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0553/07
0646/07
0508/07B
0798/07
0064/07
0548/07
0223/4/07
0788/07
0016/1/07
0148/07
0088/07
0353/1/07
0511/07
0150/07B
0228/07
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0364/07
0273/07
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0031/07B
0218/07
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0144/07
0275/07
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0827/07
0551/07
0121/07
0920/07
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0660/06B
0425/1/06
0658/06
0550/1/06
0425/06B
0780/06
0688/1/06
0526/1/06
0650/06
0359/06B
0429/06
0520/06
0556/06
0224/06
0041/06B
0385/06
0817/06B
0467/06
0675/06
0359/06
0886/1/06
0394/06
0932/06
0672/06
0053/06
0041/1/06
0781/06
0354/06
0041/06
0680/1/06
0626/06
0817/06
0865/06
0179/06
0474/06
0526/06B
0348/06B
0348/06
0688/06
0258/06
0830/06
0260/06
0230/06
0680/06
0155/06
0425/06
0654/06
0600/06
0680/06B
0394/06B
0654/06B
0070/06
0654/1/06
0944/06
0556/06B
0070/06B
0359/1/06
0053/06B
0184/06
0359/2/06
0363/06
0070/1/06
0030/06B
0550/06B
0556/1/06
0176/06
0660/06
0676/06
0629/06
0348/1/06
0362/06
0394/1/06
0219/06
0053/1/06
0831/06
0606/1/05
0518/1/05
0606/05
0603/05B
0431/05
0166/05
0900/05
0351/05
0377/05
0150/05
0154/1/05
0764/1/05
0142/05
0006/05
0518/2/05
0140/05B
0512/05B
0203/05B
0763/05
0239/05
0400/05
0881/05
0770/05B
0770/1/05
0871/05
0140/05
0733/05
0329/05
0085/05
0606/05B
0333/05
0851/05
0018/05
0154/05B
0512/1/05
0241/05
0511/05
0490/05
0600/05B
0578/05
0721/05
0518/05B
0521/1/05
0806/05
0203/05
0617/1/05
0318/05
0151/05
0546/05B
0940/05
0395/05
0354/05
0603/05
0723/05
0352/05
0429/05
0359/1/05
0769/05
0723/2/05
0615/05
0871/1/05
0225/05
0687/05
0603/1/05
0359/05
0623/05
0099/05
0092/05
0197/05
0600/05
0304/05
0575/05
0692/05
0764/05B
0617/05
0436/05
0154/05
0561/05
0871/05B
0574/05
0723/1/05
0196/05
0399/05
0723/05B
0770/05
0600/1/05
0122/05
0617/05B
0764/05
0773/04B
0720/04B
0846/04B
0738/04
0720/1/04
0662/04
0846/1/04
0657/04
0803/04
0196/04B
0551/04B
0798/04
0767/04
0983/04
0738/3/04
0406/04
0720/04
0738/2/04
0849/2/04
0738/04B
0726/04
1012/04
0910/04
0995/04B
0722/04
0918/04
0995/1/04
0722/1/04
0995/04
0738/4/04
0725/04
0283/04
0657/04B
0722/04B
0299/03
0155/03B
0450/03
Drucksache 71/14 (Beschluss)

... - die Möglichkeit des Kindernachzugs zu prüfen, da es häufig die Angst um die im Herkunftsland verbliebenen Kinder ist, die Frauen von einer Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden abhält.

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Drucksache 71/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,


 
 
 


Drucksache 54/14

... Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, auf die Wirtschaft oder auf das Preisniveau für Verbraucher sind durch den Gesetzentwurf nicht zu erwarten. Die bestehende Rechtslage wird durch die rein redaktionelle Überarbeitung nicht verändert. Insofern entsteht auch für die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte kein Mehraufwand.

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Drucksache 54/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 211
Mord

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 91/14

... Es ist nicht zu verkennen, dass sich ein großer Teil der Kriminalität ins Internet verlagert hat und deswegen sich auch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in ihren Strukturen an diese Entwicklung anpassen müssen. Die konsequente Verfolgung internetbasierter Kriminalität bedarf hochspezialisierte Ermittlungs- und Strafverfolgungseinheiten.

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Drucksache 91/14




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,

III. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung

1. Strafbarkeitslücken identifizieren und schließen

2. Grundlegende Reform des Strafgesetzbuches - Anpassung an die Entwicklungen der digitalen Kommunikation

3. Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen

4. Präventionsarbeit verbessern


 
 
 


Drucksache 88/13

... Die Geldtransferverordnung ergänzt diese Maßnahmen, indem sie sicherstellt, dass grundlegende Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers den zuständigen Strafverfolgungs- bzw. Justizbehörden sofort zur Verfügung stehen und ihnen die Aufdeckung, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Terroristen und anderen Straftätern sowie die Rückverfolgung ihres Vermögens somit erleichtert wird.

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Drucksache 88/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Pflichten der Zahlungsdienstleister

Artikel 4
Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Artikel 5
Geldtransfers innerhalb der Union

Artikel 6
Geldtransfers in Drittländer

Abschnitt 2
Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 7
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 8
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 9
Bewertung und Verdachtsmeldung

Abschnitt 3
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister

Artikel 10
Erhalt der Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei einem Geldtransfer

Artikel 11
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 12
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 13
Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 14
Technische Beschränkungen

Kapitel III
Zusammenarbeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Artikel 15
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 16
Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Kapitel IV
Sanktionen und überwachung

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Besondere Bestimmungen

Artikel 19
Bekanntmachung von Sanktionen

Artikel 20
Anwendung von Sanktionen durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Meldung von Verstößen

Artikel 22
Überwachung

Kapitel V
Durchführungsbefugnisse

Artikel 23
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 24
Vereinbarungen mit den in Artikel 355 AEUV genannten Gebieten oder Ländern

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäß Artikel 25


 
 
 


Drucksache 691/13

... Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 5 sieht ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel vor. Um zu vermeiden, dass es zu Problemen bei der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten kommt, nur weil die betreffenden Handlungen nicht zugleich nach dem Recht des ersuchenden und nach dem des ersuchten Staates strafbar sind, enthält der Rahmenbeschluss gemeinsame Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und über Strafen. Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für neue psychoaktive Substanzen, sondern nur für Substanzen, die in den Übereinkommen der Vereinten Nationen erfasst sind, sowie für synthetische Drogen, die gemäß der Gemeinsamen Maßnahme 97/396/JI vom 16. Juni 1997 6 einer Kontrolle unterliegen.

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Drucksache 691/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Begründung und Zielsetzung des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von Interessengruppen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Übermittlung erläuternder Dokumente anlässlich der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen

3.5. WICHTIGSTE Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang
Liste der Substanzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 284/13

... Zu den digitalen Identitäten gehören z.B. Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken. Mittels des Einsatzes von Schadsoftware werden von den Tätern über das Internet in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig rechtswidrig erhoben und auf Servern gespeichert. Dabei nehmen die Täter, die sich solche Daten verschaffen, häufig selbst keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den ausgespähten oder entwendeten Daten vor. Vielmehr findet über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt. Die Erkenntnisse der nationalen und internationalen Strafverfolgungsorgane deuten darauf hin, dass Fallzahlen und Schäden in diesem Zusammenhang deutlich steigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 639/13

... (3) Die Grundbucheinsicht durch eine Strafverfolgungsbehörde ist im Rahmen einer solchen Auskunft nicht mitzuteilen, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Grundbuchordnung

§ 127

Artikel 2
Änderung der Grundbuchverfügung

§ 28

§ 37

§ 46a

§ 71a
Anlegung des Datenbankgrundbuchs

§ 76a
Eintragungen in das Datenbankgrundbuch; Verordnungsermächtigung

§ 92a
Zuständigkeitswechsel

§ 93
Ausführungsvorschriften; Verordnungsermächtigung Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung

§ 100a
Zuständigkeitswechsel

§ 114

Artikel 3
Änderung der Wohnungsgrundbuchverfügung

Artikel 4
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 40

Artikel 5
Änderung der Grundstücksverkehrsordnung

Artikel 6
Änderung des Vermögensgesetzes

§ 30b
Anmeldevermerk

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 87/13

... Diese Entwicklung zeigt, dass die bestehenden Fälschungsbekämpfungsmaßnahmen noch nicht abschreckend genug sind und der Schutz gegen Fälschungen verbessert werden muss. Insbesondere bestehen unter den Mitgliedstaaten noch immer erhebliche Unterschiede in Bezug auf das geltende Strafmaß für die Hauptfälschungsdelikte (Herstellung und Verbreitung von Falschgeld).7 Zwar wurde im Jahr 2000 das Mindeststrafmaß der Höchststrafe für die Falschgeldherstellung auf acht Jahre Freiheitsentzug angeglichen, aber bei den Mindeststrafen für Falschgelddelikte ist die Situation alles andere als einheitlich. So sind in einigen Mitgliedstaaten überhaupt keine Mindeststrafen oder lediglich Geldstrafen vorgesehen, während in anderen Mitgliedstaaten als Mindeststrafe gar ein Freiheitsentzug von zehn Jahren vorgesehen ist. Diese Unterschiede behindern die grenzübergreifende Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit.8 Laut den im Rahmen einer Studie9 der Sachverständigengruppe "Fälschung des Euro" zusammengetragenen Daten sind zudem in den Mitgliedstaaten, in denen für Falschgelddelikte keine Mindeststrafen oder als Mindeststrafen lediglich Geldstrafen vorgesehen sind, in den vergangenen neun Jahren zahlreiche illegale Münzprägestätten aufgedeckt worden. Dies deutet darauf hin, dass Fälscher ihren Machenschaften vornehmlich in den Mitgliedstaaten nachgehen, in denen ihnen weniger strenge Strafen drohen ("Forum Shopping"). Wie die beträchtliche Zahl der in Drittländern wie Kolumbien und Peru ausgehobenen illegalen Münzprägestätten und der damit einhergegangenen Beschlagnahmen umfangreicher, zur Ausfuhr in die EU oder zur dortigen Verbreitung vorgesehener Mengen Falschgelds (Euro und andere Währungen) zeigt, besteht, weil es gegenwärtig weder Mindest- noch Höchststrafen für die Verbreitung von Falschgeld gibt, ferner die große Gefahr, dass in Drittländern gefälschte Banknoten in der EU in Umlauf gelangen. Daraus lässt sich schließen, dass die bestehenden großen Unterschiede bei den in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Sanktionen dem strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung abträglich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

1.2.1. Strafrecht

1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Spezifische Bestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftatbestände

Artikel 4
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8
Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Ermittlungsinstrumente

Artikel 10
Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken

Artikel 11
Beziehung zum Genfer Abkommen

Artikel 12
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 110/13

... 2. Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr oder sonst in einem auf die Schifffahrt bezogenen Zusammenhang mit Wasserfahrzeugen oder Unterlagen, die ein Wasserfahrzeug, seine Ladung oder Besatzung betreffen, stehen, an Gerichte, Staatsanwaltschaften, das Bundeskriminalamt als Strafverfolgungsbehörde, die Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, die Polizeidienststellen der Länder, der Bundespolizei und des Zolls,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung

§ 4
Datenerhebung

§ 5
Datenspeicherung und Datennutzung

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Löschung

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Zustimmungsbedürftigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

VI. Weitere Kosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Dem wird entgegengehalten, dass es sich bei diesen Gesichtspunkten überwiegend nicht um Rechtsgüter handele, zu deren Schutz der Staat zu seinem schärfsten Mittel, dem Strafrecht, greifen dürfe. Soweit tatsächlich Vermögensinteressen anderer durch Täuschung verletzt würden, könne dem mit dem geltenden Recht Rechnung getragen werden. Die bewusste Gesundheitsgefährdung durch den sich selbst dopenden Sportler rechtfertige seine Strafverfolgung nicht; auch in allen anderen Lebensbereichen sei die Selbstgefährdung straflos. Soziale Werte, wie Fairness oder Vorbildfunktion, dürften nicht durch Kriminalstrafe erzwungen werden; in anderen Lebensbereichen, wie in der Kunst, Wissenschaft oder Politik, werde dies gleichfalls nicht versucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 788/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Erhebung von Daten zu Einzelfällen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand nach sich ziehen wird. Die schlichte Erhebung von Fallzahlen berücksichtigt Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten nicht und ist daher kaum aussagekräftig. Oftmals wird ein Rechtsbehelf nicht spezifisch auf die in der Richtlinie geregelten Sachverhalte zugeschnitten sein; die Motivation eines Verdächtigen oder Beschuldigten, einen bestimmten Rechtsbehelf zu ergreifen, erschließt sich den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden indes nicht und ist einer Erhebung durch diese daher nicht zugänglich. Für eine Bewertung, inwieweit die mit dem Richtlinienvorschlag verfolgten Ziele erreicht sind, erscheinen andere vorhandene Evaluierungsmechanismen besser geeignet.



Drucksache 346/1/13

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/J I des Rates - COM(2013) 173 final; Ratsdok. 8229/13



Drucksache 479/13

... (3) die Strafverfolgungsbehörden stoßen auf allgemeine und spezifische Probleme;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 455/13

... Im Hinblick auf den internationalen Dialog beabsichtigt die Kommission die Ausweitung ihrer laufenden internationalen Gespräche mit verschiedenen Ländern, um ein gemeinsames Vorgehen bei wichtigen Themen im Zusammenhang mit Cloud-Diensten wie Datenschutz, Datenzugang für Strafverfolgungsbehörden, Anwendung von Amtshilfevereinbarungen und Cyber-Sicherheit zu entwickeln.



Drucksache 346/13 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/.1I und 2005/681/.1I des Rates - COM(2013) 173 final; Ratsdok. 8229/13



Drucksache 692/13

... Im Vorfeld dieses Vorschlags sind umfangreiche Konsultationen von Beteiligten und von Sachverständigen, eine internetbasierte Konsultation der Öffentlichkeit und eine externe Studie durchgeführt worden, deren Ergebnisse in diesen Vorschlag eingeflossen sind. Die Kommission hat zudem sämtliche Mitgliedstaaten durch eine in schriftlicher Form vorgenommene Konsultation an der Bewertung der Funktionsweise des Ratsbeschlusses 2005/387/JI beteiligt. Im Rahmen der externen Studie hat die Kommission außerdem die Meinung zahlreicher nationaler Behörden (für die Drogengesetzgebung zuständige Justizbehörden, Justiz- und Gesundheitsministerien, Gesundheitseinrichtungen und Strafverfolgungsstellen) sowie der mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses 2005/387/JI befassten EU-Agenturen eingeholt und analysiert. Ferner hat sie die Meinung von internationalen Organisationen (darunter die Weltgesundheitsorganisation), zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wirtschaftsteilnehmern verschiedener Märkte, Forschungseinrichtungen und Hochschulexperten eingeholt und analysiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Freier Warenverkehr

Artikel 3
Freier Verkehr

Artikel 4
Vermeidung von Beschränkungen des freien Verkehrs

Kapitel III
Informationsaustausch und -sammlung

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Gemeinsamer Bericht

Kapitel IV
Risikobewertung

Artikel 7
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 8
Ausschluss von der Risikobewertung

Kapitel V
Marktbeschränkungen

Artikel 9
Unmittelbare Risiken für die öffentliche Gesundheit und vorübergehende Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 10
Bestimmung der Schwere der gesundheitlichen, sozialen und sicherheitsrelevanten Risiken im Anschluss an die Risikobewertung

Artikel 11
Geringe Risiken

Artikel 12
Mittlere Risiken und dauerhafte Verbrauchermarktbeschränkungen

Artikel 13
Schwerwiegende Risiken und dauerhafte Marktbeschränkungen

Artikel 14
Zulässige Verwendungszwecke

Kapitel VI
Überwachung und Überprüfung

Artikel 15
Überwachung

Artikel 16
Überprüfung der Schwere der Risiken

Kapitel VII
Sanktionen und Rechtsbehelfe

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Rechtsbehelfe

Kapitel VIII
Verfahren

Artikel 19
Ausschuss

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Forschung und Analyse

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Evaluierung

Artikel 23
Ersetzung des Beschlusses 2005/387/JI

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 270/13

... 11.1.1 Eine Weitergabe von Daten an Strafverfolgungsbehörden ist nur dann zulässig, wenn im Rahmen einer Datenschutzkontrolle Anhaltspunkte für Manipulationen am Datenbestand erkennbar werden und derartige Manipulationen strafbewehrte Datenschutzverstöße darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

3 Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerführende Stelle; Bestandteile, Zweck der Datei

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

2.2 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

2.3 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

2.4 Zu § 2 Absatz 2

3. Zu § 3 - Inhalt der Datei

3.0 Allgemeiner Inhalt

3.1. Zu § 3 Absatz 1

3.1.1 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

3.1.2 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

3.1.3 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

3.2 Zu § 3 Absatz 2

3.3 Zu § 3 Absatz 3/ § 1 der VWDG-Durchführungsverordnung i.V.m. Anlage 1 Spalte A

5. Zu § 5 - Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 2

Zu § 5

5.3 Zu § 5 Absatz 4

8. Zu § 8 - Voraussetzungen für die Datenübermittlung

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 3 und 4

9. Zu § 9 - Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren

9.1 Zu § 9 Absatz 1

9.2 Zu § 9 Absatz 2

9.3 Zu § 9 Absatz 3

9.4 Zu § 9 Absatz 4

9.5 Zu § 9 Absatz 5

9.6 Zu § 9 Absatz 6

11. Zu § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung

11.1 Zu § 11 Absatz 3 - Datenschutzkontrolle und Sicherung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

11.1.2 Die von dem Bundesverwaltungsamt zur Sicherung gegen unberechtigten

11.2 Zu § 11 Absatz 4 - Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten und Datenschutzkontrolle

12. Zu § 12 - Auskunft an den Betroffenen

12.1 Zu § 12 Absatz 1/ § 10 der VWDG-Durchführungsverordnung

12.2 Zu § 12 Absatz 2

12.3 Zu § 12 Absatz 3

12.4 Zu § 12 Absatz 4

12.5 Zu § 12 Absatz 5

13. Zu § 13 - Berichtigung und Löschung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 - Sperrung

14.1 Zu § 14 Absatz 1

14.2 Zu § 14 Absatz 2

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2326: Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa-Warndateigesetz (VWDG) und zur Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 788/1/13

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Erhebung von Daten zu Einzelfällen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand nach sich ziehen wird. Die schlichte Erhebung von Fallzahlen berücksichtigt Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten nicht und ist daher kaum aussagekräftig. Oftmals wird ein Rechtsbehelf nicht spezifisch auf die in der Richtlinie geregelten Sachverhalte zugeschnitten sein; die Motivation eines Verdächtigen oder Beschuldigten, einen bestimmten Rechtsbehelf zu ergreifen, erschließt sich den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden indes nicht und ist einer Erhebung durch diese daher nicht zugänglich. Für eine Bewertung, inwieweit die mit dem Richtlinienvorschlag verfolgten Ziele erreicht sind, erscheinen andere vorhandene Evaluierungsmechanismen besser geeignet.



Drucksache 451/13

... Die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften sind für eine effektive Bekämpfung der bestehenden Missstände nicht geeignet. Denn das Phänomen der Korruption ist weder auf einzelne Berufsgruppen noch auf den öffentlichen Bereich des Gesundheitswesens beschränkt. Zudem ist im Bereich der berufs- und sozialrechtlichen Verbote aufgrund mangelnder Ermittlungskompetenzen der für die Überwachung zuständigen Stellen ein erhebliches Vollzugsdefizit zu beobachten, welches sich angesichts der Schranken, die der Beschluss des Großen Strafsenats den Strafverfolgungsbehörden gesetzt hat, noch vergrößern wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 789/1/13

... 4. Der Bundesrat begrüßt daher das Vorhaben der Kommission, durch die Abstimmung von Mindeststandards der Strafverfolgung bei unter 18-Jährigen zentrale Rechte und legitime Interessen von Kindern und Jugendlichen als Beschuldigte in Strafverfahren zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 3

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 631/1/13

... 2. Der Bundesrat hält die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft für grundsätzlich geeignet, unionsweit für mehr Effektivität bei der strafrechtlichen Ahndung von Delikten zu sorgen, die gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtet sind. Der Schutz der finanziellen Interessen der EU gegen Betrug und Missbrauch muss in allen Mitgliedstaaten ausnahmslos gewährleistet sein. Daher verspricht die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft nur dann einen Mehrwert, wenn sich ihre Zuständigkeit nicht auf nur einige Mitgliedstaaten im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit beschränkt, sondern sich möglichst alle Mitgliedstaaten an der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen. Eine Strafverfolgung der zwei Geschwindigkeiten innerhalb Europas brächte kaum einen Nutzen. In diesem Fall könnte der mit der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft verbundene empfindliche Eingriff in die nationale Souveränität in einem der sensibelsten Bereiche eine Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes zur Folge haben.



Drucksache 339/13 (Beschluss)

... Für alle Fälle einer Steuerhinterziehung wird die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... Zu den digitalen Identitäten gehören z.B. Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken. Mittels des Einsatzes von Schadsoftware werden von den Tätern über das Internet in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig rechtswidrig erhoben und auf Servern gespeichert. Dabei nehmen die Täter, die sich solche Daten verschaffen, häufig selbst keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den ausgespähten oder entwendeten Daten vor. Vielmehr findet über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt. Die Erkenntnisse der nationalen und internationalen Strafverfolgungsorgane deuten darauf hin, dass Fallzahlen und Schäden in diesem Zusammenhang deutlich steigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 641/13 (Beschluss)

... ) werden die Mängel und die Kritik unter anderem aus der Strafverfolgungs- und Rechtspraxis zwar benannt, die Prüfung und Erarbeitung einer umfassenderen Regelung auch außerhalb des Strafrechts zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Besserstellung seiner Opfer aber in unzureichender Weise erst für die nächste Wahlperiode angekündigt.



Drucksache 339/13

... Für alle Fälle einer Steuerhinterziehung wird die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 89/13 (Beschluss)

... 12. Artikel 31 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags legt fest, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Befugnisse für die zentrale Meldestelle zur Aussetzung oder Versagung der Zustimmung zu einer laufenden Transaktion beim Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorsehen sollen. Zentrale Meldestelle in Deutschland ist das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Dieses sammelt und wertet Informationen aus, hat jedoch keine eigenen Ermittlungsbefugnisse. Hinzu kommt, dass die Freigabe einer Transaktion nicht der Polizei, sondern der Entscheidung der Staatsanwaltschaft obliegt (§ 11 Absatz 1a GwG). Der Bundesrat erachtet daher eine Änderung der Formulierung für sachgerecht, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die zuständige Strafverfolgungsbehörde beim Verdacht, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängt, unmittelbar oder mittelbar vordringliche Maßnahmen ergreift, um die Zustimmung zu einer laufenden Transaktion auszusetzen oder zu versagen, damit die Transaktion analysiert und dem Verdacht nachgegangen werden kann.



Drucksache 234/1/13

... 8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/1/13




1. Allgemein

2. Zum Glücksspielstaatsvertrag

3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen

4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung

5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur

6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen

8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen


 
 
 


Drucksache 641/1/13

... ) werden die Mängel und die Kritik unter anderem aus der Strafverfolgungs- und Rechtspraxis zwar benannt, die Prüfung und Erarbeitung einer umfassenderen Regelung auch außerhalb des Strafrechts zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Besserstellung seiner Opfer aber in unzureichender Weise erst für die nächste Wahlperiode angekündigt.



Drucksache 92/13

... Am 28. März 2012 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) an20. Dieses Zentrum besteht seit dem 11. Januar 2013 als Teil des Europäischen Polizeiamts (EUROPOL) und dient als zentrale Anlaufstelle für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in der EU. Das EC3 soll cyberkriminalistische Fachkompetenzen bündeln, um die Mitgliedstaaten beim Aufbau geeigneter Kapazitäten zu unterstützen, die Ermittlungsarbeiten der Mitgliedstaaten bei Cyberstraftaten unterstützen sowie in enger Zusammenarbeit mit Eurojust zum gemeinsamen Sprachrohr aller mit der Untersuchung von Cyberstraftaten befassten Ermittler der Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der EU werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/13




Vorschlag

Begründung

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Mindestharmonisierung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Artikel 4
Grundsatz

Artikel 5
Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan

Artikel 6
Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde

Artikel 7
IT-Notfallteam

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 8
Kooperationsnetz

Artikel 9
Sicheres System für den Informationsaustausch

Artikel 10
Frühwarnungen

Artikel 11
Koordinierte Reaktion

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer

Artikel 14
Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Artikel 15
Umsetzung und Durchsetzung

Artikel 16
Normung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]

Anhang I
IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben

Anhang II
Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 636/13

... (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Antragsberechtigt sind der betroffene Versicherte, seine gesetzliche Krankenkasse, die Kassenärztliche oder Kassenzahnärztliche Vereinigung und die berufsständische Kammer, bei denen der Täter Mitglied ist, und deren andere Mitglieder. Antragsberechtigt sind auch die in § 8 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bezeichneten Verbände und Kammern."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/13




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Primäre Prävention

§ 20e
Ständige Präventionskonferenz; Bericht über die Entwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention

§ 307c
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 58
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/13

... Durch die vorgesehene Erweiterung von Straftatbeständen und die Schaffung eines neuen Straftatbestands kann in den Ländern ein Mehraufwand bei den Strafverfolgungsbehörden entstehen. Die für die Länderhaushalte entstehenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 232a
Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern

§ 233
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU

2. Verbesserung der Effektivität und Stimmigkeit der Menschenhandelstatbestände

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 632/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Funktionsfähigkeit von Eurojust zum Zweck der wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter zu verbessern. Das Bemühen des Vorschlags, dieses Ziel durch Änderungen der bisherigen Organisationsstruktur und die neu geschaffenen Regelungen für eine effektive Zusammenarbeit mit der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu erreichen, findet grundsätzlich Unterstützung, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, zunächst abzuwarten, bis die Mitgliedstaaten ausreichend praktische Erfahrungen mit dem Eurojust-Beschluss 2008 gesammelt haben. Der Bundesrat befürwortet alle Maßnahmen, die die justizielle Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiv stärken. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eurojust gemacht haben. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass sich die Tätigkeiten von Eurojust (zentral strukturiert) und des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) (dezentral strukturiert) wirksam ergänzen.



Drucksache 174/13 (Beschluss)

... Aufgrund der Ausweitung des Tatbestands der Abgeordnetenbestechung ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungs- und Strafverfahren in einem begrenzten Ausmaß zunimmt. Dies kann zu nicht näher quantifizierbaren Haushaltsmehrausgaben bei den für die Durchführung von Ermittlungs- und Strafverfahren primär zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder führen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes anfallende Haushaltsmehrausgaben sind allenfalls in geringem Umfang zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 89/1/13

... 12. Artikel 31 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags legt fest, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Befugnisse für die zentrale Meldestelle zur Aussetzung oder Versagung der Zustimmung zu einer laufenden Transaktion beim Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorsehen sollen. Zentrale Meldestelle in Deutschland ist das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Dieses sammelt und wertet Informationen aus, hat jedoch keine eigenen Ermittlungsbefugnisse. Hinzu kommt, dass die Freigabe einer Transaktion nicht der Polizei, sondern der Entscheidung der Staatsanwaltschaft obliegt (§ 11 Absatz 1a GwG). Der Bundesrat erachtet daher eine Änderung der Formulierung für sachgerecht, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die zuständige Strafverfolgungsbehörde beim Verdacht, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängt, unmittelbar oder mittelbar vordringliche Maßnahmen ergreift, um die Zustimmung zu einer laufenden Transaktion auszusetzen oder zu versagen, damit die Transaktion analysiert und dem Verdacht nachgegangen werden kann.



Drucksache 444/13

... e) Anzeige von Straftaten sowie Bearbeitung und Anzeige von Ordnungswidrigkeiten und jeweils Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 2
Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 3
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 4
Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung

§ 5
Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten

§ 6
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

§ 7
Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen

§ 8
Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten

§ 9
Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen

§ 10
Ausnahmen für die Bundeswehr

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 3
(zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

1. Zweck der Prüfung

2. Durchführung der Prüfung

3. Prüfungsausschuss

4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung

5. Entscheidung über die Zulassung

6. Durchführung der Prüfung

7. Schriftliche Prüfung

8. Praktische Prüfung

9. Mündliche Prüfung

10. Rücktritt, Nichtteilnahme

11. Bewertungsschlüssel

12. Feststellung des Prüfungsergebnisses

13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis

14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung

15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Anlage 4
(zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 6
(zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen

2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure

3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung

4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals

5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht

6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Nachhaltigkeit

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:

2. Bewertung:


 
 
 


Drucksache 631/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat hält die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft für grundsätzlich geeignet, unionsweit für mehr Effektivität bei der strafrechtlichen Ahndung von Delikten zu sorgen, die gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtet sind. Der Schutz der finanziellen Interessen der EU gegen Betrug und Missbrauch muss in allen Mitgliedstaaten ausnahmslos gewährleistet sein. Daher verspricht die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft nur dann einen Mehrwert, wenn sich ihre Zuständigkeit nicht auf nur einige Mitgliedstaaten im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit beschränkt, sondern sich möglichst alle Mitgliedstaaten an der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen. Eine Strafverfolgung der zwei Geschwindigkeiten innerhalb Europas brächte kaum einen Nutzen. In diesem Fall könnte der mit der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft verbundene empfindliche Eingriff in die nationale Souveränität in einem der sensibelsten Bereiche eine Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes zur Folge haben.



Drucksache 789/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Kommission, den Schutz von in Strafverfahren verdächtigten oder beschuldigten Kindern europaweit zu stärken. Er begrüßt daher das Vorhaben der Kommission, durch die Abstimmung von Mindeststandards der Strafverfolgung bei unter 18-Jährigen zentrale Rechte und legitime Interessen von Kindern und Jugendlichen als Beschuldigte in Strafverfahren zu gewährleisten. Kindern müssen im Strafverfahren zusätzliche Verfahrensrechte zustehen, die ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf Anwesenheit in der Gerichtsverhandlung oder das Recht eines Trägers elterlicher Verantwortung auf Zugang zu Gerichtsverhandlungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 174/13

... Aufgrund der Ausweitung des Tatbestands der Abgeordnetenbestechung ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungs- und Strafverfahren in einem begrenzten Ausmaß zunimmt. Dies kann zu nicht näher quantifizierbaren Haushaltsmehrausgaben bei den für die Durchführung von Ermittlungs- und Strafverfahren primär zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder führen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes anfallende Haushaltsmehrausgaben sind allenfalls in geringem Umfang zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 434/13

... aufgenommen, um den Missbrauch dieser Stoffe einzudämmen und die Strafverfolgung zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebenundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2569: Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 451/13 (Beschluss)

... Die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften sind für eine effektive Bekämpfung der bestehenden Missstände nicht geeignet. Denn das Phänomen der Korruption ist weder auf einzelne Berufsgruppen noch auf den öffentlichen Bereich des Gesundheitswesens beschränkt. Zudem ist im Bereich der berufs- und sozialrechtlichen Verbote aufgrund mangelnder Ermittlungskompetenzen der für die Überwachung zuständigen Stellen ein erhebliches Vollzugsdefizit zu beobachten, welches sich angesichts der Schranken, die der Beschluss des Großen Senats für Strafsachen den Strafverfolgungsbehörden gesetzt hat, noch vergrößern wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 299a

Zu § 299a

Zu § 299a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 114/13

... Auch auf Ebene der Strafverfolgungsbehörden erfährt die nationale wie internationale Bekämpfung des Menschenhandels eine hohe Priorität. Neben Straftaten im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird hier auch zunehmend der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft in den Blick genommen. Seit dem Jahr 2005 ist dieser als eigener Straftatbestand im deutschen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 234/13 (Beschluss)

... 8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/13 (Beschluss)




1. Allgemein

2. Zum Glücksspielstaatsvertrag

3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen

4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung

5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur

6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen

8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen


 
 
 


Drucksache 180/13

... Aus diesen Gründen gibt es keine einheitliche EU-weite Erfassung der Einreisen in und der Ausreisen aus dem Schengen-Raum. Somit können die Mitgliedstaaten nicht zuverlässig ermitteln, ob ein Drittstaatsangehöriger die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat. Dreizehn Mitgliedstaaten6 betreiben eigene Einreise-/Ausreisesysteme zur Erhebung alphanumerischer Daten von Reisenden. Alle dreizehn Mitgliedstaaten gewähren zum Zwecke des Grenzmanagements und der Strafverfolgung Zugang zu ihren Systemen. Sofern eine Person aus demselben Mitgliedstaat, über den sie eingereist ist, legal ausreist, würde ein unzulässig langer Aufenthalt durch diese Systeme entdeckt. Darüber hinaus ist es aber nicht möglich, anhand solcher Systeme Personen zu ermitteln, die die zulässige Aufenthaltsdauer überzogen haben (Overstayer), da die erfassten Ein- und Ausreisedaten nicht abgeglichen werden können, wenn Personen über einen anderen Mitgliedstaat als den, über den sie eingereist sind und in dem ihre Einreise erfasst wurde, den Schengen-Raum verlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

Beteiligung

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des EES

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Zweck

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Technische Architektur des EES

Artikel 7
Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Artikel 8
Allgemeine Grundsätze

Artikel 9
Automatisches Berechnungssystem

Artikel 10
Informationsmechanismus

Kapitel II
Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden

Artikel 11
Personenbezogene Daten der Visuminhaber

Artikel 12
Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen

Artikel 13
Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde

Artikel 14
Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung

Artikel 15
Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen

Kapitel III
Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden

Artikel 16
Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber

Artikel 17
Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP

Artikel 18
Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Artikel 19
Zugang zu Daten zwecks Identifizierung

Kapitel IV
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 20
Speicherfrist

Artikel 21
Änderung von Daten

Artikel 22
Vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel V
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems

Artikel 24
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 25
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 26
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 27
Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen

Artikel 28
Datensicherheit

Artikel 29
Haftung

Artikel 30
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 31
Eigenkontrolle

Artikel 32
Sanktionen

Kapitel VI
Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes

Artikel 33
Recht auf Information

Artikel 34
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 35
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 36
Rechtsbehelfe

Artikel 37
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde

Artikel 38
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 39
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Artikel 41
Aufnahme des Betriebs

Artikel 42
Ausschuss

Artikel 43
Mitteilungen

Artikel 44
Beratergruppe

Artikel 45
Schulung

Artikel 46
Monitoring und Evaluierung

Artikel 47
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang
Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 632/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Funktionsfähigkeit von Eurojust zum Zweck der wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter zu verbessern. Das Bemühen des Vorschlags, dieses Ziel durch Änderungen der bisherigen Organisationsstruktur und die neu geschaffenen Regelungen für eine effektive Zusammenarbeit mit der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu erreichen, findet grundsätzlich Unterstützung, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, zunächst abzuwarten, bis die Mitgliedstaaten ausreichend praktische Erfahrungen mit dem Eurojust-Beschluss 2008 gesammelt haben. Der Bundesrat befürwortet alle Maßnahmen, die die justizielle Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiv stärken. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eurojust gemacht haben. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass sich die Tätigkeiten von Eurojust (zentral strukturiert) und des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) (dezentral strukturiert) wirksam ergänzen.



Drucksache 92/12

... Die Rechtsberaterin oder der Rechtsberater bei der Befehlshaberin oder dem Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr und des Multinational Joint Headquarters ist die persönliche rechtliche Beraterin oder der persönliche rechtliche Berater der jeweiligen Befehlshaberin oder des jeweiligen Befehlshabers. Die Rechtsberatung umfasst alle nationalen und internationalen Rechtsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Wehrverwaltung fallen. Die Rechtsberatung in Fragen des Einsatzrechts im Rahmen der unmittelbaren Einsatzführung, insbesondere über völkerrechtliche und nationale Mandate, Verfahren der Ziel- und Wirkungsanalyse, multinationale operative Regelwerke, des Stationierungsrechts und des Humanitären Völkerrechts bildet den Schwerpunkt. Sie oder er ist dabei erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für alle inländischen, ausländischen und internationalen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Straftaten von und gegen deutsche Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzgebieten und der mandatierten Strafverfolgung in den Auslandseinsätzen. Weiterhin ist sie oder er Behördenleiterin oder Behördenleiter der Wehrdisziplinaranwaltschaft ihres oder seines Zuständigkeitsbereichs. Sie oder er macht darüber hinaus für die gesamte einsatzvorbereitende Ausbildung der Streitkräfte im Inland und die Ausbildung multinationaler Anteile im Verantwortungsbereich Deutschlands Vorgaben zu operativ rechtlichen Fragen und überwacht insoweit die Ausbildung. Sie oder er führt zudem die Dienstaufsicht über Rechtsberaterinnen oder Rechtsberater / DEU Legal Advisor in multinationalen Stäben / Hauptquartieren beispielsweise der NATO und der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 197/12

... - Beschluss 2004/919/EG des Rates of 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität11. Damit soll innerhalb der Europäischen Union eine bessere Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität erreicht werden, wobei dem Zusammenhang zwischen Kfz-Diebstahl und illegalem Autohandel besondere Aufmerksamkeit gilt. Nach diesem Beschluss muss jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass seine zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Missbrauch und Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge vorzubeugen. Dem Beschluss zufolge müssen die nationalen Zulassungsbehörden von den Strafverfolgungsbehörden darüber informiert werden, ob ein Fahrzeug, das gerade zugelassen werden soll, als gestohlen gemeldet worden ist. Mit dem Beschluss soll auch dem Missbrauch von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge vorgebeugt werden: Jeder Mitgliedstaat muss sicherstellen, das die zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die Zulassungsbescheinigungen des Eigentümers oder des Halters des Fahrzeugs eingezogen werden, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall schwer beschädigt wurde (Totalschaden). Die Zulassungsbescheinigung muss auch dann eingezogen werden, wenn bei einer Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörde die Vermutung besteht, dass Änderungen an den Erkennungsmerkmalen des Fahrzeugs, wie dessen Identifizierungsnummer, vorgenommen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Ziele dieses Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.3 Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gültigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ort der Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 4
Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 5
Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurde

Artikel 6
Vorübergehende Zulassungen für die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Informationsaustausch über die Fahrzeugzulassungsdaten

Artikel 8
Fahrzeugzulassungen für Händler

Artikel 9
Fahrzeugzulassungsbehörden

Artikel 10
Delegierte Rechtsakte

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Ausschussverfahren

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Datensatz für die automatische Suche von Fahrzeugzulassungsdaten nach Artikel 7 Absatz 1

Anhang II
Verwendung der Softwareanwendung nach Artikel 7


 
 
 


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