes
§ 7a Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte
Teil 4 Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
§ 8 Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 9 Verletzungen sonstiger Pflichten
§ 10 Wiederholte Pflichtverletzungen
§ 11 Schadensersatz
Abschnitt 3 Ausbau von Schienenwegen
§ 12 Ausbau der Schienenwege
§ 13 Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen
§ 14 Gegenstand des Bedarfsplans
§ 15 Überprüfung des Bedarfs
§ 16 Planungszeitraum
§ 17 Unvorhergesehener Bedarf
§ 18 Berichtspflicht
§ 19 Finanzierung
§ 20 Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung
§ 21 Nahverkehr
§ 22 Rückzahlung von Mitteln des Bundes
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 23 Übergangsregelungen
Anlage (zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
Artikel 2 Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)
§ 1 Gewährleistungsauftrag
§ 2 Gegenstand der Gewährleistung
§ 3 Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs
§ 4 Schienenpersonenfernverkehrsplan und –bericht
§ 5 Verkehrsdurchführungsverträge
§ 6 Übergangsregelung
Artikel 3 Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Wesentliche Regelungsbereich des Gesetzes
a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
b Die Sicherstellung des Fernverkehrs
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5 Bund
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
5 Vollzugsaufwand
Länder und Gemeinden
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
a Unternehmen:
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Bestimmungen
§ 1
§ 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 4 Allgemeines
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 5
§ 5a
§ 6
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 7a
§§ 8 bis 11
4 Allgemeines
§ 8
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 22
§ 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Artikel 2 Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Bestimmungen
§ 1 :
§ 2 :
§ 3 :
§ 4 :
§ 5 :
§ 6 :
Artikel 3 Aufhebung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 555/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... 1. ein Kataster der Schienenwege mit allen wesentlichen Merkmalen der Betriebsanlagen, insbesondere der Soll-Geschwindigkeit jedes Streckenabschnitts einschließlich der Begründung für etwaige Änderungen seit der Inbetriebnahme,
Zum Gesetzentwurf allgemein1
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a
29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Drucksache 269/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siebte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Die Aufhebung des Lkw-Fahrverbotes auf der A 13 vom Schönefelder Kreuz Richtung Süden bis zum Autobahndreieck Spreewald kann wegen des verbesserten Ausbauzustandes erfolgen. Die in der Ferienreisezeit zu erwartenden Verkehrsbelastungen stoßen nicht an die Kapazitätsgrenze der A 13 in dem besagten Streckenabschnitt.
Drucksache 734/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... c) Die jeweiligen Streckenabschnitte müssen in der Regel vom übrigen Fahrverkehr freigehalten werden. Dies ist entweder durch Sperrungen oder durch Weisungen der Polizei sicherzustellen.
Drucksache 555/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... 1. ein Kataster der Schienenwege mit allen wesentlichen Merkmalen der Betriebsanlagen, insbesondere der Soll-Geschwindigkeit jedes Streckenabschnitts einschließlich der Begründung für etwaige Änderungen seit der Inbetriebnahme,
Zum Gesetzentwurf allgemein
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG
9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Begründung
3 Einführung:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG
22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Drucksache 636/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen (Mautstreckenausdehnungsverordnung - MautStrAusdehnV )
... Wegen der unterschiedlichen Charakteristika der einzelnen Streckenabschnitte wurden für jeden dieser Schwerpunkte von den Ländern Einzelbetrachtungen angestellt, in die insbesondere die technischen Merkmale der Straße, aktuelle Daten und Trends bei der Verkehrsintensität und -zusammensetzung sowie die bestehenden Sicherheitsrisiken einbezogen wurden. Im Rahmen dieser Einzelfallbetrachtung wurde auch geprüft, ob eine Ausdehnung der Mautpflicht auf konkrete Streckenabschnitte tatsächlich zu einer Rückverlagerung des Verkehrs auf die Autobahnen führen würde oder ob eine weitere Verlagerung auf andere Straßen zu erwarten wäre. Auch Aspekte des Wirtschaftsverkehrs wurden von den Ländern berücksichtigt.
Drucksache 723/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur KOM (2006) 569 endg.; Ratsdok. 13874/06
... (5) Das Sicherheitsniveau bestehender Straßen sollte erhöht werden, indem die Mittel gezielt in Straßenabschnitte mit der höchsten Unfallhäufigkeit oder dem höchsten Unfallverhütungspotenzial investiert werden. Damit die Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten auf die Gefahr einstellen und die Verkehrsregeln, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, besser beachten, sollten sie darauf hingewiesen werden, dass sie sich einem gefährlichen Streckenabschnitt nähern.
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Als Drittes ist in den Konvergenzregionen und in den vom Kohäsionsfonds abgedeckten Ländern besonderes Augenmerk auf die Modernisierung des Eisenbahnnetzes zu legen, indem die vorrangigen Streckenabschnitte sorgfältig so ausgewählt werden, dass die Interoperabilität innerhalb des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) gewährleistet ist.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
Drucksache 265/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Die Herausnahme einzelner Streckenabschnitte ist unter anderem auch erforderlich, da die Straßenverkehrsbehörden der Länder verkehrsverbietende Anordnungen in Form von Streckensperrungen für den Lkw-Verkehr vorgenommen haben, um erhebliche Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in Zusammenhang mit der Mauterhebung nach dem
Drucksache 710/05
Verordnung der Bundesregierung
... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV )
... Gleiches gilt für den Bereich Schiene: Seit dem Jahre 1999 gibt es aufgrund haushaltsrechtlicher Regelung ein Sofortprogramm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bahnbereich sind hohe Beurteilungspegel und hohe Bevölkerungsdichten in unmittelbarer Nachbarschaft der Bahnstrecke Voraussetzung; die Streckenabschnitte werden in einer Prioritätenliste erfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bekanntmachung der zuständigen Behörden
§ 4 Datenerhebung und Datenübermittlung
§ 5 Ausarbeitung von Lärmkarten
§ 6 Berechnungsverfahren
§ 7 Mitteilung über Lärmkarten
§ 8 Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten
§ 9 Eingangsdaten bestehender Lärmkarten
§ 10 Inkrafttreten
Anhang zu § 2 Nr. 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie
1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung
2. Umsetzungsbedarf
3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht
4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
5. Verordnungsermächtigungen
III. Alternativen
IV. Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zum Anhang Lärmindizes
Drucksache 249/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Die Vorschrift stellt klar, dass schon bei der Fahrplanerstellung Wartungsarbeiten, d.h. eventuelle Sperrungen bestimmter Streckenabschnitte, berücksichtigt werden müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Leistungen, Fahrgastinformationen
§ 4 Schienennetz-Benutzungsbedingungen
§ 5 Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis
§ 6 Antragstellung
§ 7 Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen
§ 8 Zuweisungsverfahren
§ 9 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege
§ 10 Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen
§ 11 Rechte an Zugtrassen
§ 12 Besonderes Kündigungsrecht
§ 13 Rahmenverträge
§ 14 Gelegenheitsverkehr
§ 15 Sondermaßnahmen bei Störungen
§ 16 Überlastete Schienenwege
§ 17 Kapazitätsanalyse
§ 18 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 19 Besondere Schienenwege
§ 20 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 21 Entgeltgrundsätze für Schienenwege
§ 22 Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege
§ 23 Entgeltnachlässe für Schienenwege
§ 24 Entgelte für Serviceeinrichtungen
§ 25 Veröffentlichungen, Bekanntmachungen
Begründung
Allgemeiner Teil
Drucksache 241/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
... Als Grenzgebiet gilt auch ein Eisenbahnzug auf dem Streckenabschnitt von der Staatsgrenze bis zum ersten fahrplanmäßigen Anhaltebahnhof. Entsprechendes gilt für Tagesausflugsschiffe bis zur nächsten Anlegestelle.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetz
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
Artikel 1 Vertragsgegenstand
Artikel 2 Verhältnis zu sonstigen Regelungen
Artikel 3 Behörden, Grenzgebiete
Artikel 4 Allgemeine Kooperationsmaßnahmen
Artikel 5 Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung
Artikel 6 Unterstellung von
Artikel 7 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Artikel 8 Ersuchen um
Artikel 9 Ersuchen um körperliche Untersuchung
Artikel 10 Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material
Artikel 11 Grenzüberschreitende Observation
Artikel 12 Nacheile
Artikel 13 Kontrollierte Lieferung
Artikel 14 Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung
Artikel 15 Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen
Artikel 16 Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 17 Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 18 Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 19 Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 20 Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 21 Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr
Artikel 22 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 23 Einrichtung von Bedarfskontrollstellen
Artikel 24 Gemeinsame Zentren
Artikel 25 Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen
Artikel 26 Datenschutz
Artikel 27 Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates
Artikel 28 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 29 Grenzübertritte
Artikel 30 Übergabe von Personen an der Grenze
Artikel 31 Beistandsklausel, Dienstverhältnisse
Artikel 32 Haftungsbestimmungen
Artikel 33 Ausnahmeklausel
Artikel 34 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 35 Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages
Artikel 37 Einbeziehung der Zollverwaltung
Artikel 38 Inkrafttreten, Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Drucksache 721/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten
... Als Grenzgebiet gilt auch ein Eisenbahnzug auf dem Streckenabschnitt von der Staatsgrenze bis zum ersten fahrplanmäßigen Anhaltebahnhof des anderen Vertragsstaates. Entsprechendes gilt für Fahrgastschiffe bis zur nächsten Anlegestelle des anderen Vertragsstaates.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
2 Vertrag
Teil I Verhältnis zu sonstigen Regelungen, Vertragsgegenstand, Behörden
Artikel 1 Das Verhältnis zu sonstigen Verträgen und nationalen Regelungen
Artikel 2 Vertragsgegenstand
Artikel 3 Behörden, Grenzgebiete
Teil II Allgemeine Formen der Zusammenarbeit
Artikel 4 Allgemeine Kooperationsmaßnahmen
Artikel 5 Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung
Artikel 6 Unterstellung von Beamten der Polizeibehörden
Artikel 7 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Teil III Besondere Formen der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten
Artikel 8 Ersuchen um Beweissicherung bei Gefahr im Verzug
Artikel 9 Ersuchen um körperliche Untersuchung
Artikel 10 Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material
Artikel 11 Grenzüberschreitende Observation
Artikel 12 Nacheile
Artikel 13 Kontrollierte Lieferung
Artikel 14 Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung
Artikel 15 Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen
Teil IV Weitere Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Artikel 16 Observation zur Verhinderung einer auslieferungsfähigen Straftat
Artikel 17 Nacheile bei besonderen polizeilichen Kontrollen
Artikel 18 Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung auslieferungsfähiger Straftaten von erheblicher Bedeutung
Artikel 19 Gemeinsame Einsatzformen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Verhinderung von Straftaten
Artikel 20 Informationsaustausch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Verhinderung von Straftaten
Artikel 21 Vorläufige grenzüberschreitende Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben
Artikel 22 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 23 Einrichtung von Bedarfskontrollstellen
Teil V Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit
Artikel 24 Gemischt besetzte Dienststellen
Artikel 25 Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen
Artikel 26 Datenschutz
Artikel 27 Grenzübertritte
Artikel 28 Haftungsbestimmungen
Teil VI Regelungen in Bezug auf die grenzüberschreitend handelnden Beamten
Artikel 29 Festhalterecht
Artikel 30 Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates
Artikel 31 Tragen von Uniform und Mitführen von Bewaffnung und Ausstattung
Artikel 32 Einsatz von Dienstwaffen und weiteren Mitteln
Artikel 33 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 34 Beistandsklausel, Dienstverhältnisse
Artikel 35 Ausnahmeklausel
Teil VII Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 36 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 37 Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages
Artikel 38 Kosten
Artikel 39 Einbeziehung der Zollverwaltung
Artikel 40 Inkrafttreten, Kündigung
Anlage I zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten
Anlage II zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu den Bestimmungen des Vertrages im Einzelnen:
Teil I Verhältnis zu sonstigen Regelungen, Vertragsgegenstand, Behörden
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Teil II Allgemeine Formen der Zusammenarbeit
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Teil III Besondere Formen der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Teil IV Weitere Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Teil V Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Teil VI Regelungen in Bezug auf die grenzüberschreitend handelnden Beamten
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Teil VII Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Anlage zur Denkschrift
Drucksache 588/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
... Als Drittes ist in den Konvergenzregionen besonderes Augenmerk auf die Modernisierung des Eisenbahnnetzes zu legen, indem die vorrangigen Streckenabschnitte sorgfältig so ausgewählt werden, dass die Interoperabilität innerhalb des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) gewährleistet ist.
2 Inhalt
1. Einleitung 3
2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12
5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33
6. Die nächsten Schritte 37
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
6. Die nächsten Schritte
Anhang
Drucksache 95/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Strategische Lärmkartierung - ... BImSchV )
... Gleiches gilt für den Bereich Schiene: Für den Bereich der Schiene gibt es seit dem Jahre 1999 aufgrund haushaltsrechtlicher Regelung ein Sofortprogramm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes". Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bahnbereich sind hohe Beurteilungspegel und hohe Bevölkerungsdichten in unmittelbarer Nachbarschaft der Bahnstrecke Voraussetzung; die Streckenabschnitte werden in einer Prioritätenliste erfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
4
Verordnung
Abschnitt 1 . Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 . Hauptlärmquellen und Ballungsräume
§ 3 Mitteilung des Bestandes
§ 4 Beteiligung der Gemeinden
§ 5 Mitteilung der zuständigen Behörden
Abschnitt 3 . Strategische Lärmkartierung
§ 6 Aufstellung von Strategischen Lärmkarten
§ 7 Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten
§ 8 Anforderungen an Strategische Lärmkarten
§ 9 Lärmindizes
§ 10 Berechnungsverfahren
Abschnitt 4 . Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten
§ 11 Mitteilung über Strategische Lärmkarten
§ 12 Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten
Abschnitt 5 . Schlussvorschriften
§ 13 Eingangsdaten bestehender Lärmkarten
§ 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Drucksache 824/05
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... ) zum 01.01.2005 hat der Schwerlastverkehr mit Fahrzeugen über 12 t zulässiger Gesamtmasse nach Hinweisen von Bund und Ländern auf Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen auf bestimmten Strecken oder Streckenabschnitten zugenommen. Es handelt sich dabei um schwere Nutzfahrzeuge, welche vorher erkennbar die Autobahn benutzt haben und nun auf das nachgeordnete Straßennetz ausweichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
a Zu Artikel 1
aa Zu Artikel Nr. 1 § 41 Abs. 2 Nr. 6
bb Artikel 1 Nr. 2 § 45
b Zu Artikel 2
Drucksache 610/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
... Für den Bereich der Schiene gibt es seit dem Jahre 1999 aufgrund haushaltsrechtlicher Regelung ein Sofortprogramm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes". Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Bahnbereich sind hohe Beurteilungspegel und hohe Bevölkerungsdichten in unmittelbarer Nachbarschaft der Bahnstrecke Voraussetzung; die Streckenabschnitte werden in einer Prioritätenliste erfasst. Für die Berechnung der Lärmbelastung wird die Schall 03 herangezogen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 47a Örtliche Lärmkartierung
§ 47b Strategische Lärmkartierung
§ 47c Datenerhebung und Datenaustausch
§ 47d Lärmminderungsplanung für Wohngebiete
§ 47e Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen
§ 47f Ziele für die Lärmminderungsplanung
§ 47g Prüfung des Planungserfordernisses
§ 47h Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47i Beteiligung der Behörden
§ 47j Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
§ 47k Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen
§ 47l Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen
§ 47m Information der Öffentlichkeit
§ 47n Zuständige Behörden
§ 47o Sachverständige Stellen
§ 47p Rechtsverordnungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie
3. Umsetzungsbedarf
4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht
5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG
IV. Erweiterung des § 32 BImSchG
V. Alternativen
VI. Kosten
1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie
3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 47a Örtliche Lärmkartierung
§ 47b Strategische Lärmkartierung
§ 47c Datenerhebung und Datenaustausch
§ 47d Lärmminderungsplanung für Wohngebiete
§ 47e Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen
§ 47f Ziele für die Lärmminderungsplanung
§ 47g Prüfung des Planungserfordernisses
§ 47h Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47i Beteiligung der Behörden
§ 47j Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
§ 47k Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen
§ 471 Gemeinsame Aufstellungsverfahren
§ 47m Information der Öffentlichkeit
§ 47n Zuständige Behörden
§ 47o Sachverständige Stellen
§ 47p Rechtsverordnungen
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Drucksache 891/04
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Die Vorschrift stellt klar, dass schon bei der Fahrplanerstellung Wartungsarbeiten, d.h. eventuelle Sperrungen bestimmter Streckenabschnitte, berücksichtigt werden müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Leistungen, Fahrgastinformationen
§ 4 Schienennetz-Benutzungsbedingungen
§ 5 Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis
§ 6 Antragstellung
§ 7 Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen
§ 8 Zuweisungsverfahren
§ 9 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege
§ 10 Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen
§ 11 Rechte an Zugtrassen
§ 12 Besonderes Kündigungsrecht
§ 13 Rahmenverträge
§ 14 Gelegenheitsverkehr
§ 15 Sondermaßnahmen bei Störungen
§ 16 Überlastete Schienenwege
§ 17 Kapazitätsanalyse
§ 18 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 19 Besondere Schienenwege
§ 20 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 21 Entgeltgrundsätze für Schienenwege
§ 22 Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege
§ 23 Entgeltnachlässe für Schienenwege
§ 24 Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen
§ 25 Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen
Artikel 2 Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
Anlage n
Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 4 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.
Drucksache 709/04
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau
... 3. Verlegung eines Abschnitts einer bestehenden Straße, soweit nicht von Anlage 1 Nr. 14.5 erfasst, zur Verbesserung der Linienführung oder der Einmündung in eine andere Straße sowie Änderung der Höhenlage einer bestehenden Straße, wenn der zu ändernde Streckenabschnitt nicht länger als1 km ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
Artikel 5 Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung
Artikel 6 Änderung der Altölverordnung
Artikel 7 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 8 Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Artikel 9 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 10 Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 14 Aufhebung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 15 Aufhebung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
Artikel 16 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Erstes Buch (I)
Artikel 17 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Viertes Buch (IV)
Artikel 18 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V)
Artikel 19 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Sechstes Buch (VI)
Artikel 20 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 21 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII)
Artikel 22 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX)
Artikel 23 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Artikel 24 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 25 Änderung der Heimpersonalverordnung
Artikel 26 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 27 Änderung der Baunutzungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Mineralölsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 30 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 31 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummern 8 bis 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Artikel 7 und 8 (Altholzverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung)
Artikel 9 (Verpackungsverordnung)
Artikel 10 (Transportgenehmigungsverordnung)
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikeln 16
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 28
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Drucksache 22/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 22/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 85/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.