10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Strafrechtsschutzes"
Drucksache 16/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
... Dies erscheint nicht akzeptabel. Es handelt sich gleichermaßen um sozialschädliches Verhalten, das - zumal angesichts des Stellenwerts, welcher der medizinischen Versorgung in einer Gesellschaft zukommt - einer effektiven Verhinderung und Bekämpfung auch durch das Strafrecht bedarf. Bereits die bloße Möglichkeit, dass durch regelwidrige Zuwendungen die wirtschaftlichen Interessen von Angehörigen eines Heilberufs in eine sachwidrige Konkurrenz zu dem Wohl des Patienten treten, kann nicht hingenommen werden. Die Sachlichkeit und Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen und damit verbunden das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Ärzte und gleichstehender Heilberufe ist auch mit den Mitteln des Strafrechtsschutzes sicherzustellen. Daneben sollen sowohl Mitbewerber als auch die Allgemeinheit sichergehen können, dass Entscheidungen von Angehörigen der Heilberufe nicht unlauteren, nicht offenbarten Einflüssen ausgesetzt werden, die zu Gunsten eines am Markt Beteiligten zu einer wettbewerbsverfälschenden und häufig auch das Gesundheitssystem finanziell (mehr)belastenden Bevorzugung führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... Insbesondere bei so genannten Selbstmordattentaten ist die Phase zwischen Vorbereitung, Versuch und Vollendung außerordentlich kurz. Auch und vor allem unter Sicherheitsaspekten ist somit eine Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes geboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung anderer Vorschriften
§ 80c Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.
Artikel 5 Zitiergebot
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 89a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 89b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
Drucksache 827/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (...StrÄndG)
... erfolgte Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes setzt an bei der erhöhten Gefahr für die innere Sicherheit, die von terroristischen Vereinigungen auf Grund der solchen festen Organisationen innewohnenden Eigendynamik ausgeht. Bieten solche Vereinigungen Ausbildungen an, die terroristischen Zielen dienen, dann erhöhen sie gerade dadurch massiv ihr Gefährdungspotenzial. Diejenigen, die diese Ausbildungsangebote wahrnehmen, zeigen sich bereit, ein solches Gefährdungspotenzial zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Übrigen bereits aktiv für die Ziele und den Fortbestand der Organisation eintreten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (...StrÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 827/07
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (...StrÄndG)
... erfolgte Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes setzt an bei der erhöhten Gefahr für die innere Sicherheit, die von terroristischen Vereinigungen aufgrund der solchen festen Organisationen innewohnenden Eigendynamik ausgeht. Bieten solche Vereinigungen Ausbildungen an, die terroristischen Zielen dienen, dann erhöhen sie gerade dadurch massiv ihr Gefährdungspotential. Diejenigen, die diese Ausbildungsangebote wahrnehmen zeigen sich bereit, ein solches Gefährdungspotential zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Übrigen bereits aktiv für die Ziele und den Fortbestand der Organisation eintreten.
Drucksache 738/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
... ). Der Gesetzentwurf will diese Schutzaltersgrenze auf 18 Jahre absenken und zusätzlich verlangen, dass der Täter seines Vermögensvorteils wegen" handelt. Der Bundesrat lehnt diese Abschwächung des Strafrechtsschutzes mit allem Nachdruck ab. Gerade junge Frauen mit fehlender Lebenserfahrung werden von Menschenhändlern ausgebeutet. Es geht nicht an, sie den Tätern schutzlos auszuliefern.
Drucksache 910/04
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Wahldelikte - (... StrÄndG )
... Durch das schon bisher unter Strafrechtsschutz gestellte Unterschreiben eines Wahlvorschlags wird vorrangig die Ernsthaftigkeit der Bewerbung sichergestellt. Die wahlrechtlichen Regelungen, die die Zulassung neuer Wahlvorschläge an die hinreichende Unterstützung in der Bevölkerung knüpfen, schützen die Wählerinnen und Wähler davor, dass sie einem in der Bevölkerung nicht ernsthaft unterstützten Bewerber oder Wahlvorschlag ihre Stimme geben. Auf diese Weise wird das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimme gesichert. Daraus folgt das Interesse des Gesetzgebers, auch das Unterschreiben zur Unterstützung eines Wahlvorschlags unter den Schutz des Strafrechts zu stellen.
Drucksache 163/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Drucksache 422/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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